Neue AGBs bei kaufmich

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fraences
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Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von fraences »

Kaufmich hat seit heute neue AGBs.

Um drei wesentlichen Punkte geht es,

1.). Bildrechte abtreten an das Portal

2): Mindestalter 21 Jahre

3): Mitteilen der Umsatzsteuer ID Nr.



Ist das alles rechtens?
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Aoife
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Re: Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von Aoife »

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fraences hat geschrieben:Ist das alles rechtens?
Ich denke mit 'rechtens' hat das wenig zu tun - es sind ja "nur" AGB, und als Firmeninhaber habe ich absolut das Recht zu entscheiden dass ich keine Kunden unter 21 oder ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer bedienen will ... zumindest solange ich keine weitgehende Monopolstellung habe und mein Angebot sich auf die Erfüllung von Grundbedürfnissen bezieht - in diesem Fall könnte ein solches Verhalten eine unzulässige Diskriminierung darstellen.

Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob es unternehmerisch geschickt ist solche Einschränkungen auszusprechen - gerade bei einer Firma wie kaufmich könnte ich mir vorstellen, dass nicht viel vom Markt übrigbleibt, wenn man sich auf Großuntenehmer als Kunden beschränkt - Kleinunternehmer bekommen ja keine Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Liebe Grüße, Aoife
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Beitrag von ehemaliger User »

Nach den heute einsehbaren AGB werden dem Betreiber zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten (= insbesondere Bildern) gewährt. Ich würde, wäre ich AnbieterIn, grundsätzlich nur jederzeit widerrufliche Nutzungsrechte einräumen.

P.S.: Es ist durchaus möglich, dass Kunden (hier AnbieterInnen) mit einem Vertragspartner (einvernehmlich) Individualvereinbarungen treffen in Abweichung von einzelnen Regelungen von AGB oder sogar insgesamt diese AGB ausschließen. In anderen Wirtschaftsbereichen sehr oft üblich, allein schon weil oft die AGB der Vertragspartner nicht in allen Bereichen "kompatibel" sind.

Also wer dort weiter präsent sein will, kann auch per Korrespondenz beispielsweise vereinbaren, dass die Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten jederzeit widerruflich sind, in Abweichung von den Kaufmich AGB.

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Beitrag von bettyboop »

5. Rechteeinräumung

Der Nutzer räumt dem Betreiber mit der Übermittlung bzw. dem Hochladen seiner Inhalte das unentgeltliche, einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein, die übermittelten Inhalte auf oder über die oben bezeichneten Dienste zu verwenden, zu modifizieren, öffentlich darzubieten, öffentlich zugänglich zu machen, zu reproduzieren, zu verbreiten und zum Download anzubieten. Der Nutzer räumt dem Betreiber daneben das Recht ein, die vom Nutzer übermittelten Inhalte zu digitalisieren, zu bearbeiten, zu retuschieren und die Inhalte für Composings zu verwenden.

Dem Betreiber wird weiterhin das Recht eingeräumt, die an ihn übermittelten Inhalte mit dem Schriftzug des Betreibers und/oder seinem Logo zu versehen. Diese Kennzeichnung dient als Kopierschutz und ermöglicht es dem Betreiber, den Missbrauch des auf Kaufmich.com dargestellten Materials verfolgen zu können.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Betreiber im Umfeld der von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte Werbung oder Promotionen schaltet oder unter der Verwendung der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte Werbung oder Promotionen schaltet.

Also das ist genau der Text.

ERSCHRECKEND!!
Prostitution policy is plagued by bad numbers. Bad numbers and wild estimates. If there are millions of trafficking victims who counted them and where are they?

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Beitrag von ehemaliger User »

Es ist wahrscheinlich rein aus der Brille des Betreibers geschrieben und insofern durchaus OK, denn eine Nutzungsrechtseinräumung muss ja auf jeden Fall da sein. Vielleicht kann der Betreiber ja mal kontaktiert und der Vorschlag gemacht werden zu ergänzen:

"... zeitlich unbegrenzte - jedoch jederzeit durch den Nutzer widerrufliche - Nutzungsrecht ...." (Ergänzung fett gedruckt)

Mit dieser "kleinen" Änderung wären m.E. die Interessen beider Seite hinreichend gewahrt.

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fraences
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Beitrag von fraences »

Zur Zeit ist das Problem, das sich auf Grund der Unklarheit und schwammige einseitige Formulierung des AGBs sich von kaufmich Team, keinerlei Statement kommt.
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RE: Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von Soledad »

". Verbotene Inhalte

Nutzern ist untersagt, den Service des Betreibers direkt oder indirekt zu Werbezwecken zu missbrauchen, also Telefonnummern, Mailadressen, Links, SMS-Nummern oder sonstige Kontaktmöglichkeiten zwecks kommerziellen Kontakts zu anderen Nutzern zu verbreiten. Damit ist jegliche Form der Versendung von Massennachrichten an andere Nutzer von Kaufmich.com untersagt. Insbesondere die Versendung von 0190- oder 0900-Servicenummern oder anderen Mehrwertdienstenummern an andere Nutzer ist untersagt. Desweiteren ist es untersagt, auf der Webseite des Anbieters auf vergleichbare (kommerzielle oder nicht kommerzielle) Dienstleistungsangebote zur Kontaktaufnahme zu verweisen."


Das hier verstehe ich auch nicht so ganz. Eigentlich müsste es doch dann auch verboten sein, meine Telefonnummer ins Profil zu schreiben. Denn was mache ich denn sonst, als die "zwecks kommerziellen Kontakts zu anderen Nutzern zu verbreiten"?

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Beitrag von ehemaliger User »

Nee, der Betreiber verbreitet ja Deine Angaben.

Du sollst dagegen nicht potentielle Kunden mit den vom Betreiber eingestellten Daten zu Werbezwecken direkt anschreiben/mailen etc. Oder anders gesagt, Du darfst die auf dem Portal eingestellten Daten anderer Personen nicht für Deine (sonstigen) Werbemaßnahmen verwenden.

Außerdem sollst Du nicht auf andere Kontaktportale verlinken.

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RE: Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von Soledad »

Okay, danke.
Ich finde sowas schwierig zu verstehen. *schäm*

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Re: RE: Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von Zwerg »

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Soledad hat geschrieben:*schäm*
@soledad
Deine Frage war durchaus berechtigt - wenn Alle Alles verstehen könnten, bräuchte man ja keine SpezialistInnen (zum "auf menschlich übersetzen") mehr :-)

Liebe Grüße

christian

PS.: Ich finde es übrigens auch eigenartig, dass man auf seine eigene Annonce nicht verlinken darf......

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Beitrag von fraences »

@Soledad

Keine von uns versteht die neue AGBs von kaufmich.

Ich habe angefangen mal mit anderen Portalen die AGBs zu vergleichen, aber da muss wirklich mal Juristen sich dem annehmen.

Ich blicke da auch nicht durch.

Es soll eine Erklärung seitens kaufmich in den nächsten Tagen kommen, damit die von uns gestellten Fragen und Unsicherheiten geklärt werden.
Alles sehr konfus.
Ich bin gespannt.

Liebe Grüße, Fraences
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Beitrag von ehemaliger_User »

Ich denke, es geht auch darum, dass Andere hochgeladene Bilder missbräuchlich verwenden könnten - und dann kaufmich vom Rechteinhaber in die Pflicht genommen werden könnte.
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Beitrag von ehemaliger User »

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ehemaliger_User hat geschrieben:Ich denke, es geht auch darum, dass Andere hochgeladene Bilder missbräuchlich verwenden könnten - und dann kaufmich vom Rechteinhaber in die Pflicht genommen werden könnte.
Dass kaufmich von einem Rechteinhaber (und Vertragspartner) in Haftung genommen werden könnte, wenn Dritte ein Bild vom Portal klauen, kann ich allerdings nicht sehen. Kaufmich haftet nicht für Rechtsverstöße Dritter. Ein Rechteinhaber (also ein kaufmich-Kunde) muss bei Missbrauch von hochgeladenen Bildern durch Dritte direkt gegen die Dritten vorgehen.

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Beitrag von Axl »

Musste man denn der AGB zustimmen? Ansonsten wird die doch gar nicht gültig oder? Außerdem sehe ich immer noch 18 bis 20jährige auf der Plattform.

Bzgl. dem Alter: warum machen die das? Gibt es irgendwelche neuen Jugendschutzbestimmungen oder so? Auf erotikum.de ist es bspw. auch nicht erlaubt als unter 21jährige zu werben, verstehen tue ich es nicht.

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Beitrag von fraences »

Innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe besteht die Möglichkeit die neuen AGBs zu widersprechen.

Mit dem Alter von 21 Jahren, verstehe ich auch nicht. Zumal die AGBs sich widersprechen , in einen anderen Absatz, schreiben sie von Volljährigkeit.
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Beitrag von ehemaliger User »

Die Widerspruchsmöglichkeit (nach deutschem Recht) besteht in der Tat. Der Widerspruch muss dabei schriftlich erfolgen, also mit Originalunterschrift und per "Schneckenpost". Widerspruch per Email ist nicht wirksam. Nicht von dem Facebook AGB-Mumpitzgedröhne irritieren lassen.

Wenn ein Widerspruch gegen die neuen AGB eingelegt wird, hat kaufmich das Recht, das Account still zu legen und das Vertragsverhältnis zu kündigen (unter Beachtung der regulären Kündigungsfristen). Kein User hat ein Recht darauf, weiterhin nach den alten AGB behandelt zu werden.

Neukunden werden wohl automatisch mittels eines Akzeptierenbuttons die neuen AGB akzeptieren müssen.

Kaufmich wird also sinnigerweise auf einen Widerspruch kündigen und (widersprechende Alt-) Kunden, welche weiter auf kaufmich werben wollen, müssen sich dann halt neu anmelden und kommen um die neuen AGB also nicht herum.

Die einzige Alternative: dort nicht mehr präsent sein ..... Oder die Marktmacht wirken lassen, indem organisiert auf kaufmich eingewirkt wird ....

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Beitrag von fraences »

Danke, "ehemaliger User" für diese Hinweise.

Ich warte mal ein paar Tage ab, da es eine Rückmeldung geben soll auf unsere Fragen.

Vorab würde uns mitgeteilt, das bei Widerspruch (das man es schriftlich/postalisch machen sollte, würde nicht erwähnt) die alten AGBs bestehen bleiben würden, ohne das einem gekündigt wird.

An diese Aussage habe ich aber meine Zweifel. Es würde so, wohl kein Sinn ergeben. Wenn es unterschiedliche AGBS gibt.
Aber so was gibt es auch in anderen Bereichen?????


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Axl
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RE: Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von Axl »

Aber wo willst du denn deinen Widerspruch hinschicken?

Ideawise Limited
Room 603, Alliance Building
130-6 Connaught Road, Central
Hong Kong

oder

Servicecenter mit Herz GmbH
Postfach 20 04 34
13514 Berlin

Ich weiß ja nicht, aber das klingt alles nicht so, als wollte ich dort meine Daten (Name und Anschrift die dann in Verbindung mit Bilder und Beruf gebracht werden) hinsenden. Oder?

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Beitrag von ehemaliger User »

An beide Adressen, ganz einfach ;o)).

Dem Erfordernis der Schriftform kann auch durch Unterschrift mit einem Pseudonym genügt werden. Hier wäre zunächst Voraussetzung, dass der Vertragspartner einen unter dem Pseudonym kennt und eine eindeutige Zuordnung zu einer Person möglich ist. Weiterhin setzt die (deutsche) Rechtsprechung voraus, dass die Person unter dem Pseudonym "eine gewisse Bekanntheit im Verkehr" erlangt hat. Beispiel: Dolly Buster wird sicherlich mit diesem Pseudonym wirksam Verträge etc. unterschreiben können, weil mit diesem Pseudonym der "Verkehr" ganz klar eine bestimmte Person identifiziert.

Eine langjährige Kaufmich-Userin, die unter ihrem (einzigen!) Pseudonym dort und auch woanders bekannt ist, insbesondere nicht lauter verschiedene Pseudonyme auf verschiedenen Portalen und in verschiedenen Agenturen verwendet, wird also mit einiger Wahrscheinlichkeit durch Unterzeichnung mit diesem Pseudonym wirksam Widerspruch einlegen können, ohne dass dazu der Realname offenbart zu werden braucht.

Dagegen werden Frauen, welche lauter verschiedene Pseudonyme verwenden und/oder noch nicht so lange dabei sind, vermutlich zumindest in einem rechtlichen Grenzbereich zur Unwirksamkeit einer Pseudonym-Unterschrift sein.

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Nuttella66
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RE: Neue AGBs bei kaufmich

Beitrag von Nuttella66 »

KM hat mich noch nicht nach meinen Daten gefragt. Werden sie auch sicher nicht bekommen, da diese Leute da nicht einen sehr kompetenten Eindruck auf mich machen.

Und nach meiner Steuernummer bin ich auch nicht gefragt worden. Ich habe eine, aber ich weiß dass ein sehr großer Prozentsatz von Frauen die dort inserieren keine Steuernummer haben.

Die haben sich in der letzten Zeit doch wirklich schon genug Eigentore geschossen da bei KM - echt ein wirrer Haufen!
** - Wenn du in den Abgrund schaust, schaut der Abgrund auch in dich -**