ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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fraences
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Beitrag von fraences »

Tagesordnung des Bundesrat 13-05.2016

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
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Lady Tanja
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Beitrag von Lady Tanja »

Beim ersten Drüberfliegen scheint mir, daß der Bundesrat den Experten wesentlich besser zugehört hat als der Bundestag.

Boris Büche
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Boris Büche »

Ja, die haben besser zugehört!

Die Länder sind ja schließlich die, die mit dem Gesetz praktisch zu tun haben, es umsetzen und bezahlen werden müssen.
Der Bund ist raus, die Regierung auch, denen reicht der Eindruck, den sie durch das Gesetzgebungsverfahren
in der Öffentlichkeit hinterlassen: MACHER zu sein. Die danach nichts mehr machen müssen,
außer Evaluation nach fünf Jahren.

Ich habe weiter oben eine Positionierung des Bundesrats gesehen, die der der Gesetzesvorlage vorausging.
Die war schon ähnlich kritisch. Die Bundesregierung wünscht sich, der Bundesrat könnte beiseite gelassen werden,
und hat sich kürzlich auch so geäußert (dass ihr Gesetz nicht durch den Bundesrat müsse).

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Beitrag von Lady Tanja »

Wer entscheidet denn, ob ein Gesetz bundesratspflichtig ist?

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Beitrag von Kasharius »

@Lady Tanja

das Grundgesetz selbst. Die Zustimmungspflicht besteht dann, wenn im Grundgesetz ausdrücklich geregelt. Maßgeblich dürfte hier ART. 104a GG sein.

Kasharius grüßt
Zuletzt geändert von Kasharius am 03.05.2016, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Lady Tanja »

Das hat mir Wikipedia auch schon gesagt. :-)

Und wie ist es im konkreten Fall? Wenn es nicht zustimmungspflichtig ist, warum wird es dann im BR beraten?

Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Es könnte sein, dass im Bundesrat tätige Landesvertretende meinen, dass das Gesetz zustimmungspflichtig ist, sie also in der Frage der Zustimmungspflichtigkeit zu einem anderen Ergebnis als die Bundesregierung gekommen sind und im Bundesrat entsprechend um Zustimmung zu dieser Annahme der Zustimmungspflichtigkeit nachsuchen werden. Es steht dem Bundesrat frei, so habe ich dies bisher verstanden, das Gesetzesvorhaben richterlich (BverfG) auf Zustimmungspflichtigkeit prüfen zu lassen, um die Länderinteressen zu wahren.

Aber @ kasharius ist sicher dazu in der Lage meine Laienmeinung rechtzuzertreten, ähh richtigstellend darauf zu antworten.

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

@Klaus

nein hier ist nichts zu zertreten. Wenn der Bundesrat als Verfassungsorgan oder ein Bundesland sich hier in seinen Interessen verletzt sieht, kann es im Wege des Organstreites oder einer Bund-Länder-Streitigkeit das Bundesverfassungsgericht anrufen und um Klärung ersuchen. Die Zustimmungspflicht des Bundesrates ergibt sich beim ProstSchuG wohl aus Art. 104a GG

Kasharius grüßt
Zuletzt geändert von Kasharius am 03.05.2016, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Kasharius »

@Tanja

das beantwortet in diesem Fall Art. 76 Abs. 2 Satz 1 GG

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_76.html

Kasharius grüßt

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Beitrag von Kasharius »

@all

was die Rechtsgrundlage für die Zustimmungspflicht des Bundesrates angeht, musste ich mich selbst korrigieren. Ich bitte um Entschuldigung. Im übrigen kann aber Art. 84 GG aus meiner Sicht ergänzend herangezogen werden.

Die Begründung des Bundesrates ist ermutigend und folgt in vielen Teilen meiner Rechtsansicht :002

Kasharius grüßt und protestiert Morgen für ein effektives Bundesteilhabegesetz

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Sexarbeit in Karlsruhe: Was bringt das neue Prostituierten-Schutzgesetz?


Karlsruhe (Konstantin Maier) - Es tut sich was im Rotlichtmilieu: Am 23. März hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz beschlossen. Ab 2017 wird es für Bordellbetreiber und Prostituierte dann ernst: Sie benötigen dann eine staatliche Genehmigung. Das sagt ein Karlsruher Bordellbetreiber zu den neuen Auflagen.
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Mit den Gesetz will die Bundesregierung verhindern, dass beispielsweise ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt. Wenn die Betreiber gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen, soll dies mit einer empfindlichen Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch Freier, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution ausnutzen, machen sich künftig strafbar. Des Weiteren sieht das neue Gesetz eine Kondompflicht vor.

Lob für die neuen Auflagen kommt vor allem von Frauenverbänden. "Durch das Prostituiertenschutzgesetz kommt künftig mehr Transparenz und damit mehr Licht ins Dunkel des Prostitutionsmilieus. Vor allem werden die Frauen besser geschützt", so die Landtagsabgeordnete Bettina Meier-Augenstein in einer Pressemitteilung der Frauen Union Karlsruhe.

"Wir wollen ein sauberes Geschäft"
Von den dunklen Zuschreibungen und düsteren Verhältnissen will der Karlsruher Bordellbetreiber Thomas Schmidt* (Name von der Redaktion geändert) in seinen Häusern nichts wissen. "Wir wollen selbst ein sauberes Geschäft führen", stellt er im Gespräch mit ka-news klar, "kein Betreiber ist kann langfristig daran interessiert sein, seine Mädchen zu schlagen, sie ohne Kondom arbeiten zu lassen oder illegale Geschäft zu betreiben. Das fliegt einem irgendwann früher oder später um die Ohren."

Schmidt fühlt sich von der Presse und der Gesellschaft oft ungerecht behandelt. "Es handelt sich um ein vielschichtiges Gewerbe, das viel zu oft als illegal verklärt wird. Dabei zahlen wir Steuern, sind im Unternehmerverbund und arbeiten eng mit der Polizei zusammen", erklärt der Betreiber von fünf Bordellen, zwei davon in Karlsruhe.



Als Betreiber begrüßt er das Prostituiertenschutzgesetz. "Grundsätzlich ist es gut, dass es eine Art Konzession für Betreiber gibt", so der Bordellbetreiber. Die Umsetzung sieht Schmidt allerdings kritisch. "Es wird einfach noch mehr im Dunkeln passieren, nicht bei den seriösen Etablissements", so seine Befürchtung. Er mahnt, dass die Frauen dann auf den Straßenstrich oder in Wälder ausweichen müssen - "da, wo sie noch weniger geschützt sind."

Als negatives Beispiel nennt er die Vereinigten Staaten, wo die Prostitution zwar in fast allen Staaten verboten sei. Das bedeute allerdings nicht, dass sie nicht betrieben werde. "Ich denke, man sollte vermehrt den Straßenstrich in den Griff bekommen, denn hier werden oft Frauen aus Rumänien gezwungen, für wenig Geld und unter hygienisch unmöglichen Bedingungen zu arbeiten", meint Schmidt.

Gleichstellungsbeauftragte sieht neues Gesetz kritisch
Auch Annette Niesyto, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe, betrachtet den Gesetzesentwurf grundsätzlich als begrüßenswert. Allerdings kritisiert sie "eine fehlende Unterscheidung zwischen Großbordellen und beispielsweise einer von zwei Frauen gemeinsam betriebenen Terminwohnung". Der Gesetzentwurf nehme diese Unterscheidung nicht vor, so Annette Niesyto.

Somit sei zu befürchten, dass dies mittelfristig zur einer weiteren Veränderung führe - und zwar zu einer Dominanz der Großbordelle zu Lasten der kleinen, von Frauen selbst betriebenen Terminwohnungen. Auch die vorgesehene Anmeldepflicht für Prostituierte sieht die Gleichstellungsbeauftragte kritisch. "Dem erklärten Ziel, Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, wird die Anmeldepflicht nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht gerecht."

"Viele sorgen sich vor einem Zwangsouting"
Mit dieser Meinung steht die Karlsruher Gleichstellungsbeauftragte nicht allein da. Auch Hanna Lindenfelser von der Beratungsstelle für Prostituierte in Karlsruhe sieht den neuen Gesetzesentwurf kritisch. "Das Gesetz beinhaltet einige Regelungen zur Überwachung und Kontrolle von Prostituierten. Das eigentliche Ziel der Stärkung der Rechte von Sexarbeiterinnen wird verfehlt", so ihre Einschätzung. Gerade für Personen, die die Tätigkeit nicht offen leben, sei das Gesetz eine Herausforderung.

"Viele sorgen sich vor einem Zwangsouting", schildert sie auf Anfrage von ka-news. Vielen Frauen sei unklar, wie die Abläufe in Karlsruhe sein werden, deshalb würden sie eine eher abwartende Haltung einnehmen. Außerdem belieben laut Lindenfelser viele Fragen offen: "Was, wenn ein Termin bei der Gesundheitsberatung oder der Folgeanmeldung verpasst wurde? Was wenn der Ausweis von jemand gefunden wird, der nicht wissen soll in welchem Bereich man arbeitet?" Die Beraterin ist sich sicher: "Es würde helfen die Rechte der Frauen zu wahren und durchzusetzen, aber ihre eigenen Lebensentscheidungen zu akzeptieren."

http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/ ... 66,1875097
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Klaus Fricke
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Klaus Fricke »

Quelle:
Empfehlungen der Ausschüsse (federführend) Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und des Finanzausschuss (Fz), des Gesundheitsausschuss (G), des Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), des Rechtsausschuss (R) und des Wirtschaftsausschuss (Wi) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Empflg. BdR zum ProstSchG-E) - Bundesrat, Drucksache 156/1/16, vom 02.05.16
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1, abgerufen am 06.05.16 ca 21 Uhr



Lebensfremdes Sonderordnungsrecht(1)

Die zuständigen Ausschüsse haben dem Bundesrat eine Beschlussempfehlung vorgelegt, über die dieser auf seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beraten wird und zu entscheiden hat. Die Empfehlungen folgen, so sehe ich dies nach einer ersten Durchsicht, in vielen Punkten der Kritik der Pro-SW-Aktiven an den bisher vorgelegten Referentenentwürfen zum ProstSchG und zum ProstSchG-Entwurf der Bundesregierung. Die Empfehlungen kritisieren das von der Bundesregierung vorgelegt ProstSchG als lebensfremd und als Sonderordnungsrecht. Subjektive Vorstellungen, also willkürliche Entscheidungen, könnten an die Stelle von Rechtssicherheit treten. Dem Denunziantentum könnte Tür und Tor geöffnet werden (2).

Ich würde mich sehr freuen, wenn seitens anderer Pro-SW-Aktiven eine systematische Bewertung der Empfehlungen des BdR zum ProstSchG-E erfolgen würde. Vielleicht ist es Dona Carmen aufgrund der dort bestehenden besonderen Sachkenntnis möglich, eine solche systematisch Bewertung vorzulegen. Im Sinne der Vernetzung unserer Expertisen und Ressourcen könnte uns Arbeitsteilung in dieser Sache helfen, und unsere Kräfte bündeln. Dona Carmen wäre dafür zu danken.

Bis dahin freue ich mich über die Empfehlungen des BdR zum ProstSchG-E. Ich denke viele Aspekte unserer Kritik wurden aufgenommen. Das ist ein Erfolg. Ich möchte aber vor Euphorie warnen und warte daher auf weitere differenzierte und systematische Bewertungen.


Belegstellen
(1)

«Es wird ein Sonderordnungsrecht geschaffen, das auf Gefahrenabwehr fokussiert ist. Da die Anmeldepflicht mit der Prüfung weiterer Voraussetzungen verknüpft wird, wird Prostitution zu einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit.» S. 9
«Die Annahme, Menschenhandelsopfer könnten im Rahmen der Anmeldung identifiziert und unterstützt werden, ist lebensfremd.» S.11
(Hvhbg. K.F.)

(2)
«Vielmehr besteht die Gefahr, dass subjektive Vorstellungen von Prostitution, einschließlich persönlicher moralischer Bewertungen, bei der Entscheidung über die Erteilung der Anmeldebescheinigung zum Tragen kommen.» (S.11)
«In Zusammenschau mit der sehr weitgehenden Ausdehnung der Legaldefinition der Prostituierten werden hierdurch dem Denunziantentum Tor und Tür geöffnet.» (S. 30)

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Kriminalisiert und stigmatisiert durch das neue Prostituiertenschutzgesetz
Sexarbeiterin Kristina Marlen kommentiert für SIEGESSÄULE das Ende März beschlossene Prostituiertenschutzgesetz, das 2017 in Kraft treten soll

So wenig Sonnencreme die Sonne schütze, so wenig würde das Gesetz Prostituierte schützen, heißt es in einer Pressemitteilung von Dona Carmen e. V., dem Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten. Tatsächlich: Ich frage mich, wer hier vor wem geschützt werden soll. Im Zweifel, so denke ich, die bürgerliche Moral vor Anschlägen auf die sexuelle Ordnung. Und das deutsche Gewissen ist beruhigt: Wir haben etwas getan. So kann es ja auch nicht weitergehen mit dem „Großbordell Deutschland“. Geschützt sind wir vor der Ahnung, was es wirklich zu ändern gäbe, um Missbrauch, sexuelle Ausbeutung und Zwangslagen von Männern und Frauen in der Sexindustrie zu verhindern.

Das Gesetz hält keine einzige Regelung bereit, die Sexarbeiter*innen zum Schutz gereichen würde, es enthält keine Angebote, die sie persönlich oder strukturell in eine selbstbestimmtere Position bringen. Wohl aber eine ansehnliche Liste von Verpflichtungen und Einschränkungen. Dieses Gesetz ist ein Regelwerk der Repression und umfassenden Kontrolle. Es erschwert das Arbeitsleben und bedeutet für manche das berufliche Aus. Und damit den Entzug der vielleicht einzigen finanziellen Existenzgrundlage. Die Folgen sind absehbar: Viele Sexarbeiter*innen werden im Untergrund weiterarbeiten und sind somit im rechtsfreien Raum noch weniger geschützt als zuvor.

Im Zentrum des Gesetzes stehen zwei Regelungen: eine Meldepflicht für Sexarbeiter*innen und eine Erlaubnispflicht, verbunden mit erheblichen Auflagen, für Bordellbetreiber*innen bzw. Betriebsstätten.

Die Meldepflicht für Sexarbeiter*innen, wie sie zuletzt 1939 gab, ist ein massiver Angriff auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ich glaube nicht, dass eine großflächig angelegte „Hurenkartei“ überhaupt rechtens ist. Es handelt sich nicht nur um eine bloße Anmeldepflicht, die Ausübung kann auch verweigert werden. Ganz klar eine Entmündigung und Einschränkung der freien Berufswahl. Die Anmeldung muss alle zwei Jahre erneuert werden, bei Prostituierten unter 21 sogar jährlich. Wie sich diese Kontrolldichte rechtfertigt, bleibt unbeantwortet. Wieso eine Registrierung überhaupt hilfreich sein soll auch.

Ein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Menschenhandel ist sie jedenfalls nicht, auch wenn sie als solches verkauft wird. In Wien, wo eine Anmeldepflicht seit 2011 besteht, waren alle von der Polizei ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung regelgerecht als Prostituierte registriert. Wenn Menschenhändler in der Lage sind, Frauen gegen ihren Willen zum Analverkehr zu zwingen, ist es ein Leichtes, sie bei der Registrierung zum Schweigen über ihre Umstände zu veranlassen. Damit Opfer von Menschenhandel sich öffnen, bedarf es Zeit und persönliche Beziehungen zu den Betroffenen. Also: ein Netzwerk von flächendeckenden, anonymen und freiwilligen Beratungs- und Anlaufstellen. Die Personen haben häufig kein Vertrauen zu Institutionen, die in ihren Herkunftsländern eventuell selbst korrupt sind und eine Bedrohung darstellen. Die Einschüchterung und Angst vor Behörden und Polizei steht der Kontaktaufnahme mit tatsächlichen Opfern im Weg.

Ganz besonders perfide ist der geplante „Hurenausweis“, den Sexarbeiter*innen nun während der Arbeit bei sich führen müssen. Das birgt die Gefahr, in ungewollten Situationen „aufzufliegen“ – mal abgesehen von der stigmatisierenden Symbolkraft eines solchen Ausweises. So lange es noch nicht zum Alltag gehört, dass Kinder auf die Frage, was ihre Eltern machen, sagen können: „Meine Mutter ist Nutte“, ohne dass das Umfeld beginnt, derselbigen Mutter demnächst das Sorgerecht streitig zu machen, so lange muss der Schutz der Anonymität für Sexarbeiter*innen gewährleistet sein. Sexarbeit unterliegt einem Stigma. Dies ist das weit größere Problem als die Arbeit selbst.

Das Gesetz bestimmt höhere Auflagen für Bordellbetriebe. Sie dürfen sich zum Beispiel nicht in Wohngebieten befinden und es gibt Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung. In Berlin würde das die Schließung von fast 80% der kleineren Bordelle bedeuten, die meist von Sexarbeiter*innen selbst geführt werden. Sie verfügen gar nicht über die finanziellen Mittel, um die Auflagen zu erfüllen. So werden genau die Orte, in den Frauen sich selbst organisieren, zuerst vernichtet. Das zwingt Sexarbeiter*innen, ihren Arbeitsplatz in große Bordelle zu verlegen oder ihre berufliche Tätigkeit zu verlieren. Alternative: illegal arbeiten und damit für Freier erpressbar sein.

Man könnte glauben, Familienministerin Schwesig hätte es nicht besser gewußt und vertritt aus purem Unwissen ein Gesetz , das an den Lebensrealitäten der Branche und der in ihr tätigen Personen vorbeigeht. Leider vermute ich, dass wir es mit einer sexualrepressiven und reaktionären Agenda zu tun haben. Sexarbeiter*innen selbst werden in diesem Diskurs nicht gehört. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert. Dies geschieht nicht zum ersten Mal. Ich bin wütend, ratlos, ermüdet und desillusioniert.

http://www.siegessaeule.de/no_cache/new ... esetz.html
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Beitrag von Kasharius »

Ein sehr guter und auch anrührender Beitrag. Ich hoffe auf den Bundesrat.

Kasharius grüßt

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Beitrag von fraences »

Die Hoffnung stimmt zu letzt.
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Arum »

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fraences hat geschrieben: Das zwingt Sexarbeiter*innen, ihren Arbeitsplatz in große Bordelle zu verlegen
Die dann wieder mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit um die Ohren geschlagen werden können.
Guten Abend, schöne Unbekannte!

Joachim Ringelnatz

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Beitrag von fraences »

Und durch die "künstliche" Verknappung der Arbeitsplätze ein starker Konkurrenzkampf um die noch wenig verbliebende Arbeitsplätze (nach dem massive Bordellschließungen)auslöst.Was dann in die SexarbeiterInnen in die Illegalität treibt. Die migrantischen Kolleginen werden dann abschoben oder landen in Haft. Die Deutschen (Einheimischen) können hohe Bussgelder blechen und werden ökonomisch ruiniert.Bzw. wird die Tätigkeit uninteressant werden.

Ziel des ProstSCHG ist dann erreicht.
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Beitrag von Lady Tanja »


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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Pressemitteilung – Bundesrat berät „Prostituiertenschutzgesetz“:
Publiziert am Mai 12, 2016
Reaktionäre Kompromisse auf Kosten von Sexarbeiter/innen
Am morgigen 13. Mai 2016 berät der Bundesrat über „Empfehlungen“ zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“.
Die 21 Empfehlungen, die zur Abstimmung stehen, stammen von sechs Ausschüssen des Bundesrats: vom Ausschuss für Frauen und Jugend, vom Finanzausschuss, vom Gesundheitsausschuss, vom Ausschuss für Innere Angelegenheiten, vom Rechtsausschuss und vom Wirtschaftsausschuss. Diese Empfehlungen wurden am 2. Mai 2016 veröffentlicht und haben Hoffnungen geweckt, die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland kämen im Zuge der Gesetzesberatung zur Besinnung und würden das von der Großen Koalition geplante repressive Anti-Prostitutions-Gesetz auf dem letzten Meter doch noch zu Fall bringen.
Allerdings: Die Hoffnung dürfte trügen. Diese Einschätzung ist blauäugig.
Das belegt ein Blick auf die von den Bundesrats-Ausschüssen vorgelegten Empfehlungen. Zwei dieser Empfehlungen zielen auf eine Verschärfung des vorliegenden Gesetzentwurfs (10 / 21), zwei weitere(1 / 9) beinhalten lediglich formelle Ergänzungen.
Interessant ist demgegenüber eine Reihe von Empfehlungen, die auf den ersten Blick darauf hinauszulaufen scheinen, Kernbereiche des vorliegenden Gesetzentwurfs grundsätzlich in Frage zu stellen: Die weitestgehende Empfehlung 4 fordert eine Streichung der §§ 3 – 11 des ProstSchG. Sie bedeutet nichts Geringeres als die Streichung sämtlicher Paragrafen zur Anmeldepflicht, die Streichung der Pflicht zur Teilnahme an einer Gesundheitsberatung sowie die Streichung der Möglichkeit von Anordnungen gegenüber Sexarbeiter/innen
Bemerkenswert sind auch die Empfehlung 16 (Streichung der beabsichtigten Trennung von Arbeits- und Schlafräumen), die Empfehlung 17 (Überprüfung der behördlichen Kontrollrechte im Hinblick auf die Betretung von Wohnungen, in denen der Prostitution nachgegangen wird) und Empfehlung 18 (Streichung der Kondompflicht).
Die Empfehlung 3 beinhaltet einen Prüfauftrag hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Erlaubnispflicht in Anwendung auf Kleinstbetriebe (ab 2 Sexarbeiter/innen).
Die Begründung dieser Empfehlungen ist aufschlussreich: Sie verdeutlichen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundrechte für Sexarbeiter/innen systematisch untergraben werden. Die vorgetragenen Begründungen bestätigen die Kritik von Sexarbeiter/innen, dass dieses Gesetz alle möglichen Ziele verfolgt, nur nicht die des „Schutzes“ der Betroffenen.
Die genannten „Empfehlungen“ sind somit ein beschämendes Eingeständnis, dass die Kritik von Sexarbeiter-Seite am vorliegenden Gesetzentwurf völlig zu Recht besteht und es sich dabei um eine einzige Mogelpackung handelt, deren eigentlicher Kern repressiv ist und die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreitet.
Besteht somit begründete Hoffnung darauf, dass die genannten Empfehlungen eine radikale Kehrtwende in der Debatte um das „Prostituiertenschutzgesetz“ einleiten könnten?
Davon ist nicht auszugehen.
Zum einen handelt es sich lediglich um Empfehlungen, denen der Bundesrat in seinen Beratungen am 13. Mai keineswegs folgen muss. Zum anderen kommen die gesetzeskritischen Empfehlungen ausschließlich vom Ausschuss für Frauen und Jugend sowie vom Gesundheitsausschuss, während die übrigen, durchaus schwergewichtigen Ausschüsse sich bezeichnenderweise bedeckt halten und sich die kritischen Empfehlungen ausdrücklich nicht zu eigen machen.
Hinzu kommt: Die Ausschüsse Frauen/Jugend und Gesundheit formulieren eine Vielzahl von „Hilfsempfehlungen“, die lediglich Teilaspekte ihrer weitgehenderen Empfehlung 4 beinhalten. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbst nur von einer bestenfalls bruchstückhaften Akzeptanz ihrer Grundposition ausgehen und bereit sind, Kompromisse zu schließen – Kompromisse auf Kosten der Sexarbeiter/innen.
Den wohl größten Kompromiss aber haben die Vertreter dieser beiden Ausschüsse in ihren Empfehlungen selbst bereits festgeschrieben: Selbstverständlich akzeptieren sie das reaktionäre „Kernelement“ des vorliegenden Gesetzentwurfs, die „Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“! Es verdeutlicht die durch und durch verlogene Scheinliberalität dieser Bundesratsausschüsse, dass sie mit der Erlaubnispflicht einhergehende patriarchalen Kontrolle und Überwachung von Sexarbeiter/innen durch Betreiber, die damit verbundene Weitergabepflicht von persönlichen Daten der Sexarbeiter/innen an Polizei und Behörden sowie die damit gegebene Möglichkeit der Erstellung umfassender Bewegungsprofile von Sexarbeiter/innen ausdrücklich keiner Überprüfung der Verhältnismäßigkeit, der Geeignetheit, der Normenklarheit oder der Verfassungsmäßigkeit unterwerfen.
Die „Erlaubnispflicht“ ist im Hinblick auf das Prostitutionsgewerbe weder notwendig noch angemessen. In ihrer konkreten Ausgestaltung beinhaltet sie zudem hinsichtlich einer Vielzahl von Aspekten eine diskriminierende Abweichung von gängigen gewerberechtlichen Ausprägungen der Erlaubnispflicht. Die Folge: Damit wird eine abolitionistisch motivierte Politik der Schließung von Prostitutionsetablissements, eine Politik der massiven Vernichtung von Arbeitsplätzen in der Prostitution eingeleitet – mit Billigung sämtlicher Ausschüsse des Bundesrats.
In diesem Punkt sind sich alle einig, bevor eine inhaltliche Debatte im Bundesrat überhaupt begonnen hat. Deswegen gibt es auch zu den polizeistaatlichen Elementen des so genannten „Prostituiertenschutzgesetzes“ (Betretungsrechte in Wohnungen) bzw. zu einer möglichen „Kleingewerberegelung“ (Verzicht auf Erlaubnispflicht für kleine Bordelle) lediglich hasenfüßige „Prüfaufträge“.
Die beiden Bundestagsausschüsse, die nur scheinbar am reaktionären Grundkonsens der herrschenden Parteien rütteln, betreiben nichts weiter als Gesichtswahrung. So wird man später einmal sagen können: „Wir haben doch die Argumente der Sexarbeiter/innen aufgegriffen! Aber leider sind wir damit nicht durchgekommen….“
Man wird solchen scheinliberalen Mitgliedern des Bundesrats allerdings entgegenhalten müssen, dass sie die Kritik von Sexarbeiter-Seite nicht mal im Ansatz begriffen haben. Denn penetrant verbleiben sie in der fürsorglichen Logik des Schutzes, die Sexarbeiter/innen entmündigt. Man wendet erneut die Phrase des Schutzes gegen den repressiven Kern des geplanten Gesetzes. Doch das ist ein müßiges, überflüssiges Geschäft. Denn die Schutz-Ideologie weicht notwendigerweise vom repressiven Kern des Gesetzes ab. Nur so erlangt es die nötige gesellschaftliche Akzeptanz.
Eine konsequente und durchdachte Kritik am so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“ wäre der Verweis auf die durchgängig bestehende rechtliche Ungleichbehandlung des Prostitutionsgewerbes.
Allein das „Prostituiertenschutzgesetz“ enthält nachweislich mehr als 50 rechtliche Ungleichbehandlungen gegenüber anderen Gewerben. Die Existenz diskriminierender strafrechtlicher Sonderbestimmungen zu Prostitution im Strafrecht neben der jetzt geplanten (Karikatur einer) gewerberechtlichen Reglementierung ist eine hervorstechende und durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, gegen die der Bundesrat offenbar nichts einzuwenden hat. Von anderen Gesetzesmaterien wie dem Aufenthaltsgesetz, dem Ordnungswidrigkeitengesetz, der Strafprozessordnung, den Polizeigesetzen etc. ganz zu schweigen.
Eine halbwegs konsequente Kritik an der rechtlichen Ungleichbehandlung von Prostitution sucht man bei den Ausschüssen des Bundesrats vergebens. Auch bei ihnen besteht ein reaktionäres Einverständnis mit den repressiven Grundintentionen herrschender Prostitutionspolitik. Deswegen ist ihre in den Empfehlungen zur Schau gestellte Kritik nichts weiter als Blendwerk und eine hohle Geste, für die man sich nichts kaufen kann.
Und nur zur Erinnerung: Bereits im Beschluss des Bundesrats vom 11.04.2014 (Drucksache 71/14) hat sich dieses Gremium ausdrücklich für eine „Erlaubnispflicht“ für Prostitutionsstätten und für eine (gewerberechtliche) Anzeigepflicht von Sexarbeiter/innen ausgesprochen.
Die jetzigen Empfehlungen des Bundesrats in ihrer Gesamtheit betrachtet laufen darauf hinaus, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf verfassungsrechtlich unangreifbar, praktikabel und die Repression von Sexarbeit für die Länder möglichst kostengünstig zu machen.
Es besteht also keine Veranlassung ein solches Vorgehen zu beklatschen.
Heißt das nun, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Bundesrat ungeschoren passieren wird?
Nicht unbedingt. Denkbar wären durchaus einige Korrekturen, damit das Gesetz in der Praxis möglichst wirksam und geräuschlos zum Einsatz kommt. Dazu könnten zählen:
(1) Änderungen an der Ausgestaltung der Anmeldepflicht in folgendem Sinne: (a) die Möglichkeit der örtlichen Anmeldung wird vereinheitlicht, kein Sonderrecht der Bundesländer; (b) auf die Erfassung der „gelegentlichen Prostitution“ wird verzichtet; (c) Abspecken des Informations- und Beratungsgesprächs, stattdessen Einbeziehung linientreuer Fachberatungsstellen.
(2) Die Gesundheitsberatung könnte als Pflicht abgeschafft und als „Anreiz“ eingebaut werden: Wer sich (freiwillig!!) gesundheitlich beraten lässt, bekommt einen größeren Gültigkeitszeitraum hinsichtlich der Anmeldebescheinigung (Hurenpass).
(3) Die Kondompflicht kommt raus aus dem Gesetz, das können die Bundesländer per Verordnung machen.
(4) Die beabsichtigte Trennung von Arbeitsplatz / Schlafplatz kommt weg, weil es eine zu offensichtliche Schikane darstellt.
Eine Bewegung der Sexarbeiter/innen, die sich mit solch billigen Retuschen abspeisen ließe, würde auch in Zukunft politisch nicht ernst genommen werden. Denn eine derartige Kosmetik bedeutet einzig und allein, dass das Kernelement der Repression, die Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe, durchgewinkt würde.
Doña Carmen e.V. fordert eine konsequente rechtliche Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Gewerben. Diskriminierendes Sonderrecht gegenüber Prostitution muss endlich abgeschafft werden.

http://www.donacarmen.de/pressemitteilu ... utzgesetz/
Zuletzt geändert von fraences am 12.05.2016, 13:10, insgesamt 3-mal geändert.
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So unterschiedlich wird das gesehen...