Stadt Karlsruhe instrumentalisiert Corona-Krise für Prostitutionsgegnerschaft
Am 18. März 2020 hat die Stadt Karlsruhe ergänzend zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eine „Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe über das Verbot der Prostitution zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV 2)“ erlassen.
Der Inhalt dieser Verfügung besteht im Wesentlichen aus einem einzigen Satz: „Prostitution und Sexkauf jeder Art wird verboten.“ Dabei bezieht sich die Stadt Karlsruhe auf das örtliche Gesundheitsamt, von der sie sich Schützenhilfe hat geben lassen:
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Pressemitteilung – Politik auf Kosten von Sexarbeiter/innen:
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Pressemitteilung – Politik auf Kosten von Sexarbeiter/innen:
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Fakten und Infos über Prostitution
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