Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
Antworten
Benutzeravatar
deernhh
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 1639
Registriert: 17.06.2018, 13:17
Ich bin: SexarbeiterIn

Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#1

Beitrag von deernhh »

Informationen zu Miete und Verbraucherschutz
Neuregelungen in der Corona-Krise


Informationen zu Miete und Verbraucherschutz
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ist überwiegend in Kraft getreten. Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern aus? Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nun beachten? Welche Änderungen ergeben sich im Wohnungseigentumsrecht? Und warum wurden für das Strafverfahren besondere Regelungen getroffen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was wird zum Schutz von Mietern und Pächtern neu geregelt?
Warum brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstgewerbetreibende jetzt besonderen Schutz?
Welche Darlehensverträge sind von einer Stundung erfasst?
Welche Änderungen sind im Wohnungseigentumsrecht vorgesehen?
Was bedeutet größere Flexibilität im Strafverfahren?
Müssen wir in Deutschland Versorgungsengpässe mit Nahrungsmitteln befürchten?
Welche Maßnahmen können gegebenenfalls zur Überbrückung von Versorgungsengpässen greifen?
Können Nahrungsergänzungsmittel dem Virus vorbeugen?
Kann das Coronavirus über das Trinkwasser übertragen werden?
Was ist bei der Abfallentsorgung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie zu beachten?
Wie kann man als Verbraucherin und Verbraucher Fake-Shops erkennen und bei Wucherpreisen vorgehen?
Sind Lieferdienste eine Alternative zum Gang in den Supermarkt?
Wie können Sie Ware reklamieren oder zurückgeben, wenn das Geschäft wegen der Corona-Pandemie geschlossen hat?
Können Warensendungen zurück in infizierte Gebiete geschickt werden?
Was sind sogenannte Corona-Phishing-Mails?
Die Telekom gibt Handy-Bewegungsdaten an das Robert Koch Institut weiter. Müssen Sie sich Sorgen um den Datenschutz machen?
Wie sieht es mit dem Vertrag vom Fitnessstudio aus, den gekauften Konzertkarten, Gutscheinen und anderen Veranstaltungen aus?
Was geschieht, wenn eine private Feier abgesagt werden muss?

Zur Corona-Themenseite des Bundesjustizministeriums

Zur Corona-Themenseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Fragen und Antworten der Vebraucherzentrale zur Corona-Krise

Freitag, 27. März 2020

https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... tz-1734914

Wenn Du auf diesen Link klickst, dann in diesem Link auf die +Zeichen klickst, dann bekommst Du die Fragen beantwortet.



Mieterschutz in Zeiten von Corona
Worauf Mieter während der Corona-Krise achten müssen


Die Ausbreitung des Corona-Virus, Kontaktverbote und die Empfehlung der Bundesregierung, zu Hause zu bleiben, die Verunsicherung bei vielen Mieterinnen und Mietern ist groß.

Der Deutsche Mieterbund beantwortet einige wichtige Fragen rund um das Thema Corona und Miete. Aufgrund der noch nie dagewesenen Situation können diese Antworten jedoch nur eine Einschätzung wiedergeben und stellen keinen verbindlichen Rechtsrat dar.

Zur Unterstützung vor Ort stehen unsere Mietervereine mit Rat und Tat zur Verfügung. Ihren Mieterverein finden Sie auf unserer Homepage.

Ich verdiene kein Geld mehr. Muss ich weiter meine Miete zahlen?
Ja. Der Mieter ist grundsätzlich zur Mietzahlung verpflichtet. Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, darf der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, kommt es dann nicht mehr an.

Um sich vor dem Verlust der Wohnung zu schützen, sollte der Mieter bei drohenden Mietzahlungsschwierigkeiten sofort mit seinem Vermieter Kontakt aufnehmen und versuchen, sich auf die Stundung der Mietzahlung zu einigen. In Betracht käme ebenfalls eine Ratenzahlung, soweit möglich, oder der Verzicht des Vermieters auf die Miete, wenn dies wirtschaftlich für ihn vertretbar wäre. All dies ist natürlich nur auf freiwilliger Basis möglich. Eine entsprechende Vereinbarung sollte dann aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

Hinweis: Der Deutsche Mieterbund hat den Bundesgesetzgeber u.a. aufgefordert, die Kündigung für die Zeit der Corona-Krise auszuschließen und einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ für den Mietausfall einzurichten. Das Gesetz zum Kündigungsschutz wurde am 27. März 2020 verabschiedet. Mehr und fortlaufende Informationen dazu in unserem Presseportal.

Mein Nachbar ist an Covid-19 erkrankt. Darf ich die Miete mindern?
Nein. Die Erkrankung eines Mitbewohners oder Nachbarn stellt keinen Mangel der Mietsache und damit keinen Grund zur Mietminderung dar.
Wird die Nutzung der Mietsache durch Engpässe bei der Versorgung mit Energie oder Wasser beeinträchtigt, muss der Mieter aber nur eine entsprechend geminderte Miete zahlen. Darauf, ob der Vermieter den Versorgungsengpass vertreten muss, kommt es bei der Minderung nicht an.

Muss ich meinen Vermieter in meine Wohnung (Wohnungsbesichtigungen, Reparaturen) lassen?
Ob der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen darf, hängt von einer Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters mit dem Recht des Mieters auf Privatsphäre ab. Bei einer Pandemie ist zudem der Schutz des Mieters auf körperliche Unversehrtheit zu beachten und maßgeblich.
Besichtigungen, die keinen dringend notwendigen Zweck verfolgen, müssen daher aus Sicht des Deutschen Mieterbundes auf die Zeit nach der Pandemie verschoben werden. Bei notwendigen Reparaturen (bspw. Rohrbruch) muss der Mieter aber Zugang zur Wohnung gewähren.

Ich habe meine Wohnung gekündigt und muss eigentlich nächste Woche ausziehen. Nun bin an Covid-19 erkrankt / stehe unter Quarantäne. Muss ich ausziehen?
Nein. Der Vermieter kann in dieser Situation nicht vom Mieter verlangen, dass er die Wohnung räumt. Auch jetzt gilt schon im Vollstreckungsrecht: Das Recht des Mieters auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers. Da alle Menschen aufgerufen sind, sich solidarisch zu verhalten und Kontakte drastisch zu reduzieren, kann der Mieter – auch zum Schutz anderer – nicht zum Auszug verpflichtet werden.

Ich möchte umziehen. Geht das nun noch?
Solange die angemietete Wohnung frei ist, das beauftragte Umzugsunternehmen noch arbeitet und keine Ausgangssperren verhängt sind, grundsätzlich ja. Auch hier ist dem Mieter aber zu raten, mit allen Beteiligten die Durchführung des Umzuges abzuklären und sich im Sinne des Eigenschutzes und des Schutzes der Gemeinheit zu entscheiden.



Die nachfolgenden Fragen haben wir im Rahmen einer "Corona-Sprechstunde" der Frankfurter Rundschau beantwortet:

Möglicherweise werde ich dazu gezwungen sein, meinen Vermieter um eine Mietreduktion zu bitten. Wie sollte ich vorgehen? Welche Modelle gibt es, um zu einem guten finanziellen Ausgleich zu kommen?
Mieter und Vermieter können vereinbaren, dass die Miete (ganz oder teilweise) für eine gewisse Zeit gestundet wird, wodurch die Fälligkeit der Miete und damit die Pflicht zur Mietzahlung für die vereinbarte Zeit hinausgeschoben wird. Der gestundete Betrag muss später nachgezahlt und dabei zusätzlich zur dann laufenden Miete aufgebracht werden. Damit hier kein neuer Engpass entsteht, sollte mit der Stundungsvereinbarung gegebenenfalls auch geregelt werden, dass der Mieter die Nachzahlung in Raten leisten darf.

Wir haben unsere Wohnung zu Ende April gekündigt. Der Umzug eines Vierpersonenhaushaltes geht ohne Helfer nicht. Was sollen wir machen?
Zeichnet sich ab, dass es keine Möglichkeit gibt, die gekündigte Wohnung rechtzeitig zu räumen, sollte der Mieter sich in der gegenwärtigen Situation mit dem Vermieter in Verbindung setzen und bitten, dass er noch eine gewisse Zeit in der Wohnung bleiben darf, bis der Umzug möglich ist. Kommt keine Einigung zustande, kann der Vermieter den Mieter aber nicht einfach auf die Straße setzen. Eine zwangsweise Räumung ist erst möglich, wenn der Mieter gerichtlich zur Räumung verurteilt ist.

Unser Sohn ist berufsbedingt nach Marburg gezogen. Seine Heidelberger Studentenwohnung, gekündigt zu Ende April, sollte renoviert übergeben werden. Ist mein Sohn verpflichtet, trotz Ausgangsbeschränkungen für die Renovierung nach Heidelberg zu kommen? Da wir als Eltern der Risikogruppe 65+ angehören, können wir die Renovierung nicht übernehmen.
Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Renovierungspflicht besteht. Dies gilt unabhängig von der Pandemie. Viele Mietverträge enthalten unwirksame Renovierungsklauseln. In solchen Fällen muss der Mieter nicht renovieren, auch wenn der Text des Mietvertrages etwas anderes besagt. Ergibt die Prüfung eine Renovierungspflicht, muss der Mieter die Wohnung renoviert an den Vermieter übergeben. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Mieter die notwendige Renovierung selbst ausführen kann. Will oder kann er nicht selbst aktiv werden, ist er verpflichtet, Dritte, zum Beispiel ein Handwerksunternehmen, zu beauftragen, um die Renovierung rechtzeitig auszuführen.

Ich habe eine Stelle in einer anderen Stadt angenommen. Die Stelle soll ich Anfang April antreten. Aber mein neuer Arbeitgeber hat schon signalisiert, dass er mich wohl noch in der Probezeit kündigen wird. Nun habe ich an meinem neuen Arbeitsort bereits eine Wohnung angemietet. Kann ich den Mietvertrag rückgängig machen?
Sie können den Mietvertrag grundsätzlich nur regulär kündigen. Das Gesetz legt das sogenannte Verwendungsrisiko, dass eine angemietete Wohnung für die Lebenspläne des Mieters verwendbar ist, dem Mieter auf. Dies gilt auch in der gegenwärtigen Situation. Vielleicht ist der neue Vermieter aber bereit, Ihnen in Ihrer besonderen Lage entgegenzukommen und mit Ihnen die kostenfreie Aufhebung des Mietvertrags zu vereinbaren.

Ich bin selbstständig, habe bisher aber ein externes Büro, das auch meine Geschäftsadresse ist. Aus Kostengründen möchte ich das Büro nun aufgeben und von zu Hause aus arbeiten. In meinem Mietvertrag steht aber, dass die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf, es sei denn, der Vermieter willigt in eine andere Nutzung ein. Was bedeutet das für mich jetzt?
Ist eine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter stimmt einer (teil-)gewerblichen Nutzung zu. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die gewerbliche Nutzung keine andere Inanspruchnahme der Wohnung und keine stärkere Beeinträchtigung anderer Mieter bedeutet als eine Wohnnutzung und deshalb unter den Wohnzweck eingeordnet werden kann. Auch dann muss der Mieter aber die beabsichtigte gewerbliche Nutzung dem Vermieter vorher anzeigen. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf Ihre Pläne an und versuchen Sie, eine teilgewerbliche Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu vereinbaren. Sollte der Vermieter nicht einverstanden sein, bliebe zu prüfen, ob eine Konstellation besteht, in der eine bloße Anzeige genügt. Da es sich um eine Ausnahme handelt, ist hier Vorsicht geboten.

Ich lebe mit meinem Mann und zwei kleinen Kindern in Baden-Württemberg und wurde letztes Jahr wegen Eigenbedarfs gekündigt. Vor Gericht kam es zu einer gütlichen Einigung, dass wir bis Ende Juli dieses Jahres ausziehen müssen. Nun war es vor der Pandemie schon extrem schwierig, in unserer Gegend Ersatzwohnraum zu finden, jetzt erscheint es völlig aussichtslos – Besichtigungstermine werden abgesagt, neue Objekte kommen nicht auf den Markt. Was können wir tun? Wie werden wir vor Obdachlosigkeit geschützt?
Lassen Sie sich bitte schnellstens individuell beraten. Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Fall ein gerichtlicher Räumungsvergleich geschlossen wurde. Es muss geprüft werden, ob Sie gegebenenfalls bei Gericht eine Verlängerung der Ihnen mit dem Vergleich eingeräumten Zeit zur Räumung beantragen können.

https://www.mieterbund.de/service/coron ... chutz.html

https://www.fr.de/wirtschaft/kann-miete ... 33784.html




Corona-Krise und Gewerbemieten
"Mieter müssen ihre Miete zahlen"

Stand: 28.03.2020 14:47 Uhr

Icon facebookIcon TwitterIcon BriefumschlagIcon WhatsApp
Viele Geschäfte sind derzeit auf Behördenanweisung geschlossen. Einige große Handelsketten wie Adidas oder Deichmann wollen deshalb keine Miete mehr zahlen. "Unanständig" und "unsoldidarisch" sei das, meint die Bundesregierung.

Keine Ladenöffnung - keine Mietzahlung. Diesem Grundsatz folgend haben mehrere Firmen auf die Corona-Krise reagiert und angekündigt, die Zahlung ihrer Gewerbemieten einzustellen. Unter anderem Adidas, H&M und Deichmann hatten am Freitag entsprechende Schritte ab April verkündet. Deichmann sprach von einer "präventiven Maßnahme, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten".

"Wenn jetzt finanzstarke Unternehmen einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen, ist dies unanständig und nicht akzeptabel", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dazu. Es gelte weiterhin: "Mieter müssen selbstverständlich ihre Miete zahlen. Falls sie tatsächlich infolge der Krise in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten, kann ihnen lediglich für einen begrenzten Zeitraum nicht gekündigt werden", stellte die SPD-Politikerin klar.

Christine Lambrecht | Bildquelle: dpagalerieIst über die Mietstornierung großer Handelsketten empört: Justizministerin Lambrecht.
Die Bundesregierung hatte als Teil der Corona-Hilfsgesetze entsprechende Anpassungen beschlossen. Diese sehen vor, dass das Kündigungsrecht bei ausbleibender Mietzahlung für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt wird. Miete, die in den nächsten drei Monaten nicht gezahlt wird, muss erst bis zum 30.06.2022 nachgeleistet sein. Voraussetzung ist, dass der Mieter als Folge der Corona-Maßnahmen nicht zahlen kann. Dieses Recht gilt sowohl für Gewerbemieten als auch für die private Miete zu Hause.

Lambrecht sagte, Mieter seien gut beraten, mit ihren Vermietern nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, wenn sie tatsächlich in Zahlungsschwierigkeiten seien.

Ein Adidas-Geschäft in London | Bildquelle: REUTERSCorona-Krise und Gewerbemieten
Adidas zahlt nicht mehr - andere folgen
Angesichts der Corona-Pandemie geraten auch große Unternehmen unter Druck. | mehr

Scheuer nennt Adidas unsolidarisch
Auch ihr Kabinettskollege Andreas Scheuer kritisierte den Schritt und ging besonders Adidas an. Er sei "sehr enttäuscht" über den Sportartikelhersteller. Die Ankündigung des Unternehmens, die Mietzahlungen vorerst einzustellen, sei "eine völlig inakzeptable Botschaft", sagte er der "Bild"-Zeitung. Adidas habe große Gewinne gemacht, betonte Scheuer. Der CSU-Politiker kritisierte das Vorgehen des Konzerns als unsolidarisch. "Das Signal ist nicht das Unterhaken, das man von jedem Bürger verlangt."

Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) nannte das Vorgehen "rechtlich und moralisch bedenklich". "Es hat uns überrascht, dass es so schnell und heftig kommt", sagte Gordon Gross vom Eigentümerverband Haus & Grund dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Die Vermieter bekommen es jetzt knallhart um die Ohren gehauen." Auch der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) übte Kritik. Die Filialisten seien wirtschaftlich gesund. Das "einseitige Vorpreschen" sei daher "wenig partnerschaftlich".

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hatten die Behörden angeordnet, viele Geschäfte zu schließen.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/re ... a-101.html


26.03.2020, 15:15 Uhr
Coronakrise: Was Mieter jetzt wissen müssen
Die Corona-Krise bringt einige Mieter in Zahlungsschwierigkeiten. Der Bundestag hat nun beschlossen, dass ihnen Vermieter in Zeiten der Corona-Pandemie deswegen nicht mehr kündigen dürfen. Darüber hinaus haben die Mieter jetzt noch weitere Rechte.

Mietern darf nicht mehr gekündigt werden, wenn diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen können. Das hat der Bundestag im Rahmen eines milliardenschweren Hilfspakets am Mittwoch beschlossen.

Zunächst steht aber der Mieter in der Pflicht. "Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen", heißt es im entsprechenden Gesetzesentwurf. Mieter müssen etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen, dass die Zahlungsunfähigkeit auf der Corona-Krise beruht.

Coronavirus: Alles Wissenswerte finden Sie hier.

Strom, Gas, Wasser und Telefon wird nicht abgestellt
Wer die Kosten für Strom, Gas, Telekommunikation oder zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht zahlen kann, soll davon nun ebenfalls nicht mehr abgeschnitten werden. Das hat der Bundestag am Mittwoch auch beschlossen.

Wer als Mieter merkt, dass er die März-Miete nicht zahlen kann, solle sich schnellstmöglich mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Dazu rät der Mieterverein München. "Reden Sie mit Ihrem Vermieter, wenn sich etwa wegen fehlender Einnahmen Probleme – etwa mit der Zahlung der Miete – für Sie auftun. Und seien Sie im Umkehrschluss auch offen für die Nöte ihres Vermieters, der vielleicht auf die Mietzahlungen angewiesen ist."

Wie die Oberbayern der Corona-Krise trotzen: hier

Ausnahmeregelung für Mieter gilt bis Ende Juni
Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll im Grundsatz bestehen bleiben. Für den dreimonatigen Zeitraum zwischen Anfang April und Ende Juni sollen Mieter die Möglichkeit bekommen, die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen - hierbei anfallende Verzugszinsen sind jedoch zulässig. Von 1. Juli an soll wieder das bisherige Kündigungsrecht gelten.

Mieterbund fordert längere Fristen und Sozial-Fonds
Nach Ansicht des Deutschen Mieterbund (DMB) ist der dreimonatige Zeitraum jedoch zu kurz. Viele Mieterinnen und Mieter hätten deutlich länger mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu kämpfen. Der DMB hält darum einen Zeitraum für sechs, besser zwölf Monate für sinnvoller. Außerdem solle eine zinslose Stundung der Mietrückstände möglich sein.

Zusätzlich zu dem temporären Kündigungsschutz fordern der DMB gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) einen "Sicher-Wohnen-Fonds". Dieser soll die Miete bei Covid-19-bedingtem Ausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten.

"Ohne finanzielle Unterstützung werden von der Krise gebeutelte Mieter, kleine Selbstständige, aber auch viele Gewerbetreibende, nach der Pandemie den Rückstand nicht oder allenfalls nur teilweise ausgleichen können. Daher muss dieser Solidarfonds, den inzwischen immer mehr Verbände und PolitikerInnen befürworten, jetzt schnell und unbürokratisch eingerichtet werden", erklärt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

Mieter können Besichtigungstermine absagen
Wenn der Eigentümer neu vermieten oder verkaufen will, muss der Mieter Wohnungsinteressenten in die Wohnung lassen - normalerweise. Da im Moment jedoch soziale Kontakte auf das allernötigste reduziert werden sollen, können Termine zur Wohnungsbesichtigung nach Ansicht des Mietervereins München im Moment abgelehnt werden – egal wie viele Personen zur Besichtigung kommen würden. Denn: Die Besichtigung oder der Kauf einer Wohnung gehören im Moment nicht zu den lebensnotwendigen Dingen.

Umzüge weiterhin möglich, aber...
Solange es wie gerade eine Ausgangsbeschränkung und keine Ausgangssperre gibt, sind Um- und Auszüge weiterhin möglich - unter bestimmten Voraussetzungen. Hier sollten Umzugsunternehmen beauftragt werden und nicht die Freunde einspringen. Und auch der Mindestabstand zwischen den Umzugspackern und den Mietern von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Der Mieterverein München rät dazu, wenn möglich den Umzug zu verschieben. Auch hier helfe es bei bereits vereinbarten Terminen, mit dem Vermieter, beziehungsweise mit dem Hausverwalter zu reden.

https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... en,RuK47Hf


29. März 2020, 18:59 Uhr
Corona-Krise

Mietfrei im Schuhladen

Schuhregal im Adidas Flagship Store in Berlin am 04.05.2018 in Berlin *** Shoe shelf in the Adidas Flagship Store in Berlin
Einsame Sportschuhe im Ladenregal: Man kann sie derzeit nur online bestellen. Die Geschäfte sind – wie hier in Berlin – wegen Corona zu. (Foto: imago images)

Trotz Gewinn in den vergangenen Jahren hat Adidas beschlossen, wegen der Corona-Situation erst einmal keine Mieten mehr für die Filialen zu überweisen.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz verurteilt dieses Vorgehen großer umsatzstarker Unternehmen.
Adidas verteidigt sich derweil unter anderem damit, dass die Miet-Aussetzungen abgesprochen seien und das Unternehmen einen massiven Umsatzeinbruch erwarte.

Von Michael Bauchmüller, Berlin, Thomas Fromm und Uwe Ritzer

Es ist ja nicht so, dass der Sportartikelhersteller Adidas gerade finanziell am Abgrund stehen würde, im Gegenteil. 23,6 Milliarden Euro Umsatz im vergangenen Jahr, fast zwei Milliarden Euro Gewinn. Cash: im Moment 873 Millionen Euro. Adidas ist also nicht in der Situation des Friseurs an der Ecke, der wegen Corona wochenlang nicht mehr Haare schneiden kann und deshalb kurz vor der Insolvenz steht. Oder in der des italienischen Restaurantbetreibers, der jetzt höchstens noch ein paar Pizzen Quattro Stagioni im Karton an der Türschwelle verkauft. Und doch hat Adidas-Chef Kasper Rorsted beschlossen, wegen der Corona-Krise die Mieten für die eigenen Läden ab April erst einmal nicht zu überweisen.

"Vorsorglich" und "temporär", heißt es bei Adidas. Dass es jetzt aber immer mehr Firmen gibt, die ihre Ladenmieten zurückhalten - auch die Handelsketten Deichmann und H&M machen es so - sorgt in Berlin für Empörung. Allen voran bei Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) - sie hatte erst vorige Woche ihr Gesetz zum Corona-Schutz von Mietern durchbekommen. Jetzt sieht das Ministerium die Regelung missbraucht. "Der vorübergehende Kündigungsschutz soll Mietern helfen, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten", sagte Lambrecht der Süddeutschen Zeitung. Es gehe um Menschen, die durch die Pandemie hart getroffen werden: "Ihnen darf jetzt nicht der Verlust der eigenen Wohnung oder ihres Ladengeschäfts drohen." Aber große Unternehmen oder Ladenketten? "Diese Regelung bietet keinerlei Grundlage dafür, dass finanzstarke Unternehmen jetzt einfach ihre Mieten nicht mehr zahlen."

Finanzstärke - die darf man Adidas trotz allem immer noch unterstellen. "Unser Ziel ist es, zum sechsten Mal in Folge eine Gewinnsteigerung im zweistelligen Bereich zu erzielen", sagte Adidas-Chef Rorsted noch vor Kurzem. Klassische Vorstandschef-Rhetorik, gerade mal zwei Wochen her. Rhetorik, die aber auch noch einmal deutlich macht: Der langjährige Henkel-Chef und heutige Adidas-Boss führt keinen Gemüseladen. Er steht vielmehr einem Milliardenkonzern vor, der durchaus auch Läden in allerbester Lage auf der New Yorker 5th Avenue unterhält.

Bei Adidas ist man von der Kritik überrascht. Man sei mit den Vermietern in "engem Austausch"
Nicht ganz so groß wie Adidas, aber mit einem Umsatz von sechs Milliarden Euro eben auch keine familiengeführte Pommesbude: die Schuhhandelskette Deichmann mit 1200 Filialen in Deutschland, die ihren Vermietern erklärte, dass man Mietzahlungen erst einmal aussetzen werde. Es gehe um eine "präventive Maßnahme, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten", so das Unternehmen aus Essen.

Ohnehin sieht das Gesetz der Bundesregierung auch nur einen Schutz vor Kündigungen vor, wenn Mieter vorübergehend die Miete nicht zahlen können. Das heißt aber auch: Wenn der Vermieter die Zahlung der Miete stundet, kann er Verzugszinsen verlangen, aktuell sind das vier Prozent. "Zahlungen einfach einzustellen, ist alles andere als klug", sagte Lambrecht. Schließlich drohten neben hohen Zinsen auch Klagen der Vermieter. Für größere Unternehmen ist es so gesehen sinnvoller, sich - wenn es denn sein muss - über die staatliche Förderbank KfW mit zusätzlicher Liquidität zu versorgen und die Mieten daraus weiter zu bestreiten. Die Zinsen sind hier niedriger.

Der Imageschaden ist groß, und die Mietankündigung führte am Wochenende zu einem Proteststurm im Netz - versammelt bei Twitter unter #AdidasBoykott. Lambrechts Vorgängerin Katarina Barley twitterte ein Foto ihrer Adidas-Schuhe: "Das hier waren übrigens die letzten Adidas", schrieb sie. Trotz Milliardengewinnen eine Schutzvorschrift für Mieter auszunutzen, sei "schäbig", schrieb die Europa-Abgeordnete. Und der bayerische SPD-Abgeordnete Florian Post postete auf Instagram ein Video, in dem er ein Adidas-Shirt in einer Tonne verbrennt. "Ich bin der Meinung, dass wir unser Gesetz nicht dafür beschlossen haben, dass sich Dax-Konzerne schadlos halten", so Post.

Aktuelles zum Coronavirus - zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht
Alle Meldungen zur aktuellen Lage in Deutschland und weltweit sowie die wichtigsten Nachrichten des Tages - zweimal täglich mit SZ Espresso. Unser Newsletter bringt Sie morgens und abends auf den neuesten Stand. Kostenlose Anmeldung: sz.de/espresso. In unserer Nachrichten-App (hier herunterladen) können Sie den Espresso oder Eilmeldungen auch als Push-Nachricht abonnieren.

Bei Adidas ist man von der heftigen Kritik überrascht. "Sie rührt unseres Erachtens daher, dass die Politiker nicht alle Fakten haben", sagte ein Sprecher auf Anfrage. Adidas habe "nicht entschieden, die Miete für den Monat April nicht zu bezahlen". Sondern es gehe "um eine Stundung, wie im neuen Gesetz der Bundesregierung vorgesehen". Mit den Vermietern der insgesamt 26 Geschäfte in Deutschland, welche die Anordnung betrifft, sei man "in engem Austausch". Es handele sich "in der Regel um große Immobilienvermarkter und Versicherungsfonds", die "für diese Maßnahme Verständnis gezeigt" hätten, so der Sprecher weiter. Vier Vermieter seien Privatpersonen, die man von der Regel ausgenommen habe. "Sie werden ihre April-Miete wie gewohnt erhalten."

Erst vor wenigen Tagen hatte das Unternehmen bekannt gegeben, dass seine Vorstände bis auf Weiteres auf die Hälfte und die Führungskräfte der zweiten Ebene auf 30 Prozent ihrer Gehälter verzichten. Trotz hoher Zuwächse treffe die Corona-Krise den Sportartikelhersteller massiv. Etwa 70 Prozent der Geschäfte weltweit, in denen Adidas-Produkte verkauft werden, seien geschlossen. Entsprechend groß sei der Umsatzeinbruch von heute auf morgen, den man durch E-Commerce nur in geringen Teilen auffangen könne. "Die Substanz von Adidas" sei "heute so gesund, wie sie es vor der Krise war", sagte Konzernchef Rorsted der SZ. "Wir wollen deswegen auf keinen Fall unsere Strukturen abbauen." Doch die Realität sehe so aus, dass allein in Deutschland ohne Internetgeschäft 80 Prozent des Umsatzes eingebrochen seien. Was die Experten dennoch alarmiert: Egal, ob Privatleute oder große Gewerbeimmobilienanbieter, sie alle könnten erst einmal auf den Kosten sitzen bleiben.

Wird hier im Grunde ein Problem nur weitergereicht? "Ohne einen Fonds, der die Mietzahlungen übernimmt, stehen Millionen private Vermieter vor dem finanziellen Aus", befürchtet der Präsident des Immobilienbesitzerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. Wenn große Unternehmen jetzt reihenweise ihre Ladenmieten nicht bezahlten, sei dies ein Dammbruch mit weitreichenden Folgen, so der Verband.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4860662

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4100
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#2

Beitrag von Kasharius »

Danke liebe @deernhh :001

Aber vielleicht maschen wir der besseren Übersichtlichkeit nicht zu viele Corona-Threads auf. Zum Mietenthema gibt es ja schon einen vom user @lawyer..

Nur ein Vorschlag, keinesfalls Kritik.

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
deernhh
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 1639
Registriert: 17.06.2018, 13:17
Ich bin: SexarbeiterIn

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#3

Beitrag von deernhh »

@Kasharius

Tut mir leid, dass ich es im falschen Thread gepostet habe.
Ich sage es mal so, dass ich eigentlich überhaupt nichts mehr zu posten brauche.
Ich bitte Zwerg, meinen Status vom "Goldstück" wieder in "Platin" zu verwandeln. Danke schön.

Ich entschuldige mich, Kasharius. Sorry.

Liebe Grüße von deernhh

PS: Der Thread vom User LawyerAtDay gilt für Österreich. "Mein" Thread für Deutschland.

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4100
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#4

Beitrag von Kasharius »

Liebe @deernhh

bitte betrachte meinen letzten post diesbezüglich bitte nicht als negative Kritik. Mir geht, wie ich es schon gegenüber @certik schrieb nur um die Übersichtlichkeit. Keinesfalls werde ich hier Aktivitäten, schon gar nicht Deine imminent wichtigen, hier auszubremsen. Eher würde ich das Forum verlassen, als dass dies geschähe. Du bist hier mehr als Gold wert (!)
Kasharius grüßt demütig

Benutzeravatar
deernhh
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 1639
Registriert: 17.06.2018, 13:17
Ich bin: SexarbeiterIn

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#5

Beitrag von deernhh »

@Kasharius

Danke.
Auch Du bist Gold wert, wie alle anderen auch.
Alles gut.
Übrigens kannst Du als Moderator selbst die Beiträge verschieben.

Liebe Grüße von deernhh

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4100
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#6

Beitrag von Kasharius »

...Danke Dir. Aber so einen Warnschuss brauche ich manchmal …

Was das Verschieben betrifft: Ich bin doch Web-Neanderthaler (außerdem tue ich mich als Außenstehender schwer Beiträge von SW einfach zu verschieben :002 )

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
deernhh
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 1639
Registriert: 17.06.2018, 13:17
Ich bin: SexarbeiterIn

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#7

Beitrag von deernhh »

Schließung von Prostitutionsstätten wegen Corona – muss trotzdem Miete gezahlt werden?

Erstellt am 28.04.2020

Prostitutionsstätten dürfen bundesweit aufgrund behördlicher Allgemeinverfügungen/Verordnungen - beispielsweise in Hamburg durch die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) - nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Auch Prostitutionsvermittlung ist derzeit verboten, ebenso die Prostitution an sich. Dies ist aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr für Prostituierte und Kunden nachvollziehbar bzw. wohl nicht vermeidbar.

Allerdings ist momentan überhaupt nicht absehbar, wann Prostitutionsbetriebe wie Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittler oder auch die Prostituierten selbst ihre Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen. Aufgrund des hier nicht zu vermeidenden Körperkontakts zwischen Prostituierter/Prostituierten und ihrer Kundschaft und dem damit einhergehenden Ansteckungsrisiko wird davon ausgegangen werden müssen, dass dieser Wirtschaftszweig zu einem der letzten gehören wird, die wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Dass dies die Existenz entsprechender Betriebe sowie der Prostituierten bedroht, liegt auf der Hand. Betreiber haben neben ihren privaten Lebenshaltungskosten noch weitere Kosten zu gewärtigen; die Miete für Bordellbetriebe ist regelmäßig hoch.

Muss allerdings trotz der Schließungen bzw. Öffnungsverboten aufgrund behördlicher Anordnungen gleichwohl Miete gezahlt werden?

Derzeit wird diskutiert, ob es sich bei behördlichen Öffnungsverboten um einen Mietmangel im Sinne von § 536 BGB handelt. Wäre dies der Fall, könnte die Miete gemindert werden, und zwar unter Umständen für die Dauer des behördlichen Öffnungsverbotes auf Null.

Die Regelung des § 536 Abs. 1 BGB lautet wie folgt:

„Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten“.

Derzeit ist - schon aufgrund der Besonderheit der Situation, die es so in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben hat - nicht abschließend geklärt, ob die Öffnungsverbote aufgrund der „Corona“-Verordnungen/Allgemeinverfügungen als Mietmangel zu charakterisieren sind. In der Rechtsprechung anerkannt ist allerdings, dass sich ein Mietmangel auch daraus ergeben, kann, dass die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache aufgrund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht (mehr) möglich ist.

Vor über hundert Jahren entschied beispielsweise das Reichsgericht, dass dem Pächter einer Gastwirtschaft, die überwiegend als Tanzbetrieb genutzt wurde, ein Minderungsrecht zustand, wenn öffentliche Tanzveranstaltungen kriegsbedingt untersagt wurden (Urteil des Reichsgerichts vom 9.11.1915 (RGZ 87, 277 - III 145/15).

Dementsprechend könnte vor Gericht argumentiert werden, dass auch die aktuellen Öffnungsverbote einen Mietmangel darstellen, der zur Minderung bzw. Minderung auf Null für die Dauer der Verbote berechtigen. Ob dies schließlich von Erfolg gekrönt wäre, lässt sich allerdings momentan nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vorhersagen. Vor einer Minderung auf Null sollte aus Betreibersicht zumindest das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

Auch über eine Anpas­sung des Mietvertrags - etwa eine Min­de­rung des Mietzinses, eine Stun­dung der Zahlungen o.ä. oder als „ultima ratio“ eine Kün­di­gung des Miet­ver­trags wegen Stör­ung der Geschäfts­grund­lage im Sinne von § 313 BGB kann nachgedacht werden. Die Geschäftsgrundlage ist vorliegend die Überlassung einer Mietsache an den Mieter für einen bestimmten Zweck gegen Zahlung des Mietzinses. Aktuell wird das Objekt dem Mieter zwar überlassen, aufgrund behördlicher Öffnungsverbote kann es allerdings nicht wie geplant zum vereinbarten Zweck genutzt werden. Es wird davon auszugehen sein, dass aufgrund dieser - möglicherweise noch eine längere Zeit andauernden - Störung der Geschäftsgrundlage ein Anspruch des Mieters auf Anpassung des Vertrags besteht.

Im Ergebnis ist derzeit eine verbindliche Auskunft dazu, ob die Miete für die Dauer von Öffnungsverboten von Betreibern einbehalten werden darf, nicht möglich. Betreibern wird dazu geraten, gemeinsam mit ihren Vermietern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mietzahlungen sollten bis auf weiteres mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“ versehen werden.

Für Betreiber hilfreich ist, dass Vermieter ihren Mietern vorerst nicht kündigen können, wenn diese ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht zahlen können. Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Juni 2020, die auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen, dürfen nicht zur Begründung einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung herangezogen werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schli ... 67192.html

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4100
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Re: Corona: Mietzahlungen und Verbraucherschutz

#8

Beitrag von Kasharius »

Danke. Typische Juristenantwort...und ich muss es ja wissen....

Kasharius grüßt

Antworten