ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
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- Admina
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Prostituiertenschutzgesetz: wenig Schutz, viel Kontrolle?
http://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5 ... e-100.html
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Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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- Admina
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Aus dem Gesetz ja,(wörtlich "Einsichtsfähigkeit") aber ist es noch vorhanden "umschrieben", beim Beratungsgespräch beim Gesundheitsamt (Hinzuziehung von Dritten, wenn der Annahme das eine SexarbeiterIn psyschisch labil ist und in den Auflagen von den Betreiber, die sanktioniert werden.Kasharius hat geschrieben:
P.p.s. Die Sache mit dem Geisteszustand ist wohl aus dem Entwurf gestrichen soweit ich es erkennen konnte. Etwas seriöses fällt mir zu dem Entwurf (im Augenblick) einfach nicht mehr ein...kommt vielleicht noch.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Sonja Dolinsek hat einen neuen Text auf "menschenhandel heute":
"Die EMMA, das Prostitutionsgesetz und die 'Zuhälterlobby'"
http://menschenhandelheute.net/2016/03/ ... lterlobby/
"Die EMMA, das Prostitutionsgesetz und die 'Zuhälterlobby'"
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Ich sage schon seit Jahren, daß unsere eigentlichen Zuhälter die Organisationen der Rettungsindustrie sind. Hätten wir nämlich endlich gleiche Rechte und einen nicht mehr strafrechtlich sonderbehandelten Beruf, bekämen sie keinen Cent mehr um uns zu "retten".
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Kurznachrichten
Dienstag, 5.April 2016
JUSTIZ PROSTITUTION KRIMINALITAET DEUTSCHLAND
ENTWURF:BIS ZU ZEHN JAHRE HAFT FUER ZUHAELTER VON ZWANGSPROSTITUIERTEN
Berlin (dpa) -
Zuhaelter von Zwangsprostituierten muessen nach einem Medienbericht kuenftig mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren rechnen. Das berichtet die ((Passauer Neue Presse)) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Thema im Bundeskabinett ist. Freiern von Zwangsprostituierten drohen demnach Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fuenf Jahren, wenn der ((Kunde)) dabei die persoenliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit des Opfers ausnutzt. Die grosse Koalition hatte sich Anfang Februar auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt.
www.n-tv.de/ticker/Entwurf-Bis-zu-zehn- ... 88276.html
Siehe auch:
www.rp-online.de/politik/deutschland/zu ... -1.5881002
Dienstag, 5.April 2016
JUSTIZ PROSTITUTION KRIMINALITAET DEUTSCHLAND
ENTWURF:BIS ZU ZEHN JAHRE HAFT FUER ZUHAELTER VON ZWANGSPROSTITUIERTEN
Berlin (dpa) -
Zuhaelter von Zwangsprostituierten muessen nach einem Medienbericht kuenftig mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren rechnen. Das berichtet die ((Passauer Neue Presse)) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Thema im Bundeskabinett ist. Freiern von Zwangsprostituierten drohen demnach Freiheitsstrafen von drei Monaten bis fuenf Jahren, wenn der ((Kunde)) dabei die persoenliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit des Opfers ausnutzt. Die grosse Koalition hatte sich Anfang Februar auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt.
www.n-tv.de/ticker/Entwurf-Bis-zu-zehn- ... 88276.html
Siehe auch:
www.rp-online.de/politik/deutschland/zu ... -1.5881002
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ProstSchG am 13.5. im Bundesrat, Länder können Stellung nehmen (1. Durchgang), erst danach Bundestag
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Ist es nicht so, dass bei einem Gesetzesentwurf, der u. a. eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorsieht, der Bundesdatenschutzbeauftragte gehört bzw. eine Stellungnahme vornimmt.
Ist hierzu schon etwas bekannt?
Gruß Jupiter
Ist hierzu schon etwas bekannt?
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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Kristina Schröder kündigt Abschied aus Bundestag an
Kristina Schröder kündigt Abschied aus Bundestag an
"Ich habe mich entschlossen, bei der nächsten Bundestagswahl nicht erneut anzutreten", teilte Schröder am Donnerstag mit.
http://www.tagesspiegel.de/politik/cdu- ... 16832.html
Ihre Pension wird sie dann wohl sicher haben, oder?
"Ich habe mich entschlossen, bei der nächsten Bundestagswahl nicht erneut anzutreten", teilte Schröder am Donnerstag mit.
http://www.tagesspiegel.de/politik/cdu- ... 16832.html
Ihre Pension wird sie dann wohl sicher haben, oder?
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@ Kasharius:
War nur als kleine Fußnote gedacht -- Bezug insofern als dass in ihrem Hause der aktuelle Kontrolldiskurs erstmals durch eine Bundesministerin konkret aufgegriffen wurde (zumindest in meiner politisch bewussten Zeit).
Meldungen wie diese aus 2011 bekamen wir seitdem leider viel zu häufig zu lesen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... esetz.html
Auch die damalige Pressemitleitung von Dona Carmen hat immer noch eine traurige Aktualität:
http://www.donacarmen.de/pressemitteilu ... stitution/
War nur als kleine Fußnote gedacht -- Bezug insofern als dass in ihrem Hause der aktuelle Kontrolldiskurs erstmals durch eine Bundesministerin konkret aufgegriffen wurde (zumindest in meiner politisch bewussten Zeit).
Meldungen wie diese aus 2011 bekamen wir seitdem leider viel zu häufig zu lesen:
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... esetz.html
Auch die damalige Pressemitleitung von Dona Carmen hat immer noch eine traurige Aktualität:
http://www.donacarmen.de/pressemitteilu ... stitution/
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Neues Prostitutionsgesetz
Es wird nichts nutzen
www.deutschlandfunk.de/neues-prostituti ... _id=350774
Es wird nichts nutzen
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Zur Kenntnis
Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur
Anhebung der Schutzaltersgrenze für SW auf 21 Jahre
Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 239/13
Abschluss der Arbeit: 21 . Januar 2014
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
«3. Ergebnis
Bei der Reform des Prostitutionsgesetzes das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre heraufzusetzen würde als subjektive Berufswahlregelung einen Eingriff in die von Art. 12 Abs.1 GG geschützte Tätigkeit von Prostituierten darstellen. Dieser kann aber zum Schutz von jungen Frauen vor Manipulation und Abhängigkeit angesichts der Gefahren, die in diesem besonderen Gewerbezweig nicht auszuschließen sind, mit guten Gründen als gerechtfertigt und damit im Hinblick auf die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich zulässig angesehen werden.»
https://www.bundestag.de/blob/417348/44 ... f-data.pdf
abgerufen 12.04.2016, ca 16:30
Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur
Anhebung der Schutzaltersgrenze für SW auf 21 Jahre
Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 239/13
Abschluss der Arbeit: 21 . Januar 2014
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
«3. Ergebnis
Bei der Reform des Prostitutionsgesetzes das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre heraufzusetzen würde als subjektive Berufswahlregelung einen Eingriff in die von Art. 12 Abs.1 GG geschützte Tätigkeit von Prostituierten darstellen. Dieser kann aber zum Schutz von jungen Frauen vor Manipulation und Abhängigkeit angesichts der Gefahren, die in diesem besonderen Gewerbezweig nicht auszuschließen sind, mit guten Gründen als gerechtfertigt und damit im Hinblick auf die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich zulässig angesehen werden.»
https://www.bundestag.de/blob/417348/44 ... f-data.pdf
abgerufen 12.04.2016, ca 16:30
Zuletzt geändert von Klaus Fricke am 14.04.2016, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Klaus,
ich finde einen Absatz darüber etwas, was mich mehr erschreckt:
"Da die Möglichkeit besteht, dass eine wirkliche Verbesserung der Situation junger Frauen durch ein höheres Mindestalter erreicht werden kann, wäre eine solche Regelung auch verhältnismäßig in engeren Sinne und damit gerechtfertigt."
Überlegte, ob ich dazu noch was sage - ach, nee!
ich finde einen Absatz darüber etwas, was mich mehr erschreckt:
"Da die Möglichkeit besteht, dass eine wirkliche Verbesserung der Situation junger Frauen durch ein höheres Mindestalter erreicht werden kann, wäre eine solche Regelung auch verhältnismäßig in engeren Sinne und damit gerechtfertigt."
Überlegte, ob ich dazu noch was sage - ach, nee!
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Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Landes NRW gegen das ProstituiertenSchutzGesetz:
Das ProstSchG – Ein praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz
DAS PROSTSCHG – EIN PRAXISFERNES UND DISKRIMINIERENDES SONDERGESETZ
http://www.voice4sexworkers.com/prostsc ... dergesetz/
Das ProstSchG – Ein praxisfernes und diskriminierendes Sondergesetz
DAS PROSTSCHG – EIN PRAXISFERNES UND DISKRIMINIERENDES SONDERGESETZ
http://www.voice4sexworkers.com/prostsc ... dergesetz/
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz
Makrophagen
@ Boris,
die gesamte Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die , nachdem ich deren Veröffentlichung über www.fragdenstaat.de beim Bundestag erbeten hatte, erst seit wenigen Tagen zugänglich ist,bereitet wenig Freude. Sie zeigt wie groß die expertokratische Bereitschaft des Wissenschaftlichen Dienstes ist, Argumente zusammenzutragen, die zur Eingrenzung von Freiheitsrechten geeignet sind.
Die Institutionen staatlicher Gewalt, die den Freiheitsrechten Grundrechtstragender verfassungsverpflichtet sind, weiten so - die systemtheorteischen Annahmen bestätigend, dass Systeme wenigstens selbsterhaltend, wenn nicht expansiv, also "autopoietisch" (https://de.wikipedia.org/wiki/Autopoiesis) sind - ihren Wirkungskeis aus. Dabei werden vorgeblich fortschrittliche, z.B. "femministische" Gleichstellungs- bzw Aufwertungsideolgeme, die natürlich zugleich Abwertung produzieren und verfestigen, institutionalisiert (Frauenbeauftragte etc) und repressiv genutzt. In den Institutionen hat sich, siehe Argumentation des Wissenschaftlichen Dienstes im obigen Dokument, eine Ideologie des Schutzes etabliert, in deren Kern der Tanz um das neue goldene Kalb der viktimisierten Kind-Mädchen-Frau-Figur (in einem Nebenzweig der viktimisierten GBTQ, sofern diese sich dem Diktat der Partnerschaft und der Risikovermeidung unterwerfen) steht.
Dies Ideologem, seine institutionellen Repräsentationen in den Gleichstellungsstellen etc, schafft die Daseinsberechtigung einer neuen Klasse von Vollstreckenden: Amtsträgerinnen, deren Hilfskräfte und Verbündeten, die, Fressezellen, Makrophagen, des körperlichen Immunsystems gleich, die personellen autonom-aggressiven Trägerinnen, die Hüterinnen der neuen Tradition sind, die das postdemokratische System benötig. Eine geschulte, ideologisch unerschütterliche, alternativlose personelle Basis einer zu formierenden Gesellschaft, die diese, den Impetus der Menschenwürde zur Rechtfertigung ihres Handelns im Herzen und auf der Zunge tragend, von Lebensentwürfen reinigt, die als disfunktional ettiketiert und hernach kombatibilitiert wurden. Sei es indem irreduzible Reste ursprünglicher Lüste repressiv sublimiert zu Shades of Grey und profitabel werden (dies Spiel von SM, ersatzbefriedigend, eingehegt, entlose entfeuchtete Vorlust produzierend) oder sei es, indem Sozialbeziehungen, die jenseits von affirmativ (*) binärer Partnerschaft und Familie liegen, wie dies in der Ablösung von Sex und Liebe idealtypisch in der SW gelebt wird, dem Idealbild der emanzipativen Partnerschaftlichkeit unterworfen werden. Anders gesagt: sie in den Gleichstellungsstellen etc, ihre Hilfskräfte und Verbündeten (Abolitionistinnen), sind die personellen Trägerinnen der Charaktermaske der (neoliberalen) Postdemokratie, die unter der camouflage der Emazipation (der Frauen) segelnd, die alte Erzählung vom Schutz des Volkes durch den starken Mann, durch die neue Erzählung vom Schutz der Würde der Kind-Mädchen-Frau-Figur durch den starken, von ihnen repräsentierten fürsorglich entmündigenden, den ordnenden, wissenden, allgegenwärtigen, den sichernden Staat, den weiblich-mütterlichen, den - da matriachal - unangreifbaren, den gerechten Überstaat neuer Ordnung ersetzt.
Der konkrete Fall, die Entmündigung aller Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, denen die Berufswahl Sexarbeit untersagt wird, deren Entwertung, entfaltet zugleich normierenden Charakter nicht nur für alle Frauen, sondern wirkt sich generell einengend auf Lebensentwürfe aller Menschen aus, die mit Sexualität, mit Beziehung anders umzugehen gedenken, als es der schwarzfemministisch formierende Mainstream, den man hinter der Figur der verletzlichen 18 bis 21 Jährigen erkennt, als "zivilisatorisch" zulässig anerkennt. Und das Muster der Aberkennung der Entscheidungsfähigkeit, das hier für die 18 bis 21 Jährigen etabliert wird, ist wiederholbar.
(*)
«Dass es die Liebesbeziehung in unseren Tagen überhaupt zu so einem hohen Stellenwert gebracht hat, hat jedoch nicht nur mit der Romantik und dem Zeitalter der Empfindlichkeit zu tun, sondern auch mit sozialpolitischen Erwägungen. Einen besonders starken Einfluss auf diese Entwicklung hatte um 1820 Georg Wilhelm Friedrich Hegel, seinerzeit gehandelt als "preußischer Staatsphilosoph". "Der hat also wesentlich dabei mitgearbeitet die Verfassung zu schreiben, wenn man so sagen will. Und Hegel sah, dass Freundesgruppierungen eine tatsächliche soziale Kraft darstellen können. Nimm 5,6,7,8 Befreundete, die eine gemeinsame Idee haben, die sich organisieren, daraus entsteht schon eine Kraft, die politisch gefährlich sein kann, die also tatsächlich Machtstrukturen unterwandern kann."
Deutschlandfung Feature,
Freundschaft in der modernen Gesellschaft - Eine Seele in zwei Körpern
Von Tabea Grzeszyk und Lotta Wieden
Druckansicht, insbesondere S. 5 ff
http://www.deutschlandradiokultur.d....nt?dram:article_id=336537
abgerufen am 10.04.2016, ca 12:50 Uhr
@ Boris,
die gesamte Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die , nachdem ich deren Veröffentlichung über www.fragdenstaat.de beim Bundestag erbeten hatte, erst seit wenigen Tagen zugänglich ist,bereitet wenig Freude. Sie zeigt wie groß die expertokratische Bereitschaft des Wissenschaftlichen Dienstes ist, Argumente zusammenzutragen, die zur Eingrenzung von Freiheitsrechten geeignet sind.
Die Institutionen staatlicher Gewalt, die den Freiheitsrechten Grundrechtstragender verfassungsverpflichtet sind, weiten so - die systemtheorteischen Annahmen bestätigend, dass Systeme wenigstens selbsterhaltend, wenn nicht expansiv, also "autopoietisch" (https://de.wikipedia.org/wiki/Autopoiesis) sind - ihren Wirkungskeis aus. Dabei werden vorgeblich fortschrittliche, z.B. "femministische" Gleichstellungs- bzw Aufwertungsideolgeme, die natürlich zugleich Abwertung produzieren und verfestigen, institutionalisiert (Frauenbeauftragte etc) und repressiv genutzt. In den Institutionen hat sich, siehe Argumentation des Wissenschaftlichen Dienstes im obigen Dokument, eine Ideologie des Schutzes etabliert, in deren Kern der Tanz um das neue goldene Kalb der viktimisierten Kind-Mädchen-Frau-Figur (in einem Nebenzweig der viktimisierten GBTQ, sofern diese sich dem Diktat der Partnerschaft und der Risikovermeidung unterwerfen) steht.
Dies Ideologem, seine institutionellen Repräsentationen in den Gleichstellungsstellen etc, schafft die Daseinsberechtigung einer neuen Klasse von Vollstreckenden: Amtsträgerinnen, deren Hilfskräfte und Verbündeten, die, Fressezellen, Makrophagen, des körperlichen Immunsystems gleich, die personellen autonom-aggressiven Trägerinnen, die Hüterinnen der neuen Tradition sind, die das postdemokratische System benötig. Eine geschulte, ideologisch unerschütterliche, alternativlose personelle Basis einer zu formierenden Gesellschaft, die diese, den Impetus der Menschenwürde zur Rechtfertigung ihres Handelns im Herzen und auf der Zunge tragend, von Lebensentwürfen reinigt, die als disfunktional ettiketiert und hernach kombatibilitiert wurden. Sei es indem irreduzible Reste ursprünglicher Lüste repressiv sublimiert zu Shades of Grey und profitabel werden (dies Spiel von SM, ersatzbefriedigend, eingehegt, entlose entfeuchtete Vorlust produzierend) oder sei es, indem Sozialbeziehungen, die jenseits von affirmativ (*) binärer Partnerschaft und Familie liegen, wie dies in der Ablösung von Sex und Liebe idealtypisch in der SW gelebt wird, dem Idealbild der emanzipativen Partnerschaftlichkeit unterworfen werden. Anders gesagt: sie in den Gleichstellungsstellen etc, ihre Hilfskräfte und Verbündeten (Abolitionistinnen), sind die personellen Trägerinnen der Charaktermaske der (neoliberalen) Postdemokratie, die unter der camouflage der Emazipation (der Frauen) segelnd, die alte Erzählung vom Schutz des Volkes durch den starken Mann, durch die neue Erzählung vom Schutz der Würde der Kind-Mädchen-Frau-Figur durch den starken, von ihnen repräsentierten fürsorglich entmündigenden, den ordnenden, wissenden, allgegenwärtigen, den sichernden Staat, den weiblich-mütterlichen, den - da matriachal - unangreifbaren, den gerechten Überstaat neuer Ordnung ersetzt.
Der konkrete Fall, die Entmündigung aller Frauen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, denen die Berufswahl Sexarbeit untersagt wird, deren Entwertung, entfaltet zugleich normierenden Charakter nicht nur für alle Frauen, sondern wirkt sich generell einengend auf Lebensentwürfe aller Menschen aus, die mit Sexualität, mit Beziehung anders umzugehen gedenken, als es der schwarzfemministisch formierende Mainstream, den man hinter der Figur der verletzlichen 18 bis 21 Jährigen erkennt, als "zivilisatorisch" zulässig anerkennt. Und das Muster der Aberkennung der Entscheidungsfähigkeit, das hier für die 18 bis 21 Jährigen etabliert wird, ist wiederholbar.
(*)
«Dass es die Liebesbeziehung in unseren Tagen überhaupt zu so einem hohen Stellenwert gebracht hat, hat jedoch nicht nur mit der Romantik und dem Zeitalter der Empfindlichkeit zu tun, sondern auch mit sozialpolitischen Erwägungen. Einen besonders starken Einfluss auf diese Entwicklung hatte um 1820 Georg Wilhelm Friedrich Hegel, seinerzeit gehandelt als "preußischer Staatsphilosoph". "Der hat also wesentlich dabei mitgearbeitet die Verfassung zu schreiben, wenn man so sagen will. Und Hegel sah, dass Freundesgruppierungen eine tatsächliche soziale Kraft darstellen können. Nimm 5,6,7,8 Befreundete, die eine gemeinsame Idee haben, die sich organisieren, daraus entsteht schon eine Kraft, die politisch gefährlich sein kann, die also tatsächlich Machtstrukturen unterwandern kann."
Deutschlandfung Feature,
Freundschaft in der modernen Gesellschaft - Eine Seele in zwei Körpern
Von Tabea Grzeszyk und Lotta Wieden
Druckansicht, insbesondere S. 5 ff
http://www.deutschlandradiokultur.d....nt?dram:article_id=336537
abgerufen am 10.04.2016, ca 12:50 Uhr