Versuchte Vergewaltigung

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fraences
Admina
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Versuchte Vergewaltigung

Beitrag von fraences »

Versuchte Vergewaltigung: 36-Jähriger will Prostituierte zum Sex zwingen

Wegen versuchter Vergewaltigung ist vor dem Heidenheimer Amtsgericht ein 36-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Er hatte in einem Bordell die vorher für eine Dienstleistung abgemachte Zeit überschritten und nicht von der von ihm gebuchten Frau abgelassen.

Sicherlich kein ganz alltäglicher Fall, mit dem sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Eberhard Bergmeister zu beschäftigen hatte: Der Angeklagte war, so die Anklageschrift, im August vergangenen Jahres mit zwei Bekannten des nächtens in einem Heidenheimer Bordell. Während sich die Bekannten im Barbereich aufhielten, handelte der Mann mit einer dort arbeitenden Dame den Preis aus: 40 Euro für 15 Minuten Geschlechtsverkehr.

Da der Freier jedoch in dieser Zeit nicht „fertig“ wurde, versuchte er, obwohl die Prostituierte ihm verdeutlicht hatte, dass seine Zeit abgelaufen war, weiter, den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Der Frau gelang es jedoch, sich zu wehren, sie packte den Angeklagten am Hals, drehte sich von ihm weg und platzierte ihr Knie in seinem Genitalbereich, woraufhin er von ihr abließ.

Da sie bei den späten Gästen ein ungutes Gefühl hatte, hatte die an der Bar beschäftigte Frau zu diesem Zeitpunkt bereits die Polizei gerufen, die just zu dem Zeitpunkt, als die Prostituierte das Zimmer verließ, bereits auf dem Gang stand. Den Beamten schilderte die Frau den Vorgang, woraufhin der Freier verhaftet wurde. Er habe sich in keiner Weise gewehrt, sei nicht aggressiv aufgetreten und habe kooperiert, sagte ein Polizist bei der Verhandlung als Zeuge aus.

Auch die Prostituierte selbst erklärte, dass sich der Angeklagte während der abgemachten Zeit „ganz normal“ und korrekt verhalten habe, aber danach gegen ihren erklärten Willen habe weitermachen wollen. Auch nach dem Vorfall, so erklärte die Zeugin, habe sie sich nicht vergewaltigt gefühlt und auch weder physische noch psychische Probleme gehabt. „Für mich war die Geschichte schnell erledigt.“

Für den Staatsanwalt jedoch ein klarer Fall der versuchten Vergewaltigung, auch wenn der Freier und die Frau zuvor einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hätten. Er forderte für den Mann aus Georgien, der sich als Asylbewerber in Deutschland aufhält, eine zweijährige Freiheitsstrafe.

Da der keinerlei Reue gezeigt und auch kein Geständnis abgelegt habe, könne die Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Zwar hatte der Angeklagte zuvor einen Teil der Ereignisse in der fraglichen Nacht bestätigt, jedoch behauptet, von der Frau abgelassen zu haben, als die ihm sagte, dass seine Zeit um sei. Für ihre Reaktion brachte er keinerlei Verständnis auf.

„Dieser Fall ist meilenweit von einer Vergewaltigung entfernt“, sagte der Verteidiger. In einer Situation, in der sich die Frau aus beruflichen Gründen in die sexuelle Lage gebracht habe und nur sie bestimmen könne, wann die Zeit abgelaufen ist, sie sich zudem immer als Herrin der Lage empfunden habe, könne dem Angeklagten keine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen werden. Deshalb plädierte der Verteidiger auf Freispruch oder zumindest eine Milderung der Strafe.

Daran, dass es sich um versuchte Vergewaltigung handelte, hegte das Gericht keinerlei Zweifel und verurteilte den Mann zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe. „Geschlechtsverkehr darf niemals gegen den Willen eines Beteiligten verübt werden“, betonte Richter Eberhard Bergmeister, „wenn jemand nein sagt, heißt das nein.“ Und das habe die Frau deutlich gemacht.

Zu Ungunsten des Angeklagten wertete der Richter auch die Tatsache, dass der Angeklagte sich noch nicht lange in Deutschland aufhält und schon zwei Vorstrafe vorzuweisen hat. „Sie scheinen sich schwer zu tun mit der deutschen Rechtsordnung“, so Bergmeister.

http://www.swp.de/heidenheim/lokales/he ... 93,3099462
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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