ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Das Prostituierten-Schutz-Gesetz als Mittel der Kontrolle über die Sexualität von Frauen*
Publiziert am 24. Mai 2015 von Alexander Thomas
In einem Aufruf zur Demo „5-vor-12“[1] sprach ich davon, dass das Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG) sehr wohl und auch insbesondere polyamor oder promisk lebende Frauen* betreffen wird.
In diesem Text beschreibe ich, warum ihr gegen die Einschränkungen im Rahmen des ProstSchG sein solltet, auch wenn ihr nicht Pro-Sexworking seid.
@Voice4Sexworkers hat mich darauf hingewiesen, dass sie bereits vor einem Jahr ähnliche Gedanken hatten, die ich hier Verlinke[a] [CN: genMas]:
@Asaekante Ähnliche Gedanken hatten wir auch schon: http://t.co/1bYAKD8Ddo #Prostitution
— Voice4Sexworkers (@Voice4Sexworker) May 25, 2015
Warum bin ich dieser Meinung? Ein Beispiel, das ich in diesem Zusammenhang aufzählte, war der*die böse Nachbar*in, der die Frau* wegen illegaler Prostitution anzeigen könnte. Wobei es hier nicht notwendigerweise die Nachbar*innenschaft sein muss, die hier diskriminierend auftreten muss. Denn mir fallen dazu auch einige Berichte ein, nach denen fast ausschließlich Frauen*, auf der Straße aufgehalten und Erkennungsdienstlich behandelt wurden (was für ein Euphemismus!), weil sie fälschlicherweise für Prostituierte gehalten wurden, nur aufgrund der Tatsache, dass sie Kondome mit sich führten.
Mal abgesehen davon, was das über eine Gesellschaft aussagt, die die Sexualität der Frau* und den Verkauf von sexuellen Dienstleistungen so dermaßen Tabuisiert, dass es den Begriff „illegale Prostitution“ überhaupt gibt.
Weiterhin kommen mir immer wieder Geschichten zu Ohren, nachdem gerade Frauen* die Freizügigkeit nach dem Schengen-Abkommen eingeschränkt wird, weil von ihnen im Vorhinein ausgegangen wird oder zumindest ein Verdacht besteht, sie würden diese Freizügigkeit ausnutzen (wieder ein Wort, das den Zustand unserer Gesellschaft beschreibt) um Prostitution nachzugehen.
Dass das ProstSchG von großen Teilen dieser sexistisch rassistischen Gesellschaft mitgetragen wird, spricht auch deutlich dafür, welchen Geistes Kind dieses Gesetz ist und noch mehr, dass es der Union nicht weit genug geht.
Um nochmal auf die Eingangs beschriebene Situation zurück zu kommen: Ich stelle mir nun eine Frau* vor, die sehr im Reinen mit ihrer Sexualität ist und mit Freude auslebt. Sie bekommt mehr oder weniger regelmäßig wechselnden Männer*-Besuch (Frauen* würden hier nicht in das heteronormative Weltbild passen und damit wahrscheinlich nicht auffallen).
Ich kann mir nun eine Situation vorstellen, in der in der Nachbar*innenschaft Neid, Missgungst und Verdächtigungen die Runde machen. Vielleicht wird ihr von den Nachbar*innen auch unterstellt, dass sie Prostitution betreiben würde, weil es in ihrer spießbürgerlichen sexistischen Welt kaum vorstellbar ist, dass Frau* einfach nur Spaß am Sex hat (auch als Sex-Shaming[2] [ich empfinde den Begriff Slut-Shaming mittlerweile selbst als problematisch[3]] bekannt).
Bis dato sind die Hürden jetzt relativ hoch, dass negativ auf das Leben dieser Frau von rechtlicher Seite eingegriffen wird. Denn bis jetzt steht Aussage gegen Aussage und selbst nach einer Anzeige müsste das Ordnungsamt/die Polizei erst einmal nachweisen, dass es sich um Prositution handelt. Auch Zivilrechtlich wäre eine Kündigung aufgrund „unzüchtigen Verhaltens“ sehr schwer (was nicht heißt, dass es nicht schon oft genug vorgekommen wäre).
Mit dem ProstSchG soll aber die Unverletzlichkeit der Wohnung massiv eingeschränkt werden und so sehe ich die Hemmschwelle für Hausdurchsuchungen vor allem für Frauen* deutlich sinken und allein dieses Damoklesschwert wird eine vorauseilende Zensur im Kopf durchführen.
Und noch ein letztes Wort für alle Verfechter*innen von „Tantra-Massagen sind doch keine echte Prostitution!“: Glaubt ihr wirklich das interessiert die Leute hinter dem ProstSchG auch nur einen Millimeter?
Hint
Das „*“ Symbolisiert die Non-Binarität und soziale Konstruiertheit von Gender und Geschlecht. Geschlecht und Gender sind ein weites Feld von denen Mann und Frau nur zwei verschiedene Achsen beinhaltet auf denen sich Menschen bewegen können.
Quellen
[1] Verschiedene: „Plattform Frankfurt – freie Berufsausübung in der Prostitution“. Plattform Frankfurt 13. Juni, http://plattform-frankfurt.de/. Abgerufen am 24.05.2015
[2] Verschiedene: „Slut-Shaming“, feminismus101.de http://feminismus101.de/slut-shaming/. Abgerufen am 24.05.2015
[3] Nerdy Feminist: „Is “Slut Shaming” an appropriate term?“, Nerdy Feminist, http://www.nerdyfeminist.com/2014/06/is ... -term.html. Abgerufen am 24.05.2015
[a] Verschiedene: „Warum dem “normalen” Bürger die Anti-Prostitutions-Kampagne nicht egal sein sollte“, Voice4Sexworker, http://www.voice4sexworkers.com/2014/04 ... in-sollte/. Aufgerufen am 25.05.2015
http://www.asaekante.de/?p=716
Publiziert am 24. Mai 2015 von Alexander Thomas
In einem Aufruf zur Demo „5-vor-12“[1] sprach ich davon, dass das Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG) sehr wohl und auch insbesondere polyamor oder promisk lebende Frauen* betreffen wird.
In diesem Text beschreibe ich, warum ihr gegen die Einschränkungen im Rahmen des ProstSchG sein solltet, auch wenn ihr nicht Pro-Sexworking seid.
@Voice4Sexworkers hat mich darauf hingewiesen, dass sie bereits vor einem Jahr ähnliche Gedanken hatten, die ich hier Verlinke[a] [CN: genMas]:
@Asaekante Ähnliche Gedanken hatten wir auch schon: http://t.co/1bYAKD8Ddo #Prostitution
— Voice4Sexworkers (@Voice4Sexworker) May 25, 2015
Warum bin ich dieser Meinung? Ein Beispiel, das ich in diesem Zusammenhang aufzählte, war der*die böse Nachbar*in, der die Frau* wegen illegaler Prostitution anzeigen könnte. Wobei es hier nicht notwendigerweise die Nachbar*innenschaft sein muss, die hier diskriminierend auftreten muss. Denn mir fallen dazu auch einige Berichte ein, nach denen fast ausschließlich Frauen*, auf der Straße aufgehalten und Erkennungsdienstlich behandelt wurden (was für ein Euphemismus!), weil sie fälschlicherweise für Prostituierte gehalten wurden, nur aufgrund der Tatsache, dass sie Kondome mit sich führten.
Mal abgesehen davon, was das über eine Gesellschaft aussagt, die die Sexualität der Frau* und den Verkauf von sexuellen Dienstleistungen so dermaßen Tabuisiert, dass es den Begriff „illegale Prostitution“ überhaupt gibt.
Weiterhin kommen mir immer wieder Geschichten zu Ohren, nachdem gerade Frauen* die Freizügigkeit nach dem Schengen-Abkommen eingeschränkt wird, weil von ihnen im Vorhinein ausgegangen wird oder zumindest ein Verdacht besteht, sie würden diese Freizügigkeit ausnutzen (wieder ein Wort, das den Zustand unserer Gesellschaft beschreibt) um Prostitution nachzugehen.
Dass das ProstSchG von großen Teilen dieser sexistisch rassistischen Gesellschaft mitgetragen wird, spricht auch deutlich dafür, welchen Geistes Kind dieses Gesetz ist und noch mehr, dass es der Union nicht weit genug geht.
Um nochmal auf die Eingangs beschriebene Situation zurück zu kommen: Ich stelle mir nun eine Frau* vor, die sehr im Reinen mit ihrer Sexualität ist und mit Freude auslebt. Sie bekommt mehr oder weniger regelmäßig wechselnden Männer*-Besuch (Frauen* würden hier nicht in das heteronormative Weltbild passen und damit wahrscheinlich nicht auffallen).
Ich kann mir nun eine Situation vorstellen, in der in der Nachbar*innenschaft Neid, Missgungst und Verdächtigungen die Runde machen. Vielleicht wird ihr von den Nachbar*innen auch unterstellt, dass sie Prostitution betreiben würde, weil es in ihrer spießbürgerlichen sexistischen Welt kaum vorstellbar ist, dass Frau* einfach nur Spaß am Sex hat (auch als Sex-Shaming[2] [ich empfinde den Begriff Slut-Shaming mittlerweile selbst als problematisch[3]] bekannt).
Bis dato sind die Hürden jetzt relativ hoch, dass negativ auf das Leben dieser Frau von rechtlicher Seite eingegriffen wird. Denn bis jetzt steht Aussage gegen Aussage und selbst nach einer Anzeige müsste das Ordnungsamt/die Polizei erst einmal nachweisen, dass es sich um Prositution handelt. Auch Zivilrechtlich wäre eine Kündigung aufgrund „unzüchtigen Verhaltens“ sehr schwer (was nicht heißt, dass es nicht schon oft genug vorgekommen wäre).
Mit dem ProstSchG soll aber die Unverletzlichkeit der Wohnung massiv eingeschränkt werden und so sehe ich die Hemmschwelle für Hausdurchsuchungen vor allem für Frauen* deutlich sinken und allein dieses Damoklesschwert wird eine vorauseilende Zensur im Kopf durchführen.
Und noch ein letztes Wort für alle Verfechter*innen von „Tantra-Massagen sind doch keine echte Prostitution!“: Glaubt ihr wirklich das interessiert die Leute hinter dem ProstSchG auch nur einen Millimeter?
Hint
Das „*“ Symbolisiert die Non-Binarität und soziale Konstruiertheit von Gender und Geschlecht. Geschlecht und Gender sind ein weites Feld von denen Mann und Frau nur zwei verschiedene Achsen beinhaltet auf denen sich Menschen bewegen können.
Quellen
[1] Verschiedene: „Plattform Frankfurt – freie Berufsausübung in der Prostitution“. Plattform Frankfurt 13. Juni, http://plattform-frankfurt.de/. Abgerufen am 24.05.2015
[2] Verschiedene: „Slut-Shaming“, feminismus101.de http://feminismus101.de/slut-shaming/. Abgerufen am 24.05.2015
[3] Nerdy Feminist: „Is “Slut Shaming” an appropriate term?“, Nerdy Feminist, http://www.nerdyfeminist.com/2014/06/is ... -term.html. Abgerufen am 24.05.2015
[a] Verschiedene: „Warum dem “normalen” Bürger die Anti-Prostitutions-Kampagne nicht egal sein sollte“, Voice4Sexworker, http://www.voice4sexworkers.com/2014/04 ... in-sollte/. Aufgerufen am 25.05.2015
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
„verschärfter Schutz“ mutiert in den vergangenen Monaten zum Kampfbegriff der Bundesregierung gegen Sexarbeiter_innen, dabei geht es eigentlich um deren Entrechtung. Ein Beitrag um die Debatte zum neuen Prostitutionsgesetz
http://www.freie-radios.net/70653?utm_s ... um=twitter
Seit Monaten ist der Wettlauf um den „verschärften Schutz“ von Sexarbeiter_innen im vollem Gange. Doch was so fürsorglich daher kommt, ist eigentlich eine nette Umschreibung für verschärfte Kontrolle und Überwachung dieser Berufsgruppe. Das Bundesfamilienministerium hat kürzlich einen Arbeitsentwurf für ein neues Prostitutionsgesetz vorgelegt. Dieser sieht drastische Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Sexarbeiter_innen vor, doch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch dieser Entwurf noch zu lasch. Stoffwechselredakteurin Helen Vierkötter sprach mit Juanita Henning vom Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, Dona Carmen e.V.. Sie wollte zunächst von ihr wissen, was es mit der geplanten Zwangsregistrierung von Sexarbeiter_innen auf sich hat, die alle zwei Jahre verpflichtend erfolgen soll.
http://www.freie-radios.net/70653?utm_s ... um=twitter
Seit Monaten ist der Wettlauf um den „verschärften Schutz“ von Sexarbeiter_innen im vollem Gange. Doch was so fürsorglich daher kommt, ist eigentlich eine nette Umschreibung für verschärfte Kontrolle und Überwachung dieser Berufsgruppe. Das Bundesfamilienministerium hat kürzlich einen Arbeitsentwurf für ein neues Prostitutionsgesetz vorgelegt. Dieser sieht drastische Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Sexarbeiter_innen vor, doch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch dieser Entwurf noch zu lasch. Stoffwechselredakteurin Helen Vierkötter sprach mit Juanita Henning vom Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten, Dona Carmen e.V.. Sie wollte zunächst von ihr wissen, was es mit der geplanten Zwangsregistrierung von Sexarbeiter_innen auf sich hat, die alle zwei Jahre verpflichtend erfolgen soll.
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Sehr viele Prostitutionsthemen sind unter zu finden:
www.wiwo.de/themen/Prostitution
Auswahl z. B.:
- Prostitution, Zwangsouting im Sperrbezirk
- Prostitutionsgesetz, Kondome werden Pflicht
- Prostitutionsgesetz, "Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys verboten"
- Union und SPD, Streit um neues Prostitutionsgesetz
- Bundesrechnungshof, Prostituierte staerker besteuern
- Gesetzesvorhaben, CSU will Prostitution unter 21 verbieten.
- "Kein Opferschutz", Gruene kritisieren Prostitutionsreform
www.wiwo.de/themen/Prostitution
Auswahl z. B.:
- Prostitution, Zwangsouting im Sperrbezirk
- Prostitutionsgesetz, Kondome werden Pflicht
- Prostitutionsgesetz, "Flatrate-Sex und Gang-Bang-Partys verboten"
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Sexarbeiterinnen verärgert über "Hurenausweis"
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... il162.htmlMehr Schutz durch neues Prostitutionsgesetz?
Seit 2002 gibt es in Deutschland das Prostitutionsgesetz, das das Anschaffen legalisiert. 2016 soll das Gesetz erneuert werden.
Die Landesregierung erhofft sich unter anderem von der Einführung eines sogenannten Hurenausweises mit Meldepflicht mehr Kontrolle und Regeln im Prostitutionsgewerbe. Daneben sollen eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung und eine gesetzliche Kondompflicht in Kraft treten.
Viele Sexarbeiterinnen sehen die Erneuerungen skeptisch. Vicky ist eine von ihnen. Sie arbeitet in einem der rund 200 "Lovemobile", Wohnwagen-Bordellen an niedersächsischen Waldrändern.
Irgendwo zwischen Hannover und Burgdorf empfängt die bulgarische Prostituierte seit drei Jahren ihre Freier. Mehr Sicherheit durch die neuen Regelungen erhoffe sie sich nicht.
Auch der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) befürchte durch die neue Meldepflicht für Sexarbeiterinnen nur eine größere Stigmatisierung des Berufs. Eine namentliche Registrierung sei schließlich für keine andere Berufsgruppe notwendig.
Unterstützung erfährt Vicky von der Sozialarbeiterin Beti. Die 44-Jährige ehemalige Prostituierte gehört zur Beratungsorganisation Phoenix, die Sexarbeiter auf der Straße, in Bordellen und "Lovemobilen" betreut.
Auch Beti hält nicht viel von der Novellierung des Prostitutionsgesetzes, eine einheitliche Lösung gebe es ohnehin nicht für alle Probleme. Besonders die Meldepflicht regt sie auf: "Ein großer Teil der Frauen ist gemeldet und zahlt Steuern."
Vicky arbeitet freiwillig und selbstständig und zahlt für ihr "Lovemobil" eine Miete. Für das Grundstück existiert eine Genehmigung zur Sondernutzung. Angst vor Übergriffen hat die Prostituierte keine: "Hier kommt öfter die Polizei vorbei. Wenn ich ein Problem hätte, würde ich es ihnen sagen."
Grundsätzlich arbeite Vicky sowieso nur von 12 bis 19 Uhr, für sie die lukrativste Zeit. Ein Großteil der Kundschaft seien Geschäftsreisende, die spontan zu ihr kommen.
Nach Feierabend schließt Vicky ihr "Lovemobil" ab und fährt mit dem Zug nach Hause. Die Zahl der Prostituierten, die legal oder illegal in Niedersachsen arbeiten, ist unbekannt.
http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-U ... renausweis
Sexarbeiterinnen verärgert über "Hurenausweis"
Mit Änderungen im Prostitutionsgesetz sollen Sexarbeiterinnen in Niedersachsen in besser geschützt werden. Der geplante „Hurenausweis“ stößt aber auf Widerstand bei Betroffenen - vor allem aufgrund der Meldepflicht.
Wenn Vicky lacht, hält sie sich eine Hand vor den Mund. Es verleiht ihr etwas Mädchenhaftes, obwohl sie nach eigenen Angaben schon über 30 ist. Im nächsten Moment sagt die Bulgarin streng : „Hier. Ich. Chef.“ und zieht die dunklen Augenbrauen hoch.
Seit drei Jahren arbeitet sie als Prostituierte in einem Wohnwagen zwischen Hannover und Burgdorf – freiwillig und selbstständig. Die sechs Quadratmeter mit Bett, Küchenzeile und Bad am Waldrand sind ihr Arbeitsplatz.
Dass nicht alle Sexarbeiterinnen ohne Zuhälter arbeiten können oder den Job freiwillig machen, ist Vicky klar. Sie hat sich das sogenannte Lovemobil selbst ausgesucht.
Neues Prostititionsgesetz: keine Lösung für alle?
Das erlaubt ihr das Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 – das Anschaffen ist seitdem nicht mehr sittenwidrig. 2016 soll das Gesetz erneuert werden. Sexarbeiterinnen, Beratungs- und Berufsverbände lehnen die Novellierung aber klar ab. Für die Frauen bringe die Einführung eines sogenannten Hurenausweises nicht mehr Sicherheit.
Niedersachsens Landesregierung erhofft sich von der Novelle mehr Kontrolle und Regeln im Prostitutionsgewerbe: Die Sexarbeiterinnen müssen sich dann als solche anmelden. Außerdem soll es eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung und eine gesetzliche Kondompflicht geben.
„Bei einer Novellierung geht es zum Beispiel um verbesserte Meldepflichten und Aufsichtsbefugnisse bei Prostitutionsstätten“, sagt Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) – die Rechte und der Schutz der Sexarbeiterinnen sollen gestärkt werden.
Eine einheitliche Lösung für alle Probleme gebe es ohnehin nicht, sagt dazu Elizabet, genannt Beti. Die 44-Jährige aus Bulgarien hat früher selbst in einem Wohnwagen Freier empfangen. Heute betreut und besucht sie für die Beratungsstelle Phoenix Sexarbeiter auf der Straße, in Bordellen und in Lovemobilen. „Wozu brauchen wir dann ein neues Gesetz?“
Thema: Meldepflicht
Betis rauchige Stimme hebt sich bei dem Thema. Vor allem die Meldepflicht für Sexarbeiterinnen regt sie auf. „Ein großer Teil der Frauen ist gemeldet und zahlt Steuern“, stellt sie klar. Vicky zahlt für ihren Wohnwagen Miete an eine Betreiberin, für das Grundstück gibt es eine Genehmigung zur Sondernutzung.
Schutzlos fühlt sich Vicky in ihrem Wohnwagen nicht.
„Hier kommt öfter die Polizei vorbei“, sagt sie. „Wenn ich ein Problem hätte, würde ich es ihnen sagen. Ich habe keine Angst.“ Gefiele ihr ein Freier nicht, könne sie ihn abwimmeln und die Tür abschließen. Und nachts arbeite sie grundsätzlich nicht – nur von 12 bis 19 Uhr. Das ist die lukrativste Zeit, denn ein großer Teil von Vickys Kundschaft sind Geschäftsreisende, die spontan vorbeikommen.
Auch der Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) sieht in der Einführung eines sogenannten Hurenausweises keine sinnvolle Lösung. „Wir sehen vor allem die Anmeldepflicht sehr kritisch“, sagt BesD-Sprecherin Undine de Rivière.
Stigmatisierung des Berufs
Eine namentliche Registrierung sei schließlich für keine andere Berufsgruppe erforderlich. Anonymität gebe es in dem Gewerbe sowieso nicht mehr – eine größere Stigmatisierung des Berufs sei die Folge.
Anja Kasten vom BesD Niedersachsen nennt Datenschutzbedenken. Weil unklar bleibe, was mit den Daten eigentlich passiert, sei Tür und Tor in die Privatsphäre der Frauen geöffnet. Auch nach dem Ausstieg aus der Sexarbeit sei die Frau möglicherweise immer noch als Prostituierte registriert, befürchtet Kasten.
Vicky macht Feierabend. Sie räumt ihr Lovemobil auf, zieht sich um und fährt mit dem Zug nach Hause. Ob sie sich mehr Respekt gegenüber ihrer Arbeit wünscht? „Jeder Mensch muss selbst entscheiden, ob er es respektiert“, sagt Vicky. „Aber es zu akzeptieren würde schon mal helfen.“
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
http://parteitag.spd-berlin.de/antraege ... sexarbeit/
Antrag 164/I/2015 Auch im neuen Prostituiertenschutzgesetz: Keine Stigmatisierung der Sexarbeit!
AntragstellerInnen: ASF LFK
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Auch im neuen Prostituiertenschutzgesetz: Keine Stigmatisierung der Sexarbeit!
Die Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion mögen sich dafür einsetzen:
Die geplante Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProsSchG) durch die Große Koalition hat es sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter*innen zu stärken. Einige geplante Änderungen stehen diesem Ziel jedoch entgegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf
sich gegen eine individuelle Anzeige- bzw. Anmeldepflicht einzusetzen. Der Beruf ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer mit einem Stigma besetzt, sodass viele Sexarbeiter*innen ihre Tätigkeit nicht öffentlich machen wollen. Melden sie sich nicht an, arbeiten sie jedoch illegal und werden sich bei Problemen, wie beispielsweise Gewalt, nicht an Hilfseinrichtungen wenden.
Verpflichtenden regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zu verhindern, da diese verfassungsrechtlich fragwürdig sind und Sexarbeiter*innen im gesellschaftlichen Durchschnitt keine höheren Infektionsraten bei sexuellen Krankheiten haben.
die Einführung einer Kondompflicht abzulehnen. Diese dreht die Verantwortung beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten zulasten der Sexarbeiter*innen um, die Verantwortung für geschützten Sex liegt damit ausschließlich bei ihnen.
Sich stattdessen für den Ausbau von kommunalen Beratungs- und Betreuungsangeboten einzusetzen, an die sich die Sexarbeiter*innen vertrauensvoll und anonym wenden können.
Begründung:
Seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes von 2002 durch Rot-Grün ist Sexarbeit in Deutschland keine sittenwidrige Tätigkeit mehr, sondern wird als regulärer Beruf anerkannt. SexarbeiterInnen gehen damit seitdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und haben ein Anrecht auf Gleichbehandlung mit anderen Berufen. Wir SozialdemokratInnen haben damit anerkannt, dass ein Verbot der Prostitution für uns kein gangbarer Weg ist, da dieser die SexarbeiterInnen in die Illegalität treibt und somit Lebens- und Arbeitsbedingungen verschlechtert. Eine Reform des ProsSchG darf nicht das Ziel der stärkeren Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen hochhalten um dann durch die Hintertür einer zunehmenden Stigmatisierung des Berufes Vorschub zu leisten.
So führt eine Meldepflicht zu einem Outing-Zwang. Nicht jed/r, der/die diesen Beruf ausübt, möchte dies öffentlich machen und im nicht-vergessenden Internet verewigt sehen. Kunden, die sich einen Meldenachweis zeigen lassen, haben Zugriff auf den Klarnamen der Sexarbeiter*nnen, und das in einem Milieu, in dem die Nutzung von Pseudonymen aus Sicherheitsgründen zum Tagesgeschäft gehört. Persönlichkeitsrechtsverletzungen könnten hier die direkte Folge sein. Die Bekämpfung von Menschenhandel wird durch diese Regelung nicht erreicht, da auch die Anmeldung bei einer Behörde unter Zwang erfolgen kann, gerade Menschenhändler würden sicher gehen wollen, dass ihre SexarbeiterInnen nicht weiter von Behörden oder PolizistInnen behelligt werden. Wer sich nicht melden möchte, arbeitet schwarz und wendet sich bei Vorkommnissen nicht an Hilfseinrichtungen. Darunter fallen beispielsweise StudentInnen, die sich Sorgen um ihre Karriere nach der Ausbildung machen, Alleinerziehende, die befürchten müssen, das Sorgerecht zu verlieren oder auch Menschen, die sich nur nebenher Geld verdienen und einen anderen Hauptberuf haben. Eine Anmeldepflicht widerspricht demnach nicht nur den Sicherheitsinteressen der SexarbeiterInnen, sondern auch der Selbstbestimmung dieser Menschen und wird ein bürokratisch aufwendiger und doch nutzloser Papiertiger.
Verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchen widersprechen ebenso dem liberalen Charakter des ProstSchG. SexarbeiterInnen können heute anonym und freiwillig auf Gesundheitsuntersuchungen zurückkommen. Diejenigen, die Untersuchungen in Anspruch nehmen, sind eher die, die zuvor Risikokontakte hatten. Verpflichtende Reihenuntersuchungen sind daher deutlich weniger wirksam. Zudem ist die Annahme, dass SexarbeiterInnen die alleinigen AdressatInnen von verpflichtenden Untersuchungen sein sollen, verfassungsrechtlich fragwürdig, wie der Deutsche Juristinnenbund aufzeigt. Eine pauschale Gleichsetzung von Prostituierten mit Personen, die dringend verdächtig sind, Geschlechtskrankheiten weiter zu verbreiten, stigmatisiert die Beschäftigten. Gerade für Untersuchungen der Genitalien gibt es heute hohe Maßstäbe an die Ermittlungstätigkeit von Behörden, diese beziehen sich zudem auf Einzelfälle. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen stellen enorme Anforderungen an den Datenschutz. Angaben über das Sexualleben unterliegen unter den personenbezogenen Daten einem gesteigerten Schutz. Daten über Prostitutionsausübung und das Vorliegen von Geschlechtskrankheiten sind besonders sensibel. Die Erhebung dieser Daten müsste laut Deutschem Juristinnenbund eine Verwendungsbeschränkung enthalten, die wiederum eine Nutzbarmachung der Daten zur Bekämpfung von Menschenhandel oder Zwangsprostitution ausschließen würden.
Ein Kondompflicht kann nur kontrolliert werden, in dem sich Beamte als Kunden („Scheinfreier) ausgeben und Sexarbeiter*innen mehr Geld für Sex ohne Kondom anbieten. Solange es jedoch keine Scheinprostituierten gibt, ist dieses Gesetz eine Farce und bestraft nur die Anbieter*innen von käuflichem Sex. Studien belegen zudem, dass Menschen, die über einen längeren Zeitraum hinweg ihren Lebensunterhalt mit Sexarbeit verdienen, ein großes Eigeninteresse an körperlicher Gesundheit haben. Prostituierte haben im Durchschnitt keine höheren Infektionsraten als in der Gesamtbevölkerung vorhanden. Auch dieser Punkt spricht mehr für eine Stigmatisierung als für den Versuch, die Arbeitsbedingungen der SexarbeiterInnen mit dem Argument „Arbeitsschutzmaßnahme“ zu verbessern. Menschen, die unzureichende Deutschkenntnisse haben und auf der Straße tätig sind, leben eher in prekären Verhältnissen und sind daher eher bereit, für mehr Geld das Gesetz zu brechen. Diese Menschen dann auch noch mit Bußgeldern zu belegen ist geradezu diametral zum vorgebrachten Schutzargument. In der Theorie ist eine Kondompflicht zwar zuzustimmen, aber aus oben angegebenen Gründen reine Symbolpolitik. Dementsprechend hat beispielsweise das Saarland angekündigt, die Einhaltung des im Frühjahr 2014 erlassenen Gebotes nicht kontrollieren zu wollen.
Anzeigepflicht, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und Kondompflicht – alles Wörter, in denen vielmehr Pflicht als Möglichkeit vorkommt. Wir SozialdemokratInnen halten an unserem Ziel fest, uns für die gesellschaftliche Anerkennung der SexarbeiterInnen einzusetzen und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu erschweren. Daher lehnen wir diesen Rückschritt im Prostituiertenschutzgesetz ab.
Antrag 164/I/2015 Auch im neuen Prostituiertenschutzgesetz: Keine Stigmatisierung der Sexarbeit!
AntragstellerInnen: ASF LFK
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Auch im neuen Prostituiertenschutzgesetz: Keine Stigmatisierung der Sexarbeit!
Die Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion mögen sich dafür einsetzen:
Die geplante Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProsSchG) durch die Große Koalition hat es sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter*innen zu stärken. Einige geplante Änderungen stehen diesem Ziel jedoch entgegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf
sich gegen eine individuelle Anzeige- bzw. Anmeldepflicht einzusetzen. Der Beruf ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer mit einem Stigma besetzt, sodass viele Sexarbeiter*innen ihre Tätigkeit nicht öffentlich machen wollen. Melden sie sich nicht an, arbeiten sie jedoch illegal und werden sich bei Problemen, wie beispielsweise Gewalt, nicht an Hilfseinrichtungen wenden.
Verpflichtenden regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zu verhindern, da diese verfassungsrechtlich fragwürdig sind und Sexarbeiter*innen im gesellschaftlichen Durchschnitt keine höheren Infektionsraten bei sexuellen Krankheiten haben.
die Einführung einer Kondompflicht abzulehnen. Diese dreht die Verantwortung beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten zulasten der Sexarbeiter*innen um, die Verantwortung für geschützten Sex liegt damit ausschließlich bei ihnen.
Sich stattdessen für den Ausbau von kommunalen Beratungs- und Betreuungsangeboten einzusetzen, an die sich die Sexarbeiter*innen vertrauensvoll und anonym wenden können.
Begründung:
Seit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes von 2002 durch Rot-Grün ist Sexarbeit in Deutschland keine sittenwidrige Tätigkeit mehr, sondern wird als regulärer Beruf anerkannt. SexarbeiterInnen gehen damit seitdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und haben ein Anrecht auf Gleichbehandlung mit anderen Berufen. Wir SozialdemokratInnen haben damit anerkannt, dass ein Verbot der Prostitution für uns kein gangbarer Weg ist, da dieser die SexarbeiterInnen in die Illegalität treibt und somit Lebens- und Arbeitsbedingungen verschlechtert. Eine Reform des ProsSchG darf nicht das Ziel der stärkeren Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen hochhalten um dann durch die Hintertür einer zunehmenden Stigmatisierung des Berufes Vorschub zu leisten.
So führt eine Meldepflicht zu einem Outing-Zwang. Nicht jed/r, der/die diesen Beruf ausübt, möchte dies öffentlich machen und im nicht-vergessenden Internet verewigt sehen. Kunden, die sich einen Meldenachweis zeigen lassen, haben Zugriff auf den Klarnamen der Sexarbeiter*nnen, und das in einem Milieu, in dem die Nutzung von Pseudonymen aus Sicherheitsgründen zum Tagesgeschäft gehört. Persönlichkeitsrechtsverletzungen könnten hier die direkte Folge sein. Die Bekämpfung von Menschenhandel wird durch diese Regelung nicht erreicht, da auch die Anmeldung bei einer Behörde unter Zwang erfolgen kann, gerade Menschenhändler würden sicher gehen wollen, dass ihre SexarbeiterInnen nicht weiter von Behörden oder PolizistInnen behelligt werden. Wer sich nicht melden möchte, arbeitet schwarz und wendet sich bei Vorkommnissen nicht an Hilfseinrichtungen. Darunter fallen beispielsweise StudentInnen, die sich Sorgen um ihre Karriere nach der Ausbildung machen, Alleinerziehende, die befürchten müssen, das Sorgerecht zu verlieren oder auch Menschen, die sich nur nebenher Geld verdienen und einen anderen Hauptberuf haben. Eine Anmeldepflicht widerspricht demnach nicht nur den Sicherheitsinteressen der SexarbeiterInnen, sondern auch der Selbstbestimmung dieser Menschen und wird ein bürokratisch aufwendiger und doch nutzloser Papiertiger.
Verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchen widersprechen ebenso dem liberalen Charakter des ProstSchG. SexarbeiterInnen können heute anonym und freiwillig auf Gesundheitsuntersuchungen zurückkommen. Diejenigen, die Untersuchungen in Anspruch nehmen, sind eher die, die zuvor Risikokontakte hatten. Verpflichtende Reihenuntersuchungen sind daher deutlich weniger wirksam. Zudem ist die Annahme, dass SexarbeiterInnen die alleinigen AdressatInnen von verpflichtenden Untersuchungen sein sollen, verfassungsrechtlich fragwürdig, wie der Deutsche Juristinnenbund aufzeigt. Eine pauschale Gleichsetzung von Prostituierten mit Personen, die dringend verdächtig sind, Geschlechtskrankheiten weiter zu verbreiten, stigmatisiert die Beschäftigten. Gerade für Untersuchungen der Genitalien gibt es heute hohe Maßstäbe an die Ermittlungstätigkeit von Behörden, diese beziehen sich zudem auf Einzelfälle. Verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen stellen enorme Anforderungen an den Datenschutz. Angaben über das Sexualleben unterliegen unter den personenbezogenen Daten einem gesteigerten Schutz. Daten über Prostitutionsausübung und das Vorliegen von Geschlechtskrankheiten sind besonders sensibel. Die Erhebung dieser Daten müsste laut Deutschem Juristinnenbund eine Verwendungsbeschränkung enthalten, die wiederum eine Nutzbarmachung der Daten zur Bekämpfung von Menschenhandel oder Zwangsprostitution ausschließen würden.
Ein Kondompflicht kann nur kontrolliert werden, in dem sich Beamte als Kunden („Scheinfreier) ausgeben und Sexarbeiter*innen mehr Geld für Sex ohne Kondom anbieten. Solange es jedoch keine Scheinprostituierten gibt, ist dieses Gesetz eine Farce und bestraft nur die Anbieter*innen von käuflichem Sex. Studien belegen zudem, dass Menschen, die über einen längeren Zeitraum hinweg ihren Lebensunterhalt mit Sexarbeit verdienen, ein großes Eigeninteresse an körperlicher Gesundheit haben. Prostituierte haben im Durchschnitt keine höheren Infektionsraten als in der Gesamtbevölkerung vorhanden. Auch dieser Punkt spricht mehr für eine Stigmatisierung als für den Versuch, die Arbeitsbedingungen der SexarbeiterInnen mit dem Argument „Arbeitsschutzmaßnahme“ zu verbessern. Menschen, die unzureichende Deutschkenntnisse haben und auf der Straße tätig sind, leben eher in prekären Verhältnissen und sind daher eher bereit, für mehr Geld das Gesetz zu brechen. Diese Menschen dann auch noch mit Bußgeldern zu belegen ist geradezu diametral zum vorgebrachten Schutzargument. In der Theorie ist eine Kondompflicht zwar zuzustimmen, aber aus oben angegebenen Gründen reine Symbolpolitik. Dementsprechend hat beispielsweise das Saarland angekündigt, die Einhaltung des im Frühjahr 2014 erlassenen Gebotes nicht kontrollieren zu wollen.
Anzeigepflicht, verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen und Kondompflicht – alles Wörter, in denen vielmehr Pflicht als Möglichkeit vorkommt. Wir SozialdemokratInnen halten an unserem Ziel fest, uns für die gesellschaftliche Anerkennung der SexarbeiterInnen einzusetzen und ihnen die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu erschweren. Daher lehnen wir diesen Rückschritt im Prostituiertenschutzgesetz ab.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Bundesregierung plant Idioten-Test für Prostituierte!
Von Dona Carmen e.V.
Im Zuge ihrer Bestrebungen, die in der Prostitution Tätigen noch „besser zu schützen“, planen die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, Sexarbeiter/innen künftig auf ihren Geisteszustand zu überprüfen.
Unter Punkt 9 der „Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen“ zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz findet sich der Hinweis, dass man Sexarbeiter/innen im Zuge der geplanten Meldepflicht auf „Anhaltspunkte“ prüfen wolle, ob sie auch über „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, würden von einer „zuständigen Behörde“ „die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen. Das Mindeste dürfte sein, dass die zukünftig für Prostitution erforderliche Anmeldebescheinigung „verweigert“ würde. Auf ihrer Website bestätigt die für die CDU-Fraktion an den Verhandlungen zum neuen Prostitutionsgesetz beteiligte MdB Sylvia Pantel dass die geplanten „medizinischen und sozialpsychologischen Beratungsangebote“ zu den „wichtigsten Zielvereinbarungen“ der beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gehören.
Die Bundesregierung hat offensichtlich erhebliche Zweifel am Vorhandensein von „Einsichtsfähigkeit“ unter Prostituierten. Denn sonst würde sie auf eine Überprüfung derselben keinen gesteigerten Wert legen. Nicht um mangelnde Einsichten geht es, sondern um eine mangelnde „Fähigkeit“ zur Einsicht. Vermutet werden also grundlegende Defizite bzw. ein geistiger Defekt auf Seiten der Prostituierten.
Verlangt wird von Sexarbeiter/innen eine „zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“. Maßstab dafür dürfte sein, ob sich die in Zweifel gezogene Einsichtsfähigkeit am (unterstellten) Schutzbedürfnis orientiert und ihm entspricht.
Warum wird gerade zum jetzigen Zeitpunkt gemutmaßt, Sexarbeiter/innen verfügten über eine vermutlich zu gering ausgeprägte „Einsichtsfähigkeit“? Möglicherweise dämmert den politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, dass repressive Maßnahmen wie die geplante Zwangsregistrierung, eine medizinische Zwangsberatung, ein obligatorischer Idiotentest, zukünftige anlasslose Kontrollen, eine „Zuverlässigkeitsprüfung“ auch bei Wohnungsprostitution und Kondomzwang bei Prostitution vor allem ihrem „Schutz“ dienen sollen. Sexarbeiter/innen, die darin nicht Maßnahmen zu ihrem „Schutz“, sondern eine Arbeitsplatz vernichtende Politik der Eindämmung von Prostitution sehen, hätten bei der Überprüfung ihrer „Einsichtsfähigkeit“ schlechte Karten. Wer sich gegenüber solchen „Schutz“-Maßnahmen als „uneinsichtig“ erweist, dem dürfte schnell das Fehlen einer „zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ attestiert werden.
Das von CDU/CSU und SPD geplante Vorhaben einer obligatorischen, von Staats wegen verordneten Überprüfung der geistigen Verfassung („Einsichtsfähigkeit“) ist ein repressives Element eines insgesamt repressiven Gesetzes. Die darin zum Vorschein kommende Tendenz einer Pathologisierung von Sexarbeit hat fragwürdige Vorläufer im 19. Jahrhundert, etwa den italienischen Kriminalanthropologen Cesare Lombroso, für den Prostitution auf „ethischer Idiotie“ gründete. Ihren Höhepunkt fand diese Strömung unter den Nationalsozialisten, die Prostituierte auf Grundlage des Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und des „Asozialen“-Erlasses verfolgten.
Dona Carmen e.V. sieht in dem von der Bundesregierung wieder aufgewärmten Klischee der geistig minderbemittelten Sexarbeiter/in und dem ihm entsprechenden Idioten-Test den Ausdruck einer tief sitzenden, historisch tradierten und anti-demokratischen Prostitutionsgegnerschaft, die in eine nicht hinnehmbare Stigmatisierung und gesellschaftliche Ächtung von Sexarbeiter/innen mündet.
Dagegen findet am Samstag, den 13. Juni 2015, auf dem Opernplatz in Frankfurt/Main eine Protestkundgebung von Sexarbeiter/innen statt.
‚Nein‘ zu demütigenden Idioten-Tests für Sexarbeiter/innen!
Rechte statt „Schutz“ für Sexarbeiter/innen!
http://www.scharf-links.de/41.0.html?&t ... fbaa423f38
Von Dona Carmen e.V.
Im Zuge ihrer Bestrebungen, die in der Prostitution Tätigen noch „besser zu schützen“, planen die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, Sexarbeiter/innen künftig auf ihren Geisteszustand zu überprüfen.
Unter Punkt 9 der „Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen“ zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz findet sich der Hinweis, dass man Sexarbeiter/innen im Zuge der geplanten Meldepflicht auf „Anhaltspunkte“ prüfen wolle, ob sie auch über „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, würden von einer „zuständigen Behörde“ „die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen. Das Mindeste dürfte sein, dass die zukünftig für Prostitution erforderliche Anmeldebescheinigung „verweigert“ würde. Auf ihrer Website bestätigt die für die CDU-Fraktion an den Verhandlungen zum neuen Prostitutionsgesetz beteiligte MdB Sylvia Pantel dass die geplanten „medizinischen und sozialpsychologischen Beratungsangebote“ zu den „wichtigsten Zielvereinbarungen“ der beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gehören.
Die Bundesregierung hat offensichtlich erhebliche Zweifel am Vorhandensein von „Einsichtsfähigkeit“ unter Prostituierten. Denn sonst würde sie auf eine Überprüfung derselben keinen gesteigerten Wert legen. Nicht um mangelnde Einsichten geht es, sondern um eine mangelnde „Fähigkeit“ zur Einsicht. Vermutet werden also grundlegende Defizite bzw. ein geistiger Defekt auf Seiten der Prostituierten.
Verlangt wird von Sexarbeiter/innen eine „zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“. Maßstab dafür dürfte sein, ob sich die in Zweifel gezogene Einsichtsfähigkeit am (unterstellten) Schutzbedürfnis orientiert und ihm entspricht.
Warum wird gerade zum jetzigen Zeitpunkt gemutmaßt, Sexarbeiter/innen verfügten über eine vermutlich zu gering ausgeprägte „Einsichtsfähigkeit“? Möglicherweise dämmert den politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, dass repressive Maßnahmen wie die geplante Zwangsregistrierung, eine medizinische Zwangsberatung, ein obligatorischer Idiotentest, zukünftige anlasslose Kontrollen, eine „Zuverlässigkeitsprüfung“ auch bei Wohnungsprostitution und Kondomzwang bei Prostitution vor allem ihrem „Schutz“ dienen sollen. Sexarbeiter/innen, die darin nicht Maßnahmen zu ihrem „Schutz“, sondern eine Arbeitsplatz vernichtende Politik der Eindämmung von Prostitution sehen, hätten bei der Überprüfung ihrer „Einsichtsfähigkeit“ schlechte Karten. Wer sich gegenüber solchen „Schutz“-Maßnahmen als „uneinsichtig“ erweist, dem dürfte schnell das Fehlen einer „zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ attestiert werden.
Das von CDU/CSU und SPD geplante Vorhaben einer obligatorischen, von Staats wegen verordneten Überprüfung der geistigen Verfassung („Einsichtsfähigkeit“) ist ein repressives Element eines insgesamt repressiven Gesetzes. Die darin zum Vorschein kommende Tendenz einer Pathologisierung von Sexarbeit hat fragwürdige Vorläufer im 19. Jahrhundert, etwa den italienischen Kriminalanthropologen Cesare Lombroso, für den Prostitution auf „ethischer Idiotie“ gründete. Ihren Höhepunkt fand diese Strömung unter den Nationalsozialisten, die Prostituierte auf Grundlage des Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und des „Asozialen“-Erlasses verfolgten.
Dona Carmen e.V. sieht in dem von der Bundesregierung wieder aufgewärmten Klischee der geistig minderbemittelten Sexarbeiter/in und dem ihm entsprechenden Idioten-Test den Ausdruck einer tief sitzenden, historisch tradierten und anti-demokratischen Prostitutionsgegnerschaft, die in eine nicht hinnehmbare Stigmatisierung und gesellschaftliche Ächtung von Sexarbeiter/innen mündet.
Dagegen findet am Samstag, den 13. Juni 2015, auf dem Opernplatz in Frankfurt/Main eine Protestkundgebung von Sexarbeiter/innen statt.
‚Nein‘ zu demütigenden Idioten-Tests für Sexarbeiter/innen!
Rechte statt „Schutz“ für Sexarbeiter/innen!
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Damit hat die Frau Pantel MdB die Grenze zum Pathologischen überschritten. Es ist faszinierend, dass dieser Hass auf die Prostituierten vor allem von Frauen ausgeht.
Frau Pantel zeigt genau diese geistige Grundhaltung, die alles und jeden, der nicht dem der eigenen Vorstellung und dem Mainstream entsprechenden Verhalten folgt, zwanghaft als abweichlerisch, krankhaft, schwachsinnig ansieht.
Dabei ist die Grundidee einer amtlichen Prüfung der Einsichtsfähigkeit vielleicht sogar bedenkenswert - sie sollte aber zuallererst einmal auf Bundestagsabgeordnete angewendet werden.
Frau Pantel zeigt genau diese geistige Grundhaltung, die alles und jeden, der nicht dem der eigenen Vorstellung und dem Mainstream entsprechenden Verhalten folgt, zwanghaft als abweichlerisch, krankhaft, schwachsinnig ansieht.
Dabei ist die Grundidee einer amtlichen Prüfung der Einsichtsfähigkeit vielleicht sogar bedenkenswert - sie sollte aber zuallererst einmal auf Bundestagsabgeordnete angewendet werden.
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@friederike
Richtig so!
Es ist dieser Hass der (Ehe-)Frauen mit ihrem Besitzdenken und der "Stein des Anstosses" der christlich-staatlich verordneten, lebenslangen Zwangsmonogamie; eben eine eklatante Bedrohung der "anständigen" Frauen, deren Ehe bzw. Beziehung oft nur ein Stück Papier oder Gründe und Pfründe zusammenhält.
Der Gedanke der Zwangsvorführung bei den Rettern, Beratern - den sogenannten Gutmenschen erinnert jetzt schon an eine hochnotpeinliche Befragung der Inquisition des Mittelalters mit Verzicht auf physische Instrumentarien. Das wird kein Spaß.
Sozialarbeiter, die auf der Schulbank oder im Crashkurs lernen, dass die in der Prostitution tätigen Menschen besondere Hilfestellungen benötigen bei der Einnahme von Antibiotika und man die ordnunggemäße Einnahme überprüfen müsse - ja ich habe die auf das Familienministerium einfließenden Berichte der Bundesländer, Kreise oder Stadträte gelesen - bin also des Lesens kundig - werden auf uns "losgelassen" wie tollwütige Hunde um unsere geistigen Fähigkeiten zu beurteilen.
Das ist eine Farce. Was soll ich machen? Heulen oder schallend lachen? Was für ein Märchen, bei der die "Sieben Schwaben" Pate gestanden haben.
Richtig so!
Es ist dieser Hass der (Ehe-)Frauen mit ihrem Besitzdenken und der "Stein des Anstosses" der christlich-staatlich verordneten, lebenslangen Zwangsmonogamie; eben eine eklatante Bedrohung der "anständigen" Frauen, deren Ehe bzw. Beziehung oft nur ein Stück Papier oder Gründe und Pfründe zusammenhält.
Der Gedanke der Zwangsvorführung bei den Rettern, Beratern - den sogenannten Gutmenschen erinnert jetzt schon an eine hochnotpeinliche Befragung der Inquisition des Mittelalters mit Verzicht auf physische Instrumentarien. Das wird kein Spaß.
Sozialarbeiter, die auf der Schulbank oder im Crashkurs lernen, dass die in der Prostitution tätigen Menschen besondere Hilfestellungen benötigen bei der Einnahme von Antibiotika und man die ordnunggemäße Einnahme überprüfen müsse - ja ich habe die auf das Familienministerium einfließenden Berichte der Bundesländer, Kreise oder Stadträte gelesen - bin also des Lesens kundig - werden auf uns "losgelassen" wie tollwütige Hunde um unsere geistigen Fähigkeiten zu beurteilen.
Das ist eine Farce. Was soll ich machen? Heulen oder schallend lachen? Was für ein Märchen, bei der die "Sieben Schwaben" Pate gestanden haben.
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Hier eine ausfühliche Abhandlung:
Bundesregierung plant Idioten-Test für Prostituierte!
Im Zuge ihrer Bestrebungen, die in der Prostitution Tätigen noch „besser zu schützen“ und „ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken“, planen die Berliner Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, Sexarbeiter/innen künftig auf ihren Geisteszustand zu überprüfen.
Ein schlechter Scherz? Keineswegs!
Nach den Plänen der Großen Koalition sollen Sexarbeiter/innen erst dann das Recht zur Ausübung ihrer Tätigkeit haben, wenn sie sich zuvor registrieren lassen („Prostituiertenschutzgesetz“). Die geplante „Meldepflicht“ soll zudem den „Nachweis über eine medizinische Beratung“ einschließen, der sich Sexarbeiter/innen jedes Jahr (18- bis 21-Jährige alle 6 Monate) unterziehen müssen. Ansonsten „erlischt die Anmeldung“ und wären die Betroffenen fortan illegal tätig.
Unter Punkt 9 der „Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen“ vom 3. Februar 2015 findet sich zudem etwas unscheinbar der Hinweis, dass man die Betroffenen im Zuge dieser Anmelde-Prozedur auf „Anhaltspunkte“ prüfen werde, ob sie auch über „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ verfügen.
Sollte dies nicht der Fall sein, würden von einer „zuständigen Behörde“ die „für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen. Das Mindeste dürfte sein, dass die zukünftig für Prostitution erforderliche „Anmeldebescheinigung verweigert“ würde. (alle Zitate vgl.: http://plattform-frankfurt.de/eckpunkte ... utzgesetz/)
Auf ihrer Website bestätigte die für die CDU-Fraktion an den Verhandlungen zum neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ beteiligte MdB Sylvia Pantel (römisch-katholisch), dass die geplanten „medizinischen und sozialpsychologischen Beratungsangebote“ zu den „wichtigsten Zielvereinbarungen“ der beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gehören (vgl.: http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der- ... rioritaet/). Wobei hier von „Angeboten“ keine Rede sein kann, wenn Sexarbeiter/innen gezwungen sind, sie in Anspruch nehmen zu müssen.
Geistig minderbemittelt?
Fassen wir zusammen: Die Bundesregierung will Prostituierte „schützen“. Vor allem natürlich vor der Ausübung der Prostitution selbst. Denn der Ausstieg der Betroffenen aus der Prostitution ist staatspolitisches Anliegen (nicht erst) der Großen Koalition. Zu dem für erforderlich erachteten (Selbst-)Schutz von Prostituierten gehört offenbar ein gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit. Die Bundesregierung hat jedoch – so scheint es – erhebliche Zweifel am Vorhandensein dieser Einsichtsfähigkeit. Denn sonst würde sie auf eine Überprüfung derselben keinen gesteigerten Wert legen. Das Vorhaben der Bundesregierung beruht mithin auf der Unterstellung mangelnder Einsichtsfähigkeit auf Seiten der Sexarbeiter/innen.
Wohlgemerkt: Nicht um mangelnde Einsichten geht es, sondern um eine mangelnde Fähigkeit zur Einsicht. Vermutet werden also grundlegende Defizite bzw. ein geistiger Defekt auf Seiten der Prostituierten.
Diskriminierender Unterschied zur MPU
Die obligatorische Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Sexarbeiter/innen im Kontext einer geplanten Anmelde-Prozedur erweist sich als eine Art „Eignungstest“ – eine weitere Hürde, um von der Ausübung der Prostitution abzuschrecken bzw. sie in die Illegalität zu drängen und damit zu kriminalisieren.
Im Unterschied zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bei Autofahrern (volkstümlich: „Idiotentest“), bei der eine Prüfung der Eignung stets eine konkrete Tatbegehung (Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, auffällige Aggressivität im Fahrverhalten, schuldhafte Verursachung von Verkehrsunfällen, Erreichen der Höchstpunktezahl im Verkehrszentralregister) bzw. eine Verurteilung voraussetzt, besteht die diskriminierende Besonderheit der „Einsichtsfähigkeits“-Prüfung für Sexarbeiter/innen darin, dass sie unabhängig und losgelöst von irgendwelchem Fehlverhalten, nämlich grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit in der Prostitution erfolgen soll. Sexarbeiter/innen werden damit unter Generalverdacht gestellt, sie seien geistig unzurechnungsfähig.
Ein solches Verfahren entspräche der vorgeschalteten „Zuverlässigkeitsprüfung“ im Kontext der „Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten“. Das heißt: Auch die Tätigkeit einer einzelnen Sexarbeiterin fiele unter staatliche Erlaubnispflicht, was gewerberechtlich als die schärfste Form der Überwachung gilt. Entsprechend lautet die CDU-Forderung aktuell: „Anmelde- und Beratungspflichten müssen im Sinne einer Prostitutionslizenz ausgestaltet werden“. (vgl.: http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der- ... rioritaet/) Eine „Lizenz“ würde die Sexarbeiter/in also nur erhalten, wenn sie geistig den Anforderungen entspricht, die staatlicherseits nunmehr festgelegt werden müssten.
Kopplung von „Einsichtsfähigkeit“ und „Schutz“
Die Einsicht von Sexarbeiter/innen, dass sich mit Prostitution ein Einkommen generieren lässt, das sie anderweitig nicht erzielen lässt und das ihnen ansonsten verschlossene Zukunftsperspektiven eröffnet, dürfte in diesem Kontext unerheblich sein. Auch um die Einsicht, dass man ein Minimum von Professionalität und Aufgeschlossenheit benötigt, um das eigene Einkommen auf diese Weise zu gewährleisten, wird es bei der geplanten staatlichen Überprüfung der Einsichtsfähigkeit von Prostituierten nicht gehen. Verlangt wird von Sexarbeiter/innen, dass sie eine spezifische, nämlich „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ vorweisen.
Damit setzt die Bundesregierung Maßstäbe. Nicht um eine irgendwie geartete, abstrakte Einsichtsfähigkeit, sondern um eine konkret mit dem Schutz-Gedanken gekoppelte Einsichtsfähigkeit geht es hier. Maßstab dafür, ob genügend Einsichtsfähigkeit zur Ausübung von Prostitution vorhanden ist, dürfte mithin sein, ob sich die in Zweifel gezogene Einsichtsfähigkeit am staatlicherseits unterstellten und definierten Schutzbedürfnis orientiert und ihm entspricht.
Gründe für die Unterstellung mangelnder Einsichtsfähigkeit
Warum wird gerade zum jetzigen Zeitpunkt Sexarbeiter/innen unterstellt, sie verfügten über eine möglicherweise zu gering ausgeprägte Einsichtsfähigkeit, weshalb man sie vor der Ausübung der Prostitution – natürlich zu ihrem eigenen Schutz – bewahren müsse?
Die Antwort auf diese Frage liefert das regierungsamtliche Konzept einer Kopplung von „Schutz“ und „Einsichtsfähigkeit“. Möglicherweise dämmert den politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, dass eine Zwangsregistrierung, eine medizinische Zwangsberatung und ein obligatorischer Idiotentest ihrem „Schutz“ dienen soll
Möglicherweise ahnen die politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, sich auch in der Wohnungsprostitution dem Procedere einer „Erlaubnispflicht“ samt „Zuverlässigkeitsprüfung“ zu unterwerfen, sich jederzeitigen, Anlasslosen Kontrollen auszusetzen und einen exklusiv bei Prostitution geltenden Kondomzwang hinzunehmen.
Sexarbeiter/innen, die in all dem nicht Maßnahmen zu ihrem „Schutz“, sondern eine Arbeitsplatz vernichtende Politik der Eindämmung von Prostitution sehen, hätten bei der Überprüfung ihrer „Einsichtsfähigkeit“ von vornherein schlechte Karten. Wer sich gegenüber solchen „Schutz“-Maßnahmen als „uneinsichtig“ erweist, dem dürfte schnell das Fehlen einer „zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ attestiert werden.
Der geplante Idioten-Test für Prostituierte ist also durchaus kein Ausrutscher unsensibler Polit-Bürokraten, sondern passt zu einem Gesetzesvorhaben, das als „Prostituiertenschutzgesetz“ vermarktet wird, in Wirklichkeit aber ein Prostituiertenkontrollgesetz ist und den Interessen von Sexarbeiter/innen diametral zuwiderläuft. Der Idiotentest für Sexarbeiter/innen ist ein repressives Element eines insgesamt repressiven Gesetzes.
Pathologisierung von Sexarbeiter/innen – in reaktionär-konservativer Tradition
Das von CDU/CSU und SPD geplante Vorhaben einer obligatorischen, von Staats wegen verordneten Überprüfung der geistigen Verfassung („Einsichtsfähigkeit“) von Sexarbeiter/innen kommt nicht aus dem Nichts. Es hat einen historischen Hintergrund, auf den hier nur kurz eingegangen werden kann.
Einer der ersten, der Prostituierten einen notorischen „Wahnsinn“ attestierte, war der französische Hygieniker Parent-Duchalet (1790 - 1836). Es war kein Zufall, dass dies just zum Zeitpunkt geschah, als man in Paris 1810 mit der „polizeilichen Einschreibung“ von Prostituierten begann. Während Parent-Duchalet den Prostituierten zugeschriebenen „Wahnsinn“ als Folge des von ihnen praktizierten Gewerbes ansah, galt dem italienischen Kriminalanthropologen Cesare Lombroso (1835 – 1909) dieser Wahnsinn als eine in der körperlichen Verfassung des „Weibs“, speziell der Prostituierten angelegte Ursache (Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte, 1894). Für ihn gründete Prostitution auf „ethischer Idiotie“.
Die Pathologisierung der Sexarbeiterinnen war immer auch eine Kampfansage gegen ihre gesellschaftliche Unangepasstheit und Aufsässigkeit. Sie ließen jede Keuschheit vermissen und unterwarfen sich ungern repressiver gesellschaftlicher Kontrolle.
Ganze Generationen deutscher Juristen, Mediziner und Psychiater behandelten Prostituierte als Personen, die von Natur aus Ansteckungsgefahr und Kriminalität vereinten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren dies in Deutschland u.a. Christian Ströhmberg, Karl Bonhoeffer, Emil von Grabe, Max Sichel, Kurt Schneider und Karl Friedrich Schaller. Ihnen galt Prostitution als Ausdruck von angeborenem oder erworbenem Schwachsinn.
Um sich ein plastisches Bild „von den intellektuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Prostituierten“ zu verschaffen, legte etwa Kurt Schneider, Professor für Psychiatrie an der Universität Köln, den von ihm befragten Prostituierten einen Fragebogen vor, der folgende Fragen enthielt:
„Was ist mehr, ein Pfund oder ein Kilogramm?
Wie viel Meter hat ein Kilometer?
Was wird an Pfingsten gefeiert?
Ursprung und Mündung des Rheins?
Wie findet man Norden?
Nennen Sie die Erdteile!
Gegen wen kämpften wir im Jahre 1870?
Schlachten aus diesem Kriege?
Wer macht die Gesetze?
Unterschied zwischen Fluss und Teich?
Unterschied zwischen Irrtum und Lüge?
Was ist schlimmer, stehlen oder töten?
Erklären Sie das Sprichwort: „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben“! „Morgenstund‘ hat Gold im Mund“!
Was heißt „Dankbarkeit“? Was heißt „Treue“?
Bilden Sie einen Satz aus den Wörtern: „Wald“ – „Körbe“ – „Beeren“ – „Kinder“!
Erkennen von Farben.“
(zit. nach Kurt Schneider, Studien über Persönlichkeit und Schicksal eingeschriebener Prostituierter, Berlin 1926, S. 3)
Die Fragestellungen sind – wie man leicht erkennen kann – etwas in die Jahre gekommen. Aber man darf sicher sein, dass der Ministerialbürokratie, die das „Prostituiertenschutzgesetz“ der zuständigen Ministerin Manuela Schwesig (SPD) umsetzen soll, sicherlich einige Neuerungen einfallen, um die „Einsichtsfähigkeit“ heutiger Sexarbeiter/innen zu testen.
Ministerin Schwesig (seit 2010 evangelisch-lutherisch) hat es gemeinsam mit der CDU zu ihrem Herzensanliegen gemacht, Sexarbeiter/innen durch Registrierung („Meldepflicht“) zu „schützen“. Das hatten in Deutschland zuletzt die Nationalsozialisten 1939 durch einen Erlass des Reichsinnenministers gemacht.
Unter den Nazis fand auch die über Jahrzehnte betriebene Pathologisierung der Prostituierten ihren vorerst traurigen Höhepunkt. Es waren die Nationalsozialisten, die im Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933, insbesondere mit der daraus folgenden Einfügung des § 42d StGB ins damalige Reichsstrafgesetzbuch Prostituierte kriminalisiert und mit drakonischer Repression überzogen. Eine Politik, die schließlich im „Asozialen“-Erlass vom 14. Dezember 1937 mündete, in dem erneut - neben anderen „Volksschädlingen“ - Prostituierte einer äußerst brutalen „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ unterworfen wurden.
„Naive Prostitutionsmigrantinnen“?
Es gibt heute – im Vergleich zum Nationalsozialismus - einen entscheidenden Unterschied im Umgang mit Sexarbeiter/innen: Heutige Prostitutionsmigrantinnen werden in der Regel nicht mehr als „Verbrecher“, sondern als „Opfer von Verbrechern“ gesehen. Aber damit hat man vielfach nur das Vorzeichen geändert, behält aber das Klischee der geistig minderbemittelten Sexarbeiter/in gleichwohl bei.
BKA und einschlägige Fachberatungsstellen, notorische Prostitutionsgegner wie A. Schwarzer und Mainstream-Medien zeichnen Tag für Tag das Bild der dummen, naiven und hilflosen Prostituierten. 200.000 Frauen arbeiten dieser Sichtweise zufolge hierzulande in der Prostitution, weil sie angeblich zu dumm sind, sich dem Zwang zu widersetzen, dem sie mutmaßlich ausgesetzt sein sollen. Oder weil sie notorisch leichtgläubig und zu dämlich sind, sich über ihre wahre Tätigkeit in der Prostitution täuschen zu lassen.
Es scheint geradezu logisch, dass die „Einsichtsfähigkeit“ von Personen, die sich nach offizieller Meinung ständig in Zwangssituationen begeben und permanent Täuschungen unterliegen, auf den Prüfstand gehört. Die Politik zieht damit nur die Konsequenzen aus den (ungeprüften) Prämissen ihres eigenen Weltbilds.
Seit Jahren jammern Fachberatungsstellen und Fachöffentlichkeit, dass Sexarbeiter/innen ihnen nicht den Gefallen tun, gegen „Zuhälter“ und „Menschenhändler“ auszusagen. Seit Jahren wird Klage darüber geführt, dass Sexarbeiter/innen nicht in genügendem Maße als „Opferzeuginnen“ in Prozessen gegen ihre „Peiniger“ zur Verfügung stehen. Seit Jahren beklagt man sich über deren mangelnde Kooperation mit der Polizei.
Wie lange kann eine Gesellschaft – die es selbstverständlich nicht nötig hat, ihre eigenen Grundannahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen – sich eine derart mangelnde Einsichtsfähigkeit von Sexarbeiter/innen noch leisten?
Der von der Großen Koalition geplante Idioten-Test für Sexarbeiter/innen ist Ausdruck einer tief sitzenden, historisch tradierten und anti-demokratischen Prostitutionsgegnerschaft. Das geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ bringt sie jetzt konzentriert zum Vorschein.
Wer diese offenkundige Stigmatisierung und gesellschaftliche Ächtung von Sexarbeiter/innen in der Prostitution nicht hinnehmen will, hat am 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main die Gelegenheit, öffentlich dagegen zu protestieren.
Doña Carmen e.V. fordert alle Betroffenen und alle, die sich mit den berechtigten Anliegen der Sexarbeiter/innen solidarisieren, auf: Unterstützt die Protestaktion gegen das von der Bundesregierung geplante „Prostituiertenschutzgesetz“! Kommt am 13. Juni 2015 nach Frankfurt: „5 vor 12 Uhr“, Opernplatz!
(Link dazu: http://plattform-frankfurt.de/)
‚Nein‘ zu demütigenden Idioten-Tests für Sexarbeiter/innen!
Rechte statt „Schutz“ für Sexarbeiter/innen!
Bundesregierung plant Idioten-Test für Prostituierte!
Im Zuge ihrer Bestrebungen, die in der Prostitution Tätigen noch „besser zu schützen“ und „ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken“, planen die Berliner Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD, Sexarbeiter/innen künftig auf ihren Geisteszustand zu überprüfen.
Ein schlechter Scherz? Keineswegs!
Nach den Plänen der Großen Koalition sollen Sexarbeiter/innen erst dann das Recht zur Ausübung ihrer Tätigkeit haben, wenn sie sich zuvor registrieren lassen („Prostituiertenschutzgesetz“). Die geplante „Meldepflicht“ soll zudem den „Nachweis über eine medizinische Beratung“ einschließen, der sich Sexarbeiter/innen jedes Jahr (18- bis 21-Jährige alle 6 Monate) unterziehen müssen. Ansonsten „erlischt die Anmeldung“ und wären die Betroffenen fortan illegal tätig.
Unter Punkt 9 der „Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen“ vom 3. Februar 2015 findet sich zudem etwas unscheinbar der Hinweis, dass man die Betroffenen im Zuge dieser Anmelde-Prozedur auf „Anhaltspunkte“ prüfen werde, ob sie auch über „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ verfügen.
Sollte dies nicht der Fall sein, würden von einer „zuständigen Behörde“ die „für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen“ ergriffen. Das Mindeste dürfte sein, dass die zukünftig für Prostitution erforderliche „Anmeldebescheinigung verweigert“ würde. (alle Zitate vgl.: http://plattform-frankfurt.de/eckpunkte ... utzgesetz/)
Auf ihrer Website bestätigte die für die CDU-Fraktion an den Verhandlungen zum neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ beteiligte MdB Sylvia Pantel (römisch-katholisch), dass die geplanten „medizinischen und sozialpsychologischen Beratungsangebote“ zu den „wichtigsten Zielvereinbarungen“ der beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD gehören (vgl.: http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der- ... rioritaet/). Wobei hier von „Angeboten“ keine Rede sein kann, wenn Sexarbeiter/innen gezwungen sind, sie in Anspruch nehmen zu müssen.
Geistig minderbemittelt?
Fassen wir zusammen: Die Bundesregierung will Prostituierte „schützen“. Vor allem natürlich vor der Ausübung der Prostitution selbst. Denn der Ausstieg der Betroffenen aus der Prostitution ist staatspolitisches Anliegen (nicht erst) der Großen Koalition. Zu dem für erforderlich erachteten (Selbst-)Schutz von Prostituierten gehört offenbar ein gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit. Die Bundesregierung hat jedoch – so scheint es – erhebliche Zweifel am Vorhandensein dieser Einsichtsfähigkeit. Denn sonst würde sie auf eine Überprüfung derselben keinen gesteigerten Wert legen. Das Vorhaben der Bundesregierung beruht mithin auf der Unterstellung mangelnder Einsichtsfähigkeit auf Seiten der Sexarbeiter/innen.
Wohlgemerkt: Nicht um mangelnde Einsichten geht es, sondern um eine mangelnde Fähigkeit zur Einsicht. Vermutet werden also grundlegende Defizite bzw. ein geistiger Defekt auf Seiten der Prostituierten.
Diskriminierender Unterschied zur MPU
Die obligatorische Prüfung der Einsichtsfähigkeit von Sexarbeiter/innen im Kontext einer geplanten Anmelde-Prozedur erweist sich als eine Art „Eignungstest“ – eine weitere Hürde, um von der Ausübung der Prostitution abzuschrecken bzw. sie in die Illegalität zu drängen und damit zu kriminalisieren.
Im Unterschied zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bei Autofahrern (volkstümlich: „Idiotentest“), bei der eine Prüfung der Eignung stets eine konkrete Tatbegehung (Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, auffällige Aggressivität im Fahrverhalten, schuldhafte Verursachung von Verkehrsunfällen, Erreichen der Höchstpunktezahl im Verkehrszentralregister) bzw. eine Verurteilung voraussetzt, besteht die diskriminierende Besonderheit der „Einsichtsfähigkeits“-Prüfung für Sexarbeiter/innen darin, dass sie unabhängig und losgelöst von irgendwelchem Fehlverhalten, nämlich grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit in der Prostitution erfolgen soll. Sexarbeiter/innen werden damit unter Generalverdacht gestellt, sie seien geistig unzurechnungsfähig.
Ein solches Verfahren entspräche der vorgeschalteten „Zuverlässigkeitsprüfung“ im Kontext der „Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten“. Das heißt: Auch die Tätigkeit einer einzelnen Sexarbeiterin fiele unter staatliche Erlaubnispflicht, was gewerberechtlich als die schärfste Form der Überwachung gilt. Entsprechend lautet die CDU-Forderung aktuell: „Anmelde- und Beratungspflichten müssen im Sinne einer Prostitutionslizenz ausgestaltet werden“. (vgl.: http://sylvia-pantel.de/der-schutz-der- ... rioritaet/) Eine „Lizenz“ würde die Sexarbeiter/in also nur erhalten, wenn sie geistig den Anforderungen entspricht, die staatlicherseits nunmehr festgelegt werden müssten.
Kopplung von „Einsichtsfähigkeit“ und „Schutz“
Die Einsicht von Sexarbeiter/innen, dass sich mit Prostitution ein Einkommen generieren lässt, das sie anderweitig nicht erzielen lässt und das ihnen ansonsten verschlossene Zukunftsperspektiven eröffnet, dürfte in diesem Kontext unerheblich sein. Auch um die Einsicht, dass man ein Minimum von Professionalität und Aufgeschlossenheit benötigt, um das eigene Einkommen auf diese Weise zu gewährleisten, wird es bei der geplanten staatlichen Überprüfung der Einsichtsfähigkeit von Prostituierten nicht gehen. Verlangt wird von Sexarbeiter/innen, dass sie eine spezifische, nämlich „die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ vorweisen.
Damit setzt die Bundesregierung Maßstäbe. Nicht um eine irgendwie geartete, abstrakte Einsichtsfähigkeit, sondern um eine konkret mit dem Schutz-Gedanken gekoppelte Einsichtsfähigkeit geht es hier. Maßstab dafür, ob genügend Einsichtsfähigkeit zur Ausübung von Prostitution vorhanden ist, dürfte mithin sein, ob sich die in Zweifel gezogene Einsichtsfähigkeit am staatlicherseits unterstellten und definierten Schutzbedürfnis orientiert und ihm entspricht.
Gründe für die Unterstellung mangelnder Einsichtsfähigkeit
Warum wird gerade zum jetzigen Zeitpunkt Sexarbeiter/innen unterstellt, sie verfügten über eine möglicherweise zu gering ausgeprägte Einsichtsfähigkeit, weshalb man sie vor der Ausübung der Prostitution – natürlich zu ihrem eigenen Schutz – bewahren müsse?
Die Antwort auf diese Frage liefert das regierungsamtliche Konzept einer Kopplung von „Schutz“ und „Einsichtsfähigkeit“. Möglicherweise dämmert den politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, dass eine Zwangsregistrierung, eine medizinische Zwangsberatung und ein obligatorischer Idiotentest ihrem „Schutz“ dienen soll
Möglicherweise ahnen die politisch Verantwortlichen, dass es Sexarbeiter/innen partout nicht einleuchten wird, sich auch in der Wohnungsprostitution dem Procedere einer „Erlaubnispflicht“ samt „Zuverlässigkeitsprüfung“ zu unterwerfen, sich jederzeitigen, Anlasslosen Kontrollen auszusetzen und einen exklusiv bei Prostitution geltenden Kondomzwang hinzunehmen.
Sexarbeiter/innen, die in all dem nicht Maßnahmen zu ihrem „Schutz“, sondern eine Arbeitsplatz vernichtende Politik der Eindämmung von Prostitution sehen, hätten bei der Überprüfung ihrer „Einsichtsfähigkeit“ von vornherein schlechte Karten. Wer sich gegenüber solchen „Schutz“-Maßnahmen als „uneinsichtig“ erweist, dem dürfte schnell das Fehlen einer „zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ attestiert werden.
Der geplante Idioten-Test für Prostituierte ist also durchaus kein Ausrutscher unsensibler Polit-Bürokraten, sondern passt zu einem Gesetzesvorhaben, das als „Prostituiertenschutzgesetz“ vermarktet wird, in Wirklichkeit aber ein Prostituiertenkontrollgesetz ist und den Interessen von Sexarbeiter/innen diametral zuwiderläuft. Der Idiotentest für Sexarbeiter/innen ist ein repressives Element eines insgesamt repressiven Gesetzes.
Pathologisierung von Sexarbeiter/innen – in reaktionär-konservativer Tradition
Das von CDU/CSU und SPD geplante Vorhaben einer obligatorischen, von Staats wegen verordneten Überprüfung der geistigen Verfassung („Einsichtsfähigkeit“) von Sexarbeiter/innen kommt nicht aus dem Nichts. Es hat einen historischen Hintergrund, auf den hier nur kurz eingegangen werden kann.
Einer der ersten, der Prostituierten einen notorischen „Wahnsinn“ attestierte, war der französische Hygieniker Parent-Duchalet (1790 - 1836). Es war kein Zufall, dass dies just zum Zeitpunkt geschah, als man in Paris 1810 mit der „polizeilichen Einschreibung“ von Prostituierten begann. Während Parent-Duchalet den Prostituierten zugeschriebenen „Wahnsinn“ als Folge des von ihnen praktizierten Gewerbes ansah, galt dem italienischen Kriminalanthropologen Cesare Lombroso (1835 – 1909) dieser Wahnsinn als eine in der körperlichen Verfassung des „Weibs“, speziell der Prostituierten angelegte Ursache (Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte, 1894). Für ihn gründete Prostitution auf „ethischer Idiotie“.
Die Pathologisierung der Sexarbeiterinnen war immer auch eine Kampfansage gegen ihre gesellschaftliche Unangepasstheit und Aufsässigkeit. Sie ließen jede Keuschheit vermissen und unterwarfen sich ungern repressiver gesellschaftlicher Kontrolle.
Ganze Generationen deutscher Juristen, Mediziner und Psychiater behandelten Prostituierte als Personen, die von Natur aus Ansteckungsgefahr und Kriminalität vereinten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts waren dies in Deutschland u.a. Christian Ströhmberg, Karl Bonhoeffer, Emil von Grabe, Max Sichel, Kurt Schneider und Karl Friedrich Schaller. Ihnen galt Prostitution als Ausdruck von angeborenem oder erworbenem Schwachsinn.
Um sich ein plastisches Bild „von den intellektuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten der Prostituierten“ zu verschaffen, legte etwa Kurt Schneider, Professor für Psychiatrie an der Universität Köln, den von ihm befragten Prostituierten einen Fragebogen vor, der folgende Fragen enthielt:
„Was ist mehr, ein Pfund oder ein Kilogramm?
Wie viel Meter hat ein Kilometer?
Was wird an Pfingsten gefeiert?
Ursprung und Mündung des Rheins?
Wie findet man Norden?
Nennen Sie die Erdteile!
Gegen wen kämpften wir im Jahre 1870?
Schlachten aus diesem Kriege?
Wer macht die Gesetze?
Unterschied zwischen Fluss und Teich?
Unterschied zwischen Irrtum und Lüge?
Was ist schlimmer, stehlen oder töten?
Erklären Sie das Sprichwort: „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben“! „Morgenstund‘ hat Gold im Mund“!
Was heißt „Dankbarkeit“? Was heißt „Treue“?
Bilden Sie einen Satz aus den Wörtern: „Wald“ – „Körbe“ – „Beeren“ – „Kinder“!
Erkennen von Farben.“
(zit. nach Kurt Schneider, Studien über Persönlichkeit und Schicksal eingeschriebener Prostituierter, Berlin 1926, S. 3)
Die Fragestellungen sind – wie man leicht erkennen kann – etwas in die Jahre gekommen. Aber man darf sicher sein, dass der Ministerialbürokratie, die das „Prostituiertenschutzgesetz“ der zuständigen Ministerin Manuela Schwesig (SPD) umsetzen soll, sicherlich einige Neuerungen einfallen, um die „Einsichtsfähigkeit“ heutiger Sexarbeiter/innen zu testen.
Ministerin Schwesig (seit 2010 evangelisch-lutherisch) hat es gemeinsam mit der CDU zu ihrem Herzensanliegen gemacht, Sexarbeiter/innen durch Registrierung („Meldepflicht“) zu „schützen“. Das hatten in Deutschland zuletzt die Nationalsozialisten 1939 durch einen Erlass des Reichsinnenministers gemacht.
Unter den Nazis fand auch die über Jahrzehnte betriebene Pathologisierung der Prostituierten ihren vorerst traurigen Höhepunkt. Es waren die Nationalsozialisten, die im Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933, insbesondere mit der daraus folgenden Einfügung des § 42d StGB ins damalige Reichsstrafgesetzbuch Prostituierte kriminalisiert und mit drakonischer Repression überzogen. Eine Politik, die schließlich im „Asozialen“-Erlass vom 14. Dezember 1937 mündete, in dem erneut - neben anderen „Volksschädlingen“ - Prostituierte einer äußerst brutalen „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ unterworfen wurden.
„Naive Prostitutionsmigrantinnen“?
Es gibt heute – im Vergleich zum Nationalsozialismus - einen entscheidenden Unterschied im Umgang mit Sexarbeiter/innen: Heutige Prostitutionsmigrantinnen werden in der Regel nicht mehr als „Verbrecher“, sondern als „Opfer von Verbrechern“ gesehen. Aber damit hat man vielfach nur das Vorzeichen geändert, behält aber das Klischee der geistig minderbemittelten Sexarbeiter/in gleichwohl bei.
BKA und einschlägige Fachberatungsstellen, notorische Prostitutionsgegner wie A. Schwarzer und Mainstream-Medien zeichnen Tag für Tag das Bild der dummen, naiven und hilflosen Prostituierten. 200.000 Frauen arbeiten dieser Sichtweise zufolge hierzulande in der Prostitution, weil sie angeblich zu dumm sind, sich dem Zwang zu widersetzen, dem sie mutmaßlich ausgesetzt sein sollen. Oder weil sie notorisch leichtgläubig und zu dämlich sind, sich über ihre wahre Tätigkeit in der Prostitution täuschen zu lassen.
Es scheint geradezu logisch, dass die „Einsichtsfähigkeit“ von Personen, die sich nach offizieller Meinung ständig in Zwangssituationen begeben und permanent Täuschungen unterliegen, auf den Prüfstand gehört. Die Politik zieht damit nur die Konsequenzen aus den (ungeprüften) Prämissen ihres eigenen Weltbilds.
Seit Jahren jammern Fachberatungsstellen und Fachöffentlichkeit, dass Sexarbeiter/innen ihnen nicht den Gefallen tun, gegen „Zuhälter“ und „Menschenhändler“ auszusagen. Seit Jahren wird Klage darüber geführt, dass Sexarbeiter/innen nicht in genügendem Maße als „Opferzeuginnen“ in Prozessen gegen ihre „Peiniger“ zur Verfügung stehen. Seit Jahren beklagt man sich über deren mangelnde Kooperation mit der Polizei.
Wie lange kann eine Gesellschaft – die es selbstverständlich nicht nötig hat, ihre eigenen Grundannahmen einer kritischen Prüfung zu unterziehen – sich eine derart mangelnde Einsichtsfähigkeit von Sexarbeiter/innen noch leisten?
Der von der Großen Koalition geplante Idioten-Test für Sexarbeiter/innen ist Ausdruck einer tief sitzenden, historisch tradierten und anti-demokratischen Prostitutionsgegnerschaft. Das geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ bringt sie jetzt konzentriert zum Vorschein.
Wer diese offenkundige Stigmatisierung und gesellschaftliche Ächtung von Sexarbeiter/innen in der Prostitution nicht hinnehmen will, hat am 13. Juni 2015 in Frankfurt/Main die Gelegenheit, öffentlich dagegen zu protestieren.
Doña Carmen e.V. fordert alle Betroffenen und alle, die sich mit den berechtigten Anliegen der Sexarbeiter/innen solidarisieren, auf: Unterstützt die Protestaktion gegen das von der Bundesregierung geplante „Prostituiertenschutzgesetz“! Kommt am 13. Juni 2015 nach Frankfurt: „5 vor 12 Uhr“, Opernplatz!
(Link dazu: http://plattform-frankfurt.de/)
‚Nein‘ zu demütigenden Idioten-Tests für Sexarbeiter/innen!
Rechte statt „Schutz“ für Sexarbeiter/innen!
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
»Denunziation und Prüderie«
Die Bundesregierung nennt es Prostituiertenschutzgesetz, Doña Carmen Prostituiertenkontrollgesetz. Die Selbsthilfeorganisation von Prostituierten ruft für Samstag um fünf vor zwölf Uhr zu einer Demonstration gegen das Gesetzesvorhaben auf dem Frankfurter Opernplatz auf. Juanita Henning, die Vorsitzende von Doña Carmen, hat mit der Jungle World gesprochen.
Small Talk von Markus Ströhlein
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Welche Maßnahme des Gesetzes ist am gravierendsten?
Jede Maßnahme ist schlimm, zusammen sind sie sehr schlimm. Die Zwangsregistrierung für Prostituierte gab es zuletzt 1939. Die medizinische Zwangsberatung suggeriert, dass Prostituierte eine Gesundheitsgefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Bei der Prüfung der Einsichtsfähigkeit, dem Idiotentest, geht man offenbar davon aus, dass die Frauen nicht selbständig denken können. Das Nachweisdokument für Sexarbeiterinnen, der Hurenpass, muss Polizei, Bordellbetreibern und Kunden vorgezeigt werden. Die Frauen werden sozusagen vom Patriarchat kontrolliert.
Die Regierung gibt vor, zum Schutz der Prostituierten zu handeln.
Unter dem Vorwand von Schutz werden den Frauen Grundrechte abgesprochen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Anspruch auf rechtliche Gleichbehandlung werden missachtet. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird bei der Wohnungsprostitution eingeschränkt, die Polizei soll die Befugnis erhalten, ohne richterlichen Beschluss verdachtsunabhängig Wohnungen zu betreten.
Dennoch befürworten Sie eine Regulierung des Gewerbes.
Ja, aber bitte unter Wahrung der Grund- und Bürgerrechte der Frauen. Wir fordern die konsequente Entkriminalisierung von Prostitution, die rechtliche Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigkeiten und die Anerkennung selbständiger Sexarbeit als freiberufliche Tätigkeit.
Erhält Ihr Protest Unterstützung?
Wir haben Brücken geschlagen zu Datenschützern. Der bekannte Netzaktivist Padeluun spricht auf unserer Demonstration. Der Blog Netzpolitik.org, die Datenschützer Rhein-Main und die Piratenpartei haben für sie geworben. Und wir haben Verbindungen zur Frauenbewegung. Denn jede Frau, die in ihrer Wohnung häufig wechselnden Männerbesuch hat, könnte künftig denunziert werden, einem meldepflichtigen Gewerbe nachzugehen. Ein böser Nachbar, schon könnte die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl die Wohnung betreten. Denunziation und Prüderie – wer will so eine Gesellschaft?
http://jungle-world.com/artikel/2015/24/52121.html
Die Bundesregierung nennt es Prostituiertenschutzgesetz, Doña Carmen Prostituiertenkontrollgesetz. Die Selbsthilfeorganisation von Prostituierten ruft für Samstag um fünf vor zwölf Uhr zu einer Demonstration gegen das Gesetzesvorhaben auf dem Frankfurter Opernplatz auf. Juanita Henning, die Vorsitzende von Doña Carmen, hat mit der Jungle World gesprochen.
Small Talk von Markus Ströhlein
Welche Maßnahme des Gesetzes ist am gravierendsten?
Jede Maßnahme ist schlimm, zusammen sind sie sehr schlimm. Die Zwangsregistrierung für Prostituierte gab es zuletzt 1939. Die medizinische Zwangsberatung suggeriert, dass Prostituierte eine Gesundheitsgefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Bei der Prüfung der Einsichtsfähigkeit, dem Idiotentest, geht man offenbar davon aus, dass die Frauen nicht selbständig denken können. Das Nachweisdokument für Sexarbeiterinnen, der Hurenpass, muss Polizei, Bordellbetreibern und Kunden vorgezeigt werden. Die Frauen werden sozusagen vom Patriarchat kontrolliert.
Die Regierung gibt vor, zum Schutz der Prostituierten zu handeln.
Unter dem Vorwand von Schutz werden den Frauen Grundrechte abgesprochen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Anspruch auf rechtliche Gleichbehandlung werden missachtet. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird bei der Wohnungsprostitution eingeschränkt, die Polizei soll die Befugnis erhalten, ohne richterlichen Beschluss verdachtsunabhängig Wohnungen zu betreten.
Dennoch befürworten Sie eine Regulierung des Gewerbes.
Ja, aber bitte unter Wahrung der Grund- und Bürgerrechte der Frauen. Wir fordern die konsequente Entkriminalisierung von Prostitution, die rechtliche Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigkeiten und die Anerkennung selbständiger Sexarbeit als freiberufliche Tätigkeit.
Erhält Ihr Protest Unterstützung?
Wir haben Brücken geschlagen zu Datenschützern. Der bekannte Netzaktivist Padeluun spricht auf unserer Demonstration. Der Blog Netzpolitik.org, die Datenschützer Rhein-Main und die Piratenpartei haben für sie geworben. Und wir haben Verbindungen zur Frauenbewegung. Denn jede Frau, die in ihrer Wohnung häufig wechselnden Männerbesuch hat, könnte künftig denunziert werden, einem meldepflichtigen Gewerbe nachzugehen. Ein böser Nachbar, schon könnte die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl die Wohnung betreten. Denunziation und Prüderie – wer will so eine Gesellschaft?
http://jungle-world.com/artikel/2015/24/52121.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Zoff um Prostitutionsgesetz
Mindestalter für Puffmutter?
Die Koalition streitet über das Gesetz fürs Rotlichtmilieu. Einen Idiotentest für Prostituierte soll es nicht geben, versichert das Familienministerium.von Simone Schmollack
Auch für „Prostitutionsfahrzeuge“ will das Gesetz Regeln festlegen, zum Beispiel was Türen betrifft.
BERLIN taz | Knapp 80 Seiten samt Anhängen lang ist der Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes. Ein üppiger Packen Papier. Das neue Mautgesetz, das gerade beschlossen wurde, zählt rund 50 Seiten und betrifft über 44 Millionen AutofahrerInnen in Deutschland. In der Prostitution arbeiten hierzulande geschätzt 400.000 Frauen und Männer.
Was steht in einem Gesetzentwurf, der hoch umstritten ist? Und der versucht, Moral und Recht zu verbinden, indem er Regeln für SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen und KundInnen aufstellt? Selbst über Auswirkungen für AnwohnerInnen wird nachgedacht.
Manches aus dem Papier, das der taz vorliegt, ist bekannt: Kondompflicht für Sexkäufer, Anmeldepflicht für Prostituierte, Pflicht zu Gesundheitskonsultationen. Als „Idiotentest“ kritisiert die Prostituiertenorganisation Dona Carmen in Frankfurt/Main den Passus, dass die Anmeldebescheinigung verweigert werden könne, wenn „eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt“. Das weist das Familienministerium, zuständig für das Gesetz, zurück. Es gebe „keine Pläne“ der Regierung, „einen ‚Idiotentest‘ für Prostituierte einzuführen“, sagte eine Sprecherin.
Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Doch die Abstimmung zwischen Union und SPD ist nicht unkompliziert. CDU/CSU wollen es rigider, die SPD hätte es gern liberaler. Am Donnerstagabend wollten sich dem Vernehmen nach zuständige Gremien treffen, um erneut über strittige Fragen zu verhandeln. Dabei dürfte es unter anderem um die Frage gehen, ob SexkäuferInnen ein Bußgeld zahlen sollen, die kein Kondom verwenden. Unklar sind sich die Koalitionspartner auch, wie alt mindestens BordellbetreiberInnen sein müssen: volljährig oder doch besser 21?
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie praxisnah das Prostituiertenschutzgesetz ist. Wie will man beispielsweise überprüfen, ob SexkäuferInnen tatsächlich Kondome benutzen? Indem Kontrollbehörden benutzte Präservative einsammeln? Oder könnte es demnächst noch ein weiteres Gesetz geben, eins zur Sexpolizei?
Der Entwurf entbehrt auch nicht unfreiwilliger Komik. So müssen „Prostitutionsfahrzeuge [beispielsweise Wohnwagen, d. A.] so ausgestattet sein, dass die Türen (…) von innen jederzeit zugänglich sind“. Und eine Bordellerlaubnis erlischt, wenn der Betreiber nicht innerhalb eines Jahres den Laden aufgemacht hat.
http://m.taz.de/!5203620;m/
Mindestalter für Puffmutter?
Die Koalition streitet über das Gesetz fürs Rotlichtmilieu. Einen Idiotentest für Prostituierte soll es nicht geben, versichert das Familienministerium.von Simone Schmollack
Auch für „Prostitutionsfahrzeuge“ will das Gesetz Regeln festlegen, zum Beispiel was Türen betrifft.
BERLIN taz | Knapp 80 Seiten samt Anhängen lang ist der Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes. Ein üppiger Packen Papier. Das neue Mautgesetz, das gerade beschlossen wurde, zählt rund 50 Seiten und betrifft über 44 Millionen AutofahrerInnen in Deutschland. In der Prostitution arbeiten hierzulande geschätzt 400.000 Frauen und Männer.
Was steht in einem Gesetzentwurf, der hoch umstritten ist? Und der versucht, Moral und Recht zu verbinden, indem er Regeln für SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen und KundInnen aufstellt? Selbst über Auswirkungen für AnwohnerInnen wird nachgedacht.
Manches aus dem Papier, das der taz vorliegt, ist bekannt: Kondompflicht für Sexkäufer, Anmeldepflicht für Prostituierte, Pflicht zu Gesundheitskonsultationen. Als „Idiotentest“ kritisiert die Prostituiertenorganisation Dona Carmen in Frankfurt/Main den Passus, dass die Anmeldebescheinigung verweigert werden könne, wenn „eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt“. Das weist das Familienministerium, zuständig für das Gesetz, zurück. Es gebe „keine Pläne“ der Regierung, „einen ‚Idiotentest‘ für Prostituierte einzuführen“, sagte eine Sprecherin.
Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Doch die Abstimmung zwischen Union und SPD ist nicht unkompliziert. CDU/CSU wollen es rigider, die SPD hätte es gern liberaler. Am Donnerstagabend wollten sich dem Vernehmen nach zuständige Gremien treffen, um erneut über strittige Fragen zu verhandeln. Dabei dürfte es unter anderem um die Frage gehen, ob SexkäuferInnen ein Bußgeld zahlen sollen, die kein Kondom verwenden. Unklar sind sich die Koalitionspartner auch, wie alt mindestens BordellbetreiberInnen sein müssen: volljährig oder doch besser 21?
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie praxisnah das Prostituiertenschutzgesetz ist. Wie will man beispielsweise überprüfen, ob SexkäuferInnen tatsächlich Kondome benutzen? Indem Kontrollbehörden benutzte Präservative einsammeln? Oder könnte es demnächst noch ein weiteres Gesetz geben, eins zur Sexpolizei?
Der Entwurf entbehrt auch nicht unfreiwilliger Komik. So müssen „Prostitutionsfahrzeuge [beispielsweise Wohnwagen, d. A.] so ausgestattet sein, dass die Türen (…) von innen jederzeit zugänglich sind“. Und eine Bordellerlaubnis erlischt, wenn der Betreiber nicht innerhalb eines Jahres den Laden aufgemacht hat.
http://m.taz.de/!5203620;m/
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Sexarbeit | Prostituiertenschutzgesetz im Streitgespräch
Braucht Prostitution mehr Regeln?
Das älteste Gewerbe der Welt ist auch das umstrittenste: Die große Koalition möchte Prostituierte besser schützen, doch die scheinen davon wenig zu halten. Ein Streitgespräch über die geplante Gesetzesänderung.
Nur ein Klischee: Der Großteil der Prostitution in Deutschland spielt sich abseits des Straßenstrichs ab. Foto: CC BY-SA 2.0 | Nils Hamerlinck | flickr.com.
Die große Koalition plant ein “Prostituiertenschutzgesetz”. Das soll unter anderem eine Kondompflicht, Gesundheitschecks und eine verpflichtende Anmeldung bei den Behörden erzwingen. Berufsverbände und Prostituiertenorganisationen laufen aber Sturm: Sie sprechen von “Idiotentests” für Prostituierte und kritisieren, von der Diskussion ausgeschlossen zu sein.
Gesetz in der Frühphase
CDU und SPD haben sich im Frühjahr auf eine Koalitionsvereinbarung geeinigt. Ein Gesetzentwurf, der jetzt der taz vorliegt greift die damaligen Beschlüsse auf. Demzufolge ist eine Kondompflicht geplant, ebenso wie die verpflichtende Anmeldung bei Behörden und Gesundheitschecks. Kritiker sehen den Entwurf jedoch als halbgaren Kompromiss der Koalition. In der SPD stehen nicht alle “ganzen Herzens” hinter dem Vorhaben. Trotzdem hofft die große Koalition, dass das Gesetz 2016 in Kraft tritt.
Berufsverbände planen Protest
Für Samstag rufen die Kritiker des Entwurfs zum Protest in der Frankfurter Innenstadt auf. Ihre Hauptkritik ist die verpflichtende Anmeldung bei Behörden. Ein sogenannter “Hurenpass” würde es Prostituierten erschweren, aus dem Schutz der Anonymität heraus zu arbeiten. Weitergehend erregt die geplante “Prüfung der zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ den Unmut der Prostituierten. Die Organisation Dona Carmen sieht darin einen entmündigenden “Idiotentest”.
Umstrittener Gesundheitsschutz
Auch die verpflichtenden Gesundheitschecks sind umstritten, ebenso wie die geplante Kondompflicht. Diese hat Undine de Riviére vom Berufsverband sexuelle und erotische Dienstleistungen im detektor.fm-Interview bereits im Februar kritisiert.
Prostituiertenschutzgesetz im Streitgespräch
Aufgeheizte Debatte
Nicht zuletzt weil Prostitution immer noch ein Stigma anhaftet, hat sich die Diskussion mittlerweile verschärft. Über die Vor und Nachteile des geplanten “Prostituiertenschutzgesetz” hat detektor.fm-Moderator Gregor Schenk mit Sylvia Pantel und Claudia Schwartz-Zimmermann diskutiert.
Sylvia Pantel MdB"Sie wissen, wieviel Zwang, Gewalt und Drogenmissbrauch in diesem Millieu herrscht. Und da möchten wir sicher gehen, dass den Frauen in ihrer Sprache unsere Rahmenbedingungen nahe gebracht werden und dass sie beraten werden, wo sie sich Hilfe holen können. Deshalb muss es ein verbindliches Anmeldeverfahren geben."
Sylvia Pantel
ist Bundestagsabgeordnete der CDU
Zimmermann-Schwartz"Prostitution ist ein Gebiet, was im hohen Maße diskriminiert und stigmatisiert wird. Die Menschen, die in dem Bereich arbeiten, leben davon, dass sie ein Doppelleben führen. Eine Anmeldung würde bedeuten, sie in ein Zwangsouting zu zwingen."
Claudia Zimmermann-Schwartz
ist Juristin und hat den "runden Tisch Prostitution" in NRW geleitet.
http://detektor.fm/politik/sexarbeit-pr ... tgespraech
Braucht Prostitution mehr Regeln?
Das älteste Gewerbe der Welt ist auch das umstrittenste: Die große Koalition möchte Prostituierte besser schützen, doch die scheinen davon wenig zu halten. Ein Streitgespräch über die geplante Gesetzesänderung.
Nur ein Klischee: Der Großteil der Prostitution in Deutschland spielt sich abseits des Straßenstrichs ab. Foto: CC BY-SA 2.0 | Nils Hamerlinck | flickr.com.
Die große Koalition plant ein “Prostituiertenschutzgesetz”. Das soll unter anderem eine Kondompflicht, Gesundheitschecks und eine verpflichtende Anmeldung bei den Behörden erzwingen. Berufsverbände und Prostituiertenorganisationen laufen aber Sturm: Sie sprechen von “Idiotentests” für Prostituierte und kritisieren, von der Diskussion ausgeschlossen zu sein.
Gesetz in der Frühphase
CDU und SPD haben sich im Frühjahr auf eine Koalitionsvereinbarung geeinigt. Ein Gesetzentwurf, der jetzt der taz vorliegt greift die damaligen Beschlüsse auf. Demzufolge ist eine Kondompflicht geplant, ebenso wie die verpflichtende Anmeldung bei Behörden und Gesundheitschecks. Kritiker sehen den Entwurf jedoch als halbgaren Kompromiss der Koalition. In der SPD stehen nicht alle “ganzen Herzens” hinter dem Vorhaben. Trotzdem hofft die große Koalition, dass das Gesetz 2016 in Kraft tritt.
Berufsverbände planen Protest
Für Samstag rufen die Kritiker des Entwurfs zum Protest in der Frankfurter Innenstadt auf. Ihre Hauptkritik ist die verpflichtende Anmeldung bei Behörden. Ein sogenannter “Hurenpass” würde es Prostituierten erschweren, aus dem Schutz der Anonymität heraus zu arbeiten. Weitergehend erregt die geplante “Prüfung der zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit“ den Unmut der Prostituierten. Die Organisation Dona Carmen sieht darin einen entmündigenden “Idiotentest”.
Umstrittener Gesundheitsschutz
Auch die verpflichtenden Gesundheitschecks sind umstritten, ebenso wie die geplante Kondompflicht. Diese hat Undine de Riviére vom Berufsverband sexuelle und erotische Dienstleistungen im detektor.fm-Interview bereits im Februar kritisiert.
Prostituiertenschutzgesetz im Streitgespräch
Aufgeheizte Debatte
Nicht zuletzt weil Prostitution immer noch ein Stigma anhaftet, hat sich die Diskussion mittlerweile verschärft. Über die Vor und Nachteile des geplanten “Prostituiertenschutzgesetz” hat detektor.fm-Moderator Gregor Schenk mit Sylvia Pantel und Claudia Schwartz-Zimmermann diskutiert.
Sylvia Pantel MdB"Sie wissen, wieviel Zwang, Gewalt und Drogenmissbrauch in diesem Millieu herrscht. Und da möchten wir sicher gehen, dass den Frauen in ihrer Sprache unsere Rahmenbedingungen nahe gebracht werden und dass sie beraten werden, wo sie sich Hilfe holen können. Deshalb muss es ein verbindliches Anmeldeverfahren geben."
Sylvia Pantel
ist Bundestagsabgeordnete der CDU
Zimmermann-Schwartz"Prostitution ist ein Gebiet, was im hohen Maße diskriminiert und stigmatisiert wird. Die Menschen, die in dem Bereich arbeiten, leben davon, dass sie ein Doppelleben führen. Eine Anmeldung würde bedeuten, sie in ein Zwangsouting zu zwingen."
Claudia Zimmermann-Schwartz
ist Juristin und hat den "runden Tisch Prostitution" in NRW geleitet.
http://detektor.fm/politik/sexarbeit-pr ... tgespraech
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Sexarbeit Neues Gesetz zur Prostitution zieht sich weiter hin
Ein neues Prostituierten-Schutz-Gesetz lässt seit Monaten auf sich warten. Der Gesetzentwurf liegt vor, doch der findet bislang nicht die Zustimmung der Union. Am Donnerstag beraten die Gremien erneut. Von Katja Tichomirowa
An alle Sexarbeiterinnen! war der Aufruf zur zentralen Protestaktion der Prostituierten gegen das Prostituierten-Schutz-Gesetz dieser Tage in Frankfurt überschrieben: „In Deutschland soll es bald ein neues Gesetz zur Prostitution geben. Sehr wahrscheinlich wird es schon Anfang 2016 in Kraft treten.“ Es dürfte die Gegner des Gesetzes beruhigen, dass der Entwurf zum Prostituierten-Schutz-Gesetz bislang nicht einmal in der Ressortabstimmung ist. So bald wird es also vermutlich noch kein neues Gesetz geben.
Betrachtet man die Historie des Projekts könnte es im Gegenteil noch lange dauern, bis sich die Koalitionspartner SPD und Union über die zwischen ihnen umstrittenen Punkte geeinigt haben. Die Verhandlungen darüber sind festgefahren. Der Union ist der Entwurf zu liberal, den Sozialdemokraten nicht liberal genug.
Der SPD ging es in den Verhandlungen um das neue Gesetz vor allem darum, dass alte zu korrigieren. Das vergleichsweise liberale Prostitutionsgesetz der früheren rot-grünen Regierungskoalition sollte erhalten, nicht ersetzt werden. Das Gesetz, das 2002 in Kraft trat, war nie dazu gedacht, die Prostitution zu fördern, sie sollte vielmehr im Sinne der Prostituierten entkriminalisiert werden. Allerdings vergaßen die Gesetzgeber von damals, eine Kontrolle des Gewerbes zu gewährleisten.
Das nachzuholen, ist der Kern der Gesetzesnovelle, die das SPD-geführte Familienministerium nun vorgelegt hat. Das Gewerbeamt kontrolliert Kneipen, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte aber keine Bordelle. Derzeit ist es leichter ein Bordell zu eröffnen und zu betreiben, als eine Kneipe an der Ecke. Für die Kneipe müssen Genehmigungen vorgelegt und Hygienevorschriften eingehalten werden. Wer ein Bordell eröffnet, wird dagegen derzeit von keiner Behörde mit einschlägigen Vorschriften behelligt. Das soll sich ändern. Doch die Abstimmung mit dem Koalitionspartner ist schwierig. Die Union tut sich schwer damit, das Gewerbe zu regulieren. Ein gesetzliches Mindestalter von 21 Jahren konnte sie ebenso wenig durchsetzen wie verpflichtende Zwangsuntersuchungen.
Organisation kritisiert „Hurenpass“
Allerdings sieht der Gesetzesentwurf nun eine Anmeldepflicht für Prostituierte vor, für die der Nachweis einer medizinischen Beratung verpflichtend ist. Der Nachweis muss alle zwölf Monate neu erbracht werden, bei unter 21-Jährigen Prostituierten alle sechs Monate. „Sieht die zuständige Behörde Ansatzpunkte dafür, dass die Person nicht über die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt oder in einer Zwangslage durch Dritte ausgebeutet wird, hat sie die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es in den Eckpunkten des Gesetzentwurfs.
„Hurenpass“ nennt die Prostituierten-Organisation Dona Carmen diese Regelung und nennt die Beratung einen „Idioten-Test“ für Prostituierte. Das zuständige Familienministerium kontert: „Behörden dürfen nicht die Augen davor verschließen, wenn bei der Anmeldung einer Prostituierten erkennen, dass diese Person der Prostitution nicht aus freiem Willen, sondern unter Zwang nachgeht“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums. „Die Behörde hat dann zu prüfen, welche Schritte zum Schutz der Person im Einzelfall sachgerecht sind.“
Die SPD hofft nun auf eine Einigung. Am Donnerstag wollen die zuständigen Gremien noch einmal zusammenkommen. „Es war nicht leicht für die SPD, der Melderegelung für Prostituierte zuzustimmen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Carola Reimann für ihre Fraktion. Dagegen begrüßt sie die Regelung, nach der das Betreiben einer Prostitutionsstätte künftig nur dann zulässig sein soll, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Die SPD setzt nun auf ein Entgegenkommen der Union. „Ich habe den Eindruck, das Vorhaben liegt auch den Kollegen der Unions-Fraktion am Herzen.“ Es wäre Zeit für eine Umsetzung. Eckpunkte des Gesetzesvorhabens legte das Familienministerium bereits im August 2014 vor, die ergänzenden Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen datieren vom 3. Februar 2015.
http://www.ksta.de/politik/sexarbeit-ne ... 65674.html
Ein neues Prostituierten-Schutz-Gesetz lässt seit Monaten auf sich warten. Der Gesetzentwurf liegt vor, doch der findet bislang nicht die Zustimmung der Union. Am Donnerstag beraten die Gremien erneut. Von Katja Tichomirowa
An alle Sexarbeiterinnen! war der Aufruf zur zentralen Protestaktion der Prostituierten gegen das Prostituierten-Schutz-Gesetz dieser Tage in Frankfurt überschrieben: „In Deutschland soll es bald ein neues Gesetz zur Prostitution geben. Sehr wahrscheinlich wird es schon Anfang 2016 in Kraft treten.“ Es dürfte die Gegner des Gesetzes beruhigen, dass der Entwurf zum Prostituierten-Schutz-Gesetz bislang nicht einmal in der Ressortabstimmung ist. So bald wird es also vermutlich noch kein neues Gesetz geben.
Betrachtet man die Historie des Projekts könnte es im Gegenteil noch lange dauern, bis sich die Koalitionspartner SPD und Union über die zwischen ihnen umstrittenen Punkte geeinigt haben. Die Verhandlungen darüber sind festgefahren. Der Union ist der Entwurf zu liberal, den Sozialdemokraten nicht liberal genug.
Der SPD ging es in den Verhandlungen um das neue Gesetz vor allem darum, dass alte zu korrigieren. Das vergleichsweise liberale Prostitutionsgesetz der früheren rot-grünen Regierungskoalition sollte erhalten, nicht ersetzt werden. Das Gesetz, das 2002 in Kraft trat, war nie dazu gedacht, die Prostitution zu fördern, sie sollte vielmehr im Sinne der Prostituierten entkriminalisiert werden. Allerdings vergaßen die Gesetzgeber von damals, eine Kontrolle des Gewerbes zu gewährleisten.
Das nachzuholen, ist der Kern der Gesetzesnovelle, die das SPD-geführte Familienministerium nun vorgelegt hat. Das Gewerbeamt kontrolliert Kneipen, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte aber keine Bordelle. Derzeit ist es leichter ein Bordell zu eröffnen und zu betreiben, als eine Kneipe an der Ecke. Für die Kneipe müssen Genehmigungen vorgelegt und Hygienevorschriften eingehalten werden. Wer ein Bordell eröffnet, wird dagegen derzeit von keiner Behörde mit einschlägigen Vorschriften behelligt. Das soll sich ändern. Doch die Abstimmung mit dem Koalitionspartner ist schwierig. Die Union tut sich schwer damit, das Gewerbe zu regulieren. Ein gesetzliches Mindestalter von 21 Jahren konnte sie ebenso wenig durchsetzen wie verpflichtende Zwangsuntersuchungen.
Organisation kritisiert „Hurenpass“
Allerdings sieht der Gesetzesentwurf nun eine Anmeldepflicht für Prostituierte vor, für die der Nachweis einer medizinischen Beratung verpflichtend ist. Der Nachweis muss alle zwölf Monate neu erbracht werden, bei unter 21-Jährigen Prostituierten alle sechs Monate. „Sieht die zuständige Behörde Ansatzpunkte dafür, dass die Person nicht über die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt oder in einer Zwangslage durch Dritte ausgebeutet wird, hat sie die für den Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es in den Eckpunkten des Gesetzentwurfs.
„Hurenpass“ nennt die Prostituierten-Organisation Dona Carmen diese Regelung und nennt die Beratung einen „Idioten-Test“ für Prostituierte. Das zuständige Familienministerium kontert: „Behörden dürfen nicht die Augen davor verschließen, wenn bei der Anmeldung einer Prostituierten erkennen, dass diese Person der Prostitution nicht aus freiem Willen, sondern unter Zwang nachgeht“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums. „Die Behörde hat dann zu prüfen, welche Schritte zum Schutz der Person im Einzelfall sachgerecht sind.“
Die SPD hofft nun auf eine Einigung. Am Donnerstag wollen die zuständigen Gremien noch einmal zusammenkommen. „Es war nicht leicht für die SPD, der Melderegelung für Prostituierte zuzustimmen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Carola Reimann für ihre Fraktion. Dagegen begrüßt sie die Regelung, nach der das Betreiben einer Prostitutionsstätte künftig nur dann zulässig sein soll, wenn hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Die SPD setzt nun auf ein Entgegenkommen der Union. „Ich habe den Eindruck, das Vorhaben liegt auch den Kollegen der Unions-Fraktion am Herzen.“ Es wäre Zeit für eine Umsetzung. Eckpunkte des Gesetzesvorhabens legte das Familienministerium bereits im August 2014 vor, die ergänzenden Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen datieren vom 3. Februar 2015.
http://www.ksta.de/politik/sexarbeit-ne ... 65674.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Schön/Weinberg: Das Prostituiertenschutzgesetz kommt
18.06.2015 – 15:03
Arbeit
Berlin (ots) - Zeit der uferlosen Ausbeutung in der Prostitution ist vorbei
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionspartner am gestrigen Mittwoch mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einen Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz geeinigt. Hierzu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Nach zähen Verhandlungen mit dem Bundesfrauenministerium und dem Koalitionspartner kann das Ministerium nun einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der es mit dem Schutz der Prostituierten vor Fremdbestimmung ernst meint: Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, Anmeldepflicht für alle Prostituierten, Pflicht zur Gesundheitsberatung und Kondompflicht sind nur einige der durchgesetzten Maßnahmen. Zum Schutz der 18 bis 20-jährigen Prostituierten gelten besondere Regeln: Sie müssen sich öfter bei der Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen.
Da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis gescheitert ist, waren sich CDU/CSU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen einig, dass der Prostitutionsmarkt in einer Form geregelt werden muss, die der Organisierten Kriminalität weniger Spielraum lässt und Fremdbestimmung in der Prostitution möglichst verhindert. Denn Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch diejenigen einräumen, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind. Nicht ihretwegen wird es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutz durch den Staat.
Ein Prostitutionsschutzgesetz kann aber nur wirken, wenn es keine Schlupflöcher gibt. Rockerbanden und Organisierte Kriminalität würden sofort jede Umgehungsmöglichkeiten ausnutzen. Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, dass das neue Gesetz nicht wieder nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht ist. Deswegen achtet sie darauf , dass die Einfallstore für die Organisierte Kriminalität geschlossen werden. Und deshalb wird der Entwurf nun mit entscheidenden Änderungen und Konkretisierungen im Text auf den Weg gebracht.
Die Anmeldepflicht soll zukünftig für alle Prostituierte gelten - ohne Ausnahmen. Bordellbetreibern, die Prostituierte ohne Anmeldung arbeiten lassen, drohen empfindliche Strafen. Von der Bordellindustrie finanzierte Ärzte oder Beratungseinrichtungen bleiben im Anmeldungsprozess außen vor, da diese staatliche Aufgabe nur auf Behörden zu übertragen ist. Und: CDU/CSU haben gegen erheblichen Widerstand der SPD dafür gekämpft, dass die besondere Altersgruppe der 18 bis 20 Jährigen sich im Rahmen der Anmeldepflicht engmaschiger bei den Behörden vorstellen muss. Nicht - wie die Kritiker behaupten - um sie repressiv zu kontrollieren, sondern damit insbesondere diese Altersgruppe leichter und niedrigschwelliger im direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekommt, wenn sie sie braucht."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
http://www.presseportal.de/pm/7846/3050561
Schön/Weinberg: Das Prostituiertenschutzgesetz kommt
18.06.2015 – 15:03
Arbeit
Berlin (ots) - Zeit der uferlosen Ausbeutung in der Prostitution ist vorbei
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionspartner am gestrigen Mittwoch mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einen Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz geeinigt. Hierzu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Nach zähen Verhandlungen mit dem Bundesfrauenministerium und dem Koalitionspartner kann das Ministerium nun einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der es mit dem Schutz der Prostituierten vor Fremdbestimmung ernst meint: Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber, Anmeldepflicht für alle Prostituierten, Pflicht zur Gesundheitsberatung und Kondompflicht sind nur einige der durchgesetzten Maßnahmen. Zum Schutz der 18 bis 20-jährigen Prostituierten gelten besondere Regeln: Sie müssen sich öfter bei der Anmeldebehörde vorstellen und vom Gesundheitsamt beraten lassen.
Da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis gescheitert ist, waren sich CDU/CSU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen einig, dass der Prostitutionsmarkt in einer Form geregelt werden muss, die der Organisierten Kriminalität weniger Spielraum lässt und Fremdbestimmung in der Prostitution möglichst verhindert. Denn Fremdbestimmung in der Prostitution verstößt in besonders übler Form gegen die Menschenwürde. Dies werden auch diejenigen einräumen, die selbstbestimmt in der Prostitution tätig sind. Nicht ihretwegen wird es das neue Gesetz geben, sondern für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben. Und diese nicht-selbstbestimmt anschaffenden Frauen und Männer verdienen nicht nur die Solidarität und das Mitgefühl der Gesellschaft, sondern auch den wirksamen Schutz durch den Staat.
Ein Prostitutionsschutzgesetz kann aber nur wirken, wenn es keine Schlupflöcher gibt. Rockerbanden und Organisierte Kriminalität würden sofort jede Umgehungsmöglichkeiten ausnutzen. Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, dass das neue Gesetz nicht wieder nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht ist. Deswegen achtet sie darauf , dass die Einfallstore für die Organisierte Kriminalität geschlossen werden. Und deshalb wird der Entwurf nun mit entscheidenden Änderungen und Konkretisierungen im Text auf den Weg gebracht.
Die Anmeldepflicht soll zukünftig für alle Prostituierte gelten - ohne Ausnahmen. Bordellbetreibern, die Prostituierte ohne Anmeldung arbeiten lassen, drohen empfindliche Strafen. Von der Bordellindustrie finanzierte Ärzte oder Beratungseinrichtungen bleiben im Anmeldungsprozess außen vor, da diese staatliche Aufgabe nur auf Behörden zu übertragen ist. Und: CDU/CSU haben gegen erheblichen Widerstand der SPD dafür gekämpft, dass die besondere Altersgruppe der 18 bis 20 Jährigen sich im Rahmen der Anmeldepflicht engmaschiger bei den Behörden vorstellen muss. Nicht - wie die Kritiker behaupten - um sie repressiv zu kontrollieren, sondern damit insbesondere diese Altersgruppe leichter und niedrigschwelliger im direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekommt, wenn sie sie braucht."
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Da kann man nur noch sagen:
Einlassspass NUR mit HUrenspass.
ich finde Padeluun's Idee, aus Solidarität sollten alle Bürger einen HUrenpass beantragen und an Veranstaltungen: Einlass nur mit einem Hurenpass!
Das errinnert mich an 2005, als für migranntischen KOlleginnen den Gewerbeschein verlangt wurde und sie alle brav und obrigkeitshörig Schlange standen beim Gewerbeamt in Düsseldorf, die damit völlig überfordert waren. Zu Mal es den Beschluß des Länder-Gewerbeausschusses, das Prostitution nicht als Gewerbe anerkannt ist widersprach.
Einlassspass NUR mit HUrenspass.
ich finde Padeluun's Idee, aus Solidarität sollten alle Bürger einen HUrenpass beantragen und an Veranstaltungen: Einlass nur mit einem Hurenpass!
Das errinnert mich an 2005, als für migranntischen KOlleginnen den Gewerbeschein verlangt wurde und sie alle brav und obrigkeitshörig Schlange standen beim Gewerbeamt in Düsseldorf, die damit völlig überfordert waren. Zu Mal es den Beschluß des Länder-Gewerbeausschusses, das Prostitution nicht als Gewerbe anerkannt ist widersprach.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Eine ganz billige, durch nichts gerechtfertigte Pauschalverdächtigung von Ärzten und Beratungseinrichtungen, vorab noch bevor das Gesetz überhaupt formuliert ist!Schön/Weinberg, CDU/CSU hat geschrieben:Von der Bordellindustrie finanzierte Ärzte oder Beratungseinrichtungen bleiben im Anmeldungsprozess außen vor, da diese staatliche Aufgabe nur auf Behörden zu übertragen ist.
Ein so richtig altdeutsches Obrigkeitsdenken: nur eine Behörde vermag für Sitte und öffentliche Ordnung zu sorgen.
Man kann sich schon ausmalen, was die Folge ist: natürlich werden die Ämter unterbesetzt sein, natürlich werden sich die Mitarbeiter nicht als Dienstleister verstehen sondern als Obrigkeitsvertreter, welche an 14:30 Uhr nicht mehr zu arbeiten geruhen, schikanöse Prozeduren und endlose Wartereien ...
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
1 Pressemitteilung – 7 Lügen:
Einigung der Bundesregierung auf Kosten von Sexarbeiter/innen
Am 18. Juni 2015 durfte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Öffentlichkeit verkünden, zu welcher Einigung auf Kosten von Sexarbeiter/innen sich das SPD-geführte Familienministerium bereitgefunden hat. Sinnigerweise ist der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU ein Mann. Das passt. Auch wenn dieser Sprecher, ein Herr Weinberg, von einer Nadine Schön assistiert wird: Mit dem Schön-Reden einer durch und durch repressiven Reform der Prostitutionsgesetzgebung klappt es noch nicht.
Denn die Verkündung der Einigung in ihren Grundzügen – Details werden nach wie vor nicht preisgegeben – ist eine einzige Aneinanderreihung von Lügen und Verdrehungen.
Lüge Nr. 1
„Das Prostituiertenschutzgesetz kommt“
Tatsache ist: Registrieren von Sexarbeiter/innen und Hurenpässe schützen niemanden. Derartige Maßnahmen dienen einzig und allein der Kontrolle und Rundum-Überwachung der Betroffenen. Es handelt sich mithin nicht um ein Prostituierten“schutz“gesetz, sondern um ein Prostituierten“kontroll“gesetz.
Lüge Nr. 2
„Zeit der uferlosen Ausbeutung in der Prostitution ist vorbei“
Tatsache ist: Zuletzt, im Jahr 2013, gab es bundesweit 35 Fälle von Ausbeutung von Prostituierten“, verurteilt wurden nach diesem Delikt 2012: 2 Personen, 2011 und 2010: jeweils 1 Person pro Jahr. So die offizielle polizeiliche Kriminalstatistik. Statt „uferlose Ausbeutung“ haben wir es mit grenzenloser Demagogie der Christen von CDU/CSU zu tun.
Lüge Nr. 3
Ein Gesetzentwurf, „der es mit dem Schutz der Prostituierten vor Fremdbestimmung ernst meint“.
Tatsache ist: Ein Gesetz, dass – im Unterschied zu allen anderen Berufsgruppen –
eine Registrierungs- und Beratungspflicht für Sexarbeiter/innen vorsieht, dass eine Pflicht zum Mitführen eines „Nachweisdokuments“ vorsieht, dass eine Pflicht vorsieht, dieses Nachweisdokument von Polizei und Bordellbetreibern kontrollieren zu lassen, dass die Pflicht festschreibt, sich jederzeitigen verdachtsunabhängigen Kontrollen zu unterwerfen sowie vorsieht, sich bereits ab 1 Person in der Wohnungsprostitution einer Erlaubnispflicht zu unterwerfen inklusive der Pflicht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen – ein solches Gesetz schützt nicht vor Fremdbestimmung, es ist der konzentrierte Ausdruck von Fremdbestimmung.
Lüge Nr. 4
Die Neuregelung des Prostitutionsmarktes erfolgt, „da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis gescheitert ist“.
Tatsache ist: Die Halbherzigkeit des Prostitutionsgesetzes von 2002 wird nur zum billigen Vorwand genommen für die Behauptung, eine Neuregelung des Prostitutionsmarktes sei erforderlich. Das ist aber nach Lage der Fakten nachweislich falsch. Denn das Kernstück der gegenwärtigen Prostitutionsgesetzgebung – die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten – ist ein langfristiges Projekt des Bundeskriminalamts aus dem Jahre 1993 – als es das Prostitutionsgesetz noch gar nicht gab! Konzipiert zum Zwecke der Migrations- und Prostitutionsbekämpfung, wurde die Konzessionierungs-Idee unter Rot-Grün zeitweilig zurückgestellt. Sie wurde 2006 - noch vor der Evaluation des Prostitutionsgesetzes! – vom BKA wieder aus der Schublade geholt und von der damaligen Familienministerin von der Leyen der Öffentlichkeit aufgetischt. Das Prostitutionsgesetz von 2002 ist zweifellos kritikwürdig – aber sein Scheitern ist zweifellos nicht der Grund für die gegenwärtige Neureglementierung von Prostitution, wie es die CDU/CSU glauben machen will.
Lüge Nr. 5
Man wolle „der Organisierten Kriminalität weniger Spielraum“ lassen
Tatsache ist: Entgegen den Behauptungen der CDU/CSU existiert für die Annahme organisierter Kriminalität im Prostitutionsgewerbe kein Beweis. Ausgerechnet eine Studie des BKA (Eric Minthe, Anette Herz, „Straftatbestand Menschenhandel, 2006) belegte das genaue Gegenteil: Von 49 analysierten Menschenhandels-Verfahren wurden im polizeilichen Ermittlungsbericht lediglich 5 Verfahren (12,2 %) als „OK“ bewertet. Auf der Ebene der Anklage wurde jedoch nur noch in 1 Fall an dieser Bewertung festgehalten. „In keinem Urteil konnte hingegen eine Bewertung als OK festgestellt werden.“ Noch deutlicher lagen die Dinge bei den 91 von Annette Herz analysierten Strafverfahren. Lediglich in 1 Verfahren erfolgte eine Bewertung als OK (1 %). „Auf staatsanwaltschaftlicher und richterlicher Ebene gab es indes keine einzige entsprechende Einstufung.“
Hinzu kommt: Seit gut 20 Jahren liegt das Täter-Opfer-Verhältnis bei „Menschenhandel“ laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei 1:1: Das ist alles, nur kein Beleg für „organisierte Kriminalität“. Zu Recht sprach das BKA 2011 davon, dass das von diesem Kriminalitätsbereich ausgehende Gefährdungspotenzial ‚begrenzt‘ sei.“ (Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage BT-Drucksache 17/12291, S. 3)
Lüge Nr. 6
Das neue Prostitutionsgesetz gebe es nicht wegen der selbstbestimmt tätigen Prostituierten, sondern „für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben.“
Tatsache ist: Dass das geplante Prostitutionsgesetz für diejenigen gemacht werde, die „fremdbestimmt“ der Prostitution nachgehen, ist ein schlechter Scherz. „Fremdbestimmung“ ist völlig unbestimmt. Es ist kein Rechtsbegriff, sondern ein dehnbarer Plastikbegriff, um insbesondere Prostitutionsmigrantinnen, die aus wirtschaftliche Erwägungen der Prostitution nachgehen, nachzusagen, sie seien „Opfer von Menschenhandel“ oder „Zwangsprostituierte“. Das sichert nicht ihre Berufsausübung, sondern im Zweifel ihre Abschiebung.
Das geplante Gesetz ist weder für „selbstbestimmt“, noch für angeblich „fremdbestimmt“ tätige Sexarbeiter/innen gemacht. Es richtet sich gegen alle Sexarbeiter/innen. Die Differenzierung der CDU/CSU ist ein durchsichtiges Manöver zur Spaltung von Sexarbeiter/innen, um das neue Gesetz mit weniger öffentlichem Widerstand durchsetzen zu können.
Lüge Nr. 7
Die Gruppe der 18- bis 20-jährigen Sexarbeiter/innen müsse sich engmaschiger melden, „damit sie im direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekommt, wenn sie sie braucht.“
Tatsache ist: Es geht hier nicht um „Hilfe“ für 18- bis 20-jährige Sexarbeiter/innen, wie die CDU/CSU wahrheitswidrig behauptet. Schon heute unterliegen 18- bis 20-jährige Sexarbeiter/innen im § 232 StGB einem diskriminierenden Sonderrecht, das jeder Gleichbehandlung spottet. Dieses Sonderrecht wird mit dem neuen Prostitutionsgesetz fortgeschrieben und verschärft – was als „Hilfe“ verbrämt und vermarktet wird.
Es wäre jedoch ungerecht, die CDU/CSU- Bundestagsfraktion nur der Lüge zu zeihen. Ihre Pressemitteilung spricht immerhin ungeschminkt aus, worum es bei dem neuen Prostituiertenkontrollgesetz jedenfalls NICHT geht: um die „Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ durch Qualitätsstandards. Das wird mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Worum es geht, ist Kontrolle und Kriminalisierung von Sexarbeit. Und das gehört – wie es die Pressemitteilung der CDU/CSU deutlich macht – ganz klar in die Hand „staatlicher Behörden“. Man braucht nicht viel Phantasie, um zu erraten, um welche staatliche Behörde es sich hierbei handeln wird.
Doña Carmen e.V. wird auch weiterhin gegen das repressive „Prostituiertenschutzgesetz“ Front machen und sich für die legitimen Rechte von Sexarbeiter/innen öffentlich einzusetzen:
- für eine konsequente Entkriminalisierung von Prostitution;
- für eine rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit andere Erwerbstätigkeiten;
- für eine rechtliche Regelung des Umgangs mit Prostitutionsstätten in der
Gewerbeordnung;
- für die Anerkennung selbständiger Sexarbeit als freiberufliche Tätigkeit!
Dona Carmen e.V.
Elbestr. 41
60329 Frankfurt
www.donacarmen.de
Tel./Fax: 069 7675 2880
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Frankfurter Sparkasse
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Einigung der Bundesregierung auf Kosten von Sexarbeiter/innen
Am 18. Juni 2015 durfte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Öffentlichkeit verkünden, zu welcher Einigung auf Kosten von Sexarbeiter/innen sich das SPD-geführte Familienministerium bereitgefunden hat. Sinnigerweise ist der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU ein Mann. Das passt. Auch wenn dieser Sprecher, ein Herr Weinberg, von einer Nadine Schön assistiert wird: Mit dem Schön-Reden einer durch und durch repressiven Reform der Prostitutionsgesetzgebung klappt es noch nicht.
Denn die Verkündung der Einigung in ihren Grundzügen – Details werden nach wie vor nicht preisgegeben – ist eine einzige Aneinanderreihung von Lügen und Verdrehungen.
Lüge Nr. 1
„Das Prostituiertenschutzgesetz kommt“
Tatsache ist: Registrieren von Sexarbeiter/innen und Hurenpässe schützen niemanden. Derartige Maßnahmen dienen einzig und allein der Kontrolle und Rundum-Überwachung der Betroffenen. Es handelt sich mithin nicht um ein Prostituierten“schutz“gesetz, sondern um ein Prostituierten“kontroll“gesetz.
Lüge Nr. 2
„Zeit der uferlosen Ausbeutung in der Prostitution ist vorbei“
Tatsache ist: Zuletzt, im Jahr 2013, gab es bundesweit 35 Fälle von Ausbeutung von Prostituierten“, verurteilt wurden nach diesem Delikt 2012: 2 Personen, 2011 und 2010: jeweils 1 Person pro Jahr. So die offizielle polizeiliche Kriminalstatistik. Statt „uferlose Ausbeutung“ haben wir es mit grenzenloser Demagogie der Christen von CDU/CSU zu tun.
Lüge Nr. 3
Ein Gesetzentwurf, „der es mit dem Schutz der Prostituierten vor Fremdbestimmung ernst meint“.
Tatsache ist: Ein Gesetz, dass – im Unterschied zu allen anderen Berufsgruppen –
eine Registrierungs- und Beratungspflicht für Sexarbeiter/innen vorsieht, dass eine Pflicht zum Mitführen eines „Nachweisdokuments“ vorsieht, dass eine Pflicht vorsieht, dieses Nachweisdokument von Polizei und Bordellbetreibern kontrollieren zu lassen, dass die Pflicht festschreibt, sich jederzeitigen verdachtsunabhängigen Kontrollen zu unterwerfen sowie vorsieht, sich bereits ab 1 Person in der Wohnungsprostitution einer Erlaubnispflicht zu unterwerfen inklusive der Pflicht, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen – ein solches Gesetz schützt nicht vor Fremdbestimmung, es ist der konzentrierte Ausdruck von Fremdbestimmung.
Lüge Nr. 4
Die Neuregelung des Prostitutionsmarktes erfolgt, „da das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 in der Praxis gescheitert ist“.
Tatsache ist: Die Halbherzigkeit des Prostitutionsgesetzes von 2002 wird nur zum billigen Vorwand genommen für die Behauptung, eine Neuregelung des Prostitutionsmarktes sei erforderlich. Das ist aber nach Lage der Fakten nachweislich falsch. Denn das Kernstück der gegenwärtigen Prostitutionsgesetzgebung – die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten – ist ein langfristiges Projekt des Bundeskriminalamts aus dem Jahre 1993 – als es das Prostitutionsgesetz noch gar nicht gab! Konzipiert zum Zwecke der Migrations- und Prostitutionsbekämpfung, wurde die Konzessionierungs-Idee unter Rot-Grün zeitweilig zurückgestellt. Sie wurde 2006 - noch vor der Evaluation des Prostitutionsgesetzes! – vom BKA wieder aus der Schublade geholt und von der damaligen Familienministerin von der Leyen der Öffentlichkeit aufgetischt. Das Prostitutionsgesetz von 2002 ist zweifellos kritikwürdig – aber sein Scheitern ist zweifellos nicht der Grund für die gegenwärtige Neureglementierung von Prostitution, wie es die CDU/CSU glauben machen will.
Lüge Nr. 5
Man wolle „der Organisierten Kriminalität weniger Spielraum“ lassen
Tatsache ist: Entgegen den Behauptungen der CDU/CSU existiert für die Annahme organisierter Kriminalität im Prostitutionsgewerbe kein Beweis. Ausgerechnet eine Studie des BKA (Eric Minthe, Anette Herz, „Straftatbestand Menschenhandel, 2006) belegte das genaue Gegenteil: Von 49 analysierten Menschenhandels-Verfahren wurden im polizeilichen Ermittlungsbericht lediglich 5 Verfahren (12,2 %) als „OK“ bewertet. Auf der Ebene der Anklage wurde jedoch nur noch in 1 Fall an dieser Bewertung festgehalten. „In keinem Urteil konnte hingegen eine Bewertung als OK festgestellt werden.“ Noch deutlicher lagen die Dinge bei den 91 von Annette Herz analysierten Strafverfahren. Lediglich in 1 Verfahren erfolgte eine Bewertung als OK (1 %). „Auf staatsanwaltschaftlicher und richterlicher Ebene gab es indes keine einzige entsprechende Einstufung.“
Hinzu kommt: Seit gut 20 Jahren liegt das Täter-Opfer-Verhältnis bei „Menschenhandel“ laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei 1:1: Das ist alles, nur kein Beleg für „organisierte Kriminalität“. Zu Recht sprach das BKA 2011 davon, dass das von diesem Kriminalitätsbereich ausgehende Gefährdungspotenzial ‚begrenzt‘ sei.“ (Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage BT-Drucksache 17/12291, S. 3)
Lüge Nr. 6
Das neue Prostitutionsgesetz gebe es nicht wegen der selbstbestimmt tätigen Prostituierten, sondern „für diejenigen, die fremdbestimmt diese Arbeit ausüben.“
Tatsache ist: Dass das geplante Prostitutionsgesetz für diejenigen gemacht werde, die „fremdbestimmt“ der Prostitution nachgehen, ist ein schlechter Scherz. „Fremdbestimmung“ ist völlig unbestimmt. Es ist kein Rechtsbegriff, sondern ein dehnbarer Plastikbegriff, um insbesondere Prostitutionsmigrantinnen, die aus wirtschaftliche Erwägungen der Prostitution nachgehen, nachzusagen, sie seien „Opfer von Menschenhandel“ oder „Zwangsprostituierte“. Das sichert nicht ihre Berufsausübung, sondern im Zweifel ihre Abschiebung.
Das geplante Gesetz ist weder für „selbstbestimmt“, noch für angeblich „fremdbestimmt“ tätige Sexarbeiter/innen gemacht. Es richtet sich gegen alle Sexarbeiter/innen. Die Differenzierung der CDU/CSU ist ein durchsichtiges Manöver zur Spaltung von Sexarbeiter/innen, um das neue Gesetz mit weniger öffentlichem Widerstand durchsetzen zu können.
Lüge Nr. 7
Die Gruppe der 18- bis 20-jährigen Sexarbeiter/innen müsse sich engmaschiger melden, „damit sie im direkten Kontakt mit den Behörden Hilfe bekommt, wenn sie sie braucht.“
Tatsache ist: Es geht hier nicht um „Hilfe“ für 18- bis 20-jährige Sexarbeiter/innen, wie die CDU/CSU wahrheitswidrig behauptet. Schon heute unterliegen 18- bis 20-jährige Sexarbeiter/innen im § 232 StGB einem diskriminierenden Sonderrecht, das jeder Gleichbehandlung spottet. Dieses Sonderrecht wird mit dem neuen Prostitutionsgesetz fortgeschrieben und verschärft – was als „Hilfe“ verbrämt und vermarktet wird.
Es wäre jedoch ungerecht, die CDU/CSU- Bundestagsfraktion nur der Lüge zu zeihen. Ihre Pressemitteilung spricht immerhin ungeschminkt aus, worum es bei dem neuen Prostituiertenkontrollgesetz jedenfalls NICHT geht: um die „Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ durch Qualitätsstandards. Das wird mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Worum es geht, ist Kontrolle und Kriminalisierung von Sexarbeit. Und das gehört – wie es die Pressemitteilung der CDU/CSU deutlich macht – ganz klar in die Hand „staatlicher Behörden“. Man braucht nicht viel Phantasie, um zu erraten, um welche staatliche Behörde es sich hierbei handeln wird.
Doña Carmen e.V. wird auch weiterhin gegen das repressive „Prostituiertenschutzgesetz“ Front machen und sich für die legitimen Rechte von Sexarbeiter/innen öffentlich einzusetzen:
- für eine konsequente Entkriminalisierung von Prostitution;
- für eine rechtliche Gleichstellung von Prostitution mit andere Erwerbstätigkeiten;
- für eine rechtliche Regelung des Umgangs mit Prostitutionsstätten in der
Gewerbeordnung;
- für die Anerkennung selbständiger Sexarbeit als freiberufliche Tätigkeit!
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"Uferlose Ausbeutung" - leider eine Tatsache. Nicht als Straftat, sondern hart an der Grenze zur Legalität werden viele Frauen in der Prostitution ausgebeutet. Zimmermieten, Eintrittsgelder, "Arbeits"vorschriften, Zwang, nur im Bordell Gegenstände des täglichen Bedarfs einzukaufen, Agenturvorschriften, Anzeigepreise etc. Um dagegen vorzugehen steht kein Wort im "Schutzgesetz".
Das geplante Gesetz wird die ausbeuterische Situation noch verschlimmern.
Das geplante Gesetz wird die ausbeuterische Situation noch verschlimmern.
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