Kontraproduktiv und verfassungswidrig:
Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes
im Schweinsgalopp!
Doña Carmen e.V. kritisiert und missbilligt die gestern im Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes und fordert den Bundesrat auf, der vorliegenden Novelle in seiner morgigen Sitzung nicht zuzustimmen!
Hier weiter lesen:
https://www.donacarmen.de/kontraprodukt ... ngswidrig/
Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
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fraences
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Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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Kasharius
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Re: Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
Und hier der Wortlaut des Gesetzentwurfes, der am Mittwoch vom dt. Bundestag beschlossen worden ist. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf Der Bundesrat tagt heute und die Sitzung beginnt um 11.00 Uhr.
Kasharius grüßt
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Lucille
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Re: Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
Autsch‘n
Totalitäre Macht über Leib und Leben von Millionen in die Hand eines nach Parteibuch bestimmten, meist fachlich total unqualifizierten Einzelnen?
Hoffentlich sitzen wenigsten einige Landesvertreter mit pflegebedürftigen Eltern gerade im Bundesrat …
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Kasharius
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Re: Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
@Lucille
offenbar nicht...
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
Kasharius grüßt und wünscht weiterhin gesundheit
offenbar nicht...
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Boris Büche
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Re: Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
Na, schön, den Wortlaut mal zu sehen.
Ich finde auch in der Neufassung nichts, was die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der derzeitigen Grundrechtseinschränkungen für die ALLGEMEINHEIT relativieren würde.
§§ 28-31 bestimmen die Personengruppen, für die Verfassungsrechte eingeschränkt werden dürfen:
"Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider"; näher bestimmt in § 2 InfSG:
- Krankheitsverdächtiger: eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen
- Ansteckungsverdächtiger: eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.
Wir alle sind jetzt im Status der "Ansteckungsverdächtigen", obgleich für > 99% anzunehmen ist, dass sie KEINE Krankheitserreger aufgenommen haben. Besonders absurd wird es dann, wenn nachgewiesenermaßen wieder Gesundete den gleichen Regeln unterworfen bleiben
Regelungen, wie "Ansteckungsverdacht" abgeklärt werden soll (Verpflichtung des Staates im Ausgleich zu Einschränkungsrechten gegenüber dem Bürger!) fehlen vollkommen. Man vergleiche: Tatverdacht muss durch einen Untersuchungsrichter binnen 48 Stunden bekräftigt werden, sonst zwingend Freilassung . . .
Auch "schön" ist § 5(1):
"Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen."
Was "Voraussetzungen für ihre Feststellung" wären, bleibt ganz der Phantasie unseres politischen Personals überlassen.
Ich finde auch in der Neufassung nichts, was die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der derzeitigen Grundrechtseinschränkungen für die ALLGEMEINHEIT relativieren würde.
§§ 28-31 bestimmen die Personengruppen, für die Verfassungsrechte eingeschränkt werden dürfen:
"Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider"; näher bestimmt in § 2 InfSG:
- Krankheitsverdächtiger: eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen
- Ansteckungsverdächtiger: eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.
Wir alle sind jetzt im Status der "Ansteckungsverdächtigen", obgleich für > 99% anzunehmen ist, dass sie KEINE Krankheitserreger aufgenommen haben. Besonders absurd wird es dann, wenn nachgewiesenermaßen wieder Gesundete den gleichen Regeln unterworfen bleiben
Regelungen, wie "Ansteckungsverdacht" abgeklärt werden soll (Verpflichtung des Staates im Ausgleich zu Einschränkungsrechten gegenüber dem Bürger!) fehlen vollkommen. Man vergleiche: Tatverdacht muss durch einen Untersuchungsrichter binnen 48 Stunden bekräftigt werden, sonst zwingend Freilassung . . .
Auch "schön" ist § 5(1):
"Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen."
Was "Voraussetzungen für ihre Feststellung" wären, bleibt ganz der Phantasie unseres politischen Personals überlassen.
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Kasharius
- ModeratorIn

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Re: Kontraproduktiv und verfassungswidrig: Nein zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Schweinsgalopp!
@Boris
....das erfahren wir dann alles aus.....Karlsruhe...irgendwie doppeldeutig...
Kasharius grüßt
....das erfahren wir dann alles aus.....Karlsruhe...irgendwie doppeldeutig...
Kasharius grüßt