Wie die «Schmitti»-Beizerin gemolken wird
Von Daniel Wahl.
Ein hässlicher Mietstreit um die «Zer alte Schmitti» gibt Einblick ins dubiose Geschäftsgebaren im Rotlichtmilieu.
Wie eine Zitrone ausgepresst. In der kleinen Bar muss Andrea Strähl monatlich 12'000 Franken erwirtschaften.
Wie eine Zitrone ausgepresst. In der kleinen Bar muss Andrea Strähl monatlich 12'000 Franken erwirtschaften.
Die Hausbesitzer im Rotlichtmilieu können Gesetze umgehen, indem sie bei der Liegenschaftsvermietung die Verantwortungsbereiche aufteilen. Müssten diese Schlupflöcher gestopft werden?
Um sich im Rotlichtmilieu mit seinen legalen, illegalen und halb legalen Zonen behaupten zu können, muss man ein schlauer Fuchs sein. Einer wie Immobilienbesitzer Bernhard Thommen, Mitinhaber der Vorest AG aus Muttenz, die unter anderem verschiedene Liegenschaften im Klingental und in der Webergasse verwaltet. Und auch die «Zer alte Schmitti» an der Unteren Rheingasse 12.
Es ist ein Haus mit Zimmern für Prostituierte und einer Kontaktbar im Erdgeschoss zum Anschaffen. Die «Schmitti» verpachtete Thommen zusammen mit seinem früheren Mitinhaber Roger Nägeli an Beizerin Andrea Strähl. Teilweise wenigstens, um ganz korrekt zu sein. Thommen, der nun mit Strähl wegen seiner überzogenen Miete im wüsten Streit steht, legt es gegenüber der BaZ offen: «Mietverträge für Zimmer und Kontaktbar zusammen, das geht nicht.» Man kommt mit den Gesetzesbestimmungen des Staates in Konflikt: Dieser betrachtet eine im Grunde genommen legale Kontaktbar als Arbeitsplatz der Prostituierten, für die es an einem solchen Ort wiederum keine Arbeitsbewilligung gibt. Die Folge sind Razzien mit Anzeigen wegen «Förderung der Prostitution».
Mit diesem in sich widersprüchlichem Verhalten im Rotlichtmilieu arrangieren sich die Liegenschaftsverwalter und Pächter: Sie vermieten sich gegenseitig die Liegenschaften und teilen die Verantwortungsbereiche auf. So kann ein Milieubeizer gegenüber den Behörden erklären, er habe nichts mit Zimmern und den Mädchen zu tun. Die Hausbesitzer können vor Gericht geltend machen, nichts von den Zuständen im Haus gewusst zu haben. Keiner kann wegen Prostituiertenförderung angeklagt werden.
Seltsame Mietverhältnisse
Ein ähnliches Konzept hat Thommen auch mit Pächterin Andrea Strähl ausgehandelt. Um etwaige Probleme mit dem Staat zu umschiffen, wurde ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, aber nur für die 80-Quadratmeter-Bar im Erdgeschoss und den Partyraum darüber. Zum überrissenen Betrag von 12'000 Franken monatlich. Für die Zimmer der Prostituierten über der Bar sollte Beizerin Strähl 8000 Franken zusätzlich zahlen und das Geld bei den Prostituierten selber eintreiben. «Dafür wurde ein zusätzlicher mündlicher Vertrag abgeschlossen», behauptet heute Thommen und begründet: «Wir wollten flexibel sein und schnell auf Veränderungen reagieren können.»
Andrea Strähl kontert, sie habe das Geld bloss eintreiben und Thommen und Nägeli aushändigen müssen. «Ich habe keinen Mietvertrag.» Damit sie den Füchsen Thommen und Nägeli die monatliche Beute von 20'000 Franken überweisen konnte, hatte die Beizerin für volle Ställe über ihrer Bar zu sorgen. Das ganze Geschäft lief über Bankkontoüberweisungen – bis nach einigen Monaten Nägeli aufgetaucht sei und gesagt habe, dass dies zu viel Geld sei, man solle einen Teil bar und ohne Quittung aushändigen. «Ich wurde angewiesen, wie im schriftlichen Vertrag vereinbart, 12'000 Franken aufs Konto zu zahlen, und 8000 Franken im Couvert zu übergeben», sagt Strähl. «Die hatten Angst, dass die Steuerbehörden dahinterkommen, weil der mündliche Vertrag nicht deklariert worden war.»
So soll das Geld also schwarz die Hand gewechselt haben und von Nägeli im Bankfach der UBS im Gellert deponiert worden sein. Bankbelege und Buchhaltungsausdrucke von Strähl, die der BaZ vorliegen, belegen diese Darstellung. Nägeli verweigert dazu jegliche Auskünfte und Thommen droht: «Ich wäre vorsichtig mit solchen Behauptungen, von solchen Vorgängen weiss ich nichts.»
Ein Einzelfall ist das nicht. Undurchsichtige Geschäftsmethoden sind im Milieu grundsätzlich ein Problem. So werden zum Beispiel auch über dem Restaurant Adler an der Ochsengasse Etablissements betrieben, für die der «Adler»-Wirt Cihan Temiz nicht zuständig sein will – obwohl zeitweise dieselbe Handynummer für Beiz und Zimmerbetrieb im Internet aufgeschaltet war und obwohl auch die Daten der hausinternen Kameraüberwachung im Büro Temiz zusammenlaufen. Temiz streitet ab, für den Betrieb des «Puffs» zuständig zu sein, ohne den Betreiber offenzulegen. Diese Intransparenz wird von der Basler Polizei mit dem Hinweis aufs «Amtsgeheimnis» geschützt.
Polizei kam in Vollmontur
Die eigentlichen Probleme mit der «Schmitti» und der Geschäftsidee eines mündlichen und schriftlichen Mietvertrags zeigten sich indessen aber erst nach einer Razzia, nachdem die Polizei in Vollmontur in die «Schmitti» drang, Frauen mitnahm und Strähl zu einer Busse von 3500 Franken verdonnert wurde: Die Beizerin realisierte, dass sie allein das Risiko trägt und von den Immobilienbesitzern keine Unterstützung erhielt, während Thommen und Nägeli sich die «Mietbeute» teilen konnten. So wollte sie fortan nichts mehr mit Prostitution zu tun haben und war nicht mehr bereit, für die Immobilienbesitzer das Inkasso zu machen. Sofort reduzierten sich in der Buchhaltung von Strähl die Ausgänge an Thommen/Nägeli.
Im Milieu wird mit harten Bandagen gekämpft. Auf das «monatliche grosse Fressen» wollten die Füchse nicht verzichten und unterbreiteten Strähl nun einen neuen Mietvertrag – Zimmer inklusive zum «Vorzugspreis» von 18'000 statt der 20'000 Franken. Als Strähl ablehnte und nicht unterschrieb, sprach die Vorest AG die Kündigung aus. Diese Rachekündigung konnte die Beizerin vor der Schlichtungsstelle erfolgreich abwenden. Aber im Zuge der Verhandlung kam heraus, dass die Milieukenner Thommen und Nägeli mit der «Schmitti» nebenbei gross Kasse machten: Während Jahren hatte Strähl Elektrisch, Gas und Wasser auch für den Betrieb der Etablissements bezahlt. Selbst als vor der Schlichtungsstelle klargestellt wurde, dass Strähl nur Mieterin der Bar und des Partyraums ist, liefen die IWB-Strom-, -Gas- und -Wasserzähler auf ihre Rechnung. Heute räumt Thommen ein, es sei «ein Versäumnis» gewesen, die Änderung des Mietverhältnisses den IWB nicht mitzuteilen.
Vergütungen selber eingestrichen
Bei der Überprüfung des alten Mietvertrags kam auch ans Tageslicht, dass der schlaue Immobilienbesitzer sämtliche Rücknahmevergütungen, die Feldschlösschen bei gutem Bierausschank gewährt, selbst eingestrichen hatte. Mit anderen Worten: Thommen hat sich am Bierumsatz, den Strähl erwirtschaftete, selbst bereichert. Gegenüber der BaZ rechtfertigt sich Thommen: «Das ist ja das Kleinste, wir werden das mit den Schulden von Andrea Strähl verrechnen.» Dass die Beizerin, die nun ihre 80-Quadratmeter-Beiz ohne Rotlichtmilieu-Konzept betreibt, in die Schuldenfalle rasselt, ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche. Bereits hat Thommen wegen erneuter Mietstreitigkeiten gekündigt und klagt, nicht die vollen Mieterträge erhalten zu haben.
Dabei ist es nahezu unmöglich, die horrende Miete von 12'000 Franken auf dieser kleinen Fläche zu erwirtschaften. Thommen weiss es selbst: «Das ist viel zu viel. Das ist ihr Tod», sagt er und fügt hinzu: «Aber sie hat den Vergleich auf der Schlichtungsstelle unterschrieben.» Laut Thommen wären höchstens 6000 Franken an dieser Lage angemessen. Aber im Mietstreit versucht der schlaue Fuchs die Kuh zu melken, solange es geht.
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Dubiose Geschäftsgebaren im Rotlichtmilieu.
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Dubiose Geschäftsgebaren im Rotlichtmilieu.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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