Wegen illegaler Prostitution verurteilt
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fraences
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Wegen illegaler Prostitution verurteilt
ULM
Wegen illegaler Prostitution verurteilt
Das Amtsgericht Ulm hat eine 56-Jährige wegen illegaler Prostitution verurteilt. Sie hat über eine Internetseite sexuelle Dienste in einer kleinen Alb-Gemeinde angeboten. Weil in Baden-Württemberg Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35.000 Einwohnern verboten ist, muss sie nun 150 Euro Geldstrafe zahlen.
THOMAS LIERSCH
Am Amtsgericht Ulm ist eine 56-Jährige wegen vorsätzlichen Ausübens illegaler Prostitution zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die geschiedene Frau aus einer kleinen Gemeinde im nördlichen Alb-Donau-Kreis sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anbot. In Baden-Württemberg ist Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern verboten.
Über eine Internetseite, deren Namen keinen Zweifel lässt, dass es dort um die Vermittlung sexueller Kontakte geht, hatte die Frau schon seit Jahren verschiedene sexuelle Dienste angeboten. Das sagte ein als Zeuge geladener Polizist aus. Er hatte auch den Lockvogel gespielt: Per E-Mail vereinbarte er eine Stunde Sex für 80 Euro mit ihr. Als sie sich im Mai vergangenen Jahres mit ihm am vereinbarten Treffpunkt auf einem Parkplatz an einer Autobahn traf, zog der Polizist seinen Ausweis.
In der Verhandlung beteuerte die Angeklagte mehrfach, dass sie nie Geld für Sex verlangt habe. Die mit hochhackigen, schwarzen Schuhen, hellgrauer Jogginghose und schwarzer Kapuzenjacke bekleidete Frau sagte: „Ich bin schwer krank.“ Durchaus redegewandt brachte sie vor: Sie leidet seit sechs Jahren an einem Hirntumor, nimmt starke Medikamente und muss auf vieles verzichten. Wenn sie mal nicht von Kopfschmerzen geplagt werde, dann wolle sie ihr Leben auch genießen: „Ich will einfach meinen Spaß haben.“ Sie zahle schon für zwei Männer, eine Beziehung wolle sie nicht wieder eingehen. Ihr sei wichtig, dass sie die Männer erst kennenlerne, bevor es zum Sex kommt: „Eine Sympathie muss da sein.“ So treffe sie sich zum Beispiel zunächst in einem Café mit den Männern, erst dann fahre sie vielleicht mit ihnen in einen Klub. Wenn die Männer Geld gegeben hätten, dann immer freiwillig.
Den E-Mail-Kontakt zum vermeintlichen Freier, der sich später als Polizist offenbarte, räumte die Angeklagte ein. In Bezug auf die von ihm angebotenen 80 Euro habe sie lediglich erwidert: „Da können wir später drüber reden.“ Im Auto habe der Polizist dann nur „Hallo!“ gesagt und direkt seinen Ausweis aus der Tasche gezogen. Der Polizist schilderte das anders: Das Inserat der Angeklagten habe eindeutig eine Geldzahlung zur Voraussetzung für „sexuelle Dienste in verschiedenen Variationen“ gemacht. Auf seinen Vorschlag, die 80 Euro für eine Stunde zu zahlen, habe sie zurückgeschrieben: „Da fehlt ja wohl noch eine Null.“
Das Internetprofil der Angeklagten war dem Polizisten schon bei früheren Ermittlungen in der selben Gemeinde aufgefallen. Vor zwei Jahren sei er dort nämlich bereits drei anderen Fällen der illegalen Prostitution nachgegangen. Danach hätte sich die Angeklagte aber zunächst ruhig verhalten, berichtete er. Die Polizei habe die Ermittlungen gegen die 56-Jährige nun aufgenommen, nachdem der Anwalt ihres Vermieters einen Hinweis gegeben hätte. Der Anwalt will sie inzwischen in weiteren Fällen illegaler Prostitution anklagen.
Der Verteidiger erklärte in seinem Plädoyer, seine Mandantin habe lediglich versucht, „sich mit Personen gleicher Interessen zu treffen.“ Es gebe Zeugen, die aussagen könnten, dass sie kein Geld für Sex verlange. Außerdem kritisierte der Verteidiger, dass die Polizei einen Lockvogel eingesetzt hatte. Er stellte in Frage, ob es sich um eine vollendete Ordnungswidrigkeit gehandelt hat. Der Richter sagte, dass die Polizei rechtmäßig gehandelt hatte und die Tat mehr als der Versuch der Prostitution gewesen sei.
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_u ... 29,2413993
Wegen illegaler Prostitution verurteilt
Das Amtsgericht Ulm hat eine 56-Jährige wegen illegaler Prostitution verurteilt. Sie hat über eine Internetseite sexuelle Dienste in einer kleinen Alb-Gemeinde angeboten. Weil in Baden-Württemberg Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35.000 Einwohnern verboten ist, muss sie nun 150 Euro Geldstrafe zahlen.
THOMAS LIERSCH
Am Amtsgericht Ulm ist eine 56-Jährige wegen vorsätzlichen Ausübens illegaler Prostitution zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die geschiedene Frau aus einer kleinen Gemeinde im nördlichen Alb-Donau-Kreis sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anbot. In Baden-Württemberg ist Prostitution in Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern verboten.
Über eine Internetseite, deren Namen keinen Zweifel lässt, dass es dort um die Vermittlung sexueller Kontakte geht, hatte die Frau schon seit Jahren verschiedene sexuelle Dienste angeboten. Das sagte ein als Zeuge geladener Polizist aus. Er hatte auch den Lockvogel gespielt: Per E-Mail vereinbarte er eine Stunde Sex für 80 Euro mit ihr. Als sie sich im Mai vergangenen Jahres mit ihm am vereinbarten Treffpunkt auf einem Parkplatz an einer Autobahn traf, zog der Polizist seinen Ausweis.
In der Verhandlung beteuerte die Angeklagte mehrfach, dass sie nie Geld für Sex verlangt habe. Die mit hochhackigen, schwarzen Schuhen, hellgrauer Jogginghose und schwarzer Kapuzenjacke bekleidete Frau sagte: „Ich bin schwer krank.“ Durchaus redegewandt brachte sie vor: Sie leidet seit sechs Jahren an einem Hirntumor, nimmt starke Medikamente und muss auf vieles verzichten. Wenn sie mal nicht von Kopfschmerzen geplagt werde, dann wolle sie ihr Leben auch genießen: „Ich will einfach meinen Spaß haben.“ Sie zahle schon für zwei Männer, eine Beziehung wolle sie nicht wieder eingehen. Ihr sei wichtig, dass sie die Männer erst kennenlerne, bevor es zum Sex kommt: „Eine Sympathie muss da sein.“ So treffe sie sich zum Beispiel zunächst in einem Café mit den Männern, erst dann fahre sie vielleicht mit ihnen in einen Klub. Wenn die Männer Geld gegeben hätten, dann immer freiwillig.
Den E-Mail-Kontakt zum vermeintlichen Freier, der sich später als Polizist offenbarte, räumte die Angeklagte ein. In Bezug auf die von ihm angebotenen 80 Euro habe sie lediglich erwidert: „Da können wir später drüber reden.“ Im Auto habe der Polizist dann nur „Hallo!“ gesagt und direkt seinen Ausweis aus der Tasche gezogen. Der Polizist schilderte das anders: Das Inserat der Angeklagten habe eindeutig eine Geldzahlung zur Voraussetzung für „sexuelle Dienste in verschiedenen Variationen“ gemacht. Auf seinen Vorschlag, die 80 Euro für eine Stunde zu zahlen, habe sie zurückgeschrieben: „Da fehlt ja wohl noch eine Null.“
Das Internetprofil der Angeklagten war dem Polizisten schon bei früheren Ermittlungen in der selben Gemeinde aufgefallen. Vor zwei Jahren sei er dort nämlich bereits drei anderen Fällen der illegalen Prostitution nachgegangen. Danach hätte sich die Angeklagte aber zunächst ruhig verhalten, berichtete er. Die Polizei habe die Ermittlungen gegen die 56-Jährige nun aufgenommen, nachdem der Anwalt ihres Vermieters einen Hinweis gegeben hätte. Der Anwalt will sie inzwischen in weiteren Fällen illegaler Prostitution anklagen.
Der Verteidiger erklärte in seinem Plädoyer, seine Mandantin habe lediglich versucht, „sich mit Personen gleicher Interessen zu treffen.“ Es gebe Zeugen, die aussagen könnten, dass sie kein Geld für Sex verlange. Außerdem kritisierte der Verteidiger, dass die Polizei einen Lockvogel eingesetzt hatte. Er stellte in Frage, ob es sich um eine vollendete Ordnungswidrigkeit gehandelt hat. Der Richter sagte, dass die Polizei rechtmäßig gehandelt hatte und die Tat mehr als der Versuch der Prostitution gewesen sei.
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_u ... 29,2413993
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19.2.2015
Parkplatzerotik
Frau wegen verbotener Prostitution vor Gericht
Wegen verbotener Prostitution muss sich eine 37-Jährige aus Nordrhein-Westfahlen vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Die mehrfach vorbestrafte Frau war vom Amtsgericht Neu-Ulm zu vier Monaten Haft verurteilt worden und legte Berufung ein.
Nun wird der Fall vor dem Landgericht erneut verhandelt. Die 37-Jährige hat gemeinsam mit drei anderen Frauen im Internet ihre Liebesdienste gegen Geld angeboten. Mit den Freiern vereinbarten die Damen Treffpunkte, meist an Parkplätzen oder an einschlägig bekannten Straßen.
Ahnbahnungs- und Ausübungszonen
Im September 2013 waren die Frauen aus Nordrhein-Westfalen mal wieder in Bayern auf Tour. Zunächst machten sie am Parkplatz am Pfuhler See in Neu-Ulm Halt, später ging es weiter nach München. Dort griffen Zivilfahnder der Polizei zu und erwischten die 37-Jährige in flagranti.
Für die Prostitution sind - so die Vorschrift - bestimmte Anbahnungs- und Ausübungszonen ausgewiesen. An allen anderen Orten sind Liebesdienste gegen Geld gesetzlich verboten.
http://www.br.de/nachrichten/schwaben/i ... t-100.html
Parkplatzerotik
Frau wegen verbotener Prostitution vor Gericht
Wegen verbotener Prostitution muss sich eine 37-Jährige aus Nordrhein-Westfahlen vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Die mehrfach vorbestrafte Frau war vom Amtsgericht Neu-Ulm zu vier Monaten Haft verurteilt worden und legte Berufung ein.
Nun wird der Fall vor dem Landgericht erneut verhandelt. Die 37-Jährige hat gemeinsam mit drei anderen Frauen im Internet ihre Liebesdienste gegen Geld angeboten. Mit den Freiern vereinbarten die Damen Treffpunkte, meist an Parkplätzen oder an einschlägig bekannten Straßen.
Ahnbahnungs- und Ausübungszonen
Im September 2013 waren die Frauen aus Nordrhein-Westfalen mal wieder in Bayern auf Tour. Zunächst machten sie am Parkplatz am Pfuhler See in Neu-Ulm Halt, später ging es weiter nach München. Dort griffen Zivilfahnder der Polizei zu und erwischten die 37-Jährige in flagranti.
Für die Prostitution sind - so die Vorschrift - bestimmte Anbahnungs- und Ausübungszonen ausgewiesen. An allen anderen Orten sind Liebesdienste gegen Geld gesetzlich verboten.
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Kasharius
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Kasharius: "Ausübungszone" paßt doch perfekt zu "Verrichtungsbox", im Wörterbuch des deutschen Unmenschen. Viktor Klemperer ist immer noch brandaktuell... (für diejenigen, die ihn nicht kennen: https://de.wikipedia.org/wiki/LTI_%E2%8 ... Philologen )
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bienemaya
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Die Steige
Wobei der Amtsschimmel bei der Bezeichnung Steige wohl eher nicht an zwischenmenschliche Interaktion gedacht hat.ja oder "Anzahl der Steigeräume" hab ich auch schon irgendwo als Amtsdeutsch gelesen.
Hier auf St.Pauli versteht man umgangssprachlich unter Steige mehrere in der ersten Etage gelegene Räumlichkeiten zu denen der Freier zusammen mit der Sexarbeiterin, die ihn auf der Strasse angesprochen hat, über eine meist steile Treppe hochsteigen muss.
Welches Problem auch immer in der Gesellschaft besteht-
der Staat weiss eine völlig irre Problemlösung die niemandem nützt, aber Arbeitsplätze im Beamtenapparat schafft. H.S.
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bienemaya
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Das kann durchaus sein, mundartliches oder älteres Amtsdeutsch Einfluss auf die Namensgebung hatten. Genausogut kann es auch von "Absteige" herrühren, welches Wort in der heutigen Zeit eher negativ belegt ist.
...Eine Absteige (engl. dosshouse, nordamerik. flophouse) ist eine Kurzform für den Begriff Absteigequartier. Dieses bezeichnet entweder ein Hotel oder Gasthaus, in dem jemand auf seiner Reise zu wohnen gedenkt oder aber eine Wohnung, die gehalten wird, um dort unbeobachtet zu sein...(wikipedia)
Vielleicht weiß jemand ja was genaues?
...Eine Absteige (engl. dosshouse, nordamerik. flophouse) ist eine Kurzform für den Begriff Absteigequartier. Dieses bezeichnet entweder ein Hotel oder Gasthaus, in dem jemand auf seiner Reise zu wohnen gedenkt oder aber eine Wohnung, die gehalten wird, um dort unbeobachtet zu sein...(wikipedia)
Vielleicht weiß jemand ja was genaues?
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Jupiter
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RE: Wegen illegaler Prostitution verurteilt
Ich hole mir beim Obst immer eine Steige voll z. B. gefüllt mit Äpfel.
Gruß Jupiter
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Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)
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3.3.2015
Skandal im Kurbezirk
Illegale Liebesdienste in Bad Füssing
Skandal im Kurbezirk: Weil sie illegal Liebesdienste in Bad Füssing angeboten haben soll, muss sich eine Frau vor dem Amtsgericht Passau verantworten. Die 58-Jährige stammt aus Hessen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, mindestens drei Monate lang in Bad Füssing eine Wohnung angemietet zu haben. Das allein wäre nicht schlimm, hätte sie ihre vier Wände nur zum Wohnen genutzt - und nicht, wie es die Anklage ihr vorhält, auch für sexuelle Dienstleistungen.
In Zeitung inseriert - aufgeflogen
Aufgefallen ist der schlüpfrige Service offenbar, weil die Dame in der Zeitung inseriert hatte. Für die Prostitution gilt in Bayern eine klare Regelung: In Gemeinden unter 30.000 Einwohnern sind Liebesdienste gegen Bezahlung verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - oder sogar mit bis zu sechs Monaten Haft.
Die Beweislage in dem Verfahren scheint ziemlich eindeutig: Für den gesamten Prozess hat das Amtsgericht Passau genau eine Stunde angesetzt.
http://www.br.de/nachrichten/niederbaye ... e-100.html
Skandal im Kurbezirk
Illegale Liebesdienste in Bad Füssing
Skandal im Kurbezirk: Weil sie illegal Liebesdienste in Bad Füssing angeboten haben soll, muss sich eine Frau vor dem Amtsgericht Passau verantworten. Die 58-Jährige stammt aus Hessen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, mindestens drei Monate lang in Bad Füssing eine Wohnung angemietet zu haben. Das allein wäre nicht schlimm, hätte sie ihre vier Wände nur zum Wohnen genutzt - und nicht, wie es die Anklage ihr vorhält, auch für sexuelle Dienstleistungen.
In Zeitung inseriert - aufgeflogen
Aufgefallen ist der schlüpfrige Service offenbar, weil die Dame in der Zeitung inseriert hatte. Für die Prostitution gilt in Bayern eine klare Regelung: In Gemeinden unter 30.000 Einwohnern sind Liebesdienste gegen Bezahlung verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen - oder sogar mit bis zu sechs Monaten Haft.
Die Beweislage in dem Verfahren scheint ziemlich eindeutig: Für den gesamten Prozess hat das Amtsgericht Passau genau eine Stunde angesetzt.
http://www.br.de/nachrichten/niederbaye ... e-100.html
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6.3.2015
Prostituierte soll für Ferienarbeit im Kurort 1100 Euro Buße zahlen
Ferien der anderen Art hat eine hessische Liebesdienerin (57) sich, aber auch den männlichen Kurgästen 2014 in Europas größtem Kurbad gegönnt. Ihr Pech: Ganz Bad Füssing ist Sperrbezirk. Nun musste sie in Passau deshalb wegen verbotener Prostitution vor den Strafrichter.
Die Prostituierte, eine gelernte Bürokauffrau, hatte im Frühjahr 2014 im Kurort eine Ferienwohnung gemietet. Parallel zur eigenen Badekur empfing sie zwischen 27. April und 16. Mai dort mindestens 15 Freier. Diese erfahren auf einer einschlägigen Internet-Plattform, welche Huren zum Beispiel in Bad Füssing auf sie warten, können über die Künstlernamen aber auch wanderlustigen Lieblingsdamen stets nachreisen. Die Hessin firmierte dort als "Chiara" und "Lena".
Am 23. August kam sie wieder her, um nun mit einer Kollegin bis 6. September Kurgäste gegen Bares zu beglücken. Doch nach drei Tagen und vier Freiern war diesmal Schluss mit der Ferienarbeit: Die Kripo kam zu Besuch. Sie hatte einen anonymen Tipp erhalten. Solche kommen, hat die PNP erfragt, in derlei Fällen meist von der Konkurrenz im Rotlichtmilieu. Die Polizei war zeitgleich aber auch betrügerischen Internetbestellungen auf der Spur - Lieferadresse: das Haus mit dem illegalen Liebesnest. Diese Ermittlungen dauern noch an.
Für die Prostitution hingegen wurde sie zu insgesamt 1100 Euro Strafe verurteilt.
http://www.pnp.de/region_und_lokal/stad ... ahlen.html
Prostituierte soll für Ferienarbeit im Kurort 1100 Euro Buße zahlen
Ferien der anderen Art hat eine hessische Liebesdienerin (57) sich, aber auch den männlichen Kurgästen 2014 in Europas größtem Kurbad gegönnt. Ihr Pech: Ganz Bad Füssing ist Sperrbezirk. Nun musste sie in Passau deshalb wegen verbotener Prostitution vor den Strafrichter.
Die Prostituierte, eine gelernte Bürokauffrau, hatte im Frühjahr 2014 im Kurort eine Ferienwohnung gemietet. Parallel zur eigenen Badekur empfing sie zwischen 27. April und 16. Mai dort mindestens 15 Freier. Diese erfahren auf einer einschlägigen Internet-Plattform, welche Huren zum Beispiel in Bad Füssing auf sie warten, können über die Künstlernamen aber auch wanderlustigen Lieblingsdamen stets nachreisen. Die Hessin firmierte dort als "Chiara" und "Lena".
Am 23. August kam sie wieder her, um nun mit einer Kollegin bis 6. September Kurgäste gegen Bares zu beglücken. Doch nach drei Tagen und vier Freiern war diesmal Schluss mit der Ferienarbeit: Die Kripo kam zu Besuch. Sie hatte einen anonymen Tipp erhalten. Solche kommen, hat die PNP erfragt, in derlei Fällen meist von der Konkurrenz im Rotlichtmilieu. Die Polizei war zeitgleich aber auch betrügerischen Internetbestellungen auf der Spur - Lieferadresse: das Haus mit dem illegalen Liebesnest. Diese Ermittlungen dauern noch an.
Für die Prostitution hingegen wurde sie zu insgesamt 1100 Euro Strafe verurteilt.
http://www.pnp.de/region_und_lokal/stad ... ahlen.html
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11.3.2015
MÜNCHEN
Polizei entdeckt verbotene Prostitution auf Erotik Messe im Olympiapark
Die Erotik Messe lud im Münchner Olympiapark viele Interessierte ein. Doch was die Polizei an zwei Messeständen sah, ging den Beamten zu weit.
Unter die Besucher der dreitägigen Erotik Messe im Münchner Olympiapark haben sich auch Fahnder der Polizei gemischt. Die Beamten kontrollierten, ob gesetzliche Regelungen eingehalten wurden - insbesondere in Hinblick auf die "Ausübung der unerlaubten Prostitution", heißt es im Polizeibericht.
Erotik Messe: von Intim- und Oralmassagen auf Flyer abgebildet
Dass diese Kontrollen notwendig waren, zeigte sich an zwei Messeständen. Die Polizei entdeckte dort Flyer, mit denen aktiv für eindeutige sexuelle Handlungen geworben wurde. Nach Angaben der Polizei zeigten die Flyer insbesondere Abbildungen von Intim- und Oralmassagen.
Daraufhin wurden weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Diese überführten drei Frauen im ALter von 33, 44 und 46 Jahren. Laut Polizei bot sich das Trio verbotener Weise für Sex an. Da es sich bei zwei der Beschuldigten um Niederländerinnen handelte, konnten sie erst nach einer Sicherheitsleistung von jeweils 350 Euro entlassen werden
http://www.augsburger-allgemeine.de/bay ... 32727.html
MÜNCHEN
Polizei entdeckt verbotene Prostitution auf Erotik Messe im Olympiapark
Die Erotik Messe lud im Münchner Olympiapark viele Interessierte ein. Doch was die Polizei an zwei Messeständen sah, ging den Beamten zu weit.
Unter die Besucher der dreitägigen Erotik Messe im Münchner Olympiapark haben sich auch Fahnder der Polizei gemischt. Die Beamten kontrollierten, ob gesetzliche Regelungen eingehalten wurden - insbesondere in Hinblick auf die "Ausübung der unerlaubten Prostitution", heißt es im Polizeibericht.
Erotik Messe: von Intim- und Oralmassagen auf Flyer abgebildet
Dass diese Kontrollen notwendig waren, zeigte sich an zwei Messeständen. Die Polizei entdeckte dort Flyer, mit denen aktiv für eindeutige sexuelle Handlungen geworben wurde. Nach Angaben der Polizei zeigten die Flyer insbesondere Abbildungen von Intim- und Oralmassagen.
Daraufhin wurden weitere kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Diese überführten drei Frauen im ALter von 33, 44 und 46 Jahren. Laut Polizei bot sich das Trio verbotener Weise für Sex an. Da es sich bei zwei der Beschuldigten um Niederländerinnen handelte, konnten sie erst nach einer Sicherheitsleistung von jeweils 350 Euro entlassen werden
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Klaus Fricke
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RE: Wegen illegaler Prostitution verurteilt
Ja, die bayrische Polizei ist sehr aktiv. Es stellt sich angesichts dieser Beflissenheit die Frage, wo noch Platz für ein erhebliches, riesiges, großes ... Dunkelfeld Sexarbeit vorhanden sein soll, dass von den Sicherheitsbehörden immer wieder behauptet wird.
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fraences
- Admina

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Hmm, das sogenannte "Dunkelfeld" suche ich schon seid dem ich im Gewerbe tätig bin, Immerhin 33 Jahre. In dem jetzige Zeitalter vom Internet und sichtbare Prostitutionsstätten Laufhäuser, Bordellviertel, FKK-Clubs. etc, ist Prostitution sehr transparent geworden.
Ich glaube auch nicht, das man sich mehr verstecken kann oder im Dunkeln arbeiten kann, ohne das die Behörden das ermitteln.
Ich glaube auch nicht, das man sich mehr verstecken kann oder im Dunkeln arbeiten kann, ohne das die Behörden das ermitteln.
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Nymphe
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