Artikel von Stephanie Klee
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Aoife
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Artikel von Stephanie Klee
Wo liegt die Zukunft der Branche?
Veröffentlicht am 20. Juni 2013 von bizeitung
Liebe BIZ-Leserinnen, Leser und Freunde der prostitutiven Sexualität,
wir leben in stürmischen Zeiten: Die Prostitutionsbranche hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Der Trend geht eher zu größeren als kleineren Bordellen. Betriebe, die dem allgemeinen Bedürfnis in der Gesellschaft nach Wellness und Spaß folgen. ...
Quelle: http://bizeitung.wordpress.com/2013/06/ ... r-branche/
Danke an Stephanie für die interessanten Gedanken und danke an Adultus-IT für den Hinweis!
Liebe Grüße, Aoife
Veröffentlicht am 20. Juni 2013 von bizeitung
Liebe BIZ-Leserinnen, Leser und Freunde der prostitutiven Sexualität,
wir leben in stürmischen Zeiten: Die Prostitutionsbranche hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Der Trend geht eher zu größeren als kleineren Bordellen. Betriebe, die dem allgemeinen Bedürfnis in der Gesellschaft nach Wellness und Spaß folgen. ...
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Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
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La Marfa
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RE: Artikel von Stephanie Klee
Ich habe ein Problem mit dem Gedankenansatz des "Menschenrechts auf Sexualität", sofern dieses "Recht" mehr umfasst als das Recht, Sexuallität mit sich selber zu haben.
Schlimmstenfalls kann ansonsten das zu einer Waffe gegen mich und uns als Sexworkerinnen führen, dass wir jedweden Kunden zu bedienen haben, der auch immer sich mich als Sexualobjekt aussucht, letztendlich als Waffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer jeden Frau.
Das darf keinesfalls wahr werden und kann keinesfalls wahr sein, denn ich bestimme als NichtSexworkerin ebenso wie als Sexworkerin gefälligst selber, wen ich ablehne.
Und so läuft, wenn jemand mal theoretisch zuende gedacht für gar keine von uns Sexworkerinnen ein akzeptabler Kunde ist, das "Menschenrecht auf Sexualität" ins Leere, solange Frauen außerhalb des Sexwork und wir Sexworkerinnen ein Recht auf sebstbestimmte Sexualität haben.
La Marfa
Schlimmstenfalls kann ansonsten das zu einer Waffe gegen mich und uns als Sexworkerinnen führen, dass wir jedweden Kunden zu bedienen haben, der auch immer sich mich als Sexualobjekt aussucht, letztendlich als Waffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer jeden Frau.
Das darf keinesfalls wahr werden und kann keinesfalls wahr sein, denn ich bestimme als NichtSexworkerin ebenso wie als Sexworkerin gefälligst selber, wen ich ablehne.
Und so läuft, wenn jemand mal theoretisch zuende gedacht für gar keine von uns Sexworkerinnen ein akzeptabler Kunde ist, das "Menschenrecht auf Sexualität" ins Leere, solange Frauen außerhalb des Sexwork und wir Sexworkerinnen ein Recht auf sebstbestimmte Sexualität haben.
La Marfa
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Aoife
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Re: RE: Artikel von Stephanie Klee

Eigentlich müsste diese Befürchtung unberechtigt sein, da Menschenrechte die Rechte des Menschen gegen den Staat sind.La Marfa hat geschrieben:Schlimmstenfalls kann ansonsten das zu einer Waffe gegen mich und uns als Sexworkerinnen führen, dass wir jedweden Kunden zu bedienen haben, der auch immer sich mich als Sexualobjekt aussucht, letztendlich als Waffe gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer jeden Frau.
Da allerdings Staaten schon seit längerem auf den Dreh gekommen sind sich selbst als Repräsentanten der Menschenrechte auszugeben und über die die Schutzbehauptung sie müssten die Einhaltung der Menschenrechte durch die Bürger erzwingen argumentieren sie hätten ein Recht darauf Menschenrechte einzuschränken könnte doch etwas daran sein.
Hier jedoch *wäre* das klare Denken der Bürger gefordert, eine berechtigte Forderung nicht aufzustellen weil sie mit Falschbehauptungen gegen uns verdreht werden könnte ist IMHO der falsche Weg.
Menschenrecht auf Sexualität heißt ausschließlich dass der Staat nichts tun darf was das unterdrücken würde - keinesfalls gibt das dem Staat irgendein Recht ein Individuum dazu zu zwingen einem anderen Individuum dieses Bedürfnis zu erfüllen.
Liebe Grüße, Aoife
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La Marfa
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RE: Artikel von Stephanie Klee
Ich hatte weniger im Kopf, dass wir von Staats wegen verpflichtet werden könnten.
Vielmehr ist mir unlieb, wie Individuen so ein Recht vor sich hertragen und gegen unsereins resp. unsere Ablehnung ins Feld führen mögen als zusätzliche Beeinflussung und oder Einschüchterung zu allen jetzt schon existierenden Beeinflussungs- und Einschüchterungsversuchen.
Und selbst ein Menschenrecht auf Sexualität begründet doch nicht automatisch ein Recht auf bezahlte Sexualität und Sexwork, oder?
La Marfa
Vielmehr ist mir unlieb, wie Individuen so ein Recht vor sich hertragen und gegen unsereins resp. unsere Ablehnung ins Feld führen mögen als zusätzliche Beeinflussung und oder Einschüchterung zu allen jetzt schon existierenden Beeinflussungs- und Einschüchterungsversuchen.
Und selbst ein Menschenrecht auf Sexualität begründet doch nicht automatisch ein Recht auf bezahlte Sexualität und Sexwork, oder?
La Marfa
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Aoife
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Re: RE: Artikel von Stephanie Klee

Absolut, und gerade hier ist der Irrtum: Niemand kann ein Menschenrecht gegen uns ins Feld führen, weil wir nicht der Staat sind - gegen diesen ausschließlich sind Menschenrechte gerichtet.La Marfa hat geschrieben:Vielmehr ist mir unlieb, wie Individuen so ein Recht vor sich hertragen und gegen unsereins resp. unsere Ablehnung ins Feld führen mögen ...
Allerdings ist diese Tatsache zugegebenermaßen propagandistisch stark verschleiert worden.
Liebe Grüße, Aoife
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Tilopa
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RE: Artikel von Stephanie Klee
Mit dem "Menschenrecht auf Sexualität" ist gemeint, dass die Bedingungen einer sexuellen Beziehung frei zwischen Individuen ausgehandelt werden dürfen (und bigotte Sittenwächter und Gouvernanten kein Recht haben, sich da einzumischen und willkürliche Verbote zu erteilen). Die Einvernehmlichkeit ist dabei Grundvoraussetzung, ansonsten wäre es Nötigung.
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Aoife
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Richtig Tilopa, trotzdem verstehe ich La Marfa's Bedenken - auch mit dem AGG hat ja der Staat den Schritt gewagt die Erfüllung von Menschenrechten vom Bürger zu verlangen.
Nur denke ich eben dass Begriffe wie "Menschenrechte" völlig sinnentstellt angewandt werden sollte uns nicht davon abhalten sie einzufordern.
Liebe Grüße, Aoife
Nur denke ich eben dass Begriffe wie "Menschenrechte" völlig sinnentstellt angewandt werden sollte uns nicht davon abhalten sie einzufordern.
Liebe Grüße, Aoife
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Tilopa
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RE: Artikel von Stephanie Klee
Achso... Ja, der Kunde, der partout keinen Dienstleister für seine sexuellen Bedürfnisse findet, mag sicherlich in einer bemitleidenswerten Situation sein, aber das ist ja zunächst nicht das individuelle Problem derjenigen, mit denen er erfolglos ins Geschäft zu kommen versucht. Eine rechtliche Verpflichtung, aus Antidiskriminierungsgründen jeden Kunden anzunehmen, gibt es doch noch nicht mal beim Friseur. Dass in ferner Zukunft also mal mittels des AGG die sexuelle Selbstbestimmung von Sexarbeitern ausgehebelt werden könnte, halte ich dann doch für eher ziemlich weit hergeholt - ein derartiges Diskursmuster habe ich auch noch nirgendwo auch nur ansatzweise gesehen.
Eine progressiver Diskurs würde sich wohl zunächst eher der Frage widmen, ob Menschen mit geringem Einkommen möglicherweise zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen könnten, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, sexuelle Dienstleistungen zu kaufen. Außerdem natürlich die schon heute in Ansätzen aufkommende Frage der Sexualassistenz bei pflegebedürftigen Menschen, die gerade nebenan diskutiert wird.
Ich denke aber bei aller Zuversicht, dass da noch einige Zeit vergeht, bis diese Fragen überhaupt sachlich diskutiert werden können. Solange noch krakeelende Prostitutionshasser mitsamt Kriminalisierungsforderungen im Raum sitzen und das nicht sozial geächtet ist, sehe ich da nur geringe Chancen.
Man stelle sich die Debatte um die Homo-Ehe vor, bei der ein signifikanter Teil der Teilnehmer die Homosexualität grundsätzlich verbieten wollte. Das ginge einfach nicht -- aber zumindest in den fortschrittlicheren Ländern ist dieses Unrecht knapp 150 Jahre, nachdem Karl Heinrich Ulrichs auf dem deutschen Juristentag erstmals öffentlich für die Rechte Homosexueller eintrat und dafür niedergebrüllt wurde, ja nun doch weitestgehend überwunden. Ich sehe keinen Grund, warum die Entwicklung bei uns einen grundsätzlich anderen Weg nehmen sollte.
Eine progressiver Diskurs würde sich wohl zunächst eher der Frage widmen, ob Menschen mit geringem Einkommen möglicherweise zusätzliche finanzielle Unterstützung bekommen könnten, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, sexuelle Dienstleistungen zu kaufen. Außerdem natürlich die schon heute in Ansätzen aufkommende Frage der Sexualassistenz bei pflegebedürftigen Menschen, die gerade nebenan diskutiert wird.
Ich denke aber bei aller Zuversicht, dass da noch einige Zeit vergeht, bis diese Fragen überhaupt sachlich diskutiert werden können. Solange noch krakeelende Prostitutionshasser mitsamt Kriminalisierungsforderungen im Raum sitzen und das nicht sozial geächtet ist, sehe ich da nur geringe Chancen.
Man stelle sich die Debatte um die Homo-Ehe vor, bei der ein signifikanter Teil der Teilnehmer die Homosexualität grundsätzlich verbieten wollte. Das ginge einfach nicht -- aber zumindest in den fortschrittlicheren Ländern ist dieses Unrecht knapp 150 Jahre, nachdem Karl Heinrich Ulrichs auf dem deutschen Juristentag erstmals öffentlich für die Rechte Homosexueller eintrat und dafür niedergebrüllt wurde, ja nun doch weitestgehend überwunden. Ich sehe keinen Grund, warum die Entwicklung bei uns einen grundsätzlich anderen Weg nehmen sollte.
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La Marfa
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RE: Artikel von Stephanie Klee
Sehr schön finde ich, wie in einem Parallelpfad http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 707#132707
der Unterschied zwischen Sex als reiner Privatsache und dem Sexgeschäft als nicht-nur-Privatsache dargestellt wird.
Gerade dieser Umstand, dass auch dem Sexgeschäft der höchstprivate Sex zugrunde liegt, der sollte trotz vielleicht irgendwann mal überbordend ausgelegtem und oder angewendetem AGG verhindern, dass wir Prostituierte aus AGG verpflichtet werden können, jedermann zu bedienen, der uns mal gerade "will".
Wenn Sex als Menschenrecht ein Recht gegen den Staat ist, der nicht in verhindernder Weise dazwischen treten darf, dann sehe ich aber im Falle von Menschen, die sich keinen Paysex leisten können, keinerlei Ansatz für eine Verpflichtung des Stattes, helfgend einzugreifen. Denn einerseits ist das Menschenrecht auf Sex wie dargestellt auf den rein privaten Sex gerichtet und andererseits ist der Staat nicht für Arbeitslosigkeit des Individuums verantwortlich, jedenfalls nicht regelmäßig.
(Unabhängig davon sehe ich eine fällige Diskussion darüber, wie gesellschaftlich-moralisch mit den Bedürfnissen von Behinderten umgegangen werden sollte, besonders derer, die sich nicht oder nicht gut selber äußern können.)
Meine Bedenken, allzu sehr und öffentlich auf das Menschenrecht auf Sex abzustellen, rührt aus Erfahrungen, die ich bereits machen musste -> Freier, die in einem anderen Forum öffentlich damit argumentierten um darauf ihre Forderung zu begründen, wir hätten sie zu bedienen zu dem Preis, den sie als angemessen sehen oder sich leisten möchten oder können. Und nur wenige haben dne Mut, sich dagegen zu wehren und nicht jede kann das argumentativ ausbremsen. Leider scheint das eine Grundhaltung der Mehrheit der Freier zu sein.
La Marfa
der Unterschied zwischen Sex als reiner Privatsache und dem Sexgeschäft als nicht-nur-Privatsache dargestellt wird.
Gerade dieser Umstand, dass auch dem Sexgeschäft der höchstprivate Sex zugrunde liegt, der sollte trotz vielleicht irgendwann mal überbordend ausgelegtem und oder angewendetem AGG verhindern, dass wir Prostituierte aus AGG verpflichtet werden können, jedermann zu bedienen, der uns mal gerade "will".
Wenn Sex als Menschenrecht ein Recht gegen den Staat ist, der nicht in verhindernder Weise dazwischen treten darf, dann sehe ich aber im Falle von Menschen, die sich keinen Paysex leisten können, keinerlei Ansatz für eine Verpflichtung des Stattes, helfgend einzugreifen. Denn einerseits ist das Menschenrecht auf Sex wie dargestellt auf den rein privaten Sex gerichtet und andererseits ist der Staat nicht für Arbeitslosigkeit des Individuums verantwortlich, jedenfalls nicht regelmäßig.
(Unabhängig davon sehe ich eine fällige Diskussion darüber, wie gesellschaftlich-moralisch mit den Bedürfnissen von Behinderten umgegangen werden sollte, besonders derer, die sich nicht oder nicht gut selber äußern können.)
Meine Bedenken, allzu sehr und öffentlich auf das Menschenrecht auf Sex abzustellen, rührt aus Erfahrungen, die ich bereits machen musste -> Freier, die in einem anderen Forum öffentlich damit argumentierten um darauf ihre Forderung zu begründen, wir hätten sie zu bedienen zu dem Preis, den sie als angemessen sehen oder sich leisten möchten oder können. Und nur wenige haben dne Mut, sich dagegen zu wehren und nicht jede kann das argumentativ ausbremsen. Leider scheint das eine Grundhaltung der Mehrheit der Freier zu sein.
La Marfa
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Marc of Frankfurt
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Rechte für Sexwork
Dafür ist das AGG nicht zuständig.
"Kontrahierungszwang" so wie bei der Bahn-Beförderung wird es für Sexwork rechlich nicht geben können. Dass Freier so argumentieren können zeugt von Unwissen und liegt an der derzeitigen Situation "Nachfragemarkt" wo sie die stärkere Marktmacht haben.
Wichtig ist dass Gewalt gegen Sexworker http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=803 (Gedenktag 17. Dezember) als Haßtaten hate crime klassifiziert werden wie in London und Liverpool http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 527#132527 und dass Sexwork d.h. die Berufswahl unserer sozio-sexuellen Minderheit als Kriterium ins AGG oder Grundgesetz eingebaut werden.
Matthew-Shepard-Gesetz USA
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11282
AGG in Deutschland
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 049#132049
ProstG
www.sexworker.at/prostg
Wie die Rechtsentwicklung weiter gehen sollte ist von Cheryl Owers, Gründerin NSWP gut beschrieben
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132622#132622
"Kontrahierungszwang" so wie bei der Bahn-Beförderung wird es für Sexwork rechlich nicht geben können. Dass Freier so argumentieren können zeugt von Unwissen und liegt an der derzeitigen Situation "Nachfragemarkt" wo sie die stärkere Marktmacht haben.
Wichtig ist dass Gewalt gegen Sexworker http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=803 (Gedenktag 17. Dezember) als Haßtaten hate crime klassifiziert werden wie in London und Liverpool http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 527#132527 und dass Sexwork d.h. die Berufswahl unserer sozio-sexuellen Minderheit als Kriterium ins AGG oder Grundgesetz eingebaut werden.
Matthew-Shepard-Gesetz USA
http://www.queer.de/detail.php?article_id=11282
AGG in Deutschland
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopi ... 049#132049
ProstG
www.sexworker.at/prostg
Wie die Rechtsentwicklung weiter gehen sollte ist von Cheryl Owers, Gründerin NSWP gut beschrieben
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?p=132622#132622
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La Marfa
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RE: Artikel von Stephanie Klee
Dass sich an einer real derzeit nicht vorliegenden Zuständigkeit weder de lege noch aus der Lesart noch gefühlt etwas ändert, ist aber auch zwingend zu erhalten.
Ich sehe Prostitution dennoch nicht als Nachfragemarkt.Wäre es so, müssten Freier nicht um die Preise und Rechte argumentieren, sondern sie würden diktieren. Ich sehe es rein als verzweifelte Versuche von "Waffenlosen".
Betr. Hassverbrechen:
Soweit ich es weiß, fallen bisher Berufe nicht unter die damit geschützten Gruppen. "Begriff „Hasskriminalität“ beschreibt Straftaten, die vorwiegend aufgrund der Zugehörigkeit der Opfer zu einer durch Hautfarbe, Herkunft oder sexuellen Orientierung bestimmten Gruppe begangen werden"
http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung ... uktion.htm
Und wenn eine angedachte Umformulierung in "vorurteilsmotivierte Übergriffe" http://criminologia.de/2013/04/neuersch ... statistik/ angenommen wird, dürfte es noch schwieriger werden unseren Beruf darunter zu fassen.
La Marfa
Ich sehe Prostitution dennoch nicht als Nachfragemarkt.Wäre es so, müssten Freier nicht um die Preise und Rechte argumentieren, sondern sie würden diktieren. Ich sehe es rein als verzweifelte Versuche von "Waffenlosen".
Betr. Hassverbrechen:
Soweit ich es weiß, fallen bisher Berufe nicht unter die damit geschützten Gruppen. "Begriff „Hasskriminalität“ beschreibt Straftaten, die vorwiegend aufgrund der Zugehörigkeit der Opfer zu einer durch Hautfarbe, Herkunft oder sexuellen Orientierung bestimmten Gruppe begangen werden"
http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung ... uktion.htm
Und wenn eine angedachte Umformulierung in "vorurteilsmotivierte Übergriffe" http://criminologia.de/2013/04/neuersch ... statistik/ angenommen wird, dürfte es noch schwieriger werden unseren Beruf darunter zu fassen.
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Re: RE: Artikel von Stephanie Klee

Absolut, zumindest unter rein menschenrechtlicher Argumentation.La Marfa hat geschrieben:Wenn Sex als Menschenrecht ein Recht gegen den Staat ist, der nicht in verhindernder Weise dazwischen treten darf, dann sehe ich aber im Falle von Menschen, die sich keinen Paysex leisten können, keinerlei Ansatz für eine Verpflichtung des Stattes, helfgend einzugreifen.
Der anderslautende Diskurs, den wir beobachten, ist Teil der staatlichen Strategie die Menschenrechte auszuhebeln:
Zunächst übernimmt man scheinbar Verantwortung, stellt sich in eine Position die es angeblich erfordern würde die Bürger zur Einhaltung der Menschenrechte zu zwingen und damit die Ermächtigung erfordert staatlicherseits in Bereiche einzugreifen, die dem Staat grundsätzlich verschlossen sind.
Auf diese Weise werden natürliche menschliche Beziehungen der Bürger untereinander zerstört und durch juristische, von oben verordnete Beziehungen ersetzt. Der menschliche "Schwachpunkt" an dem diese Manipulation ansetzt ist Idealismus, die Hoffnung real existierende Schwierigkeiten, die es ja absolut gibt, durch eine "bessere", utopische, Regelung abschaffen zu können.
Wenn dann das Wissen dass menschliches Zusammenleben auch anders als staatlich geregelt möglich ist verloren gegangen ist (was aufgrund des mangelnden Geschichtsbewußtseins schon nach Jahren oder Jahrzehnten der Fall sein kann) lehnt der Staat die einst übernommene Verantwortung ab, oft werden angebliche Krisen dazu genutzt ("wir können uns das nicht leisten"), oder auch moralisierende Propaganda, beispielsweise "Sozialschmarotzer".
Die Macht und angebliche "Legitimation" das alles menschenrechtswidrig regeln zu dürfen bleibt aber selbstverständlich beim Staat.
Das einzige Mittel sich diesem Teufelskreis aus erfundenen "Sachzwängen" zu entziehen ist echte Geschichtskenntnis. Nur wenn wir so tun als habe es zu einer Zeit nur Mesopotamien, später nur Ägypten danach nur Rom und ab 1484 nur Europa gegeben können wir glauben dass es schon immer einen Staat gegeben hat und es ohne nicht ginge. Eine mehr flächendeckende Geschichtsschreibung wie beispielsweise JG Frazer's The Golden Bough (auf Deutsch "Der Goldene Zweig") kann uns von diesem deprimierenden Weltbild befreien.
Daher gebe ich dir völlig Recht La Marfa - die Erfüllung sexueller Wünsche ist nicht als Menschenrecht gegen den Staat zu erheben ... was jedoch nicht ausschließt dass der Staat aufgrund anderer Zusammenhänge in die Pflicht genommen werden kann/muss. Beispielsweise entsteht der Begriff "Behinderung" ja erst durch die staatliche Anforderung an die Ausbeutbarkeit der Menschen. Werden hierdurch entstehende Härten nicht zu 100% ausgeglichen, so müßten zumindest "Behinderte" sich fragen, ob sie den Staat überhaupt brauchen
Liebe Grüße, Aoife
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Kasharius
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RE: Artikel von Stephanie Klee
@ Aoife
ja ich frage mich an manchen Tagen, auch als Rechtsanwalt der viele Menschen mit Behinderungen vertritt (KEINE VERDECKTE WERBUNG KASHARIUS!
) wofür wir den Staat brauchen...?
Ansonsten gilt wohl: Die Grund-/Menschenrechte finden dort ihre Grenzen, wo die entsprechenden Rechte der anderen berührt werden.
Der Staat hat hier durch entsprechende Rahmenregelungen auf einen schonenden Ausgleich hinzuwirken.
Er hat selbstbestimmte Sexarbeit zu ermöglichen und soll ausbeuterische Strukturen verhindern.
Ein konstitutives Element selbstbestimmter Sexarbeit ist das Recht, Kunden in jeder Phase (und in der Regel) sanktionslos ablehnen zu dürfen.
@Marc hat Recht: das AGG findet auf Verträge zwischen SW und Kunden keine Anwendung.
was aber ist beispielsweise, wenn behinderte SW in Bordellen anfangen wollten und ihnen dies dort wegen ihrer Behinderung verwehrt wird...?
bin gespannt auf Eure Rückmeldung.
Kasharius grüßt
ja ich frage mich an manchen Tagen, auch als Rechtsanwalt der viele Menschen mit Behinderungen vertritt (KEINE VERDECKTE WERBUNG KASHARIUS!
Ansonsten gilt wohl: Die Grund-/Menschenrechte finden dort ihre Grenzen, wo die entsprechenden Rechte der anderen berührt werden.
Der Staat hat hier durch entsprechende Rahmenregelungen auf einen schonenden Ausgleich hinzuwirken.
Er hat selbstbestimmte Sexarbeit zu ermöglichen und soll ausbeuterische Strukturen verhindern.
Ein konstitutives Element selbstbestimmter Sexarbeit ist das Recht, Kunden in jeder Phase (und in der Regel) sanktionslos ablehnen zu dürfen.
@Marc hat Recht: das AGG findet auf Verträge zwischen SW und Kunden keine Anwendung.
was aber ist beispielsweise, wenn behinderte SW in Bordellen anfangen wollten und ihnen dies dort wegen ihrer Behinderung verwehrt wird...?
bin gespannt auf Eure Rückmeldung.
Kasharius grüßt