Verletzungen, bleibende Schäden etc

Wo melde ich meinen Beruf an, mit welcher Steuerlast muss ich rechnen, womit ist zu rechnen, wenn ich die Anmeldung verabsäume, ... Fragen über Fragen. Hier sollen sie Antworten finden.
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_MoNiQUe_
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Verletzungen, bleibende Schäden etc

#1

Beitrag von _MoNiQUe_ »

Hallo! Ich bin die Monique, Anfang 40 aus Österreich und gerade am Starten. Geplant ist Kliniksex, das anbieten von dominantenm , medizinischen Praktiken.
Ich habe bzgl Katheter, Sonden etc genug Erfahrung , da ich als Krankenschwester arbeite .Leider konnte man mir in der Beratungsstelle die Frage nicht beantworten, wie es rechtlich ausschaut , sollte es zu Verletzungen, bleibenden Schäden etc kommen , obwohl die Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden passiert.Gibt es hierfür Möglichkeiten, um mich abzusichern vor Strafen, Regressforderungen?
Ich würde mich sehr über Antworten und Infos diesbezüglich freuen !

_MoNiQUe_
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Verletzungen, bleibende Schäden etc

#2

Beitrag von _MoNiQUe_ »

Hallo! Ich bin die Monique, Anfang 40 aus Österreich und gerade am Starten. Geplant ist Kliniksex, das anbieten von dominantenm , medizinischen Praktiken.
Ich habe bzgl Katheter, Sonden etc genug Erfahrung , da ich als Krankenschwester arbeite .Leider konnte man mir in der Beratungsstelle die Frage nicht beantworten, wie es rechtlich ausschaut , sollte es zu Verletzungen, bleibenden Schäden etc kommen , obwohl die Behandlung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden passiert.Gibt es hierfür Möglichkeiten, um mich abzusichern vor Strafen, Regressforderungen?
Ich würde mich sehr über Antworten und Infos diesbezüglich freuen !

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friederike
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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#3

Beitrag von friederike »

Rechtlich gesehen geht es um die "Einwilligung", wie zum Beispiel im Boxsport. Wer in einen Boxring steigt, kann sich nicht beklagen und auch keine Regressforderungen stellen, wenn er mit einer geknickten Nase nach Hause kommt. Er willigt ein, verprügelt zu werden, und die Prügel sind damit nicht mehr rechtswidrig. Das gilt auch, wenn es im Rahmen des Üblichen und in diesem Sport zu Erwartenden zu bleibenden Schäden, z. B. Hirnschäden kommt: auch dann ist der Gegner weder strafbar noch schadenersatzpflichtig. Die Grenze liegt erst bei dem "in diesem Sport zu Erwartenden": Boxhiebe, auch regelwidrige Tiefschläge sind zu erwarten, aber wenn einer ein Hufeisen in seinen Boxhandschuh einarbeitet (wie es in einem Slapstick-Film geschieht), wird der Bereich der Einwilligung verlassen.

Du kannst natürlich einen Zettel verfassen, den Du Dir unterschreiben lässt, etwa so: "Ich, .... (Name) ... aus ...., erbete und willige ein, dass Madame MoNIQUe aus ... in ihrem Studio an mir folgende sadomasochistische Handlungen vornimmt ... (Liste zum Ankreuzen) ... Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen und darüber im Einzelnen aufgeklärt, dass die genannten Handlungen sämtlich, auch jede einzeln für sich, zu Verletzungen auch ernsthafter Art und ggf. zu bleibenden Schäden führen können, die auch ärztliche Behandlung erfordern können. Madame MoNIQUe und ich haben vereinbart, dass sie gleichwohl auf meinen Wunsch diese Handlungen in branchenüblicher Sorgfalt und Vorsicht ausführt, aber für eventuelle Verletzungen und gesundheitliche Schäden und deren Folgen keinerlei Haftung übernimmt, außer bei Vorsatz."

Ich denke, es ist klar, dass das in der Praxis nicht auf viel Unterschriftsbereitschaft treffen wird.

Ich glaube andererseits aber auch nicht, dass das Risiko allzu hoch ist, dass ein geschädigter Kunde vor Gericht einen Schadenersatz durchsetzen kann, wenn Du nicht allzu kühne Altionen anbietest. Wenn Du Dich trotzdem absichern willst, würde ich Dir raten, an geeigneter Stelle ein deutlich sichtbares Schild anzubringen mit einem Text, der dem obigen nahekommt.

Grüße,
Friederike

_MoNiQUe_
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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#4

Beitrag von _MoNiQUe_ »

Liebe Friederike! Vielen Dank für die Info !! Gibts für Sexworker eine Versicherung, irgendwie Haftpflicht oder so ?
Ich weiß , ich frage viel - mir ist das ganze Thema aber sehr ernst und ich will sämtliche Eventualitäten abklären und nicht blauäugig mich da reinstürzen

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friederike
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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#5

Beitrag von friederike »

Guten Morgen, MoNIQUe,

ich versteh Dich - aber von einer solchen Haftpflichtversicherung habe ich noch nicht gehört. Die Privat-Haftpflicht kann man in diesem Zusammenhang sicher nicht zählen.

Andererseits, was sollte eigentlich passieren? Ich weiß ja nicht, was Du vorhast anzubieten, aber Du musst doch so echt gefährliche Sachen auch nicht machen. Sexunfälle passieren bei Würgen, Plastiktüten-Sachen, Fesselspielen mit Halsstricken und dergleichen. Das würde ich nie machen.

Boris Büche
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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#6

Beitrag von Boris Büche »

Hallo MoNIQUe,
@friederike liegt wohl richtig in ihrem Vergleich zum Boxen - allerdings ist das anerkannter Sport.
Eine private Klopperei kann anders gewertet werden, selbst wenn sie alle wollten (=> Hooligans),
und so ähnlich könnte es hier sein - je nachdem auch, wo "hier" ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_von_BDSM
"Das britische Strafrecht kennt keine Einwilligung in Körperverletzung, entsprechende Handlungen
sind auch einvernehmlich unter Erwachsenen illegal, diese Rechtslage wird auch durchgesetzt.
"

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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#7

Beitrag von _MoNiQUe_ »

Auf keinen Fall biete ich so gefährliche Dinge an - nur weiß ich halt auch aus beruflicher Erfahrung, dass beim Katheter was schief gehen kann . Bin halt übervorsichtig

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friederike
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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#8

Beitrag von friederike »

Zur Rechtslage im Sport ein Fachaufsatz: https://www.bonner-rechtsjournal.de/fil ... Figura.pdf

Das gilt natürlich auch für "private Kloppereien" entsprechend: wenn sich zwei einigen, sich zu prügeln, willigen sie im Rahmen dessen, was man dabei zu erwarten hat, in die Körperverletzung ein, die damit straffrei bleibt und keine Schadenersatzansprüche auslöst, weil sie im Rahmen der Einwilligung nicht rechtswidrig ist.

Kürzlich wurde ein Boxer wegen Körperverletzung verurteilt, weil er sich durch Einnahme von Dopingmitteln einen Vorteil verschafft hat, mit dem der Gegner nicht rechnen musste. Das "gewöhnliche" Foul in einem Fußballspiel ist sicherlich nicht strafbar. Aber es gab vor Jahren eine Szene in einem Fußballspiel, indem der bekannte Spieler Diego Maradona † sich während einer Spielunterbrechung, die in größerer Entfernung die Aufmerksamkeit von Schiedsrichter und Publikum fesselte, von hinten einem Spieler der Gegenmannschaft nähert und diesen mit Wucht ins Geschlechtsteil tritt. Das war, weil es nicht zum Spiel gehört, eine klare strafbare Körperverletzung, die leider nicht vom Schiedsrichter und von den anwesenden Polizisten bemerkt und geahndet wurde. Ähnlich sah es aus bei dem legendären Endspielfoul von Zinedine Zidane, das nicht nur einen Platzverweis, sondern auch eine Gefängnisstrafe hätte nach sich ziehen müssen.

Zurück zur Sexarbeit: Jemand, der zu einer Sexarbeiterin geht, um sich auspeitschen usw. zu lassen, kann "im Rahmen des zu Erwartenden" keine Schadensersatzansprüche geltend machen, die Handlungen sind auch straffrei - sofern sie in diesem Rahmen bleiben. Anders sähe es aus, wenn die Sexarbeiterin unerwarteterweise Nägel oder scharfe Teile in die Peitsche einarbeitet, oder mit einem Katheter hantiert, aber so unsachgemäß, dass Verletzungen auftreten. Eine Krankenschwester hat dagegen eine Berufshaftpflichtversicherung (oder ihr Arbeitgeber), für Sexarbeiterinnen wäre mir aber eine solche Berufs(!!!)haftpflichtversicherung nicht bekannt. Deshalb wäre mein Rat, auf solche Praktiken unbedingt zu verzichten, so gut sie auch bezahlt sein mögen.

Dass es im englischen (! es gibt kein "britisches Recht") Recht keine Rechtfertigung durch Einwilligung geben soll, kann ich mir nicht vorstellen. Der Boxsport wäre sonst dort nicht möglich. Die Regeln des Boxsports sind in Großbritannien sogar entwickelt worden, gesponsort durch den bizarren schottischen Adligen, dem 9. Marquess of Queensberry, dessen homosexueller Sohn Alfred der Gespiele des Dichters Oscar Wilde war. Der Vater brachte später den Skandal ins Rollen, der seinen Sohn und auch Oscar Wilde für den Rest deren Lebens ruinierte.

_MoNiQUe_
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Re: Verletzungen, bleibende Schäden etc

#9

Beitrag von _MoNiQUe_ »

Danke !!🙃☺️

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