Das Verbot in § 18 Abs. 2 Nr. 7 Prostituiertenschutzgesetz in Prostitutionsstätten zu wohnen bzw. zu übernachten, ist aufgrund einer Vereinbarung von Bund und Ländern nach § 18 Abs. 3 Prostituiertenschutzgesetz gelockert worden. Hier die unter Ziffer 7 vom Bundesfamilienministerium veröffentliche Erklärung vom 27. März 2020.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... ise/154100
Johanna Weber (BeSD e.V.) und der BSD e.V. haben in Interviews bzw. Erklärungen schon darauf hingewiesen.
Kasharius grüßt
Lockerung des Prostituiertenschutzgesetz (Wohnen in Bordells )
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