Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
In Bayern gemeldete und registrierte SW, die dort auch ihre Steuern bezahlen, sollten m. E. nach zum Kreis der Antragsberechtigten gehören.
Wenn ihr dazu Fragen habt könnt ihr euch gerne per PM an mich wenden
VG certik
Bayern - SOFORTHILFE CORONA
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Re: Bayern - SOFORTHILFE CORONA
Ich habe heute den ersten Bewilligungsbescheid gesehen (Gastronomie) - das ging wirklich schnell und unkompliziert.
ABER: Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine zweckgebundene Hilfe, die nur rein betrieblich entstandene Kosten für die nächsten drei Monate aufängt - nicht aber die Kosten der persönlichen Lebensführung. Ein Verwendungsnachweis kann nach den drei Monaten angefordert werden (und wird es erfahrungsgemäß auch).
In dem Bescheid wurde auch darauf hingewiesen, dass die heute vom Bundesrat zu bestätigende Bundeshilfe (9.000 €) den gleichen Voraussetzungen unterliegt.
Ihr habt also nur Anrecht auf diese Hilfen, wenn ihr in den nächsten drei Monaten betriebsbedingte Ausgaben habt, also z. B. Miete für eine Arbeitswohnung zahlen müsst - eure privaten Ausgaben, z. B. Wohnungsmiete, Kranken- und andere Versicherungen, Lebensmittel, etc. gehören leider nicht dazu...
ABER: Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine zweckgebundene Hilfe, die nur rein betrieblich entstandene Kosten für die nächsten drei Monate aufängt - nicht aber die Kosten der persönlichen Lebensführung. Ein Verwendungsnachweis kann nach den drei Monaten angefordert werden (und wird es erfahrungsgemäß auch).
In dem Bescheid wurde auch darauf hingewiesen, dass die heute vom Bundesrat zu bestätigende Bundeshilfe (9.000 €) den gleichen Voraussetzungen unterliegt.
Ihr habt also nur Anrecht auf diese Hilfen, wenn ihr in den nächsten drei Monaten betriebsbedingte Ausgaben habt, also z. B. Miete für eine Arbeitswohnung zahlen müsst - eure privaten Ausgaben, z. B. Wohnungsmiete, Kranken- und andere Versicherungen, Lebensmittel, etc. gehören leider nicht dazu...
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