Ich denke nun wieder einmal darüber nach, mit die Karte zu holen, jedoch weiss ich nicht und habe auch online nichts gefunden, wieviel Steuern man zahlen muss.
Ich weiss, dass es in den Bundesländern einen Fixsatz gibt, gibt es den in Wien auch? Da ja alles geändert wurde, habe ich gar keinen Überblick.
Danke für Eure Hilfe
Frage bezgl. Finanzamt
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Früher gab es in einigen Bundesländern die Praxis, Steuern von SW in Form einer pauschalen Abzugssteuer einzuheben. Das war aber durch das Gesetz nicht gedeckt und wurde daher voriges Jahr per Erlass abgestellt.
Jetzt wird die Einkommensteuer einheitlich bundesweit auf zwei Arten eingehoben:
1. Es überwiegen bei der Tätigkeit der SW die Merkmale einer selbständigen Tätigkeit. Dann hat sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb und muss Aufzeichnungen führen und eine Steuererklärung abgeben.
2. Die SW ist in einen Bordellbetrieb so weit eingebunden, dass die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit überwiegen. Dann hat der Inhaber des Bordellbetriebs wie ein Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
Der Erlass dazu: Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
Die Höhe der Einkommensteuer richtet nach der Höhe des Einkommens gemäß dem Einkommensteuertarif laut § 33 EStG.
Jetzt wird die Einkommensteuer einheitlich bundesweit auf zwei Arten eingehoben:
1. Es überwiegen bei der Tätigkeit der SW die Merkmale einer selbständigen Tätigkeit. Dann hat sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb und muss Aufzeichnungen führen und eine Steuererklärung abgeben.
2. Die SW ist in einen Bordellbetrieb so weit eingebunden, dass die Merkmale einer nichtselbständigen Tätigkeit überwiegen. Dann hat der Inhaber des Bordellbetriebs wie ein Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
Der Erlass dazu: Ertragsteuerliche Beurteilung von Sexdienstleistungen
Die Höhe der Einkommensteuer richtet nach der Höhe des Einkommens gemäß dem Einkommensteuertarif laut § 33 EStG.
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