https://pardok.parlament-berlin.de/star ... -16662.pdf
Beachtung dürfte die Tabelle zu Punkt 13. und die Aufzählungen unter 1. und 3. (Anmeldungen und Nationalität) finden...
Kasharius grüßt
Berlin Antwort auf schriftliche parlamentarische Anfrage zur Sexarbeit in Berlin
- friederike
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Re: Berlin Antwort auf schriftliche parlamentarische Anfrage zur Sexarbeit in Berlin
In der Tat: die Deutschen stellen mit 667 Anmeldungen das größte Kontingent, dann erst mit 310 die aus Rumänien.
- Kasharius
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Re: Berlin Antwort auf schriftliche parlamentarische Anfrage zur Sexarbeit in Berlin
@all
....und wie interpretiert ihr die anderen Zahlen Anmeldung oder Genehmigung von Prostitutionsstätten...?
Kasharius grüßt
....und wie interpretiert ihr die anderen Zahlen Anmeldung oder Genehmigung von Prostitutionsstätten...?
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- friederike
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Re: Berlin Antwort auf schriftliche parlamentarische Anfrage zur Sexarbeit in Berlin
Bis 31.08.2023 sind in Berlin 238 Anträge gemäß § 12 ProstSchG auf Betrieb einer Prostitutionsstätte gestellt worden. Das ist eine erstaunlich und erfreulich hohe Zahl.
Erteilt wurden 85 Betriebsgenehmigungen und versagt wurden 28 Anträge, das heißt, von 238 Anträgen sind bislang 113, also weniger als die Hälfte beschieden worden. Das ist eine beschämend niedrige Zahl, immerhin ist das ProstSchG seit 6 Jahren in Kraft, und es ist nicht davon auszugehen, dass die Betriebe alle erst in den letzten Monaten neu geplant worden sind. Vermutlich ist das Chaos also bei den Betriebsgenehmigungen ebenfalls dramatisch, so wie es das bei den persönlichen Anmeldungen der Prostituierten ja auch gewesen ist.
Geschlossen (§ 15 Abs. 2 GewO) wurden 6 Betriebe. Das dürften wohl Läden sein, die sich um nichts gekümmert und gar nicht erst eine Genehmigung beantragt haben.
Die Statistik der persönlichen Anmeldungen nach § 5 ProstSchG zeigt, dass die vom Senat genannten 2010 Anmeldebescheinigung überwiegend vor dem Jahr 2019 ausgestellt worden sind. Im Ordnungsamt hat es immer wieder ausgesprochene Flauten gegeben, zum Beispiel hat es im Jahr 2020 in den beiden Monaten April und Mai überhaupt keine Anmeldungen gegeben, und im darauf folgenden Jahr 2021 ist dasselbe auch wieder passiert. Heute kommen vergleichsweise stabil etwa 50 Anmeldungen im Monat und in ganz Berlin, was mit zwei Fachkräften problemlos zu bearbeiten sein sollte.
Starke Schwankungen sind aber für eine Behörde nicht gut - die Mitarbeiterinnen drehen Däumchen oder sind überlastet.
Erteilt wurden 85 Betriebsgenehmigungen und versagt wurden 28 Anträge, das heißt, von 238 Anträgen sind bislang 113, also weniger als die Hälfte beschieden worden. Das ist eine beschämend niedrige Zahl, immerhin ist das ProstSchG seit 6 Jahren in Kraft, und es ist nicht davon auszugehen, dass die Betriebe alle erst in den letzten Monaten neu geplant worden sind. Vermutlich ist das Chaos also bei den Betriebsgenehmigungen ebenfalls dramatisch, so wie es das bei den persönlichen Anmeldungen der Prostituierten ja auch gewesen ist.
Geschlossen (§ 15 Abs. 2 GewO) wurden 6 Betriebe. Das dürften wohl Läden sein, die sich um nichts gekümmert und gar nicht erst eine Genehmigung beantragt haben.
Die Statistik der persönlichen Anmeldungen nach § 5 ProstSchG zeigt, dass die vom Senat genannten 2010 Anmeldebescheinigung überwiegend vor dem Jahr 2019 ausgestellt worden sind. Im Ordnungsamt hat es immer wieder ausgesprochene Flauten gegeben, zum Beispiel hat es im Jahr 2020 in den beiden Monaten April und Mai überhaupt keine Anmeldungen gegeben, und im darauf folgenden Jahr 2021 ist dasselbe auch wieder passiert. Heute kommen vergleichsweise stabil etwa 50 Anmeldungen im Monat und in ganz Berlin, was mit zwei Fachkräften problemlos zu bearbeiten sein sollte.
Starke Schwankungen sind aber für eine Behörde nicht gut - die Mitarbeiterinnen drehen Däumchen oder sind überlastet.