ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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fraences
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Beitrag von fraences »

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bienemaya hat geschrieben:Wie ist das eigentlich mit selbständigen Escortdamen, bei welcher Kommune müssen sie sich anmelden? Etwa diese, wo die Hauptwohnung sich befindet? Wo der nächste Termin stattfindet bzw. stattfinden soll sicherlich nicht, oder???
So viel wie ich es aus den Medien entnehmen kann, soll ja die Anmeldung bei den Kommunen erfolgen, und das jeden Ortswechsel neu angemeldet werden muss.
Die gläserne Prostitutierte.
Dann wird das mit dem Escort sehr problematisch.

Vielleicht handhaben sie wie bei Alg2 Empfänger Genehmigung des Ortsabwesenheit oder wie bei den Asylbewerber.

Von wegen bundeseinheitliche Regelungen, da wird jede Kommune seine eigene Bestimmungen einführen.

Beim Escort beantrage ich einen 24 Stunden Hotline
oder verklage auf Verdienstausfall
Geschäftschädigung
:017

Das wird alles noch sehr lustig werden....

Wer sich nicht anmeldet, wird ja nicht kriminalisiert, der bekommt nur eine Ordnungswirdrigkeit.

Ob man da nach dem Strafrecht den Staat verklagen kann.

@bienemaya.

Sorry, aber das ganze ist so an die unsere Realität vorbei, das ich es nur noch mit Galgenhumor verarbeiten kann.

Es zeigt, das Regulation des Prostitutionsgewerbe, viel schlimmer ist als ein Verbot.

Nur die Entkriminalisierung ist der einzige richtige Weg. Aber sie wollen uns in die Grauzone halten. so haben sie ihre Befriedigung

Liebe Grüße, fraences
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Doris67
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Beitrag von Doris67 »

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fraences hat geschrieben: Es zeigt, das Regulation des Prostitutionsgewerbe, viel schlimmer ist als ein Verbot.
Ja. Und das ist exakt der Grund, weshalb z.B. der STRASS nicht nur gegen jegliches Verbot sondern auch gegen jegliche Regulierung von Sexarbeit ist. Zumal Regulierung zuehmend als Einstieg ins Verbot benutzt wird (in Deutschland z.B. sehe ich dies ganz klar kommen).
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Nymphe
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Nymphe »

Hallo allerseits,

hier das Eckpunktepapier des neuen "Prostituiertenschutzgesetzes". Edit: auf Wunsch meiner Quelle habe ich das Dokument hier vorerst wieder rausgenommen. Ich lade es sobald als möglich wieder hoch.

Wer von euch die Illusion hatte, dass es im Gegenzug für die geplanten Repressionen wenigstens mehr Rechtssicherheit via Konzessionierung gibt, oder irgendeine der bestehenden Gängeleien aufgehoben wird - tja. Nachträgliche Auflagen sind natürlich kein Problem, und die Landespolizeigesetze und die Sperrgebietsverordnungen werden nochmal extra zementiert.

Aber super, dass dann die Kunden unsere Anmeldungen überprüfen dürfen. Endlich wissen wir, wie auch die zwischen guter und böser Prostitution unterscheiden sollen.

Und das alles selbstverständlich nur zu unserem Schutz.

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.
Zuletzt geändert von Nymphe am 19.08.2014, 19:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Jupiter
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Ich denke der Hintergrund ist die in München und Stuttgart schon gemachte Anmeldepraxis. Da bekommen die dies ausführenden Organe kalte Füße und möchten unbedingt dies mit gesetzlichem Segen weiterführen / ausdehnen.

Ich frage mich, wo der Unterschied zwischen Anmeldung und Registrierung liegen soll. Es ist doch wohl klar, dass die Anmeldungen gespeichert werden, egal was hierzu im Gesetz stehen wird.

Gruß Jupiter
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

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Jupiter hat geschrieben:Ich denke der Hintergrund ist die in München und Stuttgart schon gemachte Anmeldepraxis. Da bekommen die dies ausführenden Organe kalte Füße und möchten unbedingt dies mit gesetzlichem Segen weiterführen / ausdehnen.

Ich frage mich, wo der Unterschied zwischen Anmeldung und Registrierung liegen soll. Es ist doch wohl klar, dass die Anmeldungen gespeichert werden, egal was hierzu im Gesetz stehen wird.

sehe gerade, dass dazu dies im Eckpunktepapier drin steht:

"Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits- und Datenschutzes
der zur Anmeldung Verpflichteten wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung
getragen."

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Beitrag von Lycisca »

 
fraences hat geschrieben:      Wer sich nicht anmeldet, wird ja nicht kriminalisiert, der bekommt nur eine Ordnungswirdrigkeit.
[...] Es zeigt, das Regulation des Prostitutionsgewerbe, viel schlimmer ist als ein Verbot.
Jede Bestrafung ist bereits eine Kriminalisierung. Die Ordnungswidrigkeit macht die Bestrafung nur leichter - da niederschwellig und somit ohne den Rechtsschutz in gerichtlichen Strafverfahren. Wenn dann in D wiederholte Ordnungswidrigkeit nach dem Strafgesetzbuch bestraft wird, ist bereits der Rechtsschutz (Beweislage) derart ausgehöhlt, dass auch das gerichtliche Strafverfahren zur Farce wird.

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Beitrag von fraences »

@Lycisca
Ich hab mich unverständlich ausgedrückt, der Satz stammt von Herr Sönke Rix (SPD) : "Wer sich nicht anmeldet, wird ja nicht kriminalisiert, der bekommt nur eine Ordnungswidrigkeit."

Klar ist das eine Kriminalisierung.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Dem normalen SW-Kunden wird es vollkommen egal sein, ob sie sich angemeldet hat (sofern er über das Verfahren überhaupt Kenntnis hat.)
Die beabsichtigte Regelungen, auch diese auch einem Kunden vorzuweisen soll m.E. eine Kontrolle über Scheinfreier ermöglichen.

Gruß Jupiter
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Beitrag von fraences »

@Jupiter..
ja, so sehe ich das auch, und noch weiter gedacht. Das sie Schwedische Modell LIGHT einführen können. Weil es sonst nicht juristisch durchführbar wäre.

Das wird die nächste Stufe sein , wenn die Kommision in ein paar Wochen zusammen trifft. So meine Einschätzung.
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von fraences »

Die Eckpunkte zur Neuregulierung der ProstituionsSCHUTZgesetz ist nur ein Aufleben der Prostitutionsreglementierung aus dem 19. Jahrhundert:

Die Prostitutionsreglementierung des 19. Jahrhunderts schuf mit dem § 146 des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851und mit dem 1871 geschaffenen § 361 des Strafgesetzbuchs des Deutschen Reichs eine der Polizeiaufsicht unterstellte Gruppe von Frauen. (zitiert aus Kontrollmädchen 2.0 von Dona Carmen)

http://www.donacarmen.de/wp-content/upl ... hen2.0.pdf
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Es ist doch wohl so, dass die Ordnungsbehörden im Bereich Club, Bordelle, Straßenstrich sie ihren Willen durch bestehende Regelungen und Kontrollen schon jetzt durchgesetzt haben. Deshalb ist das hierzu vorgebrachte nur Augenwischerei.

Ein Bereich war bislang nur über die Steuerprüfung des Finanzamts zugänglich: Der Escortservice.
Deswegen werden die Agenturen auch in die Erlaubnispflicht einbezogen und die Anmeldung der SW dient nur dazu, die Datenbank der Ordnungsbehörden um die hier selbständig ohne Agentur tätigen Personen zu vervollständigen. Denn die Agenturen werden zur Anmeldung der zu vermittelnden Damen verpflichtet.

Ich hoffe, dass die hier Betroffenen endlich aufwachen und den BesD tatkräftig unterstützen.
Man muss sich wegen Registrierung / Anmeldung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vorbereiten.

Gruß Jupiter
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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

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Jupiter hat geschrieben:
Ich hoffe, dass die hier Betroffenen endlich aufwachen und den BesD tatkräftig unterstützen.
Man muss sich wegen Registrierung / Anmeldung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vorbereiten.
Die feinen Agenturen werden wohl erst aufwachen, wenn ihnen die Damen ausgehen.. weil sich wohl nur die wenigsten deutschen Frauen gesellschaftlich und beruflich erlauben können, sich einen offiziellen Huren-Ausweis verpassen zu lassen.

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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von blumentopf »

Die feinen Agenturen werden wohl erst aufwachen, wenn ihnen die Damen ausgehen.. weil sich wohl nur die wenigsten deutschen Frauen gesellschaftlich und beruflich erlauben können, sich einen offiziellen Huren-Ausweis verpassen zu lassen.
ja, mich wundert bzw schockiert es auch, dass sich bisher keine agentur zu diesem thema geäußert hat... auch nicht in anderen foren... ich bin ja mal gespannt auf den kongress in berlin, ob da welche anzutreffen sind.

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Das sind ja keine Prostituierten....

(Achtung Ironie...)

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Beitrag von blumentopf »

tja... dann dürfen sich wohl viele agenturen in zukunft "beruflich umorientieren" :BangHead

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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Aoife »

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Jupiter hat geschrieben:Ich denke der Hintergrund ist die in München und Stuttgart schon gemachte Anmeldepraxis. Da bekommen die dies ausführenden Organe kalte Füße und möchten unbedingt dies mit gesetzlichem Segen weiterführen / ausdehnen.
Frage an die Juristen hier:

Wenn ein neues Gesetz notwendig ist um die bisherige Praxis zu legalisieren, so beweist das doch unwiderleglich, dass diese Praxis bisher illegal war - wäre es dann möglich Strafanzeige gegen die diese Handlungsweise bereits ausführenden Beamten zu stellen?

Zunächst spricht das Datenschutzgesetz ja bei Vergehen nur von Ordnungswidrikeiten, wenn die Tat aber mit wirtschaftlichem Interesse, also wie bei den betroffenen Beamten als Teil der bezahlten Arbeitsleistung, ausgeführt wird, dann handelt es sich laut Gesetzestext um eine Straftat.

Liebe Grüße, Aoife
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Jupiter »

Ich bin zwar kein Jurist, erinnere mich aber, dass Kasharius sich mal dahingehend geäußert hat, dass die örtlichen Behörden sich im Rahmen des allgemeinen Polizeirechts zu den Sondermaßnahmen ermächtigt sehen (Rotlichtmilleu / kriminalitätsbelastet, Schutz vor Straftaten).

Ich denke, dass hier vorgegangen wird nach dem Motto, da wird schon niemand klagen (Outing) und wenn, dann ziehen wir die Daumenschrauben etwas an, machen wir denen das Leben schwerer.

Auf jeden Fall braucht es für eine Klage einen langen Atem und finanzielle Unterstützung.

Gruß Jupiter
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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von certik »

Ironiemodus an...

da muss ein gewaltiges Missverständnis vorliegen. Laut Prostitutionsbroschüre der Landeshauptstadt München ist das FREIWILLIG: Zitat
"...Beim Kommisariat K 35 können sich Prostituierte auf freiwilliger Basis unter Angabe ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums/-ort und der Wohnanschrift auch als Prostituierte registrieren lassen. Diese Anmeldung dient in erster Linie der Vereinfachung polizeilicher Kontrollen..."

Wenn die bösen Betreiber SW nur arbeiten lassen, sofern sie sich haben registrieren lassen, dann liegt das doch nicht an der armen Polizei...

Zumindest in München kann niemand behaupten, dass da seitens der Obrigkeit Gesetze gebrochen werden. Und überhaupt "...Absicht der Polizei ist es dabei nicht, die Tätigkeit von Prostituierten zu verhindern, sondern vielmehr für den Schutz dieser Frauen, die leicht Opfer von Gewaltdelikten werden können, und deren Freiern zu sorgen. Aus diesem Grund bietet die Münchner Polizei Prostituierten ein Beratungsgespräch an..."

Also es ist doch wie im neuen Gesetzesentwurf: "...Der Schutz der Prostituierten steht im Vordergrund..."

Ironiemodus aus

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ko**en möchte.

Viele Grüße certik
* bleibt gesund und übersteht die Zeit der Einschränkungen *

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RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Melanie_NRW »

Wir waren heut mal ein bissl aktiv...

Filmbeitrag:
http://www.sat1bayern.de/news/20140821/ ... eudenhaus/


Artikel N-TV

Donnerstag, 21. August 2014
Ausstieg aus der Prostitution
Schwesig besucht Huren-Selbsthilfeprojekt

Frauenministerin Schwesig will das älteste Gewerbe der Welt neu ordnen. Dafür muss sie nicht nur die Vorstellungen von Union und SPD unter einen Hut bringen - sondern bekommt auch von den Prostituierten selbst ordentlich Druck.

Sexarbeiterin Ulrike hat sich in ihr weit geöffnetes Dekolleté ein großes "P" geklebt. "P" wie Prostitution. An der linken Schulter der 36-Jährigen prangt ein schwarzes Dreieck, so wie es die Huren während des Nationssozialismus tragen mussten - ähnlich wie Juden den gelben Stern und Schwule den rosa Winkel. "Keine Zwangsregistrierung sämtlicher Sexarbeiterinnen", steht auf dem Protestplakat.

Lautstark macht eine Handvoll Huren ihrem Ärger über die aktuellen Koalitionspläne zur Neuordnung der Prostitution Luft. "Unsere Anonymität ist unser Schutz", sagte Ulrike. "Ich betreibe kein "Gewerbe", sondern biete Dienstleistungen an." Ortstermin mit Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) bei den Prostituierten-Selbsthilfeprojekten Opera und Kassandra in Nürnberg. Hier suchen Huren, bisweilen auch Stricher, Rat und Hilfe - gleich ob sie aussteigen oder im Milieu weiter arbeiten wollen.

Wer tatsächlich raus will, bekommt Unterstützung bei Umschulung und Sprachunterricht. "Das schwierigste ist dabei die psychosoziale Unterstützung", erklärt Kassandra-Sprecherin Bärbel Allborn. Die betroffenen Frauen müssten sich angesichts ihrer gesellschaftlichen Stigmatisierung "erst einmal wieder bewusst machen, dass sie im Leben viel mehr können, als nur die Beine breit zu machen."

Ein Gewerbe, wie jedes andere

Neben dem Nürnberger Modellprojekt unterstützt der Bund zwei weitere in Freiburg und Berlin mit insgesamt 2,2 Millionen Euro einschließlich wissenschaftlicher Begleitung. Ende 2014 sollen die Erfahrungen ausgewertet werden. Die Koalition will bis 2016 das älteste Gewerbe der Welt in Deutschland neu ordnen. Schwesig bereitet dazu ein Prostituiertenschutzgesetz vor, bei dem der Schutz der Frauen vor Gewalt und Ausbeutung, aber auch Hilfen beim Ausstieg obenan stehen sollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) plant zudem Änderungen im Strafrecht - zum besseren Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution.

Das Eckpunktepapier von Schwesig sieht unter anderem vor, dass Prostituierte ihre Arbeit in den Kommunen künftig an- und abmelden müssen. Auf der Basis dieses "Nachweisdokumentes" sollen sich dann Huren und Bordell-Betreiber auf eine Art Arbeitsvertrag einigen. Bei Kontrollen durch Behörden ist dieses "Rechtsverhältnis" vorzuzeigen. So sollen die Frauen vor allem vor Ausbeutung und Wuchermieten durch den Betreiber der Prostitutionsstätte geschützt werden. Schwesig sagt: "Wir wollen dieses Gewerbe so behandeln wie jedes andere auch. Das kann kein rechtsfreier Raum bleiben."

"I love my job."

Doch einige Hurengruppen, wie etwa "Dona Carmen" (Frankfurt/Main), sehen die An- und Abmeldepflicht als "Zwangsregistrierung". Das "Nachweisdokument" bezeichnen sie als "Prostituiertenausweis". Sie sehen die Pläne der Koalition im krassen Widerspruch zum Grundrecht auf freie Berufsausübung und auch zum EU-Recht, dass die "Verarbeitung personenbezogener Daten über das Sexualleben" verbiete, heißt es auf einem Flugblatt der Sexarbeiterinnen mit der Überschrift "I love my job."

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Bordell, Fabrik, Haushalt
Moderne Sklaven erwirtschaften Milliarden
Die angestrebte Neuordnung der Gesetze geht auf einen Vorstoß der Union bei den Koalitionsverhandlungen zurück. Auch Schwesig räumt ein, dass das 2002 verabschiedete rot-grüne Prostitutionsgesetz dringenden Nachbesserungsbedarf hat. Eine 2007 von Ursula von der Leyen (CDU) - damals noch Familienministerin - vorgelegte Evaluierung des Gesetzes versandete in den Bundestagsausschüssen. In der voerletzten Wahlperiode (2005 bis 2009) griff die damalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) das Thema nicht auf.

Schwesig muss bei dem Vorhaben nicht nur die unterschiedlichen Vorstellungen der Fachpolitiker von Union und SPD unter einen Hut bringen. Auch Hurenverbände, Hilfsorganisationen wie Vertreter des Gewerbes "Sexuelle und erotische Dienstleistungen" liegen mit ihren Ansichten häufig ebenso völlig konträr auseinander. Dies zeigte nicht nur eine Anhörung im Ministerium, sondern auch die zum Teil hitzigen Debatten unter den Huren während des Schwesig-Besuches in Nürnberg.






http://www.n-tv.de/panorama/Schwesig-be ... 65296.html

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Re: RE: ProstG: Deutsches Prostitutionsgesetz

Beitrag von Aoife »

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Jupiter hat geschrieben:Ich bin zwar kein Jurist, erinnere mich aber, dass Kasharius sich mal dahingehend geäußert hat, dass die örtlichen Behörden sich im Rahmen des allgemeinen Polizeirechts zu den Sondermaßnahmen ermächtigt sehen
Absolut - so *war* das, bevor der sogenannte Gesetzgeber mit seinem neuen Gesetzentwurf klargestellt hat dass er selbst davon ausgeht dass dieser Punkt noch nicht geregelt ist.

Was bisher langwierige Klagen wegen angeblich unklarer Gesetzeslage erfordert hätte ist jetzt (bis zum eventuellen Inkrafttreten des neuen Gesetzes) eine durch Bundesgesetz definierte Straftat, deren Verfolgung keine Klageerhebung durch die Betroffenen, sondern nur eine einfache Anzeige erfordert.

Wie sehen das unsere Juristen hier?

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