Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beiträge betreffend SW im Hinblick auf Gesellschaft bzw. politische Reaktionen
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Kasharius
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Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Kasharius »

Hier der Link zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu Kontaktbeschränkungen

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 78121.html

kasharius grüßt und freut sich auf Eure Kommtare :006

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floggy
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Corona BVerfG - Ausgangsbeschränkung

Beitrag von floggy »

Leider will Der Spiegel, daß ich seinen Artikel nicht lesen können soll. Meine Fantasie schließt daher notwendigerweise diese Lücke:

Vorwürfe gegen Verfassungsgerichtspräsident Harbarth
Die Kanzlerin, ihr Richter und ein folgenreiches Dinner
Als Präsident des Bundesverfassungsgerichts bügelt Stephan Harbarth viele Corona-Klagen ab. Was haben seine Vergangenheit als Unions-Fraktionsvize und ein Abendessen mit Angela Merkel damit zu tun?


Erste Reaktion: Ich lasse mich nicht einsperren. Der öffentliche Raum gehört mindestens dem Einzelnen, dem Vereinzelten, dem vereinsamten Individuum.

Sollte sich bei mir nach den dreihundert Randziffern, die zu lesen und zu verstehen wird wohl einige Zeit in Anspruch nehmen, ein milderes Vorteil einstellen, würde ich das gerne hier posten. Derzeit hält mich ja die herbstlich stürmische Natur vom Spaziergang ab - ich mag ja jedes Wetter, nur keine Naß-Kalt-Stürme. Gerade deshalb muß ich das heutige Urteil des BVerfG als Angriff auf meine gefühlte Freiheit empfinden. Das Wetter ändert sich absehbar, das Urteil bleibt uns wohl einige Pandemiewellen erhalten.

Man stelle sich nur einmal vor, wir Bürger und Bürgerinnen wären alle so vernünftig wie Lauterbach und Drosten zusammen sich das wünschten, und würden nur noch mit desinfizierten Händen, Masken und Zwei-Meter-Abstand von einander vor die Haustüre gehen, und dann kommt der Stephan Harbarth gelaufen, und ruft lauthals, das ginge nicht. Und das, obwohl Herr Söder vom BayVGH wegen seiner Frühjahrsaktion 2020 gescholten wurde.

Ich frage mich jetzt ernsthaft, ob das Ende der Vernunft schon gekommen ist? Der Staat erwartet wohl gar keine Vernunft mehr von seinen Untertanen. Er hat die Hoffnung aufgegeben. Er hat die Schnauze voll, und will wie einst Mutti nur eins, daß wir frühzeitig ins Bett gehen, damit Mutti wenigstens noch einmal kurz vorm Einschlafen durchatmen kann.

Niemand mehr will, daß wir uns verständigen, Rücksicht nehmen, aufeinander aufpassen, uns um uns Sorgen. Wegsperren ins Private, wo wir im eigenen Saft schmoren können, weil wir Bürger und Bürgerinnen nun mal zu nichts anderem taugen. Vernunft und Disziplin haben nun mal nicht die Qualitäten und die Durchsetzungskraft wie ein Virus mit exponentiellem Wachstum. Vierzig Jahre Klimakatastrophe und das bißchen Corona haben mir das klargemacht.

Übrigens, Sex Workers kämpfen seit mindestens fünfundvierzig Jahren um ihre Anerkennung als vernunftbegabte Wesen, wenn ich 1975 als Ausgangspunkt nehmen darf. Meine Generation hat nichts erreicht. Jetzt muß es eine sozial-liberal-ökologische Regierung richten, gegen die Unvernunft seiner Bürger und Bürgerinnen, die sie mit letzter Kraft und Vernunft selbst gewählt haben. Das BVerfG ist da wieder einmal nur dummerweise versehentlich reingegrätscht.
Wo Schatten ist, muß auch Licht sein.

Boris Büche
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

Das BVG hielt alles für gerechtfertigt vor dem Hintergrund der
"äußersten Gefahrenlage"
die das BVG ohne nähere Darlegung im Vorfrühling als gegeben gewesen zu erkennen geruht.

Als Naturwissenschaftler habe ich eine Vorliebe für mess- oder wenigstens skalierbare Tatbestände.
Ich nahm an, das Prinzip des Beweises, und sei es nur Wahrscheinlichmachung anhand Indizien,
wäre auch dem Justizwesen eigen.

Allein darin, dass die Behauptung des BVG sprachlich nicht steigerbar ist, will man nicht kindisch von
"alleralleräußerster Gefahrenlage" sprechen, käme es wirklich mal dazu - allein darin zeigt sich für mich
die Haltlosigkeit dieses Postulats.

Dann viel Vergnügen allerseits! im postfaktischen Zeitalter.
(außer jede/r zieht ihre/seine Notbremse)

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Kasharius
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Kasharius »

@ Boris

mich würde mal Deine sachkundige Meinung als Biologe zu den Ausführungen des BVerfG in den Randnummern 193-200 interessieren. Dort behandelt die Entscheidung ja die Expertise sachverständiger Dritter zum Infektions-Geschehen und Gehalt der Aussagekraft der sog. 7-Tage-Inzidents...ganz sachlich, ohne Polemik(auch wenn es schwer fällt :002 ). Ich bin da echt Leihe und habe die sachliche Kritik an RKI Drosten und Co. noch nicht ganz durchdrungen...wäre ja auch wichtig für die SW-Branche

Danke schon jetzt

Kasharius grüßt

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floggy
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Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von floggy »

Ich schau' immer auf die Zahl der Toten. Wir hatten mal die Zeit, da war sie um die 200, und ich sagte mir jedes mal auf's Neue: schon wieder eine A320 abgestürzt. Und stellte mir vor, was für ein Gezettere wir um so eine A320 gemacht hätten: Startverbot, Kurssturz bei Airbus und Lufthansa, Subventionskürzung, Auftragsstornierungen, Produktionsstopp, Entlassungen.

Jetzt haben wir um die 300 Tote, wie vor 12 Monaten. Und da hatten wir Weihnachten dann 1.000 Tote als Bescherung. Also Zeit für die Politik, die Parameter zu justieren, um die 1.000er Marke zu halten. Bayern tut dies symbolisch in Form der Inzidenz, die Herr Söder für Hotspots auf 1.000 justiert hat. Das ist sein Preis, den er abermals bereit ist zu zahlen. Er sagt zwar 1.000er Inzidenz, aber denkt dabei an die 1.000 toten Bürger und Bürgerinnen täglich, bundesweit, wie wir sie schon einmal hatten. Inzidenzen verschiedener Zeitabschnitte waren noch nie vergleichbar, sondern immer nur der symbolische "Preis" den man für den anstehenden Zeitabschnitt bereit war noch zu zahlen, damit die Bürger und Bürgerinnen das drohende Unheil kommen sehen konnten.

Rdn 199: Zudem gestatte die Inzidenz, die mit einem gewissen Zeitversatz eintretende Belastung des Gesundheitssystems und die Anzahl der zu erwartenden Todesfälle unter Berücksichtigung der Eigenschaften der jeweils vorherrschenden Virusvariante frühzeitig abzuschätzen.

Man hörte immer wieder Prozentsätze, wieviel auf Intensivstation kamen, wieviel davon beatmet werden mußten, und wieviel davon starben. Also auch aus der Zahl für die Belastung des Gesundheitssystems ließ sich die Anzahl der zu erwartenden Todesfälle ablesen. Diese Zahl war und ist immer das Endergebnis.

Die Politik kann sich nach dem Urteil des BVerfG und der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrung bei der Bremswegmessung von Lockdownmaßnahmen entspannt zurücklehnen. Da die Bürger und Bürgerinnen eh machen was sie wollen, ist die Leißleine nun schon griffbereit, und kann jederzeit passgenau gezündet werden. Genug Zeit, den Fortschritt zu wagen.

Statt sich über Glaubensfragen zu unterhalten, Inzidenzen, hätte das Thema Intubation einen Praxisbezug, wenn es einen doch erwischt. Da kommt dann der Arzt, und sagt einem, "Ihre Werte sind jetzt im Grenzbereich, Sie brauchen während des Einführens von dem Tubus noch ausreichend genug eigenen Sauerstoff im Blut, deshalb müssen Sie jetzt die Entscheidung treffen, Hopp oder Topp, und sich von Ihren Angehörigen verabschieden".

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/se ... n-100.html
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Boris Büche
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

Gerne!

RN 193 - 197 referieren epidemiologisches Standardwissen zur Erregerklasse (respiratorisch übertragene virale Infektion). Seit man weiß, dass auf Schmierinfektion keine Hinweise zu finden waren (sonderlich wahrscheinlich war dies eh nicht), muss alles andere nicht diskutiert werden.
Alle ggf. notwendigen und sinnvollen Verhütungsmaßnahmen sind seit 2003-04 im Bundespandemieplan berücksichtigt, und vom RKI zum Auftakt der anhaltenden Epidemie bestätigt worden (1). Alle ggf. notwendigen Maßnahmen waren nach IfSG /(Vor-"Putsch"-Version) kein Problem, es hätte für sie keiner Gesetzesänderung bedurft.
Nicht sinnvolle, nicht vom IfSG (bewährte Fassung) gedeckte Maßnahmen finden sich in den Veröffentlichungen des RKI nicht.

RN 198: Würde ich zustimmen: Dass eine Relation zwischen "Inzidenz" und zu prognostizierenden Erkrankungszahlen bestehen wird, darf man annehmen. Noch belastbarer wäre es, eine medizinische Inzidenz zu erfassen (Erkrankungszahlen = Definition der Inzidenz bis 2020!), und den Unsicherheitsbereich zwischen getesteter "Inzidenz" und dem epidemiologisch relevanten Anteil (ernsthaftere Erkrankungsbilder) aufzuhellen.
Die Aussage: "[die Einschätzung des Gesetzgebers] . . . beruhte zur maßgeblichen Zeit der Verabschiedung des Gesetzes [Frühjahr 2021] auf tragfähigen Erkenntnissen" ist richtig, da seit April 2020 versäumt wurde, tragfähigere Erkenntnisse zu gewinnen.
RN 199: Beziehungsweise, die Daten(erfassung) des bestehenden Frühwarnsystems zu nutzen, und gegebenenfalls auszubauen: https://influenza.rki.de/ liefert saubere Arbeit, und zwar zur medizinischen Inzidenz. Bedenkliche Anstiege sind auch vom etablierten "Seuchenradar" rechtzeitig zu erfassen (dafür hat man es!), und gegen einen Ausbau seit März 2020 hätte nichts gesprochen - sofern für nötig erachtet. Das "Radar" hat allerdings zu keinem Zeitpunkt Alarm gegeben. Man vergleiche unter "Karten" z.B. die Saison 2017/18 mit dem letztjährigen, und aktuellen Geschehen.

RN 200, Satz 1: Unter den besprochenen Versäumnissen kann man das so sehen.
Ab Satz 3 (Kontaktnachverfolgung) löst sich die Argumentation von einer objektiv feststellbaren Gefahrenlage hin zur imaginierten, "äußersten", und diese "Einschätzung" wird weder von mir geteilt, noch könnte sie mit irgendwelchen Daten belegt werden.
Eine Skalierung der Gefahrenlage wurde seitens des Gerichts bei nach "§ 27a BVerfGG sachkundigen Dritten" nicht angefragt [RN 81-82], ebenso nicht sachkundige Bewertungen, ob die real gefahrene Politik in 2020 sachlich zielführend, angemessen, verhältnismäßig war. Bei den Fragestellungen wurde vielmehr vermieden, strittiges anzuschneiden. Das war freundlich vom BVG den Gutachtern gegenüber, so können sie vor Gericht bei der Wahrheit bleiben.


(1) Bundespandemieplan, hier Fassung 2017 [Tab. 4.2., S. 27 f] / Corona-Update [Tab. 4.2. - 4.6., S. 11 ff]

Boris Büche
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

@floggy:
Das Thema Intubation ist ein ganz spezielles. Es besteht tatsächlich der begründete Verdacht, der für die "Corona-Krise" typische Impuls der Verweigerung bestehenden Wissens unter der "alles neu!"-Annahme habe zu Hunderttausenden vermeidbare Todesfällen DURCH die invasive Beatmung geführt.
https://www.cicero.de/innenpolitik/covi ... e-beatmung
und, wie Monitor erwähnt, hätte man schon April 2020 genug gewusst, um das zu lassen.
Nicht nur in Fachkreisen.

Aus meiner Sicht wäre in diesen Fällen fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge zu diskutieren.
Beihilfe durch Unterlassung für nicht direkt Beteiligte.

An Herrn Söders Menschenfreundlichkeit glaube ich keine Sekunde.

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Intubation

Beitrag von floggy »

Vielen Dank @Boris Büche. Ich kannte bisher nur eine neuerliche Kurzreportage, wo eben gesagt wurde, daß der Patient bzw die Patientin noch im Zustand erträglicher Atemnot die Entscheidung treffen muss (was für viele dann erst recht schwierig ist) weil Ärzte sagen, es muß ausreichend Rest-Sauerstoff im Körper vorhanden sein, um den "Übergang" (sage ich jetzt mal laienhaft) hinzubekommen. Dieses Puzzle fehlt mir jetzt noch, wenn ich, wie von Kant gefordert, meinen eigenen Verstand bemühen muss.

@Boris Büche, glaubst Du, daß diese Eingriffssituation, das Einführen des Tubus, was ja wahrscheinlich kein Normalzustand für den Körper ist, einen zusätzlichen Parameter erfordert, es also sein könnte, daß c=b*a doch nicht so simpel gilt, was der Artikel ja auch in einem anderen Fall darlegt - bei extrem niedriger SaO2 muss die Sauerstoffgehaltsgleichung etwas korrigiert werden?

Super Artikel, ich werde jetzt dann Medizin studieren. Ich wußte schon immer, daß Medizin nichts anderes als Physik des Körpers ist. Wie menschliche Organismen kollabieren, ist wirklich kein Geheimnis mehr. Erfährt man ausführlich zu Beginn eines jeden Krimis vom Rechtsmediziner bzw der Rechtsmedizinerin.

Durch die Intubation müssen die Patienten in eine Dauernarkose gesetzt werden. Dies führt fast immer sofort zu einem erheblichen Blutdruckabfall, sodass mit Abkömmlingen des Adrenalins (Katecholamine) gegengesteuert werden muss. Zusätzlich muss man etwa gut ein Drittel mehr Atemvolumen aufwenden, um den gleichen Gasaustausch im Vergleich zur Spontanatmung zu erreichen, weil die Luft in die Lunge hineingedrückt werden muss. Höhere Beatmungsdrücke beinträchtigen aber die Herzfunktion, was wiederum ungünstig für den Kreislauf und damit auch für die Nierenfunktion ist. Da sich der Gasaustausch nach der Intubation zunächst verschlechtert, wird mehr Sauerstoff gegeben, um die Sauerstoffsättigung letztlich wieder über 90 % zu bringen. Zuviel Sauerstoff ist aber ein Gewebegift, das neben den zu hohen Beatmungsdrucken die Lunge zusätzlich stark schädigt. ... Auch wird die Immunabwehr durch die Dauernarkose und durch neue, künstlich erzeugte Entzündungsherde überlastet. Damit haben die Viren leichteres Spiel.

Hallo @Boris Büche, reden wir vom arteriellen Sauerstoffgehalt? Es ist schon schwer, sich seines eigenen Verstandes zu bemühen! Hüfner-Zahl unter Normalbedingungen?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sauerst ... des_Blutes
https://de.m.wikipedia.org/wiki/H%C3%BCfner-Zahl

Dementsprechend lautet die Berechnungsformel für den arteriellen Sauerstoffgehalt: CaO2 = (paO2 [mmHg] × 0,0031 [1/mmHg*ml/dl]) + (Hb [g/dl] × 1,34 [ml/g] × SaO2)

Also zur Menschenfreundlichkeit von Herrn Söder wollte ich weder Gutes noch Schlechtes sagen, der muss den Laden halt stemmen, und Schaden vom Volk abhalten, und möglichst nicht nerven.
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Kasharius »

@Boris

vielen Dank !

kasharius grüßt

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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

@floggy:
Für diese Detailfragen bin ich nicht Mediziner genug.
Nur dazu was: " . . . der Patient die Entscheidung treffen muss ( . . . ) weil Ärzte sagen, . . ."
In der Praxis, so habe ich gehört, wurden Patienten oft in diese Entscheidung hineinmanipuliert. Und das zu einem Zeitpunkt (so der von einem Arzt geschriebene Artikel in Cicero) der übereilt war. Wo es also keine Rolle spielen sollte, ob nun arteriell oder venös gemessen wurde.

@kasharius:
Der eigentliche Taschenspielertrick, den das BVG im Urteil benutzt kam nicht so raus, weil er mir beim Schreiben nicht präsent war.
Auch habe ich nichts zu "Maske und Abstand" gesagt, was in Bezug auf Sexarbeit von Belang wäre.

Das Gericht hatte zu entscheiden über die "Bundesnotbremse" um Ostern 2021. Der Einschätzung zu Grunde gelegt wurde aber der Kenntnisstand über das Virus und die Erkrankung, wie er ein Jahr zuvor war - also zum Lockdown 1, über den das Gericht nicht zu verhandeln hatte. Da wir uns alle so daran gewöhnt haben, dass die Krise andauert, klappt das vorzüglich. Die Regierungen haben sich auf diesem Kenntnisstand gewissermaßen abonniert, weil 2020 eben noch vertretbar war, was sie angeordnet haben (Bedrohung unbekannten Ausmaßes).

Zu den im Frühjahr 2020 bestehenden Unsicherheiten gehörte auch: Gibt es bei Covid-19 eine Übertragung durch symptomfreie (medizinisch gesunde) Personen in epidemiologisch bedeutsamem Ausmaß?
Der erste in D. dokumentierte Ansteckungsfall legte so etwas nahe, und die Geschichte wurde von Herrn Drosten in seinem schon damals weit rezipierten Broadcast brühwarm erzählt: Der Herr in Bayern habe sich bei einer frisch aus China zurückgekehrten Kollegin angesteckt, die "nichts hatte".
2, 3 Tage später war man schon schlauer und wusste, dass die Kollegin - Chinesin mit der wohl dort üblichen Arbeitsmoral - sehr wohl gekränkelt hatte, ihre Symptome am Vortag aber mit Ibuprofen unterdrückt hat. Die Geschichte hatte ihren Weg um den Globus allerdings schon genommen, sich in den Köpfen festgesetzt, und war nicht mehr einzufangen.
Schon lange ist mittlerweile klar (und war es zu dem Zeitpunkt, als Sexarbeit nach Lockdown 1 wieder genehmigt wurde), dass es keine "symptomfreie Übertragung" gibt. Der Masken- und Abstandzauber(*) unter Gesunden ist überflüssig. Es würde reichen, sich bei geringen Vorzeichen einer Erkrankung von seinen Mitmenschen zurückzuziehen. Zum sinnvollen Maskengebrauch: siehe Bundespandemieplan.

*: Absichtliche Formulierung; es handelt sich um das, was Psychologen "magische Handlungen" nennen - sie dienen der Aufrechterhaltung einer subjektiven Kontrollillusion.

Boris Büche
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

Noch ein Beispiel das zeigt, was falsch läuft, gerade gefunden:
"In seinen letzten Amtstagen sagte Spahn, die Verzahnung mit der Stiko laufe nicht gut. "Es ist eine gemeinsame Lehre, dass das sehr wichtige Instrument einer Stiko keines ist für Pandemie-Zeiten." Die Frage sei, ob es nicht doch einen anderen Mechanismus brauche."
Quelle: Deutsche Welle: Schwierige Beziehung: Die Stiko und die Politik

Herr Spahn irrt im Ansatz: Die Ständige Impfkommision ist kein Instrument. Sondern ein medizinisches Beratungsgremium, unabhängig, und nur dem Ethos der Ärzteschaft verpflichtet. Ja, es klemmt bei der STIKO - zur Verabreichung eines "Impfstoffes" mangelhafter Wirksamkeit, mit beinahe inexistenter Fremdschutzwirkung (*), und einem Risikoprofil, das in der selben Größenordnung liegt wie das des Fallschirmspringens - zur Verabreichung einer prophylaktischen Medikation dieser Art an Kinder, die durch diesen Virus kaum gefährdet sind (tatsächlich: selten überhaupt erkranken) mag sich das medizinische Beratungsgremium nicht durchringen. Der hippokratische Eid . . .

Da steht wohl eine Änderung von § 20 (2) IfSG an:
" . . . Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, der obersten Landesgesundheitsbehörden, des Robert Koch-Institutes und des Paul-Ehrlich-Institutes nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen [der STIKO] teil." Ersetze "beratende Stimme" durch "Weisungsbefugnis", fertig ist die Laube! und die Ärzteschaft wird zum gewünschten Instrument, das Vertrauensverhältnis Patient - Arzt muss sich der Volksgesundheit unterordnen. Zukünftig kann dann im Ministerium entschieden werden, wer welche "Pille" vorbeugend zu nehmen hat - bisher nur in Einzelfällen, auf richterliche Anordnung möglich. Das wird Abläufe entscheidend vereinfachen!

*: Wenn nicht sogar im Gegenteil: Mit infektionsfördernder Wirkung - aktueller Hinweis im Lancet, eine der führenden Fachzeitschriften.
Zuletzt geändert von Boris Büche am 02.12.2021, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Kasharius »

...der Stiko-Vorsitzende hat lt. Medienberichten Fehler eingeräumt....die Frage ist ja: Welchen Erkenntniswert hat die Entscheidung des BVerfG für die Sexarbeiter*innenbranche? Meine Antwort wäre so gut wie keinen, da von der aktuellen Wirklichkeit überholt...

Warten wir ab was BLA heute und Dt. Bundestag nächste Woche aushecken...

Kasharius grüßt

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floggy
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Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von floggy »

Für SW in erlaubnispflichtigen Prostitutionsstätten wäre doch die Frage nach den Symptomen wichtig.

Zitat aus Beitrag #10:

Schon lange ist mittlerweile klar

(1) dass es keine "symptomfreie Übertragung" gibt
(2) der Masken- und Abstandzauber unter Gesunden ist überflüssig. Absichtliche Formulierung; es handelt sich um das, was Psychologen "magische Handlungen" nennen - sie dienen der Aufrechterhaltung einer subjektiven Kontrollillusion
(3) es würde reichen, sich bei geringen Vorzeichen einer Erkrankung von seinen Mitmenschen zurückzuziehen.

Ich finde das reichlich akademisch, und nicht praxistauglich. Bei geringen Vorzeichen. Die bemerkt doch keiner, und wenn, wie das von Halsschmerzen unterscheiden, weil die Sommernacht länger und dummerweise kühler wurde? Lieber noch einen Tag warten. Ja, heute geht es schon besser. Also rein ins Getümmel, es ist schließlich Wochenende, und ich hab' Bock.

Der eine hat ein gutes Immunsystem und putzt es weg, der andere nicht, weil man ihm die Mandeln als Kind entfernt hat.
Wieder jemand hat Energie wie ein Bär, den hält nichts ab, schon gar nicht wenn er verliebt ist, und die Freundin sehen muss.
Ich wurde regelmäßig im Urlaub krank, weil nicht sein kann was nicht sein darf.
Müßte man dann nicht alle Überträger:innen zur Verantwortung ziehen? Ich denke, das ist die heißeste Kartoffel.
Mir läuft bei Kälte ständig die Nase, und ich habe Hustenreiz. Kommt aber von den Medikamenten.

@Boris Büche, es wird nicht besser. Ich lasse jeden machen was er meint, weil ich auch nur mache, was mir mein Erkenntnisstand erlaubt. Schade, daß es nun doch keinen Freiheitstag gibt. Das ist die eigentlich traurige Botschaft des BVerfG. Kant war ein vernünftiger Mensch, aber auch er hat gewaltig geirrt - Rassismus. Irren bleibt niemandem erspart - Popper.

Ich war nach Erst- und Zweitimpfung auch symptomfrei, außer dem Druckgefühl an der Einstichstelle. Grippeimpfung dagegen hat mir einen Tag Bettruhe beschert. Wie ist das einzuordnen @Boris Büche? Und gilt jetzt die Erkenntnis, daß man zwei drei Tage vor erkennbaren (und ich nehme an auch selbst spürbaren) Symptomen, durch Dritte, am infektiösesten ist, nicht mehr?

Die Viruslast muß sich doch aufbauen um den Organismus schädigen zu können? Ein paar Viren schluckt doch jeder weg? Aber irgendwann wird es der Immunabwehr zu viel. Da die Viren da sind, können sie doch auch übertragen werden, unabhängig von Symptomen? Und wie rasant sie sich dann beim Empfänger vermehren, und welchen Schaden sie bei ihm anrichten, kann der Absender doch nicht beeinflussen?

Ich weiß, es geht Dir @Boris Büche darum, Gesundheit als den Normalzustand anzusehen, der nicht bewiesen werden muß, bis nicht das Gegenteil durch Dritte bewiesen ist. Beweislastumkehr? Wie soll das gehen?

Fatal finde ich die angedrohten Bußgelder wenn man sich nicht impfen läßt. Das erinnert mich fatal an den Umgang des Gesetzgebers mit der SW Branche und mit Kund:innen. Wehret den immerwährenden Anfängen.

Ich bin der Meinung, es gibt viele Möglichkeiten sich selbst zu schützen. Selbst etwas tun zu müssen, ist aber erwiesenermaßen nicht jedermanns Sache. Nur, bei dieser Art von Bequemlichkeit mache ich nicht mit.

Ich bewundere meine Hausärztin, die hat(te) nun wirklich viel Kontakt mit Infizierten, und hat sich mit Abstand Maske Lüften Hygiene *Testen* Verstand Vernunft Disziplin schützen können. Doch, das geht. Impfungen verhindern nunmehr einen schweren Verlauf. Also man darf wirklich einmal kurz durchatmen und sich sagen, wir haben es geschafft. Wer sterben will? Wer riskant leben will? Wer Schuld auf sich laden will? Nicht mein Problem.

Trotz allem glaube ich, daß wir Deutschsprachigen nach dem Holocaust zu aufmüpfigen Bürgern und Bürgerinnen erzogen wurden. Da gilt es einiges zu glätten, sonst zahlen wir einen hohen Preis.

Rita Süssmuth gegen Peter Gauweiler im Jahr 1987. Da läuft gerade was auf arte. Sehr beeindruckend. *40 Jahre AIDS - Schweigen = Tod, Minute 20 bis 24*

*Sorry, Text nachträglich ergänzt*
Zuletzt geändert von floggy am 02.12.2021, 17:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Kasharius »

@Boris, @all letztendlich stellt sich doch - gerade für den SW-Bereich - die Frage: Unter welchen Voraussetzungen und welche Grundrechtseinschränkungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in der aktuellen Lage wären sinnvoll - das BVerfG Urteil vom 30. November 2021 beantwortet dies nicht...es wäre aber nötiger den je...vielleicht in der nächsten Entscheidung "Allgemeine Impflicht I"...

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Beitrag von floggy »

Hallo Kasharius,

ich habe das eigentlich versucht, eine Sichtweise, okay, meine Sichtweise.

Was bedeutet Stammkunde? Minimierung des Ansteckungsrisikos durch Kontaktanzahlreduzierung, Kontrollhoheit über Schutzmaßnahmen, Vertrauensbildung, Kostenreduzierung durch Haus- und Hotelbesuche und längere Sitzungen.

Warum Entkriminalisierung Artikel 297 EGStGB? Damit Haus- und Hotelbesuche straffrei und ohne Erpressbarkeit möglich sind. In Pandemiezeiten müssen nun halt mal die Kosten reduziert werden, und das legt nahe, die Mietkosten einzusparen. An die Möglichkeit der Freiberuflichkeit in Wohngebieten will ich von der Sache her nicht glauben, und dann auch wegen der unvermeidlichen Kundenfrequenz. Aber Damenbesuch in der Herrenwohnung, so als käme die Freundin jede Woche zu Besuch, das geht schon in Ordnung. Und wenn die Beiden wirklich mal in Unruhe stiftender Weise streiten sollten, hat ein Richter mal vorgeschoben, dann lachen da mittlerweile selbst die Hühner.

Der bayerische Weg vom 16.07.2020, Bordellen und Laufhäusern den 1:1 Kontaktstatus einzuräumen, wird von der Politik aus populistischen Gründen immer wieder verworfen. Bordelle werden da, so wie es die Bürger und Bürgerinnen sehen, wie Diskotheken und Clubs behandelt. Aber selbst ein ständiges Streiten vor Gerichten löst die Kostenfrage für die Mietaufwendungen nicht.

Das BVerfG hat sich 2018 nicht mit SW beschäftigen wollen, und wird es ohne erneute Klage nicht von sich aus tun. Es kâme ja auch nichts Gescheites heraus.

Impfpflicht ohne Impfzwang, also "nur" gegen Bußgeldzahlung, löst das Infektionsgeschehen ja nicht in Wohlgefallen auf. 3G am Arbeitsplatz ist echt fies, und das sollte "helfen".

Ja und dann? Alle geimpft, fünffach. Die Leute aber wollen Kontakte, Kontakte, Kontakte. Sie wollen in Kontakten baden. Nach Weihnachten kommt der Fasching, dann Osterferien, dann Pfingstferien, dann die Sommerferien, dann die Wies'n, dann der Weihnachtsmarkt, und dazwischen regelmäßig Bundesliga und champions league, und Helene Fischer. Und das Virus freut sich. Und die Presse hetzt gegen die Politik. Und die Politik hetzt gegen die Leute und verhängt Kontaktbeschränkung, Ausgangsbeschränkung, Lockdown von Geschäften und allem. Am längsten für Prostitutionsstätten. Was bitte hat das BVerfG jetzt noch zu regeln? Es hat geregelt. Alles rechtens. Das weiß der Bürger und die Bürgerin jetzt. Mal schauen ob das was nützt.

Dieses eigentlich kontraproduktive Gequatsche von "bundesweit" bei höchst unterschiedlichen Fallzahlen legt doch die Vermutung nahe, daß die deutsche Politik für das deutsche Volk die Holzhammermethode ausgewählt hat, alle paar Monate wieder kräftig draufhauen, sagen die einen, und die anderen freuen sich über eine kurze Pause. Himmelhoch jauchzend, zu Tode betrübt, beschreibt doch deutsche Tugenden.
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

Das einzige Amt, das ich noch anerkenne, ist das Finanzamt.
Es gibt keine alternative Realität, abseits des Feststellbaren.
New Normal ist ein Massenwahn.

Art. 20 Abs. 4 GG, falls sich das in der absehbaren Kulmination
des Wahns nicht von selbst erledigt.

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Aktuelle Bund-Länder-Beschlüsse 2.12.2021

Beitrag von floggy »

Nachtrag zum Beitrag "Aktuelle Bund-Länder-Beschlüsse 2.12.2021"

https://www.sexworker.at/phpBB2/viewtop ... 59#p165759

https://www.bundesregierung.de/resource ... r-data.pdf

Quellenangabe

https ://www .bundesregierung .de/resource/blob/974430/1986142/5873aa09c3896444d247b356b5df4315/2021-12-02-mpk-bund-laender-data.pdf
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floggy
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Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung

Beitrag von floggy »

@Boris Büche, hast Du jetzt zum Verfassungsschutz gewechselt?

„Staat soll handlungsfähig bleiben“
Adressat sind die Bürger
Geschützt wird der Verfassungsstaat
„Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“
Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam

Artikel 20 Absatz 4 - Widerstandsrecht

https://www.bundestag.de/webarchiv/text ... _20-214054

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

@Boris Büche, wen meinst Du?

Die FDP hat Lockdown für Alle verhindert. Ist doch Super. 2G ist Mist, und 3G am Arbeitsplatz auch, aber die Politik braucht einen Prügelknaben, Sündenbock, Schwarzen Peter, Blitzableiter, Bauernopfer. Such' Dir was aus. Ich weiß nicht, wer das lange mitmacht, und sich dann doch impfen läßt? Mit Todesverachtung natürlich: "Nur über meine Leiche". Das sind die Helden und Heldinnen die wir brauchen.
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Boris Büche
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Re: Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von Boris Büche »

ICH, Verfassungsschutz?!
Traditionell wohl eher Richtung Beobachtungsobjekt, wie die Person, die bei Dona Carmen schreibt, oder Klaus Fricke :-)
Verfassungspatriot träfe es eher, und ich habe schon zweimal einen Eid drauf abgelegt, Tatsache!

". . . aber die Politik braucht einen Prügelknaben, Sündenbock, Schwarzen Peter, Blitzableiter, Bauernopfer."

So ist es, und zwar die GANZE Politik, und zuvörderst noch der von unverantwortlich agierenden Medien wieder und wieder mit Angst getriggerte Teil der Bevölkerung.
Die Politik (lassen wir die AfD mal aus, deren Oppositionsstellung in dieser Frage ein Zu-Fall ist, denn zuerst waren sie auf Seite der Panikverbreiter, soweit ich es mitbekommen habe!), bzw. "der Staat" sind erst in diese Nummer eingestiegen, als in der schon sehr verunsicherten Bevölkerung der Wunsch nach einer Rettung vor der suggerierten Katastrophe stark war, und gehörig Umfragepunkte versprach.
Söder war es dann, der "machte".
Die übrigen "mussten" hinterher.
Dann aber mit Schwung!

Jetzt sind wir ALLE in der Situation gefangen. Der point of no return war aus meiner Sicht im Mai 2020.
Den Unterschied zwischen den "Gefangenen" und "Wärtern" in diesem misslungenen Knastexperiment würde ich aber schon noch machen wollen.
Und wenn ich den Kanzler in spe sagen höre: "Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr bei all dem, was zu tun ist. Es gibt nichts, was wir ausschließen." hört sich das für mich an wie die Ankündigung, Art. 20 (3) nicht mehr einhalten zu wollen. Jedenfalls vor dem Hintergrund der unbestreitbaren Tatsache, dass Grundrechte mittlerweile zu "Privilegien" verkommen sind, und der Rechtsweg in den vergangenen beinah zwei Jahren eher einer Sackgasse im tiefen Wald gleicht.

Jedem, der aus der Rolle des "Wärters" aussteigt, möge Amnestie gegeben werden. Eine wesentliche Rolle im öffentlichen Leben ist für Corona-Eiferer im Falle eines solchen Ausgangs, egal ob in Politik, Verwaltung, oder Medienwesen, allerdings eher unwahrscheinlich. Das wissen sie. Deswegen brauchen sie "einen Prügelknaben, Sündenbock, . . ." auf dass das "Volk" sich an diesem abreagiere, und sie in der Öffentlichkeit weiter glänzen können. Denn ihr Plan (festgelegt spätestens April 2020), als Retter mit der Impfung zu triumphieren, dieser Plan führte leider ins Nichts. Die "Impfung" erweist sich als die mieseste, die es je gab. Die FDP hat gar nichts verhindert, und wird es auch weiterhin nicht tun. Zu verstrickt, außer Einzelpersonen wie z.B. W. Kubicki, S. Wagenknecht, B. Palmer, Sylvia Pantel - oder halt diejenigen, die "stille Opposition" waren.

Den Ausweg gibt es nur in einer Richtung: Sich aus der Verkennung der Wirklichkeit zu lösen.

Herr Prof. Wieler (RKI) gab dazu heute auf der BPK einen Ansatzpunkt. Er gab preis, wie das Robert-Koch-Institut intern die Lage, und die Gefährlichkeit des "Coronavirus" einschätzt. Ich denke, es rutschte ihm heraus, eigentlich wollte er wohl seiner undankbaren Rolle als wissenschaftlicher Berater der Regierung, mittlerweile "Gefängnisleitung", nachkommen, als er sagte:
"Laut den Meldezahlen sei derzeit ein Prozent der Bevölkerung akut mit Corona infiziert. Der tatsächliche Wert sei vermutlich aber wesentlich höher. Das RKI ginge von einer geschätzten Untererfassung mit Faktor 2 bis 3 aus, so Wieler."
(Quelle: ARD)

Nehmen wir mal "Faktor 2", das ergäbe => aktuell infiziert 1,6 Mio. ;
Hospitalisierungszahl der letzten Wochen ist = um 7.000, derzeit eher sechs;
[de.statista.com/]
Verhältnis Sterbefälle / Gesamt Hospitalisierung = ca. 0,15
[nach Helios-Daten Okt 2020 bis jetzt]

Es ergibt sich, dass die Gefahr der Aufnahme ins Krankenhaus im Schnitt bei 0,4 [- 0,9*] % läge,
und die Infektionssterblichkeit entsprechend bei 0,06 [-0,14*] %.
[* alternative Werte für nur 1% infizierte; für "Faktor 3" könnte man was abziehen]
- (seit März 2020!) bekanntermaßen stark altersabhängig in enger Korrelation mit der statistischen Lebenserwartung
nach Alter und Allgemeinzustand.

Lothar Wieler sagt also, dass wir uns exakt im Gefährlichkeitsbereich der Masernerkrankung bewegen …
[Sterblichkeit 0,1% bei guter medizinischer Versorgung]
… abgesehen davon, dass Masern epidemiologisch weit dynamischer sind.
[Reproduktions‑Werte zwischen 9 und 25!; bei Covid wurde im Maximum R nahe drei beobachtet]

Masernimpfstoffe stehen erst seit den 1970er Jahren zur Verfügung.
Alle, die vor 1970 geboren wurden, haben also schon eine etwas schlimmere Pandemie überlebt, als wir jetzt haben.
Ich weiß nicht, wie die Überlebenschancen bei Masern altersverteilt sind, wenn man nicht immun ist. Die angegebene Sterblichkeit ist die unter Kindern bis Jugendlichen. Dass es für Erwachsene harmloser wäre, nehme ich nicht an.

Dass ich kein Freund von Verschwörungstheorien bin, ist wohl bekannt. Wollen Wir mal hoffen, dass am Gerede vom "Great Reset", oder der China-Connection nicht mehr dran ist, als dass Akteure die Krise nutzen. Das tun sie, "Kriegsgewinnler" hat es schon immer gegeben. Eins spricht meiner Meinung nach deutlich dagegen:
Verschwörer hätten es Nebraska, oder Montana erlaubt, "ihr Ding zu machen". Nicht aber den nach Kalifornien populärsten Bundesstaaten der USA, Florida und Texas. Da ist nur noch Corona, nicht mehr "Pandemie". Seit März.

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Corona BVerfG - Bundesnotbremse I

Beitrag von floggy »

@Boris Büche, ich sehe, Du hantierst wie ein Modellierer, und vertraust am Schluß Deiner eigenen Berechnung, die aber Infizierung, Erkrankung und Tod nicht ausschließt. Vielmehr sagt Dein Ergebnis doch, daß es Todesfälle geben wird.

geschätzte Untererfassung
Hospitalisierungszahl
Verhältnis Sterbefälle / Gesamt Hospitalisierung
Wahrscheinlichkeit der Aufnahme ins Krankenhaus
Infektionssterblichkeit

Das sagen alle anderen doch auch. Der Unterschied ist doch am Schluß immer nur der, daß es Leute gibt, die das Risiko in Kauf nehmen wollen, daß es sie treffen könnte, während andere eben nicht blind darauf setzen wollen, daß es sie nicht treffen wird. Ich lasse mich von keinem Rattenfänger einfangen und um den Finger wickeln, mit Sprüchen wie "wir müssen alle einmal sterben", und "sei doch nicht feige", und so weiter. Also alle Berechnungen in Ehren, aber das nützt mir nichts, wenn das Ergebnis nicht null Tote ist.

Ich hätte nichts dagegen, wenn sich die Ungeimpften jetzt durchseuchen. Für die Wissenschaft wäre das sicherlich interessant, zu sehen, ob und ggf wie sich die Population von alleine derrappelt. Die Politik sollte da konsequent sein können, und das "Experiment" zulassen können, in dem es Covid-19-Intensiv-Plätze limitiert, so daß andere Operationen nicht verschoben werden müssen. Zumindest wäre es Mal eine Ankündigung in den Medien wert, um die Reaktionen absehen zu können.

Ich weiß, bei Tierherden da läuft das so, daß man sich zusammenrottet, und die äußersten Tiere werden gefressen, oder die Herde flieht, und die langsamsten, oder diejenigen, die sich abdrängen lassen, werden gefressen, während die anderen entkommen. Prinzip ist, daß sich immer einige wenige für's Ganze "opfern".

Bei einer Durchseuchung sehe ich das ähnlich. Viele müssen sterben, bis das große Ganze sich immunisiert hat. Es ist dem Menschen auch nicht widernatürlich, daß er in alleräußerster Gefahrenlage eine Selektion vornimmt, damit die Gruppe überleben kann. Aber das sind Hirngespinste zu glauben, wir befänden uns in so einer ausweglosen Situation.

Aber wie gesagt, Lockdown für Ungeimpfte mittels 2G finde ich echt doof, weil wir jetzt nie erfahren werden, wer Recht hat, und das Gezerre und Gezettere ewig weitergeht. Ich hätte jede/n machen lassen, denn wer sich nicht schützen will, und es gibt mittlerweile viele Schutzmaßnahmen die man beachten kann, der/die soll sich auch nicht schützen müssen.

Ich finde 2G auch noch aus einem anderen Grund nicht konsequent, weil der Staat nicht alles regeln muss. Wie gesagt, es gibt ausreichend Schutzmaßnahmen. Die Möglichkeit von ausreichenden Schutzmaßnahmen ist für mich der Break Even Point. So braucht es den Staat nicht mehr, denn jeder Betreiber von Prostitutionsstätten kann 2G machen, auch jede Sexarbeiterin, jeder Gastronom, und so weiter. Und jeder Arbeitgeber kann 3G machen, warum nicht? Der Arbeitgeber würde vor jedem Arbeitsgericht Recht bekommen. Okay, mancher Orts vielleicht erst in letzter Instanz. Würde ein Gastronom nicht 2G oder 3G machen, müßte er auf mich verzichten. So gäbe es für alle eine Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen.
Zuletzt geändert von floggy am 03.12.2021, 23:51, insgesamt 2-mal geändert.
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