Thüringen hat heute beschlossen, Prostitutionsstätten, -fahrzeuge und -veranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes mindestens bis zum 31.08. verboten bleiben.
Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 § 7.2
https://corona.thueringen.de/behoerden/ ... rordnungen
Informationen Kontaktsperre (erneut aktualisiert und ergänzt um Rechtssprechung )
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* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *
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Re: Informationen Kontaktsperre (erneut aktualisiert und ergänzt um Rechtssprechung )
Senat beschließt stufenweise Aufhebung des Tätigkeitsverbotes für sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt
Pressemitteilung vom 04.08.2020
Aus der Sitzung des Senats am 4. August 2020:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci ein Stufenmodell zur Aufhebung des Tätigkeitsverbotes für sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt beschlossen.
Aufgrund der Corona-Pandemie existieren bundesweit unterschiedliche Strategien im Umgang mit Prostitution. In Berlin sind derzeit sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt gemäß § 7 Absatz 4 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung untersagt, sowie die Prostitutionsgewerbe geschlossen. In einigen Bereichen körpernaher Dienstleistungen, wie Friseurbetrieben, Tattoo-Studios, Massagesalon etc. gibt es bereits erste Lockerungen unter Berücksichtigung strenger Hygienevorschriften.
Im Hinblick auf die häufig sehr prekäre Situation der Personen, die in der Sexarbeit tätig sind, erscheint es aus gesundheits-, aber auch aus frauenpolitischer Sicht geboten, auch für diesen Bereich über Lockerungsmaßnahmen nachzudenken, die ein legales Arbeiten ermöglichen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betroffenen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen ihrer Tätigkeit nachgehen.
Aus diesem Grund hat der Berliner Senat ein Stufenmodell verabschiedet, wie die Lockerungsmaßnahmen in der Erotikbranche gestaltet werden könnten. Ab dem 08. August 2020 sind zunächst sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr wieder erlaubt. Ab dem 01.September sollen dann auch sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr unter strengen Auflagen wieder zulässig sein.
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles ... 969752.php
Ich freue mich für alle Betroffenen und wünsche gute und sichere Geschäfte
Kasharius grüßt