Erbrecht - Pflichtteil weg wegen Prostitution?
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Hab jetzt zur Sicherheit nochmal mit einem mir befreundetem Juristen der drei Jahre bei einem Notar beschäftigt war nachgefragt und auch der meint, dass in Österreich zu 99,9% kein Pflichtteilentzug wegen Prostitution durchgesetzt werden kann.
BEVOR DU ÜBER JEMANDEN URTEILST, ZIEH DIR SEINE SCHUHE AN UND GEH DEN SELBEN WEG......
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Dann sollte es den Gesetzgeber eigentlich nicht stören, die reslichen 0,1% der Fälle abzuschaffen, indem der - SW diskriminierende - Passus über den "ehrlosen und unsittlichen" Lebenswandel endlich aus dem Gesetz gestrichen wird.hedonism hat geschrieben:in Österreich zu 99,9% kein Pflichtteilentzug wegen Prostitution durchgesetzt werden kann.
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Ja das wär schon lange an der Zeit, grade beim Erbrecht liegts aber auch an den Moralvorstellungen des Erblassers, sowas passiert - wenn - ja nur auf Antrag. Aber mit der Streichung dieser Diskriminierung geb ich dir 100% recht! Damit würe man so einem Vorgehen die Möglichkeit nehmen.Lycisca hat geschrieben:Dann sollte es den Gesetzgeber eigentlich nicht stören, die reslichen 0,1% der Fälle abzuschaffen, indem der - SW diskriminierende - Passus über den "ehrlosen und unsittlichen" Lebenswandel endlich aus dem Gesetz gestrichen wird.hedonism hat geschrieben:in Österreich zu 99,9% kein Pflichtteilentzug wegen Prostitution durchgesetzt werden kann.
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Re: RE: Erbrecht - Pflichtteil weg wegen Prostitution?
Schön, wenn's in der Praxis dann doch nicht so heiß gegessen wird, wie in der Theorie gekocht ...
Aber, wie oft erben wir denn tatsächlich, so dass diese lockerere Handhabung in der Praxis überhaupt relevant wird?
valides Objekt staatlicher und öffentlicher Betrachtung darstellen, und müssen daher ersatzlos gestrichen werden.
Liebe Grüße, Eva
Aber, wie oft erben wir denn tatsächlich, so dass diese lockerere Handhabung in der Praxis überhaupt relevant wird?
solche Sätze richten einfach tagtäglich Schaden an, indem sie den "Lebenswandel" einer Person als scheinbarhedonism hat geschrieben:* Er hat einen "ehrlosen und unsittlichen" Lebenswandel gegen den Willen des Erblassers geführt.
valides Objekt staatlicher und öffentlicher Betrachtung darstellen, und müssen daher ersatzlos gestrichen werden.
Liebe Grüße, Eva
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'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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Derartige antiquierte Relikte können z.B. auch dann, wenn sie faktisch nicht angewandt werden, in gänzlich anderen Bereichen für "objektive" Begründungen herangezogen werden, auch in D, nach dem Motto: Die Sittenwidrigkeit ist zwar abgeschafft, aber im großen und ganzen bleibt SW gesellschaftlich verpönt (belegt durch eine "Vielzahl" von antiquierten Gesetzestexten) - weswegen der Anwendungsbereich der Abschaffung der Sittenwidrigkeit nach Salamitaktik immer mehr verkleinert wird, bis sich das Gesetz ins Gegenteil verkehrt hat.