Kleine Anfrage der LINKEN an die Bundesregierung

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fraences
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Kleine Anfrage der LINKEN an die Bundesregierung

Beitrag von fraences »

Kleine Anfrage der LINKEN an die BUndesregierung.
Hintergrund für den möglichen Reformbedarf beim Prostitutionsgesetz


Sehr ausführlich gefragt:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801604.pdf
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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Jupiter
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RE: Kleine Anfrage der LINKEN an die Bundesregierung

Beitrag von Jupiter »

Na da bin ich mal gespannt, was zu "Dunkelziffer" geantwortet wird.

Gruß Jupiter
Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein.

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Kasharius
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Beitrag von Kasharius »

Und ich bin auf die gesamte Antwort gespannt. Wann wird wohl damit zu rechnen sein...? Vermutlich in zwei bis drei Wochen...?!

Kasharius grüßt noch immer

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fraences
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RE: Kleine Anfrage der LINKEN an die Bundesregierung

Beitrag von fraences »

Die Antwort auf die Anfrage der Linken:

http://www.ulla-jelpke.de/uploads/1801831_ProstG.pdf
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Beitrag von fraences »

Gute Stellungnahme von Ulla Jelpke:

Pressemitteilung: Stochern im Dunkelfeld rechtfertigt keine Re-Kriminalisierung der Prostitution

http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=2969
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Beitrag von fraences »

In der Antwort der Regierung an den LInken wird hierauf Bezug auf den Bericht der österreichischen
AG-LKP genommen:

https://www.bmbf.gv.at/frauen/prostitut ... pdf?4dz8a1

Wie sich das in Österreich negativ in der Praxis ausgewirkt hat, haben wir hier genug Berichte in Forum.
Und das unsägliche Versteuerungskonzept der östereichische Finanzministerium zum 1.7.2014.
Mit der Einführung der Konzessionierung kommt die Meldepflicht die Verpflichtung der Betreiber die Sexarbeiterinnen zu melden und anschließend daran die Einstufung als abhängige Beschäftigte. Was dann in Widerspruch mit dem Strafgesetz.(Weisungsrecht der Betreiber und Zuhälterparagraf)steht.
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