ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Melanie_NRW
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Schriftliche Stellungnahme von Claudia Zimmermann-Schwartz, Leiterin des Runden Tisches NRW, zur öffentlichen Anhörung zum Thema „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ am 06. Juni 2016 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/blob/424556/65 ... z-data.pdf
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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friederike
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Beitrag von friederike »

Schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung!

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Lady Tanja
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Beitrag von Lady Tanja »

tja...wird wohl wieder niemand lesen...bin da momentan sehr ernüchtert

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fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Pressemitteilung – Offener Brief – Appell an Bundestagsabgeordnete: „Rechte und Respekt für Sexarbeit – Keine Zustimmung zum Prostituiertenschutzgesetz!“

Publiziert am Mai 30, 2016

Es ist ein Affront: Ausgerechnet am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des sog. „Prostituiertenschutzgesetzes“ statt. Massiver staatlicher Zwang gegenüber Sexarbeiter/innen (gesundheitliche Zwangsberatung, behördliche Zwangsregistrierung, Zwangsouting, erniedrigende Zwangskondomisierung etc.), 50-fache rechtliche Ungleichbehandlung von Prostitution im Vergleich zu anderen Gewerben, kalkulierter Rechtsbruch (u.a. Verstoß gegen die Art. 8 der EU-Richtlinie 95/46/EG sowie gegen Art. 8 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie), nahezu 40 Verpflichtungen für Sexarbeiterinnen, bestens geeignet als Kontroll- u. Sanktionsanlässe gegenüber den Betroffenen – das sind Kernpunkte des geplanten, durch und durch repressiven Anti-Prostitutions-Gesetzes, das nicht Prostituierte vor Zwang, sondern die Gesellschaft vor Prostitution schützt. Es macht Moral zur Richtschnur von Recht und Gesetz.

Aus Anlass der ersten Lesung am 2. Juni 2016 und der bevorstehenden Abstimmung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs appelliert Doña Carmen e.V. in einem „Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten“, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern. Wer stets vehement „Selbstbestimmung“ einfordert, wenn es um Prostitution geht, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen und sich bei der Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Fremdbestimmung durch den Fraktionszwang der eigenen Partei widersetzen und mit ‚Nein‘ stimmen.

Am 2. Juni, dem Internationalen Hurentag, erscheint zudem eine großformatige Anzeige in zwei überregionalen Tageszeitungen (taz, junge Welt). Unter der Überschrift „Schämt Euch!“ verweisen die unterzeichnenden Organisationen Doña Carmen e.V., voice4sexworkers, sexworker.at / Österreich sowie die französische Hurengewerkschaft STRASS (Syndicat du Travail Sexuel) auf die Verantwortung der Bundestagsabgeordneten angesichts des zu erwartenden Leids, des Elends und der Verzweiflung, die mit dem geplanten „Prostituiertenschutzgesetz“ auf die Betroffenen zukommen werden. „Politiker/innen, die noch einen Funken Anstand und einen Rest Gewissen besitzen, sind aufgefordert, diesem schändlichen Gesetz nicht zuzustimmen!“, heißt es in dem gemeinsam veröffentlichten Aufruf.

http://www.donacarmen.de/pressemitteilu ... utzgesetz/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Hier der Offene Brief an die Abgeordneten:

Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags
Publiziert am Mai 30, 2016

Rechte und Respekt für Sexarbeit – Keine Zustimmung zum ‚Prostituiertenschutzgesetz‘!


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 2. Juni 2016 findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des so genannten „Prostituiertenschutzgesetzes“ statt.

Als Organisation, die seit nahezu zwei Jahrzehnten mit Frauen in der Prostitution, darunter viele Prostitutionsmigrantinnen, zu tun hat, nehmen wir diese Gelegenheit zum Anlass, uns direkt an Sie zu wenden.

Sie haben als gewähltes Mitglied des Bundestags die Möglichkeit, Ihr Missfallen gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu bekunden und ihm die Zustimmung zu verweigern. Darin möchten wir Sie bestärken. Wir möchten Sie an Ihre Verantwortung erinnern – wohl wissend, dass Sexarbeiter/innen eine gesellschaftliche Minderheit sind, deren Schicksal Sie persönlich nicht unbedingt interessieren muss.

Doch da der Umgang mit Minderheiten – wie Ihnen bekannt sein dürfte – schon immer ein untrüglicher Gradmesser für das faktische Gelten von Freiheitsrechten ist, sollte es Ihnen nicht gleichgültig sein, was das von der Großen Koalition geplante „Prostituiertenschutzgesetz“ mit den Betroffenen macht.

Der von der CDU/CSU/SPD-Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Drucksache 18/8556 vom 25.05.2016) unterstellt in fragwürdiger Weise als Leitbild eine nur in Ausnahmefällen selbstbestimmt handelnde Sexarbeiterin. Sexarbeit gilt in ihrer Mehrheit als fremdbestimmt. Vor diesem Hintergrund soll die Schaffung zahlloser Kontrollanlässe, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, als „Schutz“ der Betroffenen und als Gewähr für ein selbstbestimmtes Handeln erscheinen.

Die Grundannahme einer weitgehend fremdbestimmt tätigen Sexarbeiterin ist aber durch keine sozialwissenschaftliche, empirisch fundierte Studie gestützt. Es handelt sich daher um eine wohlfeile Unterstellung mit dem Ziel, eine Politik zu legitimieren, die eine gesamte Berufsgruppe unter Ausnahmerecht stellt. Und davon macht der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung reichlich Gebrauch.

Das in Kürze zur Abstimmung stehende „Prostituiertenschutzgesetz“

- beinhaltet eine 50-fache rechtliche Ungleichbehandlung von Prostitution im Vergleich zu anderen selbständig ausgeübten Gewerben (vgl. http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... werbes.pdf);
- basiert auf kalkuliertem Rechtsbruch zum Zwecke der Eindämmung von Prostitution. Beispielhaft sei an dieser Stelle nur darauf verwiesen, dass die geplante Meldepflicht für Sexarbeiter/innen gegen Art. 8 Abs. 4 der EU-Richtlinie 95/46/EG verstößt, die EU-Mitgliedstaaten die Verarbeitung personenbezogener Daten u.a. zum Sexualleben untersagt. Verwiesen sei des Weiteren darauf, dass die Pflicht zum persönlichen Erscheinen im Zuge der geplanten Anmeldung bzw. Verlängerung der Anmeldung zur Sexarbeit gegen Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie verstößt (elektronische Abwicklung der Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit).
- zwingt Sexarbeiter/innen knapp 40 Verpflichtungen auf, deren Einhaltung die grundrechtlich gewährte Berufsfreiheit zur Karikatur werden lässt und die Betroffenen in die Illegalität drängen wird (vgl. http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... rInnen.pdf);
- etabliert mit jeder dieser Verpflichtungen entsprechende Kontroll- und Sanktionsanlässe, bestens geeignet, die Betroffenen nach Bedarf behördlichen Schikanen auszusetzen; hinzu kommen etliche Betreiber-Pflichten, da bereits jede ab zwei Sexarbeiter/innen genutzte Wohnung als betreibergeführter Gewerbebetrieb eingestuft wird;
- unterwirft Sexarbeiter/innen fortan auf Schritt und Tritt einer von Staat und Bordellbetreiber/innen ausgeübten Überwachung;
- ebnet einer auf Denunziation gegründeten Verdachtskultur den Weg, wenn Wohnungen zwecks Kontrolle vermuteter Prostitutionsausübung von Polizei- und Ordnungsbehörden jederzeit anlasslos betreten werden können.

Auf nationalem Maßstab wird damit ein polizeilich betreutes Anbieten sexueller Dienstleistungen zur Norm. Wie zu Zeiten des deutschen Kaiserreichs!

Ist dieser Umgang mit Sexualität mündiger erwachsener Bürger das, was Ihnen als Mitglied des Deutschen Bundestags als Vision einer zukünftigen Gesellschaft vorschwebt?


Der vorliegende Gesetzentwurf der Großen Koalition ebnet den Weg für eine gesundheitliche Zwangsberatung, für eine behördliche Zwangsregistrierung[/B] betroffener Frauen wie zuletzt 1939 unter den Nazis, für ein Zwangsouting der Betroffenen, für eine erniedrigende, in das Intimleben erwachsener Menschen eingreifende Zwangskondomisierung. Wann hat es je einen solch vielfältigen, staatlich geschaffenen Zwang in der Prostitution gegeben?

Seien Sie versichert: Sämtliche Organisationen der Sexarbeiter/innen und sämtliche Organisationen, die auf Erfahrungen im Umgang mit Sexarbeiter/innen verweisen können, lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf entschieden ab. Denn es steht ihm auf die Stirn geschrieben: Es ist nichts weiter als ein Anti-Prostitutions-Gesetz. Sie werden nicht eine einzige Sexarbeiter/in finden, die diesem repressiven Gesetzeswerk etwas abgewinnen kann.

Glauben Sie als Bundestagsabgeordnete/r also nicht alles, was man Ihnen über das „Prostituiertenschutzgesetz“ erzählt! Auch wenn Parteikolleg(inn)en den „Schutz der Prostituierten“ ansprechen: Misstrauen Sie dem! Denn es ist nichts anderes als eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll mitnichten Prostituierte vor Zwang und Gewalt, er soll vielmehr die Gesellschaft vor Prostitution schützen. Mit ihm wird wieder Moral zur Richtschnur von Recht und Gesetz.

Wie können Sie diesen Rückfall in längst vergangen geglaubte Zeiten mit ihren politischen Grundüberzeugungen und ihrem Gewissen vereinbaren? Wie soll ein Gesetz, das darauf abzielt, den Lebensentwurf bestimmter Bevölkerungs-kreise für allgemein verbindlich zu erklären, zu einer pluralistisch verfassten Gesellschaft passen?

Prostitution bildet „nicht selten das Milieu für erhebliche Straftaten (Menschenhandel, Rauschgifthandel, Waffen- und Falschgelddelikte usw.), die mit einem hohen Organisationsgrad begangen werden. Aus Ermittlungssicht kommt erschwerend hinzu, dass dieser Bereich zunehmend von ausländischen Tätergruppierungen dominiert wird (Sprach- und Kulturbarrieren). Der Staat darf vor diesem Bereich nicht länger die Augen verschließen. Es ist menschenverachtend, wenn wir so tun, als ob alles in Ordnung ist, weil in der Theorie alles geregelt ist.“

Macht es Sie nicht nachdenklich, dass diese hier zitierte Passage aus dem Entwurf des Parteiprogramms der „Alternative für Deutschland“ (AfD) allenthalben auswechselbar ist und sich in nahezu gleichlautender Formulierung in sämtlichen entsprechenden Statements von CDU/CSU, von SPD und GRÜNEN findet?

Hier wie dort wird verschwiegen, dass einschlägige Delikte in diesem Bereich seit Langem rückläufig sind. Die erst vor wenigen Tagen veröffentlichte „Polizeiliche Kriminalstatistik 2015“ bestätigt einen imposanten Rückgang hinsichtlich aller Kennziffern bei so genannten „Rotlicht-Delikten“. Bei „Menschenhandel“ (§ 232 StGB) dokumentiert die offizielle Statistik für den Zeitraum 2000 – 2015 eine Halbierung sämtlicher einschlägiger Kennziffern (Fälle, mutmaßliche Opfer, Tatverdächtige). Das Verhältnis „Tatverdächtige im Verhältnis zu mutmaßlichen Opfern“ liegt seit Jahrzehnten bei etwas über 1: 1, sodass hier die Rede von „organisierter Kriminalität“ bzw. „ausländischen Tätergruppierungen“ (AfD) ein bewusst verzerrtes Bild der Realität liefert.

Noch eindeutiger sind die Verhältnisse in der EU. Laut jüngstem EUROSTAT-Bericht vom 19. April 2016 gibt es in der EU bezogen auf die mehr als 500 Millionen Einwohner in den beiden letzten Jahren jeweils 7.923 mutmaßliche (noch nicht einmal gerichtlich bestätigte) Opfer. Ein klarer Rückgang gegenüber den vorhergehenden Jahren! Mit einer Rate zwischen 0,3 und 0,2 Verurteilungen pro 100.000 Einwohner erweist sich der so genannte „Menschenhandel“ als eine der seltensten Kriminalitätsarten – ganz im Gegensatz zur schrillen Anti-Menschenhandels-Hysterie der offiziellen EU-Politik sowie abolitionistischer Hass-Predigerinnen, die meinen, an ihrem Lebensentwurf müsse die Welt genesen.

All diesen unbestreitbaren Fakten zum Trotz plädieren die Fraktionsspitzen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für eine „Erlaubnisplicht für Prostitutionsgewerbe“ und für jederzeitige, verdachtsunabhängige und anlasslose Kontrollen. Sie haben sich damit eine fixe Idee des BKA aus dem Jahre 1993 zu Eigen gemacht! Sie haben sich mit dem Segen der Kirchen von oberen Polizeibehörden und Innenministerien einwickeln lassen und sich ein lupenreines Polizeigesetz in die Feder diktieren lassen. Was für ein Armutszeugnis!

Selbst Ausschüsse des Bundesrats sowie der Deutsche Juristinnenbund (djb) halten die Luft an und attestieren u.a. dem § 11 ProstSchG („Anordnungen gegenüber Prostituierten“), in seiner jetzigen Form mit der Verfassung nicht vereinbar zu sein. Gleiches dürfte auch für andere Gesetzes-Paragrafen gelten. Denn § 11 ProstSchG steht nur stellvertretend für den durch und durch repressiven Geist, der den vorliegenden Gesetzentwurf in Gänze auszeichnet.

Wenn es um Prostitution geht, schwärmen Politiker/innen aller Parteien geradezu verzückt vom Ideal der Selbstbestimmung. Wohlan! Wenn Ihnen dieser Grundsatz als Bundestagsabgeordnete/r wirklich am Herzen liegt, zögern Sie keinen Augenblick und gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Es heißt, Sie hätten sich gemeinhin dem Fraktionszwang zu beugen und müssten Ihre persönlichen Überzeugungen dem unterordnen. Haben Sie jetzt den Mut und verweigern Sie sich einer Fremdbestimmung durch die in jeder Hinsicht unangemessenen Festlegungen Ihrer Fraktionsspitze! Zeigen Sie, dass Sie es mit der Selbstbestimmung wirklich ernst meinen!

Auch wenn Sie Ihre persönliche Wertschätzung, ihr politisches Wohlergehen und ihre materiellen Versorgungsansprüche als Bundestagsabgeordnete/r in hohem Maße der Unterordnung unter den Fraktionszwang Ihrer Partei verdanken: Widerstehen Sie an diesem Punkt der Versuchung einer Fremdbestimmung! Entscheiden Sie autonom! Leben Sie vor, was man Sexarbeiter/innen predigt! Stimmen Sie mit ‚Nein‘, wenn es darum geht, hierzulande 200.000 Frauen einem repressiven Kontroll-Gesetz zu unterwerfen!

Gerade migrantischen Sexarbeiter/innen wird gerne nachgesagt, sie seien leichtgläubig, fallen auf allerlei Täuschungen herein und folgen unbesehen den Verlockungen des leicht verdienten Geldes. Dem müsse man entgegentreten.

Gehen Sie als Bundestagsabgeordnete/r auch hier mit gutem Beispiel voran!
Vertrauen Sie nicht leichtgläubig der allzu durchsichtigen medialen Inszenierung von Deutschland als dem „Bordell Europas“. Misstrauen Sie den Horror-Szenarien einer massenhaften Flutung des Prostitutionsgewerbes durch fremdgesteuerte Armutsmigratinnen! Billigen Sie auch ausländischen Frauen die Befähigung zu rationalen Entscheidungen zu! Fallen Sie nicht herein auf die Legende, Frauen in der Prostitution seien nichts als „hilflose Opfer“, außerstande im Falle von Zwängen sich selbst zu helfen.

Stimmen Sie also mit ‚Nein‘, wenn man Ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Zustimmung zu einem Gesetz abnötigt, das unter dem Strich einer gesellschaftlichen Ächtung von Prostitution gleichkommt!
Oder können Sie es als Bundestagsabgeordnete/r mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sexarbeiter/innen hierzulande zu Tausenden per Gesetz in die Illegalität gezwungen und damit de facto für vogelfrei erklärt werden?

Und bedenken Sie bitte: Die Ächtung der Prostitution ist erfahrungsgemäß nur der Einstieg in einen erneuten repressiven Umgang mit Sexualität auch jenseits von Prostitution. Finden Sie das wünschenswert? Ist das Ihr Ideal einer zukünftigen, freien Gesellschaft?

Doña Carmen e.V. hat anlässlich des Inkrafttretens des rot-grünen Prostitutions-gesetzes im Jahre 2002 erklärt, es handele sich dabei um ein „Schaufenstergesetz“, das die realen Probleme des Prostitutionsgewerbes nicht löse. Wir haben mit unserer damaligen Einschätzung Recht behalten. Aber hören wollte das selbstverständlich niemand. Heute, vierzehn Jahre später, fällt unsere Bewertung des vorliegenden Entwurfs für ein „Prostituiertenschutzgesetz“ nicht minder desaströs aus. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied: Das jetzt vorliegende Polizeigesetz zu Prostitution werden sich die Betroffenen nicht bieten lassen! Bitte bedenken Sie das!

Wir appellieren an Sie als Bundestagsabgeordnete/r, die nicht nur von unserer Seite, sondern auch von vielen anderen gesellschaftlichen Organisationen vorgetragene Kritik ernst zu nehmen.

Deshalb:

- Geben Sie den Sexarbeiter/innen Rechte, statt Behörden und Polizei immer mehr Kontrollrechte!
- Treten Sie gemeinsam mit den Betroffenen für die rechtliche Gleichbehandlung von Prostitution mit anderen Gewerben ein!
- Tragen Sie mit dazu bei, dass diskriminierendes Ausnahmerecht und das nach wie vor bestehende Sonderstrafrecht gegen Prostitution endlich der Vergangenheit angehört!

Kurzum: Verweigern Sie dem so genannten „Prostituiertenschutzgesetz“ in Gänze Ihre Zustimmung!

Mit freundlichen Grüßen

Juanita Henning
Sprecherin Doña Carmen e.V.
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Nymphe
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Beitrag von Nymphe »

Hallo ihr Lieben,

Am 2. Juni 2016 – ausgerechnet dem Internationalen Hurentag – wird im
Bundestag das „Prostituiertenschutzgesetz“ besprochen.

Unser lautstarker, anhaltender und gut begründeter Protest gegen das
Gesetz wurde bis jetzt von den Politiker*innen ignoriert – aber wir
lassen nicht locker!

Proteste und Aktionen finden statt in

Berlin: „MEIN KÖRPER, MEIN BETTLAKEN, MEIN ARBEITSPLATZ“ – 11:00
Uhr vor dem Bundestag (zwischen Louise-Schröder-Haus und
Bundestag)
http://berufsverband-sexarbeit.de/aufru ... prostschg/


Hamburg: 15:00 – 17:00 Uhr „Registrierungsbehörde mit
Hurenausweisen“ am Hans Albers-Platz. 17:30 Uhr Filmvorführung
„Sexarbeiterin“ im B-Movie, Brigittenstrasse 5. Anschließend Zeit
für Publikumsfragen und Diskussion mit mehreren Sexarbeiterinnen.

Hannover: 10:00 – 13:00 Uhr „Registrierungsbehörde mit
Hurenausweisen“ am Kröpke

Rostock: Meine Nachbarin ist Sexarbeiterin! 19:00 Uhr
Filmvorführung „Sexarbeiterin“, 20:30 Uhr Publikumsgespräch mit
Sexarbeiterinnen und Experten aus Fachberatungsstellen. LiWu,
Friedrichstrasse 23.


Zusammenfassung und weiterführende Links:

http://berufsverband-sexarbeit.de/bunde ... ag-2-juni/


Kommt zu den Aktionen und teilt die Links in den sozialen Netzwerken!
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society.

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fraences
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Beschluss 119. Dt. Ärztetag vom 24.05 bis 27.05.16 in Hamburg (S.257) gegen Anmelde-und Beratungspflicht Prostituiertenschutzgesetz

http://www.bundesaerztekammer.de/filead ... 160527.pdf

TOP IV Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
Titel: Geplantes Prostituiertenschutzgesetz: Niedrigschwellige Beratungsangebote statt Anmelde- und Beratungspflicht
Entschließung

Auf Antrag von Dr. Anne Bunte, Dipl.-Med. Petra Albrecht, Dr. Lydia Berendes, Michael Lachmund, Dr. Christiane Groß M.A., Jörn Sannemann, Dr. Sven Christian Dreyer und Michael Krakau (Drucksache IV - 54) fasst der 119. Deutsche Ärztetag 2016 folgende Entschließung:
Der 119. Deutsche Ärztetag 2016 fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Anmelde- und Beratungspflicht in dem geplanten Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) abzulehnen. Stattdessen müssen freiwillig zu nutzende, anonyme und kostenlose Beratungs- und Untersuchungsangebote bedarfsgerecht und strukturiert
ausgebaut werden.

Eine Anmelde- und Beratungspflicht ist nicht geeignet, schutzbedürftige Prostituierte zu identifizieren und diese zu motivieren, Beratungs- und Unterstützungsangebote anzunehmen.
Begründung:

Das geplante Prostituiertenschutzgesetz nennt als Anspruch, "Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des niedrigschwelligen Zugangs von Männern und Frauen in
der Prostitution zu Beratung und Unterstützung" zu schaffen.
Aus fachlicher Sicht entspricht der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht der Zielsetzung des Schutzes von in der Prostitution tätigen Personen. Diese Problematik haben die Amtsleiterinnen und Amtsleiter der großen Gesundheitsämter und derBundesverband der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen in Stellungnahmen bereits mehrfach ausführlich dargelegt und fachlich begründet.

Die vorgesehene Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte stellt einen erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar. Sie ist in hohem Maße stigmatisierend und behindert die Inanspruchnahme von Hilfe und Unterstützung. Deswegen ist sie ungeeignet, mögliche
Opfer von Menschenhandel und Gewalt zu identifizieren und zu schützen.

Gesundheitsämter haben nach § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Auftrag,
119. Deutscher Ärztetag
Hamburg, 24.05. - 27.05.2016
Ärztetags-Drucksache Nr.
IV - 54
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 0 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:0

Seite 1 von 2

Beschlussprotokoll Seite 257 von 280 Untersuchung und Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen freiwillig und anonym anzubieten. Jahrelange Erfahrungen der Fachdienste in Gesundheitsämtern, in denen anonyme und kostenlose Beratungs- und Untersuchungsangebote sowie aufsuchende Präventionsarbeit Standard sind, zeigen, dass damit gerade besonders schutzbedürftige Prostituierte erreicht werden.
Eine Mitwirkung von Gesundheitsämtern oder ärztlichen Praxen bei einer Anmelde- und Beratungspflicht steht dazu im Widerspruch. Sie gefährdet die Erfolge der auf Vertrauen und Stärkung der Eigenverantwortung beruhenden Präventionsstrategie zu sexuell übertragbaren Infektionen, die weltweit als beispielhaft angesehen werden.
Ein bedarfsgerechter und strukturierter Ausbau der freiwillig zu nutzenden Angebote ist dringend erforderlich. Dafür ist bundesweit eine verbindliche Finanzierung sicherzustellen.
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Beitrag von fraences »

6 Stellungnahmen zum ProstSCHG: Öffentliche Anhörung am 6.6.2016 im Bundestag

https://www.bundestag.de/bundestag/auss ... men/424554
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

„Expert*innen wurden nicht gehört.“
Das Prostituiertenschutzgesetz soll Sexarbeiter*innen schützen. Doch es wird zu mehr Ausbeutung führen.


Von Stefanie Lohaus

Am Rande des Sexarbeitskongress, der vom 2. bis 4. März 2016 in Hamburg stattfand, traf Missy auf die Sozialarbeiterin Sybille Homt, die in einem Vortrag erklärte, wie die Gesetzesänderung des Prostituiertenschutzgesetzes ihre Arbeit erschweren werden. In dieser Woche wird der Entwurf für das Prostituiertenschutzgesetz im Bundestag verhandelt. Im Interview spricht sie über ihren Job – und warum sie befürchtet, dass das Gesetz das Gegenteil von dem erwirkt, was es intendiert: den Schutz von Sexarbeiter*innen.

© Kathrin Tschirner
© Kathrin Tschirner
Frau Homt, seit wie vielen Jahren arbeiten Sie im Gesundheitsamt Dresden?
Ich arbeite seit mittlerweile zehn Jahren im Gesundheitsamt Dresden in der Beratungsstelle für AIDS und sexuell übertragbare Infektionen und bin dort die zuständige Sozialarbeiterin für den Themenbereich Prostitution.

Wie sieht Ihre Arbeit aus?
Wir halten ein allgemeines Testangebot, vorrangig auf HIV, aber auch auf Hepatitis, Syphilis, Chlamydien und Tripper vor. Dieses Angebot ist für jeden Bürger und jede Bürgerin zugänglich, wobei wir in unserer Öffentlichkeitsarbeit und unseren Projekten vor allem die Zielgruppen der Männer, die Sex mit Männern haben, der Sexarbeiter*innen und seit geraumer Zeit auch der Freier ansprechen. Unsere Prostituiertenarbeit besteht in anonymen und kostenfreien Untersuchungen. Behandlungen sind ebenfalls möglich. Hierfür kommen die Sexarbeiter*innen zu uns in die Beratungsstelle. Wir machen aber auch aufsuchende Sozialarbeit, das heißt wir gehen in die Wohnungen und in die Bordelle, beraten vor Ort und stellen unser Angebot vor. Da die Szene in Dresden vergleichsweise klein und strukturiert ist, wurde noch keine Fachberatungsstelle und auch keine Selbsthilfeorganisation gegründet. Das bedeutet, dass wir die einzige Einrichtung sind, die einen reinen Dienstleistungscharakter in diesem Bereich hat und wir deshalb auch zu den Themen beraten, die nicht allein die Gesundheitsthemen und Untersuchungen betreffen. Themen wie Schulden, Krankenkassenpflicht, Suchtmittelkonsum, aber auch die aktuelle politische Situation und das neue Prostituiertenschutzgesetz können sowohl in der Beratungsstelle, als auch vor Ort besprochen werden. Bei Bedarf begleiten wir die Frauen und Männer auch zu anderen Beratungsstellen.

In den öffentlichen Debatten entsteht oft der der Eindruck, dass wir gar nicht wüssten, wie viele Sexarbeiter*innen es in Deutschland eigentlich gibt. Wie sieht das in Dresden aus?
Es gibt tatsächlich keine fundierten Zahlen darüber, wieviele Frauen und Männer in der Sexarbeit tätig sind. Auch in Dresden sind dies nur Schätzzahlen.

Wie stelle ich mir jetzt die aufsuchende Arbeit vor? Wie finden Sie die Wohnungen und wie stellen Sie Kontakt her?
Das klingt vielleicht etwas aufregender, als es letztendlich ist. Die Hausbesuche machen unsere Krankenschwester und ich, auch die Ärztin fährt gelegentlich mit. An der Tür stellen wir uns als Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle vor und in den meisten Fällen werden wir hereingebeten und führen die Gespräche in den Wohnungen fort. Wir verteilen mehrsprachiges Material, Kondome und andere Giveaways. Für die Sexarbeiter*innen und auch Betreiber*innen sind wir über die Jahre eine feste Größe geworden, und es hat sich ein Vertrauensverhältnis entwickelt. Unsere Arbeit ist für sie, wie auch für uns, normal und selbstverständlich. Wir haben es in Dresden mit einer recht provinziellen Situation mit einem recht übersichtlichen und gefestigten Markt zu tun. Wir haben kein Rotlichtviertel und auch keinen Straßenstrich. Es gibt hingegen vier vergleichsweise kleine Bordelle bzw. Laufhäuser und etwa 100 Wohnungen, die sich über die Stadt verteilen und außerhalb des Sperrbezirkes liegen. Die Dresdner Wohnungen sind in der Regel unabhängige Kleinunternehmen, die von den Frauen selbst oder von Betreiber*innen unterhalten werden. Wo sich die Wohnungen befinden, recherchieren wir im Internet, über Zeitungsanzeigen oder erfahren die Adressen von den Sexarbeiter*innen selbst. Viele der Wohnungen existieren aber auch schon über viele Jahre, so dass uns die Adressen bekannt sind.

Sie haben auch ein Profil auf der Webplattform PlanetRomeo, um Kontakt zu Sexarbeitern aufzunehmen. Wie nutzen Sie die Plattform denn genau?
Unsere Arbeit mit den männlichen und transsexuellen Sexarbeitern sieht etwas anders aus, als die mit den Frauen. Ein Bordell oder eine Wohnung, wo ausschließlich Männer arbeiten, haben wir nicht mehr in Dresden. Die Anbahnung geschieht hier meist über das Internet und in Szenetreffs. Das Internet ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden. Bei PlanetRomeo handelt es sich um ein Portal für Männer, die Sex mit Männern haben. Hier nehmen wir direkten Kontakt zu den Sexarbeitern auf und informieren über unser Angebot. In unserem Profil ist unser Angebot beschrieben und wir informieren über aktuelle Veränderungen, z.B. über veränderte Öffnungszeiten oder über Testaktionen in der Szene. Wir beantworten aber auch Fragen, die über dieses Portal an uns gerichtet werden können.

Wie wichtig ist eine freiwillige Annahme Ihres Angebots für Ihre Arbeit?
Freiwilligkeit ist eine Grundvoraussetzung für unsere Arbeit. Es geht aber auch um Akzeptanz, Vertrauen und Anonymität. Sexarbeit ist nach wie vor ein hochstigmatisiertes Berufsfeld und deshalb sind gerade diese Faktoren für viele Frauen und Männer von entscheidender Wichtigkeit. Die im neuen Gesetzesentwurf geplante verpflichtende Gesundheitsberatung, die zumindest vor der Erstanmeldung auch nicht anonym durchgeführt werden kann, wird ein großes Problem für unsere Arbeit und für den Zugang zu den Frauen und Männern werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich darüber Menschenhandelsopfer identifizieren lassen oder sie sich ggf. eher an eine Institution wenden können. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass vor allem Vertrauen und Anonymität notwendig sind, damit sich Sexarbeiter*innen zu verschiedenen Themen öffnen können. Immanenter Zwang führt auch laut zahlreicher medizinischer und sozialwissenschaftlicher Untersuchungen vielmehr dazu, dass so genannte schwer erreichbare Zielgruppen ärztliche Kontakte meiden und damit auch eine fachgerechte Behandlung nicht möglich ist. Das ausgerufene Ziel also, die Menschen in der Sexarbeit beschützen zu wollen, wird dieses Gesetz auch in Bezug auf den Gesundheitsschutz kaum erreichen.

Wie fühlt sich es sich für Sie an, wenn Sie jemanden zwingen müssen?
Es fühlt sich schlichtweg falsch an, Menschen zu etwas zwingen zu müssen. Vor allem deshalb, weil wir uns über viele Jahre das Vertrauen in der Dresdner Szene erarbeitet haben und ein sehr gutes Angebot vorhalten, was die Frauen und Männer in der Sexarbeit für sich nutzen können, anonym und kostenfrei. Wir haben gute Erfahrungen mit unserer Form der Tätigkeit gesammelt und setzen auf Information, Akzeptanz und Freiwilligkeit.

Was denken Sie denn sind die Gefahren des Prostituiertenschutzgesetzes?
Wir gehen davon aus, dass das Gesetz in seiner Konsequenz einer Zentralisierung des Marktes Vorschub leisten wird. Wenige große Betriebe, weniger großer Betreiber*innen werden die Regel werden. Diese werden sich auf die geplanten Veränderungen wesentlich leichter einstellen können und haben die entsprechenden organisatorischen und finanziellen Mittel, um die geforderten Anpassungen vornehmen zu können. Die Formen der Sexarbeit, die gemeinde- und gesellschaftsnah sind, werden eher verdrängt werden. Denn die Auflagen in den vorliegenden Regelungen sind derart umfangreich, dass es vor allem für kleine Einrichtungen, wie sie in Dresden größtenteils vorzufinden sind, kaum leistbar sein wird, diese zu erfüllen. Doch gerade hier wird einer weitgehend selbstbestimmten Tätigkeit nachgegangen. Die Frauen und Männer, die der Prostitution nachgehen wollen, werden nach unserer Einschätzung, gerade in einem Milieu wie Dresden, zukünftig eine deutlich größere Abhängigkeit erfahren. Es darf bezweifelt werden, ob das zu einer Reduzierung möglicher Ausbeutungs- und krimineller Strukturen führt. Das neue Gesetz fördert also eher das, was es als Schreckensszenario ausgibt, nämlich, dass im Prostitutionsbereich eine „besondere Gefährdungslage“ bestünde, wie es in der Einleitung des Entwurfes steht.

© Privat
Sybille Homt © Privat
Wurden Sie oder andere Stimmen aus der Gesundheitsprävention denn angehört bei der Entstehung des Gesetzes?
Das Gesundheitsamt Dresden hat die Stellungnahme der Amtsleiter*innen der großen Gesundheitsämter und dem Bundesverband der Ärzt*innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) mitgezeichnet und hat selbst eine Stellungnahme verfasst. Wir haben auch in anderen Zusammenhängen an Stellungnahmen mitgearbeitet. Die Empfehlungen dieser und vieler anderer Expert*innen scheint der Gesetzgeber nicht gehört zu haben, sonst wäre ein anderes Gesetz entstanden.

http://missy-magazine.de/2016/05/31/exp ... t-gehoert/
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Breite Front der Ablehnung
Betroffene weisen Prostituiertenschutzgesetz der Regierung zurück – mit Unterstützung von Juristen, AIDS-Hilfe, Diakonie und selbst Prostitutionsgegnern


Von Markus Bernhardt

Ausgerechnet am »Internationalen Hurentag«, der jedes Jahr am 2. Juni begangen wird, findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung des sogenannten Prostituiertenschutzgesetzes statt. Während sich die Bundesregierung rühmt, damit die Lage der Betroffenen zu verbessern sowie Menschenhandel und Zwangsprostitution den Kampf anzusagen, stoßen die Pläne nicht nur bei Frauen und Männern, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, auf entschiedene Ablehnung. »Man könnte glauben, Familienministerin Schwesig hätte es nicht besser gewusst und vertritt aus purem Unwissen ein Gesetz, das an den Lebensrealitäten der Branche und der in ihr tätigen Personen vorbeigeht. Leider vermute ich, dass wir es mit einer sexualrepressiven und reaktionären Agenda zu tun haben«, konstatierte etwa die Berliner Sexarbeiterin Kristina Marlen in einem aktuellen Kommentar im schwul-lesbischen Berliner Stadtmagazin Siegessäule. Sie arbeitet als Domina und studierte Jura und Physiotherapie, bevor sie sich dazu entschloss, ihren Schwerpunkt auf Sexarbeit zu legen. Darin bezeichnet Marlen, die sich im Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) engagiert, die künftig vorgesehene Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, »wie es sie zuletzt 1939 gab«, als einen massiven Angriff auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und »ganz klar« als »eine Entmündigung und Einschränkung der freien Berufswahl«.

Auch der in Frankfurt am Main ansässige Verein Doña Carmen e. V., der seit zwei Jahrzehnten die sozialen und politischen Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern thematisiert, wendete sich zu Beginn dieser Woche mit einem offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten und forderte darin »Rechte und Respekt für Sexarbeit«. »Der vorliegende Gesetzentwurf soll mitnichten Prostituierte vor Zwang und Gewalt, er soll vielmehr die Gesellschaft vor Prostitution schützen. Mit ihm wird wieder Moral zur Richtschnur von Recht und Gesetz«, kritisierte Doña Carmen und warnte vor einem »erneuten repressiven Umgang mit Sexualität auch jenseits von Prostitution«. Die nun vorgesehene Schaffung zahlloser Kontrollanlässe solle als »Schutz« der Betroffenen und als Gewähr für ein selbstbestimmtes Handeln erscheinen. Die Grundannahme einer weitgehend fremdbestimmt tätigen Sexarbeiterin sei »aber durch keine sozialwissenschaftliche, empirisch fundierte Studie gestützt«. Vielmehr solle eine ganze Berufsgruppe »unter Ausnahmerecht« gestellt werden. Die Deutsche AIDS-Hilfe argumentiert mit eindeutigen Erfahrungswerten aus 30 Jahren HIV-Prävention gegen das Gesetz: Freiwillige Beratungen werden gerne angenommen. Kontrolle und Repression führten dazu, dass viele Frauen illegal arbeiten. Auf deutliche Ablehnung stoßen die Pläne der Regierungskoalition auch bei Juristenverbänden, der Diakonie und dem Deutschen Frauenrat.


Ebenso bei der nordrhein-westfälischen Linke-Politikerin Sylvia Gabelmann, die eine der Erstunterzeichnerinnen des Aufrufes »Linke für eine Welt ohne Prostitution« ist. Sie will aber nichts unterstützen, was »tendenziell Prostituierte diskriminiert und kriminalisiert«. »Am meisten stört mich aber, dass der Gesetzentwurf in keiner Weise dazu beiträgt, die gesellschaftliche Haltung gegenüber dem System Prostitution zu verändern«, bemängelte Gabelmann am Mittwoch im Gespräch mit junge Welt. Für sie sei »das System Prostitution integraler Bestandteil einer Sexualdoppelmoral, welche ein wesentliches Herrschaftsinstrument zur Unterdrückung der Menschen war und ist«. Die Neoliberalisierung der Prostitution in der jetzigen Gesetzeslage als Befreiung der Sexualität und Möglichkeit der Selbstbestimmung darzustellen halte sie hingegen »für irreführend und falsch«. Ziel – für alle Menschen – solle »lustvoller Sex, jenseits kapitalistischer Entfremdung und Ausbeutung« sein, was nicht bedeute, dass »Sexualität an langfristige Beziehung oder gar Liebe gekoppelt ist, sondern an Gleichheit, Respekt, Freiwilligkeit«. »Erzwungener oder gekaufter Sex« sei »damit nicht vereinbar«, so Gabelmann weiter.

https://www.jungewelt.de/m/artikel/2872 ... hnung.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Beitrag von Kasharius »

@all

Zunächst versichere ich allen SW meine Solidarität am heutigen Internationalen Hurentag. Diese Solidaritätsbekundung bezieht sich insbesondere auf alle Protestkundgebungen, die im ZUsammenhang mit dem heute in erster Lesung im DEutschen Bundestag beratenen sog. ProstSchuG stehen.

Eine erste ZUsammenfassung der DEbatte von heute Morgen findet sich hier

http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... ion/423760

Zur Ergänzung durch mich noch folgendes: Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg sprach sich in der Debatte für weitere Verschärfungen des Gesetzentwurfes aus. So plädierte er für die Wiederaufnahme der Überprüfung der Einsichtsfähigkeit der SW im Rahmen der Anmeldung. Er bezog sich dabei explizit auf kognitiv eingeschränkte Menschen mit Behinderungen.

Würde eine solche Regelung tatsächlich Gesetz werden, läge hier ein eklatanter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention vor. Ich würde mir wünschen, die PRO-SW argumentierenden Sachverständiigen beziehen hierzu klar Stellung am kommenden Mo.

Kasharius grüßt solidarisch

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Hier das ganze als Youtube-Playlist, mit den einzelnen Reden

Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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Beitrag von Kasharius »


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Beitrag von Kasharius »

Und hier der Link zum Tagesaktuellen Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags von heute

http://www.bundestag.de/dokumente/proto ... 173/425672

Kasharius grüßt

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Beitrag von Kasharius »

Rechtsanwälte Dr. Theben
Greifenhagener Straße 30
10437 Berlin
www.dr-theben.de




Berlin, 2. Juni 2016

P r e s s e m i t t e i l u n g




Rechtsanwälte Dr. Theben zum Internationalen Hurentag: „Nichts über uns ohne uns „


Anlässlich des Internationalen Hurentages und der 1. Lesung des Prostituiertenschutzgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Rechtsanwalt Dr. Martin Theben:

Der Deutsche Bundestag hat heute Vormittag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Prostituierten und zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes beraten. Verantwortlich für den Entwurf dieses Prostituiertenschutzgesetz ist das Bundesfamilienministerium unter der Führung von Manuela Schwesig (SPD). Der Entwurf stößt auf einhellige Kritik, da es dem Anspruch, die Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu stärken nicht gerecht wird. Es sieht u.a. eine Anmeldepflicht, sowie ein verpflichtende allgemeine- und gesundheitsorientierte Beratung, eine Kondompflicht und das Mitführen eines von den Kritikern so bezeichneten Hurenpass vor. Expertinnen von Beratungsstellen und Vertreterinnen der Hurenverbände kritisieren, gerade die vielen Osteuropäischen Sexarbeiterinnen werden mit solchen Zwangsmaßnahmen nicht erreicht; gerade auf sie zielt der Entwurf aber ab. Die Parallelen zur Diskussion über den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes sind offenkundig. Auch beim Prostituiertenschutzgesetz geht ein Gesetzentwurf eines sozialdemokratisch geführten Ministeriums an den Interessen der Betroffenen vorbei. Besonders bedenklich aber sind Forderungen der CDU nach weiteren Verschärfungen. Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg, Frauenpolitischer Sprecher seiner Fraktion, plädierte heute in der Debatte für eine Überprüfung der Einsichtsfähigkeit im Rahmen des Anmeldeverfahrens. Wörtlich sagte er: „Wir halten es für falsch, dass sozusagen die Prüfung der Einsichtsfähigkeit jetzt im Rahmen des Anmeldeverfahrens wieder herausgenommen wurde. Denn gerade die Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten, die Menschen mit Behinderung müssen davor geschützt werden, dass sie eine Anmeldebescheinigung ausgestellt bekommen, ohne dass überprüft wird, ob sie über ausreichende Einsichtsfähigkeit verfügen, um ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht selbst schützen zu können. Gerade diese Menschen brauchen ein Anmelderegime, das dazu geeignet ist, ihr Selbstbestimmungsrecht sicherzustellen.“
Dazu Rechtsanwalt Dr Martin Theben: „ Wir haben uns im Rahmen der Diskussion um die Antidiskriminierungsgesetzgebung immer gegen solche diskriminierenden Regelungen in berufsrechtlichen Vorschriften ausgesprochen. Wie immer man zur Prostitution stehen mag – das geplante Prostituiertenschutzgesetz darf nicht als Einfallstor für neu, Menschen mit Behinderungen diskriminierende Regelungen herhalten. Es gilt auch hier: NICHTS ÜBER UNS OHNE UNS!

Der Gesetzentwurf wird am 6. Juni 2016 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Der Internationale Hurentag geht zurück auf Proteste französischer Huren im Jahre 1975. Er wird seit 1976 begangen.

Dr. Martin Theben

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von lust4fun »

Bundestagsreden:

Schwesigs Beginn in freier Rede lässt aufhorchen. Sie erzählt von dem "komplexen Thema" und von den "glaubwürdig-verbindlichen" Äußerungen selbstbewusster Sexworker, mit denen sie geredet hat. Als sie ihr Manuskript zur Hand nimmt, stürzt ihr Niveau ab. Jetzt kommen die Floskeln, die unsägliche Pommesbude...

Interessant ist der Umgang mit den sogenannten Expertisen. Auf wen berufen sich die Parlamentarier? Eine ARD-Sendung "Ware Mädchen" hinterlässt bei der Union einen tieferen Eindruck als die lange Liste der Verbände und Organisationen, die entweder wissenschaftlich oder in eigener Sache reden.

Uns macht eine merkwürdige Umkehrung zu schaffen: Union und SPD erklären sich zu Fürsprecher derer, die kein öffentliches Wort und keine Vertretung haben. In der undogmatisch-linksdemokratischen Tradition war diese Haltung noch unser eigenes Terrain und schien uns nötig im solidarischen Kampf gegen "die da oben". Parteien und Verbände waren uns suspekt. Jetzt, wo es endlich mehr Vernetzung gibt, Wissenschaft und Verbände einen Dialog aufgenommen haben, prallt bei unseren politischen Gegnern jeder Hinweis darauf ab, weil diese Wortführer im Verdacht stehen, partikulare Interessen zu vertreten. Autorität hat der scheinbar unbeeinflusste "realistische Blick"...

Was kann man in weniger als zehn Minuten Redezeit sagen? Cornelia Möhring und Ulle Schauws schlagen sich wacker mit konzentrierten Gedanken!

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Beitrag von ehemaliger_User »

Und ich dachte immer, die Abgeordneten sind auch "BZ"-Abnonenneten:
http://www.bz-berlin.de/berlin/tempelho ... im-bordell
Auf Wunsch des Users umgenannter Account

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Melanie_NRW
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Hier mal der Link zum nächsten Termin, öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am 6. Juni

http://www.bundestag.de/bundestag/aussc ... alt/424370

Wenn ich schon sehe, das dieser gruselige Lehrieder der Ausschuss-Vorsitzende ist.... *uääääh
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Hamster »

NEUES GESETZ TREIBT PROSTITUIERTE IN DIE ILLEGALITAET

https://www.liberale.de/content/neues-g ... legalitaet

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Neues Gesetz treibt Prostituierte in die Illegalitaet

www.bundesjustizportal.de/niedersachsen ... itaet.html

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www.lokalkompass.de/dortmund-city/ratge ... 63695.html