Prostitutionsdebatte: "Sexarbeiterinnen sind unsichtbar"
Ein Interview von Kristin Haug
Prostituierte werden von der Gesellschaft ignoriert oder gar geächtet. Margarita Tsomou will das ändern. In der Konferenz "Fantasies That Matter" lässt die Kulturwissenschaftlerin Frauen zu Wort kommen, die sonst keiner hören will.
Die Große Koalition will das Prostitutionsgesetz von 2002 verschärfen. Das Gesetz gilt als eines der liberalsten in Europa, es erkennt Sexarbeit, die bis dahin als sittenwidrig galt, als Dienstleistung an. Prostituierten ist es seitdem möglich, sich in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Kritiker monieren hingegen, das Gesetz habe den Menschenhandel befeuert und Deutschland zum größten Bordell Europas gemacht.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes sollen Frauen nun besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt werden, etwa durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten. Zudem soll es schärfere Auflagen bei der Genehmigung von Bordellen geben. Die Journalistin und Mitherausgeberin des "Missy Magazine", Margarita Tsomou, hat die Debatte zum Anlass genommen, um eine Konferenz dem Thema zu widmen. Sie will dazu anstoßen, über das gesellschaftliche Bild der Prostituierten nachzudenken.
SPIEGEL ONLINE: Frau Tsomou, mit der Konferenz "Fantasies That Matter" klinkt sich das "Missy"-Magazin in die Debatte um das Prostitutionsgesetz ein und will den Fokus auf Frauen und Männer richten, die in dem Gewerbe arbeiten. Warum ist das nötig?
Tsomou: Als Journalistin, Feministin und Macherin von "Missy" habe ich festgestellt, wie schwer es ist, mit dem Thema umzugehen, weil es sehr komplex und emotional stark aufgeladen ist. Als die Debatte um Sexarbeit im vergangenen Jahr ausgebrochen ist, dachten wir in der Redaktion auch zunächst, wir könnten die perfekte Position dazu ausarbeiten und sagen, welche Einstellung dazu die richtige ist.
SPIEGEL ONLINE: Und?
Tsomou: Das ist nicht leicht, denn die Faktenlage ist sehr dünn. Und wenn die Gesellschaft über Sexarbeit diskutiert, dann geht es meist um Moral.
SPIEGEL ONLINE: Was ist daran falsch?
Tsomou: Es geht doch um viel mehr. Wir weißen Mittelschichtsfrauen können die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern doch gar nicht bewerten. Wir müssen anders an das Thema herangehen.
SPIEGEL ONLINE: Wie?
Tsomou: Indem wir den Blick auf Vorstellungen richten, die unser Denken über die Sexarbeit bestimmen.
SPIEGEL ONLINE: Wie denkt die Gesellschaft denn über Prostitution?
Tsomou: Die Gesellschaft projiziert in Prostituierte das Bild des gefallenen Mädchens, des Opfers. Sie sieht die Rumänin oder Bulgarin, die nach Deutschland geschleust wurde. Oder sie denkt an die glückliche Hure, bei der alles gut ist. Doch die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen sind so unterschiedlich, da ist es unmöglich von der einen Gruppe zu sprechen. Es ist daher wichtig, zunächst mit ihnen selbst zu sprechen.
SPIEGEL ONLINE: Zur Konferenz haben Sie auch Performancekünstler eingeladen, die erotische Tänze aufführen. Wie soll das den Sexarbeitern eine Stimme geben?
Tsomou: Das ist eine Möglichkeit der Selbstrepräsentation, ebenso wie Filme, Theater und Literatur.
SPIEGEL ONLINE: Wieso müssen sich die Frauen selbst repräsentieren?
Tsomou: Sexarbeiterinnen sind in der Öffentlichkeit unsichtbar, sie werden nicht gehört. Kaum einer nimmt sie ernst.
SPIEGEL ONLINE: Aber sind denn erotische Tänze eine ernsthafte Möglichkeit, Öffentlichkeit herzustellen?
Tsomou: Es gibt nicht die eine Darstellungsform, die dem großen Thema Sexarbeit gerecht werden kann. Aber die Porno-Darstellerin und Künstlerin Annie Sprinkle, die wir eingeladen haben, zeigt uns, dass auch anders mit Sexualität umgegangen werden kann. In ihrem Bosom-Ballett holt sie ihre Brüste raus und lässt sie miteinander zum Walzer tanzen. Natürlich eine total ironische Nummer. Sprinkle spielt mit unseren Grenzen. Sie zeigt eine Sexualität, die nicht nur in Stripclubs stattfindet, sondern den Stereotypen entgegenläuft.
SPIEGEL ONLINE: Sie wollen die Sexarbeit also aus dem negativen Licht rücken?
Tsomou: Wir wollen intervenieren und zwar in einer Zeit, in der über die Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes diskutiert wird. Die Neuerungen von 2002 waren schon ein Riesenschritt. Die Prostitution nicht mehr als sittenwidrig zu sehen, entlastet sie von der juristischen Ächtung. Aber es wurde auch vieles nicht geklärt, zum Beispiel, wo man Bordelle einrichten darf. Viele Entscheidungen wurden damals an lokale Gerichte übertragen, in Deutschland gibt es deswegen überall einen anderen Umgang mit Prostitution. Wir schauen uns die Koordinaten dieser Debatte an, ergänzen und reflektieren sie. Und wir schaffen eine Öffentlichkeit für die Sexarbeiterinnen selbst.
SPIEGEL ONLINE: Was wollen Sie damit bewirken?
Tsomou: Das Prostitutionsgesetz soll so verändert werden, dass sich die Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessert, ökonomisch und gesundheitlich. Je mehr der Beruf entstigmatisiert wird, desto mehr Mut werden sie fassen. Das Bild, das die Gesellschaft von Sexarbeit hat, sagt auch etwas über Sexualität und Weiblichkeit aus. Es gibt etwa auch den Spruch: 'Wenn es den Huren gut geht, dann geht es auch den Frauen in einer Gesellschaft gut.'
SPIEGEL ONLINE: Geht es den Huren denn gut in Deutschland?
Tsomou: Das kann man nicht pauschal sagen. Es gibt Frauen, die sehr zufrieden sind in ihrem Beruf. Die gutes Geld verdienen. Das sind meist auch die Frauen, die in Verbänden organisiert sind, die sich gegenseitig stützen. Und es gibt Frauen, denen es sehr schlecht geht.
SPIEGEL ONLINE: Das hört sich an, als wäre die Hälfte der Prostituierten zufrieden mit ihrem Zustand. Dabei geht es der großen Mehrzahl der Frauen doch sehr schlecht. In den Medien kursieren Zahlen, nach denen es in Deutschland 400.000 Prostituierte gibt, von denen 90 Prozent aus dem Ausland kommen und sich für wenig Geld prostituieren.
Tsomou: Diese Zahlen stimmen nicht. Es gibt keine genauen Angaben. Auch Migrantinnen haben unterschiedliche Status. Einige arbeiten als Escorts, andere bieten Webcamsex an, die nächsten arbeiten als Stripperinnen. Welche Gruppe bildet da eine Mehrheit? Das Problem ist ja auch, dass man die Elendsprostituierte, die Drogen nimmt, nicht zum Reden bekommt. Die hat andere Sorgen. In der Konferenz werden aus diesem Grund Sexarbeiterinnen und Wissenschaftlerinnen sprechen, die selbst eine Migrationsgeschichte haben oder in Bordelle gehen und dort Prostituierte über Verhütung, Gesundheit und Arbeitsrechte aufklären. Es geht auch um Menschenhandel. Die Konferenz ist nicht Happy Life.
http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha ... 83668.html
Missy Magazine
Margarita Tsomou wurde 1977 in Thessaloniki/Griechenland geboren. Sie ist Mitherausgeberin des "Missy Magazine", schreibt für Print und Radio und arbeitet als Kulturwissenschaftlerin, Autorin und Performerin in Hamburg und Berlin. Als Kuratorin realisierte sie zusammen mit dem künstlerischen Mitarbeiter und Theaterwissenschaftler Eike Wittrock des Internationalen Sommerfestivals Kampnagel in Hamburg die Konferenz "Fantasies That Matter".
Prostitutionsdebatte: Sexarbeiterinnen sind unsichtbar
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fraences
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Prostitutionsdebatte: Sexarbeiterinnen sind unsichtbar
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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Fakten und Infos über Prostitution
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bienemaya
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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Opfer von Zwangsprostitution besser schützen“
Brandenburger Landtag Rede vom 19.11.2014
– Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Ziel des 2002 unter rot-grün eingeführten Prostitutionsgesetzes war es,
die Sittenwidrigkeit von Prostitution abzuschaffen,
den Zugang zur Sozialversicherung zu erleichtern,
Prostituierten die Einklagbarkeit ihres Lohnes zu ermöglichen,
bessere Arbeitsbedingungen insbesondere bezüglich Gesundheitsgefährdung zu sichern,
kriminelle Begleiterscheinungen einzudämmen und den Ausstieg aus der Prostitution zu erleichtern.
Erstmals wurde statt Schutz vor der Prostitution ein Schutz in der Prostitution angestrebt und versucht, die Diskriminierung der Prostituierten zu bekämpfen und ihre Rechte zu stärken. Das Gesetz hat die Intentionen nur zu einem begrenzten Teil erreicht, wie schon die Evaluation von 2007 ergeben hat. Auch wir Bündnisgrünen halten deshalb eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes für notwendig, um die soziale und rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Die CDU/CSU auf Bundesebene und auch dieser Antrag unterstellen aber, dass die Legalisierung der Prostitution 2002 der Grund für eine Zunahme von hochkriminellen Phänomenen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel ist und durch Repression und Verschärfung im Strafrecht behoben werden könnten. Weder in der Evaluierung des Prostitutionsgesetzes noch in sonstigen Untersuchungen wird dies bestätigt. Die Bundesregierung hat in einer Kleinen Anfrage der Grünen vom Juni 2014 selbst ausgeführt: „Die Herstellung von kausalen Verknüpfungen zwischen der Veränderungen der Rechtslage durch das Prostitutionsgesetz und die Entwicklung des Menschenhandeln ist praktisch nicht möglich.“ Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat am 21. Mai 2014 eine Anhörung zum Thema „Menschenhandel und Zwangsprostitution“ durchgeführt. Dabei haben alle ExpertInnen einschließlich der VertreterInnen der Polizei unisono empfohlen, beide Sachverhalte zu trennen. Die Hauptursache der Zwangsprostitution ist die Armutsmigration, weshalb Fragen von Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialberatung eine hohe Bedeutung haben.
Natürlich gehören kriminelle Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel strafrechtlich konsequent verfolgt. Die entsprechenden § des Strafgesetzbuches wie 232, 180a oder 181a sind vorhanden und müssen in Anwendung gebracht werden. Die CDU vermischt unzulässig die legale Prostitution, die Ausbeutung in der Prostitution und die Zwangsprostitution. Natürlich gibt es dabei Überschneidungen, aber alles in einen Topf zu werfen ist sicher keine Lösung.
Von den im Antrag aufgeführten Maßnahmen halten wir insbesondere 3 für problematisch:
Die Altersgrenze von 21 Jahren
Es ist empirisch gar nicht belegt, dass es die behauptete Nachfrage nach immer jüngeren Frauen gibt. Die unter 21 jährigen würden so aber in die Illegalität getrieben und Beratungsangeboten noch schwerer zugänglich und außerdem lässt sich kaum begründen, warum an Prostituierte bezüglich Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit andere Maßstäbe anzulegen sind als an den Rest der Bevölkerung.
Die Wiedereinführung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses.
Gegen diese demütigenden und stigmatisierenden Untersuchungen sind die Betroffenen vor 2002 jahrzehntelang Sturm gelaufen. Eine erhöhte Infektionsgefahr für sexuell übertragbare Krankheiten konnte nicht belegt werden. Ein erzwungener Scheidenabstrich dient nicht der vertrauensvollen Kooperation. In keinem Arbeitsbereich in Deutschland sind regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen Pflicht.
Die Anmeldepflicht für alle Prostituierten
Dieser praxisuntaugliche Vorschlag hilft nicht, zwischen legaler und Zwangsprostitution zu unterscheiden, diskriminiert aber gerade Frauen und Männer in kleinen Gemeinden und erschwert den Umstieg auf eine andere Berufstätigkeit.
Wir Grüne wollen Prostitutionsstätten als Gewerbebetriebe regulieren. Dies beinhaltet eine Genehmigungspflicht, Überprüfung der Betreiber, Verbot menschenunwürdiger Geschäftsmodelle und Einhaltung sozialer und hygienischer Standards. Wir wollen den Ausbau niederschwelliger Beratungsangebote, die Abschaffung des sog. Vermieterprivilegs und insbesondere fordern wir, dass endlich die EU-Opferschutzrichtlinie, die Europaratskonvention und die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Das Prostitutionsgesetz von 2002 bedarf der Novellierung, seinen Grundgedanken wollen wir beibehalten: Stärkung von Rechten und Schutz vor Gewalt und Ausbeutung statt Repression und Kriminalisierung. Bei Einigkeit in dem Ziel, Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen und Menschenhandel konsequent zu bekämpfen, können wir einigen der Forderungen im Antrag nicht zustimmen.
http://www.gruene-fraktion-brandenburg. ... stitution/
Brandenburger Landtag Rede vom 19.11.2014
– Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Ziel des 2002 unter rot-grün eingeführten Prostitutionsgesetzes war es,
die Sittenwidrigkeit von Prostitution abzuschaffen,
den Zugang zur Sozialversicherung zu erleichtern,
Prostituierten die Einklagbarkeit ihres Lohnes zu ermöglichen,
bessere Arbeitsbedingungen insbesondere bezüglich Gesundheitsgefährdung zu sichern,
kriminelle Begleiterscheinungen einzudämmen und den Ausstieg aus der Prostitution zu erleichtern.
Erstmals wurde statt Schutz vor der Prostitution ein Schutz in der Prostitution angestrebt und versucht, die Diskriminierung der Prostituierten zu bekämpfen und ihre Rechte zu stärken. Das Gesetz hat die Intentionen nur zu einem begrenzten Teil erreicht, wie schon die Evaluation von 2007 ergeben hat. Auch wir Bündnisgrünen halten deshalb eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes für notwendig, um die soziale und rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Die CDU/CSU auf Bundesebene und auch dieser Antrag unterstellen aber, dass die Legalisierung der Prostitution 2002 der Grund für eine Zunahme von hochkriminellen Phänomenen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel ist und durch Repression und Verschärfung im Strafrecht behoben werden könnten. Weder in der Evaluierung des Prostitutionsgesetzes noch in sonstigen Untersuchungen wird dies bestätigt. Die Bundesregierung hat in einer Kleinen Anfrage der Grünen vom Juni 2014 selbst ausgeführt: „Die Herstellung von kausalen Verknüpfungen zwischen der Veränderungen der Rechtslage durch das Prostitutionsgesetz und die Entwicklung des Menschenhandeln ist praktisch nicht möglich.“ Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat am 21. Mai 2014 eine Anhörung zum Thema „Menschenhandel und Zwangsprostitution“ durchgeführt. Dabei haben alle ExpertInnen einschließlich der VertreterInnen der Polizei unisono empfohlen, beide Sachverhalte zu trennen. Die Hauptursache der Zwangsprostitution ist die Armutsmigration, weshalb Fragen von Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialberatung eine hohe Bedeutung haben.
Natürlich gehören kriminelle Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel strafrechtlich konsequent verfolgt. Die entsprechenden § des Strafgesetzbuches wie 232, 180a oder 181a sind vorhanden und müssen in Anwendung gebracht werden. Die CDU vermischt unzulässig die legale Prostitution, die Ausbeutung in der Prostitution und die Zwangsprostitution. Natürlich gibt es dabei Überschneidungen, aber alles in einen Topf zu werfen ist sicher keine Lösung.
Von den im Antrag aufgeführten Maßnahmen halten wir insbesondere 3 für problematisch:
Die Altersgrenze von 21 Jahren
Es ist empirisch gar nicht belegt, dass es die behauptete Nachfrage nach immer jüngeren Frauen gibt. Die unter 21 jährigen würden so aber in die Illegalität getrieben und Beratungsangeboten noch schwerer zugänglich und außerdem lässt sich kaum begründen, warum an Prostituierte bezüglich Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit andere Maßstäbe anzulegen sind als an den Rest der Bevölkerung.
Die Wiedereinführung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses.
Gegen diese demütigenden und stigmatisierenden Untersuchungen sind die Betroffenen vor 2002 jahrzehntelang Sturm gelaufen. Eine erhöhte Infektionsgefahr für sexuell übertragbare Krankheiten konnte nicht belegt werden. Ein erzwungener Scheidenabstrich dient nicht der vertrauensvollen Kooperation. In keinem Arbeitsbereich in Deutschland sind regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen Pflicht.
Die Anmeldepflicht für alle Prostituierten
Dieser praxisuntaugliche Vorschlag hilft nicht, zwischen legaler und Zwangsprostitution zu unterscheiden, diskriminiert aber gerade Frauen und Männer in kleinen Gemeinden und erschwert den Umstieg auf eine andere Berufstätigkeit.
Wir Grüne wollen Prostitutionsstätten als Gewerbebetriebe regulieren. Dies beinhaltet eine Genehmigungspflicht, Überprüfung der Betreiber, Verbot menschenunwürdiger Geschäftsmodelle und Einhaltung sozialer und hygienischer Standards. Wir wollen den Ausbau niederschwelliger Beratungsangebote, die Abschaffung des sog. Vermieterprivilegs und insbesondere fordern wir, dass endlich die EU-Opferschutzrichtlinie, die Europaratskonvention und die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Das Prostitutionsgesetz von 2002 bedarf der Novellierung, seinen Grundgedanken wollen wir beibehalten: Stärkung von Rechten und Schutz vor Gewalt und Ausbeutung statt Repression und Kriminalisierung. Bei Einigkeit in dem Ziel, Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen und Menschenhandel konsequent zu bekämpfen, können wir einigen der Forderungen im Antrag nicht zustimmen.
http://www.gruene-fraktion-brandenburg. ... stitution/