Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
17. Legislaturperiode
Alle gefundenen Stellen zu Sexualität und Sexarbeit:
III. SOZIALER FORTSCHRITT Durch Zusammenhalt und Solidarität
1. Ehe, Familie und Kinder
Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Unser Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern. Dazu werden wir den Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickeln. Wir wollen zusammen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Medienkompetenz vermitteln und Risiken für sie minimieren.
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Das Hilfesystem im Bereich Gewalt gegen Frauen soll im Bereich der Bundeszu ständigkeit weiter gestützt werden. Dazu gehören auch die Einrichtung einer
bundesweiten Notrufnummer und ein Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur.
[Bundesweite Notrufnummer für Sexarbeiter immer noch nicht geplant. Anm.]
2. Judendliche
Sexualstrafrecht
CDU, CSU und FDP haben 1994 den strafrechtlichen Jugendschutz grundlegend neu geregelt. Wir wollen an den differenzierten Schutz für Kinder und Jugendliche unter Beachtung der neueren europarechtlichen Vorgaben wieder anknüpfen. Änderungen im Strafrecht, die nach europäischem Recht nicht geboten sind, werden wir rückgängig machen. Entsprechend lehnen wir aktuelle Überlegungen zu weitergehenden europäischen Vorgaben ab. [S. 64]
10. Religion, Geschichte und Kultur, Sport
Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für
homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.
[Die
Entschädigung von Opfern der Sexarbeiter und sog. Asozialen in Krieg und KZ sind immer noch nicht in der Diskussion. Anm.]
IV. Freiheit und Sicherheit
4. Rechtspolitik
Bekämpfung von Menschenhandels und Zwangsverheiratung [S. 103]
Wir wollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung verbessern. ...
Im Kampf gegen Zwangsehen werden wir einen eigen ständigen
Straftatbestand für Zwangsheirat einführen.
Die zivil- und aufenthalts rechtlichen Nachteile aus solchen Straftaten werden wir unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes beseitigen (insbesondere Rückkehrrecht) und die
Beratungs-, Betreuungs- und Schutzangebote verbessern.
Transsexuellenrecht S. 104
Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
V. SICHERER FRIEDEN
6. Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern
Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder
sexueller Orientierung.
[sexuelle Berufswahl fällt da leider wohl nicht drunter. Anm.]
Insbesondere Menschenhandel, Kinderarbeit, der Einsatz von Kindersoldaten,
Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Praktiken wie Genitalverstümmelung müssen geächtet und international verboten werden. [S. 118]
Download z.B. hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/koaliti ... z_gelb.pdf
(128 Seiten, Entwurf)
Was sollte noch hervorgehoben werden?
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