Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot

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fraences
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Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot

Beitrag von fraences »

Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot



Saarlouis: Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am heutigen Donnerstag dem Antrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte stattgegeben, die sich gegen das generelle Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen und Ausübung des Prostitutionsgewerbes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gewehrt hatte. Das bislang in der Corona-Verordnung verankerte komplette Verbot des Betriebs von Bordellen und ähnlichen Etablissements ist damit ab sofort außer Kraft gesetzt.

https://breaking-news-saarland.de/coron ... V-NFBYYqqs
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fraences
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Re: Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot

Beitrag von fraences »

Pressemitteilung – Bordell-Urteil im Saarland: Denkzettel für die Politik!

Doña Carmen fordert Kehrtwende auch in übrigen Bundesländern!


Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, begrüßt das heutige, nicht mehr anfechtbare Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichts. Es hat entschieden, dass das generelle Verbot des Betriebs von Bordellen und damit auch die eklatante Ungleichbehandlung sexueller Dienstleistungen gegenüber anderen „körpernahen Dienstleistungen“ in der saarländischen Corona-Verordnung dem Grundrecht auf Berufsfreiheit widersprechen.

Die Corona-Verordnung des Saarlands ist damit in diesem Punkt gekippt und die dortige Landesregierung verpflichtet, die Corona-Verordnung diesbezüglich zu ändern.

https://www.donacarmen.de/pressemitteil ... e-politik/
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Lucille
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Re: Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot

Beitrag von Lucille »

Und schon macht Saarland eine verschärfte neue Verordnung:

§ 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen

(1) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) außerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.
https://corona.saarland.de/DE/service/m ... 3bodyText9
bzw Amtsblatt:
https://corona.saarland.de/DE/service/d ... onFile&v=2

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floggy
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Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot

Beitrag von floggy »

"außerhalb von Prostitutionsstätten verboten" . . . "Bordellbetriebe verboten"
https://www.bild. de/regional/saarland/saarland-news/unter-corona-auflagen-prostitution-im-saarland-wieder-erlaubt-72293590.bild.html
Ich gehe davon aus, daß im Saarland wie in Bayern Bordelle und Laufhäuser geöffnet haben, wenn sie ein 1:1 Kontaktkonzept vorgelegt haben.
Das versteht nur derjenige der den Bayerischen Gerichtskrimi kennt. Das Gericht hat beim Ministerium nachgefragt, und das Ministerium hat treuherzig geantwortet. Aber das Gericht hat dann keinen Nagel mit Kopf gemacht sondern die Sache zurückgegeben. Jetzt sind die Bordelle und Laufhäuser offen, und niemand ist so richtig "schuld" daran, außer vielleicht das Gericht, das so neugierig nachgefragt hat.
Wie brisant das Ganze ist zeigt der Satz der SZ München vom 14.08.2020: Nach einer Gerichtsentscheidung im Saarland Ende Juli wurde das Verbot in vielen Bundesländern gelockert, auch in Bayern.
Meines Wissens hatte Bayern schon am 16.07.2020 Kempten freigegeben mit der 1:1 Causa.
Aber nicht weitersagen. Der Deal ist ja Gold wert wenn auch typisch für Prostitutionsregime.
Hier die Klarstellung vom Saarbrücker Ministerium vom 10.08.2020 an den UEGD. Ich meine, ziemlich oder fast gleichlautend mit der Bayerischen:
https://uegd. de/im-saarland-sind-sexuelle-dienstleistungen-in-prostitutionsstaetten-erlaubt/
Als "Bordellbetriebe" sind nur solche anzusehen, in denen ein gleichzeitiges Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen . . . möglich ist.
. . . Prostitutionsstätten, deren Betriebskonzept ein solches Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen ausschließen, fallen daher nicht unter das genannte Betriebsverbot, . . .
Fazit: Die Politik wollte die Frauen zurück in die Bordelle holen denn, "die sicheren Arbeitsplätze sind schon in den Bordellen" zitiert die SZ München vom 14.08.2020 die Nürnberger Fachberatungsstelle. Bereits in der SZ vom 11.07.2020 hatten Herr Feiner und Frau Fröhlich für eine Rückkehr geworben.
Unterschiede bestehen jetzt bei Solo-Selbständigkeit und bei Haus- und Hotelbesuch: in Bayern erlaubt seit Anfang Mitte Mai, im Saarland neuerdings verboten.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

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Kasharius
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Re: Corona-Verordnung: Gericht kippt saarländisches Bordellverbot

Beitrag von Kasharius »

@floggy

lieben Dank für diese profunde Analyse.

Kasharius grüßt