Nichtbesteuerung der Prostitution?

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Melanie_NRW
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Nichtbesteuerung der Prostitution?

Beitrag von Melanie_NRW »

Faktische Nichtbesteuerung der Prostitution - Herold appelliert an den Gesetzgeber, zu handeln

Kurznachricht zu "Faktische Nichtbesteuerung der Prostitution verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz" von StB Christian Herold, original erschienen in: NWB 2014 Heft 21, 1600 - 1602. Herold weist darau ...
Kurznachricht zu "Faktische Nichtbesteuerung der Prostitution verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz" von StB Christian Herold, original erschienen in: NWB 2014 Heft 21, 1600 - 1602.
Herold weist darauf hin, dass bei der Besteuerung der Prostitution - die seit dem 01.01.2002 nicht mehr illegal oder sittenwidrig ist - nicht nur die Einkünfteabgrenzung (nichtselbständige oder gewerbliche Tätigkeit), sondern auch die Durchsetzung des Steueranspruchs schwierig ist. Letzteres beruhe u.a. darauf, dass sich nur die wenigsten Prostituierten bei den Finanzämtern anmelden und festgesetzte Steuern oft niedergeschlagen werden müssen. Darüber hinaus werde die Durchsetzung der Steuerpflichten nur unzureichend verfolgt.
Weiterhin verweist der Autor darauf, dass der Bundesrechnungshof in seinem am 24.01.2014 dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten Bericht über die Besteuerung der Prostitution angemahnt hat, dass der gegenwärtige "Flickenteppich" bei der Besteuerung der Prostitution nicht hinnehmbar ist.
Unter Bezugnahme auf einen Beschluss des BVerfG vom 27.06.1991 (Az.: 2 BvR 1493/89) zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen appelliert Herold abschließend an den Gesetzgeber, tätig zu werden. Weiterhin empfiehlt er steuerlichen Beratern von z.B. steuerehrlichen Bordellbetreibern, Vergnügungssteuerfestsetzungen unter Bezugnahme auf den Bericht des Bundesrechnungshofs anzufechten. Ferner weist der Verfasser noch darauf hin, dass wohl auch Strafverteidiger der Betreiber eines illegalen Bordells Steuerfestsetzungen ihrer Klienten wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG anfechten werden.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Andrea Rosenfeldt.

https://www.jurion.de/de/news/294532/Fa ... zu-handeln

Doris67
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Beitrag von Doris67 »

Es wäre ein guter Anfang, wenn der Staat aufhörte, Sexarbeit illegal zu besteuern (z.B. nach dem "Düsseldorfer Modell"). Dadurch ließe sich vielleicht auch die Steuermoral der Sexarbeiter/innen heben.
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