Betreiber die selber fotographieren oder das Fotoshooting bezahlen, versuchen sich alle Bildrechte schriftlich vom Model abtreten und garantieren zu lassen, mit teilweise weitreichenden Folgen.
Oder aber sie versuchen z.B. mit überzogenen Kostenforderungen eine Verschuldungsfalle aufzubauen, um "Mitarbeiter-Bindung" herzustellen (vgl. Kredithai, Schuldknechtschaft).
Seine Bildrechte vollständig abzutreten kann zur Falle werden, wenn man die Prostitution oder auch nur die Zusammenarbeit mit einer Agentur beenden will.
Oder Betreiber wollen evt. Bilder dann nicht von der Webseite nehmen, wenn man es selbst wünscht. Oder man wird sogar bedroht und erpresst mit kompromittierenden, freizügigen Bildern, dass diese den Verwandten gezeigt werden. Das kann einem natürlich auch beim Kunden oder Lover passieren, wenn dieser nach unglücklicher Trennung zum Stalker wird oder das schon immer vorhatte (Loverboy bei Paysex oder auch privat nach Sexting).
Frühzeitig daran denken sog. "passives massives Einkommen" aufzubauen! Foto- und Video-Rechte (= Eigentums-verwertungs-rechte) sind dazu eine der Möglichkeiten in Zukunft einmal weniger zu arbeiten d.h. weniger Sex-Dienstleistungen täglich und eigenhändig immer wieder erbringen zu müssen (Zukunftsplanung & Altersvorsorge).
Wer seine Identität schützen will, wird das Gesicht im Foto nicht zeigen oder raffiniert verbergen. Dann sollte man auch seine eindeutig identifizierbaren Kennzeichen wie Tattoos oder Schmuck (z.B. auf schon bestehenden Aufnahmen, die man der Agentur aushändigt) nachträglich retuschieren lassen und auch das in den Fotovertrag oder Agenturvertrag reinschreiben (und Vertragsverletzungen mit Konventionalstrafen zusätzlich absichern).
Vergleichbar findet man bei Sexworkern gelegentlich, das Portale oder Werbemedien unerlaubt Sexworker-Anzeigen kopieren oder wiederverwenden, um Lücken zu füllen und für Nutzer und Werbekunden attraktiv zu sein. Da sollte man schriftlich beim Verantwortlichen laut Impressum nachfragen und ggfs. Abmahnung senden und unterschriebene Unterlassungserklärung verlangen.
Sicherheitslücke bei selbst veröffentlichten Fotos
Im digitalen Foto sind bei modernen Kameras und Smartphones Bildinformationen gespeichert zusätzlich mit GPS-Ortsangabe und genauer Zeit. Damit kann man seine Privatsphäre unbeabsichtigt offenlegen und ein Stalker, Journalist oder Zuhälter hats dann leicht einem nachspüren. Die Gefahr besteht dann, wenn man sofort vom mobilen Gerät ins Internet sendet und veröffentlicht.
Besser GPS "geotagging" von Kamera-Software UND Handy-Gerät in den jeweiligen Settings und Präferenzen-Einstellungen abschalten.
Achtung auch vor modernen unsichtbaren Spionagekameras von Kunden z.B. beim Haus- und Hotelbesuch. Warum nicht ein Kamera-Verbots-Schild im eigenen Studio, Arbeitszimmer und im Kleingedruckten der eigenen Website aufhängen.
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Betreiber die selber fotographieren oder das Fotoshooting bezahlen, versuchen sich alle Bildrechte schriftlich vom Model abtreten und garantieren zu lassen, mit teilweise weitreichenden Folgen.
Das Persönlichkeitsrecht wird in Österreich an erster Stelle gestellt. Egal welcher Vertrag unterschrieben wird, das Persönlichkeitsrecht behällt Rechtsgültigkeit.
Marc of Frankfurt hat folgendes geschrieben:
[b]
Seine Bildrechte vollständig abzutreten kann zur Falle werden, wenn man die Prostitution oder auch nur die Zusammenarbeit mit einer Agentur beenden will.
Siehe obiger Absatz
Marc of Frankfurt hat folgendes geschrieben:
[b]
Frühzeitig daran denken sog. [b]"passives Einkommen" aufzubauen! Foto- und Video-Rechte (= Eigentumsrechte) sind dazu eine der Möglichkeiten in Zukunft einmal weniger zu arbeiten d.h. weniger Sex-Dienstleistungen täglich und eigenhändig immer wieder erbringen zu müssen (Zukunftsplanung).
VORSICHT. Der Fotograf besitzt immer, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, und durch Persönlichkeitsrechte untersagt, das Urheberrecht, auch Copyright genannt, und bestimmt die Nutzung des (künstlerischen) Bildnisses, das die kommerzielle Nutzung regelt. Ohne Eignung des Urheberrechts keine kommerzielle Nutzung.
Eine neue Netz-Gefahr zeigt der Skandal um Deutschlands First Lady
Mit modernen Bildverarbeitungsmethoden kann man Gesichter automatisch unterscheiden und nach Personen im Internet fahnden, auch wenn man keinen Namen oder Geodaten kennt (Google Picasa: einfach die URL-Adresse einer Bilddatei in der Suchmaschine angeben www.google.com/imghp?tbm=isch).
Das Internet vergißt nie! Das kann einer späteren beruflichen Neuorientierung und Karriere im Wege stehen (SW Outplacement: www.sexworker.at/exit), selbst wenn man mit Künstler-Name und Community-Name versucht hat Sexarbeit, Aktivismus und sonstiges Leben zu trennen (sog. "Falle Prostitution").
iknews.de
Das passiert gerade mit Bettina Wulff geb. Körner, der Gattin des Bundespräsidenten. Sie wurde schonmal in der Presse vorgeführt und als Tattoo-Betty bezeichnet. Jetzt wird im Rahmen des Glaubwürdigkeits-, Korruptionsverdachts- und Finanz-Skandals um Bundespräsident Wulf vermutet sie habe im Juni 2006 im Bordell in Osnabrück gearbeitet mit Künstlername Viktoria. Im Web-Archive http://web.archive.org finden sich ihr ähnlich sehende Fotos aus der Zeit, die aber unverändert so auch heute noch auf der Club-Seite stehen...
Nachtrag: Gutachter sollen herausgefunden haben, dass die Ähnlichkeit mit den Fotos kleiner als 30% ist. Evt. war alles nur eine fragwürdige politische Schmutzkampagne und Skandalisierung nicht zuletzt um Internet-Traffic auf zwei fragwürdige, werbefinanzierte Webseiten citynet-mv.de und rentner-news.de zu lenken? Die reißerischen Seiten verlinken und zitieren sich gegenseitig und werden von der Firma von Uwe Elsen aus Neubrandenburg betrieben, der jetzt wohl einen Rückzieher macht, um einer Strafanzeige nach § 90 StGB [Verunglimpfung des Bundespräsidenten] auszuweichen, die schonmal gegen Internet-Blogger angewendet wurde.
Auch bei sozialen Netzwerken ist die Gesichtserkennung und das automatische tagging von Freunden ein Problem, welches nicht nur die Datenschützer aufgeschreckt hat. Es war wie so oft alles neue bei Facebook ersteinmal automtisch aktiviert und der Nutzer der das nicht will muß es erst eigenhändig unter den Privatspähre-Einstellungen suchen, um es abschalten zu können (opt-out).
Polizei und Journalisten sind übrigens die ersten, die bei Facebook nach Täter- oder Opfer-Fotos für ihre Berichte suchen. Sexarbeiterin zwangsgeoutet durch sog. "Enthüllungsbericht" eines Journalisten:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=8666
In solchen Fällen braucht man einen guten Anwalt, viel gespartes Geld oder Rechtschutzversicherung und kompetente Medienberater, oder man muß die Stadt oder das Land wechseln (Sexarbeiter sind Wanderarbeiter und vielfach Migranten www.sexworker.at/migration).
Wegen dieser komplizierten Technologie, Rechtslage und Medienrealität ist es besonders wichtig, man findet eine faire, kollegial sorgende Agentur, die die anvertrauten jungen Mitarbeiter_innen vor derartigen Gefahren frühzeitig warnt bzw. von vermeidbaren Gefahren und Rechtsfolgen freihält (Die Agentur als Dienstleister im Auftrag der jeweiligen Sexworker und nicht umgekehrt).
Als sichtbare Abschreckung ("Dieser Betrieb wird videoüberwacht!") mag das bei Banken und Kaufhäusern funktionieren, kann aber in der Sexarbeit die Kundschaft fernhalten.
Als unsichtbare Überwachung (Kunde, Mitarbeiter) ist es in vielen Fällen d.h. bestimmten Aufnahmeorten absolut illegal. Wird aber dennoch von Arbeitgebern oder Erpressern angewendet.
Als Beweissicherung (Überfall/Haßtaten, Razzia) d.h. auch zur politischen Verteidigung und Aufklärung ebenfalls juristisch heikel.
Filmclip erinnert stark an die Probleme von Sexworkern und Agenturen in Ländern wo professionelle arbeitsteilig organisierte Sexarbeit als sittenwidrig stigmatisiert und kriminalisiert ist wie in Österreich, USA und Deutschland vor dem ProstG von 2002.
So sichern sich Künstler der Musikbranche über ihre Künstlermanagement/Verwertungsagentur bei Bildrechten gegenüber Presse-Fotographen ab
Z.B. über ihr Management präsentieren Künstler den Presse-Fotographen einen Foto-Vertrag und lassen sich diesen vorm Shooting unterzeichnen. Der Künstler versucht sich auf diese Weise maximale Rechte am eigenen Bild zu sichern und dem Fotographen nur minimale Verwertungsrechte abzutreten.
Das ganze wird z.B. durch einen symbolischen Kaufvertrag von 1 Euro zusätzlich rechtlich besichert:
Fotograph
- bekommt das Recht gewährt den Künstler zu fotographieren
- darf Fotos nur limitiert, einmalig, in einer best. Zeitfrist, in einer vorher benannten Publikation verwenden
- keine Wiederverwertung ohne erneute schriftliche Genehmigung
- muß die Fotos dem Künstler vorher zur Freigabe vorlegen
- muß Fotos und Dateien zerstören, wenn der Künster Fotos nicht freigibt
- muß dem Künstler Belegexemplare zusenden
- muß dem Künstler Verwertungsrechte einräumen
- ...
Künstler/Musiker/Model
- kauft für einen symbolischen Betrag von 1 Euro universelle Fotonutzungsrechte (weltweit, auf ewig) bzw. die Dienstleistung fotographiert zu werden
- darf die Fotos für eigene Zwecke und Werbung verwenden
- ...
Bei Verträgen geht es im Prinzip immer darum sich langfristig beste Verwertungsrechte zu sichern, um auch in Zukuft mit dem einmal hergestellten künstlerisch-dinglichen Wert aus Text, Foto, Audio oder Video evt. noch weitere Geschäfte machen zu können, indem man schlicht Kopien vermarktet. So kann man sich theoretisch ein zusätzliches unbegrenztes sog. "passives Einkommen" sichern. Das ist quasi ein "leistungsloses Einkommen" als Zukunftsabsicherung und Altersvorsorge.
Was man bei solchen SCHRIFTLICHEN Vertragsverhandlungen durchsetzen kann, hängt von der Verhandlungsmacht im speziellen Medien-Segment und Branche ab. Die Durchsetzungsstärke setzt sich zusammen aus:
- Marktkenntnissen (Preise, Absatzwege)
- Rechtswissen (Vertragsgestaltung)
- Auf welcher Seite die Agentur steht
- Wertigkeit der fremden Leistung des Dienstleisters/Fotographen
- Wertigkeit der eigenen Leistung/Fotomodel/Künstler
und das ist beim Sexworker der eigene Marktwert, Tagessatz, Sexappeal, Schönheit, Jugend, Exotik, Verführungskraft...
Einzukalkulieren sind Lebensplanung, Outing-Risiko, Familie etc.
Abmahnungen sind ja in Deutschland bekannt und jeden kann es treffen auch wenn er der Meinung ist, seine Identität
ja verschleiert zu haben. Im einfachen Fall sicher ein gutes Mittel aber im ernsten Fall dauert es nur
geringfügig länger, die Wahre Identität zu ermitteln.
Wie auch immer, jeder sollte vorsichtig sein mit dem was er im Internet kopiert und nutzt.
Im Moment ist Facebook die Zielscheibe und darum hier mal was für alle Copy & Paste - Piloten und Link - Bildteiler.
Wie können Sexworker dieses Abmahnungsinstrumentarium für sich verwenden?
Z.B. wenn es um Sexworker-Bildrechte geht für Bilder, die sie nur zeitweise und in engen zweckbestimmten Rahmenbedingungen gewähren z.B. auf Internetseiten von Werbeplattformen oder Vermietern / Betreibern von Sexworkarbeitsstätten.
Zuerst folgendes, ich kann nur beschreiben, was mir aus eigenem Erleben oder durch Fälle von Geschäftsfreunden bekannt ist. In jedem Fall ist ein Rechtsanwalt zu befragen.
Von Musterverträgen halte ich persönlich nicht viel, da ein Vertrag schon auf die besonderen Bedürfnisse abgestimmt werden sollte und für ein solches Vertragswerk, sollte man schon den Fachmann befragen.
Wer ein solches Verfahren scheut, der muss sich auch nicht wundern, wenn was in de "Hose" geht.
Zuerst sollte jeder wissen, ob er die die Bilder kommerziell verwerten darf. Nicht jedes Bild, auf dem man selbst zu sehen ist, darf man auch kommerziell verwerten.
Wie können Sexworker dieses Abmahn Instrumentarium nun für sich verwenden.
Als erstes nimmt man sich rechtlichen Beistand in Form einen Rechtsanwalts.
Der bekommt den Auftrag, den Fall zu bearbeiten und wird in der Regel eine Abmahnung mit Kostennote schreiben und er wir zusätzlich verlangen, dass der Abgemahnte eine s.g. strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt.
Außerdem wird er eine Frist setzen, um den abgemahnten Missstand zu beseitigen.
Im günstigen Fall und nach Absprache, ist vom Auftraggeber keine Gebühr an den Anwalt zu zahlen, da er diese durch den Abgemahnten erhält.
Sollte der Abgemahnte aber nicht reagieren, zahlungsunfähig oder gar schuldlos sein, bleibt der Auftraggeber auf den nicht unbeträchtlichen Kosten sitzen.
Eine Klage auf Schadenersatz bleibt davon unberührt, denn die kann man dann auch noch umsetzen. Kostet aber alles nicht wenig Geld und man muss den Gerichten den Schaden nachweisen und das bedeutet meist geschäftliche Zahlen offen zu legen.
Man sollte auf jeden Fall etwas Geld unter dem Kopfkissen haben, um im ungünstigsten Fall nicht selber der/die "Dumme" zu sein.
Abmahnungen sind in Deutschland ein probates Mittel, um schnell
sein Recht zu bekommen und einen Missstand zu beenden. Leider wird dieses Verfahren auch von "windigen" Anwälten genutzt um schnell und meist ohne Arbeit, an viel Geld zu kommen. Einen (fiktiver) Auftraggeber und ein Grund sind schnell gefunden.
Wie man in AT und CH handeln muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Anmerkungen zu Musterverträgen sehe ich auch so, zumal die Verträge in dem Link eher ungeeignet sind für "normale" Fotoaufträge, beispielsweise für shootings für Sexworker-Homepages.
Zu beachten ist bei "normalen" Fotoshootings, dass
1) dem Fotografen keinerlei eigene Nutzungsrechte an den Fotos eingeräumt werden,
2) die fotografierte Person vom Fotografen exklusive Nutzungsrechte an den Fotos, unbeschränkt in Hinblick auf Zeit, Raum, Medium und Nutzungsart, privat ebenso wie gewerblich, eingeräumt werden, einschließlich Bearbeitung, Vervielfältigung und sonstige Verbreitung.
Fotografen sprechen in der Regel all dies nicht an, haben oft AGB, welche naturgemäß nicht den Interessen der fotografierten Person genügen, sondern den eigenen. Ohne Individualvereinbarung gelten aber in der Regel die ABG. Von AGB kann dagegen durch Individualvereinbarung auch stets abgewichen werden, man/frau muss es halt nur tun, die Individualvereinbarung zu schließen (schriftlich).
Die meisten Fotografen werden für die o.g. Bedingungen höhere Preise berechnen, als in der Werbung oder auf Angebotsabfrage (unter Zugrundelegung ihrer eigenen AGB) mitgeteilt. Dies ist grundsätzlich auch i.O., weil der Fotograf sich ja aller seiner urheberrechtlich ihm zustehenden Nutzungsrechte entledigt. Falsche Sparsamkeit ist hier aber fehl am Platze.
Wichtig ist auch Punkt 2) in Form einer schriftlichen Vereinbarung beim Vorgehen gegen unerlaubte Benutzungen des Bildes (Bilderklau), weil erst mit dieser "Exklusivlizenz" zu Gunsten der fotografierten Person auch eine prozessuale Aktivlegitimation für die fotografierte Person aus Urheberrecht entstehen kann. Ohne diese Vereinbarung müßte nämlich der Fotograf aus seinem Urheberrecht gegen eine unerlaubte Nutzung der Bilder vorgehen, dazu kann er aber natürlich nicht gezwungen werden, wenn er nicht will. Und zudem kann die fotografierte Person - ohne eine Vereinbarung nach Punkt 2) - selbst nur aus Kunsturhebergesetz (nicht zu Verwechseln mit dem Urhebergesetz) gegen eine unerlaubte Nutzung vorgehen, aber dies auch nur dann, wenn die fotografierte Person auf dem Foto erkennbar ist (wird beispielsweise bei verschleiertem Gesicht schwierig).
Das Gesagte gilt für (derzeitiges) deutsches Recht.
P.S.: Es könnte sich doch hier eine ARGE bilden, die einmal eine Art Mustervertrag speziell für Sexworker-shootings erarbeitet, welcher dann allgemein zur Verfügung gestellt wird. Die Mitwirkung von Sexworkern wäre wichtig, weil eventuelle Punkte sich ergeben könnten, welche Nicht-Sexworkern einfach nicht einfallen.
Danke für die guten Ergänzungen. Nach meiner Auffassung sind "Musterverträge" mit all ihren schwächen für die tatsächliche individuelle rechtswirksame Situation, so wie Kochrezepte, Schnittmusterpläne (oder AGBs)... Sie zeigen Einsteiger_innen was man alles bedenken sollte und das in möglichst praxisnaher praktischer und übersichtlicher Form. Wir sollten "Musterverträge" wie erweiterte "Checklisten" vertstehen und daher für Sexworker zu den diversen Fachbereichen auch als Beratungsangebot bereithalten... (Agenturmitarbeit/-beauftragung, Fotoauftrag/-veröffentlichung, Studiomiete, Versicherungen, Kapitalanlage...)
Derzeit ist ein extrem fragwürdiger Spiegel-Artikel unser aller Diskussionsthema.
Auch die Fotojournalisten von SCHMIERGEL haben mitgewirkt und ganze Manipulationsarbeit geleistet.
Sie haben das Bild einer Sexarbeiterin bis zur Unkenntlichkeit entfremdet durch Abdunkeln und Schwärzen weiter Bildbereiche des von der Sexarbeiterin zur Verfügung gestellten Studiophotos.
Damit haben sie nach meiner subjektiven Wahrnehmung und nachträglichen Bildinterpretation einer mutig geouteten Sexarbeiterin und erfolgreichen politischen Aktivistin regelrecht ihr Gesicht genommen. Entgegen dem bekundeten Interesse in ihrer Zeitung eine Sexarbeiterin zu portraitieren, haben sie das Gegenteil gemacht und ihr Individualität und Authentizität geraubt. Carmen selbst kann nachträglich nur noch ernüchtert feststellen, sie hätten stattdessen ihr Dekolleté ordentlich ausgeleuchtet.
http://courtisane.de/blog/?p=659
Die oft von Prostitutionsgegern so scheinheilig beklagte Objektivierung des Menschen, die in der Prostitution stattfände, das "den Körper verkaufen", fand hier offensichtlich durch das Medium des deutschen Qualitätsjournalisumus selbst statt.
Mit Hilfe von Photoshop kann man sich auf diese Weise ein "Milieu" selbst journalistisch herstellen, um es dann in einer argumentativen Showveranstaltung zu diffamieren.
Verständlich, wenn Künstler immer ausgefeiltere Fotoveröffentlichungs-Verträge verlangen. Man müßte ergänzen: "Bei einer entstellenden Fotobearbeitung entfällt die von mir erteilte Freigabe...". Verständlich auch warum so viele Sexworker journalistische Anfragen grundsätzlich ablehnen. Die Nichtsexworker wie hier das Medium Der Spiegel haben ein gerüttelt Maß an Mitschuld daran, dass das Bild der Sexworker oder über Sexwork so falsch oder lückenhaft ist wie es ist. Selten war eine hochkomplexe sozial-mediale Tatsache so klar an nur einem einzigen Foto nachzuweisen. Es sei eine Warnung und Hilfe für alle Kolleg_innen und für unsere zukünftigen Medienprojekte.
Screenshot-Vergleich des veröffentlichten nachbearbeiteten Fotos in der Ausgabe von Spiegel-online und dem von Carmen freigegebenen Orginal auf ihrer Website. (Nur Größe angepaßt und nebeneinander gelegt, keine Farbkorrekturen.)
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