Zuhälterunwesen, Prozesse, Menschenhandel
- Marc of Frankfurt
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Nie ohne Kondom !!! Freier passt auf
2 x Freispruch
1. Betreiberin vom Anklagevorwurf wegen angeblich minderjähriger Sexarbeiterin freigesprochen
viewtopic.php?p=78818#78818
_________________
2. Freispruch auf der ganzen Linie
Prozess um eindeutige Zeitungsannoncen vor dem Amtsgericht.
OFFENBURG. Weil er seine damals 16 Jahre alte Freundin mit der Schaltung und Zahlung eindeutiger Annoncen im Offenburger Tageblatt zur Ausübung der Prostitution gebracht haben soll, musste sich ein 38-jähriger Taxifahrer aus Offenburg vor dem Amtsgericht verantworten.
Strafrichter Wolfgang Knopf sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Inzwischen hatten der Angeklagte und seine Freundin geheiratet.
Ob diese Eheschließung wenige Tage vor der Hauptverhandlung ein juristischer Schachzug war, müssen die Eheleute selbst wissen. Jedenfalls konnten nunmehr alle früheren Aussagen der Freundin im Ermittlungsverfahren nicht mehr als Beweis gegen den Angeklagten verwertet werden. Als Ehefrau besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Und darauf berief sie sich vor dem Amtsgericht auch sofort. Der Anklage war damit weitgehend der Boden entzogen.
Der Staatsanwalt war dennoch bemüht, aufgrund der jetzt noch verbliebenen objektiven Fakten den Vorwurf zu begründen.
Von Juli 2008 bis zum März 2009 erschienen in der Offenburger Tageszeitung Anzeigen mit und ohne Bild, die mehr oder weniger unverblümt sexuelle Handlungen einer 16-Jährigen mit potenziellen Freiern offerierten. Gleichzeitig war zur Kontaktherstellung eine Handy-nummer angegeben.
Recherchen der Polizei ergaben, dass die Handynummer auf den Namen des Angeklagten lief. Die Anzeigen waren ebenfalls unter dem Namen des Angeklagten geschaltet worden, und auch die Zahlung der Annoncen erfolgte jeweils durch Abbuchung vom angegebenen Konto des Angeklagten.
Ins Rollen brachte das ganze Verfahren ein Freier, der die Handynummer angerufen hatte. Zunächst war ihm die Anzeige ins Auge gefallen: "16-Jährige sucht Boy für Freizeitgestaltung." Im Gespräch stellte sich dann schnell heraus, dass die Suchende Geld verlangte. 100 Euro mit ihrem Freund dabei, ansonsten Aufpreis um 150 Euro und ohne Kondom noch einmal 50 Euro. Viel zu viel, wie der Anrufer dachte. Und weil sie auch auf ein Kondom verzichtet hätte, informierte er die Polizei. "Ich war verärgert, über den hohen Preis und auch über das Gummi", sagte er bereitwillig vor Gericht.
Die Mitarbeiterin der Zeitung bekundete, dass außer bei Todesanzeigen die Aufgabe von Inseraten eigentlich anonym erfolge. Am Telefon, im Internet oder auch in der Geschäftsstelle würden die Angaben des Auftraggebers nämlich nicht überprüft. Diese Information kam dem Verteidiger sehr entgegen. Für den Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht berief, ließ er sich dahin ein, dass der von der Tätigkeit seiner damaligen Freundin keine Ahnung gehabt habe. Er habe die Annoncen nicht aufgegeben. Die Belastungen auf seinem Konto hätten ihn auch nicht interessiert, und was seine Freundin mit seinem Handy unternommen habe, habe er auch nicht gewusst. Eine Anzeige im Juli 2008 habe er zwar geschaltet: "Paar, 18, sucht großzügigen Erotikboy bis 35." Aber darauf komme es ja nicht an in diesem Verfahren.
Sechs Vorstrafen wies das Bundeszentralregister auf. Der Staatsanwalt führte aus, dass der Angeklagte die 16-jährige auf jeden Fall maßgeblich zur Prostitution gebracht und sie dabei gefördert habe, indem er ihr sein Handy und Konto zur Verfügung stellte. Nach aller Lebenserfahrung habe er unter diesen Umständen von ihrer Tätigkeit auch gewusst. Er forderte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten.
Für den Verteidiger war nichts sicher bewiesen.
Also Freispruch auf der ganzen Linie. Knopf begründete den Freispruch damit, dass ohne die Angaben der Freundin und jetzigen Ehefrau die Beweise gegen den Angeklagten nicht ausreichten. "Und wenn das Verfahren die Eheleute, wie der Verteidiger behauptet, noch mehr zusammengeschweißt hat, dann soll es mir recht sein."
http://www.badische-zeitung.de/offenbur ... 22203.html
Mal ein Familienfreundliches Urteil.
Hoffentlich hält das Eheglück lange an. Ich gratuliere dem Paar.
.
1. Betreiberin vom Anklagevorwurf wegen angeblich minderjähriger Sexarbeiterin freigesprochen
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2. Freispruch auf der ganzen Linie
Prozess um eindeutige Zeitungsannoncen vor dem Amtsgericht.
OFFENBURG. Weil er seine damals 16 Jahre alte Freundin mit der Schaltung und Zahlung eindeutiger Annoncen im Offenburger Tageblatt zur Ausübung der Prostitution gebracht haben soll, musste sich ein 38-jähriger Taxifahrer aus Offenburg vor dem Amtsgericht verantworten.
Strafrichter Wolfgang Knopf sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf frei. Inzwischen hatten der Angeklagte und seine Freundin geheiratet.
Ob diese Eheschließung wenige Tage vor der Hauptverhandlung ein juristischer Schachzug war, müssen die Eheleute selbst wissen. Jedenfalls konnten nunmehr alle früheren Aussagen der Freundin im Ermittlungsverfahren nicht mehr als Beweis gegen den Angeklagten verwertet werden. Als Ehefrau besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Und darauf berief sie sich vor dem Amtsgericht auch sofort. Der Anklage war damit weitgehend der Boden entzogen.
Der Staatsanwalt war dennoch bemüht, aufgrund der jetzt noch verbliebenen objektiven Fakten den Vorwurf zu begründen.
Von Juli 2008 bis zum März 2009 erschienen in der Offenburger Tageszeitung Anzeigen mit und ohne Bild, die mehr oder weniger unverblümt sexuelle Handlungen einer 16-Jährigen mit potenziellen Freiern offerierten. Gleichzeitig war zur Kontaktherstellung eine Handy-nummer angegeben.
Recherchen der Polizei ergaben, dass die Handynummer auf den Namen des Angeklagten lief. Die Anzeigen waren ebenfalls unter dem Namen des Angeklagten geschaltet worden, und auch die Zahlung der Annoncen erfolgte jeweils durch Abbuchung vom angegebenen Konto des Angeklagten.
Ins Rollen brachte das ganze Verfahren ein Freier, der die Handynummer angerufen hatte. Zunächst war ihm die Anzeige ins Auge gefallen: "16-Jährige sucht Boy für Freizeitgestaltung." Im Gespräch stellte sich dann schnell heraus, dass die Suchende Geld verlangte. 100 Euro mit ihrem Freund dabei, ansonsten Aufpreis um 150 Euro und ohne Kondom noch einmal 50 Euro. Viel zu viel, wie der Anrufer dachte. Und weil sie auch auf ein Kondom verzichtet hätte, informierte er die Polizei. "Ich war verärgert, über den hohen Preis und auch über das Gummi", sagte er bereitwillig vor Gericht.
Die Mitarbeiterin der Zeitung bekundete, dass außer bei Todesanzeigen die Aufgabe von Inseraten eigentlich anonym erfolge. Am Telefon, im Internet oder auch in der Geschäftsstelle würden die Angaben des Auftraggebers nämlich nicht überprüft. Diese Information kam dem Verteidiger sehr entgegen. Für den Angeklagten, der sich auf sein Schweigerecht berief, ließ er sich dahin ein, dass der von der Tätigkeit seiner damaligen Freundin keine Ahnung gehabt habe. Er habe die Annoncen nicht aufgegeben. Die Belastungen auf seinem Konto hätten ihn auch nicht interessiert, und was seine Freundin mit seinem Handy unternommen habe, habe er auch nicht gewusst. Eine Anzeige im Juli 2008 habe er zwar geschaltet: "Paar, 18, sucht großzügigen Erotikboy bis 35." Aber darauf komme es ja nicht an in diesem Verfahren.
Sechs Vorstrafen wies das Bundeszentralregister auf. Der Staatsanwalt führte aus, dass der Angeklagte die 16-jährige auf jeden Fall maßgeblich zur Prostitution gebracht und sie dabei gefördert habe, indem er ihr sein Handy und Konto zur Verfügung stellte. Nach aller Lebenserfahrung habe er unter diesen Umständen von ihrer Tätigkeit auch gewusst. Er forderte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten.
Für den Verteidiger war nichts sicher bewiesen.
Also Freispruch auf der ganzen Linie. Knopf begründete den Freispruch damit, dass ohne die Angaben der Freundin und jetzigen Ehefrau die Beweise gegen den Angeklagten nicht ausreichten. "Und wenn das Verfahren die Eheleute, wie der Verteidiger behauptet, noch mehr zusammengeschweißt hat, dann soll es mir recht sein."
http://www.badische-zeitung.de/offenbur ... 22203.html
Mal ein Familienfreundliches Urteil.
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10.4.2010
Zur Prostitution gezwungen - Verhaftungen wegen Menschenhandels
Die Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigt auf Nachfrage, dass sie gegen fünf Personen wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, versuchten Menschenhandels und Nötigung ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigt auf Nachfrage, dass sie gegen fünf Personen wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, versuchten Menschenhandels und Nötigung ermittelt.
Aufgrund richterlicher Anordnung wurden Wohnungen in Karlstadt und in Würzburg durchsucht und vier Personen mit Haftbefehl festgenommen. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Die Angeschuldigten sind nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager türkische, montenegrinische und italienische Staatsangehörige und zwischen 18 und 29 Jahre alt. Ihnen wird in vier Fällen vorgeworfen, bandenmäßig und teilweise unter Gewaltandrohung, junge Frauen unter 21 Jahren in Deutschland zum Zwecke der Prostitution angeworben zu haben. In zwei Fällen haben sich Frauen dagegen gewehrt.
In diesem Zusammenhang steht die Verhaftung eines Karlstadters, der am 11. März in seiner Wohnung in der Hauptstraße festgenommen worden war. Details gibt Erik Ohlenschlager aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt.
http://www.mainpost.de/lokales/franken/ ... 27,5532353
Zur Prostitution gezwungen - Verhaftungen wegen Menschenhandels
Die Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigt auf Nachfrage, dass sie gegen fünf Personen wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, versuchten Menschenhandels und Nötigung ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg bestätigt auf Nachfrage, dass sie gegen fünf Personen wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, versuchten Menschenhandels und Nötigung ermittelt.
Aufgrund richterlicher Anordnung wurden Wohnungen in Karlstadt und in Würzburg durchsucht und vier Personen mit Haftbefehl festgenommen. Sie sitzen in Untersuchungshaft. Die Angeschuldigten sind nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager türkische, montenegrinische und italienische Staatsangehörige und zwischen 18 und 29 Jahre alt. Ihnen wird in vier Fällen vorgeworfen, bandenmäßig und teilweise unter Gewaltandrohung, junge Frauen unter 21 Jahren in Deutschland zum Zwecke der Prostitution angeworben zu haben. In zwei Fällen haben sich Frauen dagegen gewehrt.
In diesem Zusammenhang steht die Verhaftung eines Karlstadters, der am 11. März in seiner Wohnung in der Hauptstraße festgenommen worden war. Details gibt Erik Ohlenschlager aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt.
http://www.mainpost.de/lokales/franken/ ... 27,5532353
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12.4.2010
Landgericht
„Rotlicht-Rentner“ aus Herten vor Gericht
Herten. Der 64-jährige frühere Betreiber des Bordells La Fayette in Herten und ein 60-jährige Kumpel des ehemaligen Besitzers der Boutique Estelle in Gelsenkirchen-Buer sitzen seit Montag wegen Förderung der Prostitution auf der Anklagebank des Essener Landgerichtes.
Sie sind Freunde, kennen sich seit 20 Jahren und, sie sind Rotlicht-Rentner: Beide Männer bestreiten die Anklagevorwürfe. Sie sollen unter anderem ein 17-jähriges Mädchen Anfang 2006 zur Arbeit in dem Club gebracht haben. „Ich habe Sie in meinem Leben nicht gesehen. Ich bin felsenfest überzeugt, dass sie bei mir nicht gearbeitet hat“, behauptet der 64-Jährige.
Der Mitangeklagte will das Mädchen in der Boutique des Freundes kennengelernt haben, Treffpunkt für Teenager, in dem normale und Disco Mode, sowie Sexspielzeug verkauft wurde. „Das Huren-Dasein hat sie fasziniert“, erzählt er über die 17-Jährige. Fragen zu dem Thema habe er der jungen Frau beantworten müssen. Sozusagen zur Anschauung, will er sie dann ein einziges Mal für zehn Minuten mit ins La Fayette genommen haben. Damals sei der 64-jährige Mitangeklagte nicht im Club gewesen.
Beide haben sich zur Ruhe gesetzt
Der erzählt im Prozess, wie das Geschäft so lief in seinem Bordell. Erst habe er nur deutsche Mädchen beschäftigt. Dann, Anfang der 90er Jahre, seien ausländische junge Frauen dazu gekommen, Brasilianerinnen und viele Frauen aus Osteuropa. Bei den deutschen Mädchen habe er stets die Personalausweise kontrolliert, bei den Ausländerinnen auch die Arbeitserlaubnis. Alkohol habe es im Club nicht gegeben.
Die zur Tatzeit 17-Jährige hatte bei der Polizei angegeben, dass sie bei der Arbeit im Club stets betrunken gewesen sei. Das könne schon mal gar nicht sein, behauptet der 64-Jährige, „ich oder die anderen Mädchen hätten sie sofort nach Hause geschickt.“ Sein Leben will er inzwischen geändert haben: „Ich habe mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut.“ Der Mitangeklagte schließt sich an: „Ich habe mit dem Milieu nichts mehr zu tun. Ich bin jetzt Rentner.“
Die wichtigste Zeugin erschien amMontag trotz Ladung nicht vor Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.
http://www.derwesten.de/staedte/herten/ ... 45587.html
Landgericht
„Rotlicht-Rentner“ aus Herten vor Gericht
Herten. Der 64-jährige frühere Betreiber des Bordells La Fayette in Herten und ein 60-jährige Kumpel des ehemaligen Besitzers der Boutique Estelle in Gelsenkirchen-Buer sitzen seit Montag wegen Förderung der Prostitution auf der Anklagebank des Essener Landgerichtes.
Sie sind Freunde, kennen sich seit 20 Jahren und, sie sind Rotlicht-Rentner: Beide Männer bestreiten die Anklagevorwürfe. Sie sollen unter anderem ein 17-jähriges Mädchen Anfang 2006 zur Arbeit in dem Club gebracht haben. „Ich habe Sie in meinem Leben nicht gesehen. Ich bin felsenfest überzeugt, dass sie bei mir nicht gearbeitet hat“, behauptet der 64-Jährige.
Der Mitangeklagte will das Mädchen in der Boutique des Freundes kennengelernt haben, Treffpunkt für Teenager, in dem normale und Disco Mode, sowie Sexspielzeug verkauft wurde. „Das Huren-Dasein hat sie fasziniert“, erzählt er über die 17-Jährige. Fragen zu dem Thema habe er der jungen Frau beantworten müssen. Sozusagen zur Anschauung, will er sie dann ein einziges Mal für zehn Minuten mit ins La Fayette genommen haben. Damals sei der 64-jährige Mitangeklagte nicht im Club gewesen.
Beide haben sich zur Ruhe gesetzt
Der erzählt im Prozess, wie das Geschäft so lief in seinem Bordell. Erst habe er nur deutsche Mädchen beschäftigt. Dann, Anfang der 90er Jahre, seien ausländische junge Frauen dazu gekommen, Brasilianerinnen und viele Frauen aus Osteuropa. Bei den deutschen Mädchen habe er stets die Personalausweise kontrolliert, bei den Ausländerinnen auch die Arbeitserlaubnis. Alkohol habe es im Club nicht gegeben.
Die zur Tatzeit 17-Jährige hatte bei der Polizei angegeben, dass sie bei der Arbeit im Club stets betrunken gewesen sei. Das könne schon mal gar nicht sein, behauptet der 64-Jährige, „ich oder die anderen Mädchen hätten sie sofort nach Hause geschickt.“ Sein Leben will er inzwischen geändert haben: „Ich habe mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut.“ Der Mitangeklagte schließt sich an: „Ich habe mit dem Milieu nichts mehr zu tun. Ich bin jetzt Rentner.“
Die wichtigste Zeugin erschien amMontag trotz Ladung nicht vor Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.
http://www.derwesten.de/staedte/herten/ ... 45587.html
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Kerpen bei Köln
13.4.2010
Im Bordell herrschen rabiate Regeln
Wegen Vergewaltigung und Menschenhandels muss sich ein 34-jähriger Angeklagter vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er hatte in kerpen ein kleines Bordell betrieben. Weiteren Beschuldigten wird Beihilfe zur Nötigung vorgeworfen.
KÖLN - Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel „zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ - das sind einige der Vorwürfe, für die sich Amir R. verantworten muss. Er ist der Hauptangeklagte in dem Prozess, der am Dienstag vor der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begonnen hat. Das Verfahren gegen einen der drei Mitangeklagten, dem Beihilfe zur Nötigung angelastet wird, wurde abgetrennt, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war; gegen ihn soll vor der Jugendstrafkammer gesondert verhandelt werden.
Zwischen Juli 2007 und März 2008 hat sich nach Darstellung des Staatsanwalts Folgendes abgespielt: Amir R. (34, Namen geändert) unterhielt in Kerpen ein kleines Bordell, in dem er in der Regel fünf Prostituierte gleichzeitig beschäftigte. Nach Bezahlung der Frauen, die die Hälfte des Lohns bekamen, und nach Abzug der Steuern blieben ihm durchschnittlich 16 250 Euro im Monat. Im Sommer 2007 warb er eine Frau, die sich dann für die Kunden Sarah nannte, mit dem Versprechen an, in seinem Bordell geschehe alles freiwillig. Er kaufte für sie Reizwäsche, machte Fotos von ihr, die er zur Werbung ins Internet stellte, und sie begann mit der Arbeit. Als sie mit den Bedingungen unzufrieden wurde und aussteigen wollte, verlangte er als angeblich übliche Ablösesumme 10.000 Euro. Mit Gewalt und Drohungen schüchterte er sie ein. Vorher hatte er sie zwei Mal zum Sex mit ihm gezwungen.
Im Herbst 2007 setzte er neue Regeln im Bordell durch; unter anderem sollten die Frauen nun Sex ohne Kondom anbieten. Eine von ihnen, die sich weigerte, schlug er ins Gesicht, den anderen drohte er das Gleiche an, außerdem forderte 500 Euro „Strafe“ für jede, die im Internet eine schlechte „Kundenbewertung“ erhielt.
Die mitangeklagte Ramona H. (25) vermittelte laut Staatsanwaltschaft die Freier und kassierte das Entgelt. Sie habe von den „Zwangsmitteln“ ihres Chefs gewusst und sie „zumindest billigend in Kauf genommen“. Als Sarah wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit kam, machte ihr Amir R. mit den zwei Männern, die zusammen mit ihm angeklagt worden sind, einen „Hausbesuch“ in Köln, wo sie bei ihrem Freund wohnte, und nötigte sie rabiat zur Arbeit. Mit hohem Fieber ging sie ins Bordell. Später hielt sie sich versteckt, um nicht mehr zum Anschaffen gezwungen zu werden. Amir R. setzte per SMS eine Drohung ab.
Für den Prozess, in dem er sich auch dafür verantworten muss, er sei wiederholt ohne Führerschein Auto gefahren, sind drei Verhandlungstage angesetzt.
http://www.ksta.de/html/artikel/1270457629591.shtml
Im Bordell herrschen rabiate Regeln
Wegen Vergewaltigung und Menschenhandels muss sich ein 34-jähriger Angeklagter vor dem Kölner Landgericht verantworten. Er hatte in kerpen ein kleines Bordell betrieben. Weiteren Beschuldigten wird Beihilfe zur Nötigung vorgeworfen.
KÖLN - Vergewaltigung, Zuhälterei, Menschenhandel „zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ - das sind einige der Vorwürfe, für die sich Amir R. verantworten muss. Er ist der Hauptangeklagte in dem Prozess, der am Dienstag vor der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts begonnen hat. Das Verfahren gegen einen der drei Mitangeklagten, dem Beihilfe zur Nötigung angelastet wird, wurde abgetrennt, weil er zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war; gegen ihn soll vor der Jugendstrafkammer gesondert verhandelt werden.
Zwischen Juli 2007 und März 2008 hat sich nach Darstellung des Staatsanwalts Folgendes abgespielt: Amir R. (34, Namen geändert) unterhielt in Kerpen ein kleines Bordell, in dem er in der Regel fünf Prostituierte gleichzeitig beschäftigte. Nach Bezahlung der Frauen, die die Hälfte des Lohns bekamen, und nach Abzug der Steuern blieben ihm durchschnittlich 16 250 Euro im Monat. Im Sommer 2007 warb er eine Frau, die sich dann für die Kunden Sarah nannte, mit dem Versprechen an, in seinem Bordell geschehe alles freiwillig. Er kaufte für sie Reizwäsche, machte Fotos von ihr, die er zur Werbung ins Internet stellte, und sie begann mit der Arbeit. Als sie mit den Bedingungen unzufrieden wurde und aussteigen wollte, verlangte er als angeblich übliche Ablösesumme 10.000 Euro. Mit Gewalt und Drohungen schüchterte er sie ein. Vorher hatte er sie zwei Mal zum Sex mit ihm gezwungen.
Im Herbst 2007 setzte er neue Regeln im Bordell durch; unter anderem sollten die Frauen nun Sex ohne Kondom anbieten. Eine von ihnen, die sich weigerte, schlug er ins Gesicht, den anderen drohte er das Gleiche an, außerdem forderte 500 Euro „Strafe“ für jede, die im Internet eine schlechte „Kundenbewertung“ erhielt.
Die mitangeklagte Ramona H. (25) vermittelte laut Staatsanwaltschaft die Freier und kassierte das Entgelt. Sie habe von den „Zwangsmitteln“ ihres Chefs gewusst und sie „zumindest billigend in Kauf genommen“. Als Sarah wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit kam, machte ihr Amir R. mit den zwei Männern, die zusammen mit ihm angeklagt worden sind, einen „Hausbesuch“ in Köln, wo sie bei ihrem Freund wohnte, und nötigte sie rabiat zur Arbeit. Mit hohem Fieber ging sie ins Bordell. Später hielt sie sich versteckt, um nicht mehr zum Anschaffen gezwungen zu werden. Amir R. setzte per SMS eine Drohung ab.
Für den Prozess, in dem er sich auch dafür verantworten muss, er sei wiederholt ohne Führerschein Auto gefahren, sind drei Verhandlungstage angesetzt.
http://www.ksta.de/html/artikel/1270457629591.shtml
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Probleme Menschenhandelsprozess
Menschenhandelsprozess gegen 26 jährigen in Braunschweig stockt
Von Oktober 2007 bis April 2008 kamen die zur Tatzeit 19 und 21 Jahre alten Ungarinnen den angeordneten sexuellen Handlungen nach – zunächst angeblich freiwillig.
...
Lediglich eine junge Frau, die im Vorfeld gegen den Mittäter ausgesagt und auch den Angeklagten bei der Polizei belastet hat, nimmt auf dem Zeugenstuhl Platz – und stellt die Geduld des Gerichts auf die Probe:
"Was in dem Protokoll steht, dass ich mal geschlagen wurde und so, das hab ich alles nie gesagt", erklärt sie, unruhig auf dem Stuhl hin- und herrutschend.
...
Eine weitere Zeugin sei "untergetaucht". Und auch die nächste Geschädigte, deren Adresse nur die Polizei kennt, erscheint nicht. "Da könnte auch die Angst hinter stecken, nach dem Verfahren abgeschoben zu werden", sagt Staatsanwalt Geyer.
...
ganz lesen:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... d/12102634
Sonst liest man immer Angst vor der Gewalt der Zuhälter und Menschenhändler, später gegen Sexarbeiterinnen oder ihre Angehörigen gewalttätig zu werden. Hier lesern wir erstmals von der Angst der Migrantinnen in der Sexarbeit vor dem Ausländergesetz.
Ferner arbeiteten sie zunächst freiwillig und dann entartete die Sexarbeit in Zwang. Zwang ermöglicht durch das Ausländergesetz?
Menschenhandel und Zuhälterei sind solange eine mögliche Entartung der freiwilliger Sexarbeit, solange die Branche in weiten Teilen in einer Grauzone gehalten wird. Ein Arbeitsrecht der Prostitution muß erst noch geschrieben werden schreibt Prof. Dr. jur. Monika Frommel vom Kriminalistik-Institut der Uni Kiel.
Ferner waren wie so oft alle volljährig über 18 Jahre, aber die Menschenhandelsparagraphen stufen ausländische SexarbeiterInnen zwichen 18 und 21 Jahren ungefragt als Opfer oder wie Minderjährige ein!
Und das sagt natürlich keine Hilfsorganisation den jungen UngarInnen :((
.
Von Oktober 2007 bis April 2008 kamen die zur Tatzeit 19 und 21 Jahre alten Ungarinnen den angeordneten sexuellen Handlungen nach – zunächst angeblich freiwillig.
...
Lediglich eine junge Frau, die im Vorfeld gegen den Mittäter ausgesagt und auch den Angeklagten bei der Polizei belastet hat, nimmt auf dem Zeugenstuhl Platz – und stellt die Geduld des Gerichts auf die Probe:
"Was in dem Protokoll steht, dass ich mal geschlagen wurde und so, das hab ich alles nie gesagt", erklärt sie, unruhig auf dem Stuhl hin- und herrutschend.
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Eine weitere Zeugin sei "untergetaucht". Und auch die nächste Geschädigte, deren Adresse nur die Polizei kennt, erscheint nicht. "Da könnte auch die Angst hinter stecken, nach dem Verfahren abgeschoben zu werden", sagt Staatsanwalt Geyer.
...
ganz lesen:
http://www.newsclick.de/index.jsp/menui ... d/12102634
Sonst liest man immer Angst vor der Gewalt der Zuhälter und Menschenhändler, später gegen Sexarbeiterinnen oder ihre Angehörigen gewalttätig zu werden. Hier lesern wir erstmals von der Angst der Migrantinnen in der Sexarbeit vor dem Ausländergesetz.
Ferner arbeiteten sie zunächst freiwillig und dann entartete die Sexarbeit in Zwang. Zwang ermöglicht durch das Ausländergesetz?
Menschenhandel und Zuhälterei sind solange eine mögliche Entartung der freiwilliger Sexarbeit, solange die Branche in weiten Teilen in einer Grauzone gehalten wird. Ein Arbeitsrecht der Prostitution muß erst noch geschrieben werden schreibt Prof. Dr. jur. Monika Frommel vom Kriminalistik-Institut der Uni Kiel.
Ferner waren wie so oft alle volljährig über 18 Jahre, aber die Menschenhandelsparagraphen stufen ausländische SexarbeiterInnen zwichen 18 und 21 Jahren ungefragt als Opfer oder wie Minderjährige ein!
Und das sagt natürlich keine Hilfsorganisation den jungen UngarInnen :((
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- nina777
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Die cleveren Sexworker
21.04.2010
Keine Strafe!
Illegales Bordell in St. Johann: nur "Amateur-Zuhälter"
Ein Makler, zwei Hausfrauen, ein Masseur: Dieses Unterländer Quartett hat nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügt, um am Landesgericht Innsbruck als Zuhälter oder "Prostitutions-Zuführer" verurteilt zu werden. Die Aktivitäten der "Möchtegern-Zuhälter" reichten für Schuldsprüche nicht aus.
Zwei Wohnungen in St. Johann hatte seit 2007 ein Makler laut Anklage neun Prostituierten zur Verfügung gestellt. Als "Massage-Institute". Der einzige echte Masseur, der in diesem Geschäft mitmischte, war ein Deutscher (52). Mit seiner Lebensgefährtin, einer weiteren Hausfrau und dem Immobilienmakler saß er in Sachen St. Johanner Bordell gemeinsam auf der Anklagebank.
Profi und Amateur zugleich: Als professioneller Masseur, der mit 23 Euro pro Stunde für echte Massagen nur etwa ein Fünftel der nicht ausgebildeten "Wonne-Masseusen" (Prostituierten) verdiente. Als "Zuhälter" allerdings weniger als ein blutiger Amateur.
Weil die Sex-Besucher dieser Etablissements sich untertags bei den hübschen Damen des Horizontalgewerbes serienweise die Türklinke in die Hand gaben, hatten sich einige Hausparteien mokkiert. Es folgten Hausdurchsuchungen, das Bordell flog auf. Die vier einheimischen Betreiber landeten auf der Anklagebank. Die Chefin, eine rumänische Professionelle, die laut Insidern als einzige reelle Chancen auf eine Verurteilung gehabt hätte, hatte es vorgezogen, zu flüchten.
Angeklagte erfüllen keine Zuhälter-Kriterien
Obwohl die Angeklagten etliche Tätigkeiten ausführten, die das Sex-Geschäft florieren ließen, wurde niemand verurteilt. Richter Hofer erklärte, warum: Keiner der vier erfüllt Kriterien für einen echten Zuhälter. Das ist ein gewalttätiger Schmarotzer, der nur kassiert, mit dem Porsche vorfährt, die Damen ausbeutet. Die Angeklagten dagegen mussten kräftig "buggeln", um wenig bis mittelmäßig zu verdienen: Mit Telefondienst, Organisieren, Einteilen, Wäsche waschen, Wohnung in Schuss halten.
Richter Hofer: "Dabei wurde der Makler, der sehr patschert agierte, von den Damen derart übertölpelt, dass er nichts mitbekam. Also ein Möchtegern-Zuhälter." Für Schuldsprüche reichte das nicht.
http://www.krone.at/krone/S156/object_id__196025/hxcms/
Keine Strafe!
Illegales Bordell in St. Johann: nur "Amateur-Zuhälter"
Ein Makler, zwei Hausfrauen, ein Masseur: Dieses Unterländer Quartett hat nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügt, um am Landesgericht Innsbruck als Zuhälter oder "Prostitutions-Zuführer" verurteilt zu werden. Die Aktivitäten der "Möchtegern-Zuhälter" reichten für Schuldsprüche nicht aus.
Zwei Wohnungen in St. Johann hatte seit 2007 ein Makler laut Anklage neun Prostituierten zur Verfügung gestellt. Als "Massage-Institute". Der einzige echte Masseur, der in diesem Geschäft mitmischte, war ein Deutscher (52). Mit seiner Lebensgefährtin, einer weiteren Hausfrau und dem Immobilienmakler saß er in Sachen St. Johanner Bordell gemeinsam auf der Anklagebank.
Profi und Amateur zugleich: Als professioneller Masseur, der mit 23 Euro pro Stunde für echte Massagen nur etwa ein Fünftel der nicht ausgebildeten "Wonne-Masseusen" (Prostituierten) verdiente. Als "Zuhälter" allerdings weniger als ein blutiger Amateur.
Weil die Sex-Besucher dieser Etablissements sich untertags bei den hübschen Damen des Horizontalgewerbes serienweise die Türklinke in die Hand gaben, hatten sich einige Hausparteien mokkiert. Es folgten Hausdurchsuchungen, das Bordell flog auf. Die vier einheimischen Betreiber landeten auf der Anklagebank. Die Chefin, eine rumänische Professionelle, die laut Insidern als einzige reelle Chancen auf eine Verurteilung gehabt hätte, hatte es vorgezogen, zu flüchten.
Angeklagte erfüllen keine Zuhälter-Kriterien
Obwohl die Angeklagten etliche Tätigkeiten ausführten, die das Sex-Geschäft florieren ließen, wurde niemand verurteilt. Richter Hofer erklärte, warum: Keiner der vier erfüllt Kriterien für einen echten Zuhälter. Das ist ein gewalttätiger Schmarotzer, der nur kassiert, mit dem Porsche vorfährt, die Damen ausbeutet. Die Angeklagten dagegen mussten kräftig "buggeln", um wenig bis mittelmäßig zu verdienen: Mit Telefondienst, Organisieren, Einteilen, Wäsche waschen, Wohnung in Schuss halten.
Richter Hofer: "Dabei wurde der Makler, der sehr patschert agierte, von den Damen derart übertölpelt, dass er nichts mitbekam. Also ein Möchtegern-Zuhälter." Für Schuldsprüche reichte das nicht.
http://www.krone.at/krone/S156/object_id__196025/hxcms/
I wouldn't say I have super-powers so much as I live in a world where no one seems to be able to do normal things.
- Marc of Frankfurt
- SW Analyst
- Beiträge: 14095
- Registriert: 01.08.2006, 14:30
- Ich bin: Keine Angabe
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Sind gar nicht alle Opfer
Das ist ja ein nettes Beispiel, wie sich die cleveren migrantischen Sexarbeiterinnen in der Fremde auch behaupten können und mit patscherten Einheimischen ihre Auslandseinsätze zu ihren Gunsten zu organisieren verstehen. ;-)
-
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Zuhälter in Berlin verurteilt
Tagesspiegel vom 21.04.2010
Urteil
Zuhälter einer 17-Jährigen zu Haftstrafe verurteilt
Wegen Zuhälterei und versuchter räuberischer Erpressung hat das Landgericht Berlin am Mittwoch einen 28-Jährigen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, im Sommer 2005 eine damals 17-Jährige dazu gebracht zu haben, auf den Schöneberger Straßenstrich zu gehen.
Die Frau war lange Zeit seine Lebensgefährtin. Der Prozess ergab, dass die Ausbeutung der Frau zwei Jahre dauerte, während denen der Angeklagte im Gefängnis saß. Ein jüngerer Bruder hatte sich daher in der Zeit um die Angelegenheit gekümmert.
Für das Gericht stand fest, dass die Lebensgefährtin einen Großteil ihrer damaliger Einnahmen an den Angeklagten abzugeben hatte. Zudem ließ er die Frau im März 2009 von zwei jüngeren Brüdern in eine Neuköllner Wohnung entführen und dort einsperren, weil sie nicht mehr für ihn anschaffen zu gehen wollte. Er habe seine Einkommensquelle nicht verlieren wollen, sagte der Staatsanwalt. Das Gericht folgt mit dem Urteil im Wesentlichen seinem Antrag.
Im Prozess war der 28-Jährige, der erheblich vorbestraft ist, geständig. So war er im Januar 2005 wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren gegen zwei ursprünglich mitangeklagte jüngere Brüder war zu Prozessbeginn abgetrennt worden. (ddp)
Drogenhandel = 4,5 Jahre, Zuhälterei "nur" 2 Jahre, 10 Monate Haft? Gibt ein Geständnis so viel Rabatt?
Urteil
Zuhälter einer 17-Jährigen zu Haftstrafe verurteilt
Wegen Zuhälterei und versuchter räuberischer Erpressung hat das Landgericht Berlin am Mittwoch einen 28-Jährigen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, im Sommer 2005 eine damals 17-Jährige dazu gebracht zu haben, auf den Schöneberger Straßenstrich zu gehen.
Die Frau war lange Zeit seine Lebensgefährtin. Der Prozess ergab, dass die Ausbeutung der Frau zwei Jahre dauerte, während denen der Angeklagte im Gefängnis saß. Ein jüngerer Bruder hatte sich daher in der Zeit um die Angelegenheit gekümmert.
Für das Gericht stand fest, dass die Lebensgefährtin einen Großteil ihrer damaliger Einnahmen an den Angeklagten abzugeben hatte. Zudem ließ er die Frau im März 2009 von zwei jüngeren Brüdern in eine Neuköllner Wohnung entführen und dort einsperren, weil sie nicht mehr für ihn anschaffen zu gehen wollte. Er habe seine Einkommensquelle nicht verlieren wollen, sagte der Staatsanwalt. Das Gericht folgt mit dem Urteil im Wesentlichen seinem Antrag.
Im Prozess war der 28-Jährige, der erheblich vorbestraft ist, geständig. So war er im Januar 2005 wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Verfahren gegen zwei ursprünglich mitangeklagte jüngere Brüder war zu Prozessbeginn abgetrennt worden. (ddp)
Drogenhandel = 4,5 Jahre, Zuhälterei "nur" 2 Jahre, 10 Monate Haft? Gibt ein Geständnis so viel Rabatt?
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"Anfangs freiwillig und keineswegs in schutzloser Lage&
23.4.2010
Menschenhandel und Körperverletzung
Ein 34-jähriger Bordellbesitzer ist wegen schweren Menschenhandels, Körperverletzung und Nötigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Prostituierte waren von ihren Vorwürfen abgerückt.
KÖLN - Vor dem Kölner Landgericht ist ein 34-jähriger Bordellbesitzer wegen schweren Menschenhandels, Körperverletzung und Nötigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sein mitangeklagter Komplize, der in dem Bordell als Fahrer arbeitete, wurde wegen der gleichen Vorwürfe freigesprochen. Als Auflage muss der Hauptangeklagte ein Schmerzensgeld an die Opfer zahlen.
Zwei Prostitutierte hatten in dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und waren in ihrer Zeugenaussage offensichtlich von ihren ursprünglich deutlich belastenderen Vorwürfen abgerückt. Deshalb war der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung - nach Überzeugung des Gerichts der wohl „schwerwiegendste Punkt in der Anklageschrift“ - nach der Beweisaufnahme „nicht mehr aufrecht zu erhalten“, unterstrich der Richter im Urteil. Die Frauen hätten sich keineswegs in einer schutzlosen Lage befunden, als es zu den Taten kam.
„Die Türen des Bordells standen offen, es gab Kunden und es gab Kolleginnen, an die man sich hätte wenden können“, verneinte der Richter den Vorwurf der Vergewaltigung. Auch hatten die Frauen ausgesagt, zunächst freiwillig der Prostitution nachgegangen zu sein.
Weil die Taten bereits einige Zeit zurücklagen und der Hauptangeklagte sich bereit erklärte, insgesamt 5500 Euro an beide Opfer als Schmerzensgeld zu zahlen, rückte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von der Notwendigkeit einer Freiheitsstrafe ab und hielt eine Bewährungsstrafe für „Schuld- und Tat angemessen“.
http://www.ksta.de/html/artikel/1272019577964.shtml
Menschenhandel und Körperverletzung
Ein 34-jähriger Bordellbesitzer ist wegen schweren Menschenhandels, Körperverletzung und Nötigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Prostituierte waren von ihren Vorwürfen abgerückt.
KÖLN - Vor dem Kölner Landgericht ist ein 34-jähriger Bordellbesitzer wegen schweren Menschenhandels, Körperverletzung und Nötigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Sein mitangeklagter Komplize, der in dem Bordell als Fahrer arbeitete, wurde wegen der gleichen Vorwürfe freigesprochen. Als Auflage muss der Hauptangeklagte ein Schmerzensgeld an die Opfer zahlen.
Zwei Prostitutierte hatten in dem Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und waren in ihrer Zeugenaussage offensichtlich von ihren ursprünglich deutlich belastenderen Vorwürfen abgerückt. Deshalb war der Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung - nach Überzeugung des Gerichts der wohl „schwerwiegendste Punkt in der Anklageschrift“ - nach der Beweisaufnahme „nicht mehr aufrecht zu erhalten“, unterstrich der Richter im Urteil. Die Frauen hätten sich keineswegs in einer schutzlosen Lage befunden, als es zu den Taten kam.
„Die Türen des Bordells standen offen, es gab Kunden und es gab Kolleginnen, an die man sich hätte wenden können“, verneinte der Richter den Vorwurf der Vergewaltigung. Auch hatten die Frauen ausgesagt, zunächst freiwillig der Prostitution nachgegangen zu sein.
Weil die Taten bereits einige Zeit zurücklagen und der Hauptangeklagte sich bereit erklärte, insgesamt 5500 Euro an beide Opfer als Schmerzensgeld zu zahlen, rückte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer von der Notwendigkeit einer Freiheitsstrafe ab und hielt eine Bewährungsstrafe für „Schuld- und Tat angemessen“.
http://www.ksta.de/html/artikel/1272019577964.shtml
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Versuchung: Wie reagieren Frauen auf Paysex angebot
27.04.2010
Zuhälterei-Vorwurf

TV-Star Linda de Mol verschenkt Callboys zum Abo
Die niederländische "Traumhochzeit"-Moderatorin und Zeitungsherausgeberin Linda de Mol hat ihren Leserinnen ein unmoralischen Angebot gemacht und muss sich jetzt Zuhälterei vorwerfen lassen.
Wer sich ein Abonnement ihres Lifestyle-Magazins "Linda" für 68 Euro im Jahr bestellt, der darf sich als Abo-Prämie eine lederne Handtasche oder einen Callboy aussuchen. Insgesamt 25 Gratis-Gigolos hat de Mol im Angebot, die geneigten Leserinnen für zwei Stunden zur Verfügung stehen und - sagen wir einmal - das Bett aufwärmen.
Die niederländische Prostituierten-Organisation "Vakwerk" geht auf die Barrikaden und attestiert der Moderatorin, sie sei eine Zuhälterin.
Die 45-jährige Blondine, die ja auch in ihrer Show Menschen zusammengebracht hat, nimmt die Vorwürfe sehr gelassen. Dem "Berliner Kurier" sagte sie: "Männer, die für Sex bezahlen, das ist die normalste Sache der Welt. Aber wir Frauen wollen auch ab und zu einen guten und unverbindlichen Partner."
Das Thema des aktuellen "Linda"-Heftes ist übrigens "Fremdgehen". Auf dem Cover der Ausgabe posiert die Holländerin in Dessous auf weißen Bettlaken sitzend, hinter ihr steht ein durchtrainierter nackter Mann, der ihr den Rücken zudreht und verführerisch einen Arm nach oben beugt.
http://www.krone.at/krone/S25/object_id__197068/hxcms/
Und auch TAZ:
http://blogs.taz.de/meineguete/2010/04/ ... _callboys/
[nachtrag Marc]
Zuhälterei-Vorwurf

TV-Star Linda de Mol verschenkt Callboys zum Abo
Die niederländische "Traumhochzeit"-Moderatorin und Zeitungsherausgeberin Linda de Mol hat ihren Leserinnen ein unmoralischen Angebot gemacht und muss sich jetzt Zuhälterei vorwerfen lassen.
Wer sich ein Abonnement ihres Lifestyle-Magazins "Linda" für 68 Euro im Jahr bestellt, der darf sich als Abo-Prämie eine lederne Handtasche oder einen Callboy aussuchen. Insgesamt 25 Gratis-Gigolos hat de Mol im Angebot, die geneigten Leserinnen für zwei Stunden zur Verfügung stehen und - sagen wir einmal - das Bett aufwärmen.
Die niederländische Prostituierten-Organisation "Vakwerk" geht auf die Barrikaden und attestiert der Moderatorin, sie sei eine Zuhälterin.
Die 45-jährige Blondine, die ja auch in ihrer Show Menschen zusammengebracht hat, nimmt die Vorwürfe sehr gelassen. Dem "Berliner Kurier" sagte sie: "Männer, die für Sex bezahlen, das ist die normalste Sache der Welt. Aber wir Frauen wollen auch ab und zu einen guten und unverbindlichen Partner."
Das Thema des aktuellen "Linda"-Heftes ist übrigens "Fremdgehen". Auf dem Cover der Ausgabe posiert die Holländerin in Dessous auf weißen Bettlaken sitzend, hinter ihr steht ein durchtrainierter nackter Mann, der ihr den Rücken zudreht und verführerisch einen Arm nach oben beugt.
http://www.krone.at/krone/S25/object_id__197068/hxcms/
Und auch TAZ:
http://blogs.taz.de/meineguete/2010/04/ ... _callboys/
[nachtrag Marc]
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Mediendebatte oder tats. Sexualisierte Gewalt?
Ist ein Callboy Promotion Gutschein = Zuhälterei?
Ich bin schockiert, das Metje Blaak, eine verantwortliche Vertreterin der niederländische Sexworker-Gewerkschaft Vakwerk und Rode Draad aus Amsterdam
mit dem Zuhälter-Stigma-Totschlagargument vor die Presse tritt.
Kann jemand die original Kernaussagen des Streites übersetzen?:
Film clip
2 min:
http://asx.sbsnet.nl/sbs6/shownieuws_S0 ... LINDAA.wmv
http://asx.sbsnet.nl/sbs6/shownieuws_S0 ... LINDAA.wmv
Quellen:
www.lindamagazine.nl/2010/04/26/metje-b ... senhandel/
www.shownieuws.tv/web/show/id=186466/la ... tid=171582
www.lindamagazine.nl/2010/04/26/gigolo- ... p-een-rij/
Übersetzung:
http://translate.google.de/translate?hl ... een-rij%2F
www.rodedraad.nl/vakbond/vakwerk.html
Übersetzungen:
http://translate.google.de/translate?hl ... kwerk.html
Lind de Mol:
www.lindaDemol.net
www.lindaMagazine.nl
Die Escort Agentur
www.themenscompany.com
www.gigolo-services.com
Das Angebot:
25 Abonnentinnen bekommen für ein Jahresabo im Wert um die 68 € einen 2h-Date mit einem Callboy nach Wahl (oder eine Handtasche) im Wert von 450 €.
(sieht nicht ganz so betriebswirtschaftlich aus;-)
Was haben Callboys und Ledertaschen gemeinsam? ;-))
.
Ich bin schockiert, das Metje Blaak, eine verantwortliche Vertreterin der niederländische Sexworker-Gewerkschaft Vakwerk und Rode Draad aus Amsterdam
mit dem Zuhälter-Stigma-Totschlagargument vor die Presse tritt.
Kann jemand die original Kernaussagen des Streites übersetzen?:
Film clip
2 min:
http://asx.sbsnet.nl/sbs6/shownieuws_S0 ... LINDAA.wmv
http://asx.sbsnet.nl/sbs6/shownieuws_S0 ... LINDAA.wmv
Quellen:
www.lindamagazine.nl/2010/04/26/metje-b ... senhandel/
www.shownieuws.tv/web/show/id=186466/la ... tid=171582
www.lindamagazine.nl/2010/04/26/gigolo- ... p-een-rij/
Übersetzung:
http://translate.google.de/translate?hl ... een-rij%2F
www.rodedraad.nl/vakbond/vakwerk.html
Übersetzungen:
http://translate.google.de/translate?hl ... kwerk.html
Lind de Mol:
www.lindaDemol.net
www.lindaMagazine.nl
Die Escort Agentur
www.themenscompany.com
www.gigolo-services.com
Das Angebot:
25 Abonnentinnen bekommen für ein Jahresabo im Wert um die 68 € einen 2h-Date mit einem Callboy nach Wahl (oder eine Handtasche) im Wert von 450 €.
(sieht nicht ganz so betriebswirtschaftlich aus;-)
Was haben Callboys und Ledertaschen gemeinsam? ;-))
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Forts.

(c) www.sigmund.nl und volkskrant.nl
Gefunden bei Linda de Mol zum Thema Gigolos:
www.lindamagazine.nl/category/nieuws/gigolodossier
Dort auch verlinkt gab es gestern auch eine längere Aussprache per TV-Talkrunde
zwischen Linda de Mol, der Herausgeberin des Frauenmagazins Linda
die eine geschickte Medienkampagne mit ihrem Gigolo-Angebot losgetreten hat
und Metje Blaak, Ex-Sexarbeiterin, Autorin und Gründerin der Sexarbeitergewerkschaft Vakbond/Vakwerk,
die von Menschenhandel und Zuhälterei spricht.
www.vakbondVakwerk.nl
www.MetjeBlaak.nl
.
Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 29.04.2010, 11:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Mafia USA
USA NYC
Schlag gegen die Gambino-Familie der Mafia
Schlag gegen New Yorker Mafia-Familie: Mord und Prostitution
13 mutmaßliche hochrangige Mitglieder der Gambino-Mafia in New York wurden von der Polizei festgenommen. Ihnen werden Mord und Prostitutionszwang auch von Minderjährigen vorgeworfen.
...
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... tution.csp
http://de.wikipedia.org/wiki/Gambino-Familie
.
Schlag gegen die Gambino-Familie der Mafia
Schlag gegen New Yorker Mafia-Familie: Mord und Prostitution
13 mutmaßliche hochrangige Mitglieder der Gambino-Mafia in New York wurden von der Polizei festgenommen. Ihnen werden Mord und Prostitutionszwang auch von Minderjährigen vorgeworfen.
...
http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3% ... tution.csp
http://de.wikipedia.org/wiki/Gambino-Familie
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Urteil: Prostitution hier als wiederholter kindl. Mißbrauch
Fortsetzung zu viewtopic.php?p=79021#79021
30.04.2010
Bewährung für Rotlicht-Rentner
Herten/Essen. Die Polizei hat die Hauptbelastungszeugin im Prozess gegen zwei „Rotlicht- Rentner“ doch noch gefunden. Dadurch konnte ein Bordell-Besitzer wegen „Förderung von sexuellen Handlungen an Minderjährigen“ zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt werden.
Die Polizei fand die Hauptbelastungszeugin im Prozess gegen zwei „Rotlicht- Rentner“ dann doch noch: Die 22-Jährige auf dem Zeugenstuhl im Essener Landgericht zittert am ganzen Körper, hat offenbar große Angst.
Wovor? „Ganz allgemein“, sagt sie wenig aufschlussreich unter Tränen. Sie bestätigt die Anklage: Als 16-Jährige arbeitete sie rund 14 Tage im Hertener Bordell La Fayette, betrieben vom 64-jährigen Angeklagten. Zuvor hatte sie sich in der Gelsenkirchen Boutique Estelle in Buer und in der Wohnung eines 60-jährigen Bekannten des Boutique-Besitzers nackt fotografieren lassen. Der habe sie auch ins Hertener Bordell gebracht.
Der bislang unbescholtene ehemalige Bordell-Betreiber wurde wegen „Förderung von sexuellen Handlungen an Minderjährigen“ zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sein Kollege, 60 Jahre alt, kam schon am vorigen Prozesstag mit einer Einstellung davon. Und zwar im Hinblick darauf, dass er im August 2009 wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit der Boutique in Buer zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden war. (die WAZ berichtete)
„Wodka, Sekt, alles“, sagt die Zeugin, habe sie damals in Mengen getrunken und dazu Drogen genommen und begründet damit ihre Aktivitäten im Milieu. Gewalt und Drohungen seitens der Angeklagten habe es nicht gegeben, stellt sie klar.
Der Bordell-Betreiber hatte bestritten, sie überhaupt zu kennen. „Stimmt nicht, er kennt mich“, sagt die junge Frau. Die Kammer geht davon aus, dass der 64-Jährige sie sehr wohl kenne und auch damals hätte erkennen müssen, dass sie noch keine 18 Jahre alt war. Die 39 Euro, die sie pro halbe Stunde Sex mit einem Freier bekam, habe sie mit dem 60-Jährigen teilen müssen. Schon als Zwölfjährige sei sie missbraucht worden, sagt sie. Und erinnert sich, mehrfach in der Wohnung des 60-Jährigen in Gelsenkirchen Sex gehabt und dort – wie in der Boutique – Alkohol bekommen zu haben.
http://www.derwesten.de/staedte/unser-v ... 24297.html
30.04.2010
Bewährung für Rotlicht-Rentner
Herten/Essen. Die Polizei hat die Hauptbelastungszeugin im Prozess gegen zwei „Rotlicht- Rentner“ doch noch gefunden. Dadurch konnte ein Bordell-Besitzer wegen „Förderung von sexuellen Handlungen an Minderjährigen“ zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt werden.
Die Polizei fand die Hauptbelastungszeugin im Prozess gegen zwei „Rotlicht- Rentner“ dann doch noch: Die 22-Jährige auf dem Zeugenstuhl im Essener Landgericht zittert am ganzen Körper, hat offenbar große Angst.
Wovor? „Ganz allgemein“, sagt sie wenig aufschlussreich unter Tränen. Sie bestätigt die Anklage: Als 16-Jährige arbeitete sie rund 14 Tage im Hertener Bordell La Fayette, betrieben vom 64-jährigen Angeklagten. Zuvor hatte sie sich in der Gelsenkirchen Boutique Estelle in Buer und in der Wohnung eines 60-jährigen Bekannten des Boutique-Besitzers nackt fotografieren lassen. Der habe sie auch ins Hertener Bordell gebracht.
Der bislang unbescholtene ehemalige Bordell-Betreiber wurde wegen „Förderung von sexuellen Handlungen an Minderjährigen“ zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sein Kollege, 60 Jahre alt, kam schon am vorigen Prozesstag mit einer Einstellung davon. Und zwar im Hinblick darauf, dass er im August 2009 wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit der Boutique in Buer zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden war. (die WAZ berichtete)
„Wodka, Sekt, alles“, sagt die Zeugin, habe sie damals in Mengen getrunken und dazu Drogen genommen und begründet damit ihre Aktivitäten im Milieu. Gewalt und Drohungen seitens der Angeklagten habe es nicht gegeben, stellt sie klar.
Der Bordell-Betreiber hatte bestritten, sie überhaupt zu kennen. „Stimmt nicht, er kennt mich“, sagt die junge Frau. Die Kammer geht davon aus, dass der 64-Jährige sie sehr wohl kenne und auch damals hätte erkennen müssen, dass sie noch keine 18 Jahre alt war. Die 39 Euro, die sie pro halbe Stunde Sex mit einem Freier bekam, habe sie mit dem 60-Jährigen teilen müssen. Schon als Zwölfjährige sei sie missbraucht worden, sagt sie. Und erinnert sich, mehrfach in der Wohnung des 60-Jährigen in Gelsenkirchen Sex gehabt und dort – wie in der Boutique – Alkohol bekommen zu haben.
http://www.derwesten.de/staedte/unser-v ... 24297.html
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7.5.2010
Ehepaar soll wegen Zuhälterei nach Rumänien ausgeliefert werden
Mönchengladbach. Ein 36-jähriger Mann und seine 34 Jahre alte Ehefrau sind in Mönchengladbach aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden.
Die Ermittlungsbehörden aus Alba in Rumänien hatten wegen fortgesetzten Menschenhandels und Zuhälterei die europaweite Fahndung nach dem deutschen Paar beantragt, wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte.
Die beiden sollen junge Prostituierte aus Rumänien mit Versprechungen nach Deutschland gelockt haben. Hier sollen die Frauen zwangsweise auf Rechnung des Ehepaares der Prostitution nachgegangen sein. Die Eheleute wurden am Donnerstag in Haft genommen. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft jetzt, ob sie nach Rumänien ausgeliefert werden können.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft wies auf ddp-Anfrage darauf hin, dass auch deutsche Staatsbürger zur Strafverfolgung ins europäische Ausland ausgeliefert werden können. Diese Auslieferung kann mit Bedingungen verknüpft werden. So darf die Haftstrafe im Falle einer Verurteilung nur im Heimatland verbüßt werden, falls dies von den Beschuldigten gewünscht wird.
http://www.az-web.de/lokales/euregio-de ... erden.html
Ehepaar soll wegen Zuhälterei nach Rumänien ausgeliefert werden
Mönchengladbach. Ein 36-jähriger Mann und seine 34 Jahre alte Ehefrau sind in Mönchengladbach aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden.
Die Ermittlungsbehörden aus Alba in Rumänien hatten wegen fortgesetzten Menschenhandels und Zuhälterei die europaweite Fahndung nach dem deutschen Paar beantragt, wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte.
Die beiden sollen junge Prostituierte aus Rumänien mit Versprechungen nach Deutschland gelockt haben. Hier sollen die Frauen zwangsweise auf Rechnung des Ehepaares der Prostitution nachgegangen sein. Die Eheleute wurden am Donnerstag in Haft genommen. Die Generalstaatsanwaltschaft prüft jetzt, ob sie nach Rumänien ausgeliefert werden können.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft wies auf ddp-Anfrage darauf hin, dass auch deutsche Staatsbürger zur Strafverfolgung ins europäische Ausland ausgeliefert werden können. Diese Auslieferung kann mit Bedingungen verknüpft werden. So darf die Haftstrafe im Falle einer Verurteilung nur im Heimatland verbüßt werden, falls dies von den Beschuldigten gewünscht wird.
http://www.az-web.de/lokales/euregio-de ... erden.html
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Familie
Hobart, Tasmanien, Australien
Mutter schickte zwölfjährige Tochter auf den Strich
Angeblich aus Geldnot hat eine Australierin ihre zwölfjährige Tochter zur Prostitution gezwungen. Zu den Kunden zählte auch ein Abgeordneter des Parlaments von Tasmanien.
Die Mutter mietete mit ihrem Freund in Hobart auf der Insel Tasmanien ein Hotelzimmer, in dem die Kleine bis zu 100 Männer bedienen musste, berichteten Zeugen am Montag vor Gericht. Die 41-jährige Mutter hat sich schuldig bekannt. Ende der Woche soll ein Urteil fallen. Die Mutter sei drogenabhängig und habe unter Depressionen gelitten, sagte ihre Verteidigerin.
Die Mutter heckte den Plan nach Zeugenaussagen mit ihrem Freund aus. Die beiden schalteten im August vergangenen Jahres eine einschlägige Anzeige in der Lokalzeitung, in der sie das Mädchen als 18-Jährige ausgaben. Die Männer zahlten 100 bis 150 australische Dollar (bis 100 Euro). Die Einnahmen teilten sich Tochter, Mutter und Freund, die alle drogenabhängig sind, berichtete die Lokalzeitung „The Mercury“. Der Freund war bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. In wenigen Wochen steht ein Abgeordneter des Parlaments von Tasmanien vor Gericht. Er ist als Kunde des Mädchens angeklagt.
it/dpa
http://www.focus.de/panorama/welt/austr ... 06762.html
Urteil Australien
Mutter bot Tochter zur Prostitution an – zehn Jahre Haft
Focus 14.05.2010, 09:47
In Australien ist eine Mutter zu zehn Jahren Haft verurteilt wurden. Sie hatte ihre zwölfjährige Tochter in einer Zeitungsannonce zur Prostitution angeboten. Die Zwölfjährige hatte mehr als 100 Männer in Hotelzimmern treffen müssen.
Weil sie ihre zwölfjährige Tochter zahlreichen Männern als Prostituierte anbot, ist eine Frau in Australien zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die 41-jährige Angeklagte habe das Mädchen in Zeitungsanzeigen als „Angela, 18, neu in der Stadt“ angeboten, hieß es in der Begründung des Urteils, das am Freitag ein Gericht in Hobart auf der südaustralischen Insel Tasmanien fällte. In Wirklichkeit sei ihre Tochter jedoch erst zwölf Jahre alt gewesen. Durch die Sex-Dienste, die im August und September vergangenen Jahres mehr als 100 Männer in Anspruch genommen hätten, habe das Mädchen Chlamydien und Genitalwarzen bekommen.
Die Mutter habe gegenüber ihrer minderjährigen Tochter einen „schrecklichen Vertrauensmissbrauch“ begangen, erklärte Richter Peter Evans. Zeitungsberichten zufolge hatte die Mutter die Freier-Besuche bei ihrer Tochter strikt organisiert: Sie habe ein Hotelzimmer angemietet, Gleitgel und Kondome bereitgelegt und an die Tür des Zimmers geklopft, wenn die Zeit der Freier abgelaufen sei.
gxb/AFP
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 08005.html
.
Mutter schickte zwölfjährige Tochter auf den Strich
Angeblich aus Geldnot hat eine Australierin ihre zwölfjährige Tochter zur Prostitution gezwungen. Zu den Kunden zählte auch ein Abgeordneter des Parlaments von Tasmanien.
Die Mutter mietete mit ihrem Freund in Hobart auf der Insel Tasmanien ein Hotelzimmer, in dem die Kleine bis zu 100 Männer bedienen musste, berichteten Zeugen am Montag vor Gericht. Die 41-jährige Mutter hat sich schuldig bekannt. Ende der Woche soll ein Urteil fallen. Die Mutter sei drogenabhängig und habe unter Depressionen gelitten, sagte ihre Verteidigerin.
Die Mutter heckte den Plan nach Zeugenaussagen mit ihrem Freund aus. Die beiden schalteten im August vergangenen Jahres eine einschlägige Anzeige in der Lokalzeitung, in der sie das Mädchen als 18-Jährige ausgaben. Die Männer zahlten 100 bis 150 australische Dollar (bis 100 Euro). Die Einnahmen teilten sich Tochter, Mutter und Freund, die alle drogenabhängig sind, berichtete die Lokalzeitung „The Mercury“. Der Freund war bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. In wenigen Wochen steht ein Abgeordneter des Parlaments von Tasmanien vor Gericht. Er ist als Kunde des Mädchens angeklagt.
it/dpa
http://www.focus.de/panorama/welt/austr ... 06762.html
Urteil Australien
Mutter bot Tochter zur Prostitution an – zehn Jahre Haft
Focus 14.05.2010, 09:47
In Australien ist eine Mutter zu zehn Jahren Haft verurteilt wurden. Sie hatte ihre zwölfjährige Tochter in einer Zeitungsannonce zur Prostitution angeboten. Die Zwölfjährige hatte mehr als 100 Männer in Hotelzimmern treffen müssen.
Weil sie ihre zwölfjährige Tochter zahlreichen Männern als Prostituierte anbot, ist eine Frau in Australien zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die 41-jährige Angeklagte habe das Mädchen in Zeitungsanzeigen als „Angela, 18, neu in der Stadt“ angeboten, hieß es in der Begründung des Urteils, das am Freitag ein Gericht in Hobart auf der südaustralischen Insel Tasmanien fällte. In Wirklichkeit sei ihre Tochter jedoch erst zwölf Jahre alt gewesen. Durch die Sex-Dienste, die im August und September vergangenen Jahres mehr als 100 Männer in Anspruch genommen hätten, habe das Mädchen Chlamydien und Genitalwarzen bekommen.
Die Mutter habe gegenüber ihrer minderjährigen Tochter einen „schrecklichen Vertrauensmissbrauch“ begangen, erklärte Richter Peter Evans. Zeitungsberichten zufolge hatte die Mutter die Freier-Besuche bei ihrer Tochter strikt organisiert: Sie habe ein Hotelzimmer angemietet, Gleitgel und Kondome bereitgelegt und an die Tür des Zimmers geklopft, wenn die Zeit der Freier abgelaufen sei.
gxb/AFP
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 08005.html
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Zuletzt geändert von Marc of Frankfurt am 15.05.2010, 09:18, insgesamt 1-mal geändert.
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11.5.2010
BUNDESGERICHT
«Prostitution wegen Armut ist nie freiwillig»
Ein Zürcher Barbesitzer-Ehepaar hat eine Brasilianerin in die Schweiz geholt, damit sie sich in ihrem Lokal prostituiert. Das sei Menschenhandel, bestätigt das Bundesgericht.
Die Barbesitzerin hatte der Frau 2007 bei einem Aufenthalt in Brasilien angeboten, bei ihr in der Schweiz als Prostituierte zu arbeiten. Die Frau willigte ein, um damit den Lebensunterhalt für ihre zwei Kinder zu sichern. Über die erfolgreiche «Rekrutierung» informiert, organisierte der Gatte von der Schweiz aus den Flug.
Er holte die Brasilianerin dann in Mailand ab und brachte sie in die Schweiz, wo sie in der Stadtzürcher Bar des Ehepaars als Prostituierte zu arbeiten begann. Mit ihren Einnahmen musste sie zunächst 2400 Franken für Anreisekosten und Essensgeld abzahlen.
Wegen Menschenhandel verurteilt
Das Zürcher Obergericht sprach die Eheleute im vergangenen November wegen Menschenhandels schuldig und verurteilte sie zu je einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 30 Franken sowie zu ingesamt 3000 Franken Genugtuung. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Paares abgewiesen.
Sie hatten argumentiert, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht beeinträchtigt worden sei. Sie habe gewusst, worauf sie sich einlasse und sei auf eigenen Wunsch in die Schweiz gekommen.
Kein freier Entscheid in Notlage
Das Bundesgericht hält ihnen entgegen, dass gemäss Rechtsprechung die aus Armut und wirtschaftlicher Not heraus gefällte Entscheidung zur Prostitution nie freiwillig ist. Davon sei auch hier auszugehen. Die Frau habe nicht bloss eingewilligt, um ihre eigene Situation zu verbessern. Vielmehr sei sie nach der Trennung von ihrem Ehemann mit leeren Händen dagestanden und habe für ihre zwei Kinder sorgen müssen.
Angesichts dieser Notwendigkeit habe sie sich in einer auswegslosen Lage befunden und aus dieser Situation der Bedürftigkeit und Verwundbarkeit heraus einer Tätigkeit als Prostituierte zugestimmt. Den Beschwerdeführern sei dies bekannt gewesen, und sie hätten davon wissentlich profitiert.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/21916536
BUNDESGERICHT
«Prostitution wegen Armut ist nie freiwillig»
Ein Zürcher Barbesitzer-Ehepaar hat eine Brasilianerin in die Schweiz geholt, damit sie sich in ihrem Lokal prostituiert. Das sei Menschenhandel, bestätigt das Bundesgericht.
Die Barbesitzerin hatte der Frau 2007 bei einem Aufenthalt in Brasilien angeboten, bei ihr in der Schweiz als Prostituierte zu arbeiten. Die Frau willigte ein, um damit den Lebensunterhalt für ihre zwei Kinder zu sichern. Über die erfolgreiche «Rekrutierung» informiert, organisierte der Gatte von der Schweiz aus den Flug.
Er holte die Brasilianerin dann in Mailand ab und brachte sie in die Schweiz, wo sie in der Stadtzürcher Bar des Ehepaars als Prostituierte zu arbeiten begann. Mit ihren Einnahmen musste sie zunächst 2400 Franken für Anreisekosten und Essensgeld abzahlen.
Wegen Menschenhandel verurteilt
Das Zürcher Obergericht sprach die Eheleute im vergangenen November wegen Menschenhandels schuldig und verurteilte sie zu je einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 30 Franken sowie zu ingesamt 3000 Franken Genugtuung. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Paares abgewiesen.
Sie hatten argumentiert, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht beeinträchtigt worden sei. Sie habe gewusst, worauf sie sich einlasse und sei auf eigenen Wunsch in die Schweiz gekommen.
Kein freier Entscheid in Notlage
Das Bundesgericht hält ihnen entgegen, dass gemäss Rechtsprechung die aus Armut und wirtschaftlicher Not heraus gefällte Entscheidung zur Prostitution nie freiwillig ist. Davon sei auch hier auszugehen. Die Frau habe nicht bloss eingewilligt, um ihre eigene Situation zu verbessern. Vielmehr sei sie nach der Trennung von ihrem Ehemann mit leeren Händen dagestanden und habe für ihre zwei Kinder sorgen müssen.
Angesichts dieser Notwendigkeit habe sie sich in einer auswegslosen Lage befunden und aus dieser Situation der Bedürftigkeit und Verwundbarkeit heraus einer Tätigkeit als Prostituierte zugestimmt. Den Beschwerdeführern sei dies bekannt gewesen, und sie hätten davon wissentlich profitiert.
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/21916536
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Münsterland in NRW
12.5.2010
Zuhälter und Helferin angeklagt
Bordellbetreiber aus dem Kreis Herford soll in Detmold vor Gericht
Kreis Herford/Detmold. Zunächst war es ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Lemgo. Nun droht einem 49-jährigen Bordellbetreiber aus dem Kreis Herford jedoch ein höheres Strafmaß: die Staatsanwaltschaft Detmold hat den Mann zusammen mit seiner bulgarischen Komplizin vor dem Landgericht der Residenzstadt angeklagt.
Der Vorwurf der Anklagebehörde lautet auf Zuhälterei und Menschenhandel, bestätigte Staatsanwalt Christopher Imig auf Anfrage. Der Kirchlengeraner soll junge Frauen aus Osteuropa - vorwiegend aus Bulgarien - nach Ostwestfalen gelotst haben. Den Opfern soll nach der Anklage der weitaus größte Teil ihrer Einnahmen weggenommen worden sein. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen zurück bis ins Jahr 2007.
Unter welchen Bedingungen die Frauen arbeiten und leben mussten, zeigt ein Fall, mit dem die Ermittler kurz vor Weihnachten 2009 konfrontiert wurden: In einem Bordell in Lage bat eine 19-Jährige die Beamten um Schutz.
Die junge Frau war im sechsten Monat schwanger. Wie sie später berichtete, wurde sie gezwungen, in dem Club zu arbeiten. Sie erzählt von Schlägen und davon, wie ihr Besuche beim Arzt verweigert worden seien.
Die Spur führte schließlich zu dem 49-Jährigen aus Kirchlengern. Auch gegen seine mutmaßliche Komplizin, die in Untersuchungshaft sitzt, wurde Anklage erhoben. Die Frau soll als eine Art Geschäftsführerin für den Herforder im lippischen Lage gearbeitet haben.
Und diese Komplizin soll durch die Kontakte in ihr Heimatland dafür gesorgt haben, dass immer neue Opfer nach Deutschland kamen.
Die Opfer stammen fast alle aus der Nähe eines bulgarischen Dorfs. Für die ostwestfälischen Bordelle sollen vor allem junge Frauen gesucht worden sein, die in einer Notsituation steckten, so frühere Ermittlungsergebnisse.
Um an Geld zu kommen, wurde den jungen Frauen der Vorschlag gemacht, in Deutschland in einem Bordell zu arbeiten. Die Opfer gingen laut Anklage darauf ein, ohne zu wissen, unter welchen Umständen sie tatsächlich leben und arbeiten mussten.
Ein offenbar weit verbreitetes Vorgehen von Kriminellen in dem osteuropäischen Staat: Aus Bulgarien, heißt es im letzten vorgelegten Lagebild Menschenhandel des Landeskriminalamt NRW, stammen rund 23 Prozent der Opfer, gefolgt von Rumänien.
http://www.nw-news.de/lokale_news/herfo ... klagt.html
Zuhälter und Helferin angeklagt
Bordellbetreiber aus dem Kreis Herford soll in Detmold vor Gericht
Kreis Herford/Detmold. Zunächst war es ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Lemgo. Nun droht einem 49-jährigen Bordellbetreiber aus dem Kreis Herford jedoch ein höheres Strafmaß: die Staatsanwaltschaft Detmold hat den Mann zusammen mit seiner bulgarischen Komplizin vor dem Landgericht der Residenzstadt angeklagt.
Der Vorwurf der Anklagebehörde lautet auf Zuhälterei und Menschenhandel, bestätigte Staatsanwalt Christopher Imig auf Anfrage. Der Kirchlengeraner soll junge Frauen aus Osteuropa - vorwiegend aus Bulgarien - nach Ostwestfalen gelotst haben. Den Opfern soll nach der Anklage der weitaus größte Teil ihrer Einnahmen weggenommen worden sein. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen zurück bis ins Jahr 2007.
Unter welchen Bedingungen die Frauen arbeiten und leben mussten, zeigt ein Fall, mit dem die Ermittler kurz vor Weihnachten 2009 konfrontiert wurden: In einem Bordell in Lage bat eine 19-Jährige die Beamten um Schutz.
Die junge Frau war im sechsten Monat schwanger. Wie sie später berichtete, wurde sie gezwungen, in dem Club zu arbeiten. Sie erzählt von Schlägen und davon, wie ihr Besuche beim Arzt verweigert worden seien.
Die Spur führte schließlich zu dem 49-Jährigen aus Kirchlengern. Auch gegen seine mutmaßliche Komplizin, die in Untersuchungshaft sitzt, wurde Anklage erhoben. Die Frau soll als eine Art Geschäftsführerin für den Herforder im lippischen Lage gearbeitet haben.
Und diese Komplizin soll durch die Kontakte in ihr Heimatland dafür gesorgt haben, dass immer neue Opfer nach Deutschland kamen.
Die Opfer stammen fast alle aus der Nähe eines bulgarischen Dorfs. Für die ostwestfälischen Bordelle sollen vor allem junge Frauen gesucht worden sein, die in einer Notsituation steckten, so frühere Ermittlungsergebnisse.
Um an Geld zu kommen, wurde den jungen Frauen der Vorschlag gemacht, in Deutschland in einem Bordell zu arbeiten. Die Opfer gingen laut Anklage darauf ein, ohne zu wissen, unter welchen Umständen sie tatsächlich leben und arbeiten mussten.
Ein offenbar weit verbreitetes Vorgehen von Kriminellen in dem osteuropäischen Staat: Aus Bulgarien, heißt es im letzten vorgelegten Lagebild Menschenhandel des Landeskriminalamt NRW, stammen rund 23 Prozent der Opfer, gefolgt von Rumänien.
http://www.nw-news.de/lokale_news/herfo ... klagt.html
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An sich eine schreckliche Geschichte, nur wird nicht ganz klar was mit dieser Ziffer gemeint sein dürfte.nina777 hat geschrieben:
Um an Geld zu kommen, wurde den jungen Frauen der Vorschlag gemacht, in Deutschland in einem Bordell zu arbeiten. Die Opfer gingen laut Anklage darauf ein, ohne zu wissen, unter welchen Umständen sie tatsächlich leben und arbeiten mussten.
Ein offenbar weit verbreitetes Vorgehen von Kriminellen in dem osteuropäischen Staat: Aus Bulgarien, heißt es im letzten vorgelegten Lagebild Menschenhandel des Landeskriminalamt NRW, stammen rund 23 Prozent der Opfer, gefolgt von Rumänien.
Opfer wovon? Davon dass sie wissentlich in einem Bordell zu arbeiten anfangen, das aber gewissen Massstäben nicht entspricht?
Oder werden hier pauschal sämtliche Frauen, die über diesen Weg hier in die Prostitution geraten, gemeint, also sowohl diejenige die möglicherweise nicht wissen dass sie in die Prostitution landen werden, als auch diejenige die sich wissentlich darauf einlassen und in anständigen Lokalitäten zu arbeiten anfangen?
Im letzteren Fall aber kann von "Kriminellen" und "Opfern" überhaupt nicht die Rede sein.
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz