Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
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Steuermann
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Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
Immer wieder stellen sich für mich zahlreiche Fragen zum Thema
Prostitution - Behörden - Gesetze - und die Umgehung der bestehenden Gesetze durch Behörden bzw die Forderung nach mehr Kontrollmöglichkeit etc.
Diese Fragen würde ich gerne mit Euch diskutieren und wenn möglich Lösungsansätze bzw Vorschläge erarbeiten.
Rechtsvergleiche sowohl Steuerrecht, Baurecht und Prostitutionsgesetze stehen oft im argen Widerspruch zum "gelebten" Umgang von Behörden mit SexworkerINNEN und Betreibern, sowohl in Deutschland, als auch in Österreich.
Ich versuche mal die Fragen zu stellen, die mich beschäftigen:
1.) Warum will die Polizei immer und Überall die Kontrolle über Sexbetriebe und warum kommen SexworkerINNEN in D,A,CH fast immer schlecht weg bei der Durchsetzung ihrer Rechte? Befragungen one Anwalt - Einschüchterung - Bedrohung - seitens der Polizei....
2.) Warum werden bsonders in D die guten Gesetze nun von Kommunen und Polizei derart ignoriert und teilweise mit Baurecht und Gewerberecht ausgehebelt bzw fast ausser Kraft gesetzt?
3.) Warum wird das Thema ZWANGS-Prostitution IMMER ALS Vorwand von Behörden genommen um nachzusehen - Lokale zu betreten bzw SexworkerINNEN zu kontrollieren zu verhören (ohne Legitimation, einzuschüchtern etc)
4.) Warum wird immer von Begleitkriminalität geschrieben obwohl, wie sonst in einem Rechtsstaat üblich Beweise vorzulegen und dann zu handeln? Hier wird offenkundig nach Verdacht nicht mal gesucht - sondern einfach kontrolliert....
5.) Warum stürtzen sich die Medien immer auf die Zwangsprostitution und den vermeintlichen Schutz der Sexworkerinnen als Vorwand um eine gute Story zu bekommen, und warum machen die "Retter"Organisationen die Geld vom Staat bekommen das Gleiche um ihre Existenz zu rechtfertigen?
6.) Warum können Kommunen mittels Baurecht Prostitution steuern, was dem ProsG in keinster Weise entspricht? Warum kann mittels Gewerberecht ein Betrieb am Eröffnen gehindert werden, wenn das im normalen Gewerberecht für einen "normalen" Betrieb gar nicht möglich wäre....?
7.) Warum wird gerade in Österreich die Polizeigewalt und Kontrolle immer nur gegen legal registrierte Sexworkerinnen angewandt statt gegen illegale Prostituierte in Wohnungen etc.?
Warum muß bei Großrazzien immer mit 10-15 Mann ein Etablissement gestürmt und durchsucht werden - ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl?
8.) Warum wird von Richtern und Entscheidungsträgern für Gesetze immer Kriminalität und Prostitution in einen Topf geworfen? Bei der heutigen Nachrichtenlage müßten dann Banken und Großkonzerne, Immobiliengenossenschaften etc wo Milliarden veruntreut und kriminell abgezogen werden und wurden genauso ohne richterlichen Beschluß durchsucht werden können - aber da geht es nicht so einfach....?
9.) Warum werden wie gerade wieder in D - Betriebe kriminalisiert (Abgabenhinterziehungen) Vorwurf der Scheinselbständigkeit, etc um WIEDER mehr Kontrolldruck ausüben zu können... Warum können Behörden und besonders die Polizei mit den neuen Gesetzen so überhaupt nichts anfangen?
10.) Warum wird generell von Seiten der Behörden besonders Polizei der Eindruck erweckt und hochgehalten Prostitution sei etwas Kriminelles - etwas das immer zu kontrollieren und zu bekämpfen sei - Werden hier absichtlich Feindbilder kreiert um weiter Zugriff in eine Welt zu haben die für Schlagzeilen und aufsehenerregende Kleinerfolge medial gut ist um dem Normalbürger zu zeigen - das die Obrigkeit ja eh etwas tut..... ?
Fragen über Fragen -
Prostitution - Behörden - Gesetze - und die Umgehung der bestehenden Gesetze durch Behörden bzw die Forderung nach mehr Kontrollmöglichkeit etc.
Diese Fragen würde ich gerne mit Euch diskutieren und wenn möglich Lösungsansätze bzw Vorschläge erarbeiten.
Rechtsvergleiche sowohl Steuerrecht, Baurecht und Prostitutionsgesetze stehen oft im argen Widerspruch zum "gelebten" Umgang von Behörden mit SexworkerINNEN und Betreibern, sowohl in Deutschland, als auch in Österreich.
Ich versuche mal die Fragen zu stellen, die mich beschäftigen:
1.) Warum will die Polizei immer und Überall die Kontrolle über Sexbetriebe und warum kommen SexworkerINNEN in D,A,CH fast immer schlecht weg bei der Durchsetzung ihrer Rechte? Befragungen one Anwalt - Einschüchterung - Bedrohung - seitens der Polizei....
2.) Warum werden bsonders in D die guten Gesetze nun von Kommunen und Polizei derart ignoriert und teilweise mit Baurecht und Gewerberecht ausgehebelt bzw fast ausser Kraft gesetzt?
3.) Warum wird das Thema ZWANGS-Prostitution IMMER ALS Vorwand von Behörden genommen um nachzusehen - Lokale zu betreten bzw SexworkerINNEN zu kontrollieren zu verhören (ohne Legitimation, einzuschüchtern etc)
4.) Warum wird immer von Begleitkriminalität geschrieben obwohl, wie sonst in einem Rechtsstaat üblich Beweise vorzulegen und dann zu handeln? Hier wird offenkundig nach Verdacht nicht mal gesucht - sondern einfach kontrolliert....
5.) Warum stürtzen sich die Medien immer auf die Zwangsprostitution und den vermeintlichen Schutz der Sexworkerinnen als Vorwand um eine gute Story zu bekommen, und warum machen die "Retter"Organisationen die Geld vom Staat bekommen das Gleiche um ihre Existenz zu rechtfertigen?
6.) Warum können Kommunen mittels Baurecht Prostitution steuern, was dem ProsG in keinster Weise entspricht? Warum kann mittels Gewerberecht ein Betrieb am Eröffnen gehindert werden, wenn das im normalen Gewerberecht für einen "normalen" Betrieb gar nicht möglich wäre....?
7.) Warum wird gerade in Österreich die Polizeigewalt und Kontrolle immer nur gegen legal registrierte Sexworkerinnen angewandt statt gegen illegale Prostituierte in Wohnungen etc.?
Warum muß bei Großrazzien immer mit 10-15 Mann ein Etablissement gestürmt und durchsucht werden - ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl?
8.) Warum wird von Richtern und Entscheidungsträgern für Gesetze immer Kriminalität und Prostitution in einen Topf geworfen? Bei der heutigen Nachrichtenlage müßten dann Banken und Großkonzerne, Immobiliengenossenschaften etc wo Milliarden veruntreut und kriminell abgezogen werden und wurden genauso ohne richterlichen Beschluß durchsucht werden können - aber da geht es nicht so einfach....?
9.) Warum werden wie gerade wieder in D - Betriebe kriminalisiert (Abgabenhinterziehungen) Vorwurf der Scheinselbständigkeit, etc um WIEDER mehr Kontrolldruck ausüben zu können... Warum können Behörden und besonders die Polizei mit den neuen Gesetzen so überhaupt nichts anfangen?
10.) Warum wird generell von Seiten der Behörden besonders Polizei der Eindruck erweckt und hochgehalten Prostitution sei etwas Kriminelles - etwas das immer zu kontrollieren und zu bekämpfen sei - Werden hier absichtlich Feindbilder kreiert um weiter Zugriff in eine Welt zu haben die für Schlagzeilen und aufsehenerregende Kleinerfolge medial gut ist um dem Normalbürger zu zeigen - das die Obrigkeit ja eh etwas tut..... ?
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Viele Fragen, vielleicht nur eine Antwort:
SW leben anders als viele Menschen. Verdienen mit Sex Geld. Das ist unmoralisch und verwerflich. Also muss dagegen vorgegangen werden (so wie gegen Konsumenten weicher Drogen oder gegen Mitglieder von urbanen Subkulturen). Wo kämen wir da hin, wenn Menschen Vergnügen suchen statt rund um die Uhr zum Wohle von ein paar wenigen zu arbeiten?
Ausserdem müssen die Herrschenden ihre Macht zeigen. Dazu brauchts Polizei. Egal ob gegen Gipfelgegner in Rostock oder gegen die ach so kriminelle Welt der Sexarbeit. Die Gutmenschen finden das sogar noch toll ("über mich kann die Polizei speichern, was sie will, ich bin ja gut")
SW leben anders als viele Menschen. Verdienen mit Sex Geld. Das ist unmoralisch und verwerflich. Also muss dagegen vorgegangen werden (so wie gegen Konsumenten weicher Drogen oder gegen Mitglieder von urbanen Subkulturen). Wo kämen wir da hin, wenn Menschen Vergnügen suchen statt rund um die Uhr zum Wohle von ein paar wenigen zu arbeiten?
Ausserdem müssen die Herrschenden ihre Macht zeigen. Dazu brauchts Polizei. Egal ob gegen Gipfelgegner in Rostock oder gegen die ach so kriminelle Welt der Sexarbeit. Die Gutmenschen finden das sogar noch toll ("über mich kann die Polizei speichern, was sie will, ich bin ja gut")
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Lycisca
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Replik zu Punkt 7
Zu Frage 7 möchte ich davor warnen, eine Gruppe von SW gegen die andere auszuspielen:
Diese Ermittlungen (siehe Razzia Blog) folgen folgendem Muster, das in eklatanter Weise grundrechtswidrig ist:
1.) Ein Scheinfreier kontaktiert die Frau: Es handelt sich also um eine verdeckte Ermittlung im Sinn des Sicherheitspolizeigesetzes, obwohl diese Ermittlungsmethode nur bei Verdacht auf schwere Straftaten zulässig ist, also gegen Wohnungsprostituierte nicht gesetzlich gedeckt.
2.) Selbstredend verzichtet die Polizei auf jeglichen, im Sicherheitspolizeigesetz vorgesehenen, Grundrechtsschutz für die betroffene Frau (z.B. Verständigung des Rechtsschutzbeauftragten), weil die Polizei der Meinung ist, dass das Sicherheitspolizeigesetz ja ohnedies nicht anwendbar ist.
3.) Der Scheinfreier lässt sich von der Frau in ihre Wohnung führen. Es handelt sich hier um eine Handlung, die nach der Strafprozessordnung ausdrücklich verboten ist. Weil der Polizist gegen ein Verwaltungsvergehen ermittelt, fühlt er sich aber nicht an die Strafprozessordnung gebunden.
4.) In Einzelfällen kommt es in der Wohnung zu Übergriffen schwerster Art (siehe einen in diesem Forum wiedergegebenen Fall aus Tirol, wo der Frau offenbar die Kleider vom Leib gerissen wurden). International sind auch Fälle bekannt, wo die Frau zu Sex gezwungen wurde (es befinden sich ja keine lästigen Zeugen in der Wohnung) oder wo die Frau für ein mit dem Polizisten kolludierendes Bordell angeworben wurde. Der (nachträglich gefundene) Link zum Tiroler Fall ist Verdeckte Ermittlungen ... in SW Forum
5.) Anschließend erfolgt eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und der Finanzbehörde. Die Behörden ignorieren im Regelfall jegliche Einwände über die Umstände der Ermittlung (siehe Rechtsdatenbank).
6.) In Einzelfällen beschwerden sich die Frauen gegen das Polizeiverhalten: Immerhin liegen Verletzungen von Grundrechten vor: Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission schützt die Frauen vor ungesetzlichen EIngriffen in das Privatleben (verdeckte Ermittlung) und die Wohnung. Artikel 3 (vgl. auch UN Konvention gegen Folter) vor Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (und auch der Verwertung der Folterergebnisse im Verwaltungs- und Finanzverfahren). Die Beschwerden sind meist ohne Erfolg. In krassen Fällen bekommen die Frauen Recht, aber auch dann nur teilweise. (Zum Beispiel wurde im zitierten Tiroler Fall der Übergriff in der Wohnung vom Unabhhängigen Verwaltungssenat als unbewiesen abgetan, weil die gewichtere Aussage des Polizisten gegen die Aussage der Frau gestanden ist.)
Zusammenfassend kann also konstatiert werden, dass in A Frauen mit einem von der Norm abweichenden Sexualverhalten Ziel systematischer Polizeiübergriffe sind. Dabei sind nicht nur gewerbsmäßige Wohnungsprostituierte betroffen, sondern auch Frauen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, die Männer im Internet aufreissen, sobald die Polizei vermeint, es handle sich vielleicht doch um Prostituierte. Nur die wenigsten beschweren sich und die, die sich beschweren, haben oft keinen Erfolg, dafür hohe Kosten. Es fehlt also ein wirksamer Rechtsbehelf gegen diese Eingriffe (Verletzung von Art 13 der oa Konvention iVm Art 3 und 8), weswegen sie auch zur Polizeiroutine gehören, über die in Tage szeitungen nicht mehr berichtet wird.
Wie ein Blick in die österreichische Rechtsdatenbank (Judikatur, Unabhängige Verwaltungssenate und Vewaltungsgerichtshof) finden und fanden in A sehr wohl Polizeiübergriffe gegen Frauen statt, bei denen die Polizei illegale Wohnungsprostitution vermutet. Ebenso in Deutschland gegen Escorts in Sperrbezirken (siehe Razzia Blog). Ich schätze, dass alleine in A ca. 4.500 Frauen pro Jahr von solchen Übergriffen betroffen sind:Steuermann hat geschrieben: 7.) Warum wird gerade in Österreich die Polizeigewalt und Kontrolle immer nur gegen legal registrierte Sexworkerinnen angewandt statt gegen illegale Prostituierte in Wohnungen etc.?
Diese Ermittlungen (siehe Razzia Blog) folgen folgendem Muster, das in eklatanter Weise grundrechtswidrig ist:
1.) Ein Scheinfreier kontaktiert die Frau: Es handelt sich also um eine verdeckte Ermittlung im Sinn des Sicherheitspolizeigesetzes, obwohl diese Ermittlungsmethode nur bei Verdacht auf schwere Straftaten zulässig ist, also gegen Wohnungsprostituierte nicht gesetzlich gedeckt.
2.) Selbstredend verzichtet die Polizei auf jeglichen, im Sicherheitspolizeigesetz vorgesehenen, Grundrechtsschutz für die betroffene Frau (z.B. Verständigung des Rechtsschutzbeauftragten), weil die Polizei der Meinung ist, dass das Sicherheitspolizeigesetz ja ohnedies nicht anwendbar ist.
3.) Der Scheinfreier lässt sich von der Frau in ihre Wohnung führen. Es handelt sich hier um eine Handlung, die nach der Strafprozessordnung ausdrücklich verboten ist. Weil der Polizist gegen ein Verwaltungsvergehen ermittelt, fühlt er sich aber nicht an die Strafprozessordnung gebunden.
4.) In Einzelfällen kommt es in der Wohnung zu Übergriffen schwerster Art (siehe einen in diesem Forum wiedergegebenen Fall aus Tirol, wo der Frau offenbar die Kleider vom Leib gerissen wurden). International sind auch Fälle bekannt, wo die Frau zu Sex gezwungen wurde (es befinden sich ja keine lästigen Zeugen in der Wohnung) oder wo die Frau für ein mit dem Polizisten kolludierendes Bordell angeworben wurde. Der (nachträglich gefundene) Link zum Tiroler Fall ist Verdeckte Ermittlungen ... in SW Forum
5.) Anschließend erfolgt eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde und der Finanzbehörde. Die Behörden ignorieren im Regelfall jegliche Einwände über die Umstände der Ermittlung (siehe Rechtsdatenbank).
6.) In Einzelfällen beschwerden sich die Frauen gegen das Polizeiverhalten: Immerhin liegen Verletzungen von Grundrechten vor: Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission schützt die Frauen vor ungesetzlichen EIngriffen in das Privatleben (verdeckte Ermittlung) und die Wohnung. Artikel 3 (vgl. auch UN Konvention gegen Folter) vor Folter, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (und auch der Verwertung der Folterergebnisse im Verwaltungs- und Finanzverfahren). Die Beschwerden sind meist ohne Erfolg. In krassen Fällen bekommen die Frauen Recht, aber auch dann nur teilweise. (Zum Beispiel wurde im zitierten Tiroler Fall der Übergriff in der Wohnung vom Unabhhängigen Verwaltungssenat als unbewiesen abgetan, weil die gewichtere Aussage des Polizisten gegen die Aussage der Frau gestanden ist.)
Zusammenfassend kann also konstatiert werden, dass in A Frauen mit einem von der Norm abweichenden Sexualverhalten Ziel systematischer Polizeiübergriffe sind. Dabei sind nicht nur gewerbsmäßige Wohnungsprostituierte betroffen, sondern auch Frauen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, die Männer im Internet aufreissen, sobald die Polizei vermeint, es handle sich vielleicht doch um Prostituierte. Nur die wenigsten beschweren sich und die, die sich beschweren, haben oft keinen Erfolg, dafür hohe Kosten. Es fehlt also ein wirksamer Rechtsbehelf gegen diese Eingriffe (Verletzung von Art 13 der oa Konvention iVm Art 3 und 8), weswegen sie auch zur Polizeiroutine gehören, über die in Tage szeitungen nicht mehr berichtet wird.
Zuletzt geändert von Lycisca am 27.10.2009, 19:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Snickerman
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Steuermann
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RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
Zu Frage 7 möchte ich davor warnen, eine Gruppe von SW gegen die andere auszuspielen: .....
Sorry ich wollte niemanden ausspielen, meine mehr oder weniger reiche Erfahrung auf dem Gebiet des Sexwork (mehr in der steuerlichen Beratung und den unzureichenden Steuergesetzen für diese Berufsgruppe, sowie die unglaublich weit dehnbaren Gewerbeordnungen und Ausländerbeschäftigungsgesetze, die willkürlich angewandt werden können, seitens der Behörden, hat mir gezeigt, dass es auf jeden fall (fast) sicherer ist in einer Wohnung ohne Kontrollzwang der Prostitution nachzugehen, da hier kaum Kontrollen - zumindest in Wien möglich sind, da es diese "Agent Provocateur Methode" anscheinend nur in den Bundesländern gibt.
Interessant ist der Satz:
Zusammenfassend kann also konstatiert werden, dass in A Frauen mit einem von der Norm abweichenden Sexualverhalten Ziel systematischer Polizeiübergriffe sind. Dabei sind nicht nur gewerbsmäßige Wohnungsprostituierte betroffen, sondern auch Frauen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, die Männer im Internet aufreissen, sobald die Polizei vermeint, es handle sich vielleicht doch um Prostituierte. Nur die wenigsten beschweren sich und die, die sich beschweren, haben oft keinen Erfolg, dafür hohe Kosten. Es fehlt also ein wirksamer Rechtsbehelf gegen diese Eingriffe (Verletzung von Art 13 der oa Konvention iVm Art 3 und 8), weswegen sie auch zur Polizeiroutine gehören, über die in Tage szeitungen nicht mehr berichtet wird......
Ich finde es schon sehr an der Zeit, dass es neben dem Ruf nach neuen, liberalen Gesetzen, die die Prostitution regeln und die Sittenwidrigkeit abschaffen - AUCH ein Ziel sein sollte -zB von den staatlich geförderten Stellen - jeder Sexworkerin einen scheckkartengroßen Infoblock mit Rechten und Pflichten zu geben mit Notfallnummer bei Übergriffen, RECHTSberatung - was darf der Beamte und was dürfen diese auf keinen Fall etc. - denn die Schikanen, das Irreführen und der Druck der staatlichen Zwangsgewalt kann bei Sexworkerinnen zu einer enormen Belastung werden.
Vor allem die Sexworkerinnen mit Migrationshintergrund haben IMHO mehr Angst vor Polizei, Finanzamt, KIAB und CO als vor vermeintlichen Strizzis und Betreibern - soweit ich das einschätzen kann.
Auch sei gefragt ob es zulässig ist ein Verwaltungsvergehen mit derart rigorosen Mitteln (Staats-Terror??) zu bekämpfen - Vergleichsweise wären das Parksherrifs mit scharfen Hunden die jeden Falschparker sofort ins "Wadl" beissen wenn er/sie keinen Parkschein hat, die jedes Auto das falsch parkt sofort durchsuchen dürf(t)en etc.....
oder gleich jeden "zu schnell FahrerIN" vorzuladen und mit der Ausweisung - egal ob schuldig oder nicht zu drohen -
Mich erinnert die Gesamtsituation an die Stasi/Gestapo-Manier
zuerst einsperren und dann fragen bzw. Macht druckvoll ausüben...
aber da kommen dann gleich die anderen Fragen hoch - siehe oben
WARUM ? das Alles?
Sorry ich wollte niemanden ausspielen, meine mehr oder weniger reiche Erfahrung auf dem Gebiet des Sexwork (mehr in der steuerlichen Beratung und den unzureichenden Steuergesetzen für diese Berufsgruppe, sowie die unglaublich weit dehnbaren Gewerbeordnungen und Ausländerbeschäftigungsgesetze, die willkürlich angewandt werden können, seitens der Behörden, hat mir gezeigt, dass es auf jeden fall (fast) sicherer ist in einer Wohnung ohne Kontrollzwang der Prostitution nachzugehen, da hier kaum Kontrollen - zumindest in Wien möglich sind, da es diese "Agent Provocateur Methode" anscheinend nur in den Bundesländern gibt.
Interessant ist der Satz:
Zusammenfassend kann also konstatiert werden, dass in A Frauen mit einem von der Norm abweichenden Sexualverhalten Ziel systematischer Polizeiübergriffe sind. Dabei sind nicht nur gewerbsmäßige Wohnungsprostituierte betroffen, sondern auch Frauen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, die Männer im Internet aufreissen, sobald die Polizei vermeint, es handle sich vielleicht doch um Prostituierte. Nur die wenigsten beschweren sich und die, die sich beschweren, haben oft keinen Erfolg, dafür hohe Kosten. Es fehlt also ein wirksamer Rechtsbehelf gegen diese Eingriffe (Verletzung von Art 13 der oa Konvention iVm Art 3 und 8), weswegen sie auch zur Polizeiroutine gehören, über die in Tage szeitungen nicht mehr berichtet wird......
Ich finde es schon sehr an der Zeit, dass es neben dem Ruf nach neuen, liberalen Gesetzen, die die Prostitution regeln und die Sittenwidrigkeit abschaffen - AUCH ein Ziel sein sollte -zB von den staatlich geförderten Stellen - jeder Sexworkerin einen scheckkartengroßen Infoblock mit Rechten und Pflichten zu geben mit Notfallnummer bei Übergriffen, RECHTSberatung - was darf der Beamte und was dürfen diese auf keinen Fall etc. - denn die Schikanen, das Irreführen und der Druck der staatlichen Zwangsgewalt kann bei Sexworkerinnen zu einer enormen Belastung werden.
Vor allem die Sexworkerinnen mit Migrationshintergrund haben IMHO mehr Angst vor Polizei, Finanzamt, KIAB und CO als vor vermeintlichen Strizzis und Betreibern - soweit ich das einschätzen kann.
Auch sei gefragt ob es zulässig ist ein Verwaltungsvergehen mit derart rigorosen Mitteln (Staats-Terror??) zu bekämpfen - Vergleichsweise wären das Parksherrifs mit scharfen Hunden die jeden Falschparker sofort ins "Wadl" beissen wenn er/sie keinen Parkschein hat, die jedes Auto das falsch parkt sofort durchsuchen dürf(t)en etc.....
oder gleich jeden "zu schnell FahrerIN" vorzuladen und mit der Ausweisung - egal ob schuldig oder nicht zu drohen -
Mich erinnert die Gesamtsituation an die Stasi/Gestapo-Manier
zuerst einsperren und dann fragen bzw. Macht druckvoll ausüben...
aber da kommen dann gleich die anderen Fragen hoch - siehe oben
WARUM ? das Alles?
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Aoife
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Re: RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
Tja, lieber Steuermann, dazu müßten wir die typische Psychopathologie des Staatsdiener's analysieren.Steuermann hat geschrieben:WARUM ? das Alles?
Was mir aufgrund der Gefahr der "üblen Nachrede" bezichtigt zu werden im öffentlichen Bereich schwer fällt.
Aber im Grund kann sich wohl jeder selbst denken, was in jemandem vorgehen mag,
der die Möglichkeiten, die das Leben ihm bietet, für eine unkündbare Stelle und sichere Pension opfert.
Und wenn derjenige dann noch eine narzißstische Persönlichkeitsstörung mitbringt,
die ihn dazu treibt, die Staatsgewalt vertreten/ausüben zu wollen, dann brauchen wir uns
über das zu beobachtende Ergebnis eigentlich nicht mehr zu wundern.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
Misspellings are *very special effects* of me keyboard
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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Steuermann
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- Ich bin: Keine Angabe
RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
1.) Warum will die Polizei immer und Überall die Kontrolle über Sexbetriebe und warum kommen SexworkerINNEN in D,A,CH fast immer schlecht weg bei der Durchsetzung ihrer Rechte? Befragungen one Anwalt - Einschüchterung - Bedrohung - seitens der Polizei....
Ich habe da so meine Theorie:
Immer auf die Schwachen - so denke ich ist das Motto - denn auch die Polizei braucht Erfolge - wenn schon die Einbrüche, Drogenkartelle und die Wirtschaftskriminalität zu HOCH sind und Ermittlungen im Sand verlaufen (müssen aud politischen Gründen) - weil die Staatsanwaltschaft auf Fristen vergisst - so kann durch die Durchführung von Großrazzien immer wieder auf das "Wir tun ja alles was möglich ist" hingewiesen werden. Es sind die leichten Erfolge der ersten Treppenstufe, die dann medial wirksam in Zeitungen, Bezirkspostillen und Privatradiosendern herausgetönt werden - 60 Betriebe kontrolliert, 30 Anzeigen nach dem Prostitutionsgesetz, zahlreiche Illegale angezeigt, und einen Betrieb geschlossen (der 3-Tage später wieder aufsperrt - nach Einschreiten eines Rechtsanwaltes) klingen natürlich sehr gut -
Wenn man die "Erfolge" aber näher betrachtet und eine Kosten/Nutzenrechnung aufstellt - den Aufwand bestehend aus Überstunden, MOTKFZ, Zeit des Einsatzes, den Einnahmen der Anzeigen gegenüberstellt - dann wird die Sinnlosigkeit dieses TUNS plötzlich ganz klar:
Der ERTRAG?!
30 Anzeigen nach dem ProsG = ca 3000,- Euro
Verwaltungsspesen etc = ca. 1000,- Euro an Nebenkosten
ERTRAG GESAMT: 4000,- bis 6000,- Euro
Der AUFWAND?!
15 Polizeibeamte nicht leitend inklusive Überstunden ca 3000,-
4 Polizeibeamte in leitender Funktion ca 3000,-
4 KFZ VW Bus inkl Betriebskosten ca 2000,-
10 Beamte inhouse zur Überprüfung der Daten und in Bereitschaft ca 4000,-
4 Beamte der KIAB, Magistrat oder anderer Organe... ca 2500,-
-----------------------------------------------------------------------
KOSTEN GESAMT: 14.500,- Euro
(ich habe die Daten von einem befreundeten Polizisten der mir freundlicherweise bei einem Bier mitgeteilt hat wie das berechnet wird so zirka...
Die Kosten stehen also in KEINEM Fall dem Ertrag positiv gegenüber in der Bilanz - Nicht eingerechnet sind Schäden an KFZ, Personen, oder Beamten, Krankenstände nach Razzien usw.
Eine signifikante Kennzahl natürlich intern - zeigt dass Beamte die in Nachteinsätzen Razzien durchführen um 30% MEHR Krankenstände etc ausweisen....
Mit dem GELICHEN Aufwand könnten -
Alkoholschwerpunktkontrollen - Gefahr für viele Bürger
Drogenkontrollen -
Sicherheitsstreifen
und Vieles mehr finanziert werden
ABER die mediale Wirkung wäre nicht die selbe
Ich erinnere an die Zeit als Horngacher und die Sperrliste aktuell waren in den Medien - da wurde der Gürtel - gesperrt, alle Lokale mit Razzien etc durchforstet - Spezialeinheiten wie WEGA und andere (wesentlich teurer als alle anderen PolKorps) wurden eingesetzt - mit welchem Erfolg -KEINEM NENNENSWERTEN
Es ist bewußte Verschwendung von Steuergeld - die hier betrieben wird um einer überschaubaren Zahl an Sexworkerinnen und Betrieben das "Fürchten" zu lehren....
meint
der
Steuermann
Ich habe da so meine Theorie:
Immer auf die Schwachen - so denke ich ist das Motto - denn auch die Polizei braucht Erfolge - wenn schon die Einbrüche, Drogenkartelle und die Wirtschaftskriminalität zu HOCH sind und Ermittlungen im Sand verlaufen (müssen aud politischen Gründen) - weil die Staatsanwaltschaft auf Fristen vergisst - so kann durch die Durchführung von Großrazzien immer wieder auf das "Wir tun ja alles was möglich ist" hingewiesen werden. Es sind die leichten Erfolge der ersten Treppenstufe, die dann medial wirksam in Zeitungen, Bezirkspostillen und Privatradiosendern herausgetönt werden - 60 Betriebe kontrolliert, 30 Anzeigen nach dem Prostitutionsgesetz, zahlreiche Illegale angezeigt, und einen Betrieb geschlossen (der 3-Tage später wieder aufsperrt - nach Einschreiten eines Rechtsanwaltes) klingen natürlich sehr gut -
Wenn man die "Erfolge" aber näher betrachtet und eine Kosten/Nutzenrechnung aufstellt - den Aufwand bestehend aus Überstunden, MOTKFZ, Zeit des Einsatzes, den Einnahmen der Anzeigen gegenüberstellt - dann wird die Sinnlosigkeit dieses TUNS plötzlich ganz klar:
Der ERTRAG?!
30 Anzeigen nach dem ProsG = ca 3000,- Euro
Verwaltungsspesen etc = ca. 1000,- Euro an Nebenkosten
ERTRAG GESAMT: 4000,- bis 6000,- Euro
Der AUFWAND?!
15 Polizeibeamte nicht leitend inklusive Überstunden ca 3000,-
4 Polizeibeamte in leitender Funktion ca 3000,-
4 KFZ VW Bus inkl Betriebskosten ca 2000,-
10 Beamte inhouse zur Überprüfung der Daten und in Bereitschaft ca 4000,-
4 Beamte der KIAB, Magistrat oder anderer Organe... ca 2500,-
-----------------------------------------------------------------------
KOSTEN GESAMT: 14.500,- Euro
(ich habe die Daten von einem befreundeten Polizisten der mir freundlicherweise bei einem Bier mitgeteilt hat wie das berechnet wird so zirka...
Die Kosten stehen also in KEINEM Fall dem Ertrag positiv gegenüber in der Bilanz - Nicht eingerechnet sind Schäden an KFZ, Personen, oder Beamten, Krankenstände nach Razzien usw.
Eine signifikante Kennzahl natürlich intern - zeigt dass Beamte die in Nachteinsätzen Razzien durchführen um 30% MEHR Krankenstände etc ausweisen....
Mit dem GELICHEN Aufwand könnten -
Alkoholschwerpunktkontrollen - Gefahr für viele Bürger
Drogenkontrollen -
Sicherheitsstreifen
und Vieles mehr finanziert werden
ABER die mediale Wirkung wäre nicht die selbe
Ich erinnere an die Zeit als Horngacher und die Sperrliste aktuell waren in den Medien - da wurde der Gürtel - gesperrt, alle Lokale mit Razzien etc durchforstet - Spezialeinheiten wie WEGA und andere (wesentlich teurer als alle anderen PolKorps) wurden eingesetzt - mit welchem Erfolg -KEINEM NENNENSWERTEN
Es ist bewußte Verschwendung von Steuergeld - die hier betrieben wird um einer überschaubaren Zahl an Sexworkerinnen und Betrieben das "Fürchten" zu lehren....
meint
der
Steuermann
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Lycisca
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Re: RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
Ein paradoxer Grund für die geschilderte Situation könnte sein, dass die mit Brachialgewalt verfolgten Delikte (z.B. Prostitution ohne Anmeldung) eigentlich aus rechtsstaatlicher Sicht nur geringen Unrechtswert (maximal als "petty crimes") haben.Steuermann hat geschrieben: Mich erinnert die Gesamtsituation an die Stasi/Gestapo-Manier [...] aber da kommen dann gleich die anderen Fragen hoch - siehe oben WARUM ? das Alles?
Das bedeutet nämlich, dass 1. weniger gut qualifizierte Beamte tätig sein dürfen und 2. diese Beamten auch weniger kontrolliert werden, weil aus Sicht der Vorgesetzten "ohnedies nichts passieren kann". So kann es leicht sein, dass ein Beamter, benebelt vom Konsum von Krimiserien aus den USA, zum Rotlichtrambo mutiert, der unter dem Vorwand, Menschenhandel zu bekämpfen, das gesamte Register legaler und illegaler Methoden ausschöpft. Im Unterschied dazu sind Beamte, die echte Verbrecher bekämpfen, extrem vorsichtig und werden auf Schritt und Tritt überwacht, damit sie ja nicht durch einen Fehler eine Ermittlung zerstören - denn die von diesen Beamten bekämpften echten Verbrecher haben selbstverständlich auch hochqualifizierte Anwälte zur Hand, die jeden Formfehler auszunutzen wissen.
Ein weiterer - damit zusammenhängender - Grund könnte sein, dass wegen dieses geringen Unrechtswerts vom Gesetzgeber nicht angenommen wurde, dass die Polizei zu derartigen Methoden greifen könnte. Deshalb wurden im Verwaltungs- und Steuerrecht (im Unterschied zum Strafrecht) keine expliziten Regeln eingeführt, was die Polizei nicht tun darf, welche Beweismittel unzulässig sind usw. (Es gibt zwar vom Verwaltungsgerichtshof vereinzelte Beweisverwertungsverbote, aber in der Praxis kennen die Verwaltungs- und Steuerbehörden diese Erkenntnisse gar nicht und gehen von der Unbeschränktheit der Beweismittel aus.)
Ein dritter (eigentlich der gleiche) Grund ist, dass die Schwere der polizeilichen Übergriffe die Vorgesetzten vom Handeln abhält. Wegen des hohen Unrechtsgehalts der Polizeiübergriffe könnten sie es nämlich nicht bei Verwarnungen der Beamten belassen - vor Strafanzeigen etc schrecken sie jedoch zurück, weil sie dann womöglich auch selbst Mitverantwortung hätten. Dadurch entsteht eine komplizenhafte Struktur, die letztlich auch die gerichtliche Verfolgung schwerster Menschenrechtsverletzungen behindert, weil nicht mehr klar ist, wer mehr Schuld trägt, der individuelle Beamte oder die Behörde insgesamt.
Als Konsequenz gibt es in A eine Häufung der Fälle, wo selbst im Kontext von möglichen Verletzungen von Art 2 EMRK (Recht auf Leben und körperliche Integrität) ernsthafte Zweifel internationaler Institutionen bestehen, ob in A effektive Untersuchungen solcher Vorkommnisse stattfinden und ob in A die Täter faktisch straffrei bleiben. Beispiele sind die Tötung von Markus Omafuma durch Ersticken im Jahr 1999. Sie führte zu einer nur bedingten Strafe im Jahr 2002; die Täter konnten im Polizeidienst verbleiben. Der Tod von Richard Ibakwe im Jahr 2000 im Polizeigewahrsam hatte keine gerichtlichen Konsequenzen. Der Tod von Seibane Wague im Jahr 2003 wurde vom Strafgericht in erster Linie auf katastrophale Behördenfehler zurückgeführt und endete 2007 mit nur bedingten Strafen für die Täter. Auch der Tod von Yankuba Ceesay in Polizeigewahrsam im Jahr 2005 hatte keine gerichtlichen Konsequenzen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat sich über diese Ineffektivität bereits besorgt gezeigt: Der Bericht CCPR/C/AUT/4 vom 30. Oktober 2007 führt die außergerichtlichen Scheinhinrichtung von Bakary Jassay im Jahr 2006, den Zusammenbruch von Geoffrey A im Jahr 2006 nach dem Polizeigewahrsam und die Fälle Wague und Ceesay an. Auch der UN-Folterausschuss hat sich über die Ineffektivität der Untersuchungen im Fall Wague besorgt gezeigt, ebenso über die – offenbar nur in österreichischen Polizeikreisen akzeptierte – Handlungsweise österreichischer Beamter bei CIVPOL in Albanien; vgl. Bericht CAT/C/AUT/CO/3 vom 24. November 2005. Besorgnis über die Misshandlungen durch die österreichische Polizei äußert auch der UN-Rassismusausschuss im Bericht CERD/C/AUT/17 vom 14. August 2008.
Vergleichbare Besorgnis äußern internationale Organisationen sonst nur bei notorischen Folterstaaten.
Zuletzt geändert von Lycisca am 27.10.2009, 19:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Steuermann
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RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
2.) Warum werden besonders in D die guten Gesetze nun von Kommunen und Polizei derart ignoriert und teilweise mit Baurecht und Gewerberecht ausgehebelt bzw fast ausser Kraft gesetzt?
Auch hierzu meine eigene Theorie:
Das ging einfach zu weit - Prostitution kann in den engen Kommunalpolitikergehirnen nicht legal sein - Prostituierte sind in deren Kopf was Schmutziges - der Slebstversuch hat es allen bestätigt - der Kopf war schwer, der Alkohol viel und das sauer verdiente Geld bald aufgebraucht -
Der Herr Bürgermeister/Stadtrat/Kommunalpolitiker kann sich natürlich aus Parteiräson nicht in diesen Etablissements blicken lassen - er muss um sein eigenes Vergnügen zu haben 100erte Kilometer weit fahren - Dienst oder Bildungsreise nannen die das dann - warum soll es also in der Nähe sowas böses wie ein Puff geben - Er kann ja eh nicht dorthin - also wird nach dem "Florianiprinzip: Herrgott verschon mein Haus zünd doch das nächste an...." geschaut dass die Heimat, in der sich Ehefrau, Schwester, Freunde und Parteikollegen tummeln "Arielrein" bleibt - so weiß wie Schneeeeeeee......
Und mit (Bauern)-Schläue wird alles angedacht, durchgedacht und die LEGALEN SexworkerINNEN wieder in eine Ecke gedrängt - weil was nicht sein darf - DAS kann nicht sein -
In den Stuben der Gemeinden und Ämter rauchen und rauchten die Köpfe seit dem von der rot/grünen Regierung verabschiedeten Gesetz gewaltig - bis ohnmächtig -
Aber wo ein Wille - da auch ein Weg.
Der Herr gab den Menschen die 10 Gebote... und die Menschen machten daraus 100.000 Gesetze - nur um gegen jeden etwas in der Hand(habe) zu haben...
Wenn nun die Gesetzte nicht reichen - was tat und tut man dann? - man macht regionale VerwaltungsGesetzte gibt Weisungen und lässt eine Verwaltungsjudikatur entstehen - die NEBEN den normalen Gesetzen steht - und aus gutem Grunde kommt gleich die Beweislastumkehr dazu - nix mit "in dubio pro reo"
eher DU bist Schuldig und beweise mir dass du nicht schuldig bist....
Das Baurecht ist so eine Sache: es regelt vieles und gar nichts - es ist dazu da - die besten Grundstücke für die Elite zu sichern, und es ist dazu da - leuten, die man nicht haben will im Ort, in der Stadt - den Grundstückserwerb und die Niederlassung zu verwehren...
Genauso das Gewerberecht: Nicht zu vereinbaren mit den Grundsätzen der EU - aber eine wirksame Waffe zur Eindämung des Dämon Prostitution - weil kommt einer mit einem Puff kommen sie alle ..... SO EIN SCHWACHSINN
und die Polizei? .... Ist glücklich darüber sich wieder ihre Jubelmeldungen in den Postillchen und Postillen unserer Welt abzuholen - JA STARK für Volk F.... und Vaterland (o-Graus)
Auf dem Rücken von Frauen und Männdern, die dem Sexgewerbe nachgehen wird Quote erzeugt, Politik gemacht UND Stärke demonstriert - Weil es eben so einfach ist - Widerstand kaum bis gar nicht zu erwarten und wenn es Widerstand gibt kann man immer noch Zuführung, Zuhälterei, Illegale Ausländerbewchäftigung, Scheinselbständigkeit anführen...
das verlieren sie zwar in 90% der Fälle
ABER ES IS A RUAH....
Kein Betrieb erholt sich wenn er in die Mühlen der Verwaltung gekommen ist - und die Kunden bleiben ob des medialen Trommelfeuers auch fern - das AUS ist fast immer sicher....
egal ob die Sache rechtens ist oder nicht - egal ob es Gesetze gibt - SexworkerInnen und Sexbetriebe sind immer die Schwächeren - die Geächteten ohne Chance auf ein faieres Verfahren - zumindest im Verwaltungs, Gewerbe und Kommunalrecht....
Meint
der Steuermann
Auch hierzu meine eigene Theorie:
Das ging einfach zu weit - Prostitution kann in den engen Kommunalpolitikergehirnen nicht legal sein - Prostituierte sind in deren Kopf was Schmutziges - der Slebstversuch hat es allen bestätigt - der Kopf war schwer, der Alkohol viel und das sauer verdiente Geld bald aufgebraucht -
Der Herr Bürgermeister/Stadtrat/Kommunalpolitiker kann sich natürlich aus Parteiräson nicht in diesen Etablissements blicken lassen - er muss um sein eigenes Vergnügen zu haben 100erte Kilometer weit fahren - Dienst oder Bildungsreise nannen die das dann - warum soll es also in der Nähe sowas böses wie ein Puff geben - Er kann ja eh nicht dorthin - also wird nach dem "Florianiprinzip: Herrgott verschon mein Haus zünd doch das nächste an...." geschaut dass die Heimat, in der sich Ehefrau, Schwester, Freunde und Parteikollegen tummeln "Arielrein" bleibt - so weiß wie Schneeeeeeee......
Und mit (Bauern)-Schläue wird alles angedacht, durchgedacht und die LEGALEN SexworkerINNEN wieder in eine Ecke gedrängt - weil was nicht sein darf - DAS kann nicht sein -
In den Stuben der Gemeinden und Ämter rauchen und rauchten die Köpfe seit dem von der rot/grünen Regierung verabschiedeten Gesetz gewaltig - bis ohnmächtig -
Aber wo ein Wille - da auch ein Weg.
Der Herr gab den Menschen die 10 Gebote... und die Menschen machten daraus 100.000 Gesetze - nur um gegen jeden etwas in der Hand(habe) zu haben...
Wenn nun die Gesetzte nicht reichen - was tat und tut man dann? - man macht regionale VerwaltungsGesetzte gibt Weisungen und lässt eine Verwaltungsjudikatur entstehen - die NEBEN den normalen Gesetzen steht - und aus gutem Grunde kommt gleich die Beweislastumkehr dazu - nix mit "in dubio pro reo"
eher DU bist Schuldig und beweise mir dass du nicht schuldig bist....
Das Baurecht ist so eine Sache: es regelt vieles und gar nichts - es ist dazu da - die besten Grundstücke für die Elite zu sichern, und es ist dazu da - leuten, die man nicht haben will im Ort, in der Stadt - den Grundstückserwerb und die Niederlassung zu verwehren...
Genauso das Gewerberecht: Nicht zu vereinbaren mit den Grundsätzen der EU - aber eine wirksame Waffe zur Eindämung des Dämon Prostitution - weil kommt einer mit einem Puff kommen sie alle ..... SO EIN SCHWACHSINN
und die Polizei? .... Ist glücklich darüber sich wieder ihre Jubelmeldungen in den Postillchen und Postillen unserer Welt abzuholen - JA STARK für Volk F.... und Vaterland (o-Graus)
Auf dem Rücken von Frauen und Männdern, die dem Sexgewerbe nachgehen wird Quote erzeugt, Politik gemacht UND Stärke demonstriert - Weil es eben so einfach ist - Widerstand kaum bis gar nicht zu erwarten und wenn es Widerstand gibt kann man immer noch Zuführung, Zuhälterei, Illegale Ausländerbewchäftigung, Scheinselbständigkeit anführen...
das verlieren sie zwar in 90% der Fälle
ABER ES IS A RUAH....
Kein Betrieb erholt sich wenn er in die Mühlen der Verwaltung gekommen ist - und die Kunden bleiben ob des medialen Trommelfeuers auch fern - das AUS ist fast immer sicher....
egal ob die Sache rechtens ist oder nicht - egal ob es Gesetze gibt - SexworkerInnen und Sexbetriebe sind immer die Schwächeren - die Geächteten ohne Chance auf ein faieres Verfahren - zumindest im Verwaltungs, Gewerbe und Kommunalrecht....
Meint
der Steuermann
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Steuermann
- Steuerexperte

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RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
3.) Warum wird das Thema ZWANGS-Prostitution IMMER ALS Vorwand von Behörden genommen um nachzusehen - Lokale zu betreten bzw SexworkerINNEN zu kontrollieren zu verhören (ohne Legitimation, einzuschüchtern etc)
Auch hier meine ganz persönliche Theorie:
Rechtsstaatlichkeit steht SexworkerInnen und Betrieben nicht zu.
Unter dem Grundsatz etwas Illegales aufzuspüren gibt der Gesetzgeber den Behörden das Mittel der unmitteilbaren Zwangsgewalt in die Hand -
Klar Verbrechen muss sofort bekämpft werden können, wenn Gefahr in Verzug ist....
Alleine die Unterstellung - Es ist illegale Prostitution mit dem Verdacht auf Zuhälterei und Zwang im Spiel ist der "Sesam-öffne-Dich" für jedwedes Tun der Behörden.
Die eingebaute Türklinke zum Vorhof von Hölle und Verbrechen sozusagen - und wenn es Keines gibt?? - GUT so - wir hatten den Verdacht - nun sind wir sicher bis zum nächsten Mal dass alles in Ordnung ist... bis zum nächsten Mal....!?
Was für ein Ding - Alleine der Verdacht - und die Gefahr im Verzug legitimieren JEDEN Übergriff.
Rechtsstaat beiseite treten - und umdrehen bitte.... Bitte? Bitte???
Zwangsprostitution was für ein Wort - Nötigung wäre besser, denn Prostitution geschieht (oder sollte .... sein) freiwillig
Wenn ich nur daran denke wie ungleich hier verfahren wird.
Wenn die Behörden bei einer Bank oder einem anderen Unternehmen den Verdacht haben - dass Geld gewaschen wird - ein Verbrechen!! - Spareinlagen veruntreut werden - ein Verbrechen!! - Mitarbeiter genötigt werden Bilanzen zu fälschen - ein Verbrechen!!! ....
... brauchen sie Beweise - die sie ermitteln müssen, dann wägt ein Staatsanwalt diese Beweise ab - und gibt (in den seltensten Fällen) das OK zu einer Hausdurchsuchung - diese MUSS aber auch nach einer vorgegebenen Rechtsform durchgeführt werden.
So müssen die RÄUME, die durchsucht werden dürfen, beschrieben sein, und das Unternehmen hat das Recht einen Anwalt beizuziehen - die Beamten müss(t)en sogar auf diesen warten ....
Es muß auch genau bezeichnet werden, WAS die Beamten suchen um dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben dies herauszugeben....
und im Puff??? nichts von alledem - weder Papier (zu geduldig) noch warten... noch irgend ein offizieller Durchsuchungsbefehl...
und schon gar kein Anwalt....
Warum? Weil das böse, kriminelle, geächtete Rotlicht keine Rechte hat - sie aber haben sollte.... und beschweren?
Na bitte wie denn - wer sich beschwert ist noch mehr verdächtig - und (ver)kommt dann in die Mühlen der Bürokratie wird zu Tode geprüft, bis er weich ist und aufgibt ...
Verhöre werden ohne Beiziehung eines Anwaltes vor Ort im Puff durchgeführt mit den Fragwürdigsten Methoden - und Drohungen - wenn Du nicht redest nehmen wir dich eben mit... ein beliebter Rechtsbruch von Ermittelnden... auch das sogenannte "Separieren" und getrennt befragen - ist schwerst Illegal!!
Geächtet und Vogelfrei ist die (Sub)Kultur des Rotlichtes und wie es aussieht wetzen Sie in Deutschland nun die Messer der Steuerhinterziehung und der Scheinselbständigkeit um das Deutsche Prostitutionsgesetz zu umgehen...
... mit aller Beamtenmacht...
Wir in Österreich machen so etwas schon gleich gar nicht - siehe Oberösterreichisches StasiProstitutionsgesetz - welches bald in Kraft tritt....
meint
der Steuermann
Auch hier meine ganz persönliche Theorie:
Rechtsstaatlichkeit steht SexworkerInnen und Betrieben nicht zu.
Unter dem Grundsatz etwas Illegales aufzuspüren gibt der Gesetzgeber den Behörden das Mittel der unmitteilbaren Zwangsgewalt in die Hand -
Klar Verbrechen muss sofort bekämpft werden können, wenn Gefahr in Verzug ist....
Alleine die Unterstellung - Es ist illegale Prostitution mit dem Verdacht auf Zuhälterei und Zwang im Spiel ist der "Sesam-öffne-Dich" für jedwedes Tun der Behörden.
Die eingebaute Türklinke zum Vorhof von Hölle und Verbrechen sozusagen - und wenn es Keines gibt?? - GUT so - wir hatten den Verdacht - nun sind wir sicher bis zum nächsten Mal dass alles in Ordnung ist... bis zum nächsten Mal....!?
Was für ein Ding - Alleine der Verdacht - und die Gefahr im Verzug legitimieren JEDEN Übergriff.
Rechtsstaat beiseite treten - und umdrehen bitte.... Bitte? Bitte???
Zwangsprostitution was für ein Wort - Nötigung wäre besser, denn Prostitution geschieht (oder sollte .... sein) freiwillig
Wenn ich nur daran denke wie ungleich hier verfahren wird.
Wenn die Behörden bei einer Bank oder einem anderen Unternehmen den Verdacht haben - dass Geld gewaschen wird - ein Verbrechen!! - Spareinlagen veruntreut werden - ein Verbrechen!! - Mitarbeiter genötigt werden Bilanzen zu fälschen - ein Verbrechen!!! ....
... brauchen sie Beweise - die sie ermitteln müssen, dann wägt ein Staatsanwalt diese Beweise ab - und gibt (in den seltensten Fällen) das OK zu einer Hausdurchsuchung - diese MUSS aber auch nach einer vorgegebenen Rechtsform durchgeführt werden.
So müssen die RÄUME, die durchsucht werden dürfen, beschrieben sein, und das Unternehmen hat das Recht einen Anwalt beizuziehen - die Beamten müss(t)en sogar auf diesen warten ....
Es muß auch genau bezeichnet werden, WAS die Beamten suchen um dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben dies herauszugeben....
und im Puff??? nichts von alledem - weder Papier (zu geduldig) noch warten... noch irgend ein offizieller Durchsuchungsbefehl...
und schon gar kein Anwalt....
Warum? Weil das böse, kriminelle, geächtete Rotlicht keine Rechte hat - sie aber haben sollte.... und beschweren?
Na bitte wie denn - wer sich beschwert ist noch mehr verdächtig - und (ver)kommt dann in die Mühlen der Bürokratie wird zu Tode geprüft, bis er weich ist und aufgibt ...
Verhöre werden ohne Beiziehung eines Anwaltes vor Ort im Puff durchgeführt mit den Fragwürdigsten Methoden - und Drohungen - wenn Du nicht redest nehmen wir dich eben mit... ein beliebter Rechtsbruch von Ermittelnden... auch das sogenannte "Separieren" und getrennt befragen - ist schwerst Illegal!!
Geächtet und Vogelfrei ist die (Sub)Kultur des Rotlichtes und wie es aussieht wetzen Sie in Deutschland nun die Messer der Steuerhinterziehung und der Scheinselbständigkeit um das Deutsche Prostitutionsgesetz zu umgehen...
... mit aller Beamtenmacht...
Wir in Österreich machen so etwas schon gleich gar nicht - siehe Oberösterreichisches StasiProstitutionsgesetz - welches bald in Kraft tritt....
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Re: RE: Kontrolle und Zugriff - warum eigentlich
Stimmt zwar ein gutes Stück weit - aber es fällt schon auf, dass hierzulande der Gesetzgeber selbst eigentlichSteuermann hat geschrieben:Unter dem Deckmantel etwas Illegales aufzuspüren gibt der Gesetzgeber den Behörden das Mittel der unmitteilbaren Zwangsgewalt in die Hand -
weniger daran interessiert ist, sondern die Rufe nach weiteren Mitteln der Zwangsgewalt gehen bevorzugt
vom BKA und von Solwodi aus. Wobei für Priester/Nonnen die gleiche pathologische Psychodynamik
gilt wie für Beamte: Wer erst einmal in diese Mühlen geraten ist und sich gezwungen sieht, statt seines
eigenen Lebens das seiner Organisation zu leben, der wird sich an jenen, die selbstbestimmt geblieben
sind, rächen wollen.
Das soll aber jetzt bitte kein Anlaß sein, das unbedingt bei jedem Vertreter dieser Berufsgruppen sehen zu wollen,
aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Reaktion auftritt, ist doch so stark erhöht,
dass es zu den geschilderten Mißständen kommen kann.
Liebe Grüße, Aoife
It's not those who inflict the most, but those who endure the most, who will conquer. MP.Vol.Bobby Sands
'I know kung fu, karate, and 37 other dangerous words'
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