Herzlichen Glückwunsch Ewa,
freue mich für dich über das Urteil und wünsche dir alles Gute.
Liebe Grüße
Marlena
Lovestudio, 6Studio, Mirabell, 6Cats - EWA Haft - Freispruch
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"Ich wüsste nicht, wie die Staatsanwaltschaft eine "Nichtigkeit" begründen hätte sollen."
Oh, Chris, Du mit Deinem großen Herz, dem Glauben an Gerechtigkeit und Urvertrauen in die Güte der Menscheit....
Du kannst mir glauben, das Gesetz ist dehnbar in alle Richtungen, wenn der Staatsanwalt gewollt hätte, hätte ich die nächsten paar Jahre im Gerichtssaal verbracht. Ob ich gewonnen oder verloren hätte ist nicht die Frage, das OGH hätte meinen Freispruch aberkennen oder bestätigen dürfen, je nach sog. "freie Beweiswürdigung". Eine Möglichkeit gibt es immer, besonders in dieser grauen Zone des Gesetztes in der wir uns bewegen (ich mich bewegt habe). Alles Frage der Ansicht und des Wollens, wie mein Professor zu sagen pflegt "es kommt drauf an". Ich hatte das Glück, dass anscheinend keiner wollte. Mein Schutzengel im Himmel hat wiedermal eine erstklassige Arbeit geleistet.
Solltet jemand von Euch Probleme haben oder Tipps benötigen, bin ich gerne für Euch da (einfach PN). Es gibt in Wien kaum Anwälte, die auf diesem Gebiet über ein Fachwissen verfügen (ja, ja, auch ich hatte immer einem Anwalt, gebracht hat nur Spesen), mein aktueller ist mittlerweile bestens vertraut mit jeglichen Fragen der "Grauzone". Ich bin zwar (noch) keine Anwältin, wenn ich jedoch heute neu angefangen hätte, hätte ich viel viel mehr gewusst und besser gemacht.
Übrigens:
"Die Vorkommnisse rund um Deine Agentur bzw. auch um Deine Person waren auch Gestern bei unserem Treffen zum Internationalen Hurentag 2009 ein Thema"
Schade, dass mich keiner informiert hat (und ich nicht nachgelesen habe), ich wäre gerne dabei gewesen.
Nina, Marlena, ich danke Euch! Küsschen!
Oh, Chris, Du mit Deinem großen Herz, dem Glauben an Gerechtigkeit und Urvertrauen in die Güte der Menscheit....
Du kannst mir glauben, das Gesetz ist dehnbar in alle Richtungen, wenn der Staatsanwalt gewollt hätte, hätte ich die nächsten paar Jahre im Gerichtssaal verbracht. Ob ich gewonnen oder verloren hätte ist nicht die Frage, das OGH hätte meinen Freispruch aberkennen oder bestätigen dürfen, je nach sog. "freie Beweiswürdigung". Eine Möglichkeit gibt es immer, besonders in dieser grauen Zone des Gesetztes in der wir uns bewegen (ich mich bewegt habe). Alles Frage der Ansicht und des Wollens, wie mein Professor zu sagen pflegt "es kommt drauf an". Ich hatte das Glück, dass anscheinend keiner wollte. Mein Schutzengel im Himmel hat wiedermal eine erstklassige Arbeit geleistet.
Solltet jemand von Euch Probleme haben oder Tipps benötigen, bin ich gerne für Euch da (einfach PN). Es gibt in Wien kaum Anwälte, die auf diesem Gebiet über ein Fachwissen verfügen (ja, ja, auch ich hatte immer einem Anwalt, gebracht hat nur Spesen), mein aktueller ist mittlerweile bestens vertraut mit jeglichen Fragen der "Grauzone". Ich bin zwar (noch) keine Anwältin, wenn ich jedoch heute neu angefangen hätte, hätte ich viel viel mehr gewusst und besser gemacht.
Übrigens:
"Die Vorkommnisse rund um Deine Agentur bzw. auch um Deine Person waren auch Gestern bei unserem Treffen zum Internationalen Hurentag 2009 ein Thema"
Schade, dass mich keiner informiert hat (und ich nicht nachgelesen habe), ich wäre gerne dabei gewesen.
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Von mir auch verspätete Glückwünsche zum Erfolg!ewa hat geschrieben: wenn der Staatsanwalt gewollt hätte, hätte ich die nächsten paar Jahre im Gerichtssaal verbracht [...] Ich bin zwar (noch) keine Anwältin
Selbst jetzt noch sind im Internet Fragmente der Medienberichterstattung über deinen Fall zu finden, die haarsträubend sind.
Falls du als angehende Juristin (ich wünsche dir viel Erfolg!) doch noch in deinem eigenen Fall ein paar Jahre im Gerichtssaal verbringen möchtest, dieses Mal in der wesentlich angenehmeren Situation der Klägerin, möchte ich dich auf einen interessanten parallelen Fall aus Strassburg hinweisen: Im Fall Borovský v. Slovakia (Fall Nr. 24528/02) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 2. Juni 2009 eine vergleichbare, von den Behörden lancierte, Berichterstattung als Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren nach Art 6 Abs 2 EMRK verurteilt. Borovský wurde zwar von den gegen ihn erhobenen Anklagen frei gesprochen, doch der belangte Staat hat es verabsäumt, die Journalisten und die für die Veröffentlichung mitverantwortlichen Beamten zu bestrafen.
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Herzlichen Dank Lycisca (toller Name ;-))
Du hast aber absolut Recht, wenn Du von ein paar Jahren im Gerichtssaal sprichst. Alleine OGH braucht derzeit im Schnitt 2,5 Jahre, bis Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dauert es unendlich lang und kostet nicht gerade wenig. Abgesehen davon war die Beweislage im Borovský v. Slovakia ziemlich eindeutig, die Zeitungsartikel hatten nachweislich als Quelle die Informationen der Polizei und der Finanzbehörde benützt. Aber bei mir? Es ist kaum möglich, die Presse und erst recht die Staat zu verklagen und zu gewinnen. Machbar- ja, sinnvoll- weniger.
Und irgendwie... na ja, Lust auf ein Rechtsstreit mit mir als Haupdarsteller habe ich nicht.... Die 3 Jahre haben gereicht. Was nicht bedeuten soll, dass ich nichts unternehme, oder mindestens versuche.
Du hast aber absolut Recht, wenn Du von ein paar Jahren im Gerichtssaal sprichst. Alleine OGH braucht derzeit im Schnitt 2,5 Jahre, bis Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dauert es unendlich lang und kostet nicht gerade wenig. Abgesehen davon war die Beweislage im Borovský v. Slovakia ziemlich eindeutig, die Zeitungsartikel hatten nachweislich als Quelle die Informationen der Polizei und der Finanzbehörde benützt. Aber bei mir? Es ist kaum möglich, die Presse und erst recht die Staat zu verklagen und zu gewinnen. Machbar- ja, sinnvoll- weniger.
Und irgendwie... na ja, Lust auf ein Rechtsstreit mit mir als Haupdarsteller habe ich nicht.... Die 3 Jahre haben gereicht. Was nicht bedeuten soll, dass ich nichts unternehme, oder mindestens versuche.