Frankfurter Ordnungsamt als Sittenwächter unterwegs!

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fraences
Admina
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Frankfurter Ordnungsamt als Sittenwächter unterwegs!

Beitrag von fraences »

In Frankfurt hat das Ordnungsamt den Paragraf §120 OWiG wieder entdeckt. http://dejure.org/gesetze/OWiG/120.html
"§ 120 Verbotene Ausübung der Prostitution; Werbung für Prostitution
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt oder
2. durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."

So wurde eine SexarbeiterIn wegen dieser Paragraf angezeigt und mit einem Bußgeld von ca. 300 Euro sanktioniert. Es waren alle ihre Fotos in der Werbung gepixelt, was die Sittenwächter vom Ordnngsamt nicht daran gehindert haben, der SexarbeiterIn ein Bußgeld in Höhe von ca. 300 Euro für den erstmaligen Verstoß zu verhängen.
Die jetzigen massive durchgeführten Kontrollen/Razzien in Frankfurt sind in Zusammenhang mit dem geplanten, repressiven Prostituiertenschutzgesetz zu sehen.
Es ist wichtig und notwendig zu verstehen, das dieses ProstituiertenSCHUTZgesetz nicht den Weizen vom Spreu trennt, sondern das es um die Eindämmerung von Prostitution geht.
Der Politik geht es eindeutig gegen jeden der die Prostitution ausübt, egal ob du Deutsche oder Ausländerin bist, ob jung oder älter, egal ob du es nebenberuflich oder hauptberuflich aus übst, egal in welche Spalte der Prostitution tätig bist.
Es zielt darauf ab, Prostitution zu verhindern. (Verbot der Werbung, Sperrgebietsverordnung, etc.).
Neben den jetzt bereits zahlreichen Sondergesetze die Prostittion kriminalisieren, sollen zusätzliche weitere Paragrafen und Verordnungen kommen, die knapp über der Schwelle eines Verbotes sind.
z.B. Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html), anlasslose, verdachtsunabhängige, zu jede Tages und Nachtzeit Kontrollen ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, Registrierungspflicht alle SexarbeiterInn mit Hurenpass, medizinische Zwangsunterweisung, Prüfung auf Einsichtfähigkeit, etc.

Deshalb ist JETZT wichtig Widerstand zu leisten um das Prostituiertenschutzgesetz zu verhindern.Wir brauchen keine weitere Sondergesetze.
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht!
Zentrale Protestaktion in Frankfurt
13. Juni 2015 – „5 vor 12“ – Opernplatz
http://plattform-frankfurt.de/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)

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