Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Kasharius »

@couchy

sehr gerne.

@Friederike

es ist so, wie man es auch in manchen Schriftsätzen liest: Viel geschrieben, wenig gesagt...

Noch etwas erfreulicheres: In der letzten Wahlperiode befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und FRauen des Abgeordnetenhauses in seiner Sitzung vom 16. JUni 2016, also noch während der parlamentarischen Beratungen des ProstSchuG - mit dessen möglichen Folgen. Beachtlich daß fast alle Mitglieder, einschließlich der Vertreter der Senatsverwaltung, einen sehr kritischen Standpunkt einnehmen. Hier das Protokoll

http://pardok.parlament-berlin.de/starw ... 078-ip.pdf Top 5 ab Seite 14.

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
friederike
Goldstück
Goldstück
Beiträge: 2194
Registriert: 07.12.2010, 23:29
Wohnort: Saarlouis
Ich bin: SexarbeiterIn

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von friederike »

Die berüchtigte Ko-Autorin des ProstSchG, Frau Sylvia Pantel MdB (CDU) ("Abitur. Berufliche Tätigkeiten in den Bereichen Logistik, Gesundheitsvorsorge und Pflege") hat sich wieder zu Wort gemeldet. Sie hat jetzt erkannt, dass sich die Wissenschaftler hinsichtlich Ursachen und Bedeutung des Klimawandels geirrt haben. Frau Pantel wird unterstützt durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.
http://www.br.de/nachrichten/tagesschau ... a-100.html

Benutzeravatar
Lucille
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 715
Registriert: 23.07.2011, 14:28
Wohnort: Frankfurt
Ich bin: SexarbeiterIn

Beitrag von Lucille »

:046

'tschuldigt, da fehlen die Worte ....

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7440
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von fraences »

Prostituiertenschutzgesetz in Stuttgart
Die schwierige Regulierung des Sexgewerbes

Von Mathias Bury


Anmeldepflicht für Prostituierte, Zuverlässigkeitsprüfung für Bordellbetreiber, Kondompflicht für Freier: Anfang Juli tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Sollte. In Stuttgart dürfte sich die Umsetzung um ein halbes Jahr verzögern.

Stuttgart - An einem sonnigen Nachmittag wie diesem ist im Leonhardsviertel nicht viel los. Hier geht es erst drunter und drüber, wenn der Abend seinen schützenden dunklen Mantel über das Quartier wirft und die rote Leuchtreklame das Angebot zur Geltung bringt. In den Amtsstuben, die sich mit dem Sexgewerbe befassen, geht es zurzeit um so geschäftiger zu. Dort wird die Umsetzung des Gesetzes vorbereitet, das die Verhältnisse in den rund 200 Stuttgarter Rotlichtbetrieben verbessern soll.


Auch Bordellbesitzer John Heer, der im Leonhardsviertel zwei Häuser hat, treibt das neue Gesetz um. „Das ist nicht im Ansatz durchdacht“, schimpft der Immobilienkaufmann. Sorgen, dass er als Betreiber die bald vorgeschriebene Zuverlässigkeitsprüfung nicht bestehen und seine Gebäude den neuen Anforderungen nicht entsprechen könnten, hat er nicht. Er hat seine Laufhäuser saniert. Es gebe nun eigene Toiletten für die Freier, ein Notrufsystem in den Zimmern, einen kleinen Sozialraum für die Prostituierten, Sicherheitspersonal schaue nach dem Rechten.

Anmeldepflicht für Prostituierte

Was Heer für verfehlt hält, ist die Anmeldepflicht für Huren. Und dass diese künftig zu dem Zimmer, in dem sie die Freier bedienen und wo sie bisher auch nächtigen, nun zusätzlich noch eine eigene Bleibe vorweisen müssen. Zur Trennung von Arbeit und Wohnen. Künftig würden die Frauen, von denen die allermeisten aus Osteuropa stammen, schon mit einem Minus starten, bevor sie anschaffen können, weil sie zwischen der Ankunft und dem Ausstellen der Anmeldung schon Unkosten hätten, glaubt der Bordellbetreiber. Und dass man von diesen nun verlange, in den frühen Morgenstunden „aus den geschützten Räumen rauszugehen“ und den Heimweg in ihre Wohnung anzutreten, damit setze man die Frauen „massiven Gefahren aus“, glaubt John Heer. „Das alles wird auf dem Rücken der Frauen ausgetragen. Die werden geschwächt, die Ausbeutung findet durch das Gesetz jetzt erst richtig statt.“

Nun kann man einwenden, man dürfe nicht den Bock zum Gärtner machen, der ­verfolge eigene Ziele. So ist es durchaus ­möglich, dass die Bordellbetreiber für ihre Zimmer künftig nicht mehr so viel verlangen können, wenn die Frauen noch für eine Unterkunft aufkommen müssen. Es kann aber auch sein, dass die Prostituierten bald noch weniger von ihrem Dirnenlohn bekommen. Es gibt jedenfalls einige Hinweise aus Landkreisen, dass Zuhälter das Wohnen von Dirnen schon als ­zusätzlichen Markt entdecken. Welche Absteigen dann für viel Geld an die Frauen vermietet werden, wird sich zeigen. Wenn nicht überhaupt Wohnadressen fingiert werden. Dies sind Fragen, die sich im Übrigen auch die Fachleute stellen.

„Im Grundsatz ist das Gesetz ein Fortschritt“, sagt Albrecht Stadler, der zustän­dige Abteilungsleiter des Ordnungsamts. „Es regelt einen Bereich, der dringend der Regelung bedarf.“ So unterliegen künftig alle ­Betriebsformen im Rotlichtgewerbe der Kontrolle. Auch Terminwohnungen, bei denen eine oder mehrere Einheiten zusammengefasst zu Sexdienstleistungen genutzt werden und die einen großen Teil des Angebots ausmachen. „Da hatten wir bisher keine Handhabe“, sagt Stadler. „Jetzt dürfen wir dort auch durchsuchen.“ Diese Neuerung ­findet auch Bordellbetreiber Heer gut. Damit liege der Fokus nicht mehr nur auf der überschaubaren Zahl von Laufhäusern im Leonhardsviertel, die als gewerbliche Zimmervermieter bereits kontrolliert werden.

Im Detail ist die Sache kompliziert

Im Detail ist die Sache kompliziert. Noch am einfachsten ist die künftig allen Prostituierten vorgeschriebene Gesundheitsberatung. „Schon bei der Anmeldung wird’s aber pikant“, sagt Martin Priwitzer vom städtischen Gesundheitsamt. So heißt es in dem Gesetzestext, die Anmeldung werde versagt, „wenn Anhaltespunkte vorliegen, dass die Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll“. Aber wie stellen die Mitarbeiter der Stadt das fest?

Der Stuttgarter Verein „Sisters – für den Ausstieg aus der Prostitution“ hat das Gesetz in einem Positionspapier interpretiert. Dort heißt es, die Anmeldung richte sich „an den Kompetenzen einer freiwilligen, selbstständigen und eigenverantwortlich handelnden Prostituierten“ aus. Von dieser sei zu erwarten, dass sie die Anreise selbst organisiere, den Ort ihrer Tätigkeit selbst wähle und die Anmeldung sprachlich bewältigen könne.

Die zuständigen Ämter stehen vor einer schwierigen Aufgabe. Das beginnt bei der Kontrolle der nun per Gesetz festgeschriebenen Kondompflicht beim käuflichen Sex. Soviel immerhin steht fest: „Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Kondome ausliegen“, sagt Stadler. Was ihm eher Kopfzerbrechen bereitet, ist eine Ausnahmeregelung, die das Gesetz für einen heute eher raren Typus von Prostituierten vorsieht: die alleine auf eigene Rechnung in ihrer Wohnung tätige Hure. Die darf weiter wie bisher ihrem Geschäft nachgehen, ohne Trennung von Arbeit und Wohnen. Die Experten fürchten, dass das Gesetz hier ein Schlupfloch bietet. „Wenn eine Frau sagt, sie sei alleine tätig, müssen wir das nachweisen“, sagt Stadler. „Diesen Nachweis hätten wir uns gerne erspart.“ Deshalb warte man „händeringend, dass die Landesregelungen kommen“, sagt der Abteilungsleiter. „Wir bewegen uns noch im Vagen“, stellt Martin Priwitzer vom Gesundheitsamt fest.

Aber es sieht so aus, dass die Richtlinien des Landes erst im Laufe des Juni oder sogar erst im Juli vorliegen werden. Da tritt das Gesetz aber in Kraft, mit einer Übergangszeit von einem halben Jahr. Die Stadtverwaltung wird für die notwendigen Entscheidungen und Vorbereitungen noch Monate benötigen. „Wir brauchen diese Übergangsfrist“, das ist für Stadler keine Frage.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 1496664110
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

Benutzeravatar
friederike
Goldstück
Goldstück
Beiträge: 2194
Registriert: 07.12.2010, 23:29
Wohnort: Saarlouis
Ich bin: SexarbeiterIn

Re: RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von friederike »

          Bild
fraences hat geschrieben:Der Stuttgarter Verein „Sisters – für den Ausstieg aus der Prostitution“ hat das Gesetz in einem Positionspapier interpretiert. Dort heißt es, die Anmeldung richte sich „an den Kompetenzen einer freiwilligen, selbstständigen und eigenverantwortlich handelnden Prostituierten“ aus. Von dieser sei zu erwarten, dass sie die Anreise selbst organisiere, den Ort ihrer Tätigkeit selbst wähle und die Anmeldung sprachlich bewältigen könne.
Ich konnte das Zitat nicht verifizieren - wie ist das wohl gemeint? Wenden sich die "Sisters" nun gegen die Frauen aus Osteuropa und dem sonstigen Ausland? Soll durch die sprachlichen Hürden, die das ProstSchG aufbaut, diesen Frauen die Tätigkeit in Deutschland unmöglich gemacht werden? Mit anderen Worten, anstatt dass man sich um das enorme Wohlstandsgefälle in der EU kümmert, bemüht man sich, diesen Frauen die Einkommensmöglichkeit abzuschneiden?

Im übrigen zeigt der Bericht der Stuttgarter Nachrichten zum einen, welche kontraproduktiven Elemente und auch schlichte Kunstfehler dieses Gesetzesmachwerk enthält. Zum anderen wird die psychopathologische Untersuchungswut gerade der Behörden in BW bloßgestellt, denen es einfach um Wühlmöglichkeiten geht - eine Abart der bekannten seelischen Krankheit des Reinlichkeitswahns.

Klar, dass ein Großpuffinvestor wie dieser John Heer den kleinen Wohnungspuffs gerne den Garaus machen möchte ...

Wie zu erwarten, ist das ProstSchG von Tag 1 an ein chaotisches Desaster, vergleichbar der Präsidentschaft des Donald Trump, dem die Autoren dieses Gesetzes Marcus Weinberg MdB (CDU), Sylvia Pantel MdB (CDU) und Hans-Peter Uhl MdB (CSU) geistig nahestehen.

Ich habe Weinberg angeschrieben und ihm das erklärt - ich bin gespannt auf seine Antwort.

Boris Büche
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 693
Registriert: 20.12.2014, 13:53
Wohnort: Berlin
Ich bin: Keine Angabe

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von Boris Büche »

@Sisters:
Immerhin gestehen sie die Möglichkeit der Freiwiligkeit ein. War bisher nicht so.

"Klar, dass ein Großpuffinvestor wie dieser John Heer den kleinen Wohnungspuffs gerne den Garaus machen möchte ... "

Mag sein - steht aber nicht da. Die Zitate von Hern Heer finde ich passend, sie betreffen alle Arbeitsstätten.

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7440
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von fraences »

Prostituierten-Schutzgesetz: Hilfsangebote per Smartphone

Vom 1. Juli an gilt ein neues Schutzgesetz, das nicht nur Bordelle und ihre Betreiber stärker kontrolliert. An der geplanten Umsetzung gibt es Kritik.
Jens schmitz |

Wenige Wochen vor Inkrafttreten des bundesweiten Prostituiertenschutzgesetzes biegt die Landesregierung auf die Zielgerade ein: Dem ­Sozialministerium zufolge sind die Pläne zur Umsetzung in ­Baden-Württemberg fertig. Am ­20. Juni könnte das Kabinett diese beraten. Der Entwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, doch „wir sind optimistisch“, erklärte Ministeriumssprecher Markus Jox auf Anfrage dieser Zeitung. Ein Runder Tisch zum Thema soll sich später ebenfalls konstituieren.

Umsetzung Ländersache

Vom 1. Juli an gilt in Deutschland ein neues Prostituiertenschutzgesetz. Bordelle und Betreiber werden stärker kontrolliert. Neben einer Kondompflicht bei gewerblichem Sex schreibt es für Prostituierte eine behördliche Anmeldung, eine Gesundheitsberatung und eine vom Arbeitsbereich getrennte Wohnung vor. Wie diese Auflagen umgesetzt werden sollen, ist Ländersache.

Vor Abschluss der Beratungen will man sich im Sozialministerium nicht in die Karten schauen lassen. Wohin die Pläne gehen, lässt sich teilweise aber einer bisher unveröffentlichten Antwort an den Landtag entnehmen, die dieser Zeitung vorliegt.

Die neuen Aufgaben sollen den unteren Verwaltungsbehörden zufallen, heißt es darin. Mit ­Zulassung und Gesundheitsberatung der betroffenen Frauen könnten in Zukunft die Ordnungs- und Gesundheitsämter in Städten und Landkreisen betraut sein. Zusammen mit den vom Land geförderten Fachberatungsstellen erarbeitet das Ministerium entsprechende Leitfäden. Geplant ist außerdem eine Smartphone-Anwendung, die Prostituierten Hilfsangebote bekannt machen soll.

Der Landtag hatte die Regierung Anfang Mai auf SPD-Initiative hin ersucht, über ihre Umsetzungspläne für das Gesetz zu berichten. Die Antwort mit Datum von 30. Mai blieb noch vergleichsweise vage. Die Anmeldepflicht für Prostituierte soll dazu dienen, Opfer von Verbrechen und Zwangslagen zu erkennen. Welchen Schulungsbedarf das voraussetzt, konnte das Sozialministerium noch nicht sagen. Die Höhe des Beratungsbedarfs könne noch nicht beziffert werden, über Kosten seien noch keine Angaben möglich.

Kritiker machen sich auch so schon Sorgen. „Thema verfehlt“, urteilt die Stuttgarter Sozialarbeiterin Sabine Constabel über die Idee, das Anmeldeverfahren bei Verwaltungsbehörden anzusiedeln. Constabel gehört zum ­Vorstand des Stuttgarter Vereins „Sisters – für den Ausstieg aus der Prostitution“; sie hat im Bundestagsverfahren als Sachverständige mitgewirkt. „Es geht ja in diesem Ausschnitt des Prostituiertenschutzgesetzes um das Erkennen von Menschenhandel“, sagt sie, „und da gehört die Polizei rein.“

Mehr als 90 Prozent der ­Prostituierten seien Frauen aus den armen Ländern Europas, ­viele der deutschen Sprache nicht mächtig. Nur die Polizei könne vor der Registrierung Fahn­dungslisten durchgehen, frühere ­Auffälligkeiten feststellen und auch die Begleitung der Antragstellerinnen überprüfen. „Wenn man einen Kriterienkatalog erstellt, dann doch bitte mit den Profis!“

Die Landtagsabgeordnete Sabine Wölfle, auf die der Antrag an die Regierung zurückgeht, ist mit dem Feedback ebenfalls unzufrieden. „Es darf kein niederschwelliges Angebot sein“, sagt die Sozialdemokratin. Auch sie befürwortet eine Überprüfung durch die Polizei. Die Emmendinger Abgeordnete ist auch deshalb enttäuscht, weil das Schreiben von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) kaum erkennen lässt, dass man über das Notwendige hinausgehen will. „Das Land hat in der Ausführung Spielräume, und es ist aus den Antworten nicht zu erkennen, dass man irgendwie mal einen eigenen Gedanken entwickelt hat, wie man damit umgeht“, sagt Wölfle. „Ich habe das Gefühl, da ist kein Problembewusstsein da.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedw ... 60128.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

Boris Büche
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 693
Registriert: 20.12.2014, 13:53
Wohnort: Berlin
Ich bin: Keine Angabe

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von Boris Büche »

„Wenn man einen Kriterienkatalog erstellt, dann doch bitte mit den Profis!“

sagt Sabine Constabel - denkt aber nicht an einen Runden Tisch.
Keine Einbindung von aktiven SW = unprofessionell.

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Kasharius »

@Boris Büche

:023

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
fraences
Admina
Admina
Beiträge: 7440
Registriert: 07.09.2009, 04:52
Wohnort: Frankfurt a. Main Hessen
Ich bin: Keine Angabe

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von fraences »

KREIS HERFORD
Kreis kontrolliert Rotlichtszene


Mit dem Start des neuen Prostitutionsgesetzes am 1. Juli muss der Kreis Herford die Szene ordnungsbehördlich prüfen

Jobst Lüdeking

Kreis Herford. Es ist nicht gerade ein Titel, über den sich die Kommunalpolitiker im Kreis Herford freuen können. Mit rund 30 Bordellen und bordellähnlichen Betrieben sowie rund 300 Prostituierten besitzt das Wittekindsland eine der höchsten Rotlich-Dichten Deutschlands - so zumindest frühere Angaben der Polizei.

Mit dem Start des neuen Prostitutionsgesetzes am 1. Juli ist der Kreis Herford für die ordnungsbehördliche Überprüfung der Szene zuständig. Angesichts der Zahl keine leichte Aufgabe.

Daten und Baupläne angefordert

Wie Paul Bischof, Leitender Kreisdirektor, erklärt, setzt die Verwaltung auf Kooperation. "Wir haben zunächst die formalen Daten der Betriebe und auch deren Baupläne angefordert", skizziert Bischof das Vorgehen. Er steht unter anderem den Bereichen Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung vor.

Für die Beamten beim Kreis könne dabei schon die Rückläuferquote und die Vollständigkeit der Angaben ein erster Hinweis darauf sein, wo sie bei den anstehenden Vor-Ort-Kontrollen mit Problemen rechnen können. "Beim größten Teil der Betriebe rechnen wir aber mit keinerlei Problemen", so Paul Bischof weiter. Bei vielleicht fünf könne es zu Schwierigkeiten kommen.

Beamte kontrollieren Einrichtungen

Die Häuser und Einrichtungen müssen von den Beamten unter die Lupe genommen werden. In einem ersten Schritt werden sich die Kontrolleure anmelden. Darüber hinaus müssen die Zahl der dort arbeitenden Frauen aber auch geplante Veranstaltungen an den Kreis gemeldet werden - geschieht dies nicht, gilt das als Verstoß, der auch sanktioniert wird.

Vier Beamte aus den Bereichen Ordnung und auch aus dem Bereich Gesundheit sollen die Etablissements und auch Apartments unter die Lupe nehmen.

Bei Bedarf könnten die Kräfte durch Polizei und Zoll aufgestockt werden. Zeitgleich kündigt Bischof an, dass man bei Betrieben, die sich "unkooperativ" zeigen, auch mit einer weitaus höheren Zahl von Kontrolleuren erscheinen könne. Dazu habe es eine Abmachung mit den anderen Kreisen gegeben. Die Kontrollen ermöglichen nun auch Schätzungen, wie viel Geld mit der Prostitution im Kreisgebiet umgesetzt wird. Heute wird das Konzept im Kreisausschuss vorgestellt.

Neue Regeln für Rotlicht

Für Prostituierte gilt mit dem neuen Prostitutionsgesetz ab dem 1. Juli eine amtliche Anmeldepflicht. Der Kreis Herford arbeitet hier mit anderen Kreisen und der Stadt Bielefeld zusammen. Dort entsteht eine zentrale Anmeldestelle mit 3,5 Mitarbeitern. Sie beraten die Frauen – etwa dann, wenn sie aus dem Milieu aussteigen wollen.
Nur Personen, die eine Anmeldebescheinung haben, dürfen der Prostitution nachgehen.
Herford schafft eine halbe Stelle.
Aber auch die Betreiber von Bordellen, Rotlicht-Wohnmobilen oder Escort-Vermittlungen benötigen ab dem 1. Juli eine Genehmigung. Darüber hinaus müssen sie Veranstaltungen in ihren Räume beim Kreis anmelden.
Personen, die bereits der Prostitution nachgehen, haben bis zum Ende des Jahres Zeit, sich anzumelden.

http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/he ... szene.html
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

*****
Fakten und Infos über Prostitution

Benutzeravatar
Melanie_NRW
PlatinStern
PlatinStern
Beiträge: 825
Registriert: 16.06.2011, 21:03
Wohnort: Bielefeld
Ich bin: Keine Angabe

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von Melanie_NRW »

Thüringen - Antragsformulare für Betreiber sind online

https://thformular.thueringen.de/index. ... hutzgesetz
Ein Freund meinte, ich hätte Wahnvorstellungen. Da wäre ich fast von meinem Einhorn gefallen!

*****
Fakten und Infos über Sexarbeit

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Kasharius »

@Melanie

lieben Dank und ein schönes WE.

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
floggy
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 385
Registriert: 15.09.2013, 19:28
Wohnort: 85716 Unterschleissheim
Ich bin: KundIn

Beitrag von floggy »

# Anmeldeverfahren bei Verwaltungsbehörden
„Thema verfehlt“ „Es geht ja in diesem Ausschnitt des Prostituiertenschutzgesetzes um das Erkennen von Menschenhandel und da gehört die Polizei rein.“
Ja, tatsächlich Frau Constabel? Dann lesen Sie doch bitte mal die SZ vom 16.06.2015. Da hat sich die Münchener Polizei mehr durch politisch motivierte Arbeit als durch analytische Arbeit hervorgetan. Ich, als Staatsbürger, mußte 2 1/2 Jahre darauf warten, und das über eine Zeit hinweg, in der die Phalanx aus Moralisten* und Polizei-Feministen* und Abolitionisten* ihren Höhepunkt erreichte, endlich die Wahrheit zu erfahren. Wollte jemand verstehen, warum ich nur noch glaube was ich selbst gesehen und erlebt habe, dann wegen dieses Vorfalls.
# Wer glaubt mit dem 01.07.2017 sei nun alles gelaufen, schlimmer könne es nicht kommen, der irrt leider gewaltig: Die Münchener Polizei stellt schon seit Jahren Belehrungen auf DIN A4 Blatt aus (Vorläufer des Hurenpasses) und nimmt erkennungsdienstliche Registrierung vor (wenn man nicht Mangels Rechtsgrundlage widerspricht). Das wollen die sich nicht vermiesen lassen. Aber schlimmer noch: Münchener Bordellbetreiber* und nicht wenige Sexdienstleistende in München befürworten die Wiedereinführung der Gesundheitsuntersuchungen. In München hat der Escort meines Erachtens keine Chance sich anzumelden, weil bis auf zwölf Hotels alle Hotels in München im Sperrbezirk liegen (Hotelbesuch) und die Wohnungen der Kunden ebenfalls (Hausbesuch). Das werden andere Städte womöglich nachmachen wollen. Ich will diesen Zeitgenossen* hier kein Forum bieten, aber sagt mir bitte doch, was die Sex Workers Right's Movement dagegen tun kann? Mit dem 01.07.2017 werden Bordelle für Aktivisten* unbetretbar. Wie soll hier Basisarbeit für die Sex Workers Right's Movement gemacht werden? Wie erklären, was die einen wollen und warum die anderen das nicht gut finden? Da tut sich eine Zwei(-Drei)-Klassen-Prostitution auf.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mue ... -1.2522071
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 55cd0.html
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

Benutzeravatar
floggy
verifizierte UserIn
verifizierte UserIn
Beiträge: 385
Registriert: 15.09.2013, 19:28
Wohnort: 85716 Unterschleissheim
Ich bin: KundIn

Beitrag von floggy »

Sorry, Sex Workers' Rights Movement schreibt sich so und nicht wie oben falsch angegeben. Ist mir irgendwie wichtig. Wollte die falsche Schreibweise ändern, geht aber jetzt nicht mehr.
Bei dieser Gelegenheit, Spontanidee: Könnte ich die Domina in Red, die in einem Gespräch mit mir in München so vehement die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung verteidigt hat, hier her einladen um ihre Argumente zu hören und um uns mit ihr auseinander zu setzen? Die wesentliche und womöglich nachhaltige Meinungsbildung über die Belange einer Tätigkeit bzw Arbeit bzw eines Berufes findet doch sicherlich, wie sonst auch üblich, im Betrieb statt, dort wo die Betroffenen sich ohne zeitliche und örtliche Hindernisse austauschen können. Dieser Umstand beschäftigt mich derzeit sehr weil er die Handlungsmöglichkeiten von außen doch ziemlich einschränkt, oder? Ganz abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen, die so einen Betrieb umtreiben und mit denen er fertig werden muß. Ganz unverhohlen: Ohne die Betreiber ins Boot (besser: in den Dialog) zu holen wird es künftig nicht mehr gehen.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

Benutzeravatar
Flocke
engagiert
engagiert
Beiträge: 104
Registriert: 01.02.2012, 21:44
Wohnort: NRW
Ich bin: Keine Angabe

Beitrag von Flocke »

Es ist mir wirklich unbegreiflich, wie man als SexworkerIn freiwillig und gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung einfordern kann. Es steht doch schon jetzt jedem und jeder frei, sich regelmäßig eigeniniativ und kostenlos untersuchen zu lassen. Wenn SW selbst eine Zwangsuntersuchung gutheißen, erscheint mir das wie ein Eingeständnis der falschen Tatsache, dass wir eine Risikogruppe seien, die kontrolliert und im Zaum gehalten werden muss. Es fühlt sich ein bisschen so an, als würde das Lamm freiwillig zur Schlachtbank stolzieren. Ok, der Vergleich ist vielleicht ein bisschen krass... Aber wenn ich mir vorstelle, zwangsweise jeden Monat (o. Ä.) die Beine für einen fremden Arzt breitzumachen und mich begutachten zu lassen... bei dem Gedanken schüttelt es mich einfach!

Benutzeravatar
friederike
Goldstück
Goldstück
Beiträge: 2194
Registriert: 07.12.2010, 23:29
Wohnort: Saarlouis
Ich bin: SexarbeiterIn

Beitrag von friederike »

Ich glaube auch nicht, dass diese Information stimmt. Mir ist jedenfalls kein Dokument bekannt, in dem sich Sexarbeiterinnen für eine Zwangsuntersuchung aussprechen. Schon die jährliche Zwangsberatung treibt mir die Zornesröte ins Gesicht!

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Kasharius »

Meine strategischen Überlegungen dazu: Das neue Gesetz sieht verpflichtende Beratungen, aber keine Zwangsuntersuchungen vor. In der neuen Legislaturberiode wird sich der Gesetzgeber zumindest in den nächsten zwei drei Jahren an diese Materie nicht mehr ran wagen; schon um die Wirkungsweise der beschlossenen Regelungen erst ein mal abzuwarten. Kommunen und Städte können nicht so ohne weiteres eigenständig verpflichtende Untersuchungen einführen. Das geht nur durch ein Gesetz. Und da gehen die speziellen Regelungen des ProstSchG erst mal vor. Und weshalb Die Aktivistinnen (welche?) keinen Zugang haben sollen verstehe ich die Behauptung nicht. Das Gesetz bringt genug Probleme mit sich. Da sollte man sich nicht noch zusätzlich von den Hirngespinsten der Abos verrückt machen lassen.

Danke @floggy für Deinen engagierten Beitrag.

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
friederike
Goldstück
Goldstück
Beiträge: 2194
Registriert: 07.12.2010, 23:29
Wohnort: Saarlouis
Ich bin: SexarbeiterIn

RE: Umsetzung des deutschen ProstSchG: Erfahrungen

Beitrag von friederike »

Ein noch wenig beachteter Punkt ist § 9 (2) ProstSchG.

Wenn sich "tatsächliche Anhaltspunkte" auf Zuhälterei ergeben, wird nach § 5 (2) die Anmeldebescheinigung verweigert und es werden die "erforderlichen Maßnahmen zum Schutze der Person" veranlasst. Das ist ein Kernpunkt des ProstSchG und berührt den vordringlichen Gesetzeszweck.

Worin diese Maßnahmen bestehen sollen, bleibt aber vollkommen nebulös. Die Gesetzesbegründung schwafelt etwas von Beratungen und Nichtregierungsorganisationen - möglicherweise sollen die unglücklichen Kolleginnen zwangsweise der SOLWODI oder den Sisters zugeführt werden, eine brutale Strafmaßnahme.

Hier wäre es sinnvoll, wenn man schon ein solches Gesetz macht, diese Maßnahmen so zu beschreiben, dass man damit etwas anfangen kann. Wenn es sich um strafbare Akte handelt, ist die Einschaltung der Strafverfolgungsbehören doch wohl unumgänglich. Wenn nicht, ist keine Handhabe für Zwangsanordnungen zu sehen.

Sinnvoll könnte ein Zeuginnenschutzprogramm sein, das bedrohte Frauen in Sicherheit vor Zuhälterbanden bringt. Das könnte ein sinnvoller Beitrag sein, wenn man es denn ernst meinte mit dem Gesetzeszweck.

Vorbereitet ist in diesem zentralen Punkt der Schutzmaßnahmen bislang nichts, nada, nothing und rien.

Zugegebenermaßen würde ein Zeuginnenschutzprogramm zwar sehr wirksam sein, aber keine Möglichkeiten für die "Nichtregierungsorganisationen" bieten, öffentliche Gelder abzugreifen.

Benutzeravatar
Kasharius
ModeratorIn
ModeratorIn
Beiträge: 4103
Registriert: 08.07.2012, 23:16
Wohnort: Berlin
Ich bin: engagierter Außenstehende(r)

Beitrag von Kasharius »

@Friederike

völlig Richtig. Die Maßnahmen gehören, zumindest als beispielhafte Aufzählung ins Gesetz. Ein aus meiner Sicht klarer Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz den hoffentlich auch das dann angerufene Bundesverfassungsgericht rügen wird.

Kasharius grüßt

Benutzeravatar
friederike
Goldstück
Goldstück
Beiträge: 2194
Registriert: 07.12.2010, 23:29
Wohnort: Saarlouis
Ich bin: SexarbeiterIn

Beitrag von friederike »

Den Bestimmtheitsgrundsatz haben wir ja im Zusammenhang mit dem § 5 (2) ProstSchG schon diskutiert. Die gleiche Lücke entsteht automatisch in § 9.