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| Österreich Prostitutionsgesetz » Prostitution gilt in Österreich als sittenwidrig! |
| Angelegt am: 26.12.2011 |
Prostitution gilt in Österreich als sittenwidrig!
Beachte: Sittenwidrig bedeutet nicht verboten! Es bedeutet, dass Verträge die Prostitution zum Inhalt haben nicht einklagbar sind! Man befindet sich als SexarbeiterIn in Österreich somit in einem rechtsfreien Raum! Dies betrifft nicht nur Verträge zwischen KundInnen und SexarbeiterInnen, sondern alle Verträge! So können zum Beispiel SexarbeiterInnen in Österreich keine Arbeitsverträge einklagen - oder etwa eine Gewerkschaft gründen! Die Sittenwidrigkeit wirkt sich immer zu Ungunsten der SexarbeiterInnen aus!
Seit Jahren gibt es immer wieder Lippenbekenntnisse diverser PolitikerInnen zum Thema Sittenwidrigkeit - Nahezu Alle beteuern sich für die Aufhebung einzusetzen - geschehen ist dies bisher aber noch nicht.....
In Deutschland galt Sexarbeit bis Inkrafttreten des Prost.Gesetzes (2001) ebenfalls als "wider die guten Sitten" - Dies hat sich mit dem neuen Gesetz geändert!
Hier das Urteil, auf dessen Grund die Sittenwidrigkeit gilt: Urteil des OGH (Österreich) über die Sittenwidrigkeit von Sexarbeit
Hier noch allgemeine Rechtstipps zum Thema Sexarbeit: Recht und Prostitution
Beachte weiters: Wenn im Forum Fragen zum Thema Recht und Prostitution gepostet werden, muss man immer darauf achten, auf welches Land sich die Frage bezieht!
Prostituierte in Österreich sind steuer- und sozialversicherungspflichtig - haben jedoch keine Möglichkeit ihr Recht gerichtlich durchzusetzen! Diese Gesetzgebung fördert Ausbeutung, Zuhälterei und Menschenhandel. Ein rechtloses Opfer kann ausgebeutet werden! |
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Tags: gesetz, gewerkschaft, lohn, ogh, prostitution, prostitutionsgesetz, recht, sexarbeit, sittenwidrig, vertrag, österreich
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