LANDESSOZIALGERICHT:
"PROSTITUTION IN SCHWANGERSCHAFT UNZUMUTBAR"
Von unserer Mitarbeiterin Waltraud Kirsch-Mayer
Das Landessozialgericht Baden-Wuerttemberg hat einer ehemaligen Prostituierten Hartz-IV-Unterstuetzung vor ihrem Mutterschutz zugebilligt. Die erste Instanz hatte der Frau noch Leistungen des Jobcenters verweigert - demnach haette sie sich fuer ihren Lebensunterhalt bis acht Wochen vor der Geburt prostituieren muessen. Nun entschied das Gericht, dass die Ausuebung der Prostitution waehrend der Schwangerschaft unzumutbar sei. "Ein wegweisendes Urteil", kommentiert Julia Wege, Leiterin der Diakonie-Beratungsstelle "Amalie".
Weiter und kompletter Text unter:
www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/1.2568635
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