VG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012 zur Sexsteuer

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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nina777
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VG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012 zur Sexsteuer

#1

Beitrag von nina777 »

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012
- 25 K 3617/12 -

"Sexsteuer": Bordellbetreiber muss keine personenbezogene Steuer zahlen

Stadt stützt Steuerbescheid auf unzutreffendem Tatbestand

Der Betreiber eines Bordells ist nicht verpflichtet, eine personenbezogene Steuer abzugeben. Bordelle sind vielmehr als "ähnliche Einrichtungen" im Sinne der Vergnügungssteuersatzung zu besteuern, für die in der Satzung keine personenbezogene Steuer vorgesehen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall vermietet die Klägerin im Duisburger Vulkanviertel Zimmer an Prostituierte zur Ausübung ihres Gewerbes und wurde hierfür von der Stadt Duisburg zur sogenannten "Sexsteuer" herangezogen. Nach Auffassung der Stadt sei maßgeblicher Steuertatbestand nach der Vergnügungssteuersatzung das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben. Die Satzung sieht für diesen Fall eine personenbezogene Steuer in Höhe von pauschal 6 Euro pro Tag und Prostituierter vor.

Vergnügungssteuersatzung sieht keine personenbezogene Steuer vor

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist dieser Auffassung nicht gefolgt und hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Erhebung der so genannten "Sexsteuer" zwar grundsätzlich zulässig sei. Die beklagte Stadt ihren Steuerbescheid aber auf einen unzutreffenden Steuertatbestand gestützt habe. Im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 21. August 2012 - 14 B 835/12 -) seien Bordelle - um ein solches handele es sich bei der von der Klägerin betriebenen Einrichtung - als "ähnliche Einrichtungen" im Sinne der Vergnügungssteuersatzung zu besteuern. Für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen" sehe die Satzung aber keine personenbezogene Steuer vor. Die Besteuerung richte sich vielmehr nach der Veranstaltungsfläche.

Steuerbescheid kann auf Grundlage der Veranstaltungsfläche neu erlassen werden

Der Beklagten stehe es frei, einen neuen Steuerbescheid auf der Grundlage der Veranstaltungsfläche des Hauses der Klägerin gegen diese zu erlassen.

http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Due ... s14416.htm

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... en-werden/

http://www.vg-duesseldorf.nrw.de/presse ... /index.php
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Hanna
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#2

Beitrag von Hanna »

kann es sein, daß auf dieser Basis Saunaclubs einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Laufhäusern bekommen? Das wäre spannend.

wie ich ja schon hier berichtet habe, wurde ja das größte Laufhaus Leipzigs (am Wasserturm) geschlossen und soll jetzt nach einem Umbau mit geändertem Konzept als Saunaclub wieder aufmachen...
Für die Frau könnte es ein Vorteil sein: statt 100€ am tag + 15€ pauschalsteuer + ewig lang rumsitzen auf dem Stühlchen + bescheuerte weil besoffene Spätgäste - nur noch 50€Saunaeintritt incl. Verpflegung und kommen und gehen wann man will.

wie sehen das die Kolleginnen?
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Marc of Frankfurt
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#3

Beitrag von Marc of Frankfurt »

Guter Vergleich.

- Teilweise sind die Auflagen von Saunaclubs streng, was die "Kleiderordnung" für SW betrifft: angeordnete Nacktheit, angeordnete Verkehrs(un)sitte: Oralverkehr ohne Kondom, Verbot für aufdringliches Kobern, Gesundheitsproblem Pumps...

- ständiges sich Präsentieren müssen, keinen eigenen Schutzraum zu haben. (SW-only ist meist nur eine enge Gruppenunterkunft, wo auch für einen Schlafplatz extra bezahlt werden muß.)

- Pauschalsteuer fällt im FKK-Club teilweise auch an (was entfällt ist Zimmer-endreinigungs-gebühr oder Kaution?). Siehe Steuerfahndung im FKK-Artemis Berlin. Die Listen der Bordellbetreiber mit allen Sexworker-KlarNamen waren sogar im Fernsehen zu sehen.

- Gewerkschaftliche SW-Selbstorganisation wird nicht gefördert, so wie auch nicht bei Aldi und Co. (vgl. öffentliches Idealbordell.)

- Hilfsorganisationen verlangen Zugangsrechte, was ihnen jedoch nicht gerne und nicht selbstverständlicherweise gewährt wird.

- In den Saunaclubs können sich auch Zuhälter als Gäste einschleichen und die Szene/bzw. ihre Frauen kontrollieren (Insiderhandel?). Wenn z.B. ausländische Clans Sexworker-Gruppen kontrollieren können, was gerne unterstellt wird aber selten zu beweisen sein wird (Pussy Club Verurteilungen), haben sie theoretisch entscheidenden Einfluß auf Club-Betreiber bzw. könnten Clubs sogar übernehmen (feindliche Übernahme, siehe wie es Friedrich Flick gemacht hat).

- Saunaclubs sind auf jedenfall eine Neuentwicklung seit Jahrzehnten (vgl. Gerhadinger in Wien), weil auch Zimmervermietungen immer mehr behördlich bedrängt werden. So haben sie z.B. auch nicht die Steuerermäßigung der FDP für Hoteliers erhalten...

Zimmerverietung seinerseits waren bereits ein Umgehungsmechanismus / eine Innovation des Marktes, weil es keine Möglichkeit gab legal ein Bordell zu betreiben. Auch seit ProstG 2002 hat sich das nicht wesentlich verbessert. Es gibt keinen SW-Arbeitsvertrag in D, und m.E. keine offizielle Bordell-Lizenz(?). Daher auch die gegen das ProstG gerichtete Debatte über Bordell-Lizensierungen. Was uns droht ist vergleichbar mit den derzeit drohenden Betriebs-Schließungen in Wien oder die Illegalität in vielen EU-Nachbarländern, wo zwar Sexarbeit aber keine Bordelle erlaubt sind (GB, F... Karte).

- hier gibt es ältere Sexworker-Berichte:
www.google.de/search?q=sauna+fkk+site%3 ... wtopic.php

Hanna
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#4

Beitrag von Hanna »

hmmmm gut,
weißt du was (es wird dich freuen)

DANN BIN ICH IN DEM FALL FÜR EINE VERSTAATLICHUNG!!

dann kann man das mit dem betriebsrat etc leichter
durchsetzten.

nein im ernst: wenn man schon über ausbeutung klagt und die armen mädels schützen will, ist verstaatlichung die beste lösung.

schaut euch mal die frauen in den öffentlichen ämtern an:
ich war neulich aus anderen gründen im liegenschaftsamt, bei der planungsbehörde der bahn, im grundbuchamt...
die mädels schieben schon ne ruhige kugel...
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fraences
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RE: VG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012 zur Sexsteuer

#5

Beitrag von fraences »

Stadt Duisburg wagt neuen Vorstoß in Sachen Sex-Steuer
27.06.2013 | 06:58 Uhr


Die Vergnügungssteuer für Bordelle und Laufhäuser hat die Stadt neu berechne.Foto: Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool
Duisburg. Die Stadt Duisburg wagt nach der Schlappe vor dem Verwaltungsgericht einen neuen Versuch in Sachen Sex-Steuer. Nun soll die "Vergnügungssteuer für sexuelle Handlungen" flächenmäßig und nicht personenbezogen erhoben werden. Die erwarteten Einnahmen bleiben bei 500.000 Euro im Jahr.

Zweiter Versuch: Nachdem die Stadt im vergangenen Jahr mit ihrem Vorstoß „Vergnügungssteuer für sexuelle Handlungen“ einzutreiben gescheitert ist, unternimmt sie jetzt einen neuen Anlauf, an das Geld zu kommen. Die sogenannte Sex-Steuer wird nun nicht mehr personenbezogen erhoben, sondern nach „Veranstaltungsfläche“ berechnet.



Laut der Vergnügungssteuer- Satzung vom 1. Juni 2010 gilt die Steuerpflicht für Bordelle, Laufhäuser und andere Etablissements, „die gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ einräumen. Wie bei entsprechenden Bars, Sauna-, FKK- und Swinger-Clubs wird bei der Berechnung der zu zahlenden Steuer die Größe des Veranstaltungsortes zugrunde gelegt. Alle fürs Publikum zugängliche Flächen - Toiletten- und Garderobenräume zählen nicht - werden eingerechnet. Pro „Veranstaltungstag“ und angefangene zehn Quadratmeter werden zwei Euro fällig.

Erneute Klage ist möglich
Ursprünglich hatte die Stadt im März vergangenen Jahres Bescheide verschickt, in denen pro Prostituierter pro Veranstaltungstag 6 Euro verlangt wurden, wobei die Stadt im Monat 25 Veranstaltungstage zugrunde gelegt hatte. Dagegen waren mehrere Bordellbesitzer gerichtlich vorgegangen. Daraufhin entschied im Oktober vergangenen Jahres das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in Anlehnung an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, dass die Besteuerung zwar zulässig ist, aber eben nach Vergnügungsfläche zu berechnen.

PROSTITUTION
Strassenstrich bleibt noch aussen vor
Prostituierte, die ihre Dienste nicht in Bordellen oder Laufhäusern, sondern in Hotels, Pensionen, Privatwohnungen, Wohnwagen und Autos anbieten, werden bei der Vergnügungssteuer weiterhin personenbezogen veranlagt. Für sie werden die 6 Euro pro Veranstaltungstag sowie 25 Veranstaltungstage im Monat zugrunde gelegt.

Laut Auskunft der Stadt sind außerhalb der Bordelle alle Prostituierten erfasst, weil sie ihrer steuergesetzlichen Erklärungspflicht nachgekommen sind.

Ausnahme: der Straßenstrich. Da, so die Auskunft der Stadt, werde zur Zeit „noch nicht zum Zwecke der Steuererhebung“ kontrolliert.

Laut Auskunft der Stadt sei diese nun in den Folgemonaten nach der Gerichtsentscheidung ermittelt worden, und diese „Feststellungen“ seien nun im Rahmen eines erforderlichen Anhörungsverfahrens den Steuerpflichtigen mitgeteilt worden. „Nach Ablauf der Anhörungsfristen werden voraussichtlich Anfang Juli dieses Jahres die Steuerbescheide erteilt“, teilte die Stadt auf Anfrage der NRZ mit.


Es müsse mit erneuten Klagen gerechnet werden
Die nun erwarteten Einnahmen aus dem Rotlichtmilieu unterscheiden sich aber in der Höhe nicht von den damals berechneten: etwa 500.000 Euro im Jahr, sowie circa 1,5 Millionen Euro für die vergangenen drei Jahre, weil die Steuer selbstverständlich rückwirkend ab Gültigkeit der Vergnügungssteuersatzung erhoben wird. Eine Steigerung der Einnahmen wäre allenfalls dann zu erwarten, wenn die Pläne umgesetzt würden, das derzeit um die 500 Betten bietende Viertel an der Vulkanstraße um weitere 250 Betten zu erweitern.

Ob die Stadt im zweiten Anlauf tatsächlich die geforderten Steuergelder erhält, ist indes noch nicht gesichert. Wie sie gegenüber der NRZ erklärte, müsse aufgrund der Erfahrungen in anderen Gemeinden mit erneuten Klagen gerechnet werden.

Stadt Duisburg wagt neuen Vorstoß in Sachen Sex-Steuer -


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RE: VG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012 zur Sexsteuer

#6

Beitrag von fraences »

In Duisburg wird jetzt die Sexsteuer fällig


Die Vulkanstraße ist ein bekanntes Rotlichtviertel in Duisburg.

Duisburg. In Duisburg wird jetzt die Sexsteuer fällig. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von 500.000 Euro. Und zwar rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. 1,5 Millionen Euro sollen also insgesamt ins Stadtsäckel fließen. Ob die Stadt in diesem Jahr erstmals seit 2010 von der Sexsteuer profitieren wird, ist allerdings unklar.

Sex sells: Rund 200 Frauen gehen in Duisburg der Prostitution nach - für den Geldsegen, der der Stadtkasse jetzt ins Haus stehen soll, ist allerdings eine andere Zahl entscheidend. Nämlich die rund 20 „Veranstaltungsorte“, an denen die Damen ihre Sexarbeit verrichten. Noch genauer die Tatsache, dass jeder dieser Orte durchschnittlich 150 Quadratmeter groß ist.


Hintergrund: Die Vergnügungssteuer, besser bekannt als „Sexsteuer “, wurde in Duisburg im Jahr 2010 eingeführt. Allerdings bisher ohne messbaren Erfolg. Denn ebenso wie andere Ruhrgebietsstädte wollte die Stadt die Steuereinnahmen pro Prostituierte berechnen. Dagegen klagten die Bordellbesitzer : Personenbezogene Berechnung sei steuerrechtlich unzulässig. Das Gericht gab ihnen Recht .

Steueraufkommen wird nach Bordellgröße berechnet
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 21. August vergangenen Jahres war klar, dass das Steueraufkommen nach der Größe des Bordells berechnet werden muss, und nicht mehr nach der Anzahl der Prostituierten berechnet werden darf. Was die Stadt Duisburg veranlasste, besagte Veranstaltungsorte zu vermessen - und die Ergebnisse den Bordellbetreibern mit dem Stichtag 1. Juli 2013 in Form von Steuerbescheiden und den entsprechenden Summen zukommen zu lassen. „Wir rechnen mit jährlichen Einnahmen von 500 000 Euro“, erklärt Stadtsprecher Peter Hilbrands. Und zwar rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. 1,5 Millionen Euro sollen insgesamt ins Stadtsäckel fließen.

Doch wie vermisst man ein Bordell? Wie setzt sich die „Veranstaltungsfläche“ genau zusammen, Herr Hilbrands? „Aus den Verrichtungszimmern und Fluren, dem Kontakthof und der Bar.“ Und wie haben sie die genaue Quadratmeterzahl der Veranstaltungsorte heraus bekommen? „Es wurden Besichtigungen durchgeführt und Hausakten eingesehen“, sagt Hilbrands. Sprich: Stadtmitarbeiter haben die Zimmer per Zollstock durchforstet? „Das darf ich nicht sagen, das fällt unter das Steuergeheimnis.“

Rechtliche Hürde genommen
Die erste rechtliche Hürde ist also seitens der Stadt genommen - trotzdem ist nicht sicher, ob die Steuerbescheide, die zu Beginn diesen Monats an die Bordellbetreiber gegangen sind, in naher Zukunft wirklich zu den erwünschten Einnahmen führen werden. „Nach dem, was wir in Nachbarstädten beobachtet haben, werden gegen dieses neue Verfahren sicherlich wieder Klagen kommen.“

Ob die Stadt in diesem Jahr erstmals seit 2010 von der Sexsteuer profitieren wird, ist also unklar. Nur eines scheint sicher festzustehen. Egal, wie die Steuer am Ende berechnet werden wird: Zahlen müssen die Bordellbetreiber sowieso. Denn das Oberverwaltungsgericht beanstandete in seinem Urteil nicht die Tatsache an sich, dass Städte eine Sexsteuer erheben dürfen. „Es ging lediglich um das Verfahren“, sagt Peter Hilbrands.



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RE: VG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2012 zur Sexsteuer

#7

Beitrag von fraences »

Umstrittene Sex-Steuer in Duisburg tritt am 1. Mai in Kraft

Die neue Sexsteuer soll in Duisburg zum 1. Mai in Kraft treten. Bordellbetreiber sollen künftig 6,50 Euro pro Monat pro Quadratmeter zahlen.

Duisburg. Jahrelang haben sich Bordellbesitzer und Stadtverwaltung über die Sex-Steuer in Duisburg gestritten. Nachdem sich mehrere Gerichte mit der entsprechenden Satzung beschäftigt und ihre Urteile gesprochen haben, soll nun eine überarbeitete Sex-Steuer zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Ausgerechnet am Tag der Arbeit, dem 1. Mai, wird in Duisburg die neue Sexsteuer in Kraft treten und damit wahrscheinlich einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Bordellbesitzern und Stadt ein Ende setzen, wenn denn der Stadtrat wie erwartet grünes Licht gibt. 500.000 Euro pro Jahr erhoffte sich der Stadtkämmerer 2010, als die Sexsteuer erstmals in Kraft trat. Doch die erhofften Mehreinnahmen flossen nicht in die Stadtkassen. Stattdessen betraten erst einmal die Juristen der Bordellbetreiber das Spielfeld, die gegen die entsprechende Satzung klagten.

Die alte Satzung von 2010 sah eine personenbezogene Steuer für Prostituierte in Bordellen vor. Jede Prostituierte sollte pro „Veranstaltungstag“ sechs Euro zahlen, wobei die Stadt im Monat 25 Veranstaltungstage zugrunde gelegt hatte. Theoretisch hätte jede Dame diese sechs Euro pro Tag auf ihre Freier zusätzlich zu den Preisen für ihre individuellen Dienstleistungen umlegen müssen, was allerdings bar jeder Realität ist. Deshalb sah die Stadt seit Einführung der Sexsteuer die gewerblichen Zimmervermieter in der Pflicht, die Steuer nach dieser Berechnungsart zu erheben.
Fläche statt Personen

Dagegen waren mehrere Bordellbesitzer gerichtlich vorgegangen. Daraufhin entschied im Oktober 2012 das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in Anlehnung an einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, dass die prinzipielle Besteuerung zwar zulässig, aber nach Vergnügungsfläche zu berechnen sei. Denn ein Bordell sei steuerrechtlich eine „ähnliche Einrichtung“ wie ein FKK- oder Swingerclub und müsse deshalb nach Quadratmetern und nicht nach Personen besteuert werden.


Also begab sich die Stadt ans Vermessen der Bordelle, oder formal korrekt gesagt, der Veranstaltungsstätten. Denn während Toiletten und Garderoben nicht zur besteuernden Veranstaltungsstätte zählen, tun es die Verrichtungszimmer, Kontakthof, Bar und Flure durchaus. Diese Berechnungen flossen in die neuen Steuerbescheide ein, die den Bordellbesitzern zum Stichtag 1. Juli 2013 in den Briefkasten flatterten. Auch nach der neuen Berechnungsart hoffte die Stadt, pro Jahr 500.000 Euro einzunehmen. Und zwar rückwirkend für die vergangenen drei Jahre.

Die Bordellbesitzer klagten auch gegen die neuen Steuerbescheide. Doch diesmal sagte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Zimmervermietern: „Die Einwände weisen wir im wesentlichen zurück.“ Lediglich hinsichtlich der Höhe der Steuerfestsetzung bemängelte die Kammer, dass diese ohne Berücksichtigung der konkreten Vermietungssituation hinsichtlich der den Prostituierten grundsätzlich zur Verfügung stehenden Zimmer erfolgt sei. Also schlossen Bordellbesitzer und Stadt einen Vergleich. Die Stadt verzichtete auf einen Teil ihrer Forderungen für drei Jahre, weil Räume, die an einzelnen Tagen nicht genutzt werden, steuermindernd in Abzug gebracht werden können. Dieser Vergleich ist seit Anfang März rechtswirksam. Deshalb hofft die Stadt nun auf Zahlung von 1,2 Millionen Euro für die vergangenen Jahre.
Keine 25 Tage Arbeit

Außerdem hofft sie nun auf die Rechtswirksamkeit der neuen Satzung, die am 1. Mai 2014 in Kraft treten soll. Darin ist die vom Gericht geforderte Besteuerung nach der Fläche enthalten. Bordellbetreiber sollen künftig 6,50 Euro pro Monat pro Quadratmeter zahlen. So möchte die Stadt für die existierenden rund 10.000 Quadratmeter Bordell künftig 780.000 Euro einnehmen.

Dazu kommen noch einmal Steuern von konservativ geschätzten 200 Prostituierten, die in Hotels, Privatwohnungen oder Wohnwagen arbeiten. Diese Sexarbeiterinnen sollen sechs Euro pro Tag zahlen, „unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen“. Gekippt hat das Gericht, die alte Annahme der Stadt, wonach diese Prostituierten per se 25 Tage im Monat arbeiten. Doch die Richter verwiesen diesen hypothetischen Wert ins Reich der Fabel: Die meisten Prostituierten seien doch „teilzeitbeschäftigt“.


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