hattet ihr schon Klienten die nicht bezahlt haben

Wer mit Menschen zu tun hat, hat oft genug auch mit Dummköpfen zu tun. Macht eurem Ärger Luft. Es bleibt unter euch. Ebenso sollen hier aber auch vorbildliche Klienten aufgeführt werden. Wie sieht der ideale Klient aus?
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darklady35
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hattet ihr schon Klienten die nicht bezahlt haben

Beitrag von darklady35 »

Also ich hatte einen Klienten der mich auch vorher schon öfter gebucht hat der mich 2x nicht bezahlt hat. Er war vorher immer großzügig und ich hatte für ein paar Stunden Gagen von 500-1000 Euro.
Irgendwann hat er mich dann nach München bestellt in ein Hotel. Die Fahrkarte hat er noch bezahlt. Da er in München wohl eine Baustelle zu betreuen hatte er war ein Unternehmer. Naja er hatte seinen Spaß und ich hab vorher nicht abkassiert da ich dachte ich kenne ihn und kann ihn vertrauen er war schon so fast wie ein alter Freund sonst auch immer höflich, sauber und nett auch was Champagner oder Getränke anging. Naja als es ans Zahlen ging sagte er das er aufs Geld wartet angeblich hat er seine Brieftasche vergessen und ein Kollege der von Salzburg nach München kommt (er stammt aus dem Raum Salzburg) bringt sie ihn mit. Ich hab gewartet und gewartet bis Mitternacht dann war der Kollege angeblich im Stau ich bin dann wütend gefahren. Er sagte ja er überweist mir das Geld per Postanweisung. ...also es gab dann immer eine Ausrede..einmal starb sein Bruder..dann hatte er einen Herzinfarkt das ging dann 1/2 Jahr so ....Geld hab ich nie gesehen ..Wollte sogar das Inkassobüro einschalten aber wenn man so einen Job wie wir hat traut man sich ja nicht er hat mich noch mindestens 20x angerufen es tut ihm leid und er möchte einen Termin und dafür krieg ich das doppelte auf das hab ich mich nicht mehr eingelassen einem Telefonat nach das er bei einem der Treffen geführt hat (bei dem er auch nicht bezahlt hat!!) hatte er wohl bei mehr Damen Schulden...Er nennt sich EDIT BY ZWERG - BITTE KEINE REALNAMEN IM ÖFFENTLICHEN BEREICH, NOCH DAZU WENN ES UM STRAFRECHTLICH RELEVANTE ANSCHULDIGUNGEN GEHT - EDITENDE ob das sein richtiger Name ist weiß ich nicht darum hat jemand diesen Kunden mal gehabt..und hatte die gleichen Probleme..Denn wenn er sich bei euch meldet dann Finger weg ...Denn da sieht man kein Geld..die ersten 2x hat er immer bezahlt dann beim 3. Mal nicht mehr kann sein das es eine Masche ist ..da er die ersten beiden Male immer hohe Beträge bezahlt hat..Auf Alle Fälle einmal und nie wieder auch wenn er vom menschlichen her okay ist..Aber was nützt einem dass wenn man dann für eine Leistung kein Geld bekommt.

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Lucy
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Beitrag von Lucy »

hm, warum hast du nicht wenigstens beim 2. mal darauf bestanden, daß für 2 mal im voraus bezahlt? versteh ich nicht.

lg lucy

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S-exclusive
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Beitrag von S-exclusive »

was ich nicht so ganz verstehe ist eher, Du schreibst das Du ihn kanntest, schon ein wenig Vertrauen gefasst hattest - nach 2 Treffen? Das hört sich am Anfang durch das: " mich auch vorher schon öfter gebucht hat" nach weitaus mehr Treffen an.

Irgendwie sind in Deinem Text recht wiedersprüchliche Aussagen, denn Du schreibst auch das er Dich 2x nicht bezahlt hast, im weiteren Verlauf das es nach dem 3. Treffen zu keinem weiteren mehr kam. *grübel*

Abschliessend aber, ich glaube Lehrgeld hat jeder von uns schon bezahlt. Einmal wurde mir in meiner aktiven Zeit das Geld aus der Handtasche geklaut. Ein anderes Mal hat mir ein Kunde erst nach der Verlängerung gesagt das er den zusätzlichen Geldbetrag überweisen will, ich habe nie wieder etwas von ihm gehört. Und einmal hat ein langjähriger Stammgast über das Ohr gehauen. Immer konnte ich mich auf ihn verlassen und seine Zusagen, bis zu jenem Tag. Ich hatte das Inkasso sogar eingeschaltet, musste aber dann feststellen, dass er 4 Wochen vorher die Finger gehoben hat, Schulden beim Finanzamt, Krankenversicherung und vielen weiteren Gläubigern zu haben. Ich war 1 (in Worten EINE) von 124 Gläubigern.

Lieben Gruß
Sina
die aus solchen Erfahrungen gelernt hat
... erfrischend anders www.escort-sexclusive.de

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Nuttella66
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RE: hattet ihr schon Klienten die nicht bezahlt haben

Beitrag von Nuttella66 »

Das tut mir leid für dich! Ich habe es aktuell mit einem Gast den ich auch schon sehr viele Jahre kenne. Wenn er keine Zeit hat zu kommen, dann ruft er mich öfter an um Telefonsex mit mir zu haben. Hat immer alles gut geklappt. Vor 3 Wochen rief er wieder an und wir machten es wie immer. Er bekam die Leistung von mir am Tele vorher ...... bezahlt (macht er immer über Prepaidkarte für mein Handy) hat er bis heute nicht. Habe ihm dann noch 1 x geschrieben, daß ich auf das Geld warte. Er hat sich nie wieder gemeldet.
Jetzt hat er bei mir verschissen!
Es ist zwar nur ein kleiner Betrag, aber das hätte ich von ihm nicht gedacht.

Real lasse ich mir das Geld immer vorher geben. Da gibt es gar keine Diskussionen. Da kann einer nett sein wie er will ..... ich habe schon genug Wölfe im Schafspelz erlebt.

Hak es ab und verbuch es unter "dumm gelaufen".
** - Wenn du in den Abgrund schaust, schaut der Abgrund auch in dich -**

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RE: hattet ihr schon Klienten die nicht bezahlt haben

Beitrag von red sonja »

Ich kann dich darklady35 verstehen, dass du ihn vertraut hast. Manche Kunden sind eben von Beginn an vertrauenswürdig.

Mit der Begleitung ins Ausland bin jedoch ich immer vorsichtig und verlange die Bezahlung im voraus, noch bevor die Reise beginnt. Ich sage dann den Kunden, dass ich das Geschäftliche zu Beginn erledigen und hinter mir bringen will, um sich auf der "gemütlichen Seite" zu konzentrieren. Das klappt. Das Geld lasse ich dann "Zuhause".

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Thorja
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Re: hattet ihr schon Klienten die nicht bezahlt haben

Beitrag von Thorja »

Ich hatte bisher ein einziges Mal einen, der dann zum Ende des Dates nur 1h statt 2h gezahlt hat. Nachdem ich beim Anziehen das Gefühl hatte, dass im Raum eine kleine Kamera auf den Ort der Dienstleistungserbringung gerichtet und es 1 Uhr früh (Hausbesuch) war, hab ich das Honorar entgegengenommen und kommentarlos geschaut, dass ich wegkomme. Ich hatte den Eindruck, dass es für mich nun besser ist, nicht zu diskutieren... Und beim Kunden hatte ich ehrlich gesagt den Eindruck, dass eine gewisse Einschränkung der kognitiven Ressourcen gegeben war, um es mal so auszudrücken... drum lieber einfach weg.

Ansonsten hab ich immer den Kunden entscheiden lassen, wann er zahlt. Die meisten legen das Honorar irgendwo sichtbar hin, sodass sich dieses Thema erübrigt. Ich sage auf meiner Webseite auch deutlich, dass ich mir das genauso wünsche und fordere von den Kunden, sich mit der Webseite zu beschäftigen. Die folgende Vorgangsweise ist natürlich meinem Marketing als High Class Escort geschuldet und soll quasi meine "Größe" und Unabhängigkeit zeigen, kann man daher keinesfalls zur allgemeinen Nachahmung empfehlen, da sie mit einem Risiko des Betrogenwerdens einhergeht. Bitte nicht so verstehen, dass ich mit dieser Vorgangsweise irgendwie angebe, so mein ich es keinesfalls. Ich weiß, dass das nicht verallgemeinerbar ist, und dass der Schuss auch bei mir mal nach hinten losgehen kann. Aber für mich macht es bei meiner Zielgruppe genau den Eindruck, den ich erzielen will: Ich zähle das Geld nicht nach, sondern steck es einfach ein. Wenn es in einem Kuvert bereitliegt, gleitet dieses in meine Tasche, ohne dass ich reinschau. Die Botschaft: Damit zeige ich quasi, dass ich ganz selbstverständlich davon ausgehe, dass der Kunde mich nicht betrügen wird. Was anderes kommt doch gar nicht in Frage...! Ist also ein Lob an den Kunden: "Ich weiß, du bist vertrauenswürdig". (Auch wenn ich es in Wahrheit nicht wissen kann.) Sollte der Kunde mich übers Haxl hauen und zu wenig zahlen, dann schneidet er sich halt selbst ins Fleisch, weil er mich dann - leider - nie wieder buchen können wird... selber schuld, mir doch egal.

Soweit die Werbebotschaft. Aber, sobald ich draußen bin, zähl ich natürlich sofort! Oft ist dann sogar mehr drin, als vereinbart war. Dann lass ich noch 1-2 Stunden vergehen und schreib dann noch eine Nachricht: "Oh, mir ist gerade aufgefallen, dass du aufgerundet hast! Vielen lieben Dank für die wunderbare Begegnung, ich freue mich aufs nächste Mal!" So kann sich der Kunde als spendabler Gentleman fühlen. Und ich denke, genau das verkaufe ich ja auch: Dass der Kunde sich in seiner Rolle gut fühlt. Ich glaub, die Kunden kaufen oft gar keine Sexdienstleistung (tatsächlich ist ca. ein Drittel meiner Dates komplett sexlos), sondern ein Gefühl für sich selbst: Ich bin ein solventer, toller Gentleman, der eine Frau erobert, sie auf Händen trägt, natürlich nochmal was drauflegt usw.

Das ganze wurde in dieser Art erst möglich, nachdem ich teurer geworden bin und damit einen anderen Kundentypen angesprochen habe. Jetzt experimentiere ich gerade damit, mir das Honorar von den Interessenten vorschlagen zu lassen. Das schreckt natürlich noch mal viele ab, vereinzelt erziele ich damit aber wirklich sehr gute Gagen. Ob mir das insgesamt eher hilft oder schadet, weiß ich noch nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass man mit der Vorschlagsmethode zwar eben vereinzelt sehr gut verdient, aber langfristig vielleicht weniger Stammkunden lukriert.
LG
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deernhh
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Re: hattet ihr schon Klienten die nicht bezahlt haben

Beitrag von deernhh »

Hier aus der Schweiz:


Sexarbeiterin nicht bezahlt – Freier wegen Betrugs verurteilt
SDA/jka

4.2.2021 - 12:04

Bisher konnten Sexarbeiterinnen, die nicht bezahlt wurden, ihren Lohn vor Gericht nicht einfordern. Nun hat das Bundesgericht ein anderes Urteil gefällt.
Bild: Keystone

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Betrugs bestätigt, der eine Frau um das Entgelt für eine sexuelle Dienstleistung brachte. Der Anspruch auf Bezahlung für Sexarbeit sei strafrechtlich geschützt.

Bis jetzt war es Sexarbeiterinnen nicht möglich, ihren Lohn vor Gericht einzuklagen, wenn sie von einem Freier nicht bezahlt worden sind. Der Grund dafür: Sexarbeit hat galt als sittenwidrig. Mit einem wegweisenden Urteil des Bundesgericht ändert sich das nun.

Im konkreten Fall hatte der Mann 2016 in einem Internet-Inserat jungen Frauen einen Verdienst von 2000 Franken in Aussicht gestellt. Eine Interessentin meldete sich. Es wurde vereinbart, dass sie für 2000 Franken eine Nacht mit dem Mann verbringen würde – inklusive sexueller Dienste.

Auf der Fahrt zum Hotel verlangte die Frau eine vorgängige Bezahlung. Wegen des Auftretens des Mannes und seiner Zusicherung, das Geld bei sich zu haben, liess sich die Frau auf eine nachträgliche Bezahlung ein. Dazu kam es nicht. Der Mann verliess das Hotelzimmer nach zweimaligem Geschlechtsverkehr ohne dafür zu bezahlen.

Erwerbseinkommen rechtmässig anerkannt
Alle gerichtlichen Instanzen, vom Kreisgericht St. Gallen bis vorliegend zum Bundesgericht, kommen zum Schluss, dass dieses Vorgehen als Betrug zu qualifizieren ist. Der nun verurteilte Mann machte vor Bundesgericht geltend, dass der Prostitutionsvertrag sittenwidrig und damit kein rechtlich geschützter Anspruch auf ein Entgelt für die Sexarbeit bestehe.

Dieser Argumentation folgt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid nicht. Das Erwerbseinkommen einer Prostituierten sei rechtmässig anerkannt. Es werde auch rechtlich in verschiedenen Bereichen erfasst. So unterliege die Prostitution der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der AHV.

Die Prostitution sei eine zulässige Tätigkeit, die auch unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit stehe. Gesamthaft betrachtet dürfe deshalb davon ausgegangen werden, dass die Dienstleistung einer sich prostituierenden Person in der Rechtsordnung zumindest teilweise ein Vermögenswert beigemessen werde.

Kein leichtfertiges Verhalten an den Tag gelegt
Ein Vertrag über die entgeltliche Erbringung einer sexuellen Dienstleistung widerspricht gemäss Bundesgericht somit nicht in jeder Hinsicht ethischen Prinzipien und Wertmassstäben.

Das Bundesgericht hat vorliegend auch den für den Straftatbestand des Betrugs notwendigen Aspekt der Arglist bejaht. Der Frau könne kein leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden. Sie sei zwar in gewissem Masse leichtgläubig gewesen. Dies führe aber nicht zwingend zur Straflosigkeit des Täters.

https://www.bluewin.ch/de/news/vermisch ... 69172.html




KOMMENTAR
Es brauchte einen dreisten Betrüger, damit Sexarbeiterinnen endlich zu ihrem Recht kommen

Die Politik blieb untätig und verwies auf die Richter. Nur wegen eines Schwindlers kam es zum historischen Urteil über die Sittlichkeit des horizontalen Gewerbes.

Pascal Ritter
04.02.2021, 21.00 Uhr

Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf ein grosses Problem: die Behandlung von Prostituierten als ­Bürgerinnen zweiter, wenn nicht dritter Klasse.
Das Urteil des Bundesgerichtes, Prostitution nicht mehr in allen Fällen als sittenwidrig anzusehen, war überfällig.
Wer sich nicht täglich mit Juristerei befasst, kann kaum glauben, dass vor diesem Entscheid Sexarbeiterinnen zwar Steuern und AHV-Abgaben entrichten mussten, sich aber nicht gegen einen Freier wehren konnten, der nicht bezahlen wollte.

Man könnte nun schulterzuckend auf die Mühlen der Justiz verweisen, die ja auch in anderen Bereichen nicht allzu schnell mahlen. Das wäre falsch. Denn das Urteil wirft ein Schlaglicht auf ein grösseres Problem: die Behandlung von Prostituierten als ­Bürgerinnen zweiter, wenn nicht dritter Klasse.

Trotz breitem Konsens, dass die Ungleichbehandlung von Prostitution gegenüber anderen Gewerben nicht mehr zeitgemäss ist, konnte sich die Politik nicht zu einem entsprechenden Entscheid durchringen. Parlamentarier und Bundesrat schoben die Verantwortung ab auf die Gerichte.

Es ist zudem bezeichnend, dass das Urteil nun nicht von einer Sexarbeiterin erstritten wurde, die gegen einen zahlungsunwilligen Kunden vorging.

Es brauchte einen dreisten Betrüger. Er weigerte sich nicht nur, einer Frau das versprochene Geld für Sex zu bezahlen. Er hatte auch noch die Frechheit, seinen Betrug bis vor Bundesgericht zu verteidigen. Er zählte darauf, dass sein Geldversprechen sittenwidrig und damit nichtig war. Diese Aussicht auf Erfolg, die ihm die frühere Rechtsprechung gab, muss uns zu denken geben.

https://www.tagblatt.ch/meinung/komment ... ld.2094977


Ich kann mich erinnern, dass eine Userin hier irgendwo einen Beitrag eingestellt hat über die Info, dass das Bundesgericht geurteilt hat, dass die Prostitution in der Schweiz nicht mehr sittenwidrig ist. Nur ... Ich konnte trotz intensiver Suche den Beitrag nicht mehr finden.
Ich googele gleich nochmal in der Hoffnung, das Urteil des Bundesgerichtes finden zu können und Stelle es später dann ein.

So, nun weitere Meldungen:


Strukturelle Diskriminierung
Bundesgericht: Lohn für Sexarbeit kann eingefordert werden
Prostitution gilt nicht mehr als sittenwidrig. Deshalb ist Prostitutions-Prellerei nun rechtlich einklagbar.

Autor:Nicole Marti

Donnerstag, 04.02.2021, 13:57 Uhr
Aktualisiert um 20:22 Uhr

Bei der Zürcher Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen, Isla Victoria, traut Leiterin Beatrice Bänninger ihren Ohren kaum. Sie ist begeistert. Endlich habe das Bundesgericht seine Meinung geändert, sagt Beatrice Bänninger. «Es war während 79 Jahren ein Skandal. 79 Jahre nach Legalisierung der Prostitution haben wir endlich den Meilenstein, dass bei der legalen Tätigkeit als Sexarbeiterin der Lohn eingefordert werden kann.»

Legende:
Sexarbeit muss nach dem neusten Bundesgerichtsurteil auf jeden Fall bezahlt werden.

Bisher war es nämlich so: Wer ein Auto verkauft, oder einen Blinddarm operiert, der kann vor Gericht gehen, wenn der Kunde nicht bezahlt und kann dort den Lohn einklagen. Nur Prostituierte konnten das bisher nicht.

Steuern und AHV-Beiträge werden eingefordert
Das tönt absurd, gerade auch, weil Prostitution an sich legal ist, und Prostituierte auf ihren Lohn Steuern und AHV-Beiträge zahlen müssen. Der Grund für diese absurde Situation ist das Wort «sittenwidrig», das im Gesetz steht. Ist eine Abmachung nämlich sittenwidrig, ist sie ungültig.

Der konkrete Fall:
Personen-Box aufklappen

Sie existiert rein rechtlich gesehen also gar nicht. Und wo keine gültige Abmachung ist, kann man auch keinen Lohn einklagen. Ein Freier konnte sich bisher also davonmachen, ohne zu bezahlen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

Seit dem 4. Februar 2021 ist dies nun anders. Das Bundesgericht hält nun erstmals fest: Prostitution gilt nicht mehr als sittenwidrig, das entspreche nicht mehr der heutigen Moral, sagen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter.

«Bessere Lage der Frauen»
Dass Prostitution jetzt nicht mehr als sittenwidrig eingestuft wird, werde für die Frauen und Männer im Sexgewerbe einiges ändern, davon ist Beatrice Bänninger überzeugt: «Weil die Sittenwidrigkeit jetzt wegfällt, ist die Lage für Sexarbeitende ganz grundsätzlich viel besser.»

Und auch Christa Ammann von der Berner Fachstelle Xenia ist sich sicher, dass das Urteil das Selbstvertrauen der Sexarbeiterinnen stärkt. «Das Gericht anerkennt Sexarbeit als Arbeit. Das gibt eine gewisse Erleichterung und eine gewisse Normalisierung. Nun wissen die Sexarbeiterinnen, dass sie auf ihrem Geld beharren können und im Recht sind.»

Sie können einen Freier nun auch verklagen. Die Verhandlungsposition gegenüber den Freiern ist mit diesem Urteil nun endlich besser. Diese wüssten nun, Nichtbezahlen kann Konsequenzen haben.

https://www.srf.ch/news/schweiz/struktu ... ert-werden


Bundesgericht verurteilt Freier
Wegweisendes Urteil: Wer Sexarbeit in Anspruch nimmt, muss zahlen

Prostitution gilt in der Schweiz nicht mehr als sittenwidrig. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Lage der Sexarbeitenden wird sich nun verbessern.
Publiziert: 04.02.2021, 14:37

Ein Bundesgerichtsentscheid, der Sexarbeitende freut: Sie können künftig nicht bezahltes Honorar einklagen.

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Betrugs bestätigt, der eine Frau um das Entgelt für eine sexuelle Dienstleistung brachte. Entgegen der Ansicht des Verurteilten, ist der Anspruch auf Bezahlung für Sexarbeit strafrechtlich geschützt.

Im konkreten Fall hatte der Mann 2016 in einem Internet-Inserat jungen Frauen einen Verdienst von 2000 Franken in Aussicht gestellt. Eine Interessentin meldete sich. Es wurde vereinbart, dass sie für 2000 Franken eine Nacht mit dem Mann verbringen würde – inklusive sexueller Dienste.

Auf der Fahrt zum Hotel verlangte die Frau eine vorgängige Bezahlung. Wegen des Auftretens des Mannes und seiner Zusicherung, das Geld bei sich zu haben, liess sich die Frau auf eine nachträgliche Bezahlung ein. Dazu kam es nicht. Der Mann verliess das Hotelzimmer nach zweimaligem Geschlechtsverkehr ohne dafür zu bezahlen.

Nicht sittenwidrig
Alle gerichtlichen Instanzen, vom Kreisgericht St. Gallen bis vorliegend zum Bundesgericht, kommen zum Schluss, dass dieses Vorgehen als Betrug zu qualifizieren ist. Der nun verurteilte Mann machte vor Bundesgericht geltend, dass der Prostitutionsvertrag sittenwidrig und damit kein rechtlich geschützter Anspruch auf ein Entgelt für die Sexarbeit bestehe.

Dieser Argumentation folgt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid nicht. Das Erwerbseinkommen einer Prostituierten sei rechtmässig anerkannt. Es werde auch rechtlich in verschiedenen Bereichen erfasst. So unterliege die Prostitution der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der AHV.

Die Prostitution sei eine zulässige Tätigkeit, die auch unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit stehe. Gesamthaft betrachtet dürfe deshalb davon ausgegangen werden, dass die Dienstleistung einer sich prostituierenden Person in der Rechtsordnung zumindest teilweise ein Vermögenswert beigemessen werde.

Ein Vertrag über die entgeltliche Erbringung einer sexuellen Dienstleistung widerspricht gemäss Bundesgericht somit nicht in jeder Hinsicht ethischen Prinzipien und Wertmassstäben.

Procore: «Absurde Ungerechtigkeit»
Das nationale Netzwerk zur Verteidigung der Interessen von Sexarbeitenden (Procore) äusserte sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. Damit seien vertragliche Abmachungen zwischen Sexarbeitenden und der Kundschaft zulässig und Sexarbeitende könnten in Zukunft vor Gericht ein nicht bezahltes Honorar einklagen.

Es sei eine «absurde Ungerechtigkeit» gewesen, dass Abmachungen über die Bezahlung in der Sexarbeit als sittenwidrig eingestuft worden seien, in allen anderen Rechtsgebieten jedoch für die Sexarbeit kein sittlicher Makel galt. Jetzt werde die generelle Sittenwidrigkeit «endlich auch vom Bundesgericht» explizit verneint und mit veralteten Moralvorstellungen aufgeräumt.

Das Bundesgericht hat vorliegend auch den für den Straftatbestand des Betrugs notwendigen Aspekt der Arglist bejaht. Der Frau könne kein leichtfertiges Verhalten vorgeworfen werden. Sie sei zwar in gewissem Masse leichtgläubig gewesen. Dies führe aber nicht zwingend zur Straflosigkeit des Täters.

(Urteil 6B_572/2020 vom 8.1.2021)

sda/nlu

https://www.derbund.ch/wegweisendes-urt ... 6862442135


Siehe auch die Medienmitteilung des Bundesgerichtes:

viewtopic.php?f=5&t=14944#p164804