ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Neuer Vorstoß
Puff-TÜV für Berlin
Freudenhäuser sind mehr als reine Arbeitsstätten: Wohnzimmer, Plauderecken, Rückzugsgebiete
BERLIN –
Dieser Politiker-Plan wird Menschenhändlern gegen den Strich gehen. Experten auf Bundes- und Landesebene fordern einen „TÜV“ für Bordelle.
Den Anstoß dafür gab Anfang dieser Woche der Familienausschuss des Bundestages. Hier kam von der Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra) die Forderung nach Einführung eines „Qualitätssiegels“ für Puffs. Damit sollen Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpft werden. Ein solcher Gütestempel könnte menschenhandels-ähnliche Bedingungen bei der Arbeit der Prostituierten verhindern, so die Experten.
Prostituierte sollen in Berlin künftig besser geschützt sein.
In Berlins Bezirken stößt dieser Plan auf ein lebendiges Echo. Pankows Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne): „Ich begrüße solche Vorstöße, weil sie überprüfbare Standards garantieren würden, etwa im baulichen und hygienischen Bereich. Wir sollten das in Berlin diskutieren.“
Tempelhof-Schönebergs zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Grüne): „Das Gütesiegel sollte folgende Kriterien erfüllen: freiwillige Liebesdienste der Frauen, Krankenversicherungen, im Hintergrund sollten keine Zuhälter mehr agieren.“
Menschenwürde wieder herstellen
Lichtenbergs Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) hat da so seine Zweifel: „Das ließe sich doch kaum alles überprüfen.“ Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD): „Der Aufwand wäre zu groß.“
Zuständig für einen Puff-TÜV sind die Bauaufsicht, Gesundheits- und Ordnungsämter sowie die Polizei. Charlottenburg-Wilmersdorfs Stadtrat Marc Schulte (SPD): „Ein Gütesiegel für Bordelle ist richtig und notwendig, es muss aber baurechtlich abgesichert sein – und da liegt das Problem: In Wohngebieten sind Bordelle grundsätzlich nicht zulässig, ob mit oder ohne Gütesiegel, das muss sich ändern.“
Und auch das Abgeordnetenhaus schaltet sich inzwischen in die Diskussion ein. Ines Spranger (SPD): „Wir sollten uns hier positionieren. Menschenrechte haben in dieser Szene eine Rolle zu spielen.“
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stad ... 45160.html
Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Finanzamt, und seit einigen Jahren verstärkt das Bauamt, sind schon immer in unsere Branche tätig. Was soll jetzt daran neu sein?
Gut, es gibt keine einheitliche Richtliniien innerhalb der Bundesländer. Und wie viel neue Planstellen müssen mit Steuergelder geschaffen werden?
Welches Amt soll die Führung der Kontrollen übernehmen?
Ich habe in Düsseldorf mal 3 verschiedenen Kontrollen in eine Woche erlebt, wo die eine Behörde von der anderen nichts wusste.
Liebe Grüsse, Fraences
Puff-TÜV für Berlin
Freudenhäuser sind mehr als reine Arbeitsstätten: Wohnzimmer, Plauderecken, Rückzugsgebiete
BERLIN –
Dieser Politiker-Plan wird Menschenhändlern gegen den Strich gehen. Experten auf Bundes- und Landesebene fordern einen „TÜV“ für Bordelle.
Den Anstoß dafür gab Anfang dieser Woche der Familienausschuss des Bundestages. Hier kam von der Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra) die Forderung nach Einführung eines „Qualitätssiegels“ für Puffs. Damit sollen Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpft werden. Ein solcher Gütestempel könnte menschenhandels-ähnliche Bedingungen bei der Arbeit der Prostituierten verhindern, so die Experten.
Prostituierte sollen in Berlin künftig besser geschützt sein.
In Berlins Bezirken stößt dieser Plan auf ein lebendiges Echo. Pankows Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne): „Ich begrüße solche Vorstöße, weil sie überprüfbare Standards garantieren würden, etwa im baulichen und hygienischen Bereich. Wir sollten das in Berlin diskutieren.“
Tempelhof-Schönebergs zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Grüne): „Das Gütesiegel sollte folgende Kriterien erfüllen: freiwillige Liebesdienste der Frauen, Krankenversicherungen, im Hintergrund sollten keine Zuhälter mehr agieren.“
Menschenwürde wieder herstellen
Lichtenbergs Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) hat da so seine Zweifel: „Das ließe sich doch kaum alles überprüfen.“ Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD): „Der Aufwand wäre zu groß.“
Zuständig für einen Puff-TÜV sind die Bauaufsicht, Gesundheits- und Ordnungsämter sowie die Polizei. Charlottenburg-Wilmersdorfs Stadtrat Marc Schulte (SPD): „Ein Gütesiegel für Bordelle ist richtig und notwendig, es muss aber baurechtlich abgesichert sein – und da liegt das Problem: In Wohngebieten sind Bordelle grundsätzlich nicht zulässig, ob mit oder ohne Gütesiegel, das muss sich ändern.“
Und auch das Abgeordnetenhaus schaltet sich inzwischen in die Diskussion ein. Ines Spranger (SPD): „Wir sollten uns hier positionieren. Menschenrechte haben in dieser Szene eine Rolle zu spielen.“
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stad ... 45160.html
Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt und Finanzamt, und seit einigen Jahren verstärkt das Bauamt, sind schon immer in unsere Branche tätig. Was soll jetzt daran neu sein?
Gut, es gibt keine einheitliche Richtliniien innerhalb der Bundesländer. Und wie viel neue Planstellen müssen mit Steuergelder geschaffen werden?
Welches Amt soll die Führung der Kontrollen übernehmen?
Ich habe in Düsseldorf mal 3 verschiedenen Kontrollen in eine Woche erlebt, wo die eine Behörde von der anderen nichts wusste.
Liebe Grüsse, Fraences
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Re: Anhörungsverfahren Menschenhandel. Gütesiegel
Experten fordern besseren Opferschutz beim Kampf gegen Menschenhandel
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 19.03.2012
Berlin: (hib/AW) Experten fordern einhellig Nachbesserung beim Aufenthaltsrecht im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vor dem Familienausschuss betonten die 7 geladenen Sachverständigen am Montag Nachmittag in einem öffentlichen Expertengespräch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7316) zur Ratifizierung des Abkommens, dass Hauptanliegen der Europaratskonvention sei die Stärkung der Rechte von Opfern von Menschenhandel und Ausbeutung.
Opfern müsse deshalb unabhängig davon, ob sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat stammen, ein „humanitäres Aufenthaltsrecht“ eingeräumt werden. Dieses Aufenthaltsrecht sei zudem von der Frage abzukoppeln, ob das Opfer bereit sei, in einem Strafprozess auszusagen oder anderweitig mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren.
[ Mit dieser bisherigen Regel wurden sich gewisserweise Aussagen zugunsten der Anklage gegen Prostitution oder Prostitutionsorganisatoren "erkauft". Um ein Bleiberecht im Ziel-Land der (informellen) Migrationsbemühungen erhalten zu können, mußte eine Opferposition eingenommen werden verbunden mit einer Zeugenaussage gegen Ex-Partner, Schleusungsdienstleister und Bordellbetreiber etc. Anm. ]
Es gehe in erster Linie um die Umsetzung eines Menschenrechts, nicht darum, die Strafverfolgung von Tätern zu gewährleisten, sagte der Strafrechtler Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
[ Auch er lehnt die Instrumentalisierung des Strafrechts zur politischen Migrationskontrolle deutlich ab. ]
Die Opfer hätten einen Schutzanspruch an die Bundesrepublik Deutschland fügte Naile Tanis, Geschäftsführerin des „Bundesweiten Koordinationskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.“, an. In diesem Sinne äußerten sich auch die Berliner Rechtsanwältin Regina Kalthegener, Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Özlem Dünder-Özdogan von der „Zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel“, Jae-Soon Joo-Schauen von der „Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung“ und Schwester Lea Ackermann von „Solidarität mit Frauen in Not“.
Die Experten widersprachen mit ihren Ausführungen der Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat (17/7368), dass die aus der Europaratskonvention entstehenden Verpflichtungen Deutschlands bezüglich Aufenthalts- und asylrechtlicher Bestimmungen bereits im nationalen Recht verwirklicht seien.
Auch die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/8156 link s.o.) eine Reihe von Nachbesserung im deutschen Recht zu Gunsten der Opfer.
Nachbesserung wurden von den Experten übereinstimmend auch bei der sogenannten Alimentierung von Opfern gefordert – vor allem bei der medizinischen und therapeutischen Betreuung. Auch könne es nicht ausschlaggebend sein, ob das Opfer aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat stamme. Dies sei eine „weitere Diskriminierung“ der Opfer, kritisierte Dünder-Özdogan. Auch Kalthegener argumentierte, dass der Zugang zu therapeutischer und medizinischer Versorgung nicht abhängig gemacht werden dürfe von der voraussichtlichen Länge eines Strafverfahrens und eines daran gekoppelten Aufenthaltsrechtes. Rabe plädierte zudem dafür, dass die Entschädigung von Opfern von Ausbeutung verbessert werden müsse. Gerade Opfer aus Drittstaaten könnten ihre Ansprüche, die ihnen wegen der zwangsweise geleisteten Arbeit zustehen, schon deshalb nicht einklagen, weil sie Deutschland wieder vorzeitig verlassen müssten.
Die Sachverständigen wiesen zudem auf die Probleme in der Praxis hin. Zum einen würden die Opfer von den Behörden zu spät oder unzureichend über ihre Rechte informiert, beklagte Schwester Ackermann. Zudem fehle es bei vielen Ermittlungsbeamten aber auch Richtern an der nötigen Sensibilität im Umgang mit Opfern von sexueller Ausbeutung.
www.bundestag.de/presse/hib/2012_03/2012_139/03.html
Neuer Vorstoß
Puff-TÜV für Berlin
Berliner Kurier
Von RONALD GORNY
Dieser Politiker-Plan wird Menschenhändlern gegen den Strich gehen. Experten auf Bundes- und Landesebene fordern einen „TÜV“ für Bordelle.
Den Anstoß dafür gab Anfang dieser Woche der Familienausschuss des Bundestages. Hier kam von der Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra Köln) die Forderung nach Einführung eines „Qualitätssiegels“ für Puffs.
Damit sollen Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpft werden. Ein solcher Gütestempel könnte menschenhandels-ähnliche Bedingungen bei der Arbeit der Prostituierten verhindern, so die Experten.
Umfrage
Braucht Berlin einen Puff-TÜV?
78% Ja
22% Nein
Teilnehmer: 187
In Berlins Bezirken stößt dieser Plan auf ein lebendiges Echo. Pankows Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne): „Ich begrüße solche Vorstöße, weil sie überprüfbare Standards garantieren würden, etwa im baulichen und hygienischen Bereich. Wir sollten das in Berlin diskutieren.“
Tempelhof-Schönebergs zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Grüne): „Das Gütesiegel sollte folgende Kriterien erfüllen:
- freiwillige Liebesdienste der Frauen,
- Krankenversicherungen,
- im Hintergrund sollten keine Zuhälter mehr agieren.“
Lichtenbergs Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) hat da so seine Zweifel: „Das ließe sich doch kaum alles überprüfen.“ Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD): „Der Aufwand wäre zu groß.“
Zuständig für einen Puff-TÜV sind:
1.) Bauaufsicht,
2.) Gesundheits- und
3.) Ordnungsämter sowie die
4.) Polizei.
Charlottenburg-Wilmersdorfs Stadtrat Marc Schulte (SPD): „Ein Gütesiegel für Bordelle ist richtig und notwendig, es muss aber baurechtlich abgesichert sein – und da liegt das Problem: In Wohngebieten sind Bordelle grundsätzlich nicht zulässig, ob mit oder ohne Gütesiegel, das muss sich ändern.“
Und auch das Abgeordnetenhaus schaltet sich inzwischen in die Diskussion ein. Ines Spranger (SPD): „Wir sollten uns hier positionieren. Menschenrechte haben in dieser Szene eine Rolle zu spielen.“
www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/neuer ... 45160.html
Sexarbeiterrechte sind Menschenrechte !!!
Auch das Sexworker Forum sollte sich stärker positionieren.
Bisher gibt es viele Diskussionsstränge, aber wenig selbstorganisatorische Kraft diese zu Statements zusammenzuführen, die wir dann abstimmen und als unsere gemeinsame Meinung(en) vorstellen und in die öffentliche Debatte einbringen könnten...
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 19.03.2012
Berlin: (hib/AW) Experten fordern einhellig Nachbesserung beim Aufenthaltsrecht im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vor dem Familienausschuss betonten die 7 geladenen Sachverständigen am Montag Nachmittag in einem öffentlichen Expertengespräch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7316) zur Ratifizierung des Abkommens, dass Hauptanliegen der Europaratskonvention sei die Stärkung der Rechte von Opfern von Menschenhandel und Ausbeutung.
Opfern müsse deshalb unabhängig davon, ob sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat stammen, ein „humanitäres Aufenthaltsrecht“ eingeräumt werden. Dieses Aufenthaltsrecht sei zudem von der Frage abzukoppeln, ob das Opfer bereit sei, in einem Strafprozess auszusagen oder anderweitig mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren.
[ Mit dieser bisherigen Regel wurden sich gewisserweise Aussagen zugunsten der Anklage gegen Prostitution oder Prostitutionsorganisatoren "erkauft". Um ein Bleiberecht im Ziel-Land der (informellen) Migrationsbemühungen erhalten zu können, mußte eine Opferposition eingenommen werden verbunden mit einer Zeugenaussage gegen Ex-Partner, Schleusungsdienstleister und Bordellbetreiber etc. Anm. ]
Es gehe in erster Linie um die Umsetzung eines Menschenrechts, nicht darum, die Strafverfolgung von Tätern zu gewährleisten, sagte der Strafrechtler Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
[ Auch er lehnt die Instrumentalisierung des Strafrechts zur politischen Migrationskontrolle deutlich ab. ]
Die Opfer hätten einen Schutzanspruch an die Bundesrepublik Deutschland fügte Naile Tanis, Geschäftsführerin des „Bundesweiten Koordinationskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.“, an. In diesem Sinne äußerten sich auch die Berliner Rechtsanwältin Regina Kalthegener, Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Özlem Dünder-Özdogan von der „Zentralen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel“, Jae-Soon Joo-Schauen von der „Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung“ und Schwester Lea Ackermann von „Solidarität mit Frauen in Not“.
Die Experten widersprachen mit ihren Ausführungen der Auffassung von Bundesregierung und Bundesrat (17/7368), dass die aus der Europaratskonvention entstehenden Verpflichtungen Deutschlands bezüglich Aufenthalts- und asylrechtlicher Bestimmungen bereits im nationalen Recht verwirklicht seien.
Auch die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/8156 link s.o.) eine Reihe von Nachbesserung im deutschen Recht zu Gunsten der Opfer.
Nachbesserung wurden von den Experten übereinstimmend auch bei der sogenannten Alimentierung von Opfern gefordert – vor allem bei der medizinischen und therapeutischen Betreuung. Auch könne es nicht ausschlaggebend sein, ob das Opfer aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat stamme. Dies sei eine „weitere Diskriminierung“ der Opfer, kritisierte Dünder-Özdogan. Auch Kalthegener argumentierte, dass der Zugang zu therapeutischer und medizinischer Versorgung nicht abhängig gemacht werden dürfe von der voraussichtlichen Länge eines Strafverfahrens und eines daran gekoppelten Aufenthaltsrechtes. Rabe plädierte zudem dafür, dass die Entschädigung von Opfern von Ausbeutung verbessert werden müsse. Gerade Opfer aus Drittstaaten könnten ihre Ansprüche, die ihnen wegen der zwangsweise geleisteten Arbeit zustehen, schon deshalb nicht einklagen, weil sie Deutschland wieder vorzeitig verlassen müssten.
Die Sachverständigen wiesen zudem auf die Probleme in der Praxis hin. Zum einen würden die Opfer von den Behörden zu spät oder unzureichend über ihre Rechte informiert, beklagte Schwester Ackermann. Zudem fehle es bei vielen Ermittlungsbeamten aber auch Richtern an der nötigen Sensibilität im Umgang mit Opfern von sexueller Ausbeutung.
www.bundestag.de/presse/hib/2012_03/2012_139/03.html
Neuer Vorstoß
Puff-TÜV für Berlin
Berliner Kurier
Von RONALD GORNY
Dieser Politiker-Plan wird Menschenhändlern gegen den Strich gehen. Experten auf Bundes- und Landesebene fordern einen „TÜV“ für Bordelle.
Den Anstoß dafür gab Anfang dieser Woche der Familienausschuss des Bundestages. Hier kam von der Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra Köln) die Forderung nach Einführung eines „Qualitätssiegels“ für Puffs.
Damit sollen Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpft werden. Ein solcher Gütestempel könnte menschenhandels-ähnliche Bedingungen bei der Arbeit der Prostituierten verhindern, so die Experten.
Umfrage
Braucht Berlin einen Puff-TÜV?
78% Ja
22% Nein
Teilnehmer: 187
In Berlins Bezirken stößt dieser Plan auf ein lebendiges Echo. Pankows Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne): „Ich begrüße solche Vorstöße, weil sie überprüfbare Standards garantieren würden, etwa im baulichen und hygienischen Bereich. Wir sollten das in Berlin diskutieren.“
Tempelhof-Schönebergs zuständige Stadträtin Sibyll Klotz (Grüne): „Das Gütesiegel sollte folgende Kriterien erfüllen:
- freiwillige Liebesdienste der Frauen,
- Krankenversicherungen,
- im Hintergrund sollten keine Zuhälter mehr agieren.“
Lichtenbergs Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) hat da so seine Zweifel: „Das ließe sich doch kaum alles überprüfen.“ Treptow-Köpenicks Bürgermeister Oliver Igel (SPD): „Der Aufwand wäre zu groß.“
Zuständig für einen Puff-TÜV sind:
1.) Bauaufsicht,
2.) Gesundheits- und
3.) Ordnungsämter sowie die
4.) Polizei.
Charlottenburg-Wilmersdorfs Stadtrat Marc Schulte (SPD): „Ein Gütesiegel für Bordelle ist richtig und notwendig, es muss aber baurechtlich abgesichert sein – und da liegt das Problem: In Wohngebieten sind Bordelle grundsätzlich nicht zulässig, ob mit oder ohne Gütesiegel, das muss sich ändern.“
Und auch das Abgeordnetenhaus schaltet sich inzwischen in die Diskussion ein. Ines Spranger (SPD): „Wir sollten uns hier positionieren. Menschenrechte haben in dieser Szene eine Rolle zu spielen.“
www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/neuer ... 45160.html
Sexarbeiterrechte sind Menschenrechte !!!
Auch das Sexworker Forum sollte sich stärker positionieren.
Bisher gibt es viele Diskussionsstränge, aber wenig selbstorganisatorische Kraft diese zu Statements zusammenzuführen, die wir dann abstimmen und als unsere gemeinsame Meinung(en) vorstellen und in die öffentliche Debatte einbringen könnten...
- Jupiter
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ich habe mich in der letzten Tagen in der Freizeit langsam in den teilweise sehr detaillierten Vorschläge eingelesen. Dabei ist erfreulicher Weise zu sehen, wie es auch in der Anhörung zur Sprache kommt, dass das Thema Menschenhandel ursächlich in Zusammenhang mit Asyl / Migration liegt. Diesem kann ein Rechtsstaat nur begegnen, indem der Opferschutz / Zeugenschutz entsprechend gehandelt und eingeführt wird.
Damit wird dies Thema endlich aus dem engen Blickwinkel "Prostitution" geholt; es gibt zwar weiter Andersdenkende (Fr. Ackermann), aber es wird m. E. überwiegend sehr überzeugend in Richtung Opferschutz / Zeugenschutz argumentiert. Ob im Bereich Prostitution die aufgeführten Hilfsorganisationen entsprechend ausreichend sind, kann ich nicht einschätzen.
Das angesprochene Qualitätssiegel für Bordelle sehe ich als den Gedanken eines Einzelnen.
Gruß Jupiter
Damit wird dies Thema endlich aus dem engen Blickwinkel "Prostitution" geholt; es gibt zwar weiter Andersdenkende (Fr. Ackermann), aber es wird m. E. überwiegend sehr überzeugend in Richtung Opferschutz / Zeugenschutz argumentiert. Ob im Bereich Prostitution die aufgeführten Hilfsorganisationen entsprechend ausreichend sind, kann ich nicht einschätzen.
Das angesprochene Qualitätssiegel für Bordelle sehe ich als den Gedanken eines Einzelnen.
Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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- Marc of Frankfurt
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Interner Querverweis
Weil in Deutschland die Lizensierung von Bordellen das große Thema ist:
Folgende Studie spricht klar gegen "Legalisierung" (Lizensierung/Zwangsregistrierung wie in Bayern und Wien) und für "Entkriminalisierung" (Normalisierung wie in Neuseeland)
Licensing of sex work (‘legalisation’) should not be regarded as a viable legislative response.
For over a century systems that require licensing of sex workers or brothels have consistently failed – most jurisdictions that once had licensing systems have abandoned them.
As most sex workers remain unlicensed criminal codes remain in force, leaving the potential for police corruption.
Licensing systems are expensive and difficult to administer, and they always generate an unlicensed underclass. That underclass is wary of and avoids surveillance systems and public health services. Licensing is a threat to public health.
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=112779#112779
.
Folgende Studie spricht klar gegen "Legalisierung" (Lizensierung/Zwangsregistrierung wie in Bayern und Wien) und für "Entkriminalisierung" (Normalisierung wie in Neuseeland)
Licensing of sex work (‘legalisation’) should not be regarded as a viable legislative response.
For over a century systems that require licensing of sex workers or brothels have consistently failed – most jurisdictions that once had licensing systems have abandoned them.
As most sex workers remain unlicensed criminal codes remain in force, leaving the potential for police corruption.
Licensing systems are expensive and difficult to administer, and they always generate an unlicensed underclass. That underclass is wary of and avoids surveillance systems and public health services. Licensing is a threat to public health.
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Sein Geschenk zu 10 Jahre ProstG
Oberster Polizist in Münschen will Überwachungsstaat und großen Lauschangriff Prostitution

Neben der Zwangsregistrierung für Prostituierte fordert General-Polizist Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer den § 100a StPO [Fernmeldeüberwachung]...
München:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=113202#113202
___
Münchner Sitte meldet seit 1. Januar 2012 alle SW beim Finanzamt:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=9453
Artikel Kaufmich-Forum:
www.kaufmich.com/blog/10-jahre-prostitutionsgesetz/

Neben der Zwangsregistrierung für Prostituierte fordert General-Polizist Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer den § 100a StPO [Fernmeldeüberwachung]...
München:
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Artikel Kaufmich-Forum:
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Sonderweg Bayern

Revisionismus kommt aus dem Süden:
13. April 2012 - Pressemitteilung Nr. 76/12
10 Jahre Prostitutionsgesetz

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU, *1957) fordert Revision: "Prostitutionsgesetz entpuppt sich als Gesetz zur Förderung der Prostitution!"
Gut zehn Jahre nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1. Januar 2002 fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk eine Verschärfung der damals weitgehend ihrer Wirksamkeit beraubten Strafvorschriften zur Bekämpfung von Frauenhandel und Zwangsprostitution sowie die Einführung einer Freierstrafbarkeit.
"Die Strafmilderungen durch das unsägliche Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 müssen endlich wieder rückgängig gemacht werden. Die dadurch gewonnenen Freiräume werden nicht etwa zum Wohl der Prostituierten genutzt, wie damals blauäugig angenommen wurde, sondern ausschließlich zur Gewinnmaximierung des Rotlichtmilieus", so Merk.
Durch das Prostitutionsgesetz war der damalige Straftatbestand der Förderung der Prostitution dadurch entschärft worden, dass nun in jedem Einzelfall eine Ausbeutung der Prostituierten nachgewiesen werden muss.
Merk: "Das führt dazu, dass den Strafverfolgungsbehörden häufig die Möglichkeit fehlt, Durchsuchungsbeschlüsse gegen das Milieu zu erwirken. Diese haben aber nicht selten Ermittlungsansätze für Begleitdelikte wie etwa Menschenhandel erbracht.
Für mich ist daher klar: Die Entkriminalisierung hat sich als verhängnisvoller Irrweg erwiesen und muss wieder rückgängig gemacht werden."
Zudem setzt sich Merk weiterhin für die Einführung einer Freierstrafbarkeit ein. "Wer die Lage regelrecht versklavter Frauen zu sexuellen Zwecken missbraucht, soll zukünftig ein Fall für den Staatsanwalt sein. Wenn es uns dadurch gelingt, die Nachfrage zu vermindern, entziehen wir gleichzeitig den Drahtziehern des Verbrechens die Basis für ihr schändliches Tun!"
www.justiz.bayern.de/ministerium/presse ... ail/76.php
Reiner Poppulismus von höchster Stelle.
Das heißt nichts gutes.
"End Demand // Nachfrage bekämpfen" hat seine Wurzeln bei privaten erzkonservativen Stiftungen in den USA:
www.lauraAgustin.com/melissa-farley-and ... end-demand
Bitte schreibt der Bayerischen Justizministerin
beate.merk@stmjv.bayern.de
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 18.04.2012, 17:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Update erforderlich?
Derzeit laufen viele koordinierte Aktionen gegen Menschenhandel und es ist zu vermuten, dass das auch ein Kampf gegen legale Prostitution und Sexarbeit ist...
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1064&start=481
Hier noch eine Anmerkung zu unserer Graphik @ehemaliger_User:
Die Balken für Täter und Opfer sollten nicht übereinander gestapelt sein und aufaddiert werden sondern nebeneinander, (so wie auch keiner Guthaben plus Schulden aufaddiert).

groß
mehr
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=107217#107217
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1064&start=481
Hier noch eine Anmerkung zu unserer Graphik @ehemaliger_User:
Die Balken für Täter und Opfer sollten nicht übereinander gestapelt sein und aufaddiert werden sondern nebeneinander, (so wie auch keiner Guthaben plus Schulden aufaddiert).

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Gegen Deutschland für prostitutionsfreie EU

Unsäglicher Artikel einer D/US-Anti-Prostitutions-Fundamentalistin und Feministin gegen das ProstG in Deutschland...
"Together For a Europe Free from Commercial Sexual Exploitation"
von Jessica Espinoza 6. Jan. 2012
(sie hat einen doppelten Int. Business Management Abschluß von der ESB FH Reutlingen und Uni in Dublin
arbeitet bei der ProCredit Group Mikrofinanz u.a. in Frankfurt(?)...)
http://jessicaespin0za.alebrijez.com/20 ... itation-2/
demnächst evt. auch auf Deutsch:
http://jessicaespin0za.alebriez.com/201 ... stitution/
Spanisch gibt es schon:
http://jessicaespin0za.alebrijez.com/20 ... comercial/
http://twitter.com/jessicaespin0za
Langer Aufsatz sieht aus wie eine Studienarbeit oder Fleißarbeit, kann aber auch bezahlt sein?
Neben den offiziellen Dokumenten (ProstG, Evaluation, IMK...) hat sie nur die Quellen der Prostitutionsgegner in Deutschland ( www.emma.de , www.solwodi.de , Terre de femme www.frauenrechte.de ) und insbesondere internationale Prostitutionsgegner (EWL www.womenlobby.org , Coalition Against Trafficking in Women www.CATWinternational.org und dieselben Argumente und Zitate wie schon die Baptisten aus Cambridge http://chaste.org.uk ).
Die Prostitutionsgegner scheinen sich geradezu auf Deutschland oder Holland mit liberaler Prostitution einzuschießen. Siehe das Propagandavideo zum Rotlichtviertel in Amsterdam, was in so wenigen Tagen so viele hits bekommen hat.
Siehe auch diese Konferenz in 3 Ländern mit ausgewiesenen Prostitutionsgegner-Experten aus USA und Schweden:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1064&start=481
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Sexworker Rechts Information

Gute Sexworker Broschüre
aus dem Jahre 2005
von Stephanie Klee und BSD
Jetzt zum Download auf der 1. Seite im 1. Posting
www.sexworker.at/prostg
(bitte weitersagen an Kolleg_innen;)
___
Gute Rechts-Infos für Sexworker in England:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=116468#116468
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Grüne Bundestagsfraktion
PM 0505-12 (Arbeitsbedingungen von Prostituierten müssen verbessert werden)
PRESSEDIENST
» PRESSEMITTEILUNG NR. 0505/12
Datum: 01.06.2012
Arbeitsbedingungen von Prostituierten müssen verbessert werden
Zum Internationalen Hurentag am 2. Juni erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Wir setzen uns dafür ein, dass er unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen ausgeübt werden kann. Vor zehn Jahren wurde unter Rot-Grün das Prostitutionsgesetz beschlossen. Dies war ein erster Schritt, um die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu stärken. Dieser Schritt hat eine Entkriminalisierung und ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt.
In vielen Bereichen konnte das Gesetz jedoch seine Wirkung nicht entfalten, weil viele Länder, Kommunen und Behörden es nicht oder nur unzureichend umsetzen. Es müssen endlich Nachbesserungen wie etwa. Klarstellungen beim Gewerbe- und Baurecht oder bei der Sperrbezirksverodnung ermöglicht werden. Wir wollen die Rechte von Prostituierten stärken sowie Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ ausbauen.
Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir ab. Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, wollen wir vor Abschiebungen besser schützen. Insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde die Anzeige- und Aussagebereitschaft vieler Opfer deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der Täter und Erhellung der Strukturen führen.
Die Fraktionspressestelle auf Twitter:
http://twitter.com/#gruensprecher
Pressestelle
11011 Berlin
T: 030 / 227 - 5 72 12
F: 030 / 227 - 5 69 62
http://www.gruene-bundestag.de
http://umweltenergie.blogspot.de/2012/0 ... n-von.html
PRESSEDIENST
» PRESSEMITTEILUNG NR. 0505/12
Datum: 01.06.2012
Arbeitsbedingungen von Prostituierten müssen verbessert werden
Zum Internationalen Hurentag am 2. Juni erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:
Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Wir setzen uns dafür ein, dass er unter rechtsstaatlichen und menschenwürdigen Bedingungen ausgeübt werden kann. Vor zehn Jahren wurde unter Rot-Grün das Prostitutionsgesetz beschlossen. Dies war ein erster Schritt, um die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu stärken. Dieser Schritt hat eine Entkriminalisierung und ein gesellschaftliches Umdenken bewirkt.
In vielen Bereichen konnte das Gesetz jedoch seine Wirkung nicht entfalten, weil viele Länder, Kommunen und Behörden es nicht oder nur unzureichend umsetzen. Es müssen endlich Nachbesserungen wie etwa. Klarstellungen beim Gewerbe- und Baurecht oder bei der Sperrbezirksverodnung ermöglicht werden. Wir wollen die Rechte von Prostituierten stärken sowie Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ ausbauen.
Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir ab. Frauen, die Opfer von Menschenhandel wurden, wollen wir vor Abschiebungen besser schützen. Insbesondere während laufender Gerichtsverfahren. Ein Bleiberecht würde die Anzeige- und Aussagebereitschaft vieler Opfer deutlich erhöhen und so zur Ermittlung der Täter und Erhellung der Strukturen führen.
Die Fraktionspressestelle auf Twitter:
http://twitter.com/#gruensprecher
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T: 030 / 227 - 5 72 12
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Entkriminalisierung fordern

Strategiepapier - soros.org:
Ten Reasons to Decriminalize Sex Work
10 Gründe warum Sexwork "Dekriminalisiert" gehört statt nur "Legalisierung"
- Entkriminalisierung bedeutet die Anerkennung der universellen Menschenrechten und der Würde der Sexworker
- Entkriminalisierung reduziert Polizeikorruption, -mißbrauch und Gewalt
- Entkriminalisierung erleichtert Sexworkern den Zugang zum Rechtssystem
- Entkriminalisierung fördert sichere Arbeitsbedingungen
- Entkriminalisierung erleichtert den Zugang zu medizinischer Versorgung und Hilfseinrichtungen
- Entkriminalisierung reduziert das HIV-Risiko von Sexworkern
- Entkriminalisierung hinterfragt Prostitutionsstigma und Diskriminierung und die Konsequenzen die es mit sich bringt wg. Prostitution verurteilt worden zu sein
- Entkriminalisierung bedeutet keinen Anstieg der Zahl der Sexworker
- Entkriminalisierung ermöglicht angemessene Maßnahmen gegen Menschenhandel
- Entkriminalisierung hinterfragt die staatliche Kontrolle über Körper und Sexualität
www.soros.org/sites/default/files/decri ... 120713.pdf

__
Soros Stiftung unterstützt viele emanzipatorische SW Projekte in Osteuropa und Entwicklungsländern. Die Stiftung stammt vom Börsenspekulant und Milliardär George Soros aus Ungarn/USA. Er hatte damals fast die Bank of England (BoE) "geknackt".
Neuseeland
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=121012#121012
NSW
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=918&start=100
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Union will Prostitutionsgesetz verschärfen
Die Union will das Prostitutionsgesetz verschärfen. "Es ist absurd, wenn eine Gaststätte strengeren Anforderungen unterliegt als ein Bordellbetrieb", kritisierte Vize-Fraktionschef Günter Krings (CDU) im Nachrichtenmagazin "Focus".
In der Praxis habe sich das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 als Fehlschlag erwiesen. "Die Prostitution wurde nicht nur legalisiert, sondern der Staat hat sich faktisch von seiner Kontroll- und Schutzaufgabe verabschiedet." Am 25. September wollen Fachpolitiker von CDU und CSU Details besprechen. Danach sollen auch die Liberalen für eine Neuregelung gewonnen werden.
Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl wirbt nach Informationen des Magazins dafür, dass die Erlaubnis zur Prostitution erst ab 21 Jahren gegeben wird. Auch dringt er auf eine "Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten". Krings betonte: "Wir wollen die Legalisierung nicht rückgängig machen, aber sie darf nicht länger als Schonraum für ein kriminelles Umfeld dienen." Das rot-grüne Gesetz habe einen "weitgehend rechtsfreien Raum" entstehen lassen, "obwohl Menschenhandel, Drogendelikte und Organisierte Kriminalität gedeihen".
Auch im Interesse der Frauen müsse hier "wieder gründlicher kontrolliert werden".
http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-003.htm
Die Union will das Prostitutionsgesetz verschärfen. "Es ist absurd, wenn eine Gaststätte strengeren Anforderungen unterliegt als ein Bordellbetrieb", kritisierte Vize-Fraktionschef Günter Krings (CDU) im Nachrichtenmagazin "Focus".
In der Praxis habe sich das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 als Fehlschlag erwiesen. "Die Prostitution wurde nicht nur legalisiert, sondern der Staat hat sich faktisch von seiner Kontroll- und Schutzaufgabe verabschiedet." Am 25. September wollen Fachpolitiker von CDU und CSU Details besprechen. Danach sollen auch die Liberalen für eine Neuregelung gewonnen werden.
Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl wirbt nach Informationen des Magazins dafür, dass die Erlaubnis zur Prostitution erst ab 21 Jahren gegeben wird. Auch dringt er auf eine "Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten". Krings betonte: "Wir wollen die Legalisierung nicht rückgängig machen, aber sie darf nicht länger als Schonraum für ein kriminelles Umfeld dienen." Das rot-grüne Gesetz habe einen "weitgehend rechtsfreien Raum" entstehen lassen, "obwohl Menschenhandel, Drogendelikte und Organisierte Kriminalität gedeihen".
Auch im Interesse der Frauen müsse hier "wieder gründlicher kontrolliert werden".
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Im Interesse der Demokratie müssen die Abgeordneten besser überwacht werden, Herr Uhl! Schauen Sie mal ins Grundgesetz, Frauen im Sexgewerbe brauchen nicht mehr Kontrollen, es existiert tatsächlich ein rechtsfreier Raum, aber nur gegenüber den Behörden! Die sind doch diejenigen, die keine Rechtssicherheit schaffen, die SexdienstleisterInnen diskriminieren.
Ich stimme zu, wenn Herr Uhl für Bordelle (nicht für "Prostitutionsstätten" - was immer das auch sein soll, vielleicht meint er damit den Reichstag oder das Kanzleramt?) eine Erlaubnispflicht fordert. Ich bin auch dafür, die Frauen in den Bordellen vor Ausbeutung durch die Betreibe zu schützen. Wohlgemerkt, ich rede von Bordellen. Das sind nach meinem Verständnis Laufhäuser, FKK-Clubs, etc. in denen SexarbeiterInnen in Vorleistung gehen müssen oder pauschal entlohnt werden.
Ansonsten vertritt Herr Uhl wohl die meinung der katholischen Kirche.
Ich stimme zu, wenn Herr Uhl für Bordelle (nicht für "Prostitutionsstätten" - was immer das auch sein soll, vielleicht meint er damit den Reichstag oder das Kanzleramt?) eine Erlaubnispflicht fordert. Ich bin auch dafür, die Frauen in den Bordellen vor Ausbeutung durch die Betreibe zu schützen. Wohlgemerkt, ich rede von Bordellen. Das sind nach meinem Verständnis Laufhäuser, FKK-Clubs, etc. in denen SexarbeiterInnen in Vorleistung gehen müssen oder pauschal entlohnt werden.
Ansonsten vertritt Herr Uhl wohl die meinung der katholischen Kirche.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Volker Beck gegen Verschärfung des Prostitutionsgesetzes
Volker Beck gegen Verschärfung des Prostitutionsgesetzes
Die Grünen kritisieren Pläne der Union, die Sexarbeit in Deutschland stärker zu reglementieren. So fordert der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl nach einem Bericht des "Focus" u.a. eine "Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten". sowie ein Mindestalter von 21 Jahren für Sexarbeiter.
"Mit sexuellen Dienstleistungen verdientes Geld ist ehrlich verdientes Geld", konterte der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. "Frauen und Männer, die auf diese Art ihr Geld verdienen, haben statt Stigmatisierung Anspruch auf den Schutz ihrer Rechte". Beck sprach sich statt für eine Verschärfung des Gesetzes für eine Weiterentwicklung aus. So sollten Bordelle etwa rechtlich als Gewerbebetriebe definiert werden: "Damit unterliegen sie der Gewerbeaufsicht und hygienische, soziale und rechtliche Vorgaben wären dann durch die Behörden kontrollierbar und durchsetzbar." Auf diese Weise könne man faire Arbeitsbedingungen durchsetzen und Sexarbeiter vor Ausbeutung und Menschenhandel wirksamer schützen, so der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen.
Das bestehende Prostitutionsgesetz war von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Seit dem 1. Januar 2002 können Sexarbeiter in Deutschland ihre Honorare vor Gericht einklagen und sich regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern
http://www.queer.de/detail.php?article_id=17401
Volker Beck gegen Verschärfung des Prostitutionsgesetzes
Die Grünen kritisieren Pläne der Union, die Sexarbeit in Deutschland stärker zu reglementieren. So fordert der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl nach einem Bericht des "Focus" u.a. eine "Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten". sowie ein Mindestalter von 21 Jahren für Sexarbeiter.
"Mit sexuellen Dienstleistungen verdientes Geld ist ehrlich verdientes Geld", konterte der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. "Frauen und Männer, die auf diese Art ihr Geld verdienen, haben statt Stigmatisierung Anspruch auf den Schutz ihrer Rechte". Beck sprach sich statt für eine Verschärfung des Gesetzes für eine Weiterentwicklung aus. So sollten Bordelle etwa rechtlich als Gewerbebetriebe definiert werden: "Damit unterliegen sie der Gewerbeaufsicht und hygienische, soziale und rechtliche Vorgaben wären dann durch die Behörden kontrollierbar und durchsetzbar." Auf diese Weise könne man faire Arbeitsbedingungen durchsetzen und Sexarbeiter vor Ausbeutung und Menschenhandel wirksamer schützen, so der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen.
Das bestehende Prostitutionsgesetz war von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Seit dem 1. Januar 2002 können Sexarbeiter in Deutschland ihre Honorare vor Gericht einklagen und sich regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern
http://www.queer.de/detail.php?article_id=17401
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
- Kasharius
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Dazu auch die Fraktion der LINKEN im Bundestag:
Mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 wurden sexuelle Dienstleistungen, zu denen sich Frauen oder Männer selbstbestimmt entscheiden (im folgenden Prostitution genannt) von dem rechtlichen Makel der Sittenwidrigkeit befreit. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben seit dem das Recht, ihren Lohn vor Gericht einklagen zu können. Zugleich wurde ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich sozialversicherungspflichtig beschäftigen zu lassen oder als Prostituierte bzw. Prostituierter ein eigenes Gewerbe anzumelden und eine Krankenversicherung abzuschließen.
Von der Prostitution, zu der sich Prostituierte selbstbestimmt entscheiden, ist Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (Zwangsprostitution) grundsätzlich zu unterscheiden.
Ziel der VerfechterInnen des Prostitutionsgesetzes war einerseits, die Doppelmoral gegenüber Prostituierten zu beenden und andererseits, zu einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen beizutragen und sie rechtlich zu stärken. Leider ist dieses Ziel nur im Ansatz verwirklicht worden. Die Umsetzung des ProstG durch die Länder erfolgte auf sehr unterschiedliche Weise. Letztlich haben nur wenige Prostituierte einen versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag erhalten. Der größere Teil der Prostituierten sind weiter selbständig. Wegen der gesellschaftlichen Stigmatisierung ihrer Tätigkeit geben sie meist bei Ämtern und Behörden oder dem Abschluss einer Krankenversicherung einen anderen Beruf wie Hostess oder Masseurin an.
Mit der Legalisierung der Prostitution stieg die Anzahl sogenannter Wohnungsbordelle, in denen kleine Gruppen von Sexarbeiterinnen ihre Dienstleistungen in einem sicheren Umfeld anbieten können. Zugleich gibt es aber nach wie vor Sexarbeiterinnen und –arbeiter, die Großraumbordelle bevorzugen.
Die Bundesregierung plant jetzt unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. Dies betrifft vor allem eine verstärkte Kontrolle der Bordelle und insbesondere der Prostituierten sowie eine Ausdehnung der Rechte der Polizei . Statt die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und –arbeiter zu verbessern, wie es das Gesetz von 2002 vorsieht, werden diese durch die angedachten Maßnahmen verschlechtert. Zugleich wird die Prostitution wieder kriminalisiert.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes ab. Sie fordert statt dessen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verbänden seine überfällige arbeits-, miet-, gewerbe- und zivilrechtliche Untersetzung. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht die Einführung einheitlicher Durchführungsrichtlinien in den Ländern und Kommunen, um die gegenwärtige unterschiedliche Rechtsanwendung zu beseitigen. Qualitätskriterien sollen eingeführt werden, die das Betreiben von bordellartigen Einrichtungen regeln. Die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sollen so ausgestaltet werden, dass sowohl potentielle BordellbetreiberInnen als auch die Sexarbeiterinnen – und arbeiter Recht und Pflichten wie andere Arbeitsvertragsparteien erhalten. Im Gaststätten- und Gewerberecht sollen die Begriffe „Unsittlichkeit/ Sittlichkeit“ gestrichen werden und die Sperrgebietsklausel soll geprüft werden, die zur Stigmatisierung der Sexarbeiterinnen und –arbeiter beiträgt. Weitere Regelungen betreffen die steuerrechtlichen Möglichkeiten, zivilrechtliche Fragen sowie entsprechende Regelungen im Ausländerrecht.
http://www.linksfraktion.de/themen/prostitution/
Kasharius grüßt solidarisch
Mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 wurden sexuelle Dienstleistungen, zu denen sich Frauen oder Männer selbstbestimmt entscheiden (im folgenden Prostitution genannt) von dem rechtlichen Makel der Sittenwidrigkeit befreit. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben seit dem das Recht, ihren Lohn vor Gericht einklagen zu können. Zugleich wurde ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich sozialversicherungspflichtig beschäftigen zu lassen oder als Prostituierte bzw. Prostituierter ein eigenes Gewerbe anzumelden und eine Krankenversicherung abzuschließen.
Von der Prostitution, zu der sich Prostituierte selbstbestimmt entscheiden, ist Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (Zwangsprostitution) grundsätzlich zu unterscheiden.
Ziel der VerfechterInnen des Prostitutionsgesetzes war einerseits, die Doppelmoral gegenüber Prostituierten zu beenden und andererseits, zu einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen beizutragen und sie rechtlich zu stärken. Leider ist dieses Ziel nur im Ansatz verwirklicht worden. Die Umsetzung des ProstG durch die Länder erfolgte auf sehr unterschiedliche Weise. Letztlich haben nur wenige Prostituierte einen versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag erhalten. Der größere Teil der Prostituierten sind weiter selbständig. Wegen der gesellschaftlichen Stigmatisierung ihrer Tätigkeit geben sie meist bei Ämtern und Behörden oder dem Abschluss einer Krankenversicherung einen anderen Beruf wie Hostess oder Masseurin an.
Mit der Legalisierung der Prostitution stieg die Anzahl sogenannter Wohnungsbordelle, in denen kleine Gruppen von Sexarbeiterinnen ihre Dienstleistungen in einem sicheren Umfeld anbieten können. Zugleich gibt es aber nach wie vor Sexarbeiterinnen und –arbeiter, die Großraumbordelle bevorzugen.
Die Bundesregierung plant jetzt unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes. Dies betrifft vor allem eine verstärkte Kontrolle der Bordelle und insbesondere der Prostituierten sowie eine Ausdehnung der Rechte der Polizei . Statt die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und –arbeiter zu verbessern, wie es das Gesetz von 2002 vorsieht, werden diese durch die angedachten Maßnahmen verschlechtert. Zugleich wird die Prostitution wieder kriminalisiert.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes ab. Sie fordert statt dessen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verbänden seine überfällige arbeits-, miet-, gewerbe- und zivilrechtliche Untersetzung. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht die Einführung einheitlicher Durchführungsrichtlinien in den Ländern und Kommunen, um die gegenwärtige unterschiedliche Rechtsanwendung zu beseitigen. Qualitätskriterien sollen eingeführt werden, die das Betreiben von bordellartigen Einrichtungen regeln. Die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sollen so ausgestaltet werden, dass sowohl potentielle BordellbetreiberInnen als auch die Sexarbeiterinnen – und arbeiter Recht und Pflichten wie andere Arbeitsvertragsparteien erhalten. Im Gaststätten- und Gewerberecht sollen die Begriffe „Unsittlichkeit/ Sittlichkeit“ gestrichen werden und die Sperrgebietsklausel soll geprüft werden, die zur Stigmatisierung der Sexarbeiterinnen und –arbeiter beiträgt. Weitere Regelungen betreffen die steuerrechtlichen Möglichkeiten, zivilrechtliche Fragen sowie entsprechende Regelungen im Ausländerrecht.
http://www.linksfraktion.de/themen/prostitution/
Kasharius grüßt solidarisch
- Marc of Frankfurt
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Nicht über die Sexworker hinweg...
Gute Argumente gegen eine geplante Lizensierung von Bordellen

Quelle ist die gute Kampagnen-Webseite www.nothing-about-us-without-us.com der Sexworker-Interessen-Selbstvertretung aus NSW, Australien (Sydney), wo Entkriminalisierung 1995 weltweit erstmal umgesetzt wurde und derzeit erneut verteidigt werden muß.
Evt. brauchen wir neben dem Sexworker Forum, bufas.de und UEGD.de auch eine solche spezielle Kampagnenwebseite zu den geplanten Verschärfungen des ProstG. Die kommende Fachtagung, SexworkerOnlyDay und Frankfurter Prostitutions Tage wären eine Gelegenheit so ein Projekt abzusprechen und aufzusetzen. Es müßte geklärt werden, wer die Webseite aufsetzt (Technik, Layout), Kosten trägt, welche Menüstruktur wir in Deutschland brauchen, wer welche Menüpunkte inhaltlich füllt oder verantwortlich betreut. D.h. es bedarf eines landesweiten Teambildungsprozesses über die bestehenden Aufspaltungen der Sexworker Bewegung und Huren-Beratungsstellen-Bewegung hinweg... Die obige NAUWU-Webseite ist ein gutes Vorbild und Ansporn soetwas auch hierzulande anzugehen.
___
Gute Anleitung wie man politische Bittsteller- und Protestbriefe schreibt (engl.):
www.nothing-about-us-without-us.com/wp- ... _final.pdf
Medienkompetenz Sexwork
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=943
Dissertation ProstG 2004 "Rechtliche Aspekte der (freiwillig) ausgeübten Prostitution unter besonderer Berücksichtigung gewerberechtlicher Vorschriften und des zivilen Vertragsrechts":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=10066

Quelle ist die gute Kampagnen-Webseite www.nothing-about-us-without-us.com der Sexworker-Interessen-Selbstvertretung aus NSW, Australien (Sydney), wo Entkriminalisierung 1995 weltweit erstmal umgesetzt wurde und derzeit erneut verteidigt werden muß.
Evt. brauchen wir neben dem Sexworker Forum, bufas.de und UEGD.de auch eine solche spezielle Kampagnenwebseite zu den geplanten Verschärfungen des ProstG. Die kommende Fachtagung, SexworkerOnlyDay und Frankfurter Prostitutions Tage wären eine Gelegenheit so ein Projekt abzusprechen und aufzusetzen. Es müßte geklärt werden, wer die Webseite aufsetzt (Technik, Layout), Kosten trägt, welche Menüstruktur wir in Deutschland brauchen, wer welche Menüpunkte inhaltlich füllt oder verantwortlich betreut. D.h. es bedarf eines landesweiten Teambildungsprozesses über die bestehenden Aufspaltungen der Sexworker Bewegung und Huren-Beratungsstellen-Bewegung hinweg... Die obige NAUWU-Webseite ist ein gutes Vorbild und Ansporn soetwas auch hierzulande anzugehen.
___
Gute Anleitung wie man politische Bittsteller- und Protestbriefe schreibt (engl.):
www.nothing-about-us-without-us.com/wp- ... _final.pdf
Medienkompetenz Sexwork
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=943
Dissertation ProstG 2004 "Rechtliche Aspekte der (freiwillig) ausgeübten Prostitution unter besonderer Berücksichtigung gewerberechtlicher Vorschriften und des zivilen Vertragsrechts":
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=10066
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Fachartikel
Liberal Laws Juxtaposed with Rigid Control: an Analysis of the Logics of Governing Sex Work in Germany
Prof. Rebecca Pates, Uni Leipzig
Zusammenfassung
Three ways of governing sex work dominate the international debate: Prohibition, Non-Regulation, and Regulation.
[Die Wissenschaftlerin verschweigt uns folgende in anderen Wirtschaftsbereichen weit verbreitete Variante: Deregulierung = Entkriminalisierung = Liberalismus. Siehe auch dieses Schaubild, oder hier. Anm. MoF]
The German tradition has been long been regulatory. Sex work is permissible under certain conditions depending on
- the location (vicinity to schools and churches must be avoided),
- the registration (for taxation purposes), and
- the migratory status of the sex worker (illegal immigrants or tourists ought not to ply the streets).
In addition, one has to be of a
- certain age,
- compos mentis, and
- engage in sex work using a certain amount of discretion.
Otherwise, one moves into the realm of illegality.
The regulatory measures traditionally aim at maintaining 3 public goods:
- public mores,
- public health, and
- public order.
To these desiderata, the prostitution law of 2002 added a new public objective:
- labor rights for sex workers.
The legislators’ intent was to remove stigma and improve working conditions.
This law remains without much effect in practice. In this paper, I try to show why.
34,95 EUR je Artikel/PDF, obwohl die Forschungsarbeit vermtl. bereits mit Steuergeldern bezahlt wurde
www.springerLink.com/content/1868-9884/9/3/
www.springerlink.com/content/lx2gm55uq32p1622/ Artikelvorschau
Prof. Rebecca Pates, Uni Leipzig
Zusammenfassung
Three ways of governing sex work dominate the international debate: Prohibition, Non-Regulation, and Regulation.
[Die Wissenschaftlerin verschweigt uns folgende in anderen Wirtschaftsbereichen weit verbreitete Variante: Deregulierung = Entkriminalisierung = Liberalismus. Siehe auch dieses Schaubild, oder hier. Anm. MoF]
The German tradition has been long been regulatory. Sex work is permissible under certain conditions depending on
- the location (vicinity to schools and churches must be avoided),
- the registration (for taxation purposes), and
- the migratory status of the sex worker (illegal immigrants or tourists ought not to ply the streets).
In addition, one has to be of a
- certain age,
- compos mentis, and
- engage in sex work using a certain amount of discretion.
Otherwise, one moves into the realm of illegality.
The regulatory measures traditionally aim at maintaining 3 public goods:
- public mores,
- public health, and
- public order.
To these desiderata, the prostitution law of 2002 added a new public objective:
- labor rights for sex workers.
The legislators’ intent was to remove stigma and improve working conditions.
This law remains without much effect in practice. In this paper, I try to show why.
- the governments of the Länder refuse (or fail) to pass implementation guidelines.
- the old logics of interference prevail at an institutional level.
- individual administrators focus on paternalistic or punitive logics rather than on the guaranteeing of human rights.
34,95 EUR je Artikel/PDF, obwohl die Forschungsarbeit vermtl. bereits mit Steuergeldern bezahlt wurde
www.springerLink.com/content/1868-9884/9/3/
www.springerlink.com/content/lx2gm55uq32p1622/ Artikelvorschau
- fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Offener Brief - Gegen die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
Sie haben kürzlich dem Nachrichtenmagazin Focus (38/2012) in einem Interview mitgeteilt, dass die CDU das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz verschärfen wolle und dass sich am 25 September 2012 zu diesem Zweck Unions-Fachpolitiker
träfen, um entsprechende Details zu besprechen.
Als Gründe für eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes haben sie im Focus-Interview angeführt,
- dass das Prostitutionsgesetz einen weitgehend rechtsfreien Raum habe entstehen lassen;
- dass die Legalisierung der Prostitution als Schonraum für ein kriminelles Umfeld gedient habe und Menschenhandel, Drogendelikte und Organisierte Kriminalität gedeihen ließ;
- dass sich der Staat gegenüber der Prostitution „von seiner Kontroll- und Schutzaufgabe verabschiedet“ habe.
Als Organisation, die sich seit vielen Jahren für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten engagiert, die schon lange vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes für eine Legalisierung von Prostitution eingetreten ist und das 2002 beschlossene Gesetz die vergangenen 10 Jahre kritisch begleitet hat, erlauben
wir uns, Ihren bodenlosen Behauptungen zu widersprechen.
1.
Ihre Aussage, das Prostitutionsgesetz habe einen weitgehend rechtsfreien Raum entstehen lassen, wirft die Frage auf, in welcher Republik sie eigentlich leben und mit welchen Voraussetzungen Sie einen Doktor der Rechtswissenschaften haben erwerben können.
Sie werden nicht im Ernst bestreiten können, dass eine erhebliche gesetzliche Regelungsdichte in Bezug auf Prostitution existiert, die sich in einem Rattenschwanz entsprechender Verordnungen und Erlasse fortsetzt.Um Ihrem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge zu helfen, möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass es nach wie vor ein umfassendes straf- und ordnungsrechtliches Reglement gibt.
Neun spezielle Paragrafen sorgen dort für eine
diskriminierende Sonderbehandlung von Prostitution:
(1) § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
(2) § 181a StGB Zuhälterei + §181b Führungsaufsicht ( bezogen auf § 181a)
(3) § 181c StGB Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall (bezogen auf § 181a)
(4) § 184d StGB Ausübung der verbotenen Prostitution
(5) § 184e StGB Jugendgefährdende Prostitution
(6) § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(7) § 233a StGB Förderung des Menschenhandels (bezogen auf § 232)
(8) Art. 297 EGStGB Verbot der Prostitution / Sperrgebietsverordnungen
(9) § 119 / §120 OWiG Grob anstößige und belästigende Handlungen; Verbotene
Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution
Das ist eine imposante Regelungsdichte, die keineswegs durch das Prostitutionsgesetz beseitigt worden ist, wie Sie mit Ihrer Behauptung vom „weitgehend rechtsfreien Raum“ suggerieren.
Aber das ist noch nicht alles. Hinzu kommen gegen das Prostitutionsgesetz verstoßende Spezialregelungen in 8 Landespolizeigesetzen, zudem eine Prostitution
diskriminierende Regelung in § 55 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz sowie auf Länderebene noch Durchführungsverordnungen zu Art. 297 EGStGB.
Die Ermächtigung zur Verdrängung der Prostitution durch Sperrgebiete nutzen zurzeit folgende Bundesländer:
Baden-Württemberg (VO vom 03.03.1976)
Bayern (VO vom 26.05.1976)
Hessen (VO vom 05.08.1975)
Niedersachsen (VO vom 28.06.1999)
Nordrhein-Westfalen (VO vom 11.03.1975)
Rheinland-Pfalz (VO vom 27.11.1974)
Hinzu kommt die Reglementierung von Straßenprostitution gemäß städtischen Satzungen, die Reglementierung der Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie Spezialparagrafen im Infektionsschutzgesetz zur Durchsetzung
potenzieller Berufsverbote.
Mit dem Verweis auf die in 7 Bundesländern ohne gesetzliche Grundlage, auf bloßer Erlassbasis praktizierten Sonderbesteuerungsverfahren nach dem so genannten
Düsseldorfer Modell möchte ich diese sicherlich unvollständige Aufzählung der geltenden Regulierungen von Prostitution an dieser Stelle beenden.
Ich denke, die Hinweise zeigen jedem Unvoreingenommenen, dass sich ihre Aussage von einem hinsichtlich der Prostitution bestehenden „weitgehend rechtsfreien Raum“ als das erweist, was es ist: eine dreiste Lüge.
2.
Nicht besser bestellt ist es um ihre zweite Behauptung, die Legalisierung von Prostitution habe als „Schonraum für ein kriminelles Umfeld“ gedient und die Delikte
im Umfeld von Prostitution würden ansteigen.
Auch hier fragen wir uns, in welcher Parallelwelt sie eigentlich leben. Wir empfehlen Ihnen und Ihren Unionskollegen anlässlich Ihres Treffens am 25. September, doch mal einen Blick in die Statistik des Wiesbadener Bundesamtes (Verurteilten-Statistik)
bzw. in die Polizeiliche Kriminalstatistik zu werfen. Das könnte Ihnen nicht schaden.
Betrachten Sie beispielsweise das prostitutionsnahe Delikt Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB), so würden sie feststellen, dass es im Jahre 2000
immerhin noch 1.915 mutmaßliche Opfer, im Jahr 2011 hingegen ganze 64 Opfer dieser Deliktart gab.
Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2010 lediglich
einen einzigen verurteilten Täter (!) im Hinblick auf die „Ausbeutung von Prostituierten“ aus. Weniger geht nicht.
Im Falle der so genannten Zuhälterei liegen die Dinge ähnlich: Im Jahr 2000 gab es noch 1.304 mutmaßliche Opfer, 2011 waren es nur noch 253. Die Zahl der im ganzen Jahr 2010 verurteilten Täter lag bei 36 Personen (2000: 151 Personen).
Sie mögen vielleicht einwenden, Herr Dr. Krings, dass beide Paragrafen im Zuge des Inkrafttretens des Prostitutionsgesetzes entschärft worden seien und die hier aufgezeigte Entwicklung darauf zurückzuführen sei.
Dem möchten wir widersprechen.
Im Bereich der Zuhälterei sinken die Ofer- und TatverdächtigenZahlen bereits seit Jahrzehnten – unabhängig von irgendeiner Legalisierung.
Gerne werfen wir aber auch einen Blick auf den von Ihnen mal wieder ins Spiel gebrachten Menschenhandel. Dort sind - wie Sie vielleicht noch wissen - die gesetzlichen Bestimmungen 2005 unter einer schwarz/roten Bundesregierung sogar
verschärft worden. Nichtsdestotrotz sinken auch dort die Kriminalitätsraten. Im Jahr 2000 gab es ausweislich der offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistik 1.197 mutmaßliche Opfer bei dem Delikt Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Im Jahr 2011 gab es nur noch 753 mutmaßliche Opfer. Die Zahl der verurteilten Täter lag hier bei ledigIm Übrigen weist der Menschenhandel seit nunmehr 20 Jahren ein Täter/Opfer
Verhältnis von 1: 1 auf – nicht gerade ein Beleg für „Organisierte Kriminalität“, die in Ihrer Darstellung natürlich nicht fehlen durfte.
All diese offiziellen Daten, Herr Dr. Krings, widerlegen Ihre Behauptung, dass die Legalisierung von Prostitution einen Schonraum für kriminelles Verhalten böte.
Abermals erweist sich Ihre Behauptung als dreiste Lüge, mit der Sie die Öffentlichkeit auf eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes einzustimmen versuchen.
Wie man aber sieht: Ihre Bestrebungen entbehren jeglicher sachlichen Substanz, sie
verdanken sich allein konservativer Prostitutionsgegnerschaft.
3.
Auch Ihre Behauptung, der Staat habe sich mit Inkrafttreten des
Prostitutionsgesetzes in diesem Bereich von seiner Kontroll- und Schutzaufgabe verabschiedet kann nicht unwidersprochen bleiben.Sie hoffen vielleicht, in dieser gemeinhin schwer nachprüfbaren Angelegenheit durch bloße Behauptungen brillieren zu können. Aber da haben Sie sich geirrt.
Seit über 10 Jahren führt Doña Carmen e.V. eine auf der Website des Vereins (www.donacarmen.de) für jede/n einsehbare Razzien-Statistik. Da wir diese Statistik gewissenshaft führen und auswerten, darf ich Ihnen einige Schlussfolgerungen daraus mittteilen, die geeignet sein dürften, auch Ihre dritte
Behauptung zu widerlegen.
Vorab sei erläutert, dass uns nicht daran gelegen ist, durch Verwendung des Begriffs Razzia die Polizei zu diffamieren. Es geht uns nicht darum, jede Kontrolle im Rotlicht als Razzia zu dramatisieren. Unter Razzien verstehen wir – so unsere
Arbeitsdefinition - die in regionalen / überregionalen (Online-) Medien erwähnten Polizeiaktionen im Prostitutionsgewerbe, bei denen mindestens eine der nachfolgend genannten Bedingungen vorliegt:
mindestens 3 zeitgleich kontrollierte Objekte,
bzw.mindestens 20 eingesetzte Ermittler,
bzw. mindestens 20 kontrollierte Personen,
bzw. mindestens 10 vorläufig festgenommene Personen, oder unter Beteiligung von Spezialeinsatzkräften wie MEK, SEK, BGS, BKA oder GSG 9.
In den vergangenen 11 Jahren haben wir 259 derartiger Razzien allein Im Prostitutionsgewerbe registrieren müssen. Betroffen davon waren 607 Gemeinden in Deutschland.
Die Zahl der dabei kontrollierten Objekte lag bei 5.840, die Zahl der dabei eingesetzten Ermittler lag bei 55.980 und die Zahl der dabei kontrollierten
Personen bei 37.230.
Nun behaupten Sie, Herr Dr. Krings, der Staat habe sich im Zuge der Legalisierung Schritt für Schritt aus seiner Kontrollaufgabe verabschiedet. Es geht also um die Darstellung der Entwicklung im Zeitablauf, und zu diesem Zwecke lassen sich sinnvollerweise die beiden Sechs-Jahres-Zeiträume 2000/2005 und 2006/2011
miteinander vergleichen.
Unsere Statistik gibt Ihnen, Herr Dr. Krings, in einem Punkt recht. Denn im ersten Zeitraum ergeben sich 24 Rotlicht-Razzien pro Jahr, im zweiten Zeitraum lediglich 19 Razzien pro Jahr. Das entspricht einem Rückgang um 21%.
Was aber in der öffentlichen Debatte gerne übersehen und auch von Ihnen natürlich nicht thematisiert wird, ist die Tatsache, dass sich die Zahl der kontrollierten Objekte und Personen sowie die Zahl der eingesetzten Ermittler in diesem Gesamtzeitraum drastisch erhöht haben. Auch hier können wir mit Zahlen dienen, die einen guten Anhaltspunkt für die öffentliche Auseinandersetzung bieten.
So wurden im Zeitraum 2000/05 im Schnitt 9 Objekte pro Rotlicht-Razzia kontrolliert, im darauf folgenden Zeitraum waren es dagegen 41 Objekte pro Razzia. Eine Steigerung um mehr als 360 %! Noch eindeutiger liegen die Verhältnisse im Hinblick auf die dabei kontrollierten Personen: Waren es im Zeitraum 2000/05 im Schnitt 29 Personen pro Razzia, so waren es 2006/2011 im Schnitt 276 Personen pro Razzia, was einer Steigerung von 850 % entspricht. Auch die Zahl der bei einer Razzia eingesetzten Ermittler hat sich von durchschnittlich 179 pro Razzia im ersten Zeitraum auf 248 eingesetzte Ermittler im darauf folgenden Zeitraum deutlich erhöht.
Diese Zahlenverhältnisse sind eindeutig. Sie besagen, dass Ihre durch nichts gestützten und daher unverantwortlichen Behauptungen einer rückläufigen Kontrolldichte im Gefolge der Legalisierung von Prostitution ein Ammenmärchen ist.
Sie verschaukeln die Öffentlichkeit, um Ihrer Forderung, das Prostitutionsgewerbe müsse „wieder gründlicher kontrolliert werden“, Nachdruck zu verleihen.
Dabei haben wir noch nicht einmal die „normalen Kontrollen“ im Rotlicht einbezogen.
Durch Razzien werden jährlich rund 4.000 Personen im Prostitutionsgewerbe kontrolliert. Nach Berechnungen von Doña Carmen muss man - ausgehend von Angaben der Polizei und den LKAs – jährlich mit zusätzlichen 11.500 Kontrollen und weiteren 44.000 dabei kontrollierten Personen im Prostitutionsgewerbe ausgehen.
Mit anderen Worten: Binnen 4 Jahren haben bundesdeutsche Ermittler so ziemlich alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen einmal kontrolliert. Kein anderer Wirtschaftszweig wird in Deutschland so überdimensioniert und so nutzlos
kontrolliert! Und da fordern Sie, Herr Dr. Krings, weitere „gründlichere“ Kontrollen.
Was wollen sie eigentlich? Wollen Sie wieder die totale polizeiliche Reglementierung der Prostitution?
Fakt ist doch: Trotz zunehmender Kontrolle und Überwachung haben wir es erwiesenermaßen mit immer weniger „Begleitkriminalität“ in der Prostitution zu tun
Von dieser Tatsache haben Sie entweder keine Ahnung und behaupten einfach das Gegenteil – möglicherweise wider besseres Wissen.
Sie versuchen, Ihrem absurden Kontrollwahn den Anschein zu geben, als ginge es darum, angeblich von Regelungen verschonte und deshalb im Vorteil befindliche Bordellbetriebe endlich mit anderen Gewerbebetrieben wie Gaststätten, Frittenbuden
und Bierzelten etc. gleichzustellen. Ausgerechnet Ihre Partei, die stets behauptete, Prostitution sei kein Beruf wie jeder andere, glaubt jetzt, die geplante verschärfte Überwachung von Bordellen als längst überfällige „Gleichstellung“ mit anderen Gewerbebetrieben verkaufen zu können. Damit können Sie vielleicht einem CDUStammtisch imponieren, eine aufgeklärte Öffentlichkeit werden Sie damit nicht an der Nase herumführen können.
Abschließend bleibt mir nur festzustellen, dass die Beratungen der CDU/CSU zum Prostitutionsgesetz offenbar von keiner Kenntnis der Tatsachen getrübt zu sein scheinen. Im Interesse der Frauen - wie Sie behaupten -, sind sie jedenfalls nicht.
Als Fazit der von mir vorgetragenen Argumente ergibt sich, dass eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes - wie von Ihnen geplant - kein sachlich begründetesAnliegen ist, sondern den Versuch darstellt, Prostitution wieder mit Mitteln des 19.
Jahrhunderts zu regulieren.
Da kommen Sie etwas zu spät, Herr Dr. Krings. Ein solches Projekt ist zum Scheitern verurteilt. Ich rate Ihnen davon ab.
gez.
Juanita Henning
(Sprecherin Doña Carmen e.V.)
http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... s-CDU2.pdf
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
Sie haben kürzlich dem Nachrichtenmagazin Focus (38/2012) in einem Interview mitgeteilt, dass die CDU das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz verschärfen wolle und dass sich am 25 September 2012 zu diesem Zweck Unions-Fachpolitiker
träfen, um entsprechende Details zu besprechen.
Als Gründe für eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes haben sie im Focus-Interview angeführt,
- dass das Prostitutionsgesetz einen weitgehend rechtsfreien Raum habe entstehen lassen;
- dass die Legalisierung der Prostitution als Schonraum für ein kriminelles Umfeld gedient habe und Menschenhandel, Drogendelikte und Organisierte Kriminalität gedeihen ließ;
- dass sich der Staat gegenüber der Prostitution „von seiner Kontroll- und Schutzaufgabe verabschiedet“ habe.
Als Organisation, die sich seit vielen Jahren für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten engagiert, die schon lange vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes für eine Legalisierung von Prostitution eingetreten ist und das 2002 beschlossene Gesetz die vergangenen 10 Jahre kritisch begleitet hat, erlauben
wir uns, Ihren bodenlosen Behauptungen zu widersprechen.
1.
Ihre Aussage, das Prostitutionsgesetz habe einen weitgehend rechtsfreien Raum entstehen lassen, wirft die Frage auf, in welcher Republik sie eigentlich leben und mit welchen Voraussetzungen Sie einen Doktor der Rechtswissenschaften haben erwerben können.
Sie werden nicht im Ernst bestreiten können, dass eine erhebliche gesetzliche Regelungsdichte in Bezug auf Prostitution existiert, die sich in einem Rattenschwanz entsprechender Verordnungen und Erlasse fortsetzt.Um Ihrem Erinnerungsvermögen auf die Sprünge zu helfen, möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass es nach wie vor ein umfassendes straf- und ordnungsrechtliches Reglement gibt.
Neun spezielle Paragrafen sorgen dort für eine
diskriminierende Sonderbehandlung von Prostitution:
(1) § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten
(2) § 181a StGB Zuhälterei + §181b Führungsaufsicht ( bezogen auf § 181a)
(3) § 181c StGB Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall (bezogen auf § 181a)
(4) § 184d StGB Ausübung der verbotenen Prostitution
(5) § 184e StGB Jugendgefährdende Prostitution
(6) § 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(7) § 233a StGB Förderung des Menschenhandels (bezogen auf § 232)
(8) Art. 297 EGStGB Verbot der Prostitution / Sperrgebietsverordnungen
(9) § 119 / §120 OWiG Grob anstößige und belästigende Handlungen; Verbotene
Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution
Das ist eine imposante Regelungsdichte, die keineswegs durch das Prostitutionsgesetz beseitigt worden ist, wie Sie mit Ihrer Behauptung vom „weitgehend rechtsfreien Raum“ suggerieren.
Aber das ist noch nicht alles. Hinzu kommen gegen das Prostitutionsgesetz verstoßende Spezialregelungen in 8 Landespolizeigesetzen, zudem eine Prostitution
diskriminierende Regelung in § 55 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz sowie auf Länderebene noch Durchführungsverordnungen zu Art. 297 EGStGB.
Die Ermächtigung zur Verdrängung der Prostitution durch Sperrgebiete nutzen zurzeit folgende Bundesländer:
Baden-Württemberg (VO vom 03.03.1976)
Bayern (VO vom 26.05.1976)
Hessen (VO vom 05.08.1975)
Niedersachsen (VO vom 28.06.1999)
Nordrhein-Westfalen (VO vom 11.03.1975)
Rheinland-Pfalz (VO vom 27.11.1974)
Hinzu kommt die Reglementierung von Straßenprostitution gemäß städtischen Satzungen, die Reglementierung der Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie Spezialparagrafen im Infektionsschutzgesetz zur Durchsetzung
potenzieller Berufsverbote.
Mit dem Verweis auf die in 7 Bundesländern ohne gesetzliche Grundlage, auf bloßer Erlassbasis praktizierten Sonderbesteuerungsverfahren nach dem so genannten
Düsseldorfer Modell möchte ich diese sicherlich unvollständige Aufzählung der geltenden Regulierungen von Prostitution an dieser Stelle beenden.
Ich denke, die Hinweise zeigen jedem Unvoreingenommenen, dass sich ihre Aussage von einem hinsichtlich der Prostitution bestehenden „weitgehend rechtsfreien Raum“ als das erweist, was es ist: eine dreiste Lüge.
2.
Nicht besser bestellt ist es um ihre zweite Behauptung, die Legalisierung von Prostitution habe als „Schonraum für ein kriminelles Umfeld“ gedient und die Delikte
im Umfeld von Prostitution würden ansteigen.
Auch hier fragen wir uns, in welcher Parallelwelt sie eigentlich leben. Wir empfehlen Ihnen und Ihren Unionskollegen anlässlich Ihres Treffens am 25. September, doch mal einen Blick in die Statistik des Wiesbadener Bundesamtes (Verurteilten-Statistik)
bzw. in die Polizeiliche Kriminalstatistik zu werfen. Das könnte Ihnen nicht schaden.
Betrachten Sie beispielsweise das prostitutionsnahe Delikt Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB), so würden sie feststellen, dass es im Jahre 2000
immerhin noch 1.915 mutmaßliche Opfer, im Jahr 2011 hingegen ganze 64 Opfer dieser Deliktart gab.
Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2010 lediglich
einen einzigen verurteilten Täter (!) im Hinblick auf die „Ausbeutung von Prostituierten“ aus. Weniger geht nicht.
Im Falle der so genannten Zuhälterei liegen die Dinge ähnlich: Im Jahr 2000 gab es noch 1.304 mutmaßliche Opfer, 2011 waren es nur noch 253. Die Zahl der im ganzen Jahr 2010 verurteilten Täter lag bei 36 Personen (2000: 151 Personen).
Sie mögen vielleicht einwenden, Herr Dr. Krings, dass beide Paragrafen im Zuge des Inkrafttretens des Prostitutionsgesetzes entschärft worden seien und die hier aufgezeigte Entwicklung darauf zurückzuführen sei.
Dem möchten wir widersprechen.
Im Bereich der Zuhälterei sinken die Ofer- und TatverdächtigenZahlen bereits seit Jahrzehnten – unabhängig von irgendeiner Legalisierung.
Gerne werfen wir aber auch einen Blick auf den von Ihnen mal wieder ins Spiel gebrachten Menschenhandel. Dort sind - wie Sie vielleicht noch wissen - die gesetzlichen Bestimmungen 2005 unter einer schwarz/roten Bundesregierung sogar
verschärft worden. Nichtsdestotrotz sinken auch dort die Kriminalitätsraten. Im Jahr 2000 gab es ausweislich der offiziellen Polizeilichen Kriminalstatistik 1.197 mutmaßliche Opfer bei dem Delikt Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Im Jahr 2011 gab es nur noch 753 mutmaßliche Opfer. Die Zahl der verurteilten Täter lag hier bei ledigIm Übrigen weist der Menschenhandel seit nunmehr 20 Jahren ein Täter/Opfer
Verhältnis von 1: 1 auf – nicht gerade ein Beleg für „Organisierte Kriminalität“, die in Ihrer Darstellung natürlich nicht fehlen durfte.
All diese offiziellen Daten, Herr Dr. Krings, widerlegen Ihre Behauptung, dass die Legalisierung von Prostitution einen Schonraum für kriminelles Verhalten böte.
Abermals erweist sich Ihre Behauptung als dreiste Lüge, mit der Sie die Öffentlichkeit auf eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes einzustimmen versuchen.
Wie man aber sieht: Ihre Bestrebungen entbehren jeglicher sachlichen Substanz, sie
verdanken sich allein konservativer Prostitutionsgegnerschaft.
3.
Auch Ihre Behauptung, der Staat habe sich mit Inkrafttreten des
Prostitutionsgesetzes in diesem Bereich von seiner Kontroll- und Schutzaufgabe verabschiedet kann nicht unwidersprochen bleiben.Sie hoffen vielleicht, in dieser gemeinhin schwer nachprüfbaren Angelegenheit durch bloße Behauptungen brillieren zu können. Aber da haben Sie sich geirrt.
Seit über 10 Jahren führt Doña Carmen e.V. eine auf der Website des Vereins (www.donacarmen.de) für jede/n einsehbare Razzien-Statistik. Da wir diese Statistik gewissenshaft führen und auswerten, darf ich Ihnen einige Schlussfolgerungen daraus mittteilen, die geeignet sein dürften, auch Ihre dritte
Behauptung zu widerlegen.
Vorab sei erläutert, dass uns nicht daran gelegen ist, durch Verwendung des Begriffs Razzia die Polizei zu diffamieren. Es geht uns nicht darum, jede Kontrolle im Rotlicht als Razzia zu dramatisieren. Unter Razzien verstehen wir – so unsere
Arbeitsdefinition - die in regionalen / überregionalen (Online-) Medien erwähnten Polizeiaktionen im Prostitutionsgewerbe, bei denen mindestens eine der nachfolgend genannten Bedingungen vorliegt:
mindestens 3 zeitgleich kontrollierte Objekte,
bzw.mindestens 20 eingesetzte Ermittler,
bzw. mindestens 20 kontrollierte Personen,
bzw. mindestens 10 vorläufig festgenommene Personen, oder unter Beteiligung von Spezialeinsatzkräften wie MEK, SEK, BGS, BKA oder GSG 9.
In den vergangenen 11 Jahren haben wir 259 derartiger Razzien allein Im Prostitutionsgewerbe registrieren müssen. Betroffen davon waren 607 Gemeinden in Deutschland.
Die Zahl der dabei kontrollierten Objekte lag bei 5.840, die Zahl der dabei eingesetzten Ermittler lag bei 55.980 und die Zahl der dabei kontrollierten
Personen bei 37.230.
Nun behaupten Sie, Herr Dr. Krings, der Staat habe sich im Zuge der Legalisierung Schritt für Schritt aus seiner Kontrollaufgabe verabschiedet. Es geht also um die Darstellung der Entwicklung im Zeitablauf, und zu diesem Zwecke lassen sich sinnvollerweise die beiden Sechs-Jahres-Zeiträume 2000/2005 und 2006/2011
miteinander vergleichen.
Unsere Statistik gibt Ihnen, Herr Dr. Krings, in einem Punkt recht. Denn im ersten Zeitraum ergeben sich 24 Rotlicht-Razzien pro Jahr, im zweiten Zeitraum lediglich 19 Razzien pro Jahr. Das entspricht einem Rückgang um 21%.
Was aber in der öffentlichen Debatte gerne übersehen und auch von Ihnen natürlich nicht thematisiert wird, ist die Tatsache, dass sich die Zahl der kontrollierten Objekte und Personen sowie die Zahl der eingesetzten Ermittler in diesem Gesamtzeitraum drastisch erhöht haben. Auch hier können wir mit Zahlen dienen, die einen guten Anhaltspunkt für die öffentliche Auseinandersetzung bieten.
So wurden im Zeitraum 2000/05 im Schnitt 9 Objekte pro Rotlicht-Razzia kontrolliert, im darauf folgenden Zeitraum waren es dagegen 41 Objekte pro Razzia. Eine Steigerung um mehr als 360 %! Noch eindeutiger liegen die Verhältnisse im Hinblick auf die dabei kontrollierten Personen: Waren es im Zeitraum 2000/05 im Schnitt 29 Personen pro Razzia, so waren es 2006/2011 im Schnitt 276 Personen pro Razzia, was einer Steigerung von 850 % entspricht. Auch die Zahl der bei einer Razzia eingesetzten Ermittler hat sich von durchschnittlich 179 pro Razzia im ersten Zeitraum auf 248 eingesetzte Ermittler im darauf folgenden Zeitraum deutlich erhöht.
Diese Zahlenverhältnisse sind eindeutig. Sie besagen, dass Ihre durch nichts gestützten und daher unverantwortlichen Behauptungen einer rückläufigen Kontrolldichte im Gefolge der Legalisierung von Prostitution ein Ammenmärchen ist.
Sie verschaukeln die Öffentlichkeit, um Ihrer Forderung, das Prostitutionsgewerbe müsse „wieder gründlicher kontrolliert werden“, Nachdruck zu verleihen.
Dabei haben wir noch nicht einmal die „normalen Kontrollen“ im Rotlicht einbezogen.
Durch Razzien werden jährlich rund 4.000 Personen im Prostitutionsgewerbe kontrolliert. Nach Berechnungen von Doña Carmen muss man - ausgehend von Angaben der Polizei und den LKAs – jährlich mit zusätzlichen 11.500 Kontrollen und weiteren 44.000 dabei kontrollierten Personen im Prostitutionsgewerbe ausgehen.
Mit anderen Worten: Binnen 4 Jahren haben bundesdeutsche Ermittler so ziemlich alle im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen einmal kontrolliert. Kein anderer Wirtschaftszweig wird in Deutschland so überdimensioniert und so nutzlos
kontrolliert! Und da fordern Sie, Herr Dr. Krings, weitere „gründlichere“ Kontrollen.
Was wollen sie eigentlich? Wollen Sie wieder die totale polizeiliche Reglementierung der Prostitution?
Fakt ist doch: Trotz zunehmender Kontrolle und Überwachung haben wir es erwiesenermaßen mit immer weniger „Begleitkriminalität“ in der Prostitution zu tun
Von dieser Tatsache haben Sie entweder keine Ahnung und behaupten einfach das Gegenteil – möglicherweise wider besseres Wissen.
Sie versuchen, Ihrem absurden Kontrollwahn den Anschein zu geben, als ginge es darum, angeblich von Regelungen verschonte und deshalb im Vorteil befindliche Bordellbetriebe endlich mit anderen Gewerbebetrieben wie Gaststätten, Frittenbuden
und Bierzelten etc. gleichzustellen. Ausgerechnet Ihre Partei, die stets behauptete, Prostitution sei kein Beruf wie jeder andere, glaubt jetzt, die geplante verschärfte Überwachung von Bordellen als längst überfällige „Gleichstellung“ mit anderen Gewerbebetrieben verkaufen zu können. Damit können Sie vielleicht einem CDUStammtisch imponieren, eine aufgeklärte Öffentlichkeit werden Sie damit nicht an der Nase herumführen können.
Abschließend bleibt mir nur festzustellen, dass die Beratungen der CDU/CSU zum Prostitutionsgesetz offenbar von keiner Kenntnis der Tatsachen getrübt zu sein scheinen. Im Interesse der Frauen - wie Sie behaupten -, sind sie jedenfalls nicht.
Als Fazit der von mir vorgetragenen Argumente ergibt sich, dass eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes - wie von Ihnen geplant - kein sachlich begründetesAnliegen ist, sondern den Versuch darstellt, Prostitution wieder mit Mitteln des 19.
Jahrhunderts zu regulieren.
Da kommen Sie etwas zu spät, Herr Dr. Krings. Ein solches Projekt ist zum Scheitern verurteilt. Ich rate Ihnen davon ab.
gez.
Juanita Henning
(Sprecherin Doña Carmen e.V.)
http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... s-CDU2.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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