Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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fraences
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Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von fraences »

Stellungnahme zur Anhörung des BMFSFJ

Am 12.06.2014 findet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Anhörung zum Thema “Regulierung der Prostitution” statt. Als der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD e.V.) davon aus der Presse erfuhr, bat er sofort darum, als Sachverständige angehört zu werden. Wir wurden daraufhin von Frau Ministerin Schwesig eingeladen, bei der Anhörung zu sprechen. Im Vorfeld wurde uns und einigen anderen Vereinen und Einzelpersonen ein sehr umfangreicher Fragebogen des Familienministeriums zur Beantwortung zugeschickt.

http://berufsverband-sexarbeit.de/alles ... es-bmfsfj/
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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von friederike »

Hervorragende Arbeit von Euch! Glückwunsch und viel Erfolg!

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malin
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Beitrag von malin »

Da schliesse ich mich Friederike an, sehr sehr gut!
liebe grüsse malin

eventuell fehlende buchstaben sind durch meine klemmende tastatur bedingt :-)

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Jupiter
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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von Jupiter »

Wow, alle Achtung für diese ausführliche Ausarbeitung.

Besonders die Durcharbeitung zu den vielen flankierenden Gesetzestexten. Hier bin ich persönlich sehr erstaunt, wo überall etwas geregelt ist.
Ich hoffe, dass bei den Entscheidungsträgern dies wenigsten gelesen wird, um die hohe Problematik zu erkennen.

Auch im Hinblick auf den SW-Kunden, der Auffälligkeiten melden will, sind die geforderten Maßnahmen für die Beratungsstellen sinnvoll.

Gruß Jupiter
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Beitrag von Kasharius »

Eine wie immer sehr fundierte Stellungnahme des BESD. Auch möchte ich hier ergänzend nochmal anmerken/vorschlagen, ob ein Verbandsklagerecht für SW-Organisationen der Sache dienlich wäre...?

Kasharius grüßt mal wieder

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fraences
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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von fraences »

Neues Mindestalter für Prostituierte spaltet Koalition

Die Koalition will das Prostitutionsgesetz reformieren. Die CDU dringt darauf, käufliche Liebe künftig erst ab 21 Jahren zu erlauben. Doch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wehrt sich dagegen.

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ition.html
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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von Jupiter »

Ich habe langsam den Eindruck, dass man sich im BMFSFJ über die gesamte Problematik im Klaren ist.
Dagegen stehen die ideologischen Maulhelden, welche dies so verachtenswerte Gewerbe durch Verbote und massive Einschränkungen/Behinderungen aus der öffentlichen Wahrnehmung raus haben möchten.
Ich befürchte, dass es von der Bundesregierung keine nennenswerte Neuregelung geben wird, stattdessen Länder und Kommunen weiter ihre eigenen Regelungen machen, egal ob diese gegen andere Gesetze verstoßen (soll doch jemand klagen, wir haben den längeren Atem).

Gruß Jupiter
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Beitrag von fraences »

Ich denke die Konzessionierng wird kommen und die Länder und Kommunen werden dann wilkürlich Auflagen erteilen.
Ich habe Hoffnung das die Registrierung einzelne Prostituierte nicht durchkomt, so wie die Pflichtuntersuchung (wei es zuviel kosten würde und die gesamte Fachwelt sich gegen Zwangsuntersuchung aussprechen). Aber mit den Auflagen für die Betreiber wird die Meldepflicht für die im Betrieb tätigen Sexworker kommen. Was eine Zwangsouting beinhaltet und man wird als selbstständige Sexworkerin zum Objekt gemacht und hat kein Einfluß darauf, was und wo seine Daten gespeichert werden.
Desweiteren wird alle in Bordellen und Escortagenturen tätige Sexworker dann auf Scheinselbständigkeit geprüft und dann Lohnsteuertechnisch eingestuft.

Wie sie die einzelne tätige Sexworker erfassen werden, ist mir noch nicht klar. Denke das ein besondere Augenmerk bei der Wohnungsprostitution über das Baurecht erfolgen wird oder das man als selbstständige Sexworkerin ein anzeigepflichtige Gewerbe anmelden muss.

So meine Einschätzung.
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Beitrag von fraences »

Bezogen auf die Fragen die von BMFSFJ gestellt wurde, ist die Information in die Medien auf die gezielten Fragen Konzessionierung und Registrierungspflicht bzw. Meldepflicht durch Betreiber recht dürftig.
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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von fraences »

Prostitution Juristin: Bordelle nur nach Genehmigung
von Andrea Dernbach


Die Bundesregierung will das Prostitutionsgesetz von 2002 verschärfen. Die Berliner Anwältin Margarete von Galen, die wohl beste Kennerin des Gesetzes und seiner Auswirkungen, hält die Idee, Bordelle einer Genehmigungspflicht zu unterwerfen, für gut. Viele andere Vorschläge sieht sie kritisch.


Die Juristin Margarete von Galen hat sich dafür ausgesprochen, die Eröffnung von Bordellen künftig an eine ausdrückliche Genehmigung zu knüpfen. Nach dem Prostitutionsgesetz von 2002 genügt bisher eine Anmeldung als Gewerbe. Galen, die als die beste Kennerin des Gesetzes und seiner Auswirkungen gilt, sagte dem Tagesspiegel, hier hätten die Gewerbeämter "in den letzten zwölf Jahren weitgehend versagt" und auf Kontrollmöglichkeiten verzichtet. "Wenn man jetzt eine Erlaubnispflicht einführen würde, wären die Gewerbeämter aber wohl gezwungen, ihrer Kontrollpflicht auch wirklich nachzukommen", sagte Galen dem Tagesspiegel.

"Natürlich muss ein Bordellbetreiber zuverlässig sein." Ein Modell dafür könne das Gaststättengesetz sein.
Meldepflicht für Sexarbeit kein Mittel gegen Menschenhandel

Kritisch äußerte sich die Berliner Anwältin zu anderen Forderungen, die in der Koalition diskutiert werden: Eine Meldepflicht für Prostituierte, mit der die Polizei Menschenhandel auf die Spur kommen wolle, würde so zur Überwachung einer ganzen Branche führen. Das sei "unverhältnismäßig" und werde auch den Menschenhandel nicht bekämpfen helfen. Die Wiedereinführung der amtsärztlichen Untersuchung für Prostituierte hielte Galen für "kontraproduktiv" und auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Einstellung zur Prostitution hat sich geändert

Erfreut äußerte sich Galen über eine veränderte Haltung Prostituierten gegenüber: "Inzwischen ist weitgehend akzeptiert, dass bei allem, was man regeln könnte, die Grundrechte der von Sexarbeiterinnen zu schützen und zu respektieren sind. Vor zwölf Jahren hätte es noch geheißen, wer in der Prostitution arbeitet, verletzt die eigene Menschenwürde und muss vor sich selbst geschützt werden." Dies sei "ein Fortschritt, den man nicht übersehen darf". Seit dem Gesetz der rot-grünen Bundesregierung gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig. Sexarbeiterinnen haben seither erstmals auch das Recht, sich in der Sozialversicherung anzumelden.
Frauenministerin will Änderungsvorschläge bis Herbst vorlegen

Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will im Herbst einen Entwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes vorlegen. Der Zeitplan stehe aber noch nicht fest, hieß es aus ihrem Ministerium, man wolle sorgfältig arbeiten. Dem Tagesspiegel sagte Schwesig: „Wir brauchen kein Schaufenstergesetz, sondern eines, das in der Praxis wirkt.“ In der vergangenen Woche hatten 34 Expertinnen aus Justiz, Polizei, Kommunen und Sexwork-Verbänden in einer Anhörung im Ministerium Stellung zu den bisherigen Vorschlägen des Regierungslagers genommen. Wie von Teilnehmern zu erfahren war, lehnten dabei fast alle Fachleute die Einführung eines Mindestalter von 21 Jahren für Prostituierte ab. Sie wäre verfassungsrechtlich bedenklich: Die Geschäftsfähigkeit Volljähriger kann nur in Ausnahmefällen begrenzt werden.

Johanna Weber vom Berufsverband Sexarbeit sagte dem Tagesspiegel, ein wesentliches Problem des Prostitutionsgesetzes sei, dass es noch immer nicht in Länderrecht umgesetzt sei. Prostituierte stünden weiter unter Sondergesetzen wie dem Werbeverbot, Gewerbeämter seien oft nicht ausreichend informiert, legale Arbeit folglich häufig unmöglich.

http://www.tagesspiegel.de/politik/pros ... 45386.html
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Beitrag von fraences »

Die gesamten Stellungnahmen der Anhörung zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes stehen jetzt im Netz auf der Seite des Familienministerium

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstell ... 08046.html
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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von Jupiter »

Jetzt habe ich mal alles durchgelesen. Ich finde es schon bemerkenswert, dass Baden-Württemberg und Saarland den Fragenkatalog ignorieren und nur ihre Maximalforderungen aufstellen.
Ansonsten macht mir echt Sorge, mit welchen "Argumenten" mehrheitlich die Registrierung der SW einschließlich jedem Arbeitsplatzwechsel der SW, am liebsten im Zentralrechner des BKA, gefordert wird. Damit werde unbescholtene Bürger wie Verbrecher / Straffällige ohne Anspruch auf Datenschutz behandelt.

Interessant auch, dass ähnlich Österreich die selbständige SW in Abrede gestellt wird, ja sogar bei Escortagenturen sieht man die Damen als Arbeitnehmer.

Erfreulich ist aber, dass es einige Länder gibt, bei denen man sieht, dass die ganze Problematik differenziert betrachtet wird.

@Fraences, was ist mit Bayern? Habe ich es übersehen oder fehlt die Stellungnahme aus Bayern?

Gruß Jupiter, der sich beim lesen dieses "Gruselkabinetts" in die 60er Jahre zurückversetzt fühlte.
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Beitrag von fraences »

@Jupiter

Stimmt von Bayern ist gar keine Stellungnahme. Ich weiß auch nicht nach welchen Auswahlkriterien, die Fragebögen vom Ministerium versandt wurden.

Ich denke nach der Stellungnahmen wird die Konzessionierung w kommen und die damit verbundene Auflage die Meldepflicht durch den Betreiber für Sexworker. Das wäre katastrophal, weil dann man sämtliche Datenschutzregelungen verletzt werden und man selbst als Sexworker keinen Einfluß hat. (so ähnlich wie die Steuerfahndung es mit dem DV durchführt).

Denke als nächsten Schritt wird nach der Konzessionierung wird der gleiche absurde steuerliche Einordnung als nichtselbständige Sexworker kommen.

Es läuft alles auf ein Verhinderungsprostitutionspolitik hinaus.Bzw. man wird dadurch in die Ilegalität getrieben und somit sanktioniert werden. Für viele Teilzeit Sexworker, die sich nicht outen können ein großes Problem.

Mich schockiert das aus den eigenen Reihen die Naivität, das durch ein Genehmigungspflicht uns und Betreiber Rechtssicherheit und Gleichstellung mit anderen Branchen erfolgen wird. Dies teile ich nicht. Seit etlichen Jahren wird schon längst nicht von gewerbrechtliche Einordnung gesprochen, sondern von einen Sondergesetzt. Begründung ist das man im Gewerbeordnung nicht alle Formen der Prostitution(Wohnungsprostitution und Escort) erfassen kann. Ich bin nicht sehr zuversichtlich, was da auf uns Ende des Jahres kommen wird.Besonders nach dem ich diese Stellungnahmen gelesen habe.

Liebe Grüße, fraences
Zuletzt geändert von fraences am 27.06.2014, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von fraences »

Auch wie soll ein Escort in der Praxis ablaufen, wenn jeden Termin den sie außerhalb ihren Wohnsitzes hat ordnungsmäßig bei den Behörden gemeldet werden???

Handelsvertreter und Außendienstler müssen auch nicht ihren Kundentermine bei der Behörde anmelden die bundesweit unterwegs sind.

Liebe Grüße, Fraences
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Beitrag von Kasharius »

@freances

tach erst mal nach einiger Zeit.

Es bleibt dabei: Letztendlich ist es egal, ob man über eine (zu favorisierende) ANZEIGEPFLICHT (für bestimmte SW-Zweige) oder eine GENEHMIGUNGSPFLICHT (für Alle!) diskutiert. Solange wie es den politischen Protagonisten mehr um den (vermeintlichen) aufoktroyierten Schutz von (Zwangs)Prostitutierten geht, wird es eine rechtliche Gleichstellung von Sexarbeit nicht geben und auch keinen echten Schutz vor sexueller Ausbeutung die eben keine Prostitution ist!

Kasharius grüßt

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RE: Stellungnahme BesD zur Anhörung des BMFSFJ

Beitrag von fraences »

‚Offener Brief‘ an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
Publiziert am Juli 8, 2014
Anhörung als Farce – Repressive Prostitutions-Gesetzgebung längst beschlossene Sache!

Sehr geehrte Ministerin Schwesig,

vor gut einem Monat haben wir Ihnen einen von Doña Carmen e.V. ausgearbeiteten Vorschlag für einen „Gesetzentwurf zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse in der Prostitution“ zugesandt. Wir hatten Sie gebeten, diesen Vorschlag in die Auswertung der von Ihrem Ministerium am 12. Juni 2014 in Berlin durchgeführten Anhörung zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes mit einfließen zu lassen.

Seinerzeit waren wir in Unkenntnis der inhaltlichen Ausrichtungen und personellen Zusammensetzung dieser Anhörung. Mittlerweile jedoch sind einige Rahmenbedingungen der von Ihnen organisierten Veranstaltung bekannt.

Sie lassen nur eine Bewertung zu: Diese Anhörung war eine einzige Farce!

Zwei Monate vor dieser Anhörung, am 11.4.2014, durfte Ihre Staatssekretärin, Frau Ferner, öffentlich erklären, sie freue sich,

„dass es offenbar auch im Bundesrat eine breite Einigkeit über wichtige Kernbestandteile einer gesetzlichen Initiative zur Regulierung von Prostitution gibt, – und das ist die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten! Denn: Die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einschließlich einer Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber und verbesserter Aufsichts- und Kontrollbefugnisse aber auch eine entsprechende Kontrolldichte im Bereich des Prostitutionsgewerbes sind entscheidende Schlüssel, um unsere Ziele zu erreichen."

Hier weiter lesen: http://www.donacarmen.de/?p=493

Pressemitteilung: Anhörung als Farce – Repressive Prostitutions-Gesetzgebung längst beschlossene Sache!
Publiziert am Juli 8, 2014

In einem ‚Offenen Brief‘ an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig kritisiert Doña Carmen e.V. die vom Bundesfamilienministerium organisierte Anhörung vom 12. Juni 2014 in Sachen ‚Prostitutionsreglementierung‘ als eine Farce.

Mittlerweile bekannt gewordene Rahmenbedingungen besagter Anhörung
verdeutlichen, dass es lediglich darum ging, Vorabfestlegung des Ministeriums nachträglich abzusegnen. Nicht um das Pro und Contra hinsichtlich der zentralen Frage der Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten, sondern nur um deren „Ausgestaltung“ ging es.
Befragte wurden damit degradiert zu Statisten und Claqueuren. „So verkommen Anhörungen zum Mittel der Akklamation – sinnfälliger Ausdruck eines abgehobenen Politikbetriebs, der sich anschickt, den Parlamentarismus von innen auszuhöhlen und Politikverdrossenheit Vorschub zu leisten“, heißt es in dem ‚Offenen Brief‘ von Doña Carmen e.V.

Über die Hälfte, nämlich einundzwanzig der vierzig zur Anhörung geladenen Organisationen und Gremien, trat nach Recherchen von Doña Carmen bereits vor der Anhörung öffentlich für die von der Bundesregierung favorisierte zentrale Forderung einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ ein. Die Auswahl der Angehörten war in erster Linie darauf angelegt, ein mehrheitliches Votum „pro Erlaubnispflicht“ für Prostitutionsstätten zu Wege zu bringen.

Hier weiter lesen: http://www.donacarmen.de/?p=494
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