ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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- Admina
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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- Admina
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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- PlatinStern
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habe gerade gesehen dass zwei Läden in Berlin (Kamilla Dee und lila-lust) ihr Geschäft heute geschlossen haben - wenn man auf die Homepage geht, erscheint die Begründung sinngemäss: wir haben heute geschlossen um ein Zeichen zu setzen gegen das geplante Kontrollgesetz.
Zusätzlich gibts links zu Dona Carmen, einer Stellungnahme vom Richter Thomas Fischer in der Zeit und dem deutschen Juristinnenbund.
Finde ich eine starke Aktion!
Zusätzlich gibts links zu Dona Carmen, einer Stellungnahme vom Richter Thomas Fischer in der Zeit und dem deutschen Juristinnenbund.
Finde ich eine starke Aktion!
liebe grüsse malin
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)
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- Goldstück
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Erbärmliches Verhalten von kaufmich.de! Siehe die letzte Zeile des ich-habe-Angst-Blogs.
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- PlatinStern
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Zitat:
Die Inhalte der Webseite von Kamilla la Dee
können Sie am heutigen Dienstag nicht sehen!
Ab morgen zeigen wir Ihnen wieder alles im vollen Umfang!
English advices
Warum diese Aktion?
Es wurde durch die große Koalition ein neues Gesetz beschlossen,
genannt
"Prostituiertenschutzgesetz"
Einige werden davon sicher gehört haben und denken: "Das ist doch gut und richtig so.
Was soll daran falsch sein, die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen?!"
Aber wird das Gesetz tatsächlich seinem Namen gerecht?
Nur allzu oft verbirgt sich hinter vorgeblichem "Schutz" in Wahrheit Entmündigung und Kontrolle.
•
Das neue Gesetz sieht für SexarbeiterInnen keinen Schutz,
sondern lediglich Bevormundung und Zwang zum Outing vor.
So diskriminiert dieser neue geplante "Schutz" die gesamte Berufsgruppe der SexualdienstleisterInnen
in einem Ausmaß, wie das bei keiner einzigen sonstigen Berufsgruppe der Fall ist.
Das, worauf man sich innerhalb der Regierungskoalition geeinigt hat,
würde eher Namen verdienen wie:
"Prostituiertenregistriergesetz"
oder:
"Prostituiertenkontrollgesetz"
Für selbstbestimmt arbeitende Personen, die noch einen Fuß (oder mehr) im bürgerlichen Leben haben,
die sich nicht völlig dem "Milieu" verschreiben wollen, oder aber Personen, die z. B. aus Rücksicht
auf ihre Kinder keine Registrierung als Prostituierte in Kauf nehmen wollen,
wird es nach Inkrafttreten dieses Gesetzes quasi unmöglich sein,
weiterhin ihrer Tätigkeit im Lustgewerbe nachzugehen.
Die meisten typischen "Kamilla-Frauen" würden verschwinden.
•
Daher sagen wir, wirklicher Schutz ja, aber nicht diese Art von Pseudo-Schutz,
der in Wahrheit nur Spießrutenlauf bedeutet.
Ich hoffe, dass diese heutige Aktion vielleicht einige von Ihnen zum Nachdenken anregt,
dass die Art unseres Staates im Umgang mit den im Lustgewerbe Tätigen nicht in Ordnung ist.
Ihre Kamilla
Zitatende
http://www.kamilla-dee.com/
ich wünsche mir, dass möglichst viele Kolleginnen, Agenturen, Wohnungsbetreiber_innen, Dominastudios, Tantrainstitute, Tantra und Masssgewohnungen mit eigenen Webseiten, dem Beispiel von Kamilla La Dee und Lila Lust folgen, gerne auch mit eigenen Texten.
Wir sollten das dann unter dem #stopprostitutionskontrollgesetz twittern, in allen sozialen Medien verteilen und bloggen mit der Bitte um Unterstützung dieser Aktion.
LG Tanja
Die Inhalte der Webseite von Kamilla la Dee
können Sie am heutigen Dienstag nicht sehen!
Ab morgen zeigen wir Ihnen wieder alles im vollen Umfang!
English advices
Warum diese Aktion?
Es wurde durch die große Koalition ein neues Gesetz beschlossen,
genannt
"Prostituiertenschutzgesetz"
Einige werden davon sicher gehört haben und denken: "Das ist doch gut und richtig so.
Was soll daran falsch sein, die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu schützen?!"
Aber wird das Gesetz tatsächlich seinem Namen gerecht?
Nur allzu oft verbirgt sich hinter vorgeblichem "Schutz" in Wahrheit Entmündigung und Kontrolle.
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Das neue Gesetz sieht für SexarbeiterInnen keinen Schutz,
sondern lediglich Bevormundung und Zwang zum Outing vor.
So diskriminiert dieser neue geplante "Schutz" die gesamte Berufsgruppe der SexualdienstleisterInnen
in einem Ausmaß, wie das bei keiner einzigen sonstigen Berufsgruppe der Fall ist.
Das, worauf man sich innerhalb der Regierungskoalition geeinigt hat,
würde eher Namen verdienen wie:
"Prostituiertenregistriergesetz"
oder:
"Prostituiertenkontrollgesetz"
Für selbstbestimmt arbeitende Personen, die noch einen Fuß (oder mehr) im bürgerlichen Leben haben,
die sich nicht völlig dem "Milieu" verschreiben wollen, oder aber Personen, die z. B. aus Rücksicht
auf ihre Kinder keine Registrierung als Prostituierte in Kauf nehmen wollen,
wird es nach Inkrafttreten dieses Gesetzes quasi unmöglich sein,
weiterhin ihrer Tätigkeit im Lustgewerbe nachzugehen.
Die meisten typischen "Kamilla-Frauen" würden verschwinden.
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Daher sagen wir, wirklicher Schutz ja, aber nicht diese Art von Pseudo-Schutz,
der in Wahrheit nur Spießrutenlauf bedeutet.
Ich hoffe, dass diese heutige Aktion vielleicht einige von Ihnen zum Nachdenken anregt,
dass die Art unseres Staates im Umgang mit den im Lustgewerbe Tätigen nicht in Ordnung ist.
Ihre Kamilla
Zitatende
http://www.kamilla-dee.com/
ich wünsche mir, dass möglichst viele Kolleginnen, Agenturen, Wohnungsbetreiber_innen, Dominastudios, Tantrainstitute, Tantra und Masssgewohnungen mit eigenen Webseiten, dem Beispiel von Kamilla La Dee und Lila Lust folgen, gerne auch mit eigenen Texten.
Wir sollten das dann unter dem #stopprostitutionskontrollgesetz twittern, in allen sozialen Medien verteilen und bloggen mit der Bitte um Unterstützung dieser Aktion.
LG Tanja
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Danke, Tanja, dass Du den Text von "kamilla-dee" hier eingestellt und es hier festgehalten hast, denn ab morgen wird dieser Text fuer alle auf der Seite von "kamilla-dee" nicht mehr lesbar sein!
Auch danke an Malin, die ueberhaupt erst den Hinweis auf "kamilla.dee" und "lila-lust" gab!
Friederike, Du hast total recht! Beschaemend von "kaufmich.com"!
Ich wuerde bei "kaufmich.com" keine Werbung mehr schalten.
Auch danke an Malin, die ueberhaupt erst den Hinweis auf "kamilla.dee" und "lila-lust" gab!
Friederike, Du hast total recht! Beschaemend von "kaufmich.com"!
Ich wuerde bei "kaufmich.com" keine Werbung mehr schalten.
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- PlatinStern
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- PlatinStern
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Kaufmich hat 'Ich habe Angst' nun unter neuem Titel freigeschaltet:
http://www.kaufmich.com/Sukkubus/blog/d ... stituierte
und die Menge der Falschinformierten Unwissenden ist riesig ...
Wer KM-Mitglied ist, möge bitte helfend mitkommentieren!
http://www.kaufmich.com/Sukkubus/blog/d ... stituierte
und die Menge der Falschinformierten Unwissenden ist riesig ...
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@all
habt ihr es schon gehört: Es soll ein neues Gesetz zum Schutz von Prostituierten geben!? Super Sache! Da werden Prinzipien aus dem Jugendhilfercht (von wegen Wächteramt und so!) jetzt auf wohl doch Erwachsene, zumindest Volljährige übertragen. Ist doch doll.. Die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden förmlich angebettelt: Zeigt Euch! Trettet heraus aus dem Dunkel und gebt uns alles, erzählt uns alles, ich, das Gesetz will und werde Euch beschützen vor wem oder was auch immer, denn ihr bedürft des Schutzes, schwach und hilflos wie ihr es seid. Und wie helfen wir Euch? Durch "geeignete Maßnahmen" di wir jetzt auch nich so genau wissen, aber das findet sich schon. Wenn wir nur genug über Euch Bescheid wissen. Und Ihr bösen, böööösen Betreiber von Brut...äh Prostitutionstätten oder Fahrzeugen, Euch beschützen wir nicht. Aber Ihr helft uns doch die anderen zu beschützen nicht wahr? Und dafür kriegt ihr von uns.....na egal, hauptsache wir kriegen von Euch ...ALLES!! Ich finde das super!!!
Kasharius grüßt
P.S. Nein, ich nehm keine Drogen
P.p.s. Die Sache mit dem Geisteszustand ist wohl aus dem Entwurf gestrichen soweit ich es erkennen konnte. Etwas seriöses fällt mir zu dem Entwurf (im Augenblick) einfach nicht mehr ein...kommt vielleicht noch.
habt ihr es schon gehört: Es soll ein neues Gesetz zum Schutz von Prostituierten geben!? Super Sache! Da werden Prinzipien aus dem Jugendhilfercht (von wegen Wächteramt und so!) jetzt auf wohl doch Erwachsene, zumindest Volljährige übertragen. Ist doch doll.. Die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden förmlich angebettelt: Zeigt Euch! Trettet heraus aus dem Dunkel und gebt uns alles, erzählt uns alles, ich, das Gesetz will und werde Euch beschützen vor wem oder was auch immer, denn ihr bedürft des Schutzes, schwach und hilflos wie ihr es seid. Und wie helfen wir Euch? Durch "geeignete Maßnahmen" di wir jetzt auch nich so genau wissen, aber das findet sich schon. Wenn wir nur genug über Euch Bescheid wissen. Und Ihr bösen, böööösen Betreiber von Brut...äh Prostitutionstätten oder Fahrzeugen, Euch beschützen wir nicht. Aber Ihr helft uns doch die anderen zu beschützen nicht wahr? Und dafür kriegt ihr von uns.....na egal, hauptsache wir kriegen von Euch ...ALLES!! Ich finde das super!!!
Kasharius grüßt
P.S. Nein, ich nehm keine Drogen
P.p.s. Die Sache mit dem Geisteszustand ist wohl aus dem Entwurf gestrichen soweit ich es erkennen konnte. Etwas seriöses fällt mir zu dem Entwurf (im Augenblick) einfach nicht mehr ein...kommt vielleicht noch.
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- Goldstück
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Das sehe ich auch so: die Prüfung auf "Einsichtsfähigkeit" als Genehmigungsvoraussetzung ist gestrichen worden. In meinen Augen war das die gravierendste Schwachstelle unter verfassungsrechtlichem Aspekt.
Eine systematische Analyse und Wertung habe ich noch nicht gesehen, ich hoffe, selbst etwas Zeit zu finden für eine tiefere Prüfung.
Das Flatrate- und Gangbang-Verbot findet sich kaschiert unter dem Thema "kein Weisungsrecht für Veranstalter". Das könnte etwas Spielraum für die Tarifgestaltung lassen, in Richtung der Punktesysteme, die schon praktiziert werden (es gibt Punkte pro genommenen Gast, der Nettoerlös wird proportional verteilt - die Frauen sind frei, Gäste abzulehnen).
Eine verfassungsrechtliche Schwachstelle könnte sein, dass die Länder frei sein sollen, die ansonsten bundesweite Gültigkeit des Hurenpasses für ihren Bereich (ohne Begründung) einzuschränken. Dies könnte die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Frage stellen (Rechtseinheitlichkeit).
Eine systematische Analyse und Wertung habe ich noch nicht gesehen, ich hoffe, selbst etwas Zeit zu finden für eine tiefere Prüfung.
Das Flatrate- und Gangbang-Verbot findet sich kaschiert unter dem Thema "kein Weisungsrecht für Veranstalter". Das könnte etwas Spielraum für die Tarifgestaltung lassen, in Richtung der Punktesysteme, die schon praktiziert werden (es gibt Punkte pro genommenen Gast, der Nettoerlös wird proportional verteilt - die Frauen sind frei, Gäste abzulehnen).
Eine verfassungsrechtliche Schwachstelle könnte sein, dass die Länder frei sein sollen, die ansonsten bundesweite Gültigkeit des Hurenpasses für ihren Bereich (ohne Begründung) einzuschränken. Dies könnte die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Frage stellen (Rechtseinheitlichkeit).
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@friedericke
zunächst: Bewundernswert, daß Du so nüchtern kommentieren kannst. Das Bild das hier von SW gezeichnet wird erinnert mich an die Behindertenpolitik der 70ziger Jahre (Wir schützen unsere Behinderten) nur daß Euch nicht der Kopf getätschelt wird. IHR erhaltet eine Kopfnuss nach der anderen.
UND: Das Weisungsrecht wird eingeschränkt gerade was die Ausübung der Sexdienstleistung angeht,aber der Betreiber soll andererseits gegenüber Kunden und SW auf die Einhaltung der K-Pflicht hinwirken (eh wo haben die ihr Examen gemacht...!)
UND ein kaschiertes Verbot - es verbirgt sich in der Bewertung des einzureichenden Betriebskonzepts - ist kein Verbot -. richtig?
Kasharius grüßt und sagt good night
zunächst: Bewundernswert, daß Du so nüchtern kommentieren kannst. Das Bild das hier von SW gezeichnet wird erinnert mich an die Behindertenpolitik der 70ziger Jahre (Wir schützen unsere Behinderten) nur daß Euch nicht der Kopf getätschelt wird. IHR erhaltet eine Kopfnuss nach der anderen.
UND: Das Weisungsrecht wird eingeschränkt gerade was die Ausübung der Sexdienstleistung angeht,aber der Betreiber soll andererseits gegenüber Kunden und SW auf die Einhaltung der K-Pflicht hinwirken (eh wo haben die ihr Examen gemacht...!)
UND ein kaschiertes Verbot - es verbirgt sich in der Bewertung des einzureichenden Betriebskonzepts - ist kein Verbot -. richtig?
Kasharius grüßt und sagt good night
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- Goldstück
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@Kasharius,
nach wie vor ist der Gesetzesentwurf handwerklich schlecht gemacht. Beispielsweise wird in § 11 "Anordnungen gegenüber Prostituierten" in Absatz (4) vorgesehen, dass die Behörde "weitere Maßnahmen treffen" kann, wenn gegen Anordnungen nach Absatz (3) verstoßen worden ist. Nach der Gesetzesbegründung kann darunter sogar das Verbot zur Ausübung der Prostitution fallen. Derartige "Ermächtigungsgesetze" sind eigentlich nur noch lächerlich.
In der Praxis wird das ein bürokratischer Albtraum. Allein die Vorstellung, dass jemand diese ganzen "Betriebskonzepte" (!!) prüfen muss ....In § 26 wird eine "Textformerfordernis" (?) für die Vereinbarungen des Betreibers mit Prostituierten eingeführt ..., "Prostitutionsfahrzeuge" (!) sind individuell zu inspizieren und zu genehmigen ... All das ist das Produkt kranker Hirne. Sogar um die Bereitstellung von Gleitmitteln haben sich die Fachleute der Ministerien Gedanken gemacht.

Wer einem jetzt schon leidtut, das sind (neben den Betroffenen) die Gerichte, die sich mit diesem kranken Hirngespinst auseinandersetzen muss.
nach wie vor ist der Gesetzesentwurf handwerklich schlecht gemacht. Beispielsweise wird in § 11 "Anordnungen gegenüber Prostituierten" in Absatz (4) vorgesehen, dass die Behörde "weitere Maßnahmen treffen" kann, wenn gegen Anordnungen nach Absatz (3) verstoßen worden ist. Nach der Gesetzesbegründung kann darunter sogar das Verbot zur Ausübung der Prostitution fallen. Derartige "Ermächtigungsgesetze" sind eigentlich nur noch lächerlich.
In der Praxis wird das ein bürokratischer Albtraum. Allein die Vorstellung, dass jemand diese ganzen "Betriebskonzepte" (!!) prüfen muss ....In § 26 wird eine "Textformerfordernis" (?) für die Vereinbarungen des Betreibers mit Prostituierten eingeführt ..., "Prostitutionsfahrzeuge" (!) sind individuell zu inspizieren und zu genehmigen ... All das ist das Produkt kranker Hirne. Sogar um die Bereitstellung von Gleitmitteln haben sich die Fachleute der Ministerien Gedanken gemacht.

Muss ich selbst auch sagen.Kasharius hat geschrieben:Bewundernswert, daß Du so nüchtern kommentieren kannst.
Einer der grundsätzlichen Pferdefüße des Gesetzesentwurfs! Ohne Rechte keine Pflichten! Wie soll der Betreiber sein "Betriebskonzept" durchsetzen, wenn er keine Weisungsrechte hat?Kasharius hat geschrieben:Das Weisungsrecht wird eingeschränkt gerade was die Ausübung der Sexdienstleistung angeht, aber der Betreiber soll andererseits gegenüber Kunden und SW auf die Einhaltung der K-Pflicht hinwirken.
Das meine ich mit Gestaltungsspielraum. Flatrate ist zum Beispiel nicht "verboten", wenn es richtig formuliert wird.Kasharius hat geschrieben:ein kaschiertes Verbot - es verbirgt sich in der Bewertung des einzureichenden Betriebskonzepts - ist kein Verbot -. richtig?
Wer einem jetzt schon leidtut, das sind (neben den Betroffenen) die Gerichte, die sich mit diesem kranken Hirngespinst auseinandersetzen muss.
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[url=http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 314#150314]
und die Menge der Falschinformierten Unwissenden ist riesig ...
Wer KM-Mitglied ist, möge bitte helfend mitkommentieren![/quote]
Ich bin kein KM-Mitglied, möchte daher gerne über diesen Weg das in den Kommentaren geäusserte Argument wegen der Unmöglichkeit eines Urlaubs in den Vereinigten Staaten, faktisch ergänzen.
Letztes Jahr September war in der niederländischen Presse der Bericht, dass zwei niederländischen SW am Flughafen von Los Angeles tatsächlich der Eintritt in die VS verwehrt wurde, bloss aufgrund ihres Berufes. "Wir wollen euerer Art Leute hier nicht," wurde ihnen zugefügt, woraufhin sie sogar für eine Nacht in eine eiskalte Zelle eingesperrt worden sind. Und das einzige was sie in den Staaten vorhatten, war ein zehntagiger Urlaub mit ihren Geliebten.
Unklar ist übrigens, ob sie nach dieser einen Nacht ihre Reise haben fortsetzen können, aber das tut eigentlich kaum noch zur Sache. Die Fakten so wie sie sind, sind schon schlimm genug.
http://www.telegraaf.nl/binnenland/2449 ... ien__.html
und die Menge der Falschinformierten Unwissenden ist riesig ...
Wer KM-Mitglied ist, möge bitte helfend mitkommentieren![/quote]
Ich bin kein KM-Mitglied, möchte daher gerne über diesen Weg das in den Kommentaren geäusserte Argument wegen der Unmöglichkeit eines Urlaubs in den Vereinigten Staaten, faktisch ergänzen.
Letztes Jahr September war in der niederländischen Presse der Bericht, dass zwei niederländischen SW am Flughafen von Los Angeles tatsächlich der Eintritt in die VS verwehrt wurde, bloss aufgrund ihres Berufes. "Wir wollen euerer Art Leute hier nicht," wurde ihnen zugefügt, woraufhin sie sogar für eine Nacht in eine eiskalte Zelle eingesperrt worden sind. Und das einzige was sie in den Staaten vorhatten, war ein zehntagiger Urlaub mit ihren Geliebten.
Unklar ist übrigens, ob sie nach dieser einen Nacht ihre Reise haben fortsetzen können, aber das tut eigentlich kaum noch zur Sache. Die Fakten so wie sie sind, sind schon schlimm genug.
http://www.telegraaf.nl/binnenland/2449 ... ien__.html
Guten Abend, schöne Unbekannte!
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Prostituiertenschutzgesetz
Versicherung bleibt außen vor
Das Kabinett hat den Entwurf zum Prostituiertenschutzgesetz nach zähen Verhandlungen verabschiedet. Was fehlt, sagen Kritiker, ist die Pflicht zum Nachweis einer sozialen Absicherung - gerade mit Blick auf die osteuropäische Armutsprostitution.
Von Martina Merten
Versicherung bleibt außen vor
Straßenstrich: Das Prostituiertenschutzgesetz schafft es nicht, sogenannte Armutsprostituierte zu schützen, bemängeln Kritiker.
BERLIN. Nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beschlossen hat, wird aus den Reihen von Hilfsvereinen und der Unions-Fraktion massive Kritik laut.
"Die Frauen, überwiegend junge osteuropäische Armutsprostituierte, werden weiterhin ohne jede soziale Absicherung in der Prostitutions-Industrie vermarktet", bemängelt etwa Sabine Constabel von der Hilfsorganisation SISTERS - für den Ausstieg aus der Prostitution.
Ohne Krankenversicherung könnten sie nach wie vor nur bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen behandelt werden.
Gesundheitliche Beratung
Der Gesetzesentwurf regelt im Kern die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie eine persönliche Anmeldung für Prostituierte. Einhergehend mit der Pflicht zur Anmeldung sollen unter anderem Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sein.
Eine persönliche gesundheitliche Beratung, heißt es in Paragraf 10 des Entwurfs, gilt als Voraussetzung für die Erteilung der Anmeldebescheinigung und muss regelmäßig wiederholt werden - für Prostituierte ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate, für 18- bis 21-Jährige mindestens alle sechs Monate.
In den Verhandlungen hatte die CDU/CSU-Fraktion nicht nur eine noch regelmäßigere Gesundheitsuntersuchung gefordert, damit die oftmals nicht krankenversicherten Frauen häufiger ärztlich begutachtet werden.
Sie hatte auch vorgeschlagen, dem Betreiber eines Gewerbes eine Pflicht aufzuerlegen, sich von Prostituierten, die in seinem Betrieb tätig werden möchten, den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen zu lassen. Die SPD lehnte dies ab.
Nach Ansicht einer Sprecherin des federführenden Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend läuft die Kritik am Entwurf ins Leere.
Schließlich sei es bei der Neuregelung des ProstSchG insbesondere um den Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gegangen, der eine niedrigschwellige Ausgestaltung bei der Anmeldung voraussetze.
Dies sei mit der Pflicht der Behörde, Prostituierte über eine Absicherung im Krankheitsfall sowie über die Voraussetzungen zur Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes zu informieren, sichergestellt.
Zudem, heißt es aus dem Ministerium, "trete mit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland bereits nach geltendem Recht grundsätzlich die Versicherungspflicht in der GKV ein".
Die jetzt im Entwurf vorgeschriebene Beratung solle daher auch Grundinformation über die Melde- und Beitragspflicht von Arbeitgebern und die Mitwirkungsrechte und -pflichten von Beschäftigten beinhalten.
Besonders junge Frauen gefährdet
Einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) aus 2014 zufolge, die auch nach dem Krankenversicherungsstatus von Sexarbeiterinnen in verschiedenen Bundesländern fragte, besaßen zwar 89 Prozent der deutschen, aber lediglich 21 Prozent der nicht-deutschen Frauen eine in Deutschland gültige Krankenversicherung.
In einer älteren RKI-Studie, die zwischen Januar 2010 und März 2011 durchgeführt wurde - 29 Gesundheitsämter nahmen teil, knapp 10.000 Untersuchungen wurden durchgeführt -, war herausgefunden worden, dass die Gefährdung für sexuell übertragbare Erkrankungen insbesondere bei Frauen unter 20 Jahren ohne Krankenversicherung, die auf den Straßenstrich gingen und kaum Deutschkenntnisse hatten, deutlich erhöht war.
Der Studie zufolge besaßen mehr als 70 Prozent der Frauen einen Migrationshintergrund. 56 Prozent hatten keine Krankenversicherung in Deutschland.
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... ussen.html
Versicherung bleibt außen vor
Das Kabinett hat den Entwurf zum Prostituiertenschutzgesetz nach zähen Verhandlungen verabschiedet. Was fehlt, sagen Kritiker, ist die Pflicht zum Nachweis einer sozialen Absicherung - gerade mit Blick auf die osteuropäische Armutsprostitution.
Von Martina Merten
Versicherung bleibt außen vor
Straßenstrich: Das Prostituiertenschutzgesetz schafft es nicht, sogenannte Armutsprostituierte zu schützen, bemängeln Kritiker.
BERLIN. Nachdem das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beschlossen hat, wird aus den Reihen von Hilfsvereinen und der Unions-Fraktion massive Kritik laut.
"Die Frauen, überwiegend junge osteuropäische Armutsprostituierte, werden weiterhin ohne jede soziale Absicherung in der Prostitutions-Industrie vermarktet", bemängelt etwa Sabine Constabel von der Hilfsorganisation SISTERS - für den Ausstieg aus der Prostitution.
Ohne Krankenversicherung könnten sie nach wie vor nur bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen behandelt werden.
Gesundheitliche Beratung
Der Gesetzesentwurf regelt im Kern die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie eine persönliche Anmeldung für Prostituierte. Einhergehend mit der Pflicht zur Anmeldung sollen unter anderem Informationen zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten sein.
Eine persönliche gesundheitliche Beratung, heißt es in Paragraf 10 des Entwurfs, gilt als Voraussetzung für die Erteilung der Anmeldebescheinigung und muss regelmäßig wiederholt werden - für Prostituierte ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate, für 18- bis 21-Jährige mindestens alle sechs Monate.
In den Verhandlungen hatte die CDU/CSU-Fraktion nicht nur eine noch regelmäßigere Gesundheitsuntersuchung gefordert, damit die oftmals nicht krankenversicherten Frauen häufiger ärztlich begutachtet werden.
Sie hatte auch vorgeschlagen, dem Betreiber eines Gewerbes eine Pflicht aufzuerlegen, sich von Prostituierten, die in seinem Betrieb tätig werden möchten, den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen zu lassen. Die SPD lehnte dies ab.
Nach Ansicht einer Sprecherin des federführenden Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend läuft die Kritik am Entwurf ins Leere.
Schließlich sei es bei der Neuregelung des ProstSchG insbesondere um den Schutz von in der Prostitution tätigen Personen gegangen, der eine niedrigschwellige Ausgestaltung bei der Anmeldung voraussetze.
Dies sei mit der Pflicht der Behörde, Prostituierte über eine Absicherung im Krankheitsfall sowie über die Voraussetzungen zur Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes zu informieren, sichergestellt.
Zudem, heißt es aus dem Ministerium, "trete mit der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland bereits nach geltendem Recht grundsätzlich die Versicherungspflicht in der GKV ein".
Die jetzt im Entwurf vorgeschriebene Beratung solle daher auch Grundinformation über die Melde- und Beitragspflicht von Arbeitgebern und die Mitwirkungsrechte und -pflichten von Beschäftigten beinhalten.
Besonders junge Frauen gefährdet
Einer Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) aus 2014 zufolge, die auch nach dem Krankenversicherungsstatus von Sexarbeiterinnen in verschiedenen Bundesländern fragte, besaßen zwar 89 Prozent der deutschen, aber lediglich 21 Prozent der nicht-deutschen Frauen eine in Deutschland gültige Krankenversicherung.
In einer älteren RKI-Studie, die zwischen Januar 2010 und März 2011 durchgeführt wurde - 29 Gesundheitsämter nahmen teil, knapp 10.000 Untersuchungen wurden durchgeführt -, war herausgefunden worden, dass die Gefährdung für sexuell übertragbare Erkrankungen insbesondere bei Frauen unter 20 Jahren ohne Krankenversicherung, die auf den Straßenstrich gingen und kaum Deutschkenntnisse hatten, deutlich erhöht war.
Der Studie zufolge besaßen mehr als 70 Prozent der Frauen einen Migrationshintergrund. 56 Prozent hatten keine Krankenversicherung in Deutschland.
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"Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses" findet ja gerade nicht statt. Wer überprüft denn bei Selbständigen die Versicherungspflicht? Wo ist das bezahlbare, niederschwellige Angebot für in der Sexarbeit tätige? Z.B. in einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherte?
Auf Wunsch des Users umgenannter Account
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@ehemaliger_User
eben:Konkrete Hilfsangebote um die Rechte der SW zu Stärken, wie es die Entwurfsbegründung vorgibt, enthält der Entwurf gerade nicht. Stattdessen sieht er nur Ausforschung und Gängelung vor. Wer über die Anmeldung entscheidet, kann nicht gleichzeitig unabhängig beraten. Diese Doppelrolle ist inakzeptabel und in meinen Augen liegt hier ein weiterer schwerer - euphemistisch gesprochen - Webfehler des Gesetzentwurfes. Und das ganze dann in der Entwurfsbegründung als "niederschwellig" zu bezeichen ist der Gipfel und an Zynismus nicht zu überbieten.
Aber ich rege mich wieder zu sehr auf. Was solls mich betriffts ja nur insoweit, daß ich als Anwalt in den anstehenden Verfahren ordentlich Kohle scheffeln kann - egal wie es ausgeht...
Kasharius grüßt
P.S. Nein ich bin kein Zyniker
eben:Konkrete Hilfsangebote um die Rechte der SW zu Stärken, wie es die Entwurfsbegründung vorgibt, enthält der Entwurf gerade nicht. Stattdessen sieht er nur Ausforschung und Gängelung vor. Wer über die Anmeldung entscheidet, kann nicht gleichzeitig unabhängig beraten. Diese Doppelrolle ist inakzeptabel und in meinen Augen liegt hier ein weiterer schwerer - euphemistisch gesprochen - Webfehler des Gesetzentwurfes. Und das ganze dann in der Entwurfsbegründung als "niederschwellig" zu bezeichen ist der Gipfel und an Zynismus nicht zu überbieten.
Aber ich rege mich wieder zu sehr auf. Was solls mich betriffts ja nur insoweit, daß ich als Anwalt in den anstehenden Verfahren ordentlich Kohle scheffeln kann - egal wie es ausgeht...
Kasharius grüßt
P.S. Nein ich bin kein Zyniker

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- PlatinStern
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Politiker sind ja (nicht immer) doof.
Die wissen genau, das sie mit konkreter Hilfe ein Fass aufmachen müssen, denn nicht nur Sexarbeiter, sondern viele Selbständige in anderen Branchen haben die selben Probleme.
Hier mal ein ganz aktueller Fall der heute durch die Medien geht:
http://www.stern.de/gesundheit/claudius ... edium=link
Die wissen genau, das sie mit konkreter Hilfe ein Fass aufmachen müssen, denn nicht nur Sexarbeiter, sondern viele Selbständige in anderen Branchen haben die selben Probleme.
Hier mal ein ganz aktueller Fall der heute durch die Medien geht:
http://www.stern.de/gesundheit/claudius ... edium=link
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ähm... seriös erscheint mir der Anbieter auf der Seite nicht.
Ich glaub das sind die, die einige von uns letztes Jahr mit zig Anrufen und "Kooperations-Angeboten" genervt haben.
Wirkliche Info hat man nicht erhalten.
Ich würde raten sich einfach an eine geläufige gesetzliche Krankenversicherung zu wenden. Die sind auf Dauer günstiger als die Privaten (wo man nur schwer wieder raus kommt soweit ich weiß).
Aber egal wo: Das Geld muss man erst mal jeden Monat dafür aufbringen.
Übrigens: Selbst wenn man als Selbständiger krankenversichert ist, heißt das noch nicht, das man wie Arbeitnehmer auch Krankengeld bezahlt bekommt, wenn man mal länger ausfällt und nicht arbeiten kann. Da braucht es dann wieder eine Zusatzversicherung, die ebenfalls Geld kostet.
Ich glaub das sind die, die einige von uns letztes Jahr mit zig Anrufen und "Kooperations-Angeboten" genervt haben.
Wirkliche Info hat man nicht erhalten.
Ich würde raten sich einfach an eine geläufige gesetzliche Krankenversicherung zu wenden. Die sind auf Dauer günstiger als die Privaten (wo man nur schwer wieder raus kommt soweit ich weiß).
Aber egal wo: Das Geld muss man erst mal jeden Monat dafür aufbringen.
Übrigens: Selbst wenn man als Selbständiger krankenversichert ist, heißt das noch nicht, das man wie Arbeitnehmer auch Krankengeld bezahlt bekommt, wenn man mal länger ausfällt und nicht arbeiten kann. Da braucht es dann wieder eine Zusatzversicherung, die ebenfalls Geld kostet.
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!
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Fakten und Infos über Sexarbeit
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Ich poste dies auch mal hier, obwohl es Frankreich bestrifft. Ist zwar nicht neu (Dezember 2013), aber, leider, wortwörtlich unverändert aktuell. Und ihr könnt darauf wetten, daß falls dieses Gesetz in dieser Form in Kürze durchkommt, und danach sieht es leider aus, es sofort in Deutschland und anderen Ländern verstärkt ähnliche Forderungen, nach allgemeiner Kundenbestrafung usw, geben wird: https://rdl.de/beitrag/was-man-verbiete ... frankreich
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