Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

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thelord
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Re: RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#141

Beitrag von thelord »

          Bild
Axl hat geschrieben:Also hallo, ich beschäftige mich auch hin und wieder, eigentlich nur interessehalber, mit der baurechtlichen Situation von Bordellen und Wohnungsprostitution. Durchblicken tue ich da aber auch kaum...deshalb Fragen: :)

Maßgeblich ist ja, Art. 297 EGStGB, der eben der Landesregierung überlasst, zu verbieten. An sich verbietet dieser Paragraph ja nichts, sehe ich das richtig? Demnach ist Prostitution ja auch bei Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern erstmal nicht verboten. Gut, dann gibt es eben auch noch die Ländergesetze. Da gibt es dann bspw. die Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution, die u.a. untersagt, in Gemeinden mit unter 30.000 Einwohnern der Prostitution nachzugehen. Jetzt frage ich mich, gibt es solche Landesgesetze in jedem Bundesland? Und schließen die immer erstmal die Gemeinden unter 50.000 (oder eben 30.000 oder 35.000 oder so) kategorisch da mit ein?

Und speziell auf dieses Gesetz gerichtet (§1): gibt es solche Beispiele, wo Gemeinden von diesem Gesetz ausgenommen wurden?

Viele Grüße,
Axl
In Schleswig-Holstein gibt es eine derartige Regelung nicht, offenbar auch keine Sperrbezirksregelungen (ich dachte, in Kiel gäbe es einen, hab aber keine entsprechenden Infos gefunden)

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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#142

Beitrag von Kasharius »

In dem threat SEXWORKER ALS THERAPEUT haben wir zuletzt die Frage diskutiert, inwieweit Sperrgebiete die Rechts behinderter Kunden auf selbstbestimmte Sexualität einschränken. Ich würde es spannend finden, sollte ein solcher Fall mal verhandelt werden. Ich habe dort die hier in Auszügen erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im vollen Wortlaut bezüglich der Entscheidungsgründe eingestellt.

Noch kurz eine Erklärung: Die baurechtliche Genehmigung eines Bordells ist von der Frage zu unterscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Sperrgebiet eingerichtet bzw. eine entsprechende Verordnung erlassen wird. Die Rechtsgrundlagen sind unterschiedlich EGStGB einerseits und BauGB bzw. Baunutzungsverordnung andererseits.Sicher gibt es Berührungspunkte da in einemSperrgebiet sicher keine baurechtliche Genehmigung zu erlangen sein wird - aber man hat auch schon Pferde kotzen sehen.

Kasharius

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Re: RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#143

Beitrag von annainga »

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Kasharius hat geschrieben:Ich würde es spannend finden, sollte ein solcher Fall mal verhandelt werden.
in nrw würde da gnädig drüber weggesehen. dazu müsste sich schon steffi klee mit thomas quasthoff im bayerischen hof treffen und dannach selbstanzeige machen.

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#144

Beitrag von Kasharius »

@annainga

warum nicht? Aber im Ernst, es gibt noch andere Möglichkeiten...! Ist die Frage, ob das hier öffentlich zu diskutieren wäre...

liebe Grüße

Kasharius

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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#145

Beitrag von annainga »

ja, durchaus @Kasharius, ich kann mir da auch so manch interessante situation ausdenken.
bzw. habe ich schon gemacht. also ausgedacht und darüber gemeinsam gelacht:
ein kunde will seine zeugungsfähigkeit beweisen,
weil jemand das in frage gestellt hat.
dazu muss ein spermiogramm gemacht werden.
er ist so gelähmt, dass er hilfe benötigt.
die kosten für diese hilfe will er bei der krankenkasse ersetzt bekommen.
er will eine rechnung darüber von mir und die dort einreichen.
am besten wäre natürlich eine praxis, die im sperrgebiet liegt.

lieben gruß, annainga

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#146

Beitrag von Kasharius »

@annainga

ja es lassen sich schon eine Menge Fallgestaltungen denken die einem auf den ersten Blick absurd oder komisch vorkommen. Aber die Problematik hat ja einen wie ich finde sehr ernsten Hintergrund und über den sollte man auch mal diskutieren: Lassen sich über Teilhaberechte Behinderter Menschen Sperrgebietsregelungen kippen oder aufweichen? Wäre das ein Ansatz und wie läßt er sich rechtlich/ politisch durchsetzen. Das sind Fragen denen man auch als selbstbestimmte(r) SW nachgehen kann. Mir ist es sehr Ernst damit! Aber ich habe auvch kein Poblem wenn Ihr aufgrund Eurer reichhaltigen Erfahrung mit den Behörden zu der Ansicht gelankt ich hänge Hirngespinsten an. Ich aber finde bis dahin mit Alice Salomon: Nichts zu tun ist selten das Beste !

Kasharius grüßt

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#147

Beitrag von fraences »

Ich denke wir müssen an dem Thema der absurden Sperrgebietsverordnung dran bleiben. Egal aus welche Sicht heraus man sie betrachtet.

Die Frage stellt sich nur, wie kann man es juristisch gut Begründen, das es Aufsicht auf Erfolg hat.

Hab heute einen interessante Info bekommen das es wohl ein Bundesurteil gibt, das wenn man einen Escort in seinen Wohnung (der sich im Sperrgebiet befindet)empfängt, nicht Ordnungswidrig bzw. nicht strafbar ist. Sobald ich näheres dazu habe, werde ich es posten.

Liebe Grüsse, FRaences
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#148

Beitrag von Kasharius »

...also ich hab jetzt erstmal so schnell nichts gefunden, was auf diese (höchstrichterliche ?) Entscheidung hinweist, aber wir fahnden beide weiter - okay?

Jedenfalls so wie hier kann es nicht weitergehen:

Artikel publiziert am: 08.12.2010 - 20.38 Uhr
Artikel gedruckt am: 04.09.2012 - 21.16 Uhr
Quelle: http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 40059.html

Kein Sex im Sperrgebiet für Behinderte

München - Wegen „erheblicher Sicherheitsbedenken“ hat die Aufsichtsbehörde den Vorstoß der Stadt abgelehnt, die Sperrbezirksverordnung für Menschen mit Behinderung zu lockern.

Im Juli hatte sich der Stadtrat gegen die Stimmen der CSU dafür ausgesprochen, Behinderte sollten auch im Sperrbezirk Besuch von Prostituierten empfangen dürfen. Lydia Dietrich (Grüne) hatte diesen Wunsch des Behindertenbeirats auf die Tagesordnung gebracht. Auf Wunsch des Kreisverwaltungsreferats wurde die Lockerung eng gefasst:

Nur für Einrichtungen der Behindertenhilfe (derzeit 57 stationäre Einrichtungen mit 1569 Plätzen sowie etwa zehn betreute Wohngruppen) solle sie gelten, nicht aber für Privatwohnungen. In diesem eng begrenzten Rahmen hält Münchens Ordnungs-Chef Wilfried Blume-Beyerle eine Lockerung für „sicherheitsrechtlich unbedenklich und in Anbetracht der besonderen Lebensumstände dieser Menschen geradezu geboten“. Die Regierung dagegen sieht die Gefahr, dass sich Bewohner nicht dagegen wehren könnten, wenn „Zuhälter und Prostituierte“ in ihre Heim kämen. Auf diese Weise werde Kriminalität in die Einrichtungen getragen. Man wisse sich hier einig mit der Polizei, teilte eine Sprecherin der Regierung mit. Vergeblich weist Wilfried Blume-Beyerle darauf hin, dass Problemen „jederzeit durch die Ausübung des Hausrechts“ begegnet werden könne.
„Unfassbar“ findet Lydia Dietrich das Nein

„Unfassbar“ findet Lydia Dietrich das Nein. Es sei „immer dasselbe mit den CSU-dominierten bayerischen Behörden“, zürnt sie: „Wenn sie nur das Wort ,Prostitution‘ hören, holen sie zuerst die Moralkeule und dann den Polizeiknüppel hervor.“ Hier werde behinderten Menschen das Selbstbestimmungsrecht abgesprochen. Die Menschen, um die es hier gehe, könnten nicht selbst in ein Etablissement außerhalb des Sperrbezirks fahren, so Dietrich. Sie hofft nun, „dass der Behindertenbeirat noch einmal auf den Putz haut“.

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenc ... 40059.html

Ich glaube die liebe userin malin hat den Vorfall schon mal erwähnt. Vielleicht sollte München der Fokus sein, auf den wir unser Augenmerk richten oder es da jetzt liberaler? :002

Kasharius sagt beim Abschied ganz laut GRÜß GOTT

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#149

Beitrag von fraences »

München ist aber die absolute schwierigste Gegend die Sperrgebietsverordnungen zu kippen. Da denke ich hätte man in BW ein wenig mehr Chancen. Aber da sie Ländersache sind, ist es wohl schwer auf bundesebene ein einheitliche Konsenz zu finden.

Liebe Grüsse, Fraences
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#150

Beitrag von fraences »

Das ausschlagegebende Argument gegen die Sperrgebietsverordnung (zu mindestens für Hausbesuche oder Wohnungsprostitution in seinen privat Wohnung) ist das GG.

Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)[2] und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG )

Bin jetzt nicht juristisch bewandt, aber kann nicht nachvollziehen, das dies so missachtet wird durch kommunale Verordnungen.

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#151

Beitrag von Kasharius »

@fraences,

also das Argument greift aber nur bei demjenigen, der als (behinderter)Kunde in seiner Wohnung sexuelle Dienste empfängt. Wer Sie anbietet handelt ja gerade nicht privat, sondern zumindest objektiv gewerblich; da greift dann nur die Swingerclup- oder Privatpartievariante.

Aber der Kunde könnte sich hier in der Tat auf sein allgem. Persönlichkeitsrecht berufen zumal sexualität nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht ein Kernbereich der Menschenwürde darstellt; bei behinderten Kunden kommt u.U. die eingeschränkte Mobilität hinzu.. Allerdings gilt das Persönlichkeitsrecht nicht vorbehaltlos sondern findet ihre Grenzen in den Grundrechten der anderen. Aber bei einem Hausbesuch dürfte sich das Störpotential gegenüber Dritten wohl eher gering ausnehmen, so daß es hier auf den Einzelfall ankommt,. Jedenfalls wäöre der eigentliche Sinn der Sperrgebietsverordnung (wenn es den einen gibt) hier nicht tangiert.

Und um es jetzt mal wie ein taffer US-Serienanwalt (der ich sicher nicht bin...) a la Allen Shaw oder noch besser Danny Crane (Boston Legal) auszudrücken:

Wir brauchen keinen Konsens, wir brauchen einen Fall...

Ich wünsche dir eine gute Nacht. Schlaf schön und träume süß, den Morgen geht es weiter - was auch immer...

Kasharius

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#152

Beitrag von fraences »

Solche Themen wie Sperrgebietsverordnungen und das absurde Düsseldorfer Verfahren mit den aktuellen Konsequenzen für Sexworker rauben mir mein Schlaf.
Je mehr man sich damit beschäftigt und in der Praxis hautnah mitbekommt welche Konsequenzen es für Sexworker und Bucher hat,um so höher steigt mein Androlinspiegel.

Liebe Grüsse, Fraences
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#153

Beitrag von malin »

"Die Bewohner können sich nicht wehren, wenn Zuhälter und Prostituierte in ihre Wohnungen kommen"

in diesem Satz zeigt sich wirklich die absolute menschenverachtung und ahnungslosigkeit der zuständigen behörden, die sw mit kriminalität und abschaum gleichsetzen.
die sw die ich kenne, sind hochanständige und so überaus unkriminelle menschen, dass es schon fast droht langweilig zu werden ;-)

und was bitte hat ein zuhälter, also ein räuberischer erpresser, mit sexwork zu tun?
ich kann doch nicht eine ganze branche stigmatisieren, nur weil es hier wie überall auch schwarze schafe gibt...wenn man diese logik weiterführt, müsste man dann eigentlich das gesamte berufespektrum in deutschland verbieten.
es ist so wi-der-lich.

ach und nein, kasharius, in münchen ist nichts liberaler geworden...eher im gegenteil.

es werden weiter scheinfreier eingesetzt, um sw in die falle zu locken und drakonische strafen auszusprechen.
hausbesuche bei kunden in ihrer privatwohnung sind in münchen weiterhin strikt verboten.

und diese praxis öffnet findigen betrügern tür und tor, und fördert machenschaften auf die ich hier im öffentlichen teil nicht weiter eingehen möchte, um nicht noch den ein oder anderen männlichen zufallsleser auf ideen zu bringen.
und die geschädigten sw trauen sich nicht zur polizei zu gehen um anzeige zu erstatten, weils ja im sperrbezirk war.

SO fördert man kriminalität.
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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#154

Beitrag von ehemaliger_User »

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fraences hat geschrieben:Solche Themen wie Sperrgebietsverordnungen und das absurde Düsseldorfer Verfahren mit den aktuellen Konsequenzen für Sexworker rauben mir mein Schlaf.
Wer eine Steuernummer hat braucht doch an diesem Verfahren nicht teilzunehmen?

Was ich nicht kapiere: wie kommt das Verfassungsgericht dazu, Sperrgebietsverordnungen für rechtens zu beurteilen? Auf dem Land muss die "öffentliche Moral" geschützt werden, in der Stadt nicht? Das was Paketdienste mit ihren Subunternehmern oder Firman mit ihren Leiharbeitern machen - ist das nicht auch zutiefst unmoralisch?
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#155

Beitrag von annainga »

@Malin, du hast ja so recht, mir gehts genauso, ich kenne keine sexarbeiterinnen, die in das klischee passen.
im gegenteil, es ist überraschend wie selten es erfüllt wird.
auf einer veranstaltung, an der viele aus behörden teilnahmen, wurde ich gefragt, wieviele der von mir persönlich bekannten 160 sexarbeiterinnen als zwangsprostituierte gearbeitet hätten.
es war mir unangenehm zu sagen, keine, denn es kommt unglaubwürdig vor.

in bayern eine sperrgebietsregelung durch gezielte provokation in frage zu stellen, wäre unzumutbar.
@Fraences weist auf den wichtigen punkt hin, dass die sperrgebietsregelung ländersache ist.
was mich interessieren würde: für welche tätigkeiten oder sachverhalte gibt es sperrgebietsregelungen?

und was mir zu dem vorhaben noch einfällt, eine aus einem anderen thread genommene beurteilung von dem inanspruchnehmen sexueller dienstleistungen:

"Sinn und Zweck der Vorschriften ist es gerade nicht, die Begegnung und den Umgang der behinderten Menschen mit von der Gesellschaft zwar geduldeten, aber nicht am allgemeinen Gemeinschaftsleben teilnehmenden Personen zu ermöglichen. Die Förderung von Prostituiertenbesuchen würde weder die Alltagskompetenz des Beschwerdeführers noch seine Einbindung in das Gemeinwesen verbessern."

(aus viewtopic.php?p=123356#123356, Beitrag #55/57 6.letzter. absatz)

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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#156

Beitrag von annainga »

*edit*, falscher thread

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#157

Beitrag von Kasharius »

Ihr lieben Alle wie man so schön sagt,

Ihr habt mit Euren Bewertungen lle recht. Das Argument der Behörden in München war Sch...

Das Urteil des LSG Thüringen auf das @annainga anspielt ist an dieser Stelle Megaschwachsinn und verkennt das Ziel der Eingliederungshilfe im SGB XII; darum ging es hier

und das Urteil des Bundesverffassungsgericht ist problematisch aber auch nicht in Stein gemeißelt.

DESHALB stellt sich die Frage was Tun bzw. Wo und mit Wem? Denn das etwas getan werden muss, liegt m.E. auf der Hand. Um aber Missverständnissen vorzubeugen: Ich will mir hier kein Supermandat konstruieren um meinen Namen in der Zeitung zu lesen (das würde Danny Craine tun!). Wenn sich ein anderer Anwalt oder eine andere Anwältin vor Ort (wo dann auch immer !) findet, wäre das auch super und ich berate dann wenn gewünscht im Hintergrund. Mir geht es hier tatsächlich um die Sache. Soll heißen: Ich würde es tun aber ich muss es nicht tun.

Jedenfalls Irgendeine Strategie um diese Sperrgebietsregelungen zu kippen brauchen wir.

Euch allen liebe Grüße

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#158

Beitrag von fraences »

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ehemaliger_User hat geschrieben: Wer eine Steuernummer hat braucht doch an diesem Verfahren nicht teilzunehmen?
Da Düsseldorfer Verfahren hier offtopic ist, antworte ich Dir in dem passenden Thread, was mir Kopfschmerzen bereitet.

Liebe Grüsse, Fraences
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RE: Niederlassungsfreiheit vs. Sperrbezirksverordnungen

#159

Beitrag von fraences »

AMBERG
Ein Antrag mit doppeltem Boden
Stadtrat beschließt Antrag auf Sperrgebiet


Amberg. (räd) Politischer Wille ist eine Sache. Dessen juristisch wasserdichte Umsetzung eine andere. Dementsprechend ausführlich ging Rechtsreferent Dr. Bernhard Mitko auch auf die rechtlichen Aspekte der von der Stadt gewünschten Sperrgebietsverordnung ein. Zumindest politisch waren sich die Stadträte am Montagabend jedoch absolut einig, als sie einen Antrag auf Erlass einer Sperrgebietsverordnung beschlossen.

Am liebsten wäre den Räten, die Regierung der Oberpfalz würde im gesamten Stadtgebiet Prostitution untersagen. Weil es dagegen aber "erhebliche juristische Bedenken gibt", wie sie auch Stadtrat und Rechtsanwalt Wolfgang Hottner (FDP) sah, lieferte Mitko auch gleich noch Plan B mit. Und Plan C. Sollte nämlich die für den Antrag zuständige Regierung der Oberpfalz ein komplettes Sperrgebiet ablehnen, beantragt die Stadt sozusagen automatisch ein differenziertes Sperrgebiet für verschiedene Wohngebiete und Areale um Kindergärten, Kinderspielplätze, Schule und religiöse Einrichtungen. "Amberg ist eine Schulstadt. Damit sehen wir uns dem Jugendschutz besonders verpflichtet", erklärte Mitko.

"Einfach probieren"


Für den Fall, dass die Regierung auch damit nicht einverstanden wäre, liegt noch Variante C auf dem Tisch: Ein Sperrbezirk fürs Zentrum.

SPD-Fraktionsvorsitzender Florian Fuchs erwiderte auf Hottners Einwand: "Wir sollten schon mit der Maximalforderung reingehen und uns nicht den Kopf der Regierung zerbrechen." Und Barbara Lanzinger (CSU) fand: "Wir sollten es einfach probieren." Oberbürgermeister Wolfgang Dandorfer warnte jedoch vor allzu großen Hoffnungen.

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/341 ... n,1,0.html
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#160

Beitrag von gina91 »

München ist sehr streng, was HH angeht. deshalb lohnt es sich für mich nicht, dort noch einmal aufzutauchen- außer zur Erotikmesse ;)
Auch wenn es viele interessante Menschen dort gibt, ist mir das alles zu heiss dort.
Vor allem das U21 Gesetz finde ich daneben; das sind ja fast amerikanische Verhältnisse dort. :/

Ich hoffe sehr, dass sich etwas ändert an all den ganzen Sperrgebietsverordnungen- schließlich leben wir in einem angeblich freien Land und wenn Deutschland schon so liberal ist und man als SW diesen Beruf offiziell ausüben darf, sollte es auch gescheite Gesetze diesbezüglich geben!

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