Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
- hapebe
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Hallo Christian.
Besten Dank für dein Update.
Solche Art Kunden wird es immer und überall geben, die etwas extra herausholen wollen oder sich betrogen fühlen. Mit oder ohne Rechnung :(
Wenn es doch akuter wird, hätte ich eine Idee. Sollten wir aber direkt besprechen.
Besten Dank für dein Update.
Solche Art Kunden wird es immer und überall geben, die etwas extra herausholen wollen oder sich betrogen fühlen. Mit oder ohne Rechnung :(
Wenn es doch akuter wird, hätte ich eine Idee. Sollten wir aber direkt besprechen.
„Ein Atom ist leichter zu zertrümmern als ein Vorurteil“ (Albert Einstein)
Re: Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
Hallo,
ich möchte meine Adresse (Privat) nicht auf den Beleg angeben.
Kann ich die Kassenbezogenen-Stammdaten angeben und nicht die Unternehmens-Stammdaten ?
Ich weiß das es eigentlich nicht geht, aber evtl. hat im laufe der Zeit jemand andere Erfahrung gemacht.
Normalerweise... Selbständig -> Privatadresse.
Aber aufgrund vom Datenschutz etc. muss es doch einen weg geben :/
ich möchte meine Adresse (Privat) nicht auf den Beleg angeben.
Kann ich die Kassenbezogenen-Stammdaten angeben und nicht die Unternehmens-Stammdaten ?
Ich weiß das es eigentlich nicht geht, aber evtl. hat im laufe der Zeit jemand andere Erfahrung gemacht.
Normalerweise... Selbständig -> Privatadresse.
Aber aufgrund vom Datenschutz etc. muss es doch einen weg geben :/
- Zwerg
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Re: Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
So leid es mir tut.... leider nein!
Ich gebe auch zu bedenken, dass wir hier im öffentlichen Teil des Forums sind - und somit die Chance, dass da jemand aus dem Nähkästchen plaudert, eher gering ist.
Liebe Grüße
christian
Re: Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
Wo genau finde ich eigentlich die Anforderung meine Privatadresse auf einen Beleg anzugeben, bzw überhaupt eine Adresse auf einen Beleg anzugeben ?
Auf meinen Quittungsblock muss ich auch keine Adresse angeben
Folgendes konnte ich dazu finde n...
https://www.wko.at/service/steuern/weit ... chuere.pdf
Notwendiger Inhalt eines Belegs ab 2016:
Name des leistenden/liefernden Unternehmens
fortlaufende Nummer
Datum
Menge sowie „handelsübliche Bezeichnung“ der Ware oder der Dienstleistung
Betrag
Angaben des Belegs aus Registrierkasse: (ab 1.4.2017 bzw. ab Implementierung der Sicherheitseinrichtung)
wie Beleg ab 2016 sowie zusätzlich
Kassen-Identifikationsnummer
Uhrzeit
Aufsplittung des Betrags nach Steuersätzen
QR-Code
Auf meinen Quittungsblock muss ich auch keine Adresse angeben
Folgendes konnte ich dazu finde n...
https://www.wko.at/service/steuern/weit ... chuere.pdf
Notwendiger Inhalt eines Belegs ab 2016:
Name des leistenden/liefernden Unternehmens
fortlaufende Nummer
Datum
Menge sowie „handelsübliche Bezeichnung“ der Ware oder der Dienstleistung
Betrag
Angaben des Belegs aus Registrierkasse: (ab 1.4.2017 bzw. ab Implementierung der Sicherheitseinrichtung)
wie Beleg ab 2016 sowie zusätzlich
Kassen-Identifikationsnummer
Uhrzeit
Aufsplittung des Betrags nach Steuersätzen
QR-Code
Re: Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
Ja, da wäre doch auch der "Künstlername" angebracht oder ?
Die Adresse muss doch nicht angegeben werden.
Die Adresse muss doch nicht angegeben werden.
- Zwerg
- Senior Admin
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Re: Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
Wir drehen uns im Kreis..... wenn Du möchtest, dann schreibe Deinen Künstlernamen hin. Ich würde Dir davon abraten.
Am Besten fragst Du einen Steuerberater. Oder rufst direkt am Finanzamt an.
Der andere Weg wäre: Schreibe eine kurze Vorstellung und lasse Dich verifizieren (ist kostenlos, tut nicht weh und im Gegensatz zur Beleggeschichte bleibst Du völlig anonym) - dann können wir gerne telefonieren und darüber plaudern, wo ich die Fallstricke sehe. Speziell wenn es um das Thema Registrierkasse geht (ist auch der Titel dieses Themenstrangs). SexarbeiterInnen sind nicht durch die sogenannte "Kalte Hände Regelung" ausgenommen. Also solltest Du Dein Augenmerk darauf richten.
Aber wie gesagt ich oder auch wir sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir haben lediglich ein wenig Erfahrung aus zahlreichen Gesprächen zu dem Thema.
Meine Telefonnummer steht im Impressum von sexworker.at, sowie in meinem Profil
Liebe Grüße
christian
Am Besten fragst Du einen Steuerberater. Oder rufst direkt am Finanzamt an.
Der andere Weg wäre: Schreibe eine kurze Vorstellung und lasse Dich verifizieren (ist kostenlos, tut nicht weh und im Gegensatz zur Beleggeschichte bleibst Du völlig anonym) - dann können wir gerne telefonieren und darüber plaudern, wo ich die Fallstricke sehe. Speziell wenn es um das Thema Registrierkasse geht (ist auch der Titel dieses Themenstrangs). SexarbeiterInnen sind nicht durch die sogenannte "Kalte Hände Regelung" ausgenommen. Also solltest Du Dein Augenmerk darauf richten.
Aber wie gesagt ich oder auch wir sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir haben lediglich ein wenig Erfahrung aus zahlreichen Gesprächen zu dem Thema.
Meine Telefonnummer steht im Impressum von sexworker.at, sowie in meinem Profil
Liebe Grüße
christian
Re: Registrierkassen für SexarbeiterInnen in AT
Kleines Update... Ich habe eine super Lösung gefunden, dazu benötigt man eigentlich nur eine gemietete Geschäftsadresse / Postadresse (virtuelles Büro). Die Adresse wird dann als Firmenadresse angegeben und schon hat man etwas mehr Privatsphäre. Der Postversand vom Finanzamt, Bank, etc... wird an diese Adresse geschickt und je nach Anbieter an die Privatadresse weitergeleitet.
VIele Grüße
VIele Grüße
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Re:
Stimmt, die Nachfrage ist ja da und interessanterweise meist von vergebenen Männern die monogame Beziehungen wollen. Aber wehe die SW arbeitet außerhalb des Sperrgebiets.ehemaliger_User hat geschrieben: ↑11.05.2016, 10:28Ich kann ja verstehen, dass "der Staat" seine Bürger so weit als möglich "gerecht" besteuern will. Als Kunde finde ich es direkt unverschämt, dass ich den Kassenzettel mitnehmen und eine gewisse Zeit aufbewahren muss. Um notfalls beweisen zu können, dass ich korrekt bezahlt habe. Geht's noch? Was habe ich damit zu tun ob mein Verkäufer steuerehrlich ist?
Ich bin überzeugt davon, dass es fiskalisch ertragreicher wäre, die Steuersparmodelle von Konzernen zu unterbinden. Mit weniger Aufwand. Von unsinniger Verschwendung von Ressourcen für die Bons mal gar nicht reden.
Zur "gerechten" Besteuerung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter fehlen aber wichtige Voraussetzungen:
1. Stigma
Solange in der Sexarbeit Tätige von der Gesellschaft stigmatisiert werden ist die Forderung nach Angabe von Echtname/Adresse auf Kassenbons eine Unverschämtheit. Erst soll "der Staat" dafür sorgen, dass Sexarbeit eine nicht stigmatisierte Tätigkeit ist. Zur Entsigmatisierung gehört auch "Keine Sondergesetze für Sexarbeitende"
2. Status
Eindeutige Definition - entweder als Reisegewerbe oder besser noch als Freier Beruf (Katalogberuf). Einheitliche Handhabung unabhängig vom Bundesland!
3. Sperrgebiete
Abschaffung allgemeiner Sperrgebiete, es müssen die Regeln der Bauordnung gelten, die auch für Ärzte, Gaststätten, etc. gelten. Auch für den Zusammenschluss mehrerer Sexarbeitenden (z.B. GbR) in einer Wohnung.
Warum soll eine Gesellschaft durch Steuern von in der Sexarbeit Tätigen profitieren wenn weite Teile der Gesellschaft diese verachten?