Es war anzunehmen, das aufgrund der auslaufenden Corona-Maßnahmen kein PCR Test bei der Pflichtuntersuchung mehr erforderlich ist.
Ich habe heute morgen bei der MA 15 angerufen und nachgefragt.
Es wurde bestätigt.
Beste Grüße
Nora
Kein Covid-19 Test mehr notwendig bei MA15 ab heute 01.03.2023
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Re: Kein Covid-19 Test mehr notwendig bei MA15 ab heute 01.03.2023
Auch die Seite https://www.wien.gv.at/gesundheit/einri ... esundheit/ der Stadt Wien, schreibt keine PCR Test mehr vor allerdings:
Zutrittsregeln für ambulante Patient*innen - auch wenn Sie geimpft und/oder genesen sind:
Sie werden gebeten, negativ PCR-getestet zu sein (Test nicht älter als 72 Stunden sowie von einer zugelassenen Stelle durchgeführt und ausgestellt).
FFP2 Maske ist allerdings weiter vorgeschrieben.
beste Grüße Nora
Zutrittsregeln für ambulante Patient*innen - auch wenn Sie geimpft und/oder genesen sind:
Sie werden gebeten, negativ PCR-getestet zu sein (Test nicht älter als 72 Stunden sowie von einer zugelassenen Stelle durchgeführt und ausgestellt).
FFP2 Maske ist allerdings weiter vorgeschrieben.
beste Grüße Nora
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Re: Kein Covid-19 Test mehr notwendig bei MA15 ab heute 01.03.2023
Verstehe ich irgendwie nicht, weil:
Siehe Artikel:
Ende der Mundschutzpflicht
Warum Masken in Wien plötzlich verboten sind
Von
t-online
Aktualisiert am 08.03.2023 - 19:35 Uhr
Lesedauer: 1 Min.
Passanten in Wien: In Bussen und Bahnen wurde die Maskenpflicht Anfang März abgeschafft.
Die Hauptstadt Österreichs hielt lange am Masketragen fest. Nun wurde die Pflicht gekippt. Rein rechtlich steht damit das Tragen eines Mundschutzes sogar unter Strafe.
Nachdem die österreichische Hauptstadt Wien Anfang des Monats die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen aufgehoben hat, rätselt die Stadt über die aktuelle Rechtslage: Denn streng genommen müsste Menschen, die jetzt weiter eine Schutzmaske in der Bahn tragen wollen, eine Geldstrafe drohen. Darüber berichtete zuerst die Wiener Wochenzeitung "Falter".
Der Hintergrund ist ein Gesetz, dass 2017 die damalige Bundesregierung verabschiedet hatte: Seitdem ist es in dem Land verboten, sich an öffentlichen Orten oder in Gebäuden so zu verhüllen, dass das Gesicht nicht mehr erkennbar ist. Wer dagegen verstößt, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen. Das Gesetz zielte damals darauf ab, Vollverschleierungen durch Niqabs oder Burkas in Österreich zu verhindern.
"Totes Recht"
Mit Beginn der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie wurde das Gesetz ausgehebelt. Jetzt, wo in Wien als letzter Ort die Pflicht zur Maske in dem Land beendet wurde, bleibt unklar, ob eine Geldstrafe droht, falls jemand freiwillig weiter eine Maske in der Bahn trägt.
Das Innenministerium teilte gegenüber dem "Falter" mit, man werde in den kommenden Monaten bei der Anwendung des Verbot "verhältnismäßig" einschreiten. Demnach sei keine Strafe vorgesehen, falls jemand das Tragen aus gesundheitlichen Gründen "glaubhaft machen kann". Allerdings sei das Gesetz auch schon zuvor größtenteils ignoriert worden: "Ich würde fast sagen, das ist totes Recht", sagte der Bundesvorsitzende der SPÖ-Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger, der "Zeit" im vergangenen Februar.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... n-ist.html
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Re: Kein Covid-19 Test mehr notwendig bei MA15 ab heute 01.03.2023
Ach, guck - so ein verkapptes Burkagesetz habt ihr in Österreich auch!
Erinnert mich an dies : LOI n° 2010-1192 du 11 octobre 2010
"Art. 1: Im öffentlichen Raum darf kein Kleidungsstück getragen werden, das dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verdecken."
"Art. 2.II.: Das im Artikel 1 vorgesehene Verbot findet keine Anwendung, wenn das Kleidungsstück vorgeschrieben, oder gesetzlich erlaubt, wenn es durch gesundheitliche oder berufliche Gründe gerechtfertigt ist, im Rahmen der Sportausübung, bei Festen, oder bei künstlerischen sowie traditionnellen Veranstaltungen getragen wird."
Religiöse Diskriminierung ist in der EU verboten - solange sie so heißt.
"Augehebelt" ist übrigens nichts worden; "gesundheitliche Gründe" sind auch in Ö. seit 2017 als statthaft berücksichtigt.
Erinnert mich an dies : LOI n° 2010-1192 du 11 octobre 2010
"Art. 1: Im öffentlichen Raum darf kein Kleidungsstück getragen werden, das dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verdecken."
"Art. 2.II.: Das im Artikel 1 vorgesehene Verbot findet keine Anwendung, wenn das Kleidungsstück vorgeschrieben, oder gesetzlich erlaubt, wenn es durch gesundheitliche oder berufliche Gründe gerechtfertigt ist, im Rahmen der Sportausübung, bei Festen, oder bei künstlerischen sowie traditionnellen Veranstaltungen getragen wird."
Religiöse Diskriminierung ist in der EU verboten - solange sie so heißt.
"Augehebelt" ist übrigens nichts worden; "gesundheitliche Gründe" sind auch in Ö. seit 2017 als statthaft berücksichtigt.
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Re: Kein Covid-19 Test mehr notwendig bei MA15 ab heute 01.03.2023
Nachzulesen unter wien.gv.at:
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Re: Kein Covid-19 Test mehr notwendig bei MA15 ab heute 01.03.2023
Vielen Dank, liebe NoraSW, für Deine Einstellung zur Maskenpflicht bei MA 15.
Nebenbei bemerkt:
Ich finde die sechswöchige Untersuchung unter unwürdigen Bedingungen reine Schikane, und dass die Gebühr unter aberwitzigen Bedingungen zu entrichten ist.
Vielen Dank auch an Boris Büche zur Einstellung der Gesetzestexte über die Gesichtsverhüllung.
Liebe Grüße von deernhh
Nebenbei bemerkt:
Ich finde die sechswöchige Untersuchung unter unwürdigen Bedingungen reine Schikane, und dass die Gebühr unter aberwitzigen Bedingungen zu entrichten ist.
Vielen Dank auch an Boris Büche zur Einstellung der Gesetzestexte über die Gesichtsverhüllung.
Liebe Grüße von deernhh