ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Hamster
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Hamster »

Kann mir nicht vorstellen, dass man sich nur unter dem Pseudonym anmelden kann. Den Personalausweis muesste man schon mitbringen.

Man bekommt dann, glaube ich, nur einen Hurenausweis mit Arbeitsnamen, Identifikationsnummer / Steuernummer, Lichtbild.

Wenn man z.B. in einem Bordell arbeiten moechte, braucht man, glaube ich, dem Betreiber nur den Hurenausweis vorzuzeigen. Den Klarnamen erfaehrt der Betreiber nicht. Den Personalausweis kopieren sich die Betreiber ja gerne.

Im Gegenzug koennen sich die SW vom Betreiber dessen Lizenz vorzeigen lassen. Die Lizenz bekommen die Betreiber ja nur dann wenn sie nicht kriminell sind, keine Straftaten begangen haben und keiner krimininellen Vereinigung (z.B. Rockerbanden) angehoeren. Die SW sieht dann, dass der Betreiber "in Ordnung" ist.

Das Problem ist, dass ein ziemlich erheblich grosser Teil der SW gar nicht wissen, dass das ProstG neu reformiert wird und so gar nicht ueber Rechte und Pflichten aufgeklaert sind. Gerade sie werden dann wegen Unwissenheit beim Bussgeld wegen Nichtanmeldung bestraft.

Wie wollen das die Behoerden machen? Alle SW anschreiben, dass sie sich gefaelligst anzumelden haben, saemtliche Internetseiten und Tagesprintanzeigen der SW durchforsten, um saeumige SW ausfindig zu machen? :017

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fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Das neue Prostitutionsgesetz macht alles noch schlimmer

Von Sonja Dolinsek

Sonja Dolinsek ist Doktorandin der Geschichte und forscht zu Prostitutionspolitiken und -debatten. Außerdem betreibt sie die Webseite menschenhandelheute.net.

Spätestens ab 2017 soll es in Deutschland nur noch selbstbestimmte und glückliche Sexarbeiter*innen geben. Mit strengen Regeln will die Große Koalition Prostituierte zu ihrem Glück verhelfen: Freier müssen künftig Kondome benutzen, Prostituierte sollen sich bei einer Behörde anmelden müssen und Bordellbetreiber brauchen eine Erlaubnis, bevor sie ein Bordell eröffnen.

Nach langem Hin und Her steht endlich der Entwurf für das sogenannte „Prostituiertenschutzgesetz". Die Familienministerin Manuela Schwesig ist zufrieden: „Es wird erstmalig klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen". Öffentlich zugänglich ist dieses 140 Seiten dicke Dokument leider noch nicht.

Weil ich aber schon einen Blick darauf werfen konnte, habe ich mir Eckpunkte des geplanten Gesetzes mal genauer angeschaut—und festgestellt, dass die geplanten Vorschriften den Prostituierten das Leben nicht einfacher machen. Stattdessen zerbrechen die Träume von Selbstbestimmung eher am Kontroll- und Überwachungswahn der Großen Koalition.

1. Die „Anmeldepflicht" drängt Menschen in die ILLEGALITÄT

Dass sich in Zukunft Prostituierte bei einer „geeigneten Behörde" anmelden und sich vorher beim öffentlichen Gesundheitsdienst „pflichtberaten" lassen müssen, klingt erst einmal total gut. Wer arbeitet, muss auch „gemeldet" sein, und sowieso sollen alle Steuern zahlen müssen, so das Argument.

Glaubt man dem Ministerium, ist aktuell nämlich alles eine Grauzone. Aber stimmt das? Wer heute entscheidet, Sex zu verkaufen—ob auf der Straße, im Bordell oder im Internet—, tut das nicht in einer Grauzone, sondern völlig legal. Wer auf dem Job vergewaltigt wird, kann sich an die Polizei wenden. Zahlt der Kunde nicht, kann man rechtlich dagegen vorgehen.

Bald vielleicht wieder illegal: Straßenstrich

Das wird sich radikal ändern. Wer 2017 die gleiche Entscheidung trifft, muss sich erst einmal beraten lassen und sich zur Sonderanmeldung begeben, anstatt einfach zu arbeiten, weil z.B. am Ende des Monats das Geld fehlt.

Und alle Leute, die Angst haben, lebenslänglich in einer behördlichen Datei als „Hure" gebrandmarkt zu sein, werden eine Anmeldung schön sein lassen. Sie werden lieber illegal arbeiten und so manche Risiken auf sich nehmen. Was also heute völlig legal ist, wird mit dem neuen Gesetz illegal sein.


Illegalität hat Folgen. Nicht-angemeldete Sexarbeiter*innen werden ein Bußgeld zahlen müssen. Aber das ist eigentlich das geringere Problem. Wer aus welchen Gründen auch immer unangemeldet arbeitet, wird grundsätzlich erpressbar. Das zeigt die Erfahrung aus Ländern, in denen Prostituierte entweder kriminalisiert sind oder sinnlose Pflichten erfüllen müssen, um legal arbeiten zu dürfen. Kunden, Menschenhändler aber auch Polizisten können Prostituierten drohen: „Entweder du machst jetzt, was ich will, und hast jetzt ungeschützten/kostenlosen Sex mit mir—oder ich verpetze dich."

Auch wenn ein Kunde nicht zahlen will oder eine Prostituierte vergewaltigt wird, werden unangemeldete Sexarbeiter*innen auch nicht mehr zur Polizei gehen. Es würde ja schließlich auffliegen, dass sie nicht gemeldet sind. Sie würden bei der Suche nach Hilfe selber verwarnt werden und ein Bußgeld kriegen. Das Gesetz schützt nicht vor Gewalt—sondern schafft neue Möglichkeiten für Gewalt.

Kondompflicht gehört auch zur Gesetzesinitiative.

Wie werden die Daten geschützt?

Aber auch die Anmeldung selber ist gefährlich. Wer und welche Behörden haben Zugriff auf diese Daten? Werden die Daten deutschlandweit oder gar international ausgetauscht? Wie ist das mit dem Datenschutz vereinbar? Aber das größte Problem ist der Einzeltäter, der die Daten von Prostituierten sammelt und hortet, um sie später zu erpressen: „Wenn du nicht das und das machst, erzähle ich deiner Chefin/deiner Familie/der Presse, dass du mal eine Hure warst." Das mag zwar verboten sein, wird aber niemanden davon abhalten, die Daten von Sexarbeiter*innen zu leaken und gegen sie zu nutzen. So manche Politiker sehen das sogar als gewünschten Effekt—das soll eben der Abschreckung dienen und Prostitution abbauen. Das Schicksal und Leben der einzelnen Prostituierten ist bei solchen Plänen aber schon lange keine Priorität mehr.



Hilft eine Anmeldepflicht gegen Menschenhandel?

Bei der Sonderanmeldung soll man auch rechtzeitig Menschenhandel erkennen. Doch das widerspricht jeglicher Erfahrung aus Praxis und Wissenschaft: Menschenhandel heißt, dass jemand ausgebeutet wird. Das kann man per definitionem nur erkennen, wenn die Ausbeutung schon stattgefunden hat. Auch rechtlich kann man nur nach der Tat dagegen vorgehen. Vor der Ausbeutung kann man sie natürlich nicht erkennen und daran wird auch das aufwändigste Anmeldeverfahren nichts ändern. Das ist so, als würde man eine Frau vor der Ehe fragen, ob sie Opfer von häuslicher Gewalt werden könnte, damit man eventuell die Ehe verhindern kann, um sie vor Gewalt zu schützen.

2. Die Pflichtberatung ist erniedrigend

Was es für andere Selbständige auch nicht gibt, ist so eine Art Gespräch, in dem festgestellt werden soll, ob Sexarbeiter*innen „über die zu ihrem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit" verfügen—so formuliert man das im Ministerium. Aber was heißt das eigentlich: „Einsichtsfähigkeit"? Und wer soll denn damit ausgeschlossen werden?

Klar und völlig logisch ist, dass Menschen mit einer „geistigen Behinderung" sich nicht als Prostituierte anmelden dürfen. Das Problem scheint es aber fast gar nicht zu geben. Es muss hier also um etwas anderes gehen, denn so eine Kontrolle ergibt erst dann Sinn, wenn man allen Sexarbeiter*innen pauschal unterstellt, dass sie grundsätzlich eher nicht in der Lage sind, zu verstehen, was sie gerade tun. Egal ob Migrantin, alleinerziehende Mutter, Studentin, adelige Hobbyhure oder promovierte Sozialwissenschaftlerin (das alles übrigens gibt es auch in männlich): Alle stehen unter dem Verdacht, nicht ganz dicht zu sein.
3. Die neuen Bordellregeln sind das Ende der Kleinbordelle

Mit einer Erlaubnispflicht für Bordelle will man den Ruf Deutschlands als „Bordell Europas" aufbessern, indem man versucht, möglichst viele Bordelle schließen zu lassen. Diese Erlaubnis erhalten Bordellbetreiber nach einer Zuverlässigkeitsprüfung—vorbestrafte Menschenhändler erhalten natürlich keine, und das ist gut so.


Im „Betriebskonzept", das Bordellbetreiber einreichen müssen, sollen alle möglichen Sicherheits- und Hygienestandards festgehalten sein. Doch diese Vorschriften haben einen Haken: Sie werden kleine Gemeinschaftsbordelle, in denen ein paar Sexarbeiter*innen zusammen arbeiten, z.B. in einer dafür gemieteten Wohnung, ins Aus treiben. Auch die bekannten Love-Mobile werden den Test eher nicht bestehen. Darüber können sich jene aufgebrachten Bürger freuen, die in letzter Zeit immer häufiger für die Verdrängung von Prostitution kämpfen. Für Sexarbeiter*innen ist das aber nicht unbedingt ein Vorteil. Warum?

Die Anforderungen werden so hoch sein, dass sie nur wenige Bordelle erfüllen werden. Das werden in der Regel gut finanzierte Großbordelle sein, die wohlhabende Investoren und clevere Anwälte haben. Die kleinen Wohnungsbordelle, in denen Prostituierte bisher unabhängig von profitgierigen Betreibern gearbeitet haben, werden aussterben. Die neuen Pläne treiben Prostituierte regelrecht in die Hände großer Bordelle. Kein Wunder, dass man im Ministerium auch davon ausgeht, dass die Bordellbetreiber schon dafür sorgen werden, dass auch nicht sprachkundige Prostituierte sich anmelden.

Das ist wahrlich ein ausgeklügeltes System der Prostituiertenüberwachung. Das geht sogar soweit, dass man für Sexarbeiter*innen, die trotz aller Hürden entscheiden, in ihrer eigenen Wohnung zu arbeiten, ein Grundrecht aufhebt: Die Unverletzlichkeit der Wohnung. Jederzeit darf die Polizei unangekündigt in die Wohnungen stürmen. Nur weil dort eine Prostituierte wohnt und arbeitet.
Fazit: Das neue Gesetz ist vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht

Die Träume für 2017 werden sich nicht erfüllen: Statt selbstbestimmte Sexarbeiter*innen wird es im Großbordell Deutschland zwar angemeldete Prostituierte unter fester Kontrolle von Polizei und Bordellbetreibern geben. Daneben steht aber eine Masse an unangemeldeten Prostituierten, die erpressbar und abgehängt schlechter da stehen als heute, ohne dass es den anderen unbedingt besser geht.

Das liegt vor allem an der Anmeldepflicht, vor der viele aus Angst vor dauerhafter Stigmatisierung zurückschrecken werden. Sexarbeit ist in der Tat kein Job wie jeder andere, denn es gibt keinen Job, der so stark überwacht und stigmatisiert wird. Das Gesetz wird Sexarbeiter*innen nicht schützen, sondern erhöht nur die Hürde der legalen Prostitution. Was jetzt legal ist, wird es nicht mehr sein. Dienen wird das nicht dem Schutz der Prostituierten—sondern denjenigen, die sie immer noch nicht als gleichwertige Bürger*innen respektieren.

http://www.vice.com/de/read/das-neue-pr ... limmer-473
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

A German bill would force sex workers to carry IDs and clients to wear condoms


BERLIN, Germany — Some see it as Big Brother of the sex industry.

A proposed law reform would require Germany’s sex workers to carry licenses at all times. It would mandate their clients wear condoms. And it would authorize police to check up on these things without notice.

But the idea is not going down so well.

Sex workers and privacy advocates object to what they’re calling the “Hurenpass” — “whore ID.” They say it would violate their rights and curtail legal prostitution in Germany, an industry that employs 400,000 and services 1 million clients a day, more than anywhere else in Europe, according to the Council of Europe.

“Sex workers would need to register with the police. News travel fast, especially in small towns and villages,” said Undine de Riviere, a sex worker and spokeswoman of the Professional Association of Erotic and Sexual Services based in the northwest city of Wuppertal. “Many sex workers only work part-time. It would be a big problem if their main employer would know about it. You can imagine what the parents of their children’s friends would think.”

The new rules proposed by members of German Chancellor Angela Merkel’s Christian Democratic Union Party would alter the country’s 2002 Prostitution Act. The act legalized prostitution with the aim of helping sex workers secure proper contracts, public health insurance and other benefits. But only 44 sex workers have enrolled in public insurance, according to the Council of Europe’s figures. And critics say unsavory elements still control the sex industry.

“The prostitution bill from 2002 has failed in practice and the prostitution market has to be regulated in a way that leaves no room for organized crime and prevents forced prostitution,” said Christian Democratic Union spokesman Marcus Weinberg.

Under the proposed new rules, German sex workers would have to register with authorities and carry a special identification card with them at all times starting next year. The measure would help prevent pimps and human traffickers from forcing young women to sell their bodies, said Weinberg.

Violators would receive fines that have yet to be determined, he said.

Sex workers don’t believe the obligatory registration would help anyone.

“The bill wouldn’t solve the problem,” de Riviere said. “A woman who is forced to prostitute herself because she or her family members are threatened would register with the authorities and get her papers straight in order to not attract unwanted attention. If you can pressure someone to hand over hard-earned money, you can pressure her or him to register with the authorities, too.”

Legalization appears to have curtailed exploitation. The Council of Europe found that German authorities prosecuted 636 cases of human trafficking in 2011 — a 30 percent decline from 2001. But the council’s report noted that police can’t raid brothels if they are legal without probable cause, so many cases of trafficking are likely going unnoticed.

Bursting into bordellos out of the blue and without probable cause isn’t the solution to potential exploitation, however, said Juanita Henning, a social worker and founder of Doña Carmen, a Frankfurt organization that campaigns for the rights of sex workers.

“They can enter the room any time without a search warrant, violating personal rights and the constitutional right of inviolability of the home,” Henning said. “This is not a prostitution protection law but a prostitution control law.”

Rather than protecting victims who are forced to work as prostitutes, the proposed bill would also further stigmatize them, legal experts said.

“Picking out one occupational group and collecting their data in a central registry is a huge invasion of personal rights and the freedom to exercise a profession,” said Percy MacLean, a Berlin-based lawyer and former director of the German Institute for Human Rights.

“This is a job that depends on anonymity, something that the bill would deny women and men working in the industry when they are forced to register with the authorities,” he added. “If there is a data leak, everyone would know what they do for a living.”

The bill would also require every sex worker to receive an annual health consultation and their clients to wear condoms.

Women rights organizations say they advocate for “johns” to use condoms but are against legal enforcement of prophylactics. People have the right to pay for the sexual intercourse they desire, Henning from Doña Carmen said.

“It creates the impression that this kind of sexuality makes people ill but there is no statistical proof that prostitutes are affected more by sexually transmitted diseases than other people,” she said. “It’s stigmatizing and only serves as reason for authorities to control the industry.”


http://www.globalpost.com/article/66183 ... -worker-id
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Beitrag von Kasharius »

@freances

thank you and by the way: Morgen verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Betreuungsgeld und zwar knapp zwei Jahre nach dessen Einführung. Geklagt hatte Hamburg weil es die Zuständigkeit des Bundes für die entsprechende Gesetzgebungskompetenz anzweifelt. Du siehst daran, daß Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht nicht lange dauern müssen.

Kasharius grüßt

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Welchen Zweck verfolgt das Prostituiertenschutzgesetz wirklich?

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0


Zum seit langem kontrovers diskutierten Vorhaben eines sog. Prostituiertenschutzgesetzes liegt nunmehr ein vom Verein Dona Carmen veröffentlichter Arbeitsentwurf vor, der allerdings schon aus dem April stammt. Und bei manchen Gesetzen beginnt die Heuchelei bereits mit dem Namen. Das Gesetz gibt vor, die in der Prostitution Tätigen besser schützen zu wollen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. In Wirklichkeit zielt das Gesetz allerdings darauf ab, die legale Prostitution durch strenge Melde- und Beratungspflichten zu erschweren. Sexarbeiterinnen sollen künftig vom Staat registriert und stärker kontrolliert werden.

Prostituierte müssen sich künftig persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Wenn sie ihr örtliches Tätigkeitsgebiet ausweiten oder verlagern wollen, ist eine erneute Anmeldung bei der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Bestandteil des Anmeldeverfahrens ist auch ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde zu dem auch gegen den Willen der Prostituierten eine Fachberatungsstelle beigezogen werden kann.

Die Behörde stellt dann eine Anmeldebestätigung aus, die u.a. die vollständigen Personalien enthalten muss und die Tätigkeitsorte. Die Kritiker sprechen auch vom „Hurenpass“. Die Ausstellung dieser Anmeldebescheinigung kann von der Behörde u.a. dann verweigert werden, wenn „eine Prostituierte oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche Einsicht verfügt„. Die Formulierung ist ersichtlich angelehnt an die Rechtsfigur der Einsichtsfähigkeit von Minderjährigen, beispielsweise in § 823 Abs. 3 BGB. Wann diese Einsichtsfähigkeit bei einem erwachsenen Menschen allerdings zum eigenen Schutz fehlen soll und wie die Behörde das feststellen will, bleibt unklar.

Prostituierte müssen außerdem vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend jährlich eine gesundheitlichen Beratung bei einer Behörde wahrnehmen.

In der öffentlichen Debatte wurde das Gesetzesvorhaben vor allem damit begründet, dass man den Menschenhandel und die Zwangsprostitution effektiver bekämpfen wolle. In der Gesetzesbegründung tauchen diese Aspekte ebenfalls auf. Ob man allerdings schwere Straftaten tatsächlich besser bekämpfen kann, indem man die legale Prostitution reguliert, darf bezweifelt werden.

Das Ziel der Bundesregierung ist ganz offensichtlich jedenfalls die vollständigen Abschaffung der Anonymität im Bereich der Prostitution. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) spricht von einem „Zwangsouting“.

Das Gesetz ist also ganz ersichtlich ein Prostitutionserschwerungsgesetz. Denn viele Sexworker(innen) werden den behördlichen Spießroutenlauf nicht auf sich nehmen wollen bzw. aus Angst vor Stigmatisierung vor dem Gang zur Behörde zurückschrecken.

Und genau das dürfte auch die primäre Zielsetzung sein. Damit treibt man dann allerdings die Prostituierten (wieder) zurück in die Illegalität, was weder ihrem Schutz dienen kann, noch geeignet ist, ihre Selbstbestimmung zu fördern. Menschenhandel und Zwangsprostitution und damit Phänomene die ohnehin schwere Straftaten darstellen, werden sich kaum eindämmen lassen, indem man die legale Prostitution reglementiert.

Was wir hier sehen, ist schlicht das Wiedererstarken fragwürdiger konservativer Moralvorstellungen unter dem Deckmantel des Schutzes der Prostituierten. Eine freiheitliche Gesellschaft sollte der großen Koalition dieses Gesetzesvorhaben nicht durchgehen lassen.

Der Verein Dona Carmen, der sich nach eigener Aussage für die sozialen und politischen Rechte von Frauen einsetzt, die in der Prostitution arbeiten, spricht von einem schäbigen Gesetz. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (Best) kritisiert das Gesetz ebenfalls vehement.

http://www.internet-law.de/2015/07/welc ... klich.html
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Dona Carmen veröffentlichte am 17.07.2015 einen Arbeitsentwurf zum sogenannten Prostituierten-Schutz-Gesetz vom April 2015 und eine Stellungnahme dazu.

siehe:
http://www.donacarmen.de/category/aktivitaten/
http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... gesetz.pdf

Den Arbeitsentwurf habe ich noch nicht gelesen. Ich stelle allerdings fest, dass er "lediglich" 80 Seiten hat und in den letzten Beiträgen hier von einem Entwurf die Rede ist, der 140 Seiten zu umfassen scheint. Kann jemand zur Aufklärung der verwirrenden Zahlenangaben beitragen?

Ich lese jetzt ersteinmal das Dokument, dass DC dankenswerter Weise zur Verfügung stellt, auch wenn es zwischenzeitlich in Teilen überholt sein könnte. Insbesondere die zuvor kursierende Höhe des Bussgeldes (500 bis 5.000 €) für SW bei Nichteinhaltung der Anmeldepflichten scheint nicht mehr aktuell zu sein, so Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek richtig zitiert wurde.

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Beitrag von fraences »

Weil das Gesetz verschärft wurde und letzter Aussage bei der Pressekonferenz am 16.7.2015 in BMFSFJ wurde gesagt das, das 140 seitige Gesetzesentwurf jetzt in die Resortenabstimmung geht.

Dazu habe ich einige Pressemeldungen hier im Thread gepostet.
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Beitrag von Kasharius »

@Klaus

aus der netzfreien Wildnis zurück...? Schön daß die Zivilisation Dich wieder hat :002 :welcome

Kasharius grüßt Dich und sagt gute Nacht

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von lust4fun »

Sonja Dolinsek hat den Entwurf gelesen und kommentiert:
http://www.vice.com/de/read/das-neue-pr ... limmer-473

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Beitrag von Arum »

Auf Seite 29 fällt mir das Wort "kriminogen" auf. Dies ist eine Erfindung vom heutigen niederländischen Sozialminister Lodewijk Asscher, aus der Zeit, als er noch Amsterdamer Stadtrat war. Das Wort diente zur allgemeinen Verleumdung des Prostitutionsgewerbes, besonders für solche Fälle, wo kein harter Beweis vorlag. Auf diesem Kahn fährt anscheinend jetzt die Bundesrtegierung mit, auch wenn das Wort "kriminogen" bei uns stark in der Kritik geraten ist, und von behördlicher Seite nicht mehr benutzt wird.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

@ arum

«Auf diesem Kahn fährt anscheinend jetzt die Bundesrtegierung mit, auch wenn das Wort "kriminogen" bei uns stark in der Kritik geraten ist, und von behördlicher Seite nicht mehr benutzt wird.»

Kannst Du zu den Argumenten, mit denen die Kritik begründet wurde und deren Würdigung, die zur behördlichen Vermeidung des Begriffes führte, mehr Informationen beitragen? Das wäre sicher für die deutsche Diskussion von Bedeutung.


@ kasharius

gelegentlich finden sich in der Wildnis Quellen, solche digitaler und analog fließender Natur, aber immer nur lokal vereinzelt. Bis zum 01.08. bin ich daher weiterhin häufig offline.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Stark ausgeprägte Minderbegabung

In der gegenwärtigen Debatte um ein neues Gesetz zur Regulierung der Sexarbeit zeigt sich erneut, wie sehr die Positionen durch ideologisch aufgeladene Bilder von Prostituierten geprägt sind.

von Theodora Becker


Seit März gibt es den Entwurf eines »Prostituiertenschutzgesetzes«, ausgearbeitet vom SPD-geführten Frauenministerium, der bereits in der ersten Version von Sexarbeiterorganisationen wie Doña Carmen als »durch und durch diskriminierendes und repressives Sonderrecht gegenüber dem Prostitutionsgewerbe« kritisiert worden ist, inzwischen aber noch stärkere Konzessionen an die weitergehenden Forderungen der Unionsparteien enthalten soll, wie es in Medienberichten der vorletzten Woche hieß.

Zu den Hauptinhalten des Gesetzentwurfs zählt die alle zwei Jahre zu erneuernde verpflichtende Anmeldung für Sexarbeiter, verbunden mit einer jährlichen gesundheitlichen Pflichtberatung, etwa zu »Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Ernährung und der ­Risiken des Drogengebrauchs«. Dazu kommt eine »Kondompflicht« für Prostituierte und ihre Kunden bei vaginalem, oralem und analem Geschlechtsverkehr – ein Eingriff in die Intimsphäre, der durch keinerlei erhöhte Infektionsraten gerechtfertigt ist und dessen positive Wirkung zweifelhaft ist. Zuletzt soll eine Erlaubnispflicht für den Betrieb von »Prostitutionsstätten« eingeführt werden.
»Wer hat ’nen Plan?« Wie die Polizei die geplante Kondompflicht in Bordellen – wie hier im Rotlichtviertel von Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) – kontrollieren soll, weiß sie auch noch nicht so genau


Die heftigste Kritik üben Hurenorganisationen an der bußgeldbewehrten Anmeldepflicht; zuständig soll je nach Bundesland ein Gewerbeamt oder die Polizei sein. Es besteht die Befürchtung, dass die Daten – womöglich auch an andere Polizeibehörden – weitergegeben werden und dass dies einem Outing gleichkäme. Die Anmeldung soll dabei nur für einzelne explizit benannte Kommunen gelten; wie viele man benennen können soll, ist noch offen. Für Sexarbeiterinnen, die häufig an wechselnden Orten arbeiten, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung ihrer Erwerbstätigkeit. Die Anmeldung hat unter anderem das Ziel, Anhaltspunkte dafür ausfindig zu machen, ob die zukünftige Prostituierte ihrem Gewerbe freiwillig nachgehen wird. So soll die mangelnde »Einsichtsfähigkeit« einer Anmel­derin zur Verweigerung der Anmeldung führen; diese könnte bei »einer stark ausgeprägten Minderbegabung« oder einer »psychischen Erkrankung« nicht ausreichend vorhanden sein oder sich in »unrealistischen Vorstellungen von der Tätigkeit als Prostituierte« oder dem Fehlen »der zur Ausübung der Prostitution elementaren Grundkenntnisse« äußern. Das hier wiederkehrende Bild der schwachsinnigen Prostituierten dient der Legitimation behördlicher Willkür und Bevormundung, die so weit gehen kann, ohne Zustimmung der Betroffenen einen »sozialpsychiatrischen Dienst« einzuschalten. Weitere Gründe einer Versagung sind analog zum Absatz 1 des Menschenhandelsparagraphen 232 des Strafgesetzbuches formuliert. Auch hier sind die »Anhaltspunkte« so gehalten, dass vor allem Migrantinnen der Ausforschung durch die Behörden unterworfen sind und Gefahr laufen, keine Genehmigung zu erhalten. Betreiber von Prostitutionsstätten werden zum verlängerten Arm des Staates gemacht, indem ihnen die Pflicht auferlegt wird, »genauer hinzuschauen«, ob eine Sexarbeiterin »erkennbar sehr naive Motive« hat oder »als Heranwachsende erkennbar durch Dritte fremdgesteuert« ist, in welchem Fall sie nicht dort arbeiten darf.

Sämtliche Pflichten für Betreiber und die hohen Auflagen für die Räume eines Betriebes sollen nicht nur für große Bordelle gelten, sondern bereits wenn mehr als eine Prostituierte in einer Wohnung arbeitet – nach dem Willen der Union sogar bei einer einzelnen Sexarbeiterin, was ­gerade das selbständige Arbeiten erschwert, das doch gefördert werden müsste, würde das Ziel des Gesetzes ernst genommen.

Das Gesetz könnte ein paar positive Aspekte haben, wenn es nicht insgesamt ein derart entmündigendes Bild von Prostituierten zeichnete und primär auf die Erschwerung ihrer Erwerbs­tätigkeit gerichtet wäre. So sollen Sexarbeiterinnen durch die Anmeldebestätigung, die auf Wunsch auch auf einen »Aliasnamen« ausgestellt werden kann, die Möglichkeit haben, gegenüber Betreibern anonym zu bleiben und dennoch einen schriftlichen Vertrag mit ihnen abschließen können. Dass Betreiber ihr Betriebskonzept auch den Prostituierten offenlegen müssen, dass es schriftliche Verträge geben muss, auch angemaßte Weisungen von Betreibern zu sexuellen Prak­tiken ausgeschlossen sein sollen und deutlich überhöhte Mieten ausdrücklich strafbar sind – all dies wären schöne Forderungen, kämen sie von einer Sexarbeitsgewerkschaft statt im Kontext eines repressiven Gesetzes zu stehen. Alles in allem stellt sich die Frage, ob die Regierung die zur Gesetzgebung nötige Einsichtsfähigkeit hat oder nicht eine stark ausgeprägte Minderbegabung vorliegt.

In der Debatte um den angemessenen staatlichen Umgang mit der Prostitution finden Kritiker und Freunde des Neoliberalismus zusammen in der Befürwortung eines starken Staates, der strenge Regeln für die Wirtschaft aufstellt und Menschen vor Ausbeutung schützt. Das jedenfalls ist die Rhetorik. Sie funktioniert, weil suggeriert wird, dass die Ausbeuter der Prostituierten keine Unternehmer sind, die Profite machen müssen, sondern organisierte Menschenhändler, und dass Prostituierte keine Arbeiterinnen unter prekären Bedingungen sind, sondern in Zwangslagen befindliche, viel zu junge Mädchen. Beides mag einen Teil der Realität treffen, trübt aber als Grundannahme den Blick auf Sexarbeit als Arbeitsverhältnis, mit der Konsequenz, dass straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen geboten erscheinen, die für Prostituierte oft erhebliche negative Konsequenzen haben. Vertreterinnen von Prostituiertenorganisationen, die derartige staatliche Eingriffe kritisieren und auf eine Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigen pochen, können innerhalb dieses Schemas als Verfechter eines rücksichtslosen Liberalismus dargestellt werden.

An der Debatte wird deutlich, wie stark Politik von medialen Bildern beeinflussbar ist. Diese haben in Bezug auf die Prostituierte eine lange Tradition: Sie war Betrügerin, Seuchenherd, arbeitsscheu, Schwachsinnige und Opfer. Neu hinzugekommen ist durch die wachsende Organisierung von Sexarbeiterinnen das Bild der selbständigen Sexarbeiterin. Diese und die migrantische »Zwangsprostituierte« stecken heute den Rahmen der Debatte ab und werden gegeneinander ausgespielt.

Nicht neu ist dabei, dass sich als feministisch verstehende Organisationen wie etwa der deutsche Zusammenschluss »Stop Sexkauf!« oder die »European Women’s Lobby« die Rhetorik von der unmündigen Prostituierten benutzen und eine Kriminalisierung befürworten. Dagegen ­argumentieren Sexarbeiterorganisationen, dass die Entkriminalisierung von Sexarbeit die Voraussetzung dafür ist, ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Denn ein geschlossenes Bordell oder ein verbotener Straßenstrich ist kein besserer Arbeitsplatz, sondern gar keiner, und illegalisierte Nachfrage zahlt die Miete nicht.

Die politische Arbeit von Sexarbeiterinnen ist in Deutschland nicht völlig wirkungslos geblieben. Linksliberale Medien ebenso wie die sozialdemokratisch-grünen Parteien haben sich teilweise das Bild der selbständigen Sexarbeiterin zu eigen gemacht. Der Kampf zwischen konkurrierenden Bildern zeigt sich nun in den zähen Verhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU um die gesetzliche Neuregelung der Prostitution

http://jungle-world.com/artikel/2015/30/52353.html
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Arum »

          Bild
Klaus Fricke hat geschrieben:@ arum

«Auf diesem Kahn fährt anscheinend jetzt die Bundesrtegierung mit, auch wenn das Wort "kriminogen" bei uns stark in der Kritik geraten ist, und von behördlicher Seite nicht mehr benutzt wird.»

Kannst Du zu den Argumenten, mit denen die Kritik begründet wurde und deren Würdigung, die zur behördlichen Vermeidung des Begriffes führte, mehr Informationen beitragen? Das wäre sicher für die deutsche Diskussion von Bedeutung.


Die Kehrtwende wurde eingesetzt von der dreiteiligen Fernsehdoku De bezem door de Wallen, (Die Wallen ausgefegt), von Frans Bromet, der schon seit Jahren zu unseren wichtigsten Fernsehdokumacher zählt, besonders durch seine unverwechselbare Art, sich in sein Gegenüber hineinzuversetzen ohne je die kritische Distanz zu verlieren.

In dieser Doku (die man sich hier noch anschauen kann, wenn natürlich nur auf niederländisch: http://www.documentairenet.nl/omroep/de ... de-wallen/ ) wurde an Hand von mehreren Beispielen gezeigt, wie die Stadt Amsterdam unbescholtene, grössere und kleinere Mittelständler planmässig als "criminogeen" verdächtig machte, mit der blossen Absicht, an ihre Immobilien heranzukommen. Dabei handelte es sich nicht umbedingt nur um im 1012 Bezirk ansässige Bordellbesitzer.


Insgesamt hat die Stadt bislang an die 80.000.000 Euro an Steuergeldern an den Ankauf solcher Immobilien spendiert, ohne dass je auch nur einer der ehemaligen Besitzer tatsächlich als irgendwie kriminell überführt werden konnte. Der berühmt-berüchtigste Fall ist der des Charles Geerts. Dieser ehemaliger Marktkaufmann der sich zum Besitzer von insgesamt 17 Bordellen entwickelte (nicht umsonst war "Der Wallenkönig" sein Spitzname), wurde von der Stadt mittels einer nahezu unablässigen Reihe an Verleumdungen auf Dauer genötigt, sein Eigentum zu einem Preis von 25.000.000 Euro an die Stadt zu verkaufen. Auch ihm konnte aber keine Verbindung zu Menschenhändlern oder igendwelchen anderen Unterwelttypen nachgewiesen werden.

Letztes Jahr noch zeigte (wie übrigens schon zuvor Bromet) das Fernsehmagazin Brandpunt Reporter im Zweiteiler De slag om de Wallen, Die Wallenschlacht, wie die Amsterdamer Politik eigentlich vorrangig auf Gentrifizierung, auf Aufpolierung des städtischen Imagos, auf die Umwerbung einer weit wohlhabenderen Touristenschicht bedacht war, ohne sich tatsächlich um die Frauen selber zu kümmern: Die wurden immer weiter in die Enge und die Illegalität getrieben. Alles insgesamt ist der Begriff des Kriminogenen immer mehr als ein blosser Vorwand entlarvt worden. ein wichtiger Knackpunkt ist wohl gewesen, wie in diesem Brandpunt-Zweiteiler Oberbürgemeister Eberhard van der Laan sich für jeden erkennbar als agressiv und arrogant marktschreierisch ergab, ohne sich zu irgendwelchen klaren faktischen Angaben imstande zu zeigen.

Weiterhin haben sich viele der Kleinunternehmen, von denen mehrere Bordelle ersetzt wurden, immer mehr als wirtschaftliche Reinfälle herausgestellt, die nur mittels städtischer Fördergelder über Wasser gehalten werden können. Sonst hätten die meisten schon längst pleite gemacht.

Letztes Jahr mussten dann zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg die Sozialdemokraten, die für den Begriff des Kriminogenen federführend waren, in die Opposition wechseln. Mit der heutigen Amsterdamer Koalition, einem Bündnis aus SP (unsere Linke sozusagen), D66 und VVD (Links- und Rechtsliberalen), fängt allmählich ein anderer Wind zu wehen an.

Jetzt gibt es übrigens eine ganz neue Szene, die von der Stadt für kriminogen gescholten wird: die boomenden Eissalons, die verdächtigt werden, als blosse Geldwäschefassaden zu dienen. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

Heisst alles nicht, dass die Kehrtwende endgültig ist. Aber immer mehr Frauen erfassen den Mut sich zusammen zu tun, was bislang mindestens zur Errichtung einer neuen SW-Gewerkschaft geführt hat, und zwar Proud, http://wijzijnproud.nl/en/index.html . Sehr wichtig ist dabei die Öffentlichkeitsarbeit von Felicia Annas Blog http://behindtheredlightdistrict.blogspot.nl gewesen. Umso eindrucksvoller, wo es hier eine Rumänin betrifft, die ganz klar dem Klischee eine Absage erteilt, Osteuropäerinnen seien notwendig Menschenhandelsopfer. Wichtig sind auch die mehrfachen Zeitungsbeiträge und Fernsehauftritte (auch schon bei Bromet) vom jungen Soziologen Laurens Buijs gewesen, der über seine Seite der Amsterdamer Uni zu erreichen ist: http://www.uva.nl/over-de-uva/organisat ... buijs.html

Ein wichtiger Text von Buijs (zusammen mit Linda Duits) auf englisch wäre: .

Darin wird's noch mal schön auf den Punkt gebracht:

In reality, Project 1012 has never been about the fate of sex workers, but about what urban sociologists call gentrification. It's about ownership and character of valuable real estate property in Amsterdam's historic city centre. That’s why brothel owners had to leave, despite the fact they were never charged with actual crimes, let alone convicted. They merely needed to be branded as social pariahs.

Wenn's jetzt um die deutsche Situation geht, so könnte man sagen, dass die GroKo nicht auf die Gentrifizierung einzelner Stadtbezirke abzielt, sondern auf die Gentrifizierung des Gewerbes an sich. Die von ihr klar erwünschte Konzentration auf Grossbordelle als eine leicht zu überwachende Traumindustrie des guten Geschmacks, wenn auch nach sehr engen Regeln geordnet. Eigentlich so wie man sich in bürgerlichen Kreisen die Gesellschaft als Ganzes vorstellt: Ein Ort des von einer einzigen lenkenden Hand geführten Genusses und Konsums mit bevorzugt üppiger Ausstattung, wenn auch unter ständiger Beobachtung und Überwachung. Damit in der Massengesellschaft nichts aus dem Ruder läuft, und jede mögliche Devianz schon im Vorfeld erfasst werden kann.

Eigentlich genauso wie die Amsterdamer Innenstadt immer langweiliger wird, umso aufpolierter sie wirkt. Immer mehr Amsterdamer Leut fangen an, ihre Stadt deswegen zu hassen. Die Stadt ist schon längst nicht mehr, was sie einst war. Sie ist immer mehr ein Hort der vorgetäuschten Lebensfreude. Alles schön neu gestrichen, und auf jeder Strassenecke zwanzig Touristen. Mehr denn je, mehr denn je. So wie es auch im Wallen-Bezirk immer mehr Führungen gibt. Eine mir persönlich bekannte, dort tätige SW hat mir schon mal erzählt, wie ärgerlich es damit zugeht.. Man wird von solchen Touri-Trossen blöd angeglotzt, und man sieht's deren Mienen an, wie da von den Touristenführern Schreckensgeschichten verbreitet werden.

Prostitution als eine aufpolierte Geisterbahn auf dem Kirmes. Zu diesem Genuss dient der Begriff des Kriminogenen.
Der Satan ist zum Greifen nahe, es gibt ihn wirklich! Vor dreissig Jahren sahen die Wallen richtig schaurig aus: man wurde gewarnt nicht hinzugehen, viel zu gefährlich. Jetzt ist alles überwacht, und die Touristen kommen und kommen und kommen: ja, manche sogar auch im sexuellen Wortsinn, aber die Mehrzahl geniesst vor allem die eigene Angst des Verruchten. Aber alles schön säuberlich!
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

»Meldepflicht für Sexarbeiterinnen hatten wir zuletzt 1939 unter den Nazis«

Der Entwurf der SPD für ein »Prostituiertengesetz« fällt noch hinter die Adenauer-Zeit zurück. Ein Gespräch mit Juanita Rosina Henning
Interview: Markus Bernhardt

Die Regierungspläne zum »Schutz« von Prostituierten waren auch Thema auf der Großdemo gegen staatliche Überwachung im August vergangenen Jahres


Juanita Rosina Henning ist Sprecherin des gemeinnützigen Frankfurter Vereins Doña Carmen, der sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern einsetzt. www.donacarmen.de

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat erneut angekündigt, ihren Entwurf für das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz zu verschärfen. Was erwartet Sexarbeiterinnen künftig?

Eine totale Rundumüberwachung, wie sie keinem anderen Berufszweig hierzulande zugemutet wird: Prostitution nur noch nach vorheriger behördlicher Anmeldung, nicht nur einmalig, sondern bei jedem Ortswechsel aufs neue. Sonst droht sofort Bußgeld. Was soll eine in Frankfurt ansässige Sexdienstleisterin machen, die abends um 20 Uhr über ein Internetportal einen Termin in Wiesbaden bekommt? Übernimmt sie den Job ohne vorherige Meldung, verstößt sie zukünftig gegen Rechtsvorschriften. Will sie diese einhalten, kann sie ihren Job auch gleich an den Nagel hängen.

Darüber hinaus sollen Sexarbeiter und -arbeiterinnen ein »Nachweisdokument« bei sich führen – vorzulegen gegenüber Behörden, Bordellbetreibern und Prostitutionskunden. Hinzu kommt jedes Jahr erneut eine obligatorische »medizinische Beratung«, während eine staatliche Behörde die »Einsichtsfähigkeit« von Sexarbeiterinnen überprüft. Dazu noch eine Erlaubnispflicht für »Prostitutionsstätten« samt Zuverlässigkeitsprüfung, die bereits bei Wohnungsetablissements ab einer einzigen Person greift – nicht erst bei großen Laufhäusern, wie gemeinhin vermutet.

Komplettiert wird das Ganze durch jederzeitige, unangekündigte und verdachtsunabhängige Polizeikontrollen unterhalb der Schwelle eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Im Visier stehen jetzt auch sogenannte Gelegenheitsprostituierte. Das heißt: Eine Frau geht mit einem Mann aufs Hotelzimmer. Beide haben Sex. Er bezahlt das Zimmer, und sie wird damit zur registrierungspflichtigen Sexarbeiterin.

Sie lehnen derartige Reglementierungen ab. Mit welcher Begründung?

Wir sind für die rechtliche Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Berufstätigkeiten und lehnen jede Form einer diskriminierenden Sonderbehandlung entschieden ab. Die Meldung der Wohnung, die Meldung bei der Steuer oder zur Sozialversicherung ist für uns kein Problem. Aber die Meldeauflagen für Sexarbeiter und -arbeiterinnen nach Art der großen Koalition gehen weit darüber hinaus und erfolgen jenseits der zuständigen Gewerbeordnung. Nur durch deren Umgehung ist die Polizei als Kontrollinstanz mit im Spiel.

Die engmaschige Überwachung ist rechtsstaatlich bedenklich. So kontrolliert man bestenfalls Personen, von denen eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Aber welche Gefahr soll von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern ausgehen? Die geplanten Meldeprozeduren widersprechen dem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Berufsausübung und sind ein eklatanter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Eine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und -arbeiter hatten wir zuletzt 1939 unter den Nazis. Selbst das berüchtigte Geschlechtskrankheitengesetz von 1953 vermied eine Meldepflicht für Prostituierte. Was in der Adenauer-Zeit unterlassen wurde, will nun eine SPD-Ministerin einführen, die sich als Handpuppe der CDU-Granden erweist.

Wie erklären Sie sich, dass es aktuell verstärkt zu einer Kriminalisierung des Prostitutionsberufs kommt?

Aus herrschender Sicht ist Prostitution das Einfallstor einer als unerwünscht geltenden »Armutsmigration«. Die Einwanderung geringqualifizierter Menschen erscheint als unzumutbare Belastung der verbliebenen Strukturen des Wohlfahrtsstaats. Hinzu kommt, dass der bürgerliche Staat sich immer weniger imstande sieht, Risiken und Folgewirkungen prekärer Beschäftigung seiner Staatsbürger dauerhaft zu kompensieren. Daher müssen die Lasten sozialer Verwerfungen wieder stärker auf Familien und familienähnliche Partnerschaften abgewälzt werden – Sozialstrukturen, die auf serieller Monogamie und damit auf der Einheit von Sexualität und Liebe beruhen. Prostitution aber steht für eine dezidierte Trennung von Sexualität und Liebe. Sie basiert auf dem Einvernehmen der Beteiligten, dass bezahlte sexuelle Dienstleistungen nicht mit verpflichtenden sozialen Bindungen einhergehen.

Erhalten Sie angesichts der zunehmenden Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern auch Unterstützung?

Wir kooperieren mit der Internetplattform Voice4sexworkers. Zudem entwickelt sich die Vernetzung mit Datenschützern und Überwachungskritikern erfreulich gut. Seitens der Piraten gibt es Unterstützung, seitens der Linken nur partiell. Zunehmender Widerstand formiert sich gegenwärtig in den Gesundheitsämtern. Aber es reicht noch nicht, um das Gesetz zu Fall zu bringen.

https://www.jungewelt.de/2015/07-20/010.php
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Beitrag von fraences »

Hier der Referententwurf zum ProstituiertenKONTROLLgesetz:

Vielen dank an Sonja Dolinsek dafür.

https://www.dropbox.com/s/ny6xm6ovdwblx ... 5.pdf?dl=0
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Beitrag von fraences »

Hier besser nachzulesen:

Referentenentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz liegt vor

Vor kurzem habe ich kritisch zu dem geplanten Prostituiertenschutzgesetz gebloggt. Das Familienministerium hat den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Stand: 29.07.2015) jetzt an die Verbände versandt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.09.2015 gegeben, verbunden mit dem Hinweis, dass der Entwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sei.

Referentenentwurf Prostituiertenschutzgesetz_29.07.2015

http://www.internet-law.de/2015/07/refe ... t-vor.html
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Beitrag von Lucille »

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Union dringt auf schärferes Prostitutionsgesetz

Von Alexander Kohnen

Entwurf sieht Kondompflicht und Schwangerenschutz vor

Berlin. Die Union drängt auf strenge Regeln und scharfe Kontrollen beim neuen Prostituiertenschutzgesetz. "Deutschland darf nicht mehr das Bordell Europas sein", sagte Marcus Weinberg (CDU), familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Das neue Gesetz soll "die Prostituierten vor Fremdbestimmung und Ausbeutung" schützen. Es gehe nicht darum, selbstbewusste Hausfrauen oder Studentinnen zu drangsalieren, heißt es. Vielmehr soll jungen Frauen geholfen werden, die etwa aus Kinderheimen in Rumänien nach Deutschland gebracht werden und mit einem Freier den ersten Geschlechtsverkehr ihres Lebens haben. Zwangsprostitution und Menschenhandel sollen konsequent bekämpft werden.

Im Kern ist sich die Union mit der SPD einig. Allerdings gibt es nach "zähen Verhandlungen" noch wichtige Punkte, die geregelt werden müssen, sagte Weinberg. Die Union will Schlupflöcher vermeiden. So soll bei der Anmeldepflicht bereits festgelegt werden, in welchen Kommunen die Prostituierte arbeiten will. Frauen, die nicht angemeldet sind, sollen ein Bußgeld zahlen. Dies soll jedoch nicht höher als 100 Euro sein. Bordellbetreibern drohen härtere Strafen, wenn sie die Regeln nicht einhalten – sie können sogar ihre Konzession verlieren. Eine Krankenkassenmitgliedschaft soll Voraussetzung dafür sein, in dem Beruf arbeiten zu dürfen.
Sex mit Hochschwangeren

Zudem sollen unter anderem schwangere Frauen geschützt werden. Es gibt einen florierenden Markt für Sex mit Hochschwangeren. Deshalb seien Werbung und Angebote mit Prostituierten, die ein Kind erwarten, "widerlich und müssen der Vergangenheit angehören", sagte Weinberg. Die Union verteidigte außerdem die Kondompflicht. Diese, so die Union, schützt Prostituierte und Freier. Zudem können Prostituierte jetzt in den Verhandlungen mit den Freiern auf das Gesetz verweisen: "Wenn die Gesellschaft den Schutz der Prostituierten und der Freier durch die Benutzung von Kondomen möchte, muss der Staat es auch unabhängig von der Durchsetzung der Kontrollmöglichkeiten gesetzlich einfordern." Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, hatte gesagt: "Es ist keinem Menschen zumutbar zu kontrollieren, ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht." Die Kondompflicht sei absolut lächerlich.

Nicht durchsetzen konnten sich CDU/CSU beim Mindestalter. Weinberg hätte gern Prostitution für unter 21-Jährige verboten. Der Kompromiss mit der SPD in diesem Punkt sieht nun vor, dass sich 18- bis 20-Jährige jährlich neu in ihrem Gewerbe anmelden müssen. Beratungsangebote sollen verstärkt werden.

Im Herbst soll das Gesetz im Kabinett verabschiedet und im Bundestag beraten werden. Es könnte Mitte 2016 in Kraft treten. Die Union betont die Dringlichkeit. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland bis zu einer Millionen Freier pro Tag. 200.000 bis 400.000 Frauen arbeiten als Prostituierte. Der Umsatz liegt pro Jahr bei etwa 15 Milliarden Euro. Nur fünf Prozent der Menschen, die in Deutschland in dem Gewerbe arbeiten, sind Männer.

http://www.morgenpost.de/politik/articl ... esetz.html
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Arum »

          Bild
fraences hat geschrieben: Vielmehr soll jungen Frauen geholfen werden, die etwa aus Kinderheimen in Rumänien nach Deutschland gebracht werden
Ach, da haben die sich wieder etwas Neues ausgedacht. Die Tränen sollen eben fliessen, wenn nicht so, dann so. Bin ich mal gespannt, ob denn dieses Argument bald auch in den Niederlanden auftaucht. Ich meine, in gegnerischen Fernsehdokus hat es solche Geschichten auch bei uns bislang nicht gegeben. Aber urplötzlich gibt es da anscheinend ein neues Problem, ein neuen Grund zur Empörung und Kopfschütteln. Bin ich mal gespannt, ob die dies auch nur irgendwie belegen können, oder gar wollen. Wohl nicht, schätze ich mal...
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Beitrag von fraences »

Zitiert aus der ZWD

"Prostituiertenschutzgesetz

Opposition befürchtet Verdrängung von Prostituierten in der Illegalität

Die frauenpolitische Specherinnen der Bundestagfraktionen von Linken und Grünen haben vehemente Kritik am Referentenentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz von CDU/CSU und SPD geäußert. Von dem ursprünglichen Anliegen, den Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostituierten zu helfen, sei nichts übrig gebliebe, erklärte Cornelia Möhring (Linke). Statt die Rechte und den Schutz der Prostituierten zu stärken, werde Druck und Zwang auf die Betroffenen ausgeübt, befand Ulle Schauws (Grüne). Der frauenpolitsche Specher der SPD-Bundesfraktion, Sönke Rix, widersprach Presseberichten, wonach der Entwurf für das Gesetz auf Drängen von CDU/CSU verschärft worden sei. (17.07.2015)"
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