LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
- Kasharius
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Na das ist schon ne deutliche Watsch´n für den Rechtsstaat Österreich.
Mal schaun, was alles daraus folgt - im Guten, wie im Schlechten...
Kasharius grüßt
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Kasharius grüßt
Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
@Kasharius
Bin auch sehr gespannt.
Alles, was auf Seite 6 steht, ist wirklich interessant.
Liebe Grüße von deernhh
Bin auch sehr gespannt.
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Liebe Grüße von deernhh
Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Printausgabe der Tiroler Tageszeitung vom Mi, 15.05.2019
GESELLSCHAFT
Tiroler Landespolizeigesetz nach EuGH-Rüffel auf Prüfstand
Der Rüffel des Europäischen Gerichtshofs für das Landespolizeigesetz ist im Landhaus noch nicht angekommen. „Wir haben die Entscheidung bisher nicht erhalten", sagt dazu Jurist Bernhard Müllegger: „Wir schauen uns das an. Wenn Änderungen nötig sind, werden wir das machen." Auf Änderungen hofft übrigens auch die Polizei: „Wir hätten für die Bekämpfung der illegalen Prostitution noch zwei Wünsche", sagt Florian Greil, Leiter des Strafamtes (Landespolizeidirektion).
Wie berichtet, hat der EuGH die polizeiliche Schließung eines Innsbrucker Massagestudios rechtlich geprüft und in der Folge das Landespolizeigesetz als nicht EU-konform kritisiert. Weil die Schließung ohne ausführliche Begründung erfolgte.
Die Amtshandlung fand im Dezember 2017 im Westen von Innsbruck statt. Nach Hinweisen von Anrainern nahmen Beamte des Strafamtes das Massagestudio unter die Lupe. Und stellten unter anderem fest, dass die Mitarbeiterinnen die Kunden nackt betreuten. Die Behörde ging davon aus, dass im Studio auch sexuelle Dienstleistungen ohne die erforderliche Bewilligung angeboten wurden. Allerdings erhielt die Betreiberin keinen ausführlichen Bescheid inklusive einer Begründung für die Schließung. Weil das im Landespolizeigesetz auch nicht vorgesehen ist. Die Frau wandte sich an das Landesverwaltungsgericht, das den Ball zur rechtlichen Überprüfung zum EuGH nach Luxemburg weiterspielte. Mit dem eingangs erwähnten Ergebnis.
Müllegger ortet den Fehler allerdings nicht im Landespolizeigesetz. „Weil ja das Verfahrensgesetz ohnehin vorsieht, dass ein Bescheid im Fall einer Schließung wegen Gefahr im Verzug der betroffenen Person im Nachhinein zuzustellen ist."
Sollte das Landespolizeigesetz jetzt doch abgeändert werden müssen, wünscht sich Greil zwei weitere Ergänzungen: „Dass im Fall illegaler Prostitutionsausübung auch Räume und nicht nur wie bisher Bordellbetriebe von der Polizeibehörde geschlossen werden dürfen. Wir haben es in der Realität fast nur mit Ein-Personen-Bordellen zu tun." Sinnvoll wäre für den Strafamtsleiter auch, im Gesetz zu erwähnen, dass auch verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind. (tom)
https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... pruefstand
[Sinnvoll wäre für den Strafamtsleiter auch, im Gesetz zu erwähnen, dass auch verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind.]
Also waren die verdeckten Ermittlungen eigentlich gar nicht erlaubt ???
Und sollen jetzt auf Wunsch der Polizei im Gesetz extra erwähnt werden ?
Da gackern ja die Hühner
LG deernhh
Edit:
Hier das Landespolizei-Gesetz
Besonders die Paragraphen 14 - 19 sind wichtig.
https://www.jusline.at/gesetz/t-lp
GESELLSCHAFT
Tiroler Landespolizeigesetz nach EuGH-Rüffel auf Prüfstand
Der Rüffel des Europäischen Gerichtshofs für das Landespolizeigesetz ist im Landhaus noch nicht angekommen. „Wir haben die Entscheidung bisher nicht erhalten", sagt dazu Jurist Bernhard Müllegger: „Wir schauen uns das an. Wenn Änderungen nötig sind, werden wir das machen." Auf Änderungen hofft übrigens auch die Polizei: „Wir hätten für die Bekämpfung der illegalen Prostitution noch zwei Wünsche", sagt Florian Greil, Leiter des Strafamtes (Landespolizeidirektion).
Wie berichtet, hat der EuGH die polizeiliche Schließung eines Innsbrucker Massagestudios rechtlich geprüft und in der Folge das Landespolizeigesetz als nicht EU-konform kritisiert. Weil die Schließung ohne ausführliche Begründung erfolgte.
Die Amtshandlung fand im Dezember 2017 im Westen von Innsbruck statt. Nach Hinweisen von Anrainern nahmen Beamte des Strafamtes das Massagestudio unter die Lupe. Und stellten unter anderem fest, dass die Mitarbeiterinnen die Kunden nackt betreuten. Die Behörde ging davon aus, dass im Studio auch sexuelle Dienstleistungen ohne die erforderliche Bewilligung angeboten wurden. Allerdings erhielt die Betreiberin keinen ausführlichen Bescheid inklusive einer Begründung für die Schließung. Weil das im Landespolizeigesetz auch nicht vorgesehen ist. Die Frau wandte sich an das Landesverwaltungsgericht, das den Ball zur rechtlichen Überprüfung zum EuGH nach Luxemburg weiterspielte. Mit dem eingangs erwähnten Ergebnis.
Müllegger ortet den Fehler allerdings nicht im Landespolizeigesetz. „Weil ja das Verfahrensgesetz ohnehin vorsieht, dass ein Bescheid im Fall einer Schließung wegen Gefahr im Verzug der betroffenen Person im Nachhinein zuzustellen ist."
Sollte das Landespolizeigesetz jetzt doch abgeändert werden müssen, wünscht sich Greil zwei weitere Ergänzungen: „Dass im Fall illegaler Prostitutionsausübung auch Räume und nicht nur wie bisher Bordellbetriebe von der Polizeibehörde geschlossen werden dürfen. Wir haben es in der Realität fast nur mit Ein-Personen-Bordellen zu tun." Sinnvoll wäre für den Strafamtsleiter auch, im Gesetz zu erwähnen, dass auch verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind. (tom)
https://www.tt.com/panorama/gesellschaf ... pruefstand
[Sinnvoll wäre für den Strafamtsleiter auch, im Gesetz zu erwähnen, dass auch verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind.]
Also waren die verdeckten Ermittlungen eigentlich gar nicht erlaubt ???
Und sollen jetzt auf Wunsch der Polizei im Gesetz extra erwähnt werden ?
Da gackern ja die Hühner
LG deernhh
Edit:
Hier das Landespolizei-Gesetz
Besonders die Paragraphen 14 - 19 sind wichtig.
https://www.jusline.at/gesetz/t-lp
Zuletzt geändert von deernhh am 15.05.2019, 18:27, insgesamt 11-mal geändert.
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Vielen Dank für den Link! Durchaus bemerkenswert, wenn die Polizei "wünsch Dir was" spielt....
Noch interessanter finde ich allerdings, dass ein Polizist rechtliche Deckung dessen wünscht, was in AT bereits gängige (und teilweise abscheuliche) Praxis ist. Heißt aber im Umkehrschluss auch, dass die verdeckte Ermittlung bisher keine rechtliche Deckung hatte....
Hier der Text zu dem obigen Link:
Tiroler Landespolizeigesetz nach EuGH-Rüffel auf Prüfstand
Der Rüffel des Europäischen Gerichtshofs für das Landespolizeigesetz ist im Landhaus noch nicht angekommen. „Wir haben die Entscheidung bisher nicht erhalten", sagt dazu Jurist Bernhard Müllegger: „Wir schauen uns das an. Wenn Änderungen nötig sind, werden wir das machen." Auf Änderungen hofft übrigens auch die Polizei: „Wir hätten für die Bekämpfung der illegalen Prostitution noch zwei Wünsche", sagt Florian Greil, Leiter des Strafamtes (Landespolizeidirektion).
Wie berichtet, hat der EuGH die polizeiliche Schließung eines Innsbrucker Massagestudios rechtlich geprüft und in der Folge das Landespolizeigesetz als nicht EU-konform kritisiert. Weil die Schließung ohne ausführliche Begründung erfolgte.
Die Amtshandlung fand im Dezember 2017 im Westen von Innsbruck statt. Nach Hinweisen von Anrainern nahmen Beamte des Strafamtes das Massagestudio unter die Lupe. Und stellten unter anderem fest, dass die Mitarbeiterinnen die Kunden nackt betreuten. Die Behörde ging davon aus, dass im Studio auch sexuelle Dienstleistungen ohne die erforderliche Bewilligung angeboten wurden. Allerdings erhielt die Betreiberin keinen ausführlichen Bescheid inklusive einer Begründung für die Schließung. Weil das im Landespolizeigesetz auch nicht vorgesehen ist. Die Frau wandte sich an das Landesverwaltungsgericht, das den Ball zur rechtlichen Überprüfung zum EuGH nach Luxemburg weiterspielte. Mit dem eingangs erwähnten Ergebnis.
Müllegger ortet den Fehler allerdings nicht im Landespolizeigesetz. „Weil ja das Verfahrensgesetz ohnehin vorsieht, dass ein Bescheid im Fall einer Schließung wegen Gefahr im Verzug der betroffenen Person im Nachhinein zuzustellen ist."
Sollte das Landespolizeigesetz jetzt doch abgeändert werden müssen, wünscht sich Greil zwei weitere Ergänzungen: „Dass im Fall illegaler Prostitutionsausübung auch Räume und nicht nur wie bisher Bordellbetriebe von der Polizeibehörde geschlossen werden dürfen. Wir haben es in der Realität fast nur mit Ein-Personen-Bordellen zu tun." Sinnvoll wäre für den Strafamtsleiter auch, im Gesetz zu erwähnen, dass auch verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind. (tom)
Noch interessanter finde ich allerdings, dass ein Polizist rechtliche Deckung dessen wünscht, was in AT bereits gängige (und teilweise abscheuliche) Praxis ist. Heißt aber im Umkehrschluss auch, dass die verdeckte Ermittlung bisher keine rechtliche Deckung hatte....
Hier der Text zu dem obigen Link:
Tiroler Landespolizeigesetz nach EuGH-Rüffel auf Prüfstand
Der Rüffel des Europäischen Gerichtshofs für das Landespolizeigesetz ist im Landhaus noch nicht angekommen. „Wir haben die Entscheidung bisher nicht erhalten", sagt dazu Jurist Bernhard Müllegger: „Wir schauen uns das an. Wenn Änderungen nötig sind, werden wir das machen." Auf Änderungen hofft übrigens auch die Polizei: „Wir hätten für die Bekämpfung der illegalen Prostitution noch zwei Wünsche", sagt Florian Greil, Leiter des Strafamtes (Landespolizeidirektion).
Wie berichtet, hat der EuGH die polizeiliche Schließung eines Innsbrucker Massagestudios rechtlich geprüft und in der Folge das Landespolizeigesetz als nicht EU-konform kritisiert. Weil die Schließung ohne ausführliche Begründung erfolgte.
Die Amtshandlung fand im Dezember 2017 im Westen von Innsbruck statt. Nach Hinweisen von Anrainern nahmen Beamte des Strafamtes das Massagestudio unter die Lupe. Und stellten unter anderem fest, dass die Mitarbeiterinnen die Kunden nackt betreuten. Die Behörde ging davon aus, dass im Studio auch sexuelle Dienstleistungen ohne die erforderliche Bewilligung angeboten wurden. Allerdings erhielt die Betreiberin keinen ausführlichen Bescheid inklusive einer Begründung für die Schließung. Weil das im Landespolizeigesetz auch nicht vorgesehen ist. Die Frau wandte sich an das Landesverwaltungsgericht, das den Ball zur rechtlichen Überprüfung zum EuGH nach Luxemburg weiterspielte. Mit dem eingangs erwähnten Ergebnis.
Müllegger ortet den Fehler allerdings nicht im Landespolizeigesetz. „Weil ja das Verfahrensgesetz ohnehin vorsieht, dass ein Bescheid im Fall einer Schließung wegen Gefahr im Verzug der betroffenen Person im Nachhinein zuzustellen ist."
Sollte das Landespolizeigesetz jetzt doch abgeändert werden müssen, wünscht sich Greil zwei weitere Ergänzungen: „Dass im Fall illegaler Prostitutionsausübung auch Räume und nicht nur wie bisher Bordellbetriebe von der Polizeibehörde geschlossen werden dürfen. Wir haben es in der Realität fast nur mit Ein-Personen-Bordellen zu tun." Sinnvoll wäre für den Strafamtsleiter auch, im Gesetz zu erwähnen, dass auch verdeckte Ermittlungen vorgesehen sind. (tom)
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Dass verdeckte Ermittlungen gegen Geheimprostitution ohne rechtliche Grundlage sind, ist allgemein bekannt. Dass sie dennoch durchgeführt werden, liegt daran, dass sich die Betroffenen nicht wirksam zur Wehr setzen: Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, der die Beschwerde voraussichtlich mit einer hanebüchenen Begründung abweist, und anschließend Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Falls der die Beschwerde nicht behandelt, Antrag auf Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof und falls dieser die Beschwerde abweist, Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Parallel dazu Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch und bei Einstellung einen Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens bei Gericht. Den ersten Schritt haben einige KollegInnen beschritten (kein Anwalt nötig), aber nicht die folgenden (Anwaltszwang, Kostenrisiko, mehrjährige Verfahrensdauer) … wodurch sich eine gesetzlose Praxis etablieren konnte.
Sollte der Landesgesetzgeber verdeckte Ermittlungen anordnen, würde sich die Situation paradoxerweise für die Sexarbeiter insofern verbessern, als dann gegen das Land Schadenersatz (Anwaltskosten) und Schmerzensgeldforderungen gestellt werden können (Amtshaftung), wenn z.B. vom Verfassungsgerichtshof festgestellt wird, dass eine Ermittlung nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechts-Konvention war (bisher hat bzw. hätte das Innenministerium gezahlt). Außerdem wird der Bund die Landesregierung an den Kosten für den Rechtsschutzbeauftragten beteiligen müssen, denn ohne kommissarischen Rechtsschutz wäre das Landesgesetz von vorne herein verfassungswidrig.
Sollte der Landesgesetzgeber verdeckte Ermittlungen anordnen, würde sich die Situation paradoxerweise für die Sexarbeiter insofern verbessern, als dann gegen das Land Schadenersatz (Anwaltskosten) und Schmerzensgeldforderungen gestellt werden können (Amtshaftung), wenn z.B. vom Verfassungsgerichtshof festgestellt wird, dass eine Ermittlung nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechts-Konvention war (bisher hat bzw. hätte das Innenministerium gezahlt). Außerdem wird der Bund die Landesregierung an den Kosten für den Rechtsschutzbeauftragten beteiligen müssen, denn ohne kommissarischen Rechtsschutz wäre das Landesgesetz von vorne herein verfassungswidrig.
Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Printausgabe der Tiroler Tageszeitung vom Sa, 29.06.2019
PROSTITUTION
Nachbarn verrieten geheimes Bordell in Innsbruck
Mit Anzeigen und unübersehbaren Hinweisen an der Türglocke ließen Anrainer ein Geheimbordell auffliegen.
Innsbruck – GM 5: So lautet der Code für ein Innsbrucker Geheimbordell, den die Freier beim Erfahrungsaustausch im Internet benützten. Eine Vorsichtsmaßnahme, um das offenbar beliebte Etablissement vor dem Zugriff der Polizei zu schützen. Doch die größtenteils zufriedenen Kunden des Mikrobordells in einer Wiltener Wohnung haben die Rechnung ohne die erbosten Anrainer gemacht. Die Nachbarn informierten nicht nur die Polizei, sondern sorgten auch mit eindeutigen Hinweisen am Hauseingang dafür, dass das Etablissement bald nicht mehr geheim war. Etwa mit der Aufschrift „Bordell“ als Orientierungshilfe für ortsunkundige Freier auf der Türglocke der Sprechanlage. So wurde amtsbekannt, dass sich hinter dem Code GM 5 die Bordell-Adresse Michael-Gaismair-Straße 5 verbarg. Doch jetzt ist der illegale Betrieb endgültig Geschichte.
Mitarbeiter des Polizei-Strafamtes haben sich kürzlich nach bewährter Methode als Kunden ausgegeben und Kontakt zu einer Prostituierten im Haus Michael-Gaismair-Straße 5 aufgenommen. „Wir vereinbarten einen Termin und statteten der Adresse einen Besuch ab“, schildert Strafamtsleiter Florian Greil. Als die Dame aus Kolumbien gegenüber dem vermeintlichen Freier ihren Preis (150 Euro pro Stunde) nannte, durfte sie sich den Dienstausweis aus der Nähe ansehen. Eine Anzeige und eine Geldstrafe von insgesamt 1100 Euro waren die Folgen. In der Bordell-Wohnung trafen die Beamten auch auf die Hauptmieterin aus Spanien, eine bereits amtsbekannte Prostituierte. Sie musste ebenfall zahlen. Und zwar 600 Euro für das „Überlassen von Räumlichkeiten zur Prostitutionsausübung“. Außerdem hatte die Spanierin noch eine Geldstrafe (ebenfalls 600 Euro) vom Dezember offen. Denn schon damals sind das Mikrobordell und somit auch die Mieterin ins Visier der Polizei geraten. Von einer Schließung der Wohnung sah das Strafamt damals ab.
Jetzt nicht mehr – da die Adresse erneut als Bordell genutzt wurde, brachten die Beamten diesmal das Polizeisiegel am Eingang an. Das Mietverhältnis ist inzwischen aufgelöst, die Prostituierten sind ausgezogen. (tom)
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... -innsbruck
Es hat sich nichts geändert .....
Alles wie gehabt: Die Polizei macht, was sie will.
PROSTITUTION
Nachbarn verrieten geheimes Bordell in Innsbruck
Mit Anzeigen und unübersehbaren Hinweisen an der Türglocke ließen Anrainer ein Geheimbordell auffliegen.
Innsbruck – GM 5: So lautet der Code für ein Innsbrucker Geheimbordell, den die Freier beim Erfahrungsaustausch im Internet benützten. Eine Vorsichtsmaßnahme, um das offenbar beliebte Etablissement vor dem Zugriff der Polizei zu schützen. Doch die größtenteils zufriedenen Kunden des Mikrobordells in einer Wiltener Wohnung haben die Rechnung ohne die erbosten Anrainer gemacht. Die Nachbarn informierten nicht nur die Polizei, sondern sorgten auch mit eindeutigen Hinweisen am Hauseingang dafür, dass das Etablissement bald nicht mehr geheim war. Etwa mit der Aufschrift „Bordell“ als Orientierungshilfe für ortsunkundige Freier auf der Türglocke der Sprechanlage. So wurde amtsbekannt, dass sich hinter dem Code GM 5 die Bordell-Adresse Michael-Gaismair-Straße 5 verbarg. Doch jetzt ist der illegale Betrieb endgültig Geschichte.
Mitarbeiter des Polizei-Strafamtes haben sich kürzlich nach bewährter Methode als Kunden ausgegeben und Kontakt zu einer Prostituierten im Haus Michael-Gaismair-Straße 5 aufgenommen. „Wir vereinbarten einen Termin und statteten der Adresse einen Besuch ab“, schildert Strafamtsleiter Florian Greil. Als die Dame aus Kolumbien gegenüber dem vermeintlichen Freier ihren Preis (150 Euro pro Stunde) nannte, durfte sie sich den Dienstausweis aus der Nähe ansehen. Eine Anzeige und eine Geldstrafe von insgesamt 1100 Euro waren die Folgen. In der Bordell-Wohnung trafen die Beamten auch auf die Hauptmieterin aus Spanien, eine bereits amtsbekannte Prostituierte. Sie musste ebenfall zahlen. Und zwar 600 Euro für das „Überlassen von Räumlichkeiten zur Prostitutionsausübung“. Außerdem hatte die Spanierin noch eine Geldstrafe (ebenfalls 600 Euro) vom Dezember offen. Denn schon damals sind das Mikrobordell und somit auch die Mieterin ins Visier der Polizei geraten. Von einer Schließung der Wohnung sah das Strafamt damals ab.
Jetzt nicht mehr – da die Adresse erneut als Bordell genutzt wurde, brachten die Beamten diesmal das Polizeisiegel am Eingang an. Das Mietverhältnis ist inzwischen aufgelöst, die Prostituierten sind ausgezogen. (tom)
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... -innsbruck
Es hat sich nichts geändert .....
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Gerade in Innsbruck sind wir davon weit entfernt.
christian knappik
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
... die Gesetzgebung in Österreich ist darauf ausgerichtet BetreiberInnen zu stützen - deren Gewinne durch Sexarbeit Anderer zu maximieren. Wenn mit allen Mitteln (Scheinfreier zum Beispiel, die sich in Foren und auch Inserateplattformen tummeln) selbstständige bzw. selbstbestimmte Sexarbeit verboten und verfolgt wird, so sind SexarbeiterInnen gezwungen für BetreiberInnen selbst dann zu arbeiten, wenn sie dies nicht wollen. Durch die Monopolstellung (mancher) BetreiberInnen können letztendlich Mietpreise diktiert werden. Selbstbestimmte Sexarbeit ist nur dann möglich, wenn SexarbeiterInnen auch die Möglichkeit offen steht, dass sie ihre Dienste dort verrichten, wo Niemand an ihrer Arbeit mitverdient.
Gerade in Innsbruck sind wir davon weit entfernt.
christian knappik
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Prostituierte in Innsbruck getötet: Milieugrößen als Mordzeugen
Um einen Mord zu klären, gehen die Ermittler ungewöhnliche Wege. Und suchen nach Antworten bei früheren Gegnern.
Innsbruck – Einst waren sie Gegner: die Ermittler des Landeskriminalamtes auf der einen und die ehemaligen Innsbrucker Rotlicht-Größen auf der anderen Seite des Gesetzes. Doch die Zeiten haben sich geändert: Auf der Suche nach Antworten in einem noch immer rätselhaften Mordfall wandten sich die Kriminalisten jetzt an zwei Milieu-Veteranen im „Ruhestand“. Die Tiroler gelten diesmal allerdings nicht als Verdächtige. Sondern als mögliche Zeugen, von denen sich die Kriminalisten Hinweise zum Überführen eines Beschuldigten erhoffen.
Konkret geht es dabei um den Tod einer ungarischen Prostituierten in ihrer Innsbrucker Badewanne. Die damals 39-jährige Frau wurde im Jänner 2018 als vermisst gemeldet. Der Auftakt für einen Polizeieinsatz mit tragischem Ausgang: Als die Beamten die Wohnung am Fürstenweg öffneten, fanden sie in der Badewanne die Leiche der Vermissten. Die 39-Jährige dürfte bereits seit Tagen tot gewesen sein. Wie die Obduktion ergab, ist die Ungarin ertrunken. Aber nicht bei einem Unfall, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit durch Fremdverschulden, stellte ein Gerichtsmediziner fest. Einblutungen am Rücken und am Hals lassen vermuten, dass der Täter die Frau unter Wasser gedrückt hat.
Für die Ermittler nicht nur wegen der späten Entdeckung des Mordes ein schwieriger Fall. Die zahlreichen und zunächst größtenteils unbekannten Freier machten die Aufgabe nicht leichter.
Doch schließlich war es kein Kunde der Prostituierten, der in den Fokus der Beamten geriet. Sondern ein Freund des Opfers. Der Mann wurde mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Allerdings ist die Beweislage so dürftig, dass er nicht in U-Haft genommen werden konnte. Der Verdächtige bestreitet den Mord. Er sei zum Tatzeitpunkt auch nicht in Innsbruck gewesen. Diese Aussage wollen die Ermittler widerlegen. Daher suchen sie Zeugen, die den Freund der Ungarin Anfang Jänner 2018 in Innsbruck gesehen haben. So kam es, dass sich die Beamten auch an die Milieu-Veteranen wandten. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. (tom)
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... mordzeugen
Um einen Mord zu klären, gehen die Ermittler ungewöhnliche Wege. Und suchen nach Antworten bei früheren Gegnern.
Innsbruck – Einst waren sie Gegner: die Ermittler des Landeskriminalamtes auf der einen und die ehemaligen Innsbrucker Rotlicht-Größen auf der anderen Seite des Gesetzes. Doch die Zeiten haben sich geändert: Auf der Suche nach Antworten in einem noch immer rätselhaften Mordfall wandten sich die Kriminalisten jetzt an zwei Milieu-Veteranen im „Ruhestand“. Die Tiroler gelten diesmal allerdings nicht als Verdächtige. Sondern als mögliche Zeugen, von denen sich die Kriminalisten Hinweise zum Überführen eines Beschuldigten erhoffen.
Konkret geht es dabei um den Tod einer ungarischen Prostituierten in ihrer Innsbrucker Badewanne. Die damals 39-jährige Frau wurde im Jänner 2018 als vermisst gemeldet. Der Auftakt für einen Polizeieinsatz mit tragischem Ausgang: Als die Beamten die Wohnung am Fürstenweg öffneten, fanden sie in der Badewanne die Leiche der Vermissten. Die 39-Jährige dürfte bereits seit Tagen tot gewesen sein. Wie die Obduktion ergab, ist die Ungarin ertrunken. Aber nicht bei einem Unfall, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit durch Fremdverschulden, stellte ein Gerichtsmediziner fest. Einblutungen am Rücken und am Hals lassen vermuten, dass der Täter die Frau unter Wasser gedrückt hat.
Für die Ermittler nicht nur wegen der späten Entdeckung des Mordes ein schwieriger Fall. Die zahlreichen und zunächst größtenteils unbekannten Freier machten die Aufgabe nicht leichter.
Doch schließlich war es kein Kunde der Prostituierten, der in den Fokus der Beamten geriet. Sondern ein Freund des Opfers. Der Mann wurde mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Allerdings ist die Beweislage so dürftig, dass er nicht in U-Haft genommen werden konnte. Der Verdächtige bestreitet den Mord. Er sei zum Tatzeitpunkt auch nicht in Innsbruck gewesen. Diese Aussage wollen die Ermittler widerlegen. Daher suchen sie Zeugen, die den Freund der Ungarin Anfang Jänner 2018 in Innsbruck gesehen haben. So kam es, dass sich die Beamten auch an die Milieu-Veteranen wandten. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. (tom)
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/ ... mordzeugen
Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Das ist ja mal was ganz Neues bei den Ermittlungen der Polizei.Zwerg hat geschrieben: ↑30.06.2019, 14:38Um einen Mord zu klären, gehen die Ermittler ungewöhnliche Wege. Und suchen nach Antworten bei früheren Gegnern.
Innsbruck – Einst waren sie Gegner: die Ermittler des Landeskriminalamtes auf der einen und die ehemaligen Innsbrucker Rotlicht-Größen auf der anderen Seite des Gesetzes. Doch die Zeiten haben sich geändert: Auf der Suche nach Antworten in einem noch immer rätselhaften Mordfall wandten sich die Kriminalisten jetzt an zwei Milieu-Veteranen im „Ruhestand“. Die Tiroler gelten diesmal allerdings nicht als Verdächtige. Sondern als mögliche Zeugen, von denen sich die Kriminalisten Hinweise zum Überführen eines Beschuldigten erhoffen.
Danke für die Einstellung, Zwerg
Liebe Grüße von mir
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Boom in Innsbruck
„Aktion scharf“ gegen die illegale Prostitution
Der Straßenstrich ist tot - es „lebe“ die illegale Wohnungsprostitution! Das verbotene Geschäft mit Sex verlagerte sich in Innsbruck bekanntlich ins Verborgene, hinter verschlossene Türen. Trotz regelmäßiger Polizeikontrollen wird das Angebot immer mehr. Die (verdeckten) Ermittler verschärfen deshalb nun ihre Gangart.
Donnerstag Nachmittag – die Landeshauptstadt präsentierte sich recht trüb und kühl. Umso „heißer“ dürfte es in dem einen oder anderen verborgenen Liebesnest zugegangen sein.
„Hotel als Bordell“
Beamte des Innsbrucker Strafamtes schwirrten aus, um – wie so oft – Kontrollen in der illegalen Prostitutionsszene durchzuführen. Und sie wurden rasch fündig. Etwa in einem bekannten Vier-Sterne-Hotel am Rande der Innenstadt. Dort hatte sich eine Rumänin einquartiert, die trotz abgeschlossener Schulausbildung ihren Lebensunterhalt mit verbotenen Liebesdiensten verdient – und damit auch ihre Familie in der fernen Heimat unterstützt. Ihr Stundenlohn: satte 150 Euro! Ein verdeckter Ermittler „spielte“ zunächst den Freier und gab sich erst nach Vereinbarung des Finanziellen zu erkennen. Anstatt der 150 gab es für die 23-Jährige 670 Euro Strafe.
Auch Transvestit entlarvt
Schauplatzwechsel: Auch in der Roseggerstraße vereinbarten die falschen Freier ein Sex-Treffen. Mit einem bulgarischen Transvestiten in einer Airbnb-Wohnung. Ein Wiederholungstäter, der bereits zu Zeiten des Straßenstrichs aufgefallen war. Bei dieser Gelegenheit wurden vom 28-Jährigen gleich offene Strafen in Höhe von 1200 Euro eingehoben.
Im Internet geht’s rund
Den Prostituierten auf die Schliche kamen die Ermittler übers Web. Auf einschlägigen Portalen wird ungeniert um Freier geworben. Auf einer solchen Seite bieten sich derzeit fast 60 Prostituierte an. Nur am Standort Innsbruck, wohlgemerkt. Das sind so viele wie noch nie! Besonders krass: Freier können dort sogar die Frauen bewerten und über ihre Erfahrungen berichten.
„Wir kontrollieren streng und regelmäßig“, betont Strafamtschef Florian Greil auf „Krone“-Anfrage und ergänzt: „Die Kontrollen waren bisher auch immer erfolgreich. Aber die Wohnungsprostitution nimmt in Innsbruck drastisch zu. Das lässt sich anhand der Angebote auf diesen Internet-Plattformen klar erkennen.“
Prostituierte „auf Tour“
Aufgrund des Booms wird die Polizei den Druck auf die Szene weiter erhöhen. „In den kommenden Wochen und Monaten sind gezielte Schwerpunktkontrollen geplant“, kündigt Greil an.
Warum ist das Angebot derzeit so groß? Die meisten Prostituierten seien regelrechte Nomaden. „Über den Sommer waren etwa viele in Norddeutschland oder in Schweden am Strich. In der kälteren Jahreszeit zieht es sie zurück. Innsbruck gilt in Sachen Wohnungsprostitution als Top-Adresse“, erklärt Greil.
https://www.krone.at/2034723
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Am gleichen Tag in der Presse zu lesen:
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Alkoholisierter Polizist kracht in Polizei-Kontrolle
Ein alkoholisierter Polizist, der gerade nicht im Dienst war, ist in der Nacht auf Montag in Mühlbachl in Tirol in ein Auto gekracht, das gerade von seinen Kollegen kontrolliert wurde.
Ein alkoholisierter Polizist, der gerade nicht im Dienst war, ist in der Nacht auf Montag in Mühlbachl in Tirol (Bezirk Innsbruck-Land) in ein Auto gekracht, das gerade von seinen Kollegen kontrolliert wurde. Dies sagte ein Sprecher der Exekutive und bestätigte damit einen Bericht des ORF Tirol. Sowohl die beiden Insassen des kontrollierten Pkw, als auch der Beamte wurden dabei verletzt
"Der 55-Jährige wird vorläufig vom Dienst suspendiert", erklärte der Sprecher. Gegen ihn wird außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Alkotest mit dem 55-Jährigen verlief positiv. Wie stark er alkoholisiert war, wollte die Exekutive aus Datenschutzgründen jedoch nicht mitteilen. Ihm wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.
Gegen 1.15 Uhr kontrollierten Beamte an der Brennerbundesstraße den Pkw eines 24-jährigen Irakers, als der 55-Jährige gegen das Heck des Autos fuhr. Die Polizisten konnten sich dabei gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, hieß es. Die Beifahrerin des Irakers, eine 21-jährige Italienerin, musste von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Alle drei Verletzten wurden mit der Rettung in die Innsbrucker Klinik eingeliefert. (APA)
https://www.diepresse.com/5716406/alkoh ... -kontrolle
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In Tirol dürfte es recht unterhaltsam sein, als Polizist....
Die Einen treiben sich auf einschlägigen Internetportalen herum - setzen Fakeaccounts als vermeintliche (?) Kunden - vereinbaren Sextreffen - und das Alles nur, um Zucht und Ordnung im Land herzustellen.
Und Andere wieder genießen den einen oder anderen Schluck Alkohol....
Soll jetzt kein Pauschalurteil sein. Auch ich kenne PolizistInnen, welche hervorragend ihre Funktion erfüllen und sich auch außer Dienst nichts vorwerfen lassen können. Es sind aber leider nicht alle so....
christian knappik
„Aktion scharf“ gegen die illegale Prostitution
Der Straßenstrich ist tot - es „lebe“ die illegale Wohnungsprostitution! Das verbotene Geschäft mit Sex verlagerte sich in Innsbruck bekanntlich ins Verborgene, hinter verschlossene Türen. Trotz regelmäßiger Polizeikontrollen wird das Angebot immer mehr. Die (verdeckten) Ermittler verschärfen deshalb nun ihre Gangart.
Donnerstag Nachmittag – die Landeshauptstadt präsentierte sich recht trüb und kühl. Umso „heißer“ dürfte es in dem einen oder anderen verborgenen Liebesnest zugegangen sein.
„Hotel als Bordell“
Beamte des Innsbrucker Strafamtes schwirrten aus, um – wie so oft – Kontrollen in der illegalen Prostitutionsszene durchzuführen. Und sie wurden rasch fündig. Etwa in einem bekannten Vier-Sterne-Hotel am Rande der Innenstadt. Dort hatte sich eine Rumänin einquartiert, die trotz abgeschlossener Schulausbildung ihren Lebensunterhalt mit verbotenen Liebesdiensten verdient – und damit auch ihre Familie in der fernen Heimat unterstützt. Ihr Stundenlohn: satte 150 Euro! Ein verdeckter Ermittler „spielte“ zunächst den Freier und gab sich erst nach Vereinbarung des Finanziellen zu erkennen. Anstatt der 150 gab es für die 23-Jährige 670 Euro Strafe.
Auch Transvestit entlarvt
Schauplatzwechsel: Auch in der Roseggerstraße vereinbarten die falschen Freier ein Sex-Treffen. Mit einem bulgarischen Transvestiten in einer Airbnb-Wohnung. Ein Wiederholungstäter, der bereits zu Zeiten des Straßenstrichs aufgefallen war. Bei dieser Gelegenheit wurden vom 28-Jährigen gleich offene Strafen in Höhe von 1200 Euro eingehoben.
Im Internet geht’s rund
Den Prostituierten auf die Schliche kamen die Ermittler übers Web. Auf einschlägigen Portalen wird ungeniert um Freier geworben. Auf einer solchen Seite bieten sich derzeit fast 60 Prostituierte an. Nur am Standort Innsbruck, wohlgemerkt. Das sind so viele wie noch nie! Besonders krass: Freier können dort sogar die Frauen bewerten und über ihre Erfahrungen berichten.
„Wir kontrollieren streng und regelmäßig“, betont Strafamtschef Florian Greil auf „Krone“-Anfrage und ergänzt: „Die Kontrollen waren bisher auch immer erfolgreich. Aber die Wohnungsprostitution nimmt in Innsbruck drastisch zu. Das lässt sich anhand der Angebote auf diesen Internet-Plattformen klar erkennen.“
Prostituierte „auf Tour“
Aufgrund des Booms wird die Polizei den Druck auf die Szene weiter erhöhen. „In den kommenden Wochen und Monaten sind gezielte Schwerpunktkontrollen geplant“, kündigt Greil an.
Warum ist das Angebot derzeit so groß? Die meisten Prostituierten seien regelrechte Nomaden. „Über den Sommer waren etwa viele in Norddeutschland oder in Schweden am Strich. In der kälteren Jahreszeit zieht es sie zurück. Innsbruck gilt in Sachen Wohnungsprostitution als Top-Adresse“, erklärt Greil.
https://www.krone.at/2034723
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Am gleichen Tag in der Presse zu lesen:
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Alkoholisierter Polizist kracht in Polizei-Kontrolle
Ein alkoholisierter Polizist, der gerade nicht im Dienst war, ist in der Nacht auf Montag in Mühlbachl in Tirol in ein Auto gekracht, das gerade von seinen Kollegen kontrolliert wurde.
Ein alkoholisierter Polizist, der gerade nicht im Dienst war, ist in der Nacht auf Montag in Mühlbachl in Tirol (Bezirk Innsbruck-Land) in ein Auto gekracht, das gerade von seinen Kollegen kontrolliert wurde. Dies sagte ein Sprecher der Exekutive und bestätigte damit einen Bericht des ORF Tirol. Sowohl die beiden Insassen des kontrollierten Pkw, als auch der Beamte wurden dabei verletzt
"Der 55-Jährige wird vorläufig vom Dienst suspendiert", erklärte der Sprecher. Gegen ihn wird außerdem ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Ein Alkotest mit dem 55-Jährigen verlief positiv. Wie stark er alkoholisiert war, wollte die Exekutive aus Datenschutzgründen jedoch nicht mitteilen. Ihm wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.
Gegen 1.15 Uhr kontrollierten Beamte an der Brennerbundesstraße den Pkw eines 24-jährigen Irakers, als der 55-Jährige gegen das Heck des Autos fuhr. Die Polizisten konnten sich dabei gerade noch rechtzeitig in Sicherheit bringen, hieß es. Die Beifahrerin des Irakers, eine 21-jährige Italienerin, musste von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Alle drei Verletzten wurden mit der Rettung in die Innsbrucker Klinik eingeliefert. (APA)
https://www.diepresse.com/5716406/alkoh ... -kontrolle
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In Tirol dürfte es recht unterhaltsam sein, als Polizist....
Die Einen treiben sich auf einschlägigen Internetportalen herum - setzen Fakeaccounts als vermeintliche (?) Kunden - vereinbaren Sextreffen - und das Alles nur, um Zucht und Ordnung im Land herzustellen.
Und Andere wieder genießen den einen oder anderen Schluck Alkohol....
Soll jetzt kein Pauschalurteil sein. Auch ich kenne PolizistInnen, welche hervorragend ihre Funktion erfüllen und sich auch außer Dienst nichts vorwerfen lassen können. Es sind aber leider nicht alle so....
christian knappik
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
und es zeigt wiededr: Verbote bringen in dem Bereich garniuchts, außer Stress für die betreffenden SW.
Kasdharius grüßt
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Sie hat recht: Der. im Zitat hervorgehobene, Satz ist eine Frechheit sondergleichen! Davon abgesehen bin ich überzeugt, dass es mehr SexarbeiterInnen mit höherer Bildung gibt, im Vergleich zu manch Personen welche in diversen Ämtern ihren "Dienst" verrichten.
Christian Knappik
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Ich danke der UserIn, die mich telefonisch auf diesen Absatz nochmals hingewiesen hat!Zwerg hat geschrieben: ↑04.11.2019, 12:39Beamte des Innsbrucker Strafamtes schwirrten aus, um – wie so oft – Kontrollen in der illegalen Prostitutionsszene durchzuführen. Und sie wurden rasch fündig. Etwa in einem bekannten Vier-Sterne-Hotel am Rande der Innenstadt. Dort hatte sich eine Rumänin einquartiert, die trotz abgeschlossener Schulausbildung ihren Lebensunterhalt mit verbotenen Liebesdiensten verdient – und damit auch ihre Familie in der fernen Heimat unterstützt.
Sie hat recht: Der. im Zitat hervorgehobene, Satz ist eine Frechheit sondergleichen! Davon abgesehen bin ich überzeugt, dass es mehr SexarbeiterInnen mit höherer Bildung gibt, im Vergleich zu manch Personen welche in diversen Ämtern ihren "Dienst" verrichten.
Christian Knappik
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Aber dieser Satz bringt auch die ganze Tragik des Problems auf den Punkt (so vielleicht vom Autor gar nicht beabsichtigt): Warum soll es verboten sein mit "Liebesdiensten", besser Sexarbeit, seine Familie zu unterstützen. Gibt es eigentlich Bemühungen die Presseberichterstattung zu sensibilisieren - weg vom Voyerismus...?
Kasharius grüßt
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Jedoch: Da die diversen Medienhäuser die zur Verfügung stehenden Ressourcen für JournalistInnen massiv verknappen und nur mehr dort richtiges Geld investieren, wo Quote zu erwarten ist (Sex and Crime), ist die Qualität der Berichterstattung gesunken.
Wir hatten vor etlichen Jahren eine Journalistin kennen und schätzen gelernt, die für einen einzigen Artikel mehrere Nächte investiert hat - und der Artikel tatsächlich "Rechte von und Unrecht gegenüber SexarbeiterInnen" zum Thema hatte. Davon können wir Heute nur mehr träumen. Es geht sogar so weit, dass JournalistInnen mich ersuchen, sie nach dem Interview nach Hause zu bringen (oder frühzeitig abbrechen, da sie sonst keine öffentlichen Verkehrsmitteln mehr vorfinden), da die Redaktionen Taxis nicht mehr bezahlen.
Dem gegenüber stehen "Journalisten welche gute Kontakte zu Behörden haben" - und auch entsprechend gut informiert sind, wo und wann eine "Story" ansteht. Die hüten sich kritisch zu berichten, da sie sonst ihre Vorzugsstellung schnell wieder los wären.
Ist irgendwie ein Phänomen der heutigen Zeit.... und zwar ein Trauriges.
Liebe Grüße
christian
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Dies war lange Zeit eines unserer Anliegen - und wir haben sehr viel Zeit dafür investiert.
Jedoch: Da die diversen Medienhäuser die zur Verfügung stehenden Ressourcen für JournalistInnen massiv verknappen und nur mehr dort richtiges Geld investieren, wo Quote zu erwarten ist (Sex and Crime), ist die Qualität der Berichterstattung gesunken.
Wir hatten vor etlichen Jahren eine Journalistin kennen und schätzen gelernt, die für einen einzigen Artikel mehrere Nächte investiert hat - und der Artikel tatsächlich "Rechte von und Unrecht gegenüber SexarbeiterInnen" zum Thema hatte. Davon können wir Heute nur mehr träumen. Es geht sogar so weit, dass JournalistInnen mich ersuchen, sie nach dem Interview nach Hause zu bringen (oder frühzeitig abbrechen, da sie sonst keine öffentlichen Verkehrsmitteln mehr vorfinden), da die Redaktionen Taxis nicht mehr bezahlen.
Dem gegenüber stehen "Journalisten welche gute Kontakte zu Behörden haben" - und auch entsprechend gut informiert sind, wo und wann eine "Story" ansteht. Die hüten sich kritisch zu berichten, da sie sonst ihre Vorzugsstellung schnell wieder los wären.
Ist irgendwie ein Phänomen der heutigen Zeit.... und zwar ein Trauriges.
Liebe Grüße
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Danke lieber @Zwerg
der K(r)ampf geht trotzdem weiter.
Kasharius grüßt
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Erinnerst du dich noch an Marcs Leitfaden "Schöner schreiben über Menschen in der Sexbranche"?
https://www.voice4sexworkers.com/leitfa ... stitution/
https://www.voice4sexworkers.com/wp-con ... arbeit.pdf
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
@lust4fun
lieben Dank. Zumindest in AT hat sich der Leitfaden nicht durchgesetzt :) (sorry lieber @Zwerg ;)
Kasharius grüßt
lieben Dank. Zumindest in AT hat sich der Leitfaden nicht durchgesetzt :) (sorry lieber @Zwerg ;)
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Na nicht nur die Wendung "trotz abgeschlossener Schulbildung..." geht einem durch Mark und Bein. Die hier eingestellten Artikel strotzen ja nur vor Verhöhnung und Spott, und triggern bei den LeserInnen Genugtuung und richtige Schadenfreude für das geschilderte Unrecht:
"...und durfte sich dann den Dienstausweis aus der Nähe ansehen." - Haha, da hats sicher deppert dreingschaut.
"...Stundenlohn von satten 150 Euro" - Neid.
"...statt der 150 Euro gab es … Strafe..." - Schadenfreude.
"amtsbekannte Prostituierte" - würde man auch "amtsbekannte Krankenschwester", "amtsbekannter Journalist", "amtsbekannter Lokführer" schreiben? "Prostituierte" wird hier in meinen Augen zur Begründung für die Amtsbekanntheit, auch wenn die Person vielleicht wegen was anderem "amtsbekannt" ist.
Regelrecht verwunderlich ist es, dass die getötete Kollegin nicht allzu sexualisiert dargestellt wurde.
"...und durfte sich dann den Dienstausweis aus der Nähe ansehen." - Haha, da hats sicher deppert dreingschaut.
"...Stundenlohn von satten 150 Euro" - Neid.
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"amtsbekannte Prostituierte" - würde man auch "amtsbekannte Krankenschwester", "amtsbekannter Journalist", "amtsbekannter Lokführer" schreiben? "Prostituierte" wird hier in meinen Augen zur Begründung für die Amtsbekanntheit, auch wenn die Person vielleicht wegen was anderem "amtsbekannt" ist.
Regelrecht verwunderlich ist es, dass die getötete Kollegin nicht allzu sexualisiert dargestellt wurde.
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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
@Thorja
Gerade in den westlichen Bundesländern erleben wir derartige Auswüchse leider immer wieder - Auch die journalistischen Anfragen von dort sind so gestalten, dass man bereits den "Sinn der Story" im Ansatz erkennen kann und somit Interviews nicht stattfinden (da wir sie ablehnen). Man muss die Bundesgesetzgebung ändern, um dort was zu erreichen.
Wobei die Beratungsstelle vor Ort, dann doch vor Ort kräftig aufzeigt, wofür IBUS auch unser Respekt gebührt:

Gerade in den westlichen Bundesländern erleben wir derartige Auswüchse leider immer wieder - Auch die journalistischen Anfragen von dort sind so gestalten, dass man bereits den "Sinn der Story" im Ansatz erkennen kann und somit Interviews nicht stattfinden (da wir sie ablehnen). Man muss die Bundesgesetzgebung ändern, um dort was zu erreichen.
Wobei die Beratungsstelle vor Ort, dann doch vor Ort kräftig aufzeigt, wofür IBUS auch unser Respekt gebührt:

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Re: LokalNachrichten: INNSBRUCK & TIROL
Straßenstrich in Innsbruck soll legalisiert werden
Interessenvertreter von Sexarbeiterinnen fordern die Schaffung einer „Erlaubniszone“. Eine Mehrheit im Gemeinderat unterstützt das.
Innsbruck – Auch in einer Welt, in der Sex allgegenwärtig ist, bleibt Prostitution ein Tabuthema. Das Verschweigen ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diesen Markt gibt und die Sexarbeiterinnen großteils in prekären Verhältnissen ihrer Arbeit nachgehen. In Tirol ist die „Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution“ außerhalb von Bordellen und Erlaubniszonen verboten. Das heißt de facto, dass Sexarbeiterinnen keine legale Alternative zu Bordellen haben. Das Problem dabei schildert Sozialberaterin Christine Nagl vom Team sexworker.at, die sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Sexarbeiterinnen einsetzt: „Die Bedingungen in den Bordellen sind meist sehr schlecht, Frauen können aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht selbstbestimmt arbeiten.“
Dem Verein iBUS (Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen) zufolge würden Bordellbetreiber ihre Vormachtstellung vielfach ausnutzen. „Wir wissen, dass sexuelle Praktiken, Preise, Arbeitszeiten u. v. m. vorgeschrieben werden“, heißt es in einem Schreiben an die Gemeinderatsmitglieder. Das treibe viele Frauen in die Illegalität. Die Schaffung von „Erlaubniszonen“ würde Frauen da rausholen und die Möglichkeit bieten, „legal in einem geschützten Raum arbeiten zu können“.
Unterstützung bekommen die Interessenvertreter der Sexarbeiterinnen von der Mehrheit der Gemeinderatsparteien: Grüne, SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste Fritz, ALI und Gerechtes Innsbruck haben einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung einer Erlaubniszone eingebracht. Demnach soll der zuständige Vizebürgermeister Hannes Anzengruber (ÖVP) mit einer Expertengruppe (bestehend u. a. aus Vertretern von Polizei, Interessenverband der Sexarbeiterinnen) einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Frage nach dem Standort sei noch ungeklärt, sagt die grüne Gemeinderätin und Initiatorin des Antrags, Zeliha Arslan. Wohngebiete könne sie jedoch ausschließen.
Allein mit der Schaffung einer Erlaubniszone ist es nicht getan. Christine Nagl verweist darauf, dass der Ort gut beleuchtet und mit Toiletten ausgestattet sein müsse. Zudem brauche es eine Vertrauensbasis zwischen Exekutive und Sexarbeiterinnen sowie die Einbindung von Beratungsstellen. Angesprochen auf das Bedrohungspotenzial am Straßenstrich erklärt Nagl: „Wenn Frauen sich auf Kunden einlassen, besteht immer ein gewisses Gefährdungspotenzial. Strategien dagegen sind Rechte, die Frauen stärken.“ Zudem stellt sie klar, dass Freier nicht per se Gewalttäter seien.
https://epaper.tt.com/article.act?issue ... 4WhqRr6GAg
Interessenvertreter von Sexarbeiterinnen fordern die Schaffung einer „Erlaubniszone“. Eine Mehrheit im Gemeinderat unterstützt das.
Innsbruck – Auch in einer Welt, in der Sex allgegenwärtig ist, bleibt Prostitution ein Tabuthema. Das Verschweigen ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diesen Markt gibt und die Sexarbeiterinnen großteils in prekären Verhältnissen ihrer Arbeit nachgehen. In Tirol ist die „Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution“ außerhalb von Bordellen und Erlaubniszonen verboten. Das heißt de facto, dass Sexarbeiterinnen keine legale Alternative zu Bordellen haben. Das Problem dabei schildert Sozialberaterin Christine Nagl vom Team sexworker.at, die sich seit Jahrzehnten für die Rechte von Sexarbeiterinnen einsetzt: „Die Bedingungen in den Bordellen sind meist sehr schlecht, Frauen können aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht selbstbestimmt arbeiten.“
Dem Verein iBUS (Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen) zufolge würden Bordellbetreiber ihre Vormachtstellung vielfach ausnutzen. „Wir wissen, dass sexuelle Praktiken, Preise, Arbeitszeiten u. v. m. vorgeschrieben werden“, heißt es in einem Schreiben an die Gemeinderatsmitglieder. Das treibe viele Frauen in die Illegalität. Die Schaffung von „Erlaubniszonen“ würde Frauen da rausholen und die Möglichkeit bieten, „legal in einem geschützten Raum arbeiten zu können“.
Unterstützung bekommen die Interessenvertreter der Sexarbeiterinnen von der Mehrheit der Gemeinderatsparteien: Grüne, SPÖ, FPÖ, NEOS, Liste Fritz, ALI und Gerechtes Innsbruck haben einen gemeinsamen Antrag zur Schaffung einer Erlaubniszone eingebracht. Demnach soll der zuständige Vizebürgermeister Hannes Anzengruber (ÖVP) mit einer Expertengruppe (bestehend u. a. aus Vertretern von Polizei, Interessenverband der Sexarbeiterinnen) einen entsprechenden Verordnungsentwurf ausarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.
Die Frage nach dem Standort sei noch ungeklärt, sagt die grüne Gemeinderätin und Initiatorin des Antrags, Zeliha Arslan. Wohngebiete könne sie jedoch ausschließen.
Allein mit der Schaffung einer Erlaubniszone ist es nicht getan. Christine Nagl verweist darauf, dass der Ort gut beleuchtet und mit Toiletten ausgestattet sein müsse. Zudem brauche es eine Vertrauensbasis zwischen Exekutive und Sexarbeiterinnen sowie die Einbindung von Beratungsstellen. Angesprochen auf das Bedrohungspotenzial am Straßenstrich erklärt Nagl: „Wenn Frauen sich auf Kunden einlassen, besteht immer ein gewisses Gefährdungspotenzial. Strategien dagegen sind Rechte, die Frauen stärken.“ Zudem stellt sie klar, dass Freier nicht per se Gewalttäter seien.
https://epaper.tt.com/article.act?issue ... 4WhqRr6GAg