https://www.derstandard.at/story/200013 ... -und-maske
Ab Mittwoch dürfen sich – sofern der Verordnungsentwurf hält – Händlerinnen und Wirte, Museumsbetreiber und Friseurinnen aussuchen, ob sie einen 3G-Nachweis verlangen oder ob alle Gäste eine Maske tragen.
Eigentlich sollte die Maske in Innenräumen wieder kommen – so hatte es Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am vergangenen Freitag verkündet. Was dann am Dienstag publik wurde, ist allerdings deutlich differenzierter.
Dem STANDARD liegt der Entwurf zu jener Verordnung vor, die ab Mittwoch, 23. März die Corona-Regeln vorgibt. Am Dienstagabend war diese allerdings noch nicht offiziell kundgemacht, nächtliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden, bis zuletzt verhandelten ÖVP und Grüne über Details. Geplant war vorerst jedenfalls Folgendes:
Maskenpflicht oder 3G-Kontrollen In vielen Bereichen werden die Betreiberinnen und Betreiber die Wahl haben, ob sie eine Masken- oder eine 3G-Pflicht, also nur Geimpfte, Genesene und Getestete hineinlassen, verhängen. In diese Kategorie fallen Geschäfte – egal ob essenziell oder nicht –, Dienstleistungsbetriebe, Kirchen, Sportstätten und Freizeit- oder Kultureinrichtungen. Das gilt auch in Seilbahnen oder Reisebussen und in Hotels. Auch in der Gastro muss 3G oder Maske verlangt werden, wobei die Maske am Sitzplatz nicht getragen werden muss. Die Regel gilt auch bei Zusammenkünften von mehr als 25 Teilnehmenden. Nur wenn man auf einem zugewiesenen Sitzplatz konsumiert, darf man die Maske abnehmen. In allen Bereichen müssen sich Betreiberinnen oder Händler auf ein Konzept festlegen, die Entscheidung liegt nicht bei den Gästen.
Maske ohne Alternative Kein Ausweichen auf 3G gibt es etwa in Öffis oder beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen. Auch am Arbeitsplatz ist keine Alternative angedacht, wobei die Maske nicht getragen werden muss, wenn es andere Schutzmaßnahmen gibt oder man allein arbeitet.
Maske und 3G Sowohl einen Nachweis als auch Maske braucht es in sensiblen Bereichen. Das betrifft etwa den Besuch in Alten- und Pflegeheimen und in Spitälern.
Schulen Die neue Verordnung wird nicht für den Schulbereich gelten, da kündigte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) bereits an, dass zumindest bis Ostern alles beim Alten bleibt. Das heißt, am Sitzplatz muss keine Maske getragen werden, vorerst wird dreimal die Woche getestet.
Quarantäneregeln Auch die sollen sich am Mittwoch ändern, Details dazu standen zuletzt aber aus. Der Gesundheitsminister kündigte an, dass infiziertes Personal im Gesundheitsbereich unter bestimmten Bedingungen arbeiten darf. Das wird in einer Empfehlung an die Länder geregelt, nicht per Verordnung. Aus Wien hieß es bereits, man werde Quarantäneerleichterungen für infiziertes Gesundheitspersonal nicht umsetzen – in Niederösterreich wurde schon am Freitag gelockert. Noch weiter als momentan geplant ist in der Vorwoche der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) gegangen. Er dachte laut über eine generelle Abschaffung der Quarantäne nach. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) schließt das nicht von vornherein aus. Ein allgemeines Quarantäne-Aus wäre "sehr gut, falls es medizinisch gerechtfertigt ist", sagte er am Dienstag, die Entscheidung sieht er aber im Gesundheitsressort.
Tests Die neuen Masken- und 3G-Regeln gelten vorerst nur bis zum 2. April und könnten schon wieder außer Kraft sein, wenn die Gratistests limitiert werden. Bekanntlich soll es ab 1. April nur noch je fünf PCR- und Antigentests pro Person und Monat geben. Dazu braucht es eine Gesetzesänderung, die am Donnerstag durch den Nationalrat gehen soll.
Wien Die Hauptstadt wird wohl bei den strengeren Regeln, also 2G in der Gastro, Maske im ganzen Handel, bleiben.
Kritik an den kolportierten Änderungen kam am Dienst von der Innsbrucker Virologin Dorothee von Laer. Sie hält die Wiedereinführung von 3G für sinnlos und sprach sich in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen für eine 1G-Regel aus. Zutritt sollen also nur negativ getestete Personen haben dürfen. Mehr dazu hier.
Grüße Nora
Verordnung vom 23.3.2022 Entwurf
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 125
- Registriert: 15.10.2015, 20:57
- Wohnort: Speckgürtel
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- ModeratorIn
- Beiträge: 125
- Registriert: 15.10.2015, 20:57
- Wohnort: Speckgürtel
- Ich bin: SexarbeiterIn
-
- Senior Admin
- Beiträge: 18072
- Registriert: 15.06.2006, 19:26
- Wohnort: 1050 Wien
- Ich bin: engagierter Außenstehende(r)
Re: Verordnung vom 23.3.2022 Entwurf
Mit einem Tag Verspätung soll nun die - für die Politik unerwartet notwendige - Regelverschärfung in Kraft treten. Die geplante Verordnung liegt krone.at bereits vor und soll von Donnerstag bis Mitte April (16. April) gelten.
FFP2-Pflicht kehrt zurück
Ganz wesentlicher Punkt dabei ist die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen - demnach ist eine solche in allen geschlossenen öffentlichen Räumen verpflichtend zu tragen. Mehr oder weniger vom Tisch ist die lange diskutierte Wahlmöglichkeit zwischen einer FFP2-Pflicht und der 3G-Kontrolle. Letztere „Wahlmöglichkeit“ gibt es nur in der Nachtgastronomie sowie bei Zusammenkünften ab 100 Personen ohne zugewiesenen Sitzplätzen - sofern es aber fixierte Sitzplätze gibt, ist auch hier Maske zu tragen.
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
an öffentlichen Orten (keine Maskenpflicht Outdoor)
in Verkehrsmitteln
im lebensnotwendigen wie auch im nicht-lebensnotwendigen Handel (gesamter Handel)
bei körpernahen Dienstleistungen in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz)
in der Beherbergung
in Sportstätten
in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
an Arbeitsorten in Alten- und Pflegeheimen
in Krankenanstalten
bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. im Theater, der Oper, im Kino etc.)
bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.). In diesem konkreten Fall hat der Veranstalter aber eine „Wahlmöglichkeit“. Entscheidet sich dieser für eine 3G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht.
Ausgenommen von der Maskenpflicht ist der private Wohnbereich, der Verabreichungsplatz in der Gastronomie sowie Proben oder künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung.
https://www.krone.at/2662672
FFP2-Pflicht kehrt zurück
Ganz wesentlicher Punkt dabei ist die Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen - demnach ist eine solche in allen geschlossenen öffentlichen Räumen verpflichtend zu tragen. Mehr oder weniger vom Tisch ist die lange diskutierte Wahlmöglichkeit zwischen einer FFP2-Pflicht und der 3G-Kontrolle. Letztere „Wahlmöglichkeit“ gibt es nur in der Nachtgastronomie sowie bei Zusammenkünften ab 100 Personen ohne zugewiesenen Sitzplätzen - sofern es aber fixierte Sitzplätze gibt, ist auch hier Maske zu tragen.
Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
an öffentlichen Orten (keine Maskenpflicht Outdoor)
in Verkehrsmitteln
im lebensnotwendigen wie auch im nicht-lebensnotwendigen Handel (gesamter Handel)
bei körpernahen Dienstleistungen in der Gastronomie (am Weg zum Platz, nicht am Verabreichungsplatz)
in der Beherbergung
in Sportstätten
in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
an Arbeitsorten in Alten- und Pflegeheimen
in Krankenanstalten
bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen mit zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. im Theater, der Oper, im Kino etc.)
bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplätzen ab 100 Personen (dh. bei Partys, Hochzeitsfeiern etc.). In diesem konkreten Fall hat der Veranstalter aber eine „Wahlmöglichkeit“. Entscheidet sich dieser für eine 3G-Kontrolle, gilt keine Maskenpflicht.
Ausgenommen von der Maskenpflicht ist der private Wohnbereich, der Verabreichungsplatz in der Gastronomie sowie Proben oder künstlerische Darbietungen in fixer Zusammensetzung.
https://www.krone.at/2662672