Der Fall "Artemis"
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- Admina
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Der Fall "Artemis"
Ja, die Razzia am 13.04.2016 im Berliner Großbordell „Artemis“ hat für uns auf den ersten Blick wahnsinnig schlechtes Timing, da sie anscheinend die Richtigkeit des geplanten ProstituiertenSchutzGesetz unterstreicht. Wobei für die Regierung das Timing wiederum recht gut ist. Es ist zu beobachten das solche großen Razzien zufällig immer dann passieren, wenn das geplante Gesetz in neue Verhandlungsrunden geht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…
hier weiter lesen:
http://www.voice4sexworkers.com/der-fal ... ssbordell/
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http://www.voice4sexworkers.com/der-fal ... ssbordell/
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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RE: Der Fall "Artemis"
Nun steht dem Artemis“ auch noch die Schließung bevor. Das Verfahren zum Entzug der Gaststättenkonzession wurde eingeleitet und die Genehmigung zur Beherbergung soll entzogen werden. Das Bezirksamt prüft gerade die Machbarkeit dieser Schritte.
Was den Zeitpunkt angeht, kann man sicher unterschiedlicher Auffassung sein, jedoch auf der Pressekonferenz wurde davon gesprochen, dass die Ermittlungen schon seit Mitte 2015 laufen. Von einer kurzfristig geplanten Aktion, evtl. sogar ohne geprüfte Hintergrundinformationen, kann man da sicher nicht sprechen.
Nun werden Zeugen und Beschuldigte vernommen und es wird weiter ermittelt und bis zur endgültigen Klärung sollte (auch in der Presse) die "Unschuldsvermutung" gelten.
Gruss
Was den Zeitpunkt angeht, kann man sicher unterschiedlicher Auffassung sein, jedoch auf der Pressekonferenz wurde davon gesprochen, dass die Ermittlungen schon seit Mitte 2015 laufen. Von einer kurzfristig geplanten Aktion, evtl. sogar ohne geprüfte Hintergrundinformationen, kann man da sicher nicht sprechen.
Nun werden Zeugen und Beschuldigte vernommen und es wird weiter ermittelt und bis zur endgültigen Klärung sollte (auch in der Presse) die "Unschuldsvermutung" gelten.
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- Admina
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Die Unverhältnismäßigkeit wie dort vorgegangen wurde und die mediale Berichterstattung passt schon.
Wie in den vorherigen Fällen, Emmerich- Düsseldorf Rethelstr und einen weiteren Fall aus Niederrhein, blieb nur die Sozialabgabenbetrug übrig.
Ich frag mich, wie kann es sein das 11 Jahre, das Düsseldorfer Verfahren genehmigt bzw. die Betreiber unter Druck gesetzt wurden, daran teilzunehmen, wenn dann plötzlich alle dortige SexarbeiterInnen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden.
Hätte man nicht im Vorfeld das unspektaktuell klären können?
Oder steckt da bewusst ein system dahinter.
Im übrigen hat bei der Pressekonferenz im nt-v der Staatsanwalt gesagt, es wurde keine "Zwangsprostitutiuerte" gefunden.
Wie in den vorherigen Fällen, Emmerich- Düsseldorf Rethelstr und einen weiteren Fall aus Niederrhein, blieb nur die Sozialabgabenbetrug übrig.
Ich frag mich, wie kann es sein das 11 Jahre, das Düsseldorfer Verfahren genehmigt bzw. die Betreiber unter Druck gesetzt wurden, daran teilzunehmen, wenn dann plötzlich alle dortige SexarbeiterInnen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden.
Hätte man nicht im Vorfeld das unspektaktuell klären können?
Oder steckt da bewusst ein system dahinter.
Im übrigen hat bei der Pressekonferenz im nt-v der Staatsanwalt gesagt, es wurde keine "Zwangsprostitutiuerte" gefunden.
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Im Vorfeld klären? Bestimmt waren auch im Artemis regelmässig Kripobeamte im Haus. Die sehen dabei weder Dienstpläne noch wissen sie von Anweisungen der Hausdamen, was zum Umfang einer Dienstleistung gehört. Die Scheinselbständigkeit ist gut kaschiert, ohne Anzeigen durch betroffene Frauen geht nichts. Und die ausländischen Frauen haben in der Regel mehr Angst vor der Polizei als vor den Betreibern.
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RE: Der Fall "Artemis"
Nach einer langen ungewollten Pause, möchte ich mich hier auch mal wieder zu Worte melden und danke dir Fraences für den Link.
Wie wir bereits wissen gibt es eine Gesetzgebung und Urteile. Die Anklage muss sich, wo Urteile bereits vorhanden sind, auf beides beziehen. Im Fall Artemis wird die Staatsanwaltschaft sicherlich (was die Steuerrechtlichen Aspekte der Anklage betrifft) auf folgendes Urteil zurückgreifen:
https://openjur.de/u/762301.html
Das Pendant dazu in Österreich ist folgender Fall:
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.EN ... 7718.1.pdf
Artemis hat am Düsseldorfer Verfahren teilgenommen. Damen ohne Steuernummer entrichten eine Tagespauschale von 30 Euro pro Tag. Das Finanzamt Berlin, bzw. die Abteilung zuständig für Prostitution hat dieses „Bar“-Geld bei regelmäßigen quartalsweisen Besuchen vor Ort entgegengenommen.
Die Steuerfahndung war bereits 2013 zu Besuch bei Artemis. Siehe Ausschnitt Reportage des ZDFs:
Interessant hier: Der Steuerfahnder im Video fragt erst nach dem Künstlernamen der SexarbeiterInnen und dann ob sie am Düsseldorfer Verfahren teilnimmt. Diese erwidert daraufhin, dass sie eine eigene Steuernummer besitzt. Der Steuerfahnder antwortet drauf: 'Sehr gut!'
Artemis wird nun 10 Jahre rückwirkend der Vorwurf nach StGB §266a gemacht:
https://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html
In Österreich wurde mit folgenden Beschluss die Erhebung einer Abzugsteuer Seitens der Finanzbehörden untersagt:
https://findok.bmf.gv.at/findok/resourc ... .1.X.X.pdf
Zwischenzeitlich wurde auch die Registrierkassenpflicht in Österreich eingeführt.
Was hat das Ganze mit SexarbeiterInnen, mit dem Prostitutionsschutzgesetz in Deutschland, bzw. mit Sexarbeiterinnen allgemein in Österreich und Deutschland zu tun?
Erst einmal wurde in einem anderen Thread bereits festgestellt, dass das Prostitutionsschutzgesetz das Aus für kleinere Wohnungsbordelle bedeutet die mittelgroßen Bordellen bis großen FKK-Clubs jedoch die finanziellen Mittel besitzen um alle Auflagen zu erfüllen.
Problem nur ist eine Sache die weder in Österreich noch in Deutschland klar geregelt ist: Sind die Frauen dann angestellt oder arbeiten sie auf eigene Rechnung? Eine eigene Steuernummer wird hier nicht immer ausreichen. Auch ist es tatsächlich nicht für alle Frauen möglich solch eine zu erhalten.
Was bleibt übrig? Frauen müssen eingestellt werden. In Österreich ist dies 'noch' nicht möglich. In Deutschland wird das Prostitutionsschutzgesetz immerhin dafür sorgen, dass der Weisungsumfang beschränkt sein wird. Hört sich gut an?
Was man jedoch vergisst: Der Betreiber kann sich als Arbeitgeber genau aussuchen wen er bei sich arbeiten lassen möchte. Er könnte dann erst einmal einen minimalen Arbeitszeitraum von 6-12 Monaten festlegen (lassen wir Kündigungsfristen erst einmal außer Acht). Er muss ja die Anmeldung bei den Sozialkassen etc. vornehmen und wir dies sicher nicht alle 2 Wochen neu machen. Außerdem wird er dies nur für diejenigen Sexarbeiterinnen machen die auch einen festen Wohnsitz nachweisen können. Wären die Sexarbeiterinnen dann bereit sich für 6-12 Monate für einen Club zu verpflichten bzw. könnten diese in der Nähe einen festen und erschwinglichen Wohnsitz für den Zeitraum erlangen?
Das Düsseldorfer Verfahren federt diese Problematik derzeit in Deutschland ab. Der Fall Artemis hat aber gezeigt, dass dieses anscheinend bedeutungslos ist? Was passiert, wenn keine Abzugsteuer vom Finanzamt eingenommen werden darf sieht man bei einem Blick nach Österreich. Kombiniert mit der Registrierkassenpflicht herrscht derzeit ein absolutes rechtliches Chaos in der Alpenrepublik.
Die Frage ist nur, was kann man machen? Die Problematik eines Dienstnehmerverhältnisses/Angestelltenverhältnis habe ich bereits oben beschrieben.
Wie wir bereits wissen gibt es eine Gesetzgebung und Urteile. Die Anklage muss sich, wo Urteile bereits vorhanden sind, auf beides beziehen. Im Fall Artemis wird die Staatsanwaltschaft sicherlich (was die Steuerrechtlichen Aspekte der Anklage betrifft) auf folgendes Urteil zurückgreifen:
https://openjur.de/u/762301.html
Das Pendant dazu in Österreich ist folgender Fall:
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.EN ... 7718.1.pdf
Artemis hat am Düsseldorfer Verfahren teilgenommen. Damen ohne Steuernummer entrichten eine Tagespauschale von 30 Euro pro Tag. Das Finanzamt Berlin, bzw. die Abteilung zuständig für Prostitution hat dieses „Bar“-Geld bei regelmäßigen quartalsweisen Besuchen vor Ort entgegengenommen.
Die Steuerfahndung war bereits 2013 zu Besuch bei Artemis. Siehe Ausschnitt Reportage des ZDFs:
Interessant hier: Der Steuerfahnder im Video fragt erst nach dem Künstlernamen der SexarbeiterInnen und dann ob sie am Düsseldorfer Verfahren teilnimmt. Diese erwidert daraufhin, dass sie eine eigene Steuernummer besitzt. Der Steuerfahnder antwortet drauf: 'Sehr gut!'
Artemis wird nun 10 Jahre rückwirkend der Vorwurf nach StGB §266a gemacht:
https://dejure.org/gesetze/StGB/266a.html
In Österreich wurde mit folgenden Beschluss die Erhebung einer Abzugsteuer Seitens der Finanzbehörden untersagt:
https://findok.bmf.gv.at/findok/resourc ... .1.X.X.pdf
Zwischenzeitlich wurde auch die Registrierkassenpflicht in Österreich eingeführt.
Was hat das Ganze mit SexarbeiterInnen, mit dem Prostitutionsschutzgesetz in Deutschland, bzw. mit Sexarbeiterinnen allgemein in Österreich und Deutschland zu tun?
Erst einmal wurde in einem anderen Thread bereits festgestellt, dass das Prostitutionsschutzgesetz das Aus für kleinere Wohnungsbordelle bedeutet die mittelgroßen Bordellen bis großen FKK-Clubs jedoch die finanziellen Mittel besitzen um alle Auflagen zu erfüllen.
Problem nur ist eine Sache die weder in Österreich noch in Deutschland klar geregelt ist: Sind die Frauen dann angestellt oder arbeiten sie auf eigene Rechnung? Eine eigene Steuernummer wird hier nicht immer ausreichen. Auch ist es tatsächlich nicht für alle Frauen möglich solch eine zu erhalten.
Was bleibt übrig? Frauen müssen eingestellt werden. In Österreich ist dies 'noch' nicht möglich. In Deutschland wird das Prostitutionsschutzgesetz immerhin dafür sorgen, dass der Weisungsumfang beschränkt sein wird. Hört sich gut an?
Was man jedoch vergisst: Der Betreiber kann sich als Arbeitgeber genau aussuchen wen er bei sich arbeiten lassen möchte. Er könnte dann erst einmal einen minimalen Arbeitszeitraum von 6-12 Monaten festlegen (lassen wir Kündigungsfristen erst einmal außer Acht). Er muss ja die Anmeldung bei den Sozialkassen etc. vornehmen und wir dies sicher nicht alle 2 Wochen neu machen. Außerdem wird er dies nur für diejenigen Sexarbeiterinnen machen die auch einen festen Wohnsitz nachweisen können. Wären die Sexarbeiterinnen dann bereit sich für 6-12 Monate für einen Club zu verpflichten bzw. könnten diese in der Nähe einen festen und erschwinglichen Wohnsitz für den Zeitraum erlangen?
Das Düsseldorfer Verfahren federt diese Problematik derzeit in Deutschland ab. Der Fall Artemis hat aber gezeigt, dass dieses anscheinend bedeutungslos ist? Was passiert, wenn keine Abzugsteuer vom Finanzamt eingenommen werden darf sieht man bei einem Blick nach Österreich. Kombiniert mit der Registrierkassenpflicht herrscht derzeit ein absolutes rechtliches Chaos in der Alpenrepublik.
Die Frage ist nur, was kann man machen? Die Problematik eines Dienstnehmerverhältnisses/Angestelltenverhältnis habe ich bereits oben beschrieben.
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Junge, Junge, das regt mich auf!
In erster Linie geht es jetzt erstmal um die SEXARBEITERINNEN selbst, die ja die eigentliche Arbeit machen, taeglich Mieten an die Betreiber zahlen etc. (SW zahlen genauso wie die Kunden 80 € Eintritt) und Opfer von den Sch***betreibern wurden, denen die Geldgier der SW und den Kunden zu Kopfe stiegen, dass sie nicht mehr serioes Steuern und Sozialabgaben zahlen wollen.
Das, was jetzt im Artemis passiert, ist ja so, als wenn ein mittelstaendiges Firmenunternehmen mit 100 Mitarbeitern ploetzlich einer Razzia unterzogen werden und die Mitarbeiter ploetzlich unversehens auf der Strasse stehen.
Der Unterschied liegt darin, dass normale Mitarbeiter ja nicht an dem "Chef" 80 € pro Tag zahlen, um arbeiten zu duerfen, nein, sie werden auch noch von Gewerkschaften aufgefangen und bekommen noch weitere 6 Monate oder was weiss ich Uebergangsgeld, Hilfe vom Jobcenter, Sozialamt etc., ohne ein Fingerchen zu kruemmen.
Und die SEXARBEITERINNEN?
Ich aergere mich, dass sie in Nullkommanichts ploetzlich WIRKLICH UND IN ECHT auf der Strasse stehen! Gerade sie haben geschuftet, gewartet, wenig Freizeit, um einen guten "Blowjob" machen zu koennen.
Viele ohne eigene Wohnung (haben im Puff gelebt), einige ernaehren die Familie, hach und noch etliches anderes etc. etc.
Grosse Frage, was passiert jetzt mit hunderten SexarbeiterInnen?
Werden sie nun auf Haus- und Hotelbesuche ausweichen?
Werden die Beratungsstellen endlich mal die eigentliche Arbeit fuer die SW tun?
Werden skrupellose Vermieter den Artemis-SW nun Ausweich-Bruchbuden zu Horrormieten anbieten?
Haben SW Chance auf Sozialhilfe?
Und noch mehr Fragen etc.
Junge. Junge, denke momentan echt nur noch an die SexarbeiterInnen!
In erster Linie geht es jetzt erstmal um die SEXARBEITERINNEN selbst, die ja die eigentliche Arbeit machen, taeglich Mieten an die Betreiber zahlen etc. (SW zahlen genauso wie die Kunden 80 € Eintritt) und Opfer von den Sch***betreibern wurden, denen die Geldgier der SW und den Kunden zu Kopfe stiegen, dass sie nicht mehr serioes Steuern und Sozialabgaben zahlen wollen.
Das, was jetzt im Artemis passiert, ist ja so, als wenn ein mittelstaendiges Firmenunternehmen mit 100 Mitarbeitern ploetzlich einer Razzia unterzogen werden und die Mitarbeiter ploetzlich unversehens auf der Strasse stehen.
Der Unterschied liegt darin, dass normale Mitarbeiter ja nicht an dem "Chef" 80 € pro Tag zahlen, um arbeiten zu duerfen, nein, sie werden auch noch von Gewerkschaften aufgefangen und bekommen noch weitere 6 Monate oder was weiss ich Uebergangsgeld, Hilfe vom Jobcenter, Sozialamt etc., ohne ein Fingerchen zu kruemmen.
Und die SEXARBEITERINNEN?
Ich aergere mich, dass sie in Nullkommanichts ploetzlich WIRKLICH UND IN ECHT auf der Strasse stehen! Gerade sie haben geschuftet, gewartet, wenig Freizeit, um einen guten "Blowjob" machen zu koennen.
Viele ohne eigene Wohnung (haben im Puff gelebt), einige ernaehren die Familie, hach und noch etliches anderes etc. etc.
Grosse Frage, was passiert jetzt mit hunderten SexarbeiterInnen?
Werden sie nun auf Haus- und Hotelbesuche ausweichen?
Werden die Beratungsstellen endlich mal die eigentliche Arbeit fuer die SW tun?
Werden skrupellose Vermieter den Artemis-SW nun Ausweich-Bruchbuden zu Horrormieten anbieten?
Haben SW Chance auf Sozialhilfe?
Und noch mehr Fragen etc.
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Danke, Lucille!
Moechte mich fuer meinen obigen Beitrag mit vielen Deutschfehlern entschuldigen!
Habe einfach runtergeschrieben, ohne viel nachzudenken und den Beitrag gleich ohne nochmaliges Nachlesen abgesesendet.
Zu den Beratungsstellen moechte ich noch etwas sagen:
Ich finde es gut, dass es sie gibt und sie setzen sich auch gut fuer die SexarbeiterInnen ein, in welcher Form auch immer. Daumen hoch.
Moechte mich fuer meinen obigen Beitrag mit vielen Deutschfehlern entschuldigen!
Habe einfach runtergeschrieben, ohne viel nachzudenken und den Beitrag gleich ohne nochmaliges Nachlesen abgesesendet.
Zu den Beratungsstellen moechte ich noch etwas sagen:
Ich finde es gut, dass es sie gibt und sie setzen sich auch gut fuer die SexarbeiterInnen ein, in welcher Form auch immer. Daumen hoch.
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RE: Der Fall "Artemis"
@ hamster, ich schließe mich der Empfehlung von @ Lucille an.
Dein eindrucksvolles Statement sollte den Mitgliedern des Bundestages vor der ersten Lesung des neuen Gesetzes vorgelegt werden. Ich werde mir die Mühe machen, die Adressen der Wahlkreisbüros der Abgeordenten zu ermitteln und diese in ein PDF Dokument übertragen, das auf Adressettikettenstandardgrößen ausgelegt ist, um es hier zum Download bereit zu stellen. Das erleichtert es, unser Anliegen an die Abgeordneten zu bringen. Welcher Absender dabei eingetragen wird, sollte jede/r gut überlegen (Aliasname, Stadt in der gearbeitet wir ....)
Zu weiteren Fragen:
Konstruktion des Rechtsverhältnisses zwischen SW und Betreibenden von Sexarbeitsorten
Der Regierungs-Entwurf des ProstSchG (RgE-PSG) (1), der jetzt den Bundestagsabgeordneten vorgelegt wurde, sieht vor Weisungsrechte von Dritten zu untersagen, die sich auf die konkrete Art der Gestaltung der sexuellen Dienstleistungen und die konkrete Kundschaft von SW beziehen. Betreibende von SW-Betriebsstätten haben in ihrem Betriebskonzept, das ein zentrales Instrument der Erlaubniserteilung und -versagung ist, darzustellen,
- wie sie jegliche Einflussnahme (kommerziell orientierter) Dritter auf die Aufnahme und Fortführung der SW-Tätigkeit zu unterbinden gedenken,
- wie sie sicherstellen, selbst keine Weisungen gegenüber SW zu erteilen,
- wie sie SW dazu veranlassen, dass diese ihren gesetzlichen Pflichten aus dem RgE-PSG nachkommen und
- kontrollieren sowie dokumentieren, das diese den Pflichten auch nachkommen.
Ohne Vorlage des Betriebskonzeptes keine Erlaubnis. Verstösse gegen das Betriebskonzept führen zum Entzug der Betriebserlaubnis.
Das Rechtsverhältnis, dass der RgE-PSG für die Beziehung zwischen SW und Betreibenden konstruiert, ist demnach, so würde ich dies jedenfalls sehen, so gestaltet, dass SW in Ihrer Tätigkeitsausübung selbstständig sind. Dies ist ein Indiiz dafür, das die Ausübung der SW eine selbständige Tätigkeit wäre. Der Annahme, dass es sich beim Rechtsverhältnis zwischen Betreibenden und SW um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln könnte, stehen die Regelungen des RgE-PSG insofern eher entgegen.
Wesentliches Kriterium für die Feststellung der Selbständigkeit bleibt aber, unbenommen der Regelungen im RgE-PSG, ob SW ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Die Vorkasse für Miete und Werbung, die SW eigenständig zahlen, oder der Eintritt, den sie wie die Kundschaft auch bei FKK Clubs zahlen, sind ein Indiz für das eigene unternehmerische Risiko. Damit, so glaube ich, wären Fkk Clubs unter Geltung des RgE-PSG bezüglich Scheinselbständigkeit und Mehrwertsteuerzahlung auf die Einnahmen der SW, die ihre Räumlichkeiten als Arbeitsort nutzen, aus dem Schneider.
Geschäftsmodelle, in denen ein Fkk Club Werbung für die SW schaltet (Aliasname/Bild etc), die dessen Räumlichkeiten als Arbeitsort gegen einen im voraus gezahlten Beitrag nutzen, sind kritischer zu betrachten (Einordnung in den Betrieb). Geschäftsmodelle, in denen am Ende des Arbeitstages die Einnahmen der SW abgerechnet werden, und die Betreibenden erst dann einen Betrag für die Nutzung des Arbeitsortes von den SW erhalten, ebenso (kein unternehmerisches Risiko bei den SW).
Sofern zusätzlich die Regelungen beachtet werden, die bei der Reform des Strafrechtes zum Menschenhandel formuliert wurden (2), in denen davon ausgegangen wird,
- dass eine wirtschaftliche Zwangslage ein Indiz für Menschenhandel ist
- eine wirtschaftliche Zwangslage die Armut im Herkunftsland sein kann,
- das an 18 bis 21 jährige SW keine Arbeitsorte vergeben werden dürfen, da dies in der Regel Menschenhandel sei,
- das SW den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen für sich behalten müssen, da ansonsten Ausbeutung (neuer Straftatbestand Zwangsprostitution) vorliegt,
sind Geschäftsmodelle, die auf einer nachträgliche Splittung der Einnahmen von SW aufbauen und SW z.B. zur Abgabe von wenigstens 50 % ihrer Einnahmen verpflichten, wohl strafrechtlich unzulässig.
Sofern in der Abgabe von wenigstens 50 % Einnahmen durch SW an die Betreibenden alle Kosten enthalten sind, die SW haben (also auch Steuer, Kondome, Kosmetika, Sozialversicherungsbeiträge ...) handelt es sich eventuell nicht um ausbeuterische (Menschenhandel / Zwangsprostitution), sondern um zulässige Beschäftigungsverhältnise, die der Betreibende mit SW eingegangen ist. Die Formulierung, dass der überwiegende Teil der Einnahmen bei der SW zu verbleiben hat, ansonsten jedoch von Ausbeutung auszugehen sei, legt jedoch nahe, dass deutlich über 50 % der Einnahmen (des !!Umsatzes!!) bei den SW zu verbleiben haben.
Der Reformentwurf des Strafrechtes nennt jedoch noch weiter Kriterien, z.B. das Leistung und Gegenleistung in einem groben Missverhältnis stehen müssen, das Arbeitsbedingungen gefährdent sind und dass zur Ermittlung ob Ausbeutung vorliegt, bei Arbeitsverhältnissen der Mindestlohn herangezogen werden sollte. Sofern dieser um 50 % unterschritten wird, sei von Ausbeutung auszugehen. Wenn also eine SW einen (Brutto-) Stundenlohn erhält, der unter 5 € liegt, so diese Kriterien, liegt wahrscheinlich Ausbeutung (Zwangsprostitution) vor. Eine Vergütung (Brutto) von mehr als 5 € die Stunde, z.B. also 40 € Brutto / acht Std-Tag, wäre demnach nicht als Ausbeutung (Straftat) zu betrachten, würde aber wohl gegen den Mindestlohn verstossen (Ordnungswidrigkeit).
In der Folge des RgE-PSG und der Regierungsvorlage zur Reform des Menschenhandelsrechts wird eine Diskussion um angemessene Beiträge zu führen sein (und vor den Gerichten wohl auch geführt werden), die seitens Betreibender jenseits eines Ausbeutungstatbestandes erhoben werden dürfen, sofern SW die von den Betreibenden zur Verfügung gestellten Arbeitsorte nutzen. Klar ist dabei, dass die Erfordernisse, die der RgE-PSG vorsieht auf Seite der SW und der Betreibenden Kosten verursachen wird, die erwirtschaftet werden müssen. Z.B.
SW
- Gebot der Trennung von Wohnung und Arbeitsort für SW verursacht in der Regel zusätzliche Unterkunftskosten
- Gebühren für Anmeldebescheinigung, Fahrtkosten im Zusammenhang mit Anmeldung für SW etc, Widerspruchsverahren bei Verweigerung der Anmeldebescheinigung (Rechtsanwalt)
- Erhöte Beiträge zur Nutzung von bereitgestellten Arbeitsorten für SW (Miete o.ä. an Betreibende)
- Erhöter Aufwand durch umfangreichere Kontrollen seitens der Behörden und der Betreibenden am Arbeitsort
- Geschäftsschädigende Einflüsse auf Kundschaft durch erhöhte Behördenkontrollen (insbesondere Polizei)
Betreibende
- Zusätzlicher personeller Aufwand zur Einhaltung der Auflagen
- Zusätzlicher baulicher Aufwand zur Einhaltung der Auflagen
- Zusätzlicher Aufwand zur Einholung der Erlaubnis (Gebühren, Fahrtkosten, Rechtsanwaltskosten)
- Zusätzlicher Aufwand durch Zeiten der Schliessung des Arbeitsortes wegen (noch) nicht erfolgter Erlaubnis
- Zusätzliche Baugenehmigungsverfahren
- Widerspruchsverfahren mit Rechtsanwaltskosten etc
- Risikoaufschlag bei der Preiskalkulation, beschleunigte Abschreibung der Investitionskosten
Ob sich diese zusätzlichen Kosten erwirtschaften lassen, ob das unternehmerische Risiko, das so steigt, tragbar ist, bleibt abzuwarten. Die SW, so sieht es derzeit aus, haben derzeit erhebliche Schwierigkeiten höhere Preise für ihre Dienstleistungen durchzusetzen. Der über viele Jahre vorherrschende Tarif von 50 € für 30 Minuten Standardservice ist in den vergangenen Jahren unter Druck. Ob Betreibende höhere Beiträge von SW erheben können, um ihre Kosten und Risiken zu decken, ist wirtschaftlich ungewiss. SW können eventuell keine höheren Preise zahlen und unternehmerisch ist es fraglich, ob die von den neuen Gesetzen verursachten zusätzlichen Geschäftsrisiken eingegangen werden.
Das traurige Spiel der abolitionistischen PseudomarxistINNen -
ihr vermeintlich linksroter Teppich ist tatsächlich ein tiefschwarzer für das Finanzkapital
Das alles macht es wahrscheinlich, dass es, sofern die neuen Gesetze konsequent vollzogen werden, zu einer Zeit von Umbrüchen und Mark"bereinigungen" kommen wird, bei der die Kleinen, die Umsatz-, Gewinn-, Kapitalschwachen, die mit geringen sozialen Ressourcen (Bildung, Sprache, Vernetzung/Beziehungsgeflecht) versehenen Betreibenden und SW verlieren. Auch im Feld der erotischen und sexuellen Dienste setzt sich das Verwertungs- und Monopolisierungsprinzip, unter Bezugnahme - und das finde ich besonders interessant - auch auf Arbeitschutzrechte gegen Klein- und Kleinstbetriebe, in denen selbstbestimmt und persönlich, also wenig entfremdet Dienstleistungen erbracht werden, durch.
Die pseudomarxistischen Abolitionistinnen, die mit ihrer Rede von der Ware Frau die neuen Gesetze auf den Weg brachten, sie sind es, die der Monopolisierung der SW, deren industrialisierter Vernutzung als Anlageobjekt für das Risikokapital der neoliberalen Finanzoligarchie, das repressive Wort reden und den vermeintlich linksroten, tatsächlich tiefschwarzen Teppich ausrollen.
(1)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
(2)
Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, CSU und SPD
Zusammenstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt linie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
– Drucksache 18/4613 –
mit den Beschlüssen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
Dein eindrucksvolles Statement sollte den Mitgliedern des Bundestages vor der ersten Lesung des neuen Gesetzes vorgelegt werden. Ich werde mir die Mühe machen, die Adressen der Wahlkreisbüros der Abgeordenten zu ermitteln und diese in ein PDF Dokument übertragen, das auf Adressettikettenstandardgrößen ausgelegt ist, um es hier zum Download bereit zu stellen. Das erleichtert es, unser Anliegen an die Abgeordneten zu bringen. Welcher Absender dabei eingetragen wird, sollte jede/r gut überlegen (Aliasname, Stadt in der gearbeitet wir ....)
Zu weiteren Fragen:
Konstruktion des Rechtsverhältnisses zwischen SW und Betreibenden von Sexarbeitsorten
Der Regierungs-Entwurf des ProstSchG (RgE-PSG) (1), der jetzt den Bundestagsabgeordneten vorgelegt wurde, sieht vor Weisungsrechte von Dritten zu untersagen, die sich auf die konkrete Art der Gestaltung der sexuellen Dienstleistungen und die konkrete Kundschaft von SW beziehen. Betreibende von SW-Betriebsstätten haben in ihrem Betriebskonzept, das ein zentrales Instrument der Erlaubniserteilung und -versagung ist, darzustellen,
- wie sie jegliche Einflussnahme (kommerziell orientierter) Dritter auf die Aufnahme und Fortführung der SW-Tätigkeit zu unterbinden gedenken,
- wie sie sicherstellen, selbst keine Weisungen gegenüber SW zu erteilen,
- wie sie SW dazu veranlassen, dass diese ihren gesetzlichen Pflichten aus dem RgE-PSG nachkommen und
- kontrollieren sowie dokumentieren, das diese den Pflichten auch nachkommen.
Ohne Vorlage des Betriebskonzeptes keine Erlaubnis. Verstösse gegen das Betriebskonzept führen zum Entzug der Betriebserlaubnis.
Das Rechtsverhältnis, dass der RgE-PSG für die Beziehung zwischen SW und Betreibenden konstruiert, ist demnach, so würde ich dies jedenfalls sehen, so gestaltet, dass SW in Ihrer Tätigkeitsausübung selbstständig sind. Dies ist ein Indiiz dafür, das die Ausübung der SW eine selbständige Tätigkeit wäre. Der Annahme, dass es sich beim Rechtsverhältnis zwischen Betreibenden und SW um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln könnte, stehen die Regelungen des RgE-PSG insofern eher entgegen.
Wesentliches Kriterium für die Feststellung der Selbständigkeit bleibt aber, unbenommen der Regelungen im RgE-PSG, ob SW ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Die Vorkasse für Miete und Werbung, die SW eigenständig zahlen, oder der Eintritt, den sie wie die Kundschaft auch bei FKK Clubs zahlen, sind ein Indiz für das eigene unternehmerische Risiko. Damit, so glaube ich, wären Fkk Clubs unter Geltung des RgE-PSG bezüglich Scheinselbständigkeit und Mehrwertsteuerzahlung auf die Einnahmen der SW, die ihre Räumlichkeiten als Arbeitsort nutzen, aus dem Schneider.
Geschäftsmodelle, in denen ein Fkk Club Werbung für die SW schaltet (Aliasname/Bild etc), die dessen Räumlichkeiten als Arbeitsort gegen einen im voraus gezahlten Beitrag nutzen, sind kritischer zu betrachten (Einordnung in den Betrieb). Geschäftsmodelle, in denen am Ende des Arbeitstages die Einnahmen der SW abgerechnet werden, und die Betreibenden erst dann einen Betrag für die Nutzung des Arbeitsortes von den SW erhalten, ebenso (kein unternehmerisches Risiko bei den SW).
Sofern zusätzlich die Regelungen beachtet werden, die bei der Reform des Strafrechtes zum Menschenhandel formuliert wurden (2), in denen davon ausgegangen wird,
- dass eine wirtschaftliche Zwangslage ein Indiz für Menschenhandel ist
- eine wirtschaftliche Zwangslage die Armut im Herkunftsland sein kann,
- das an 18 bis 21 jährige SW keine Arbeitsorte vergeben werden dürfen, da dies in der Regel Menschenhandel sei,
- das SW den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen für sich behalten müssen, da ansonsten Ausbeutung (neuer Straftatbestand Zwangsprostitution) vorliegt,
sind Geschäftsmodelle, die auf einer nachträgliche Splittung der Einnahmen von SW aufbauen und SW z.B. zur Abgabe von wenigstens 50 % ihrer Einnahmen verpflichten, wohl strafrechtlich unzulässig.
Sofern in der Abgabe von wenigstens 50 % Einnahmen durch SW an die Betreibenden alle Kosten enthalten sind, die SW haben (also auch Steuer, Kondome, Kosmetika, Sozialversicherungsbeiträge ...) handelt es sich eventuell nicht um ausbeuterische (Menschenhandel / Zwangsprostitution), sondern um zulässige Beschäftigungsverhältnise, die der Betreibende mit SW eingegangen ist. Die Formulierung, dass der überwiegende Teil der Einnahmen bei der SW zu verbleiben hat, ansonsten jedoch von Ausbeutung auszugehen sei, legt jedoch nahe, dass deutlich über 50 % der Einnahmen (des !!Umsatzes!!) bei den SW zu verbleiben haben.
Der Reformentwurf des Strafrechtes nennt jedoch noch weiter Kriterien, z.B. das Leistung und Gegenleistung in einem groben Missverhältnis stehen müssen, das Arbeitsbedingungen gefährdent sind und dass zur Ermittlung ob Ausbeutung vorliegt, bei Arbeitsverhältnissen der Mindestlohn herangezogen werden sollte. Sofern dieser um 50 % unterschritten wird, sei von Ausbeutung auszugehen. Wenn also eine SW einen (Brutto-) Stundenlohn erhält, der unter 5 € liegt, so diese Kriterien, liegt wahrscheinlich Ausbeutung (Zwangsprostitution) vor. Eine Vergütung (Brutto) von mehr als 5 € die Stunde, z.B. also 40 € Brutto / acht Std-Tag, wäre demnach nicht als Ausbeutung (Straftat) zu betrachten, würde aber wohl gegen den Mindestlohn verstossen (Ordnungswidrigkeit).
In der Folge des RgE-PSG und der Regierungsvorlage zur Reform des Menschenhandelsrechts wird eine Diskussion um angemessene Beiträge zu führen sein (und vor den Gerichten wohl auch geführt werden), die seitens Betreibender jenseits eines Ausbeutungstatbestandes erhoben werden dürfen, sofern SW die von den Betreibenden zur Verfügung gestellten Arbeitsorte nutzen. Klar ist dabei, dass die Erfordernisse, die der RgE-PSG vorsieht auf Seite der SW und der Betreibenden Kosten verursachen wird, die erwirtschaftet werden müssen. Z.B.
SW
- Gebot der Trennung von Wohnung und Arbeitsort für SW verursacht in der Regel zusätzliche Unterkunftskosten
- Gebühren für Anmeldebescheinigung, Fahrtkosten im Zusammenhang mit Anmeldung für SW etc, Widerspruchsverahren bei Verweigerung der Anmeldebescheinigung (Rechtsanwalt)
- Erhöte Beiträge zur Nutzung von bereitgestellten Arbeitsorten für SW (Miete o.ä. an Betreibende)
- Erhöter Aufwand durch umfangreichere Kontrollen seitens der Behörden und der Betreibenden am Arbeitsort
- Geschäftsschädigende Einflüsse auf Kundschaft durch erhöhte Behördenkontrollen (insbesondere Polizei)
Betreibende
- Zusätzlicher personeller Aufwand zur Einhaltung der Auflagen
- Zusätzlicher baulicher Aufwand zur Einhaltung der Auflagen
- Zusätzlicher Aufwand zur Einholung der Erlaubnis (Gebühren, Fahrtkosten, Rechtsanwaltskosten)
- Zusätzlicher Aufwand durch Zeiten der Schliessung des Arbeitsortes wegen (noch) nicht erfolgter Erlaubnis
- Zusätzliche Baugenehmigungsverfahren
- Widerspruchsverfahren mit Rechtsanwaltskosten etc
- Risikoaufschlag bei der Preiskalkulation, beschleunigte Abschreibung der Investitionskosten
Ob sich diese zusätzlichen Kosten erwirtschaften lassen, ob das unternehmerische Risiko, das so steigt, tragbar ist, bleibt abzuwarten. Die SW, so sieht es derzeit aus, haben derzeit erhebliche Schwierigkeiten höhere Preise für ihre Dienstleistungen durchzusetzen. Der über viele Jahre vorherrschende Tarif von 50 € für 30 Minuten Standardservice ist in den vergangenen Jahren unter Druck. Ob Betreibende höhere Beiträge von SW erheben können, um ihre Kosten und Risiken zu decken, ist wirtschaftlich ungewiss. SW können eventuell keine höheren Preise zahlen und unternehmerisch ist es fraglich, ob die von den neuen Gesetzen verursachten zusätzlichen Geschäftsrisiken eingegangen werden.
Das traurige Spiel der abolitionistischen PseudomarxistINNen -
ihr vermeintlich linksroter Teppich ist tatsächlich ein tiefschwarzer für das Finanzkapital
Das alles macht es wahrscheinlich, dass es, sofern die neuen Gesetze konsequent vollzogen werden, zu einer Zeit von Umbrüchen und Mark"bereinigungen" kommen wird, bei der die Kleinen, die Umsatz-, Gewinn-, Kapitalschwachen, die mit geringen sozialen Ressourcen (Bildung, Sprache, Vernetzung/Beziehungsgeflecht) versehenen Betreibenden und SW verlieren. Auch im Feld der erotischen und sexuellen Dienste setzt sich das Verwertungs- und Monopolisierungsprinzip, unter Bezugnahme - und das finde ich besonders interessant - auch auf Arbeitschutzrechte gegen Klein- und Kleinstbetriebe, in denen selbstbestimmt und persönlich, also wenig entfremdet Dienstleistungen erbracht werden, durch.
Die pseudomarxistischen Abolitionistinnen, die mit ihrer Rede von der Ware Frau die neuen Gesetze auf den Weg brachten, sie sind es, die der Monopolisierung der SW, deren industrialisierter Vernutzung als Anlageobjekt für das Risikokapital der neoliberalen Finanzoligarchie, das repressive Wort reden und den vermeintlich linksroten, tatsächlich tiefschwarzen Teppich ausrollen.
(1)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf
(2)
Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU, CSU und SPD
Zusammenstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richt linie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
– Drucksache 18/4613 –
mit den Beschlüssen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzge ... onFile&v=1
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Hier noch der Bericht des rbb von gestern
http://www.rbb-online.de/panorama/beitr ... essen.html
Noch zum (möglichen) Hintergrund: In Berlin wird im September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Der derzeitige Innensenator Frank Henkel (CDU) musste ich ja vor kurzem via tagesthemen vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) vorwerfen lassen, es müsse mehr in Sachen Kriminalitätsbekämpfung getan werden. Kurz darauf kam es zu Großrazzien gegen eine arabische Großfamilie in Neukölln und nun zum Artemis.
Ich bin auch ein bischen in der Versuchung zu behaubten, was die Inhaber betrifft, trifft es vielleicht nicht ganz die Falschen.
Aber ich möchte mich unbedingt @Hamster anschließen: Wieder bleiben die SW auf der Strecke. Sie taugen allenfalls als (mediale) Opfer und für die Strafverfolgungsbehörden als Kronzeugen. Wenn der Mohr dann seine schuldigkeit getan hat...
Bleibt für mich die Frage wie ohne das geplante regide ProstSchuG das organisatorische, sexuelle und generelle Selbstbestimmungsrecht der SW auch in Bordellen wie dem Artemis geltung verschafft werden kann. Den bei aller Sensationsberichterstattung war da im Artemis sicher noch Luft nach oben.
Euch allen ein schönes WE
Kasharius grüßt
http://www.rbb-online.de/panorama/beitr ... essen.html
Noch zum (möglichen) Hintergrund: In Berlin wird im September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Der derzeitige Innensenator Frank Henkel (CDU) musste ich ja vor kurzem via tagesthemen vom Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) vorwerfen lassen, es müsse mehr in Sachen Kriminalitätsbekämpfung getan werden. Kurz darauf kam es zu Großrazzien gegen eine arabische Großfamilie in Neukölln und nun zum Artemis.
Ich bin auch ein bischen in der Versuchung zu behaubten, was die Inhaber betrifft, trifft es vielleicht nicht ganz die Falschen.
Aber ich möchte mich unbedingt @Hamster anschließen: Wieder bleiben die SW auf der Strecke. Sie taugen allenfalls als (mediale) Opfer und für die Strafverfolgungsbehörden als Kronzeugen. Wenn der Mohr dann seine schuldigkeit getan hat...
Bleibt für mich die Frage wie ohne das geplante regide ProstSchuG das organisatorische, sexuelle und generelle Selbstbestimmungsrecht der SW auch in Bordellen wie dem Artemis geltung verschafft werden kann. Den bei aller Sensationsberichterstattung war da im Artemis sicher noch Luft nach oben.
Euch allen ein schönes WE
Kasharius grüßt
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Es kommt bestimmt noch ein Problematik an die dort personal festgestellten SexarbeiterInnen.
Die steuerliche Überprüfung , ob sie eine jährliche Steuererklärung abgegeben haben und entsprechend eine Steuerbescheid haben.
Wenn sie die nicht nachweisen können (da man sie im Glaube gehalten hat, das das Düsseldorfer Verfahren eine Abgeltungssteuer wäre!) werden sie vom Steuerbehörde geschätzt.
Ohne kontinuierliche Buchhaltung und Zahlen, kommt da bei vielen eine Doppelbesteuerung oder viel zu höhe Schätzungen zusammen.
Die steuerliche Überprüfung , ob sie eine jährliche Steuererklärung abgegeben haben und entsprechend eine Steuerbescheid haben.
Wenn sie die nicht nachweisen können (da man sie im Glaube gehalten hat, das das Düsseldorfer Verfahren eine Abgeltungssteuer wäre!) werden sie vom Steuerbehörde geschätzt.
Ohne kontinuierliche Buchhaltung und Zahlen, kommt da bei vielen eine Doppelbesteuerung oder viel zu höhe Schätzungen zusammen.
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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@freances
bleibt die Frage, wer die betroffenen so hinters Licht geführt hat. Die Inhaber, der Staat oder gar Beide!? Eigentlich wäre Regress, soll heißen Schadensersatz angesagt. Nicht die SW, sondern die Hinters-Licht-Führer sollten bluten, d.h. zahlen müssen. Aber wer von den Betreffenden hat die (materiellen) Ressoursen, solche Verfahren zu führen. Würde der Gesetzgeber hier im ProstSchuG ein Verbandsklagerecht verankern, würde er seinem vorgegebenen Anspruch, die Rechte von SW zu stärken, viel eher gerecht werden.
aber ich phantasiere wieder...
In diesem Sinne
Kasharius grüßt
bleibt die Frage, wer die betroffenen so hinters Licht geführt hat. Die Inhaber, der Staat oder gar Beide!? Eigentlich wäre Regress, soll heißen Schadensersatz angesagt. Nicht die SW, sondern die Hinters-Licht-Führer sollten bluten, d.h. zahlen müssen. Aber wer von den Betreffenden hat die (materiellen) Ressoursen, solche Verfahren zu führen. Würde der Gesetzgeber hier im ProstSchuG ein Verbandsklagerecht verankern, würde er seinem vorgegebenen Anspruch, die Rechte von SW zu stärken, viel eher gerecht werden.
aber ich phantasiere wieder...
In diesem Sinne
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Es ist doch die Steuerfahndung die , die Betreiber unter Druck setzen daran teilzunehmen.
Und ich habe selbst in BW, Freiburg erlebt, das SexarbeiterInnen die an regulären Steuerverfahren teilgenommen haben, die Auskunft erhalten haben, das sie besser am DV teilnehmen sollen, dann würde man sie in Ruhe lassen. Und es würde kein Steuerbescheid verlangen...
Und ich habe selbst in BW, Freiburg erlebt, das SexarbeiterInnen die an regulären Steuerverfahren teilgenommen haben, die Auskunft erhalten haben, das sie besser am DV teilnehmen sollen, dann würde man sie in Ruhe lassen. Und es würde kein Steuerbescheid verlangen...
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RE: Der Fall "Artemis"
@Fraences & @Kasharius
Was glaubt ihr wie man das vermeiden könnte? Manche Betreiber bieten nur denjenigen Sexarbeiterinnen einen Nutzungsvertrag - für den Ort an der die selbständige Tätigkeit erbracht wird - an, welche auch tatsächlich eine eigene Steuernummer besitzen.
Das würde zwar das Problem für die Betreiber lösen, aber all die Sexarbeiterinnen die keine Steuernummer erlangen können (z.B. weil tatsächlich ein fester Wohnsitz fehlt), ausschließen.
Jetzt müsste man herausfinden ob sich solche Sexarbeiterinnen in der Minderheit befinden. Sollte sich dies bestätigen, dann wäre es kein Problem diesen schwarzen Schafen die Möglichkeit zu verwehren ihrer Tätigkeit steuervergünstigt nach zu gehen.
Ein Steuerberater ist und kann nicht immer die Lösung sein. Falls hier jemand dennoch einen kennen sollte der auch die Sexarbeiterinnen betreuen kann die nachweislich keinen festen Wohnsitz haben, in den Clubs übernachten 2 Monate in Österreich, 2 Monate in Deutschland und 2 Monate in der Schweiz arbeiten. Zwischendurch ihre Familie in der Heimat besuchen und der sich auch um die Problematik in Österreich kümmern kann wo Einzelunternehmerinnen, der Registrierkassen, Krankenkassen, Unfallversicherung, Sozialversicherungs-und Rentenversicherungspflicht unterliegen, dann sofort die Kontaktdaten hier teilen!
Ich glaube jedoch, dass unsere Bundesregierung ganz genau um die Problematik weiß: Wer einen Blick in das geplante ProstSchG wirft findet unter § 4 - Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise, Punkt 4: die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift.
In der Begründung dazu steht: Für Prostituierte, die über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, soll anstelle der Meldeanschrift eine Zustelladresse aufgenommen werden; dies kann beispielsweise die Adresse eines nahen Verwandten oder einer Hilfseinrichtung sein.
Warum wurde hier nicht einfach ausnahmslos die Erlaubniserteilung an das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes geknüpft damit an diesem versteuert werden kann?
Wie könnte man diejenigen Sexarbeiterinnen (steuerlich) betreuen, die wie oben beschrieben regelmäßig den Arbeitsort wechseln und keinen festen Wohnsitz nachweisen können?
Rechtsicher wäre momentan nur der konsequente Auschluss!
Was glaubt ihr wie man das vermeiden könnte? Manche Betreiber bieten nur denjenigen Sexarbeiterinnen einen Nutzungsvertrag - für den Ort an der die selbständige Tätigkeit erbracht wird - an, welche auch tatsächlich eine eigene Steuernummer besitzen.
Das würde zwar das Problem für die Betreiber lösen, aber all die Sexarbeiterinnen die keine Steuernummer erlangen können (z.B. weil tatsächlich ein fester Wohnsitz fehlt), ausschließen.
Jetzt müsste man herausfinden ob sich solche Sexarbeiterinnen in der Minderheit befinden. Sollte sich dies bestätigen, dann wäre es kein Problem diesen schwarzen Schafen die Möglichkeit zu verwehren ihrer Tätigkeit steuervergünstigt nach zu gehen.
Ein Steuerberater ist und kann nicht immer die Lösung sein. Falls hier jemand dennoch einen kennen sollte der auch die Sexarbeiterinnen betreuen kann die nachweislich keinen festen Wohnsitz haben, in den Clubs übernachten 2 Monate in Österreich, 2 Monate in Deutschland und 2 Monate in der Schweiz arbeiten. Zwischendurch ihre Familie in der Heimat besuchen und der sich auch um die Problematik in Österreich kümmern kann wo Einzelunternehmerinnen, der Registrierkassen, Krankenkassen, Unfallversicherung, Sozialversicherungs-und Rentenversicherungspflicht unterliegen, dann sofort die Kontaktdaten hier teilen!
Ich glaube jedoch, dass unsere Bundesregierung ganz genau um die Problematik weiß: Wer einen Blick in das geplante ProstSchG wirft findet unter § 4 - Zur Anmeldung erforderliche Angaben und Nachweise, Punkt 4: die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift.
In der Begründung dazu steht: Für Prostituierte, die über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, soll anstelle der Meldeanschrift eine Zustelladresse aufgenommen werden; dies kann beispielsweise die Adresse eines nahen Verwandten oder einer Hilfseinrichtung sein.
Warum wurde hier nicht einfach ausnahmslos die Erlaubniserteilung an das Vorhandensein eines festen Wohnsitzes geknüpft damit an diesem versteuert werden kann?
Wie könnte man diejenigen Sexarbeiterinnen (steuerlich) betreuen, die wie oben beschrieben regelmäßig den Arbeitsort wechseln und keinen festen Wohnsitz nachweisen können?
Rechtsicher wäre momentan nur der konsequente Auschluss!
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Es ist richtig, das es für SexarbeiterInnen die hier keine Meldeadresse haben, problematisch ist eine Steuernummer vom Finanzamt zu erhalten. Aber unabhängig davon, wenn ein Betrieb nicht am DV teilnimmt, wird dort in kurzfristigen Abständen (meistens einmal im Monat) eine Steuerkontrolle gemacht.
Das ist der wahre Grund, warum viele Betriebe dann sich auf die Eintreibung der Pauschasteuer drauf einlassen (müssen).
Das ist der wahre Grund, warum viele Betriebe dann sich auf die Eintreibung der Pauschasteuer drauf einlassen (müssen).
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@freances @fidelio
es geht denke ich um mehr als um das DV. klar, wenn die Steuerbehörde sich dann an ihr eigenes "Angebot" nicht gebunden fühlt ist das verwerflich und die SW sind die Leidtragenden. Aber es geht über das Steuerrecht hinaus darum effektive Regularien zu schaffen die es möglich machen, selbstbestimmt auch im Artemis, dem Paradise oder ähnlichen Läden zu arbeiten. Und da richtet sich mein (anklagender) Blick auch an die Betreiber dieser Läden. Auch sie erweisen nach meinem Eindruck den SW keinen bzw. einen Bärendienst. aber ich lasse mich gern korrigieren.
Kasharius grüßt
es geht denke ich um mehr als um das DV. klar, wenn die Steuerbehörde sich dann an ihr eigenes "Angebot" nicht gebunden fühlt ist das verwerflich und die SW sind die Leidtragenden. Aber es geht über das Steuerrecht hinaus darum effektive Regularien zu schaffen die es möglich machen, selbstbestimmt auch im Artemis, dem Paradise oder ähnlichen Läden zu arbeiten. Und da richtet sich mein (anklagender) Blick auch an die Betreiber dieser Läden. Auch sie erweisen nach meinem Eindruck den SW keinen bzw. einen Bärendienst. aber ich lasse mich gern korrigieren.
Kasharius grüßt
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Soweit ich mich erinnere werden migrantische Kolleginnen, die nicht länger als 180 Tage in Deutschland selbständig arbeiten in ihrem Heimatland steuerpflichtig und nicht in Deutschland.
Heißt also, dass das Düsseldorfer Modell hier gar nicht angewendet werden darf... was die Finanzbehörden genausowenig stört, wie die fehlende Rechtsgrundlage für das gesamte Modell.
Heißt also, dass das Düsseldorfer Modell hier gar nicht angewendet werden darf... was die Finanzbehörden genausowenig stört, wie die fehlende Rechtsgrundlage für das gesamte Modell.
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RE: Der Fall "Artemis"
@Kasharius
Da gebe ich dir Recht. Es geht im allgemeinem um zwei Sachen: die steuerlichen Pflichten der selbständigen Einzelunternehmerinnen und deren Eingliederung in den organisatorischen Ablauf des Betriebes in dem die Dienstleistungen auf eigene Rechnung angeboten werden.
Österreich ist da etwas schlauer als Deutschland: Seit dem 18.06.2014 gibt es einen ganz genauen Kriterienkatalog in dem durch Einzelfallbetrachtung festgestellt werden kann ob es sich um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit auf Seiten der Sexarbeiterinnen handelt.
Der positive Nebeneffekt dieser Regelung ist das die großen FKK-Clubs (in Österreich) aus Angst, dass ihnen ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen unterstellt wird, die Sexarbeiterinnen in den Clubs so wenig Regeln wie möglich auferlegt werden. Das ist auch gut so und wäre in Deutschland wünschenswert! Es liegt somit an der Regierung klare Verhältnisse zu schaffen, damit sich die Betreiber auch an diese halten müssen und die Sexarbeiterinnen davon profitieren können.
@Tanja
Stimmt, erst ab einem Zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt die unbeschränkt Steuerpflicht in Deutschland. Dasselbe für Österreich. Hat hier jemand praktische Erfahrung wie dies z.B. eine Sexarbeiterin aus Bystré in der Nähe von Presov in der Slowakei handhabt? Die Sexarbeiterin wird wohl alle zu versteuernden Beträge in einem Kassenbuch festhalten und sich Bestätigung seitens der Betreiber einholen, dass sie der selbständigen Sexarbeit in den entsprechenden Betrieben nachgegangen ist? Diese Daten übergibt sie dann dem Finanzamt in Presov und zahlt dort ihre Steuern?
Wenn die direkte Angabe der Tätigkeit (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich sein sollte und stattdessen Einkünfte aus mobiler Fußpflege angegeben werden sollte man aber unbedingt darauf achten, dass das Einkommen im Verhältnis zur Tätigkeit steht. Auch das Finanzamt in Presov wird hellhörig wenn auf einmal Grundstücke oder Immobilien erworben werden und möchte erfahren woher das Geld stammt.
Wie werden in beiden Fällen die bereits entrichteten Beträge (Düsseldorverferfahren) der Steuerlast in Presov angerechnet? Ich nehme an die zuständigen Finanzbehörden in Deutschland stellen der Sexarbeiterin eine Bestätigung aus, die diese dann den Behörden in Presov vorlegen kann?
In Österreich ist die Situation zudem etwas komplizierter als in Deutschland wo es nur eine Krankenversicherungspflicht für Einzelunternehmer gibt:
Der Einzelunternehmer (in Österreich) ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Wirtschaftskammermitglied und damit stets bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert.
Der Einzelunternehmer kann sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, wenn er einen Jahresumsatz von Euro 30.000,-- nicht überschreitet und einen Jahresgewinn von unter Euro 4.743,72 (Wert 2014) aufweist. Weiters darf der Kleinstunternehmer in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.
Jedenfalls ist der Beitrag für die Unfallversicherung in Höhe von Euro 8,67 p.M. (Wert 2014) zu bezahlen.
@Zwerg. Vielleicht weißt du wie dies in der Praxis gehandhabt wird?
Da gebe ich dir Recht. Es geht im allgemeinem um zwei Sachen: die steuerlichen Pflichten der selbständigen Einzelunternehmerinnen und deren Eingliederung in den organisatorischen Ablauf des Betriebes in dem die Dienstleistungen auf eigene Rechnung angeboten werden.
Österreich ist da etwas schlauer als Deutschland: Seit dem 18.06.2014 gibt es einen ganz genauen Kriterienkatalog in dem durch Einzelfallbetrachtung festgestellt werden kann ob es sich um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit auf Seiten der Sexarbeiterinnen handelt.
Der positive Nebeneffekt dieser Regelung ist das die großen FKK-Clubs (in Österreich) aus Angst, dass ihnen ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen unterstellt wird, die Sexarbeiterinnen in den Clubs so wenig Regeln wie möglich auferlegt werden. Das ist auch gut so und wäre in Deutschland wünschenswert! Es liegt somit an der Regierung klare Verhältnisse zu schaffen, damit sich die Betreiber auch an diese halten müssen und die Sexarbeiterinnen davon profitieren können.
@Tanja
Stimmt, erst ab einem Zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt die unbeschränkt Steuerpflicht in Deutschland. Dasselbe für Österreich. Hat hier jemand praktische Erfahrung wie dies z.B. eine Sexarbeiterin aus Bystré in der Nähe von Presov in der Slowakei handhabt? Die Sexarbeiterin wird wohl alle zu versteuernden Beträge in einem Kassenbuch festhalten und sich Bestätigung seitens der Betreiber einholen, dass sie der selbständigen Sexarbeit in den entsprechenden Betrieben nachgegangen ist? Diese Daten übergibt sie dann dem Finanzamt in Presov und zahlt dort ihre Steuern?
Wenn die direkte Angabe der Tätigkeit (aus welchen Gründen auch immer) nicht möglich sein sollte und stattdessen Einkünfte aus mobiler Fußpflege angegeben werden sollte man aber unbedingt darauf achten, dass das Einkommen im Verhältnis zur Tätigkeit steht. Auch das Finanzamt in Presov wird hellhörig wenn auf einmal Grundstücke oder Immobilien erworben werden und möchte erfahren woher das Geld stammt.
Wie werden in beiden Fällen die bereits entrichteten Beträge (Düsseldorverferfahren) der Steuerlast in Presov angerechnet? Ich nehme an die zuständigen Finanzbehörden in Deutschland stellen der Sexarbeiterin eine Bestätigung aus, die diese dann den Behörden in Presov vorlegen kann?
In Österreich ist die Situation zudem etwas komplizierter als in Deutschland wo es nur eine Krankenversicherungspflicht für Einzelunternehmer gibt:
Der Einzelunternehmer (in Österreich) ist aufgrund einer Gewerbe- oder anderen Berufsberechtigung Wirtschaftskammermitglied und damit stets bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert.
Der Einzelunternehmer kann sich von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung auf Antrag ausnehmen lassen, wenn er einen Jahresumsatz von Euro 30.000,-- nicht überschreitet und einen Jahresgewinn von unter Euro 4.743,72 (Wert 2014) aufweist. Weiters darf der Kleinstunternehmer in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG pflichtversichert gewesen sein.
Jedenfalls ist der Beitrag für die Unfallversicherung in Höhe von Euro 8,67 p.M. (Wert 2014) zu bezahlen.
@Zwerg. Vielleicht weißt du wie dies in der Praxis gehandhabt wird?