OVG NRW 15.1.2020 4 B 468/ 19 u.a.

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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Kasharius
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OVG NRW 15.1.2020 4 B 468/ 19 u.a.

#1

Beitrag von Kasharius »

Ein weiteres interessantes Urteil zum Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG und der (steuerrechtlichen) Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO der insoweit auch einschlägig ist.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 00115.html

sowie zum gleichen Thema der Zuverlässigkeit des OVG Rheinland-Pfalz 12.3.19 6 B 10173/19 OVG

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint

Mein Fazit: Sicher mögen sich die Abolitionistinnen mit ihrer schwachsinnigen und demokratiefeindlichen Forderungen nach einem Sex-Kaufverbot an SW abarbeiten, aber am Ende des Tages ist es die Rechtsprechung über das Steuer-, Gewerbe- und Baurecht der Sexarbeit das Genick bricht!

Kasharius grüßt und freut sich auch hier auf weitere Anmerkungen.

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