Ein weiteres interessantes Urteil zum Genehmigungsverfahren nach dem ProstSchG und der (steuerrechtlichen) Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO der insoweit auch einschlägig ist.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 00115.html
sowie zum gleichen Thema der Zuverlässigkeit des OVG Rheinland-Pfalz 12.3.19 6 B 10173/19 OVG
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
Mein Fazit: Sicher mögen sich die Abolitionistinnen mit ihrer schwachsinnigen und demokratiefeindlichen Forderungen nach einem Sex-Kaufverbot an SW abarbeiten, aber am Ende des Tages ist es die Rechtsprechung über das Steuer-, Gewerbe- und Baurecht der Sexarbeit das Genick bricht!
Kasharius grüßt und freut sich auch hier auf weitere Anmerkungen.