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certik 
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Heute hat Herr BIM Schäuble vor der Bundespressekonferenz die aktuellen Kriminalitätszahlen präsentiert.
Berichte darüber gibt es in vielen Medien, unter Anderem hier, wo es auch einen Link auf die detaillierte Statistik gibt, bei der ich insbesondere die Seite 41 interessant finde.
Die Zahlen sprechen für sich:
§180a Ausbeuten von Prostituierten: 2007 58 Fälle, 2008 58 Fälle, Aufklärungsquote 2008 93,1%
§181a Zuhälterei:: 2007 360 Fälle, 2008 282 Fälle (also minus 21,7%), Aufklärungsquote 2008 87,2%.
Nimmt man nun die immer wieder in den Raum gestellte Zahl von 400.000 Prostituierten in Deutschland und rechnet, dann kommt man zu folgendem Ergebnis:
§180a: Fallquote 0,0145% oder eine von 6.896 Prostituierten wird Opfer von Ausbeutung.
Natürlich darf man nicht vergessen, dass davon ausgegangen wird, dass es bei diesem Delikt eine hohe Dunkelziffer gibt.
Rechnet man, dass nur jede
- 5. Tat polizeilich erfasst wird, wäre die Fallquote 0,0725% oder eine von 1.379.
- 10. Tat: Fallquote 0,145% oder eine von 689.
- 20. Tat: Fallquote 0,29% oder eine von 345.
- 50. Tat: Fallquote 0,725% oder eine von 138.
§181a: Fallquote 0,0705% oder eine von 1.418 Prostituierten wird Opfer von Zuhälterei.
Natürlich darf man nicht vergessen, dass davon ausgegangen wird, dass es bei diesem Delikt eine hohe Dunkelziffer gibt.
Rechnet man, dass nur jede
- 5. Tat polizeilich erfasst wird, wäre die Fallquote 0,3525% oder eine von 284.
- 10. Tat: Fallquote 0,705% oder eine von 142.
- 20. Tat: Fallquote 1,41% oder eine von 71.
- 50. Tat: Fallquote 3,525% oder eine von 28.
Interessant finde ich den Vergleich der Wahrscheinlichkeit in Deutschland Opfer einer anderen Straftat zu werden:
Wahrscheinlichkeit insgesamt: 7,45% oder einer von 13.
Opfer von Gewaltdelikten: 0,26% oder einer von 389.
Opfer von Delikten gegen das Leben: 0,004% oder einer von 25.308.
Ich habe von Prostitutionsgegnern bereits öfters vernommen, dass deren Ansicht nach, die Mehrheit der Prostituierten diese Arbeit nicht freiwillig macht.
Wenn dem wirklich so wäre, würde das bedeuten, dass unsere Strafverfolgungsbehörden nur einen von 600 Fällen erfassen (§§ 180a und 181a zusammen gerechnet).
Ich kann nicht glauben, dass unsere Behörden derart unfähig sind.
LG certik
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Hi Certik!
Vielen Dank für Deine äußerst aufschlussreiche Analyse! Wir werden diese Zahlen in die öffentliche Diskussion einfließen lassen!
Liebe Grüße
Christian
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Marc of Frankfurt 
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PKS und BKA Statistiken sind Verdachtsfallzahlen
Anzahl der Fälle nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen.
Den Rechtsstaat und die Leistung der Gerichtsbarkeit anzuerkennen hieße jedoch
stattdessen besser über Fälle von Verurteilungen zu sprechen.
"Im Zweifel für den Angeklagten."
Gerade in einer moralisch-belasteten Branche des Sex,
die durch strafrechtliche Sondergesetze kriminalisiert ist
wie es in keinem anderen Berufsbereich so bekannt ist
(Zuhälterei vs. Arbeitgeber, Menschenhandel vs. Arbeitsvermittlung)
erscheint mir das berücksichtigenswert.
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Marc of Frankfurt 
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