Das Bundesinnenministerium und insbesondere die ihm nachgeordnete „Bundesoberbehörde“
Bundeskriminalamt (BKA) haben seit jeher ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die Leitlinien
der Prostitutionspolitik in Deutschland geht. Grund dafür ist die tradierte Sichtweise, wonach
Prostitution stets mit einem hohen Maß an Kriminalität einhergehe und zumeist in Strukturen
der ‚organisierten Kriminalität‘ eingebunden sei. Doch die Zweifel an dieser Sichtweise mehren
sich. Wie sind prostitutionspolitische Interventionen der oberen Polizeibehörden, insbesondere
des BKA, vor diesem Hintergrund zu bewerten? Und wie positioniert man sich zum ‚Nordischen
Modell‘ der Kriminalisierung von Prostitutionskunden?
von Doña Carmen e.V., März 2024
Hier weiter lesen:
https://www.donacarmen.de/wp-content/up ... Modell.pdf
"Weitgehend unbeachtet und jenseits aufgeregter öffentlicher Debatten um das sogenannte
‚Nordische Modell‘ zeichnet sich innerhalb des bundesdeutschen Polizei-und
Sicherheitsapparats eine eher zurückhaltende Position hinsichtlich der Frage ab, ob die
Prostitutionspolitik in Deutschland am ‚Nordischen Modell‘ orientiert und neu ausgerichtet
werden sollte.
Diese Zurückhaltung unterscheidet sich erkennbar von der seinerzeit mit Vehemenz
vorgetragenen Forderung nach einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe“, die sowohl
im Vorfeld des Prostitutionsgesetzes als auch des Prostituiertenschutzgesetzes, also in der
Zeit von 1993 bis 2016, von Akteuren aus Kreisen der Polizei öffentlich vertreten und
gefordert wurde.
In den aktuellen Debatten halten sich die Vertreter*innen der Strafverfolgungsbehörden,
insbesondere des BKA und der LKAs, mit öffentlichen Bekenntnissen zum ‚Nordischen
Modell‘ als Alternative zu einer legal regulierten Prostitution auffallend zurück. Soweit man
sich überhaupt dazu äußert, überwiegen Skepsis und Ablehnung."
"Obwohl aus Sicht von Sexarbeiter*innen als auch des Prostitutionsgewerbes das ‚Nordische
Modell‘ im Vergleich zum Prostituiertenschutzgesetz zweifellos das größere Übel darstellen
würde, kann eine Ausrichtung nach dem Motto „noch mehr Kontrollen“ samt Beibehaltung
der bestehenden strafrechtlichen Reglementierung von Prostitution keine akzeptable
Schlussfolgerung aus der bisher siebenjährigen Erfahrung mit dem
Prostituiertenschutzgesetz sein."
"Die auf sieben Paragrafen sich stützende strafrechtliche Reglementierung von Prostitution ist
gegenwärtig der Anknüpfungspunkt sowohl der Befürworter*innen als auch der aus
unterschiedlicher Perspektive argumentierenden Gegner*innen des ‚Nordischen Modells‘:
Eine Kriminalisierung soll’s richten, wenn’s um Prostitution geht. Der Unterschied besteht
lediglich darin, was, wie und in welchem Maße kriminalisiert wird. Gemeinsam bezieht man
sich auf die ideologischen Konstruktionen ‚Menschenhandel‘ und ‚Zwangsprostitution‘,
wodurch Sexarbeiter*innen stigmatisiert werden und das Prostitutionsgewerbe seit
Jahrzehnten zum Objekt von Kontrolle, Überwachung, Repression und Entrechtung
degradiert wird."
"Sexarbeiter*innen haben ein elementares Interesse daran, dass diese durch und durch
bigotte und heuchlerische „Regulierung“ von Prostitution beendet wird und ein auf rechtlicher
Gleichbehandlung mit anderen Berufen fußendes Prostitutionsrecht an die Stelle des
bestehenden diskriminierenden Sonderrechts tritt.
Eine nachträgliche Akzeptanz des Prostituiertenschutzgesetzes, nur um die Gefahr einer
möglichen Einführung des ‚Nordischen Modells‘ der Freier-Kriminalisierung abzuwenden,
wäre ein würdelose Einknicken und eine überflüssige Geste der Unterwerfung, die eigene
legitime Rechtsansprüche verhökert und niemandem Respekt abnötigt. Deshalb sollte die
Losung der Sexarbeiter*innen lauten:
Rechtliche Gleichbehandlung von Prostitution
● statt des bestehenden diskriminierenden Sonderrechts für Sexarbeiter*innen
● und statt einer Freier-Kriminalisierung nach dem ‚Nordischen Modell‘!
"
Das BKA, die Prostitution und das ‚Nordische Modell‘
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Das BKA, die Prostitution und das ‚Nordische Modell‘
Wer glaubt ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich.Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht. (Albert Schweitzer)
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