Anzeigen gegen SW Kassel etc. - Legale Wohnungsprostitution
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- PlatinStern
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@hansi-andreas, danke für das angebot. meine finanzielle situation erlaubt mir diese eskapaden.
ich kann und werde einspruch einlegen. ich war heute bei einem anwalt, der mir auch schon in anderen angelegenheiten (die sexarbeit betreffend) weiter geholfen hat.
er informiert sich über meine erfolgsaussichten, wenn diese gegeben sind, werden wir gemeinsam dagegen vorgehen, wenn er meine erfolgsaussichten nicht sieht, werde ich allein vorgehen, um ein finanzielles risiko auszuschalten.
der heikle punkt ist, dass wohnungsprostitution generell in wohngebieten unzulässig ist. allerdings gibt es um mich herum einige andere gewerbebetriebe, die dann auch nicht zulässig wären, wie ich bereits schrieb.
ich bin mir meiner sache sicher und werde mich dafür einsetzen.
ich freue mich über euer interesse und werde euch berichten wie es weitergeht.
liebe grüße von annainga
ich kann und werde einspruch einlegen. ich war heute bei einem anwalt, der mir auch schon in anderen angelegenheiten (die sexarbeit betreffend) weiter geholfen hat.
er informiert sich über meine erfolgsaussichten, wenn diese gegeben sind, werden wir gemeinsam dagegen vorgehen, wenn er meine erfolgsaussichten nicht sieht, werde ich allein vorgehen, um ein finanzielles risiko auszuschalten.
der heikle punkt ist, dass wohnungsprostitution generell in wohngebieten unzulässig ist. allerdings gibt es um mich herum einige andere gewerbebetriebe, die dann auch nicht zulässig wären, wie ich bereits schrieb.
ich bin mir meiner sache sicher und werde mich dafür einsetzen.
ich freue mich über euer interesse und werde euch berichten wie es weitergeht.
liebe grüße von annainga
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@annainga:
Daß Du das durchziehen willst finde ich prima.
)
Gruß, Andreas
P.S. Eines von Hansi oder Andreas reicht eigentlich.
Daß Du das durchziehen willst finde ich prima.
Da bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Gesetz da etwas schwammig, sodaß vom Wortlaut her beides möglich wäre. Soweit ich weiß erlaubt so eine Konstruktion es den Gerichten das Recht an die Zeit anzupassen ohne daß das Gesetz geändert werden muß. Das letzte "Höchstrichterliche" Urteil hat in der Tat Wohnungsprostitution in Wohngebieten verboten. Allerdings stammt dieses Urteil aus der Zeit vor dem Prostituiertengesetz, d.h. aus meiner Sicht sollte da die Rechtssprechung an die veränderte Gesellschaftliche Situation angepasst werden. (Aber dummerweise fragen weder Politiker noch Richter nach meiner Meinung bevor sie etwas entscheiden.annainga hat geschrieben: der heikle punkt ist, dass wohnungsprostitution generell in wohngebieten unzulässig ist.

Gruß, Andreas
P.S. Eines von Hansi oder Andreas reicht eigentlich.

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- PlatinStern
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leider halten sich die gerichte momentan eher daran, dass wohnungsprostitution in wohngebieten unzulässig ist, prostitution soll in bestimmten bezirken konzentriert ausgeübt werden, denn dann ist die kontrolle einfacher.
dieses problem beschreibt stephanie klee (BuSD, Bundesverband sexueller Dienstleistungen) sehr genau.
ich will eher darauf bauen, dass ich in einem mischgebiet ansässig bin, dass mein haus ununterbrochen seit jahrzehnten gewerblich genutzt wird, eventuell, dass ich kein bordellartiger betrieb bin, weil ich ja allein arbeite und mein haus weiterhin überwiegend wohnlich nutze.
dass du an meinem problem teilnimmst und darüber nachdenkst, hilft mir schon eine menge! auf viele ideen kommt man erst durch andere @hansi-andreas (ich find den doppelnamen liab)
liebe grüße aus dem siegerland von annainga
dieses problem beschreibt stephanie klee (BuSD, Bundesverband sexueller Dienstleistungen) sehr genau.
ich will eher darauf bauen, dass ich in einem mischgebiet ansässig bin, dass mein haus ununterbrochen seit jahrzehnten gewerblich genutzt wird, eventuell, dass ich kein bordellartiger betrieb bin, weil ich ja allein arbeite und mein haus weiterhin überwiegend wohnlich nutze.
dass du an meinem problem teilnimmst und darüber nachdenkst, hilft mir schon eine menge! auf viele ideen kommt man erst durch andere @hansi-andreas (ich find den doppelnamen liab)
liebe grüße aus dem siegerland von annainga
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Wenn dieser Bescheid von den Behörden des Landkreises befürwortet wurde (was sich sicher nicht mehr nachweisen lässt), dann muss er ja auch im Gemeinderat bzw. Stadtrat deines Ortes durchgegangen sein. Du wirst zwar von ihnen offiziell kaum Unterstützung bekommen, aber vielleicht könnten sie, eine für dich positive Bewertung deiner Wohngegend abgeben Schließlich haben sie ja schon einmal deine Sache befürwortet. Denn wenn keine oder einen negative Stellungnahme der Gemeinde vorliegt, wird es vom Bau-, Ordnungs-, oder Gewerbeamt gar nicht erst bearbeitet. Ist zumindest bei uns so.
Bevor du klagst kannst du es ja auch mal mit einem klärenden Gespräch versuchen. Ich bin mir fast sicher das der Landrat keine Ahnung davon hat, das man dieser Arbeit auch seriös und diskret nachgehen kann. Vermutlich überwiegen die Vorurteile und Klischees die er aus den Medien kennt. Er wird zwar kaum Termine vergeben, aber versuche es doch mal über die Gleichstellungsbeauftragte deines Landkreises. Das ist ja ein großes Thema auf
http://www.siegen-wittgenstein.de/stand ... ys/660.htm
Vielleicht kann man über diesen Weg was machen.
Bevor du klagst kannst du es ja auch mal mit einem klärenden Gespräch versuchen. Ich bin mir fast sicher das der Landrat keine Ahnung davon hat, das man dieser Arbeit auch seriös und diskret nachgehen kann. Vermutlich überwiegen die Vorurteile und Klischees die er aus den Medien kennt. Er wird zwar kaum Termine vergeben, aber versuche es doch mal über die Gleichstellungsbeauftragte deines Landkreises. Das ist ja ein großes Thema auf
http://www.siegen-wittgenstein.de/stand ... ys/660.htm
Vielleicht kann man über diesen Weg was machen.
> ich lernte Frauen zu lieben und zu hassen, aber nie sie zu verstehen <
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Weißt Du von "neuen" seit dem Prostituiertengesetz gefällten Urteilen?annainga hat geschrieben:leider halten sich die gerichte momentan eher daran, dass wohnungsprostitution in wohngebieten unzulässig ist,
Den Aufsatz von Stephanie Klee hatte ich mir auch schon angeschaut. Auf den Webseiten vom BuSD gab es auch mal einen Artikel zu der Sache in Berlin, in der auch der entsprechende Paragraph zittiert war und auf auf ein Urteil eines OLG aus dem letzten Jahrtausend (1987 oder so) verwiesen wurde. Ich kann den jetzt aber nicht mehr finden.
Im Zweifelsfall hat aber Dein Anwalt davon natürlich mehr Ahnung als ein (mehr oder weniger) informierter Laie wie ich.
Wenn ich Dir helfen kann (und sei es nur durch moralische Unterstützung) tue ich das gerne!annainga hat geschrieben: dass du an meinem problem teilnimmst und darüber nachdenkst, hilft mir schon eine menge! auf viele ideen kommt man erst durch andere @hansi-andreas (ich find den doppelnamen liab)

Aber eigentlich bin ich nur neugierig. (Und etwas verärgert, was unsere Justiz/Executive für ein Mist baut, nicht nur in Hinsicht auf SW.

Gruß, Andreas
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- PlatinStern
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es gibt sogar ein gutachten (positiv) über wohnungsprostitution. wobei das womöglich nicht der begriff ist, unter den mein vorhaben fällt. denn ich bin weniger als 3 frauen und mein haus wird weiter überwiegend wohnzwecken dienen. eventuell benötige ich gar keine erlaubnis, auf keinen fall muss ich ein gewerbe anzeigen. ich bin nicht anzeigepflichtig. aber ehrlich gesagt, blicke ich selber nicht ganz durch die verordnungen durch.
die idee mit einem "offenen brief" ist prima. könnte man als mittel andenken. jetzt warte ich ab, was der anwalt dazu sagt. denn einige dinge, verstehe ich nicht, weil ich die juristen-sprache nicht verstehe.
@cora und @nathalia und @andere, die es wissen: wie habt ihr denn die wohnungsprostitution angemeldet? oder werdet ihr nur geduldet? wo kein kläger, da kein richter .....
liebe grüße von annainga
die idee mit einem "offenen brief" ist prima. könnte man als mittel andenken. jetzt warte ich ab, was der anwalt dazu sagt. denn einige dinge, verstehe ich nicht, weil ich die juristen-sprache nicht verstehe.
@cora und @nathalia und @andere, die es wissen: wie habt ihr denn die wohnungsprostitution angemeldet? oder werdet ihr nur geduldet? wo kein kläger, da kein richter .....
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@annainga
Ich habe einen super Vermieter, den ich eigentlich jedem nur wünschen kann. Von Anfang an, habe ich mit offenen Karten gespielt. Da ich auch in einem normalen Mietshaus bin, hat mein Vermieter mit den anderen Mietern gesprochen und ihnen erklärt, dass ich Gewerbemiete zahle und das mein Gewerbe ein Stilles ist und auch die Gäste froh sind, wenn sie nicht im Treppenhaus gesehen werden. Er hat angeführt, dass er die Räume auch an einen Rechtsanwalt vermieten könnte, nur bestehe dann eben die Gefahr, dass Straftäter ins Haus kämen, die anwaltlichen Beistand suchen. In den sieben Jahren gab es auch Anfeindungen, von neu zugezogenen Mietern, die aber immer gleich von meinem Vermieter bereinigt wurden. Selbst, als Wohnungskündigungen kamen weil man nicht mit dem, Millieu unter einem Dach wohnen möchte, hat mein Vermieter das ganz cool gesehen. Inzwischen hat er mir sogar noch eine Wohnung vermietet. Ich denke aber, so wie mein Vermieter zu der Sache steht, das ist eher die Ausnahme. Von Seiten der Behörden habe ich auch keinerlei Probleme gehabt. Das Gewerbe ist ordentlich angemeldet und obwohl auf der anderen Straßenseite ein Kindergarten ist und selbst in unserem Haus eine Beratungsstelle für Problemfamilien etabliert wurde, habe ich keinerlei Schwierigkeiten.
Liebe Grüße, Cora
Ich habe einen super Vermieter, den ich eigentlich jedem nur wünschen kann. Von Anfang an, habe ich mit offenen Karten gespielt. Da ich auch in einem normalen Mietshaus bin, hat mein Vermieter mit den anderen Mietern gesprochen und ihnen erklärt, dass ich Gewerbemiete zahle und das mein Gewerbe ein Stilles ist und auch die Gäste froh sind, wenn sie nicht im Treppenhaus gesehen werden. Er hat angeführt, dass er die Räume auch an einen Rechtsanwalt vermieten könnte, nur bestehe dann eben die Gefahr, dass Straftäter ins Haus kämen, die anwaltlichen Beistand suchen. In den sieben Jahren gab es auch Anfeindungen, von neu zugezogenen Mietern, die aber immer gleich von meinem Vermieter bereinigt wurden. Selbst, als Wohnungskündigungen kamen weil man nicht mit dem, Millieu unter einem Dach wohnen möchte, hat mein Vermieter das ganz cool gesehen. Inzwischen hat er mir sogar noch eine Wohnung vermietet. Ich denke aber, so wie mein Vermieter zu der Sache steht, das ist eher die Ausnahme. Von Seiten der Behörden habe ich auch keinerlei Probleme gehabt. Das Gewerbe ist ordentlich angemeldet und obwohl auf der anderen Straßenseite ein Kindergarten ist und selbst in unserem Haus eine Beratungsstelle für Problemfamilien etabliert wurde, habe ich keinerlei Schwierigkeiten.
Liebe Grüße, Cora
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@ annainga
Soviel ich weiß, interessiert das Bauamt sich nicht für die Art der gewerblichen Nutzung. Die gewerbliche Nutzung an sich ist genehmigt und das reicht wohl aus. Ich muß dazu sagen, bei uns ist es um ein vielfaches einfacher, das Gewerbe zu betreiben, wir haben auch keinerlei Probleme mit den Behörden.
Lieben Gruß, Cora
Soviel ich weiß, interessiert das Bauamt sich nicht für die Art der gewerblichen Nutzung. Die gewerbliche Nutzung an sich ist genehmigt und das reicht wohl aus. Ich muß dazu sagen, bei uns ist es um ein vielfaches einfacher, das Gewerbe zu betreiben, wir haben auch keinerlei Probleme mit den Behörden.
Lieben Gruß, Cora
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danke @cora für die schnelle antwort.
die erlaubnis der gewerblichen nutzung ist bei mir auch gegeben, aber mir wurde von der stadtverwaltung gesagt, ich müsse einen antrag auf raumänderungsnutzung stellen.
ich will aber hier mal die behörden in schutz nehmen, denn meine ablehnung kam nicht von ämtern, sondern von einem cdu-politiker. das ist zumindest meine meinung. er wird sicher sagen, im rahmen seiner tätigkeit, ich sage im rahmen seiner parteizugehörigkeit.
liebe grüße von annainga
die erlaubnis der gewerblichen nutzung ist bei mir auch gegeben, aber mir wurde von der stadtverwaltung gesagt, ich müsse einen antrag auf raumänderungsnutzung stellen.
ich will aber hier mal die behörden in schutz nehmen, denn meine ablehnung kam nicht von ämtern, sondern von einem cdu-politiker. das ist zumindest meine meinung. er wird sicher sagen, im rahmen seiner tätigkeit, ich sage im rahmen seiner parteizugehörigkeit.
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@annainga
bei mir war das bisschen schwierig,ich habe zwar von Einfang an mit offener Karten gespielt,der Immobilien Markler hatte mir auch gesagt,kein Problem bei Vermieterin und Nachbarn,ich habe es auch gelassen in Vertrag zu schreiben,wo zu ich es vermieten will und das ich auch untervermieten darf,aber er hatte mich belogen,2 verschiedenen Vertagst gemacht,in meinem war geschrieben,wo zu der Wohnung dient in anderen nicht,nach fast ein Jahr,habe ich ein Kündigung gekriegt und die meisten Nachbarn hatten eine Petition gegen mir gesammelt.
Das ende von lied war,das die Vermieterin mit 3 Nachbarn gesprochen hatte,die haben sie gesagt,das ich der ruhigste Wohnung bin und ganz nett,Kündigung zurück gezogen,sie hab auch jetzt der selber Vertrag wie ich,die restlichen Nachbarn sind auch schon ruhig,nur einer musste ich versprechen,das ich nicht in Internet mit Adresse inseriere.
Nachbarn hatten gesehen das es ruhig ist und die Kunden wollen nicht gesehen werden.Eine habe ich gelernt,immer mit Vermieter Persönlich reden!!!Und der Markler musste vor Gericht.
LG Nathalia
bei mir war das bisschen schwierig,ich habe zwar von Einfang an mit offener Karten gespielt,der Immobilien Markler hatte mir auch gesagt,kein Problem bei Vermieterin und Nachbarn,ich habe es auch gelassen in Vertrag zu schreiben,wo zu ich es vermieten will und das ich auch untervermieten darf,aber er hatte mich belogen,2 verschiedenen Vertagst gemacht,in meinem war geschrieben,wo zu der Wohnung dient in anderen nicht,nach fast ein Jahr,habe ich ein Kündigung gekriegt und die meisten Nachbarn hatten eine Petition gegen mir gesammelt.
Das ende von lied war,das die Vermieterin mit 3 Nachbarn gesprochen hatte,die haben sie gesagt,das ich der ruhigste Wohnung bin und ganz nett,Kündigung zurück gezogen,sie hab auch jetzt der selber Vertrag wie ich,die restlichen Nachbarn sind auch schon ruhig,nur einer musste ich versprechen,das ich nicht in Internet mit Adresse inseriere.
Nachbarn hatten gesehen das es ruhig ist und die Kunden wollen nicht gesehen werden.Eine habe ich gelernt,immer mit Vermieter Persönlich reden!!!Und der Markler musste vor Gericht.
LG Nathalia
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danke für deine antwort @nathalia
habe ich das richtig verstanden, der makler hatte den vertrag mit prostitution, du den ohne?
naja, hauptsache du hast jetzt die erlaubnis. eine frage hätte ich: ist diese wohnung ausdrücklich zur wohnungsprostitution freigegeben oder nur zu gewerblichen zwecken?
es scheint leichter zu sein, eine wohnung zu prostitutionszwecken zu mieten, als in seinem eigenen haus prostitution anzubieten.
liebe grüße von annainga
habe ich das richtig verstanden, der makler hatte den vertrag mit prostitution, du den ohne?
naja, hauptsache du hast jetzt die erlaubnis. eine frage hätte ich: ist diese wohnung ausdrücklich zur wohnungsprostitution freigegeben oder nur zu gewerblichen zwecken?
es scheint leichter zu sein, eine wohnung zu prostitutionszwecken zu mieten, als in seinem eigenen haus prostitution anzubieten.
liebe grüße von annainga
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Das ist ein normales Wohnung in ein Wohnhaus,in Vertrag steht das diese Wohnung dient als erotische Massagen Salon,allerdings musste ich Gewerbe anmelden als Zimmervermietung und muss sogar 249 euro in Jahr zahlen auf Berufsgenossenschaft,obwohl ihm meine Steuerberaterin erklär hatte was das ist.Ich weis zwar nicht wie wollen die mir zahlen kranken Geld wenn ich ein Beruf Unfall habe,aber na ja und was für ein Berufs Unfall,hm,Lustige Vorstellung,vielleicht geritten auf Gast und auf boden gefallen?
Mit dem Vertrag war es anderes,ich hatte der richtige und Vermieterin der falsche.Der ganze Haus habt 15 Wohnungen und gehört eine Vermieterin.Ich zahle normale Miete,wie jeder andere Bewohner.
LG Nathalia
Mit dem Vertrag war es anderes,ich hatte der richtige und Vermieterin der falsche.Der ganze Haus habt 15 Wohnungen und gehört eine Vermieterin.Ich zahle normale Miete,wie jeder andere Bewohner.
LG Nathalia
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Nananah! Nathalia, Du sollst doch nicht immer so stürmisch sein.Nathalia hat geschrieben:Berufs Unfall,hm,Lustige Vorstellung,vielleicht geritten auf Gast und auf boden gefallen?

Was eine Berufsgenossenschaft auch versichert wäre z.B. wenn Du in der Dusche hinfällst, oder beim Bettenmachen oder einer der anderen tausend Dinge, die man im Haushalt so macht.
Gruß, Andreas
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ich habe mich immer gewundert, dass ich bis jetzt kein einziges gewerbe kenne, dass mit der bezeichnung "prostitution" gemeldet ist. es wird verschleiert, nein, falsch ausgedrückt, sorry, es muss verschleiert werden mit bezeichnungen wie "massagesalon", "gewerbliche zimmervermietung" usw., um eine erlaubnis zu erhalten.
ich wusste bisher nur nicht warum: weil prostitution nicht beim namen genannt werden darf und es als tätigkeit gilt, die der unsittlichkeit vorschub leistet.
schwarz auf weiß kann man das nachlesen. es steht in dem bericht des bundesministerium, ich habe ihn zum download auf die portalseite gestellt. dort heißt es auszugsweise:
"Ein Teil der anwesenden Ländervertreter vertrat die Auffassung, das Prostitutionsgesetz habe an der gewerberechtlichen Einstufung als „sozial unwertige“ Tätigkeit nichts geändert.
Die Wertung sowohl der Tätigkeit von Prostituierten als auch des Betriebes als sittenwidrig hat zur Folge, dass die Prostitution kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und daher weder anmelde- noch erlaubnisfähig war und teilweise nach wie vor ist. Betriebe werden zum Teil geduldet oder unter einer anderen Bezeichnung, wie z. B. der der „gewerblichen
Zimmervermietung“, in das Gewerberegister aufgenommen.
(...)
Die Frage nach der Einordnung der Prostituierten selbst als Gewerbetreibende wurde uneinheitlich beantwortet. Neun Richter und Richterinnen stimmten der Aussage, Prostitution sei auch nach Inkrafttreten des ProstG kein Gewerbe und selbstständige Prostituierte müssten daher keine Gewerbeanzeige erstatten, zu. Sechs Befragte lehnten diese Einschätzung ab.
(...)
Ein Befragter stützte seine Zustimmung zur Vereinbarkeit darauf, dass Verträge über sexuelle Dienstleistungen nach wie vor sittenwidrig seien: „Da entgeltliche Verträge über sexuelles Verhalten nach wie vor, also auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes, sittenwidrig sind, halte ich die mit dem Prostitutionsgesetz verbundene Neubewertung von Prostitution mit der Ermächtigungsgrundlage, Sperrbezirke zu schaffen, sowie mit § 184 d StGB (§ 184 a StGB alter Fassung) für vereinbar.“355
ich müsste mein vorhaben umbenennen und mein bauamt käme um eine erlaubnis nicht herum. irgendwie witzig, dass 2 häuser, weniger als 50 m luftlinie von mir entfernt frühstückspensionen sind (ich lebe in einem erholungs- und skigebiet).
@nathalia! toll, dass du versichert bist in der berufsgenossenschaft. damit gehörst du zu den wenigen sexarbeiterInnen, die dazu beitragen, sexarbeit in die "normalität" zu bringen. herzlichen glückwunsch! du schreibst darüber so nebensächlich und ich war auf der jahrelangen suche nach einer versicherung, die mich als sexarbeiterin versichern würde. ich habe erst vor kurzem von dieser möglichkeit erfahren...
liebe grüße von annainga
ich wusste bisher nur nicht warum: weil prostitution nicht beim namen genannt werden darf und es als tätigkeit gilt, die der unsittlichkeit vorschub leistet.
schwarz auf weiß kann man das nachlesen. es steht in dem bericht des bundesministerium, ich habe ihn zum download auf die portalseite gestellt. dort heißt es auszugsweise:
"Ein Teil der anwesenden Ländervertreter vertrat die Auffassung, das Prostitutionsgesetz habe an der gewerberechtlichen Einstufung als „sozial unwertige“ Tätigkeit nichts geändert.
Die Wertung sowohl der Tätigkeit von Prostituierten als auch des Betriebes als sittenwidrig hat zur Folge, dass die Prostitution kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und daher weder anmelde- noch erlaubnisfähig war und teilweise nach wie vor ist. Betriebe werden zum Teil geduldet oder unter einer anderen Bezeichnung, wie z. B. der der „gewerblichen
Zimmervermietung“, in das Gewerberegister aufgenommen.
(...)
Die Frage nach der Einordnung der Prostituierten selbst als Gewerbetreibende wurde uneinheitlich beantwortet. Neun Richter und Richterinnen stimmten der Aussage, Prostitution sei auch nach Inkrafttreten des ProstG kein Gewerbe und selbstständige Prostituierte müssten daher keine Gewerbeanzeige erstatten, zu. Sechs Befragte lehnten diese Einschätzung ab.
(...)
Ein Befragter stützte seine Zustimmung zur Vereinbarkeit darauf, dass Verträge über sexuelle Dienstleistungen nach wie vor sittenwidrig seien: „Da entgeltliche Verträge über sexuelles Verhalten nach wie vor, also auch nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes, sittenwidrig sind, halte ich die mit dem Prostitutionsgesetz verbundene Neubewertung von Prostitution mit der Ermächtigungsgrundlage, Sperrbezirke zu schaffen, sowie mit § 184 d StGB (§ 184 a StGB alter Fassung) für vereinbar.“355
ich müsste mein vorhaben umbenennen und mein bauamt käme um eine erlaubnis nicht herum. irgendwie witzig, dass 2 häuser, weniger als 50 m luftlinie von mir entfernt frühstückspensionen sind (ich lebe in einem erholungs- und skigebiet).
@nathalia! toll, dass du versichert bist in der berufsgenossenschaft. damit gehörst du zu den wenigen sexarbeiterInnen, die dazu beitragen, sexarbeit in die "normalität" zu bringen. herzlichen glückwunsch! du schreibst darüber so nebensächlich und ich war auf der jahrelangen suche nach einer versicherung, die mich als sexarbeiterin versichern würde. ich habe erst vor kurzem von dieser möglichkeit erfahren...
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@annainga
In dem Moment wo ich eine Gewerbe angemeldet habe,hatten die sich gemeldet,also muss ich sie zahlen,ist aber auch besser so,nebenbei habe ich Krankenversicherung,rentenver.,dann zahle ich mir auch noch Rechtsschutzversicherung,ist nicht teuer,sicher ist sicher,das hatte mir mein Rechtsanwalt geraten,weil wie er gesagt hatte,gerade wir SW können leichter als jeder andere in Schwierigkeiten kommen,ich bin eben versichert überall,auch wenn ich SW bin und das schockiert die meisten Kunden,wenn wir uns über Versicherungen unterhalten " Wie du bist versichert? " so mit die Ironie in stimme " SW haben die selbe Rechte wie ich?Gibst nicht " und deswegen bin ich der meinung das jeder SW sollte zeigen in diesen Sinne das er hab die Rechte dazu und im ruhe schön schockieren.Das tut nehmlich gut,das zeigt das Prostitution ist ganz gerecht lich und wir sind auch normale Menschen.
Bin Heute nicht so gut drauf,oder?
LG Nathalia
In dem Moment wo ich eine Gewerbe angemeldet habe,hatten die sich gemeldet,also muss ich sie zahlen,ist aber auch besser so,nebenbei habe ich Krankenversicherung,rentenver.,dann zahle ich mir auch noch Rechtsschutzversicherung,ist nicht teuer,sicher ist sicher,das hatte mir mein Rechtsanwalt geraten,weil wie er gesagt hatte,gerade wir SW können leichter als jeder andere in Schwierigkeiten kommen,ich bin eben versichert überall,auch wenn ich SW bin und das schockiert die meisten Kunden,wenn wir uns über Versicherungen unterhalten " Wie du bist versichert? " so mit die Ironie in stimme " SW haben die selbe Rechte wie ich?Gibst nicht " und deswegen bin ich der meinung das jeder SW sollte zeigen in diesen Sinne das er hab die Rechte dazu und im ruhe schön schockieren.Das tut nehmlich gut,das zeigt das Prostitution ist ganz gerecht lich und wir sind auch normale Menschen.
Bin Heute nicht so gut drauf,oder?
LG Nathalia
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doch, habe alles verstanden @nathalia.
dann fehlt dir nur noch die lebensversicherung und die arbeitsunfähigkeitsversicherung (daran habe ich mir bisher die zähne ausgebissen, sobald ich als beruf "prostituierte" angegeben habe, wurde nichts aus einem vertragsabschluss, bei falschangabe entfällt der versicherungsschutz).
das wäre jetzt aber thema für einen anderen themenbereich.
liebe grüße von annainga
dann fehlt dir nur noch die lebensversicherung und die arbeitsunfähigkeitsversicherung (daran habe ich mir bisher die zähne ausgebissen, sobald ich als beruf "prostituierte" angegeben habe, wurde nichts aus einem vertragsabschluss, bei falschangabe entfällt der versicherungsschutz).
das wäre jetzt aber thema für einen anderen themenbereich.
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@Nathalia:
Mach Dir keine Sorgen wegen Deinem Deutsch. Manchmal muß ich zwar schmunzeln, aber man kann immer verstehen, was Du meinst.
)
)
@annainga:
Ein Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist aber auch schwierig. Soll die auch zahlen, wenn man keine Lust mehr hat, wenn man von der Arbeit psychische Probleme hat, wenn man nicht mehr schön genug ist um genug Kundschaft zu haben? Da dürfte auch ein Problem sein, daß die Versicherungen keine Ahnung haben, wie sie das Risiko berechnen sollen.
Gruß, Andreas
Mach Dir keine Sorgen wegen Deinem Deutsch. Manchmal muß ich zwar schmunzeln, aber man kann immer verstehen, was Du meinst.
Nein, einschalfen sollst Du bei der Arbeit nicht. .oO(Obwohl... aber das gehört hier nicht hin.Nathalia hat geschrieben:Ich gebe mir mühe ein bisschen langsamer zu werden,versprochenanschlaffen sollte ich nicht oder? :-))

Keine Ahnung. Evtl. haben die einen festen Satz, unabhängig vom Einkommen. Besser Du versuchst gar nicht erst in die Situation zu kommen, wo Du es brauchst. (Neee, was verbreite ich wieder Weisheiten heute.Nathalia hat geschrieben: Die frage ist nur,wie wollen die mir dann meine kranken Geld bezahlen?Nach was? Steuer oder so? Da habe ich echt keine Ahnung.

@annainga:
Ein Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist aber auch schwierig. Soll die auch zahlen, wenn man keine Lust mehr hat, wenn man von der Arbeit psychische Probleme hat, wenn man nicht mehr schön genug ist um genug Kundschaft zu haben? Da dürfte auch ein Problem sein, daß die Versicherungen keine Ahnung haben, wie sie das Risiko berechnen sollen.
Gruß, Andreas